bodenreform gmbhLiquidiert

44137 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 22222
Eingetragen
22.7.2009
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiHerstellung von TeppichenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Bodenbau jeder Art, das Verlegen textiler und elastischer Bodenbeläge, Fertigparkett sowie von Schichtwerkstoffen in Wohn- und Geschäftsräumen, wie auch in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden, einschließlich aller Vor- und Nacharbeiten. Ebenso werden alle übrigen Leistungen eines Raumausstattungsbetriebes angeboten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Corina Wilming
seit 22.7.2009
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

bodenreform gmbh

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 42.991,50 1.795,50
I. Sachanlagen 42.991,50 1.795,50
B. Umlaufvermögen 355.353,09 422.705,08
I. Vorräte 0,00 15.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.273,85 62.839,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 292.079,24 344.065,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.062,09 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 401.406,68 424.500,58

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 229.313,08 254.557,08
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 204.313,08 229.557,08
davon Gewinnvortrag 229.557,08 35.173,66
B. Rückstellungen 103.917,13 115.117,13
C. Verbindlichkeiten 68.176,47 54.826,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 34.984,37 54.826,37
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 33.192,10 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 401.406,68 424.500,58

Anhang

ZUM JAHRESABSCHLUSS
31.DEZEMBER 2019


ALLGEMEINE ANGABEN

DER JAHRESABSCHLUSS DER bodenreform gmbh WURDE AUF DER GRUNDLAGE DER RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN DES HANDELSGESETZBUCHS ( HGB ) AUFGESTELLT.

ERGÄNZEND ZU DIESEN VORSCHRIFTEN WAREN DIE REGELUNGEN DES GMBH-GESETZES ZU BEACHTEN.

VON ANGABEN, DIE WAHLWEISE IN DER BILANZ, IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ODER IM ANHANG GEMACHT WERDEN KÖNNEN, IST GEBRAUCH GEMACHT WORDEN.

NACH DEN IN § 267 HGB ANGEGEBENEN GRÖSSENKLASSEN IST DIE GESELLSCHAFT EINE KLEINE KAPITALGESELLSCHAFT (KEINE KLEINSKAPITALGESELLSCHAFT).

BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

AUSWEIS DER NACH § 265 ABS .7 NR.2 HGB ZUSAMMENGEFASSTEN POSTEN

ZUR VERGRÖSSERUNG DER KLARHEIT DER DARSTELLUNG WURDEN IN DER BILANZ EINZELNE POSTEN DES GLIEDERUNGSSCHEMAS IN § 266 HGB ZUSAMMENGEFASST.

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

ERWORBENE IMMATERIELLE ANLAGEWERTE WURDEN ZU ANSCHAFFUNGSKOSTEN ANGESETZT UND, SOFERN SIE DER ABNUTZUNG UNTERLAGEN, UM PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN VERMINDERT.

DAS SACHANLAGEVERMÖGEN WURDE ZU ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN ANGESETZT UND, SOWEIT ABNUTZBAR, UM PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN VERMINDERT.

IN DIE HERSTELLUNGSKOSTEN WURDEN NEBEN DEN UNMITTELBAR ZURECHENBAREN KOSTEN AUCH NOTWENDIGE GEMEINKOSTEN UND DURCH DIE FERTIGUNG VERANLASSTE ABSCHREIBUNGEN EINBEZOGEN.

DIE PLANMÄSSIGEN ABSCHREIBUNGEN BEI GEBÄUDEN UND BEIM BEWEGLICHEN SACHANLAGEVERMÖGEN WURDEN NACH DER VORAUSSICHTLICHEN BETRIEBSGEWÖHNLICHE NUTZUNGSDAUER, DIE SICH GRUNDSÄTZLICH AN DEN VON DER FINANZVERWALTUNG VERÖFFENTLICHEN ABSCHREIBUNGSTABELLEN ORIENTIERT, GRUNDSÄTZLICHEN LINEAR VORGENOMMEN. DIE DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG WURDE ANGEWENDET, WENN DIE WAHLMÖGLICHKEIT BESTAND UND DIES ZU EINER HÖHEREN ABSCHREIBUNG FÜHRTE.

DER ÜBERGANG VON DER DEGRESSIVEN ZUR LINEAREN ABSCHREIBUNG ERFOLGT IN DEN FÄLLEN, IN DENEN DIES ZU EINER HÖHEREN JAHRESABSCHREIBUNG FÜHRT.

GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (GWG'S) WURDEN IN VOLLER HÖHE ALS AUFWAND ERFASST BZW. ABGESCHRIEBEN, SOFERN DIE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN, VERMINDERT UM DEN DARIN ENTHALTEN VORSTEUERBETRAG, FÜR DAS EINZELNE WIRTSCHAFTSGUT EUR 800 NICHT ÜBERSTEIGEN.

DIE VORRÄTE WURDEN ZU ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN ANGESETZT. SOFERN DIE TAGESWERTE AM BILANZSTICHTAG NIEDRIGER WAREN WURDEN DIESE ANGESETZT.

DAS UMLAUFVERMÖGEN WIRD IN DER REGEL MIT DEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN- UND HERSTELLUNGSKOSTEN BEWERTET. BEI VORÜBERGEHENDER WERTMINDERUNG WIRD BEI DER HANDELSBILANZ UND IM ÜBRIGEN BEI DAUERNDER WERTMINDERUNG EINE ABSCHREIBUNG AUF DIE TATSÄCHLICHEN WERTVERHÄLTNISSE VORGENOMMEN. BEI EINER ERFOLGTEN WERTAUFHOLUNG WIRD EINE ZUSCHREIBUNG AUSGEWIESEN.

DIE FORDERUNGEN, SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND WERTPAPIERE WURDEN GRUNDSÄTZLICH MIT DEM NENNBETRAG ANGESETZT. ERKENNBARE EINZELRISIKEN WURDEN DURCH EINZELWERTBERICHTIGUNGEN BERÜCKSICHTIGT.

ES SIND KEINE FORDERUNGEN MIT EINER LAUFZEIT VON LÄNGER ALS 5 JAHREN VORHANDEN.

STEUERRÜCKSTELLUNGEN FÜR BIS ZUM BILANZSTICHTAG NOCH NICHT VERANLAGTE STEUERN WURDEN IN DER ZU ERWARTENDEN HÖHE GEBILDET.

DIE SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGEN WURDEN FÜR ALLE WEITEREN UNGEWISSEN VERBINDLICHKEITEN GEBILDET. DABEI WURDEN ALLE ERKENNBAREN RISIKEN BERÜCKSICHTIGT. IM ÜBRIGEN WURDEN FÜR UNGEWISSE VERBINDLICHKEITEN RÜCKSTELLUNGEN IN ANGEMESSENER HÖHE GEBILDET. EINE ABZINSUNG ERFOLGT NUR BEI RESTLAUFZEITEN ÜBER 1 JAHR.

DIE VERBINDLICHKEITEN WURDEN MIT DEM RÜCKZAHLUNGSBETRAG AUSGEWIESEN. SOFERN DIE TAGESWERTE ÜBER DEN RÜCKZAHLUNGSBETRÄGEN LAGEN, WURDEN DIE VERBINDLICHKEITEN ZUM HÖHEREN TAGESWERT ANGESETZT. EINE EVENTUELLE ABZINSUNG VON VERBINDLICHKEITEN IST NUR FÜR DIE STEUERBILANZ GEPRÜFT WORDEN.

VERBINDLICHKEITEN MIT EINER RESTLAUFZEIT VON MEHR ALS 5 JAHREN SIND NICHT AUSZUWEISEN.

FORDERUNGEN ODER VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER GESELLSCHAFTER WERDEN GESONDERT IN DER BILANZ AUSGEWIESEN.

ANGABEN ZU GRUNDLAGEN FÜR EINE WÄHRUNGSUMRECHNUNG SIND NICHT ZU MACHEN.

EINE ABWEICHUNG ZUR STEUERBILANZ LIEGT NICHT VOR. VON DER BILDUNG LATENTER STEUERN WURDE ABGESEHEN.

GEGENÜBER DEM VORJAHR ABWEICHENDE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

BEIM JAHRESABSCHLUSS KONNTEN DIE BISHER ANGEWANDTEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN IM WESENTLICHEN ÜBERNOMMEN WERDEN.

EIN GRUNDLEGENDER WECHSEL VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN GEGENÜBER DEM VORJAHR FAND NICHT STATT.

AUSSCHÜTTUNGSSPERRE

DER GESAMTBETRAG, DER GEM. § 268 ABS. 8 HGB DER AUSSCHÜTTUNGSSPERRE UNTERLIEGT, BETRÄGT EURO 0,00.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

NAME DER GESCHÄFTSFÜHRER

WÄHREND DES ABGELAUFENEN GESCHÄFTSJAHRS WAR ALS GESCHÄFTSFÜHRERIN BESTELLT:

 FRAU CORINA WILMING, GESCHÄFTSFÜHRERIN

DIE GESCHÄFTSFÜHRERIN  IST ALLEINVERTRETUNGSBERECHTIGT UND IST VON DEN BESCHRÄNKUNGEN DES § 181 BGB BEFREIT.

SONSTIGES

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN SIND ZUM BILANZSTICHTAG NICHT VORHANDEN.

DIE GESELLSCHAFT BESCHÄFTIGTE DURCHSCHNITTLICH 1 MITARBEITER IM ABSCHLUSSZEITRAUM.

EREIGNISSE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG SIND NICHT ZU BERICHTEN.

22. Dezember 2020 gez. Geschäftsführung
DATUM  GESCHÄFTSFÜHRUNG

sonstige Berichtsbestandteile

Dortmund. 22.12.2020, gez. Corina Wilming

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2020 festgestellt.

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