Avantag
Energy Betreibergesellschaft 1 GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.285.687,00 |
1.000.000,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.230.687,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Finanzanlagen |
55.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
503.908,22 |
7.315,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
444.692,04 |
131,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.216,18 |
7.184,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.789.595,22 |
1.007.315,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.077,87 |
3.828,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.525,00 |
-12.525,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.525,00 |
12.525,00 |
| II.
Verlustvortrag |
8.696,01 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.751,12 |
8.696,01 |
| B.
Rückstellungen |
33.260,30 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.755.257,05 |
1.000.787,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.789.595,22 |
1.007.315,99 |
Anhang
zum 31. Dezember 2010
Avantag Energy Betreibergesellschaft 1 GmbH
Betrieb von Photovoltaikanlagen
Brückenstr. 20
54290 Trier
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften
erstellt. Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs-
und Erläuterungsvorschriften wurden - soweit
erforderlich - beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Der Jahresabschluss der Avantag Energy
Betreibergesellschaft 1 GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB
n.F.) und unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Vermögensgegenstände, Forderungen und
Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle
erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Bei
dauernder gegebenenfalls auch bei vorübergehender
Wertminderungen wurde der niedrigere Wert angesetzt
§253 Abs. 1, 3 und 4 HGB.
Ein niedrigerer Wertansatz bei Wegfall des Grundes
der dauernden bzw. vorübergehenden Wertminderung wurde
nicht beibehalten §253 Abs. 5 HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Es wurden Rückstellungen für latente
Steuern gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
§253 Abs. 1 HGB.
Rückstellungen wurden mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftige Preis-
sowie Kostensteigerungen wurden unter vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung miteinbezogen §253
Abs. 1 und 2 HGB.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung:
Anlagengitter:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 1 HGB
kommt zum Tragen.
Sonstige Vermögensgegenstände:
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Rückstellung für Rückbauverpflichtung
Photovoltaikanlage
Die Verpflichtung in Höhe von € 35.000,00
wurde unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung
von
2 % mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und mit
5,26 % abgezinst.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB:
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Es wurden Rückstellungen für latente
Steuern gebildet.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
- Der Jahresfehlbetrag nach Steuern beträgt Euro
-2.751,12.
- Für das Jahr 2010 erfolgt keine
Ausschüttung aus dem erzielten Jahresergebnis. Der
Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses:
Auf der Gesellschafterversammlung im Juni 2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die nachfolgenden zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu
beachten:
Name der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Herrn Peter Schuth in 66127 Saarbrücken
Herrn Christoph Rass in 54292 Trier
Herrn Ulrich Rass in 54294 Trier
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz:
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am 31.
Dezember 2010 keine Rechte bzw. Pflichten.
Organe:
Zum Geschäftsführer der Avantag Energy
Betreibergesellschaft 1 GmbH sind laut Gesellschaftsvertrag
vom 05.10.2009 Herr Peter Schuth, wohnhaft in 66127
Saarbrücken, Herr Christoph Rass, wohnhaft in 54292
Trier und Herr Ulrich Rass, wohnhaft in 54294 Trier
bestellt worden.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, sowie
Alleinvertretungsberechtigt.
Trier, den 30. Juni 2011
Peter Schuth
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Christoph Rass
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Ulrich Rass
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Geschäftsführer
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Geschäftsführer
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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