Gregor
Helling GmbH
Binz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2014
EUR |
31.7.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.694,00 |
30.124,53 |
| I.
Sachanlagen |
20.694,00 |
30.124,53 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
20.694,00 |
30.124,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.632,52 |
47.608,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.374,52 |
41.063,61 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
900,00 |
18.515,00 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
22.474,52 |
22.548,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.258,00 |
6.544,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.326,52 |
77.733,11 |
Passiva
|
|
31.7.2014
EUR |
31.7.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.452,64 |
38.740,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.176,09 |
9.316,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.288,04 |
-3.859,83 |
| B.
Rückstellungen |
3.300,00 |
5.442,43 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
3.542,43 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
3.300,00 |
1.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.573,88 |
33.550,00 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
24.056,77 |
30.042,75 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
163,11 |
1.075,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
163,11 |
1.075,92 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
1.354,00 |
2.431,33 |
| davon
aus Steuern |
0,00 |
521,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.354,00 |
2.431,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.326,52 |
77.733,11 |
Anhang
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung nach Inkrafttreten des
Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Selbstgeschaffene immaterielle Anlagegüter
wurden mit Ausnahme der in § 248 HGB aufgeführten
Bilanzierungsverbote zu bei deren Entwicklung angefallenen
Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch die notwendigen Gemeinkosten und
durch die Fertigung veranlaßte Abschreibungen
einbezogen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Gegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte. Für
sog. geringwertige Wirtschaftsgüter wurden die
Rechtsvorschriften des § 6 EStG beachtet.
Bei den Finanzanlagen wurden bilanzierte
Anteilsrechte und sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, dabei wurden zulässige
Verbrauchsfolgefiktionen gemäß § 256 HGB
angewendet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Altersversorgungsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet und mit dem nach Maßgabe einer
Rechtsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Dabei wurden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden nach den Vorschriften des § 253
HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem
Bilanzstichtag gezahlte bzw. erhaltene Beträge, die
das Folgejahr betreffen.
Sonstige
Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
in vollem Umfang.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt: Herr Gregor Helling, Dünenstr.
47, 18609 Binz
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderung Gregor Helling € 18.517,35
sonstige Berichtsbestandteile
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluß wurde am 6.6.2015
festgestellt.
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