Mingzhi Technology Leipzig GmbH

Am Gläschen 7, 04420 Markranstädt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 34352
Eingetragen
18.12.2017
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
die Entwicklung, die Produktion, der Verkauf sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gießereizubehör und Gießereiprodukten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Xiang Ma
seit 21.8.2023
Prokura
Jacqueline Hoffmann
seit 28.2.2019
Prokura
Qiu He
seit 18.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Suzhou Mingzhi Technology Co. Ltd.CHN
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Suzhou Mingzhi Technology Co. Ltd. (Suzhou Minghzhi Wissenschaft und Technik GmbH)
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mingzhi Technology Leipzig GmbH

Markranstädt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 4.923.162,00 5.077.646,47
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 7.376,45
II. Sachanlagen 4.923.156,00 5.070.270,02
B. Umlaufvermögen 4.542.426,95 2.805.830,78
I. Vorräte 1.447.002,56 1.676.950,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.167.084,88 590.223,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.928.339,51 538.657,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.703,04 8.848,86
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 6.174.175,63 5.149.464,27
Summe Aktiva 15.642.467,62 13.041.790,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.500.000,00 1.500.000,00
III. Verlustvortrag 6.674.464,27 4.413.421,74
IV. Jahresfehlbetrag 1.024.711,36 2.261.042,53
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.174.175,63 5.149.464,27
B. Rückstellungen 626.200,18 563.735,40
C. Verbindlichkeiten 15.016.267,44 12.478.054,98
Summe Passiva 15.642.467,62 13.041.790,38

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023

der Mingzhi Technology Leipzig GmbH, Makranstädt

I. Allgemeine Angaben

Die Mingzhi Technology Leipzig GmbH hat ihren Sitz in Markranstädt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (Reg.Nr. 34352).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt worden.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanz weist zum Abschlussstichtag einen " Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 6.174 aus. Im vorliegenden Jahresabschluss erfolgt trotz bilanzieller Überschulung die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Muttergesellschaft sichergestellt, so dass die Fortführung der Gesellschaft gesichert ist.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 einen Investitionszuschuss der Sächsischen Aufbaubank (SAB) i.H.v. TEUR 513 für Investitionsvorhaben erhalten. Die Investitionen wurden im Jahr 2020 abgeschlossen. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Investitionszurückhaltung unserer Kunden im Geschäftsjahr 2020 bis 2022 und eines anhaltenden Arbeitskräftemangels kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geplanten und als Zuschussbedingung vereinbarten neuen Arbeitsplätze im Bewilligungszeitraum nicht vollständig besetzt werden können. Erklärtes Ziel der Geschäftsleitung ist nach wie vor die Besetzung der geplanten Dauerarbeitsplätze is zum Ende der Mittelfristbindung durch geeignete Maßnahmen zu realisieren, damit der erhaltene Investitionszuschuss nicht zurück gezahlt werden muss.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Rückstellung für Pension und ähnliche Verpflichtungen wurden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Berechnung der versicherungsmathematischen Pensionsverpflichtung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik nach den Anwartschaftsbarwertverfahren mittels der so genannten "Project Unit Credit - Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß der Rentenformel und der Unverfallbarkeit aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechtsgrundlage wurden die "Richttafel 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich - in Abhängigkeit von der Restlaufzeit (RLZ) einheitlich sachgerecht abgegrenzter Teilkollektive von Versorgungsberechtigten - bei einer angenommen RLZ von 5 bzw. 15 Jahren ergibt.

Die versicherungsmathematische Pensionsverpflichtung wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden Trendannahmen ermittelt:

Rechnungszinssatz p.a.: 1,82% (10 Jahresdurchschnitt)
Rechnungszinssatz p.a.: 1,74% (7-Jahresdurchschnitt)
Gehaltstrend p.a.: 2,25%
Rententrend p.a.: 1,75%
Fluktuation p.a.: 2,00 %

Alters- und geschlechtsunabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden berücksichtigt.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 2,7.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ein ausreichend objektiver Hinweis für deren Eintritt vorliegt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Angaben zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der Sicherungsrechte

Bilanzjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 15.016.267,44 6.549.659,11 8.466.608,33 5.670.775,00
Vorjahr
EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 12.478.054,98 6.255.779,98 6.222.275,00 5.522.275,00

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen im Geschäftsjahr 2022 nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen i.W. aus Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 41 (Vj. TEUR 21).

Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligo für Waren in Höhe von TEUR 665 (Vj. TEUR 191) und für Inventar TEUR 150 (Vj. TEUR 0).

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 25 Personen (Vj.: 26 Personen).

Organe der Gesellschaft

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die folgende Person geführt:

Herr Qiu, He (einzelvertretungsberechtigt)

Konzernzugehörigkeit

Mutterunternehmen ist Suzhou Mingzhi Technology Co. Ltd, Jiansu, China.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe auf die neue Rechnung vorgetragen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Die Problematik langer Lieferzeiten für einige Baugruppen wird auch im Jahr 2024 weiterhin bestehen. Die Beeinträchtigung von Lieferketten kann unter Umständen zu Auswirkungen bei der Realisierung von Projekten führen. Starke Preissteigerungen werden auch für das neue Geschäftsjahr erwartet, sind aber nicht vollends abschätzbar.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Makranstädt, den 22.01.2024

gez. Qiu, He, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.4.2024.

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