Mingzhi Technology Leipzig GmbH
Am Gläschen 7, 04420 Markranstädt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Xiang Ma seit 21.8.2023 | Prokura |
Jacqueline Hoffmann seit 28.2.2019 | Prokura |
Qiu He seit 18.12.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Suzhou Mingzhi Technology Co. Ltd. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mingzhi Technology Leipzig GmbHMarkranstädtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023der Mingzhi Technology Leipzig GmbH, MakranstädtI. Allgemeine Angaben Die Mingzhi Technology Leipzig GmbH hat ihren Sitz in Markranstädt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (Reg.Nr. 34352). Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt worden. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz weist zum Abschlussstichtag einen " Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 6.174 aus. Im vorliegenden Jahresabschluss erfolgt trotz bilanzieller Überschulung die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Muttergesellschaft sichergestellt, so dass die Fortführung der Gesellschaft gesichert ist. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 einen Investitionszuschuss der Sächsischen Aufbaubank (SAB) i.H.v. TEUR 513 für Investitionsvorhaben erhalten. Die Investitionen wurden im Jahr 2020 abgeschlossen. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Investitionszurückhaltung unserer Kunden im Geschäftsjahr 2020 bis 2022 und eines anhaltenden Arbeitskräftemangels kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geplanten und als Zuschussbedingung vereinbarten neuen Arbeitsplätze im Bewilligungszeitraum nicht vollständig besetzt werden können. Erklärtes Ziel der Geschäftsleitung ist nach wie vor die Besetzung der geplanten Dauerarbeitsplätze is zum Ende der Mittelfristbindung durch geeignete Maßnahmen zu realisieren, damit der erhaltene Investitionszuschuss nicht zurück gezahlt werden muss. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Rückstellung für Pension und ähnliche Verpflichtungen wurden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Berechnung der versicherungsmathematischen Pensionsverpflichtung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik nach den Anwartschaftsbarwertverfahren mittels der so genannten "Project Unit Credit - Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß der Rentenformel und der Unverfallbarkeit aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechtsgrundlage wurden die "Richttafel 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich - in Abhängigkeit von der Restlaufzeit (RLZ) einheitlich sachgerecht abgegrenzter Teilkollektive von Versorgungsberechtigten - bei einer angenommen RLZ von 5 bzw. 15 Jahren ergibt. Die versicherungsmathematische Pensionsverpflichtung wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden Trendannahmen ermittelt:
Alters- und geschlechtsunabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 2,7. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ein ausreichend objektiver Hinweis für deren Eintritt vorliegt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der Sicherungsrechte
Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen im Geschäftsjahr 2022 nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen i.W. aus Leasing- und Wartungsverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 41 (Vj. TEUR 21). Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligo für Waren in Höhe von TEUR 665 (Vj. TEUR 191) und für Inventar TEUR 150 (Vj. TEUR 0). V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug 25 Personen (Vj.: 26 Personen). Organe der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die folgende Person geführt: Herr Qiu, He (einzelvertretungsberechtigt) Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen ist Suzhou Mingzhi Technology Co. Ltd, Jiansu, China. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe auf die neue Rechnung vorgetragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Die Problematik langer Lieferzeiten für einige Baugruppen wird auch im Jahr 2024 weiterhin bestehen. Die Beeinträchtigung von Lieferketten kann unter Umständen zu Auswirkungen bei der Realisierung von Projekten führen. Starke Preissteigerungen werden auch für das neue Geschäftsjahr erwartet, sind aber nicht vollends abschätzbar. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Makranstädt, den 22.01.2024 gez. Qiu, He, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.4.2024. |
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