Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 126437
Eingetragen
8.7.1999
Branche
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenLeasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne CopyrightsVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Handel mit und entgeltliches Überlassen -Leasing- von Waren aller Art, insbesondere technischen Geräten, Kraftfahrzeugen sowie mobilen Investitionsgütern aller Art und Vermittlung von Leasing- und Finanzierungsverträgen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Gerhard Eidt
seit 28.3.2024
Liquidator

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

X-Leasing GmbH

Otterfing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Vorbemerkung

Die X-Leasing GmbH wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der BAK-Nr. 121854 als Finanzdienstleistungsinstitut geführt. Dieser Abschluss ist nach den Regeln der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs

2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung

X-Leasing hat zum 01.07.2023 die Vermittlung von Leasingverträgen eingestellt.

Bis dahin vermittelte X-Leasing 2023 365 Leasingverträge über den Vertriebsweg der Leasingvermittlung an eine Drittgesellschaft, das entspricht einem Rückgang von 5%. Mit den vermittelten Verträgen wurden Provisionen in Höhe von TEUR 435 (Vorjahr gesamt: TEUR 710) erzielt.

2.2 Geschäftsergebnis

2023 wurden 236 Leasingverträge beendet (Vorjahr: 568), und somit ist die Anzahl der Verträge auf 7 aktive Verträge (Vorjahr: 243) gesunken.

Da die X-Leasing GmbH keine neuen Leasingverträge mehr abschließt, verläuft das Geschäftsergebnis entsprechend dem Abbau des Leasingbestandes und der Realisierung der stillen Reserven, die im Substanzwert dargestellt wurden.

Erwartungsgemäß ergibt sich durch den Abbau des Leasingbestands erneut ein positives Jahresergebnis mit einem Gewinn von TEUR 586 (Vorjahr: TEUR 3.377).

Bild

Abbildung 1 - Jahresergebnis - Entwicklung von 2019 - 2023

Der die Zukunft abbildende Substanzwert ist durch die bereits erfolgte Hebung von Stillen Reserven rückläufig.

Bild

Abbildung 2 - Entwicklung Substanzwert in TEUR BDL-Schema

Für die Werthaltigkeit des Substanzwerts ist auch die Betrachtung des Forderungsmanagements entscheidend. Die saldierten Aufwendungen des Forderungsmanagements 2023 sind mit TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 23) gesunken. Und das, obwohl die offenen Posten im Forderungsmanagement zum Jahresende alle ausgebucht oder bezahlt waren.

2.3 Investitionen

Die X-Leasing GmbH hat 2023 ausschließlich TEUR 6 für die Anschaffung eines Kundenersatzfahrzeugs investiert. Im Vorjahr betrugen die Gesamtinvestitionen TEUR 336.

2.4 Finanzierungsmaßnahmen

X-Leasing hat 2023 sämtlich Finanzierungsdarlehen für Leasingfahrzeuge zurückgeführt.

2.5 Personal- und Sozialbereich

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die X-Leasing GmbH im Berichtsjahr 1 Mitarbeiter (ohne den Geschäftsführer) zzgl. drei geringfügig beschäftigter Aushilfen.

Zum Jahresende wurden alle Arbeitsverhältnisse beendet. 2023 wurden keine variablen Vergütungen bezahlt.

3. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1 Ertragslage

Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 2.2 und 2.3.

3.2 Substanzwert / Vermögenslage

Die X-Leasing GmbH weist in der Bilanz zum 31.12.2023 ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.565 (Vorjahr: TEUR 3.680) aus. Das handelsrechtliche Ergebnis weicht wegen der vorgegebenen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vom betriebswirtschaftlichen Ergebnis ab. Letztgenanntes findet sich näherungsweise im so genannten Substanzwert wieder.

Der Substanzwert nach der Berechnungsweise des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Barwerts zukünftiger Erträge - soweit vertraglich unterlegt (TEUR 177) - und den zukünftigen Aufwendungen (ohne Verwaltungskosten) in Höhe von TEUR 133. Von dem Ergebnis werden die künftigen Verwaltungskosten für die Abwicklung des Vertragsbestandes (TEUR 0) abgezogen und die Barwerte der erwarteten, nicht garantierten Nachgeschäftserlöse (TEUR 7) hinzugerechnet. Dies ergibt den Substanzwert des bilanzierten Vertrags- und Objektbestandes mit TEUR 50. Es ergibt sich nach Addierung des bilanziellen Eigenkapitals ein Substanzwert - erweitertes betriebswirtschaftliches Eigenkapital von TEUR 1.616.

4. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

4.1 Prognose

Der überschaubare Vertragsbestand wird bis spätestens 06/24 vollständig abgewickelt und verwertet sein. Mit einer Abweichung der prognostizierten Werte ist nicht zu rechnen.

4.2 Risikobericht

Mit einem Restbestand von sieben aktiven Verträgen ist die bisherige Risikobetrachtung obsolet. Es wird mit keinen Abweichungen und neuen Risiken gerechnet.

4.3 Fazit

Das Ziel der Gesellschaft, die Abwicklung des Vertragsbestands professionell gemäß den Planungen und den im Substanzwert abgebildeten Werten zu realisieren, wurde in 2023 erfolgreich umgesetzt.

4.4 Sonstige Angaben

4.4.1 Weitere Angaben

Aufsichtsbehörde der Gesellschaft ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

 

Otterfing, 22.1.2024

Dipl.-Ing. (FH) Oliver Eidt, Geschäftsführer

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
Kassenbestand 0,00 1
2. Forderungen an Kreditinstitute
Täglich fällig 865.900,38 2.151
3. Forderungen an Kunden 138.254,74 2.091
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten: EUR 0,00
(im Vorjahr: TEUR 0)
4. Leasingvermögen 131.800,00 4.977
5. Immaterielle Anlagewerte 0,00 7
6. Sachanlagen 0,00 316
7. Sonstige Vermögensgegenstände 1.021.849,07 3.270
8. Rechnungsabgrenzungsposten 950,00 75
Summe der Aktiva 2.158.754,19 12.888

PASSIVSEITE

EUR 31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) Täglich fällig 0,00 0
b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 0,00 5.510
2. Sonstige Verbindlichkeiten 201.255,05 730
3. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 429
4. Rückstellungen
a) Steuerrückstellung 332.483,43 2.411
b) Andere Rückstellungen 59.671,80 392.155,23 128
5. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 252.500,00 253
b) Bilanzgewinn 1.312.843,91 1.565.343,91 3.427
Summe der Passiva 2.158.754,19 12.888

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

AUFWENDUNGEN EUR EUR 2023
EUR
2022
TEUR
1. Leasingaufwendungen 4.676.350,71 14.399
2. Zinsaufwendungen 6.360,92 5
3. Provisionsaufwendungen 206.224,51 293
4. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 142.053,46 334
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 20.620,74 162.674,20 44
darunter für Altersversorgung: EUR 1.926,30 (Vorjahr: TEUR 4)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 520.582,32 683.256,52 849
5. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen 826.000,00 3.740
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 42.348,00 868.348,00 51
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.809.203,99 9.349
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 14.717,59 23
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 196.794,14 1.239
9. Sonstige Steuern 16.155,09 0
10. Jahresüberschuss 585.674,95 3.377
Summe der Aufwendungen 14.063.086,42 33.703
ERTRÄGE 2023
EUR
2022
TEUR
1. Leasingerträge 6.513.575,36 23.002
2. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 365,44 3
3. Provisionserträge 528.935,44 854
4. Sonstige betriebliche Erträge 7.020.210,18 9.844
Summe der Erträge 14.063.086,42 33.703
2023
EUR
2022
TEUR
1. Jahresüberschuss 585.674,95 3.377
2. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 727.168,96 50
3. Bilanzgewinn 1.312.843,91 3.427

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Vorbemerkung

Die X-Leasing GmbH, Otterfing, Amtsgericht München HRB 126437, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wird seit Februar 2009 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der BAK-Nr. 121854 als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) geführt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft finden hinsichtlich der Bilanzierung und der Bewertung folglich die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV), des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) Anwendung.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 1 HGB i. V. m. den in § 267 Abs. 1 bis 4 HGB genannten Größenmerkmalen. Als Finanzdienstleistungsinstitut hat die Gesellschaft nach § 340a Abs. 1 HGB unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform die Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Die Bilanz wurde entsprechend des Formblatts 1 der RechKredV gegliedert. Die Gesellschaft folgt den in Abstimmung mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank erarbeiteten Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) und ergänzt die Posten des Formblatts 1 der RechKredV auf der Aktivseite um den Posten 4. Leasingvermögen. Die Nummerierung der ursprünglichen Posten 4. bis 18. erhöht sich dadurch entsprechend.

Die Gesellschaft hat vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB Gebrauch gemacht und Gliederungsposten, die keinen Betrag ausweisen, nicht als Leerposten aufgeführt.

Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn der Jahresabschluss auf Grund besonderer Umstände nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Hierzu werden folgende Hinweise gegeben:

Obwohl die X-Leasing GmbH in der Bilanz zum 31.12.2023 keinen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist, weicht das handelsrechtliche Ergebnis wegen der vorgegebenen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vom betriebswirtschaftlichen Ergebnis ab. Letztgenanntes findet sich näherungsweise im so genannten Substanzwert wieder.

Der Unterschied zwischen dem betriebswirtschaftlichen und dem handelsrechtlichen Ergebnis resultiert aus dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip unter gleichzeitiger Beachtung des Imparitätsprinzips und aus der handelsrechtlichen Berücksichtigung des Wertverzehrs durch die Abschreibungen. Sehr häufig ist der in den Abschreibungen des Leasingvermögens ausgedrückte handelsrechtliche Wertverzehr deutlich höher als der dem Leasingvertrag zu Grunde gelegte betriebswirtschaftliche Wertverzehr. Letzterer ist aber ausschlaggebend für den Ansatz der Restwerte und die Berechnung der Leasingraten und bestimmt daher die Ertragsseite. Während der Laufzeit eines Leasingvertrages ergeben sich daher Buchverluste.

Der Substanzwert nach der Berechnungsweise des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. ergibt sich aus dem Unterschied aus der Gegenüberstellung der (erwarteten) zukünftigen Erträge (Leasingraten, Nachgeschäftserwartungen usw.) zu Barwerten und Aufwendungen (u. a. Restbuchwerte, Ausfallrisiko, Vertragslaufzeitkosten) zu Barwerten aus dem Vertragsbestand zum 31.12.2023, welche mit dem bilanziellen Eigenkapital und dem Substanzwert aus dem kontrahierten, aber noch nicht bilanzwirksam gewordenen Vertragsbestandes sowie Lagervermögens saldiert wird.

Die Summe der Barwerte zukünftiger Erträge betrug per 31.12.2023 TEUR 184 (Vorjahr: TEUR 6.315), die Summe der zukünftigen Aufwendungen TEUR 134 (Vorjahr TEUR 5.037). Saldiert mit dem bilanziellen Eigenkapital von TEUR 1.565 (Vorjahr: TEUR 3.680) ergibt sich ein Substanzwert bzw. erweitertes betriebswirtschaftliches Eigenkapital von TEUR 1.616 (Vorjahr: TEUR 4.957).

Die Zinsen werden, soweit möglich, mit den Werten der Refinanzierung berücksichtigt. Die nicht bzw. zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht finanzierten Leasingraten und Restwerte mit 0,5% p. a. (Vorjahr: 0,5% p. a.) abgezinst.

Die X-Leasing GmbH hat schon vor der Erstellung des Substanzwertschemas durch den Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. einen Substanzwert ermittelt. Die Systematik der X-Leasing GmbH berücksichtigt alle weichen Faktoren wie zum Beispiel stille Reserven aus Nacherlösen nicht und unterstellt pauschal, dass aus den Mehrerlösen des Lagerbestands sowie den Nacherlösen die Aufwendungen des Geschäftsbetriebes getragen werden können. Zum 31.12.2023 haben wir einen Substanzwert von TEUR 1.613 errechnet (Vorjahr: TEUR 4.772).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nicht mehr unter Annahme des Fortbestehens des Unternehmens aufgestellt (Going-Concern, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB), sondern in der Annahme der Auflösung der Gesellschaft in 2024. Dementsprechend sind die einzelnen Posten nur eingeschränkt mit den Werten des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet.

1. Barreserve

Die Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt.

2. Forderungen

a) Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert bewertet.

b) Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden wurden zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Es wurden Pauschalwertberichtigungen angesetzt (TEUR 3).

3. Leasingvermögen

Die Kraftfahrzeuge im Leasingvermögen sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird zwischen zu Vertragsbeginn neuen Kraftfahrzeugen i. S. d. § 1b Abs. 3 UStG und gebrauchten Kraftfahrzeugen unterschieden:

Bei neuen Kraftfahrzeugen i. S. d. § 1b Abs. 3 UStG bemisst sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach den amtlichen Afa-Tabellen. Bei Personenkraftwagen beträgt diese 72 Monate, bei Motorrädern 84 Monate, bei Lastkraftwagen 96 Monate.

Die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bei gebrauchten Kraftfahrzeugen des Leasingvermögens ist so angepasst worden, dass der Restbuchwert bei planmäßigem dem Restwert laut Leasingvertrag entspricht. Für gebrauchte Kraftfahrzeuge des Leasingvermögens ergeben sich dadurch betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 2 bis 6 Jahren. In Einzelfällen beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bis zu 9 Jahre.

Gegenstände des sonstigen Leasingvermögens (Leasinggüter, die keine Kraftfahrzeuge sind) sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Dabei wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

EDV-Hardware: 3 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 15 Jahre
Medizinische und therapeutische Geräte: 4 bis 10 Jahre
Büro- und Geschäftsausstattung: 13 Jahre

4. Immaterielle Anlagewerte

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und nach der linearen Methode abgeschrieben. Dabei wurde eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt.

5. Sachanlagen

Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Dabei wurden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

EDV-Hardware: 1 bis 3 Jahre
Fuhrpark: 1 bis 6 Jahre
Einbauten: 8 bis 14 Jahre
Außenanlagen: 3 bis 9 Jahre
Büro- und Geschäftsausstattung: 3 bis 23 Jahre

Zu der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fuhrparks verweisen wir auf die Ausführungen zum Leasingvermögen (Punkt 3).

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Posten Sachanlagen ausgewiesen und wurde im Geschäftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

6. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

7. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Ausweis der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 250 Abs. 3 HGB i. V. m. § 268 Abs. 6 HGB. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird linear über die Vertragslaufzeit aufgelöst.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe des Betrages gebildet, der bei einer linearen Verteilung der Einnahmen auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag entfällt.

8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

9. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

10. Eigenkapital

Das Stammkapital ist mit EUR 252.500 im Handelsregister eingetragen.

B. Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 (Formblatt 1 RechKredV)

1. Barreserve

Die Barreserve umfasst den Kassenbestand der X-Leasing GmbH. Der Kassenbestand wurde aufgelöst und einbezahlt.

2. Forderungen an Kreditinstitute

Bei den Forderungen an Kreditinstitute handelt es sich ausschließlich um täglich fällige Kontokorrentguthaben. Die Forderungen haben ausschließlich eine Restlaufzeit von unter drei Monaten.

3. Forderungen an Kunden

Es handelt sich im Wesentlichen um Forderungen aus Leasinggeschäften.

Die Forderungen haben folgende Restlaufzeiten (in Klammern Vorjahreswerte):

Summe
TEUR
unter drei Monaten
TEUR
drei Monate bis ein Jahr
TEUR
über einem, aber unter fünf Jahren
TEUR
über fünf Jahren
TEUR
Forderungen an Kunden 141 141 0 0 0
(2.134) (1.559) (250) (325) (0)

Von den TEUR 141 in unter drei Monaten fälligen Forderungen an Kunden sind bis Abschlusserstellung TEUR 46 bezahlt.

4. Leasingvermögen

Hinsichtlich der Entwicklung des Leasingvermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel am Ende des Anhangs.

5. Immaterielle Anlagewerte

Hinsichtlich der Entwicklung der immateriellen Anlagewerte verweisen wir auf den Anlagenspiegel am Ende des Anhangs.

6. Sachanlagen

Hinsichtlich der Entwicklung der Sachanlagen verweisen wir auf den Anlagenspiegel am Ende des Anhangs.

7. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Steuerüberzahlungen (TEUR 1.009) und Fahrzeuge, die zum Bilanzstichtag zum Verkauf stehen (TEUR 18).

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

8. Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten ausschließlich (TEUR 1) bezahlte Rechnungen für Dienstleistungen mit Leistungsdatum 2024.

9. Verbindlichkeiten

a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a. Täglich fällig

Zum Bilanzstichtag bestehen keine täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

b. Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist.

b) Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten aus Reparaturen und der Lieferung von Fahrzeugen (TEUR 33), kreditorischen Debitoren (TEUR 1) und Verbindlichkeiten aus Steuern (TEUR 166).

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
davon aus Steuern 166.378,40 4
166.378,40 4

10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag hat die X-Leasing GmbH sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 803). Hierbei handelt es sich um die Kosten für die Abwicklung der Leasingverträge in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 22).

II. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 (RechKredV Formblatt 2 (Kontoform))

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Formblatt 2 (Kontoform) der RechKredV gegliedert.

1. Leasingaufwendungen und Leasingerträge

Die Zuordnung zu den Positionen Leasingaufwendungen und Leasingerträge orientiert sich bei der Gliederung des RechKredV Formblatts eher am Umsatzkostenverfahren.

Die Leasingaufwendungen beinhalten die typischen Aufwendungen von Leasinggesellschaften aus dem Leasinggeschäft. Es handelt sich um Aufwendungen aus Buchwertabgängen von TEUR 4.486 (Vorjahr: TEUR 13.916), allgemeine Kosten im direkten Zusammenhang mit Leasingverträgen von TEUR 122 (Vorjahr: TEUR 188) und Auflösungen der aktiven Zinsabgrenzung von Leasingfinanzierungen von TEUR 68 (Vorjahr: TEUR 295).

Die Leasingerträge beinhalten Erlöse aus der Verwertung von Leasingobjekten von TEUR 5.487 (Vorjahr: TEUR 18.455), aus Leasingraten von TEUR 702 (Vorjahr: TEUR 2.978), aus Forfaitierungen von TEUR 255 (Vorjahr: TEUR 1.031), aus Mietsonderzahlungen von TEUR 91 (Vorjahr: TEUR 491) und aus sonstigen Leasingerlösen von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 48).

Die Gesellschaft tätigt im Leasingbereich ausschließlich Umsätze mit inländischen Abnehmern.

2. Zinsaufwendungen und Zinserträge

Die Zinsaufwendungen beinhalten die Zinsen für Kontokorrentkonten von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5).

Die Zinserträge beinhalten die Zinsen aus Mahnverfahren von EUR 365 (Vorjahr: TEUR 3).

3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Ausgewiesen werden Aufwendungen für Löhne und Gehälter von TEUR 142 (Vorjahr: TEUR 334), soziale Abgaben für Altersversorgung und Unterstützung von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 44) und andere Verwaltungsaufwendungen von TEUR 521 (Vorjahr: TEUR 849). Letztgenannte beinhalten im Wesentlichen Kosten für Fremdarbeiten von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 231), Kosten für Fremdfahrzeuge von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 91), für Miete TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 154), für Rechts- und Beratungskosten von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 69), für Werbung von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 62), für Kundenveranstaltungen von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 24), für Porto und Telefon von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 22) und für Buchführungskosten von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1).

4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Ausgewiesen werden Abschreibungen auf Leasingvermögen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Ausführungen zu den Punkten A. I., A. II. 3. bis 5., B. I. 4. bis 6.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind alle Posten zusammengefasst, die nicht in anderen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufwendungen zum Einkauf von Fahrzeugen, die nicht verleast sondern direkt verkauft wurden von TEUR 6.524 (Vorjahr: TEUR 8.520), Aufwendungen aus leasingtypischen Dienstleistungen für Kunden in Höhe von TEUR 285 (Vorjahr: TEUR 813) und Abschreibungen auf den Lagerbestand an Fahrzeugen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 15).

6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft

In dieser Position sind die Aufwendungen und Erträge aus der Zuführung und Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen, sowie Erträge aus abgeschriebenen Forderungen und die Forderungsverluste saldiert ausgewiesen.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden die nicht unter anderen Ertragspositionen auszuweisenden Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfasst.

C. Sonstige Angaben

I. Arbeitnehmerzahl

Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich ein Angestellter (ohne Geschäftsführer) und drei Aushilfen beschäftigt.

II. Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer war im Berichtsjahr:

Herr Oliver Eidt, Unterhaching

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

III. Prüfungshonorar und sonstige Honorare des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2023 hat unser Abschlussprüfer ein (vorläufiges) Prüfungshonorar (Honorar im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschlussprüfung) in Höhe von TEUR 10 errechnet. Das Gesamthonorar beträgt TEUR 10. In diesem Betrag ist die Umsatzsteuer nicht eingeschlossen.

IV. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, dass der Jahresüberschuss von EUR 585.674,95 zuzüglich des Gewinnvortrages von EUR 727.168,96 ins Jahr 2024 vorgetragen wird und dass das Unternehmen aufgelöst wird.

 

Otterfing, 22. Januar 2024

Dipl.-Ing. (FH) Oliver Eidt, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
1. Leasingvermögen 11.474.086,38 0,00 11.090.519,22 383.567,16
2. Immaterielle Anlagewerte 79.516,16 0,00 79.516,16 0,00
3. Sachanlagen 491.927,36 6.750,00 498.677,36 0,00
12.045.529,90 6.750,00 11.668.712,74 383.567,16
Abschreibungen
Stand 1.1.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2023
EUR
1. Leasingvermögen 6.497.509,38 826.000,00 7.071.742,22 251.767,16
2. Immaterielle Anlagewerte 72.096,16 4.617,00 76.713,16 0,00
3. Sachanlagen 176.060,36 37.731,00 213.791,36 0,00
6.745.665,90 868.348,00 7.362.246,74 251.767,16
Restbuchwerte
Stand 31.12.2023
EUR
Stand 31.12.2022
EUR
1. Leasingvermögen 131.800,00 4.976.577,00
2. Immaterielle Anlagewerte 0,00 7.420,00
3. Sachanlagen 0,00 315.867,00
131.800,00 5.299.864,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die X-Leasing GmbH, Otterfing

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der X-Leasing GmbH, Otterfing, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der X-Leasing GmbH, Otterfing, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Hervorhebung eines Sachverhalts

Wir verweisen auf die Ausführungen der Geschäftsführung im Anhang und Lagebericht, welche die Bilanzierung zu Liquidationswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmensfortführung zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch den gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist, sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Liquidation aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Liquidation ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 23. Januar 2024

audecon GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

ppa. Jan Matthes, Wirtschaftsprüfer

ppa. Sandra Butzke, Wirtschaftsprüferin

Die Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und / oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Gemäß dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31. Januar 2024 wird der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.312.843,91, bestehend aus einem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 727.168,96 und einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 585.674,95, auf neue Rechnung vorgetragen.

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