SOMNICS GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ronald Couce Menezes seit 10.7.2025 | Geschäftsführer |
Tanja Wirtz seit 13.6.2024 | Prokura |
Katharina Eikenberg seit 26.9.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
HydraFacial LLC | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HydraFacial Germany GmbHFrankfurt am Main (vormals: Wiesbaden)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtGliederung I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens 2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf und Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 3. Finanzielle Leistungsindikatoren 4. Gesamtaussage III. Zweigniederlassungsbericht IV. Prognosebericht V. Chancen- und Risikobericht I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Hydrafacial Germany GmbH ist eine 100%ige Tochterfirma der Beauty Health Company, die ihren Sitz in den USA, Long Beach (Los Angeles, Kalifornien) hat. Die Beauty Health Company ist ein global tätiges Unternehmen im Bereich der Kosmetik und Beauty-Branche mit dem Schwerpunkt auf der Gesichtspflege. Die Marke HydraFacial, hat mit der sogenannten "Hydradermabrasion" eine eigene neue Kategorie geschaffen. Dabei wird ein patentiertes Vortex-Fusion Delivery System verwendet, um die Haut zu reinigen, zu peelen, zu exfolieren, zu extrahieren. Darüber hinaus wird die Haut mit proprietären Lösungen und Seren versorgt und mit Feuchtigkeit versorgt - also "hydratisiert". Eine HydraFacial-Anwendung ist eine nicht-invasive Behandlungsform und wird stark geschätzt von Kosmetikern, Ärzten, Verbrauchern und Geschäftspartnern. Die Art der Anwendung bildet eine Art Brückentechnologie zwischen medizinischer Ästhetik und Schönheit, um Hautpflegelösungen für alle Altersgruppen, Geschlechter, Hautfarben und Hauttypen zu demokratisieren und zu personalisieren. HydraFacial ist in über 90 Ländern mit weit über 20.000 Geräten im Einsatz, sodass jedes Jahr Millionen von Kunden dadurch behandelt werden können. Das Geschäftsmodell begründet sich im ersten Schritt mit dem Verkauf des (Elektro-) Geräts, das als Medizinprodukt registriert ist. Dieses Gerät wird als "Delivery System" bezeichnet und versetzt den B2B - Kunden nach entsprechender Schulung in die Lage, HydraFacial-Anwendungen beim Endkunden durchführen zu können. Um diese Anwendungen durchführen zu können, werden die Original-HydraFacial-Verbrauchsmaterialien benötigt, die vom B2B-Kunden im Original ausschließlich bei der HydraFacial Germany GmbH bezogen werden können. Diese werden von den Kunden in der Regel bedarfsorientiert im B2B-Webshop bestellt. Die Anwendungen beim Endkunden sollten regelmäßig erfolgen, um den optimalen Pflege-Effekt für die Gesichtshaut erzielen zu können. Je nach Endkundensituation können dies bis zu ca. 8 Anwendungen pro Jahr sein - so steigern unsere B2B-Kunden ihren Umsatz und Ertrag, gleichermaßen entwickelt sich das Geschäft der HydraFacial Germany GmbH. Das abgelaufene Jahr 2022 repräsentiert das erste vollständige Geschäftsjahr der Hydrafacial Germany GmbH, nachdem in 2021 die Marke HydraFacial aus dem Geschäft des bisherigen Distributeurs, der unter dem Namen "Ecomedic GmbH" firmierte, herausgelöst und von der Beautyhealth Company / USA gekauft wurde. Am 28.07.2021 (HRB-Eintrag) wurde die Hydrafacial Germany GmbH gegründet, die seitdem das operative Geschäft in der DACH-Region betreibt. 2. Forschung und Entwicklung Die HydraFacial Germany GmbH bietet mit ihren Produkten ein effektives Programm zur Verbesserung der eigenen Hautgesundheit an. Dieses kann als professionelle Pflegebehandlung in jedes Hautgesundheitsprogramm integriert werden - unabhängig vom Alter, von Problemen oder vom Hauttyp. Basierend auf Forschungsergebnissen wurden die HydraFacial-Anwendungen wie folgt konzipiert: 1. Schritt Freilegen einer neuen Hautschicht durch sanftes Peeling und entspannendes Resurfacing mit speziellen HydraFacial-Lösungen. 2. Schritt Entfernen von Ablagerungen aus den Poren mit einer schmerzfreien Absaugung. Pflegen der Haut mit intensiven Feuchtigkeitsspendern, die die Haut beruhigen. 3. Schritt Sättigung der Hautoberfläche mit Antioxidantien und Peptiden, um den natürlichen Glanz der Haut zu maximieren. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Firma und die Marke HydraFacial wurde im Jahr 1997 in Südkalifornien gegründet und ist führender Hersteller von Geräten in der ästhetisch/medizinischen Kosmetik. Das Unternehmen beschreibt sich selbst als Kategorie-bildend. Daher sind Angaben zu Marktanteilen nicht möglich. Konkurrierender Wettbewerb existiert in Form von Nachahmungen und ähnlichen Anwendungen anderer Anbieter. Diese sind jedoch qualitativ dem Original HydraFacial unterlegen. Diese Entwicklungen werden sorgsam beobachtet, werden aber aktuell noch von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung für den weiteren Geschäftsverlauf eingeschätzt. HydraFacial ist eine eingetragene Marke und ein patentiertes System von Edge System LLC / USA (the Beautyhealth Company). 2. Geschäftsverlauf und Lage Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um 25,76 % ausgeweitet werden. Ursache hierfür waren die starke Nachfrage am Markt und intensivierte Vertriebsanstrengungen. Demnach wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr die Organisationstruktur weiter ausgebaut und entsprechendes Vertriebspersonal eingestellt. Nachdem die Integration der Marke und des Geschäfts in den Firmenverbund der Beautyhealth Company in 2021 durch die Gründung der HydraFacial Germany GmbH abgeschlossen wurde, stand im abgelaufenen Geschäftsjahr das Vorantreiben interner Prozesse im Fokus, Aktivitäten wurden gebündelt und die Organisationsstruktur generell weiterentwickelt. Dies ermöglichte Effizienzsteigerungen und legte die Basis für die weitere ambitionierte Geschäftsentwicklung in den folgenden Jahren. a) Ertragslage Der Bilanzgewinn hat sich gegenüber dem Vorjahr von 2.518 TEUR auf 1.065 TEUR vermindert. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 1.453 TEUR abgeschlossen. Die Umsatzerlöse entwickelten sich positiv gegenüber dem Vorjahr aufgrund von gezielten Verkaufsaktivtäten und einer Aufstockung der Personaldecke im Vertrieb. Die wesentlichen Ergebnisquellen resultieren ausschließlich aus dem Handelsgeschäft. Insgesamt ging das Rohergebnis bei einer positiven Geschäftsentwicklung um 10,51% zurück. Dies ist im Wesentlichen auf den veränderten Umsatzmix zurückzuführen: Umsätze mit verbundenen Unternehmen hatten bei geringerer Marge einen höhere Anteil am Gesamtvolumen. Der Personalaufwand betrug 4.272 TEUR und lag somit um 2.933 TEUR über dem Vorjahr. Der Anstieg des Personalaufwands resultiert unter anderem aus Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Neueinstellungen. Der Personalbestand (ohne Auszubildende) erhöhte sich deutlich von 13 im Vorjahr auf 33 Mitarbeiter in 2022. Die Abschreibungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 110 TEUR auf 135 TEUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr um 1.927 TEUR auf 2.940 TEUR erhöht. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur und dem Anstieg der Werbekosten zur Investition in die Marke, deren Positionierung und den weiteren Ausbau des Geschäfts. b) Finanzlage Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen 84,17 % der Bilanzsumme. Daran hatten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 81,81% den größten Anteil. Das Finanzmanagement ist darauf ausgelegt, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Skontofrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Finanzlage der HydraFacial Germany GmbH ist als stabil zu bezeichnen und ist konzernseitig durch die Muttergesellschaft in den USA gesichert. c) Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich die Bilanzsumme um 8.338 TEUR auf 16.520 EUR (Vorjahr: 8.182 TEUR) Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 825 TEUR erhöht. Das Umlaufvermögen hat sich von 7.078 TEUR auf 14.576 TEUR erhöht. Dabei sind die Vorräte stichtagsbedingt um 290 TEUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 6,6% vom Gesamtkapital. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: • Umsatzentwicklung • Betriebsergebnis. Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz pro Mitarbeiter, Umsatzrendite und den Cashflow heran. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist erfreulich. Es wird auch weiterhin von einem stark expansiven Umsatzwachstum ausgegangen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. III. Zweigniederlassungsbericht Das Unternehmen HydraFacial Germany GmbH verfügt über keine weiteren Niederlassungen. IV. Prognosebericht Der Konzern und die Hydrafacial Germany GmbH gehen von dynamischem Umsatzwachstum in den Folgejahren aus. Der Beauty-Markt, insbesondere die Gesichtskosmetik und Gesichtschirurgie erlebt einen anhaltenden Positivtrend. Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen in diesem Marktsegment ist groß und wachsend. Das zukünftige Wachstum wird angestrebt basierend auf folgenden strategischen Ansätzen: Ausweitung der Marktpräsenz durch innovative Produkte mit dem Fokus auf emotionalen Erlebnissen unserer Kunden. Unsere B2B-Kunden lassen sich generell gruppieren in a) medizinische Kunden, in der Regel sind diese Ärzte, und b) nicht-medizinische Kunden, dies sind im Wesentlichen Kosmetikerinnen/Kosmetiker. Betreuung und Investitionen in unsere (B2B)-) Kunden, den sogenannten "Providern", die als Markenbotschafter erstklassige Kundenerlebnisse generieren. Nutzen unserer Kundenbeziehungen, weiterer Markenaufbau und Markenbewusstsein innerhalb unserer Community Weiterer Aufbau einer globalen Infrastruktur und Technologieplattform innerhalb des Firmenverbunds, um so weiteres Wachstum zu ermöglichen. Evaluierung von gezielten Akquisitionsprojekten um das Portfolio weiter zu ergänzen, Wachstum zu beschleunigen und Synergien zu erzielen. Durch diese Maßnahmen wird mit zweistelligen Umsatzzuwächsen im Folgejahr gerechnet. Ein Schwerpunkt liegt im Folgejahr auf dem Generieren von profitablem Umsatzwachstum. Dies wird angestrebt durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Vertriebsteams hinsichtlich Qualifizierungsmaßnahmen und Neueinstellungen, um so regional alle Marktpotentiale bearbeiten zu können. Darüber hinaus ist geplant, den Umsatz im Verlauf des Jahres durch innovative Neuheiten innerhalb unsere Angebotsportfolios zu stimulieren, gekoppelt mit ganzjähriger Marketingunterstützung und der Präsenz bei den für die Branche relevanten Messen. Wir erwarten somit eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. V. Chancen- und Risikobericht Die Markttrends und Potentiale im Bereich der Kosmetik und Schönheitschirurgie sind für das Geschäft der HydraFacial GmbH weiterhin sehr positiv zu bewerten. Laut der International Society of Plastic Surgery (ISAPS) gab es 2021 deutschlandweit 476.950 Schönheitsoperationen und damit mehr als doppelt so viele, wie noch zehn Jahre zuvor. Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern mit den meisten ästhetisch-plastischen Eingriffen weltweit. Daten für das Jahr 2022 lagen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vor - wir gehen jedoch von einem unveränderten Trendverlauf aus, mit entsprechend positivem Effekt auf unsere Geschäftsentwicklung. Die Bekanntheit der Marke HydraFacial ist in Deutschland noch ausbaufähig. Wie schon im Vorjahr begonnen, wird für das Jahr 2023 durch gezielte Marketingaktivitäten (Social Media, Messeteilnahmen) ein höherer Bekanntheitsgrad angestrebt. In Verbindung mit den zuvor erwähnten Marktpotentialen stimmt uns dies zuversichtlich, sowohl unter den Kosmetikern als auch Ärzten, Neukunden und Aufträge in größerem Umfang akquirieren zu können, um so unser geplantes Umsatzwachstum zu realisieren. Die Produktion der Geräte und Verbrauchsmaterialien erfolgt grundsätzlich durch die Muttergesellschaft in den USA. Wir sind bemüht, Währungsrisiken durch Auslandsgeschäfte - insbesondere Einkauf unserer Ware bei der Muttergesellschaft in den USA - aufgrund fragiler Finanzmärkte in Europa durch geeignete Sicherungsmaßnahmen hinreichend abzusichern. Unsere führende Rolle werden wir auch in Zukunft durch Neuentwicklungen und Patente abzusichern versuchen. Insbesondere der Weiterentwicklung der Geräte ("Delivery Systems") kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hier wird in den Folgejahren der Schwerpunkt auf der Digitalisierung und Individualisierungskonzepten liegen. Umfangreiche Bonitätsbeurteilung im Neukundengeschäft sowie laufendes Reporting unserer Stammkunden führen zu einem erheblich reduzierten Risiko von Forderungsausfällen und Bonitätsrisiken. Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir in einem sich verschärfenden Wettbewerbsumfeld durch verstärkt aufkommende Kopien unserer Technologie bei stagnierenden Preisen. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine Risiken, die unsere Entwicklung beeinträchtigen oder unseren Bestand gefährden.
Frankfurt am Main, den 31.03.2023 Katharina Eikenberg, Geschäftsführer/in Lagebericht 2022 zur NachtragsprüfungHydrafacial Germany GmbHDer Lagebericht vom 31.03.2023 behält grundsätzlich auch weiterhin seine Gültigkeit. Per Gesellschafterbeschluss wurden nachträglich Transferpreis-Anpassungen gebucht. Die resultierenden Effekte sind Gegenstand dieses Lagebericht-Nachtrags. a) Ertragslage Die Buchung der ermittelten Transferpreise wirkte sich im Bilanzgewinn mit einem Effekt von 1.937 TEUR aus. Demnach wird ein Bilanzgewinn von 3.003 TEUR ausgewiesen, das Geschäftsjahr wurde mit einem Jahresüberschuss von 485 TEUR abgeschlossen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 3.940 TEUR auf 4.042 TEUR. Dieser Anstieg geht zurück auf Effekte, die sich aus den Buchungen der Transferpreisanpassungen ergeben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr um 3.201 TEUR auf 4.214 TEUR erhöht. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen zurückzuführen auf Effekte aus Transferpreisanpassungen, auf die Weiterentwicklung der Organisationsstruktur und dem Anstieg der Werbekosten zur Investition in die Marke, deren Positionierung und den weiteren Ausbau des Geschäfts. b) Finanzlage Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen 77,83 % der Bilanzsumme. Daran hatten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in 97,7% den bei weitem größten Anteil. c) Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2022 erhöhte sich die Bilanzsumme um 13.991 TEUR auf 22.172 EUR (Vorjahr: 8.182 TEUR). Die Buchungen der Transferpreise trugen mit einem Effekt von 5.652 TEUR zur Erhöhung der Bilanzsumme bei. Das Umlaufvermögen hat sich von 7.078 TEUR auf 20.228 TEUR erhöht. Dabei sind die Vorräte stichtagsbedingt um 290 TEUR gestiegen. Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 13,7% vom Gesamtkapital. d) Prognose-, Chancen- und Risikobericht Hinsichtlich des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts ergeben sich gegenüber dem Stand des Lageberichts vom 31.03.2023 keine Änderungen.
Frankfurt am Main, den 31.03.2023 / 20.09.2023 HydraFacial Germany GmbH Katharina Eikenberg, Geschäftsführer(in Nachtrags-Jahresabschlussbericht 2022 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 III bis III HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen 3 und 14 Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i. H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen an verbundene Unternehmen zum Nennwert Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Rechnungen und Zahlungen die erst das Folgejahr betreffen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die pauschale Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistung wurde mit 0,25 % (Vj: 0,50 %) auf den laufenden Jahresumsatz ermittelt. Der daraus resultierende Ergebniseffekt beträgt 44,1 T€ (Vj. 67,6 T€). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem nachfolgenden, gemäß § 284 Abs: 3 HGB, in der Bruttodarstellung entwickelten Anlagespiegels. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind hierin enthalten.
Angaben zu Finanzanlagen Die Finanzanlagen enthalten ein Darlehensvertrag gegenüber einem verbunden Unternehmen und wird mit 4,0% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verzinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten 8.721,2 TEuro (Vorjahr: 0,0 TEuro) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten 16.868,3 TEuro (Vorjahr: 4.864,0 TEuro) gegenüber verbundene Unternehmen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im wesentlichen kreditorische Debitoren i.H. von 21,6 TEuro (Vorjahr: 4,3 TEuro), aus Steuern von 85,1 TEuro (Vorjahr: 44,9 TEuro), im Rahmen der sozialen Sicherheit 10,0 TEuro (Vorjahr: 5,8 TEuro). Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten i.H. von 863,9 TEuro (Vorjahr: 114,3 TEuro), Aufbewahrungspflichten von 10,1 TEuro (Vorjahr: 3,4 TEuro), ausstehende Rechnungen von 257,7 TEuro (Vorjahr: 1,6 TEuro), Gewährleistungen von 44,1 TEuro (Vorjahr: 67,6 TEuro) sowie Abschluss- und Prüfungskosten von 51,3 TEuro (Vorjahr: 30,3 TEuro)enthalten. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 2.522,7 Euro (Vorjahr: 236,0 Euro) sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 33 (Vorjahr: 13) Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren: • Herr Clint Earl Carnell, San Juan Capo / USA (ab 27.07.2021 bis 10.02.2022) • Herr Stephan Becker, Wiesbaden (ab 16.11.2021 bis 19.10.2022) • Herr Andreas Hansjosten, Heidelberg (ab 26.09.2022 bis 27.03.2023) • Frau Katharina Elkenberg, Paris Frankreich (ab 26.09.2022) • Herr Jonathan Paul Martin Arnold, Southsea Portsmouth, Hampshire England (ab 26.09.2022) ANHANG zur NachtragsprüfungIm Rahmen der Nachtragsprüfung wird der Anhang vom 31.03.2023 ergänzt. Transferpreise Die verbundene Unternehmen, mit denen die Gesellschaft in Lieferbeziehungen bestehen, hat durch Transferpreis Verrechnungen ihre Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechend angepasst. Aufgrund dessen sind die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen in den folgenden Tabellen dargestellt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten 8.721,2 TEuro (Vorperiode: 2.853,8 TEuro) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten 16.868,3 TEuro (Vorperiode: 13.502,9 TEuro) gegenüber verbundene Unternehmen.
Steuerrückstellungen In den Steuerrückstellungen sind Rückstellungen zur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag i.H.v. 179,7 Euro (Vorperiode: 0,0 Euro) und zur Gewerbesteuer i.H.v. 181,9 Euro (Vorperiode: 0,0 Euro) enthalten. sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Frankfurt am Main, den 31.03.2023 Katharina Eikenberg, Geschäftsführer/in
Frankfurt am Main, den 31.08.2023 HydraFacial Germany GmbH Katharina Eikenberg, Geschäftsführer/in Nachtrags- Jahresabschlussbericht 2022 Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HydraFacial Germany GmbH - Frankfurt/Main Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der HF bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der HF, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Erklärung zu Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) habe ich in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erkläre ich, dass nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschiften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022, und der Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mein Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses bzw. Lagebericht geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht, und dafür dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeiten der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte im Zusammenhang der Fortführung des Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, dass dieser insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und einen Vermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage des Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung übe ich während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie die Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Darstellungen unangemessen sind, mein Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Lagebericht beinhaltet. Im Rahmen der Abschlussprüfung prüfe ich den Lagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang hebe ich hervor: • Die Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. • Ich gewinne ein Verständnis von den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind), jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) abzugeben. • Ich führe Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die Vertretbarkeit dieser Annahmen sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen werden. • Ich gebe zu den einzelnen Angaben im Lagebericht ebenfalls kein eigenständiges Prüfungsurteil ab, sondern zum Prüfungsurteil des Lageberichts als Ganzes. • Ich habe den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. • Der mir zur Prüfung übergebene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde von der Klug & Engelhard GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kriftel, erstellt. • Den Lagebericht habe ich daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind (§ 317 Abs. 2 HGB).
Bad Homburg, den 24.04.2023 Dr. Godehard Puckler, Wirtschaftsprüfer Nachtragsprüfung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HydraFacial Germany GmbH - Frankfurt/Main Prüfungsurteile Ich habe den Nachtrag zum Jahresabschluss der HF bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Nachtrag zum Lagebericht der HF, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Erklärung zu Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) habe ich in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erkläre ich, dass nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschiften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022, und der Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mein Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses bzw. Lagebericht geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht, und dafür dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeiten der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte im Zusammenhang der Fortführung des Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, dass dieser insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und einen Vermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage des Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung übe ich während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie die Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Darstellungen unangemessen sind, mein Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Lagebericht beinhaltet. Im Rahmen der Abschlussprüfung prüfe ich den Lagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang hebe ich hervor: • Die Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. • Ich gewinne ein Verständnis von den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind), jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) abzugeben. • Ich führe Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die Vertretbarkeit dieser Annahmen sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen werden. • Ich gebe zu den einzelnen Angaben im Lagebericht ebenfalls kein eigenständiges Prüfungsurteil ab, sondern zum Prüfungsurteil des Lageberichts als Ganzes. • Ich habe den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. • Der mir zur Nachtragsprüfung übergebene geänderte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde von der Klug & Engelhard GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/ Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kriftel, erstellt. • Den Lagebericht habe ich daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei meiner Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind (§ 317 Abs. 2 HGB).
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