Lyte Academia GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerardus Cornelis Nicolaas Sprenkeling seit 3.4.2025 | Geschäftsführer |
Bob Rogier Emile Sprengers seit 10.5.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PENTA Datacenter Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Penta Leipzig GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGPrüfungsbericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Penta Leipzig GmbH, Berlin Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft INHALTSVERZEICHNIS A. PRÜFUNGSAUFTRAG B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 2. Jahresabschluss II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2. Bewertungsgrundlagen E. SCHLUSSBEMERKUNG ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 4. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen An die Penta Leipzig GmbH, Berlin: A. PRÜFUNGSAUFTRAG Durch die Geschäftsführung der Penta Leipzig GmbH Berlin (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) wurden wir mit der Abschlussprüfung für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beauftragt. In Ausführung des uns von der Geschäftsführung erteilten Auftrags haben wir den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend § 317 HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen geprüft. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Der vorliegende Prüfungsbericht wurde von uns in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. (10.2021)) erstellt. Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach dem Stand vom 1. Januar 2024 maßgebend. Danach ist unsere Haftung nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen begrenzt. Im Verhältnis zu Dritten gelten Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Penta Leipzig GmbH, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Penta Leipzig GmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31.-Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipu- lation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Gegenstand der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung war der nach den deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellte Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der Gesellschaft. Abgrenzung der Verantwortlichkeiten Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsführung der Penta Leipzig GmbH die Verantwortung für die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben trägt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. Prüfungsumfang Unsere Prüfung erfolgte nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass falsche Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Gegenstand unseres Auftrags waren weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch außerhalb der Rechnungslegung be- gangene Ordnungswidrigkeiten. Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich eine Abschlussprüfung auch nicht darauf zu erstrecken, ob die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin- derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich. Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und daher nicht prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB. Es handelt sich um eine freiwillige Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ausgangspunkt der Prüfung Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Risikoorientierter Prüfungsansatz Auf Basis der von uns festgestellten und beurteilten Fehlerrisiken haben wir ein Risikoprofil für die Angaben in der Rechnungslegung erstellt. Zu diesem Zweck haben wir Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung durchgeführt und uns zunächst ein Verständnis von der Gesellschaft sowie ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld verschafft und darauf aufbauend mit den Unternehmenszielen und -strategien sowie deren Umsetzung beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Ausgehend von Gesprächen mit der Unternehmensleitung und der Einsichtnahme in Organisationsunterlagen der Gesellschaft haben wir uns darüber hinaus nach pflichtgemäßem Ermessen von der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems ein Verständnis verschafft und beurteilt, welche Maßnahmen die Gesellschaft, insbesondere zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung, ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Auf Grundlage der Risikobeurteilung wurden daraufhin einzelne Prüffelder identifiziert und ein entsprechendes Prüfungsprogramm entwickelt. In diesem Prüfungsprogramm wurden die Schwerpunkte der Prüfung und für jedes Prüffeld die Prüfungsziele sowie die Art und der Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Zudem wurden auch die zeitliche Abfolge der Prüfung und der Mitarbeitereinsatz geplant. Prüfungsschwerpunkte Dabei wurden im Berichtsjahr folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Vollständigkeit der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten Werthaltigkeit des Anlagevermögens, Vorgenommene Prüfungshandlungen Wegen der überschaubaren Größe des Unternehmens und der geringen Komplexität der Organisationsstrukturen und Kontrollsysteme haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen (analytische Prüfungen und Einzelfallprüfungen) durchgeführt, insbesondere: Einholen von Bestätigungen der Kreditinstitute, Einholen von Rechtsanwaltsbestätigungen Einholen von Steuerberaterbestätigungen. Beim vorliegenden Prüfungsauftrag haben wir auf die Einholung von Saldenbestätigungen für Kreditoren und Debitoren verzichtet, da es sich ausschließlich um nicht wesentliche Posten handelt. Zur Erreichung der notwendigen Urteilssicherheit haben wir uns auf alternative Prüfungshandlungen für Debitoren (Zahnlungsausgleichsprüfung) konzentriert. Die Penta Leipzig GmbH hat ihre Rechnungslegung an das externe Dienstleistungsunternehmen PENTA INFRA B.V., Amsterdam/Niederlande, ausgelagert. Zeitlicher Ablauf und Vollständigkeitserklärungen Wir haben die Prüfung, mit Unterbrechungen, in den Monaten Februar bis April 2024 durchgeführt. Die Geschäftsführung hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben uns in ihrer abgegebenen Vollständigkeitserklärung schriftlich versichert, dass die erteilten Aufklärungen und Nachweise vollständig sind. Ferner haben sie erklärt, dass alle Geschäftsvorfälle erfasst und im Jahresabschluss wiedergegeben worden sind. D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Unsere Prüfung ergab die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den übrigen gesetzlichen Vorschriften. Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die zugehörigen Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in der Buchführung und im Jahresabschluss abgebildet. Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Daten- fluss und das Belegwesen sind grundsätzlich geeignet, die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist in allen wesentlichen Belangen ordnungsmäßig aus den Büchern und den zugehörigen Unterlagen der Gesellschaft entwickelt worden. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind in allen wesentlichen Belangen nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 274a HGB und § 288 HGB wurden zutreffend teilweise in Anspruch genommen. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 2. Bewertungsgrundlagen Die Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft (Anlage 3) enthalten. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen (Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie Ausnutzung von Ermessensspielräumen) oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte sowie die Nutzung von Ermessensspielräumen haben bei nachfolgenden Posten des Jahresabschlusses wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: • Die Gesellschaft schreibt die Immobilien mit 2 % über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ab. • Die Gesellschaft erwarb zum 2. Dezember 2021 eine Swaption zu Anschaffungskosten in Höhe von EUR 109.000,00. Diese Swaption hat eine Laufzeit bis zum 22. November 2026. Sinn und Zweck dieser Swaption ist, das aufgenommene variabel verzinsliche Bankdarlehen gegen steigende Zinsen abzusichern (zu hedgen). Es handelt sich dann dabei um eine effektive Zinssicherung, die als solche auch dokumentiert ist, so dass das Grundgeschäft und die Swaption eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB bilden. Die Swaption selbst entzieht sich somit einer Bewertung (sog. Einfrierungsmetho- de). E. SCHLUSSBEMERKUNG Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses der Penta Leipzig GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnah- me, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen.
Hamburg, den 30. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Jochen Edel, Wirtschaftsprüfer Esther Knieschke, Wirtschaftsprüferin BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023PENTA LEIPZIG GMBH, BERLINAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023PENTA LEIPZIG GMBH, BERLIN
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Penta Leipzig GmbH, Berlin1. Allgemeine Angaben Die Penta Leipzig GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter HRB 191952 B. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde - wie im Vorjahr - nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Weiterhin wurden die speziellen Vorschriften des GmbHG angewendet. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden beibehalten; bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) beibehalten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt - wie im Vorjahr - im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die in § 274a HGB und § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB vorgesehenen Erleichterungsmöglichkeiten für den Umfang der Darstellungen im Anhang wurden teilweise in Anspruch genommen. 2. Angaben zur Bilanz 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen der Vorjahre und die Abschreibungen des Berichtsjahres, bewertet. Die Gesellschaft schreibt Ihr Sachanlagevermögen insgesamt unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Die Gebäude werden mit 2 % über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Die technischen Anlagen und Maschinen werden über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die Forderung, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert, ggf. vermindert um Einzelwertberichtigungen, bilanziert. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Gezeichnete Kapital entspricht dem im Handelsregister als Stammkapital eingetragenen Nominalwert. Sonstige Rückstellungen werden nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen bewertet und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. 2.2 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zu diesem Anhang. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Betriebskosten, Jahresabschlusserstellung und -prüfung und ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 33.300 grundbuchbesichert. 3. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer sind: - Alex Sander Bakker (bis 21. März 2024) - Mark Robert Gregory (bis 21. März 2024) - Bob Sprengers (seit 21. März 2024) - Bart Wagemaker (seit 21. März 2024) Die Geschäftsführer haben Einzelvertretungsbefugnis und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 29. April.2024 Bob Rogier Emile Sprengers Bart Wagemaker ANLAGE ZUM ANHANG ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023PENTA LEIPZIG GMBH, BERLIN
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Penta Leipzig GmbH, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Penta Leipzig GmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipu- lation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 30. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Jochen Edel, Wirtschaftsprüfer Esther Knieschke, Wirtschaftsprüferin
Berlin, den 31. März 2025 gez. Bob Sprengers und Gerald Sprenkeling Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. März 2025 |
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Bauträger für Wohngebäude
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Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Druck- und Medienvorstufe
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Verlegen von Zeitschriften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Ambulante Pflegedienste
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen