Sportschule Michaela Farnung gGmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Steyer seit 29.12.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
German SmartBuild GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Die Offenlegung ergibt sich aus § 325 HGB mit der Erleichterung des § 326 HGB. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB) a. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. b. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. c. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. d. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. e. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. f. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 HGB) a. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. b. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. c. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, sofern sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: aa) Anlagevermögen Die Gegenstände des Anlagevermögens sind in Anlageverzeichnissen erfasst, aus denen die Lieferanten, Anschaffungsdatum und -kosten, Zu- und Abgänge, planmäßige Abschreibungen sowie die Restwerte ersichtlich sind. Die Zugänge, die zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt sind, sind lückenlos anhand der Lieferantenrechnungen verzeichnet. Übereinstimmung der Restwerte laut Anlageverzeichnissen mit den Bilanzwerten ist gegeben. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes. Außerplanmäßige Abschreibungen mussten nicht vorgenommen werden. Bei den geringwertigen Anlagegütern im Einzelanschaffungswert von weniger als EUR 150 wurde im Zugangsjahr voll abgeschrieben; dabei wird der gleichzeitige Abgang unterstellt. Bei dem Einzelanschaffungswert zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000 wurde ein Sammelposten gebildet, der linear auf fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung, bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. bb) Umlaufvermögen Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich zum Normalwert angesetzt. cc) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt und entsprechen den voraussichtlichen Erfordernissen. dd) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. III. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.
Frankfurt am Main, den 31. März 2011 Die Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2011 festgestellt. |
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