FONA Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Kersting seit 16.5.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AF Verwaltungs GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2015 der AF Verwaltungs GmbH 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftervertrag vom 13. August 2014 gegründet. Die Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft (HRB 100053 des Amtsgerichts Frankfurt am Main) erfolgte am 25. August 2014. Der Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Fertigstellung von Projektentwicklungen, die Modernisierung und die Sanierung von Immobilien. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25. Mai 2009 über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, das GmbH-Gesetz sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Darüber hinaus liegt die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I, S.1334), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I, S. 1102), zugrunde. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 26. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag sämtliches Vermögen und Schulden folgender Gesellschaften mit Sitz in Frankfurt am Main mit Wirkung zum 01. Januar 2014 übernommen:
Mit Vertrag vom 26. August 2014 hat die AF Verwaltungs GmbH im Wege der Sonderrechtsnachfolge den Kommanditanteil der YOUNIQ AG an der AF Marienhöhe GmbH & Co. KG übernommen. Das Gesellschaftsvermögen inklusive aller Aktiva und Passiva ist im Wege einer Anwachsung auf die AF Verwaltungs GmbH übergegangen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 17. Dezember 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag sämtliches Vermögen und Schulden folgender Gesellschaften mit Sitz in Frankfurt am Main mit Wirkung zum 01. Oktober 2014 übernommen:
Der Abschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften gem. §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften gem. §§ 267-274a, 276-277 HGB erstellt. Die Grundsteuer wird lt. Gliederungsschema gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB unter den sonstigen Steuern ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Alle Transaktionen haben in Euro stattgefunden. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: a. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Der Ansatz der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegütern wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 150 Euro bis 1.000 Euro werden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird über 5 Jahre, beginnend mit dem Jahr der Anschaffung, abgeschrieben. b. Umlaufvermögen Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke und andere Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu den niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die unfertigen Leistungen beinhalten noch nicht abgerechnete Betriebskosten. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt ausgehend vom Nennwert. Wertberichtigungen wurden berücksichtigt, um dem Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes zu entsprechen. Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank am Stichtag angesetzt. c. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist voll eingezahlt und wurde zum Bilanzstichtag in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. d. Rückstellungen Die Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und in ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sind berücksichtigt. e. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gewährleistungseinbehalte bestehen in Höhe der gesetzlichen Verpflichtungen. 3. Sonstige Angaben
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von EUR 638.420,33 (VJ: EUR 1.015.226,24) wertberichtigt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der Gesellschafterin YOUNIQ AG. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind in Höhe von EUR 51.155,20 (VJ: EUR 84.579,11) wertberichtigt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten neben den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen vor allem Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von EUR 18.580,00 (VJ: EUR 18.580,00), Rückstellungen für Mietgarantien in Höhe von EUR 0,00 (VJ: EUR 30.860,64), Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von EUR 639.499,64 (VJ: EUR 711.503,70) und Baukostenrückstellungen für Mängelbeseitigungen in Höhe von EUR 523.304,68 (VJ: EUR 428.503,71).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 3.530,36 (VJ: EUR 5.979,38) enthalten. Alle Verbindlichkeiten sind unbesichert. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus Zuschreibungen des Umlaufvermögens in Höhe von EUR 0,00 (VJ: EUR 95.000,00), Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2.560,00 (VJ: EUR 151.643,77), Erträge aus Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von EUR 95.709,10 (VJ: EUR 55.594,22) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 23.201,55 (VJ: 4.269,32) und periodenfremde Erträge aus Schadenersatzleistungen in Höhe von EUR 30.965,62 (VJ: EUR 31.441,50) ausgewiesen. Ferner sind Buchgewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens in Höhe von EUR 0,00 (VJ: EUR 372.246,16) sowie Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil in Höhe von EUR 0,00 (VJ: EUR 7.041,92) enthalten. Die Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen betragen EUR 0,00 (VJ: EUR 159.126,26). Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB: Name und Sitz der Gesellschaft, die den Konzernabschluss aufstellt (kleinster/größter Konzernkreis): YOUNIQ AG, Frankfurt am Main. Ort der Offenlegung des Konzernabschlusses: elektronischer Bundesanzeiger. 4. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen Es besteht Nachhaftung aus Stellung als Komplementärin folgender auf die Gesellschaft verschmolzener Gesellschaft:
Zum Abschlussstichtag bestanden darüber hinaus keine Haftungsverhältnisse bzw. keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 5. Geschäftsführung
Alle Geschäftsführer sind stets zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Frankfurt am Main, den 10. Februar 2016 gez. Alexander Kersting, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.02.2016 |
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