Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 8808
Eingetragen
1.6.2018
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Das Pachten, Verwalten, Betreiben und Instandhalten von Energieversorgungsnetzen nebst Zubehör für Energieversorgungsunternehmen, insbesondere die OBERHESSISCHE VERSORGUNGSBETRIEBE AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Friedberg (Hessen). Die Gesellschaft stellt Dritten die von ihr betriebenen Netze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, u.a. denen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Verfügung (Netzzugang) und schließt Dritte, insbesondere Letztverbraucher, in gleicher Weise an das von ihr betriebene Netz an (Netzanschluss). Die Gesellschaft ermittelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die wirtschaftlichen Bedingungen und Entgelte für Netzzugang und Netzanschluss und stellt die technischen Bedigungen für eine sichere und zuverlässige Verteilung von Energie sicher.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Nicolai
seit 3.3.2025
Prokura
Thomas Seipp
seit 17.1.2023
Prokura
Thorsten Piee
seit 17.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV)
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Germany
1.600.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ovag Netz GmbH

Friedberg (Hessen)

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

OVAG NETZ GMBH, FRIEDBERG (HESSEN)

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 10.327.033,97 10.782.547,91
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 865.595,24 1.058.795,80
II. Sachanlagen 3.028.154,28 3.288.283,28
III. Finanzanlagen 6.433.284,45 6.435.468,83
B. UMLAUFVERMÖGEN 58.057.811,06 72.150.201,91
I. Vorräte 10.281.625,32 12.181.674,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.595.381,61 59.477.247,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 180.804,13 491.280,12
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 398.654,86 315.435,43
68.783.499,89 83.248.185,25

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 36.223.111,18 36.223.111,18
I. Gezeichnetes Kapital 1.600.000,00 1.600.000,00
II. Kapitalrücklage 50.000,00 50.000,00
III. Gewinnrücklagen 34.573.111,18 34.573.111,18
1. Andere Gewinnrücklagen 34.573.111,18 34.573.111,18
B. RÜCKSTELLUNGEN 4.066.989,91 11.346.224,87
C. VERBINDLICHKEITEN 28.493.398,80 35.678.849,20
68.783.499,89 83.248.185,25

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023 
EUR
2022 
EUR
1. Umsatzerlöse 283.379.876,07 250.917.243,51
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -3.822.268,55 -4.415.941,64
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 9.723,00 17.200,17
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.365.522,47 2.720.866,48
5. Materialaufwand -242.977.399,81 -198.608.724,39
6. Personalaufwand -35.423.399,19 -37.556.985,07
7. Abschreibungen -458.767,73 -484.240,00
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -13.983.555,34 -14.022.014,18
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 3.735.567,81 3.954,42
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 393.945,92 6.138,97
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -46.863,70
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme -167.664,00 0,00
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.088,06 -7.789.155,83
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.934.233,54 295.657,56
15. Ergebnis nach Steuern -4.017.273,87 -8.962.863,70
16. Sonstige Steuern -107.085,15 -106.043,18
17. Erträge aus Verlustübernahme 4.124.359,02 9.068.906,88
18. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

OVAG NETZ GMBH, FRIEDBERG (HESSEN)
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

IAllgemeine Informationen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen), (Friedberg, HRB 8808), wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbHG aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden einzelne Posten zusammengefasst. Diese werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Bilanzierung und Bewertung

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Planmäßige Abschreibungen werden pro rata temporis und für Zugänge seit dem 1. Januar 2010 linear vorgenommen. Auf eine rückwirkende Korrektur der degressiven Abschreibungen für in Vorjahren zugegangene Vermögensgegenstände wurde verzichtet. Entsprechend erfolgt weiterhin der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Abschreibungen führt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,- € wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zu Grunde, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der handelsrechtlich zulässigen Bandbreiten liegen.

Nutzungsdauer
in Jahren
Entgeltlich erworbene Software 3-5
Anlagen der Stromverteilung 3-50
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-20

Unter den Finanzanlagen werden Wertpapiere des Anlagevermögens und Beteiligungen mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Baudarlehen an Betriebsangehörige werden mit dem Barwert ausgewiesen.

Die unter den Vorräten erfassten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen worden. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auch das zwischen Ablese- und Abschlussstichtag abgegrenzte Netzentgelt ausgewiesen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrags berücksichtigt worden. Sie wurden in der Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Bar- bzw. Teilwertmethode (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) bewertet. Die Pensionszusagen wurden unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 1,55 % p. a. bei einem personenspezifischen Rententrend zwischen 1,00 % p.a. und 3,00 % p.a., sowie einer Duration aller Altersversorgungsverpflichtungen von 10 Jahren ermittelt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 101.074,-€

Die Rückstellung für Stromdeputate wurde mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre von 1,74 % (i. Vj. 1,44 %) p.a. entsprechend IDW RS HFA 30 abgezinst. Dabei kam ein Einkommens- und Rententrend von unverändert 3,00 % p.a. zur Anwendung.

Die gebildeten Rückstellungen für die an die Zusatzversorgungskasse Darmstadt (ZVK Darmstadt) zu zahlenden Sanierungsgelder wurden unter Berücksichtigung des fristenadäquaten Zinssatzes lt. Bundesbankstatistik (zwischen 1,03 % und 1,71 % p. a.) bei einem Einkommenstrend von 3,0 % p.a. über die geschätzte Restlaufzeit von 14 (Vorjahr 15) Jahren ermittelt.

Die Verpflichtungen aus Altersversorgung, Stromdeputaten, ZVK-Sanierungsgeldern sowie Jubiläen sind durch Deckungsvermögen gesichert und werden mit diesem gemäß der Saldierungspflicht nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet.

Die künftigen Versorgungsleistungen der ZVK Darmstadt stellen aufgrund der Einstandspflicht der ovag Netz eine mittelbare Versorgungsverpflichtung dar, für die entsprechend Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet werden muss.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

1 Anlagevermögen

Die Entwicklung sowie die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten zeigt der als Anlage zum Anhang beigefügte Anlagenspiegel.

2 Finanzanlagen

Unter den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden ausschließlich Anlagen in Spezialfonds zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert der Wertpapiere des Anlagevermögens und deren Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 5.163 T€. Zudem besteht eine 1%ige Beteiligung an smartoptimo GmbH & Co. KG (Jahresabschluss per 31. Dezember 2023: Eigenkapital 9.184.147,28 €, Jahresfehlbetrag -1.303.802,23 €).

3 Vorräte

31.12.2023 31.12.2022
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.687.871,85 4.638.815,68
Unfertige Leistungen 3.593.753,47 7.542.858,38
10.281.625,32 12.181.374,06

4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023 31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.656.279,51 11.740.125,90
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen:
27.602.764,58 € (Vorjahr 38.245.753,12 €) 27.602.764,58 38.245.753,12
Forderungen gegen Gesellschafter 3.102.185,71 9.410.020,50
Sonstige Vermögensgegenstände 234.151,81 81.348,21
47.595.381,61 59.477.247,73

U.a. durch von 1.442 T€ auf 2.226 T€ gestiegene Forderungen aus der Weiterverrechnung von eingespeister Energie gemäß EEG und KWK an unseren vorgelagerten Netzbetreiber TenneT TSO GmbH, Bayreuth, (TenneT) und stichtagsbedingt im Zuge ausstehender Netzentgelte nahmen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiter zu.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 27.599 T€ (Vorjahr 38.229 T€) im Wesentlichen die OVAG, resultierend aus Forderungen aus der Netznutzung (21.057 T€; Vorjahr 15.575 T€), Dienstleistungen (8.648 T€; Vorjahr 23.978 T€) und aus den Abrechnungen der Über- bzw. Unterdeckung im Differenzbilanzkreis (56 T€; Vorjahr 1.196  T€), welche mit Verbindlichkeiten aus den Einspeisungen im Rahmen des EEG (1.022 T€, Vorjahr 270 T€), aus der Pacht des Netzes der OVAG (503 T€, Vorjahr 1.885 T€) und Stromlieferungen (637 T€; Vorjahr 365 T€) gegen die OVAG aufgerechnet wurden.

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (OVVG) bestanden zum Bilanzstichtag aus der noch verbleibenden Forderungen aus Verlustübernahme (4.124 T€; Vorjahr 9.069 T€), vermindert um Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen (926 T€; Vorjahr Forderung 373 T€) und aus Dienstleistungen (96 T€; Vorjahr 32 T€).

Sämtliche Forderungen sowie sonstigen Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres fällig.

5 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

31.12.2023 31.12.2022
Kassenbestand 6.606,15 8.589,04
Guthaben bei Kreditinstituten 174.197,98 482.691,08
180.804,13 491.280,12

6 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Abgrenzungsposten betreffen in erster Linie Pensions- und Entgeltzahlungen für den Monat Januar 2024.

7 Eigenkapital

31.12.2023 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital 1.600.000,00 1.600.000,00
Kapitalrücklage 50.000,00 50.000,00
Gewinnrücklage
gesetzliche Rücklage 0,00 0,00
Andere Gewinnrücklagen 34.573.111,18 34.573.111,18
36.223.111,18 36.223.111,18

In Höhe des die ursprünglichen Anschaffungskosten der in das Treuhandvermögen übernommenen Spezialfonds (17,6 Mio. €) übersteigenden beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens (44,3 Mio. €) besteht grundsätzlich eine Ausschüttungssperre (nach § 268 Abs. 8 Satz 1 und 3 HGB) sowie eine Abführungssperre (nach § 301 Satz 1 AktG i. V. m. § 268 Abs. 8 HGB) in Höhe von 26.761.793,49 €.

In den anderen Gewinnrücklagen sind überwiegend ausschüttungsgesperrte Beträge zur Erfüllung der erläuterten gesetzlichen Verpflichtungen thesauriert.

8 Rückstellungen

31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 393.079,35 7.401.924,11
Sonstige Rückstellungen 3.673.910,56 3.944.300,76
4.066.989,91 11.346.224,87

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entspricht den versicherungsmathematischen Berechnungen. In Folge einer Saldierungspflicht von Rückstellungen mit dem diesen gewidmeten Deckungskapital (Treuhandvermögen) erfolgt nur noch ein Ausweis des passivischen Überhangs.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

31.12.2023
ERfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellungen, Verpflichtungen aus ZVK-Sanierungsgeldern, Stromdeptaten sowie Jubiläen 44.683.506,51
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 17.557.128,75
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 44.318.922,24

Der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände wurde anhand des Marktpreises ermittelt.

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Betriebsangehörigen (2.594 T€; Vorjahr 3.068 T€), aus Berufsgenossenschaft (291 T€; Vorjahr 282 T€), individuellen Netznutzungsentgelterstattungen nach § 19 Abs. 3 EEG (47 T€; Vorjahr 71 T€) sowie für ausstehenden Strombezug (214 T€; Vorjahr 129 T€) enthalten.

9 Verbindlichkeiten

31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.901.880,93 14.091.298,77
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 404.398,01 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 18.187.119,86 21.587.550,43
davon aus Steuern (5.188.741,25) (3.379.132,38)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (136.556,18) (137.543,78)
28.493.398,80 35.678.849,20

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten überwiegend Verpflichtungen aus der Netznutzung des vorgelagerten Netzes und der EEG-Einspeisung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen neben bezogenen Dienstleistungen hauptsächlich Einspeisungen im Rahmen des EEG.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten neben Lohn- und Kirchensteuer (399 T€; Vorjahr 360 T€) und Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen (4.790 T€; Vorjahr 3.019 T€) hauptsächlich Verpflichtungen aus der stichtagsbezogenen Abgrenzung von EEG und KWK Zahlungen von 12.790 T€ an EEG-Einspeiser.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Fristigkeit bis zu einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen sowie Risiken und Vorteile aus nicht bilanzierten Geschäften

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich hauptsächlich aus dem Pachtvertrag mit der Oberhessische Versorgungsbetriebe Aktiengesellschaft, Friedberg/Hessen (OVAG), der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co KG, Butzbach (BNG), der Wettertal Netz Bad Nauheim GmbH & Co. KG (WNN) bzw. Netzgesellschaft GmbH & Co. KG Bad Homburg (NGH) in Höhe von jährlich rund 25,3 Mio. €, 0,4 Mio. €, 0,2 Mio. € bzw. 0,1 Mio. €, dem Fachbetreuungsvertrag mit der OVAG in Höhe von rund 11,6 Mio. € sowie einem Bestellobligo von 4,6 Mio. €. Weitere Verpflichtungen stellen der Netznutzungsvertrag mit der Avacon Netz GmbH, Helmstedt, sowie der EAM Netz GmbH, Kassel, dar, nach dem für die Nutzung des Hochspannungsnetzes (110 kV) Netznutzungsentgelte in Höhe von rd. 51,6 Mio. € bzw. 1,4 Mio. € pro Jahr zu zahlen sind.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

10 Umsatzerlöse

Die Erlöse aus Netznutzung, Konzessionsabgabe und KWK-Zuschlag betragen rd. 180,6 Mio. € (Vorjahr 156,9 Mio. €). Die sonstigen Umsatzerlöse umfassen hauptsächlich Erlöse aus eingespeister Energie gemäß EEG und KWK-G, die an den vorgelagerten Netzbetreiber weiterverrechnet wurden (62,7 Mio. €; Vorjahr 52,5 Mio. €). Außerdem sind Erlöse aus Dienstleistungen zwischen Konzernunternehmen (33,4 Mio. €; Vorjahr 35,5 Mio. €), erbrachte Betriebsführungs- und Werkleistungen sowie sonstige Erträge ausgewiesen. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.

11 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten überwiegend Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (702 T€; Vorjahr 2.330 T€). Ferner werden periodenfremde Erträge von 1 T€ (Vorjahr 10 T€) und Erträge aus Schadensfällen von 550 T€ (Vorjahr 329 T€) ausgewiesen.

12 Materialaufwand

2023 2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 123.914.182,65 91.378.878,33
Aufwendungen für bezogene Leistungen 119.063.217,16 107.229.846,06
242.977.399,81 198.608.724,39

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen in erster Linie Strombezug gemäß EEG und KWK-G (62,6 Mio. €; Vorjahr 58,2 Mio. €), stark gestiegen Aufwendungen aus Mindermengen bei Durchleitungskunden (25,1 Mio. €; Vorjahr 7,0 Mio. €) und Netzverluste (12,5 Mio. €; Vorjahr 2,8 Mio. €). In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind hauptsächlich Pachtaufwendungen für das Stromnetz (27,2 Mio. €; Vorjahr 25,8 Mio. €), Netznutzungskosten für das vorgelagerte Netz (41,8 Mio. €; Vorjahr 34,3 Mio. €), sowie Umlagen (u. a. § 19 StromNEV, § 18 AbLaV, Offshorehaftung) von 13,7 Mio. € (Vorjahr 11,2 Mio. €) enthalten. Außerdem sind Aufwendungen aus Fachbetreuungsleistungen von 11,6 Mio. € (Vorjahr 10,9 Mio. €) ausgewiesen.

13 Personalaufwand

2023 2022
Entgelte 28.910.549,72 27.110.359,27
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 6.512.849,47 10.446.625,80
davon für Altersversorgung (1.883.759,96) (4.142.161,10)
35.423.399,19 37.556.985,07

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren 109 Mitarbeiterinnen und 327 Mitarbeiter (Vorjahr insgesamt 416) beschäftigt, davon durchschnittlich 52 teilzeitbeschäftigt. Nebenberuflich waren durchschnittlich 30 Reinigungskräfte tätig. Zudem befanden sich 51 Auszubildende und drei Praktikanten in der Ausbildung. Der Rückgang des Personalaufwandes resultiert aus niedrigeren Altersversorgungsaufwendungen, welche die Einstellung neuer Mitarbeiter und tariflichen Anpassungen übertrafen.

14 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

2023 2022
Planmäßige Abschreibungen 458.767,73 484.240,00

15 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die weiterbelastete Konzessionsabgabe (10,3 Mio. €; Vorjahr 10,7 Mio. €) sowie Aufwendungen für Verwaltung, Beiträge und Gebühren.

16 / 17 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen / Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge (394 T€; Vorjahr 6 T€) entfielen im Wesentlichen auf die Abzinsung von Rückstellungen (283 T€) und Guthabenzinsen (100 T€). Zudem wurden Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens aus der Bewertung der Spezialfonds zu Zeitwerten von 3.736 T€ ausgewiesen, während im Vorjahr ein Aufwand von 7.258 T€ entstand.

Als Zinsaufwand entstand erstmals Aufwand aus Verlustzurechnung einer Beteiligung von 168 T€, während im Vorjahr aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen (nach der Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) eine Belastung von 531 T€ resultierte.

18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Hierunter wird die von der OVVG weiterbelastete Konzernumlage in Höhe von 2.139 T€ (Vorjahr 207 T€) für Körperschaftsteuer und 1.795 T€ (Vorjahr 89 T€) für Gewerbesteuer für das laufende Geschäftsjahr ausgewiesen.

19 Erträge aus Verlustübernahme (Vorjahr: Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn)

Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf -4.017 T€ (Vorjahr -8.963 T€). Unter Berücksichtigung von sonstigen Steuern in Höhe von 107 T€ (Vorjahr 106 T€) verbleibt ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme in Höhe von 4.124 T€ (Vorjahr 9.069 T€), das von der Gesellschafterin übernommen wird.

Sonstige Angaben

Honorar Abschlussprüfer

Das im Geschäftsjahr 2023 für den Jahresabschlussprüfer RGT Treuhand Revisionsgesellschaft mbH erfasste Honorar für die Jahresabschlussprüfung betrug 31 T€, davon 1 T€ für das Vorjahr. Für weitere Prüfungsleistungen sind 15 T€ angefallen.

Nachtragsbericht

Wesentliche, sich auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage auswirkenden Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag liegen nicht vor.

Beziehungen zu Mutterunternehmen

Der Jahresabschluss der ovag Netz GmbH wird in den Konzernabschluss der Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Friedberg/Hessen, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Konzernunternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 285 Nr. 21 HGB

Folgende Geschäfte wurden im Berichtsjahr getätigt:

in T€ Verkäufe Käufe Erbingung von Dienstleistungen Bezug von Dienstleistungen
Verbundene Unternehmen 5.846 8.305 28.653 13.877

Tätigkeitsabschlüsse

Wir verweisen auf den beigefügten Tätigkeitsabschluss.

Organe der Gesellschaft

Mitglieder des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2023:

Aufsichtsrat

Joachim Arnold, Vorstand, Wölfersheim, Vorsitzender

Thorsten Hankel1, Sachbearbeiter, Friedberg, stellvertretender Vorsitzender

Wolfgang Brehm1, Elektromeister, Wölfersheim

Marion Götz, Erste Stadträtin, Friedberg

Michael Hahn, Bürgermeister, Niddatal

Annette Henkel, Geschäftsleiterin, Buseck

Michael Junk1, Elektrotechnikermeister, Florstadt

Christopher Lipp, Erster Kreisbeigeordneter, Langgöns

Heike Repp2, Sachbearbeiterin, Hungen

Holger Strebert1, Fachkraft Arbeitssicherheit, Friedberg

Oswin Veith, Vorstand, Bad Nauheim

Michael Wellner2, Sachgebietsleiter, Butzbach

1 von den Arbeitnehmern gewählt

2 auf Vorschlag des Betriebsrates gewählt

Geschäftsführung

Thorsten Piee, Diplom-Ingenieur, Reichelsheim

Da nur ein Geschäftsführer Entgelte von der Gesellschaft erhält, wird auf die Angabe der Bezüge für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. An ausgeschiedene Geschäftsführungsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 418 T€ gezahlt.

Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind 7.272 T€ zurückgestellt.

Für Vergütungen an aktive Mitglieder des Aufsichtsrats wurden 39 T€ aufgewendet.

Friedberg/Hessen, am 27. Juni 2024

ovag Netz GmbH

Die Geschäftsführung

Piee

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 30.07.2024 festgestellt.

Entwicklung des Anlagevermögens 2023

  Anschaffungs- und Herstellungskosten  
1.1.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 961.893,48 0,00 0,00 0,00 961.893,48
2. Geleistete Anzahlungen 702.583,80 1.740,00 0,00 -3.565,56 700.758,24
1.664.477,28 1.740,00 0,00 -3.565,56 1.662.651,72
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Reche und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 217.332,28 0,00 0,00 0,00 217.332,28
2. Rechnische Anlagen und Maschinen 7.834.285,25 0,00 0,00 0,00 7.834.285,25
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.224.375,88 3.698,17 75.655,24 3.565,56 1.155.984,37
9.275.993,41 3.698,17 75.655,24 3.565,56 9.207.601,90
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 4.020,00 0,00 0,00 0,00 4.020,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 5.366.998,70 0,00 0,00 0,00 5.366.998,70
3. Sonstige Ausleihungen 1.182.652,38 80.000,00 85.150,91 0,00 1.177.501,47
6.553.671,08 80.000,00 85.150,91 0,00 6.548.520,17
17.494.141,77 85.438,17 160.806,15 3.565,56 17.418.773,79
Kumulierte Abschreibungen      
1.1.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Zuschreibungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 605.681,48 191.375,00 0,00 0,00 797.056,48
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
605.681,48 191.375,00 0,00 0,00 797.056,48
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Reche und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Rechnische Anlagen und Maschinen 4.780.345,25 263.241,00 0,00 0,00 5.043.586,25
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.207.364,88 4.151,73 75.655,24 0,00 1.135.861,37
5.987.710,13 267.392,73 75.655,24 0,00 6.179.447,62
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Ausleihungen 118.202,25 0,00 0,00 2.966,53 115.235,72
118.202,25 0,00 0,00 2.966,53 115.235,72
6.711.593,86 458.767,73 75.655,24 2.966,53 7.091.739,82
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 164.837,00 356.212,00
2. Geleistete Anzahlungen 700.758,24 702.583,80
865.595,24 1.058.795,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Reche und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 217.332,28 217.332,28
2. Rechnische Anlagen und Maschinen 2.790.699,00 3.053.940,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 20.123,00 17.011,00
3.028.154,28 3.288.283,28
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 4.020,00 4.020,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 5.366.998,70 5.366.998,70
3. Sonstige Ausleihungen 1.062.265,75 1.064.450,13
6.433.284,45 6.435.468,83
10.327.033,97 10.782.547,91

Bilanz nach § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich

"Elektrizitätsverteilung"

Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Aktiva
Anlagevermögen 1
Immaterielle Vermögensgegenstände 865.595,24 1.058.795,80
Sachanlagen 3.028.154,28 3.288.283,28
Finanzanlagen 2 1.062.265,75 1.064.450,13
4.956.015,27 5.411.529,21
Umlaufvermögen
Vorräte 3 10.071.627,50 12.064.125,23
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4 46.734.682,96 58.840.003,57
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5 178.615.95 485.416,61
56.984.926,41 71.389.545,41
Rechnungsabgrenzungsposten 6 397.673,28 314.144,18
62.338.614,96 77.115.218,80
31.12.2023 31.12.2022
Passiva
Eigenkapital 7
Gezeichnetes Kapital 1.600.000,00 1.600.000,00
Kapitalrücklage 50.000,00 50.000,00
Gewinnrücklage 29.206.112,48 29.206.112,48
Kapitalverrechnungsposten -889.673,68 -550.411,37
Bilanzgewinn 0,00 0,00
29.966.438,80 30.305.701,11
Rückstellungen 8 4.046.128,23 11.278.104,34
Verbindlichkeiten 9 28.326.047,93 35.531.413,35
62.338.614,96 77.115.218,80

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWG für den Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung" für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang Berichtsjahr Vorjahr
Umsatzerlöse 10 279.807.948,13 247.869.214,95
Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Leistungen -3.822.268,55 -4.415.941,64
Andere aktivierte Eigenleistungen 9.723,00 17.200,17
Sonstige betriebliche Erträge 11 1.365.522,47 2.720.865,05
277.360.925,05 246.191.338,53
Materialaufwand 12 239.965.038,74 195.978.488,11
Personalaufwand 13 35.188.744,56 37.315.944,59
Abschreibungen 14 458.767,79 484.240,00
Sonstige betriebliche Aufwendungen 15 13.871.572,65 14.008.948,10
-12.123.198,63 -1.596.282,27
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 16 3.621.525,70 3.954,42
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16 393.945,92 6.138,97
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 46.863,70
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 17 3.088,06 7.789.155,83
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -8.110.815,07 -9.422.208,41
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18 -4.027.271,07 -351.802,11
Ergebnis nach Steuern -4.083.544,00 -9.070.406,30
Sonstige Steuern 107.085,15 106.043,18
Erträge aus der Verlustübernahme 4.190.629,15 9.176.449,48
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 0,00 0,00

Bilanz nach § 6b Abs. 3 ENWG zum 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich "Messstellenbetrieb"

Anhang 31.12.2023 31.12.2022
Aktiva
Anlagevermögen 1
Finanzanlagen 2 5.371.018,70 5.371.018,70
5.371.018,70 5.371.018,70
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Vorräte 3 209.997,82 117.548,83
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4 1.020.006,31 800.931,30
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5 2.188,18 5.863,51
1.232.192,31 924.343,64
Rechnungsabgrenzungsposten 6 981,58 1.291,25
6.604.192,59 6.296.653,59
31.12.2023 31.12.2022
Passiva
Eigenkapital 7
Gezeichnetes Kapital 0,00 0,00
Kapitalrücklage 11 0,00 0,00
Gewinnrücklage 5.366.998,70 5.366.998,70
Kapitalverrechnungsposten 889.673,68 550.411,37
6.256.672,38 5.917.410,07
Rückstellungen 8 20.861,38 68.120,53
Verbindlichkeiten 9 326.658,53 311.122,99
6.604.192,59 6.296.653,59

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 6b Abs. 3 EnWG für den Tätigkeitsbereich "Messstellenbetrieb" für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang Berichtsjahr Vorjahr
Umsatzerlöse 10 3.571.927,94 3.048.028,56
Sonstige betriebliche Erträge 15 0,00 1,43
3.571.927,94 3.048.029,99
Materialaufwand 12 3.012.361,07 2.630.236,28
Personalaufwand 13 234.654,63 241.040,48
Sonstige betriebliche Aufwendungen 15 111.982,69 13.066,08
212.929,55 163.687,15
Erträge aus anderen Wertpapieren 16 114.042,11 0,00
Aufwendungen aus Verlustübernahme 167.664,00 0,00
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 159.307,66 163.687,15
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18 93.037,53 56.144,55
Ergebnis nach Steuern 66.270,13 107.542,60
Gewinn (-) -66.270,13 -107.542,60
Jahresüberschuss / Bilanzgewinn 0,00 0,00

Angaben zum Tätigkeitsabschluss der ovag Netz GmbH gemäß §6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023

Bilanz

Alle Bilanzwerte werden soweit möglich direkt den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Ist eine unmittelbare direkte Zuordnung nicht oder nur mit unangemessen hohem Aufwand möglich, erfolgt eine Zuordnung über Verteilungsschlüssel (Forderungen Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten über Umsatzerlöse, Verbindlichkeiten nach Materialaufwand, personalbezogene sonstige Vermögensgegenstände und sonstige Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen nach sowie Personalaufwendungen, Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer über Rohergebnis).

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde nach Aktivitäten direkt den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsverteilung sowie andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors zugeordnet, wobei letztere ausschließlich eine Beteiligung hält. Im Übrigen wird auf die Angaben im Anhang der ovag Netz GmbH (ovag Netz) verwiesen.

Eigenkapital

Verbindlichkeiten gegenüber dem anderen Tätigkeitsbereich sind als negativer Kapitalverrechnungsposten im Eigenkapital ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten des Tätigkeitsbereiches andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors haben eine Restlaufzeit kleiner ein Jahr.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Tätigkeits-GuV basiert auf den Kostenstellenauswertungen des internen Rechnungswesens. Für die Zuordnung auf die Aktivitäten wurden Analysen erstellt, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften gegliedert sind und in Summe dem HGB-Abschluss entsprechen. Die Umsatzerlöse werden durch Direktzuordnung, die Material, Personal- und sonstige betriebliche Aufwendungen durch Direktzuordnung und Umlageschlüssel nach ILV auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche umgelegt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen die Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektrizitätssektors. Es wird auf die Ausführungen im Anhang der ovag Netz verwiesen.

 

Friedberg (Hessen), den 27. Juni 2024

ovag Netz GmbH

Piee

OVAG NETZ GMBH, FRIEDBERG (HESSEN)
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

Grundlagen der Gesellschaft

Gegenstand des Unternehmens ist das Pachten, Verwalten, Betreiben und Instandhalten von Energieversorgungsnetzen nebst Zubehör für Energieversorgungsunternehmen, insbesondere der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG, Friedberg (Hessen) (OVAG). Die Gesellschaft stellt Dritten die von ihr betriebenen Netze entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, u. a. denen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Verfügung (Netzzugang) und schließt Dritte, insbesondere Letztverbraucher, in gleicher Weise an das von ihr betriebene Netz an (Netzanschluss). Die Gesellschaft ermittelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die wirtschaftlichen Bedingungen und Entgelte für Netzzugang und Netzanschluss und stellt die technischen Bedingungen für einen sicheren und zuverlässigen Transport von Energie sicher.

Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Friedberg (Hessen), und wird in deren Konzernabschluss einbezogen.

Die wesentlichen Steuerungsgrößen der Gesellschaft sind das Rohergebnis, das Betriebsergebnis und das Ergebnis vor Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme, die auch durch das Reporting an den Gesellschafter regelmäßig überwacht werden, wobei die Planzahlen aus dem Wirtschaftsplan entnommen sind.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Im Jahr 2023 sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % bzw. kalenderbereinigt um 0,1 %. Insbesondere die hohen Preise auf allen Wertschöpfungsstufen gepaart mit ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland sorgten für ein Stocken der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023.

Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich. Die Wirtschaftsleistung im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel geringere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das verarbeitende Gewerbe, welches fast 85% des Produzierenden Gewerbes ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt mit -0,4% im Minus. Insbesondere in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie sanken Produktion und Wertschöpfung, nachdem diese bereits im Jahr 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatten. Positive Impulse kamen hingegen aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau.

Der private Konsum reduzierte sich preisbereinigt um 0,8 %, was insbesondere auf die hohen Verbraucherpreise zurückgeführt wurde. Auch der Staat reduzierte 2023 erstmal seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %), was vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen lag. Die Bauinvestitionen sanken 2023 preisbereinigt um 2,1 %, da neben den hohen Baupreisen die spürbar gestiegenen Bauzinsen insbesondere den Wohnungsbau bremsten.

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Mio. Erwerbstätigen erbracht, was 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Vorjahr waren. Die Importe sanken im Jahr 2023 mit preisbereinigt 3,0 % stärker als die Exporte, die um 1,8 % zurückgingen. Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Mrd. Euro (ca. 14 Mrd. weniger als in 2022). Bezogen auf das BIP in jeweiligen Preisen errechnet sich eine Defizitquote von 2,0 %, die somit deutlich niedriger ausfällt als in den vergangenen Jahren.

Politische Rahmenbedingungen

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, will die Bundesregierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte (iMs) schneller voranbringen. Als wichtiger Baustein der Energiewende soll der Aufbau eines zukünftig steuerbaren Gesamtsystems bis in die Niederspannung dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Mit dem am 27. Mai 2023 in Kraft getretenen Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll der Einbau der iMs (sog. Smart-Meter) unbürokratisch und schneller möglich sein. ermöglichen eine effiziente Steuerung des Stromverbrauchs bzw. der Einspeisung. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten klare Informationen über ihren Verbrauch. Netzbetreiber können die Netzauslastung besser überwachen. Die Einführung der iMs erfolgt jedoch nicht mit der für die Energiewende benötigten Geschwindigkeit. Die Bundesregierung versucht, durch entsprechende Anpassungen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eine Beschleunigung herbeizuführen. Der Einbau der iMs bedarf bspw. künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Hersteller am Markt erfüllen mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Der Rollout kann sofort mit bereits zertifizierten Smart-Metern starten. Bestimmte Funktionen sollen später per Anwendungsupdate bereitgestellt werden. Das MsbG sieht einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen vor. Die Messstellenbetreiber sind entsprechend beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer PV-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer mit Smart-Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte mit geringerem Stromverbrauch haben das Recht auf Einbau eines iMs.

Alle wesentlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollen in die Steuerung des Stromnetzes integriert werden. Zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde hierfür die Abwicklung von §14a EnWG gemäß den Regelungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) angepasst. Im Fokus stehen hier insbesondere ein schneller Netzanschluss, die Bereitstellung und Verarbeitung von Daten für die Steuerung des Netzes und der Aufbau der neuen notwendigen Prozesse.

Die vom EuGH gerügten Verstöße der Bundesrepublik Deutschland gegen EU-Richtlinien insbesondere hinsichtlich der nicht ausreichenden Unabhängigkeit der BNetzA wurden durch den Bundestag mit der EnWG-Novelle vom 10. November 2023 mittels einer Gesetzesänderung zur Anpassung des EnWG an unionsrechtliche Vorgaben beseitigt. Die Stromnetzzugangsverordnung wird zum 31. Dezember 2025, die Stromnetzentgeltverordnung sowie die Anreizregulierungsverordnung zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Die Festlegungskompetenz liegt nun bei der BNetzA, die im Zuge der Neustrukturierung eine "Große Beschlusskammer" ins Leben gerufen hat. Diese ist für die Rahmen- und Methodenfestlegungen zuständig. Unternehmens- und periodenbezogene Festlegungen erfolgen weiterhin durch die etablierten Beschlusskammern.

Netzbetreiber haben unter diesen Rahmenbedingungen (im sich verändernden Regulierungsregime, den bestehenden Anforderungen aus der Energie- und Verkehrswende, der Corona-Pandemie oder der Konsequenzen politischer Krisen) für den entsprechenden Netzausbau, Netzanschlüsse, die Netzstabilität und -sicherheit zu sorgen, um damit die Energiewende zu ermöglichen.

Branchenentwicklung

Im Bericht zum Zustand und Ausbau der Verteilernetze 2022 weisen 82 Verteilnetzbetreiber (VNB) einen Netzausbaubedarf mit Erhöhung von Übertragungsnetzkapazitäten in Höhe von 42,3 Mrd. € aus. Hierbei führt insbesondere der Ausbau Erneuerbarer Energien in Kombination mit geringer Last zu erheblichem Investitionsbedarf. Hinzu kommt ein stark lastgetriebener Ausbaubedarf aufgrund von Wärmepumpen und E-Mobilität, was zu einer Erhöhung von rd. 35 % führt.

Neben diesen sich stark wandelnden Anforderungen an das Stromnetz, der sich verändernden Beschaffungssituation und den Anforderungen der Digitalisierung, sehen sich die Netzbetreiber gleichzeitig einer Situation mangelndem Fachkräfteangebots gegenüber. Diese aktuell miteinander einhergehenden Rahmenbedingungen stellen für die Netzbetreiber eine massive Herausforderung dar.

Für die Branche steht derzeit die Festlegung der individuellen kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode an. Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode wurde durch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 30. August 2023 aufgehoben. Gegen diesen Beschluss hat die BNetzA beim BGH eine Rechtsbeschwerde eingelegt.

Im Kapitalkostenaufschlag hat die BNetzA in zwei Beschlüssen die Ermittlung der Zinssätze neu geregelt, um unter Berücksichtigung des veränderten Zinsumfeldes und den gestiegenen Anforderungen an den Netzausbau Investitionsanreize zu setzen. Die neuen Berechnungsmethodiken führen zu höheren Eigen- und Fremdkapitalzinssätzen und gelten für Investitionen ab dem Jahr 2024 befristet bis zum Ende der 4. Regulierungsperiode. Mangels Berücksichtigung der Zinswende für die Jahre 2022 und 2023 sowie darüber hinaus einer nicht vorgenommenen Korrektur des Wagniszuschlags im Falle der Eigenkapitalzinssätze, hat die ovag Netz beim OLG Düsseldorf Beschwerde eingereicht.

Das Gutachten zum Effizienzvergleich Strom für die 4. Regulierungsperiode wurde am 7. März 2024 veröffentlicht. Das Verfahren zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die 4. Regulierungsperiode befindet sich in der Vorbereitungs- und Konsultationsphase. Die Festlegung für den Produktivitätsfaktor für die 3. Regulierungsperiode wurde vom BGH entgegen der Entscheidung des OLG Düsseldorf im Juni 2023 bestätigt.

Im Dezember 2023 hat die BNetzA ein Verfahren zur EE-Kostenwälzung angestoßen. Ziel ist die Festlegung einer Methode, welche Netzbetreiber mit besonders hohen Ausbaukosten der erneuerbaren Stromerzeugung entlastet. Mittels eines Schwellenwertes für die sog. Erneuerbare-Energien-Kennzahl soll festgestellt werden, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung betroffen ist. Dann kann die in einem 2. Schritt ermittelte Mehrbelastung über die bereits bestehende § 19-Umlage bundesweit auf alle Netzkunden verteilt werden. Für 2023 handelt es sich um einen Wälzungsbetrag von ca. 1,55 Mrd. €. Die finale Festlegung zur sachgerechten Mehrkostenverteilung soll im 3. Quartal 2024 erfolgen und zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die Komplexität der Prozesse und die exogenen Anforderungen der Netzbetreiber sind massiv angestiegen, gleichzeitig gestaltet sich der marktliche und regulatorische Rahmen herausfordernder als in den Vorjahren.

Unternehmensentwicklung

Die ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen) (ovag Netz), betreibt im Rahmen eines Pachtverhältnisses das Stromversorgungsnetz im Konzessionsgebiet der OVAG, der Wettertal Netz Bad Nauheim GmbH & Co. KG (WNN), der Netzgesellschaft Bad Homburg GmbH & Co. KG (NGBH) und der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG (BNG). Die Grundlage der Entwicklung des Unternehmens sind die bestehenden Pacht- und Wegenutzungsverträge, wobei die Verträge über Wegenutzung mit Städten und Gemeinden Restlaufzeiten von durchschnittlich 6 Jahren haben. Die künftige Entwicklung ist vor dem Hintergrund der regulatorischen Rahmenbedingungen nicht vollumfänglich seitens der Gesellschaft steuerbar.

Die Anmeldungen von Erzeugungsanlagen sind weiterhin stark ansteigend und haben sich in der 1. Jahreshälfte 2023 zu 2022 mit entsprechend gestiegene Umsatz- und Aufwandsentwicklungen fast verdoppelt. Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels konnte Fachpersonal nur stark verzögert gewonnen werden. Eine adäquate Abarbeitung konnte trotz Einsatz interner Personalverschiebung, Mehrarbeit unter Zunahme von Aushilfen, Quereinsteigern und Dienstleistern nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Die Aufholung des rasanten Anstiegs wurde verzögert und hält aufgrund weiterhin offener Fachkräftestellen und eines umkämpften Dienstleistermarktes im Bereich prozessunterstützender digitaler Systeme weiterhin an.

Das Netzportal hat sich als zentrale Kundenschnittstelle etabliert. Anmeldeprozesse für Hausanschluss, anmeldepflichtige Geräte und dezentrale Erzeugungsanlagen laufen nahezu ausschließlich über diesen digitalen Kommunikationsweg. Prozessual konnten wir erhebliche Optimierungen erreichen. Auch für die bei uns eingetragenen Installateure hat sich dieses Tool bewährt, da Abstimmungsprozesse nun einfacher, schneller und nachvollziehbar sind. Das Netzportal unterliegt einem ständigen Weiterentwicklungs- und Verbesserungsprozess. Nah am Kunden werden neue Funktionen ergänzt und mit Blick auf eine effektive und optimierte Prozessabwicklung im Haus aufgebaut. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Effizienz stehen dabei im Fokus.

Zwischenzeitlich hat auch die BNetzA Regelungen zur Vereinheitlichung der Schnittstelle zum Kunden getroffen. Netzportal oder Hotline mussten seitens ovag Netz an die neuen Regelungen angepasst bzw. ergänzt werden. Die Dokumentation und Bereitstellung von Daten für weitere Prozessschritte und Marktakteure müssen dabei Berücksichtigung finden. Schulung der Frontoffice-Kollegen an der Hotline sowie eine FAQ-Liste auf der Homepage runden als Informationsplattform für Kunden die Einführung ab. Im Hintergrund wird das Projekt der steuerbaren Verbrauchseinrichtung jedoch ein neues prozessual, kapazitativ und zeitlich sehr umfangreiches Projekt. ovag Netz widmet sich diesem Projekt mit Ausstrahlung auf alle Organisationsbereiche des Unternehmens durch ein zentral in einer Stabsstelle angesiedeltes Projektteam.

Aufgrund der Elektrifizierung von Gebäudeerwärmung, Verkehr und thermischen Prozessschritten werden vermehrt Anlagen mit einem großen elektrischen Leistungsbedarf angemeldet. Bedingt durch die geographische Lage bilden sich neue Leistungshotspots, teilweise in Bereichen mit historisch bedingt schwachen Netzgestaltung. Dies führt zu absehbarem umfänglichen Netzausbau. Konkret hat die ovag Netz 2023 einen Netzengpass im südlichen Bereich ihres Netzgebietes veröffentlicht. Eine Behebung des Netzengpasses durch Netzausbau im Mittelspannungsnetz über mehrere Kilometer ist bis 2. Quartal 2025 vorgesehen, wobei die vorhandenen Netzkapazitäten im vorgelagerten Netz der Avacon Netz GmbH (Avacon) begrenzt sind. Größere Leistungsanfragen von Kunden am Netz der ovag Netz verursachen eine planerische Überprüfung der Netze seitens ovag Netz und Avacon und prognostizierte Leistungen werden - wo möglich - vertraglich gesichert.

Das Redispatch 2.0 (RD2.0) ist weiterhin nicht flächendeckend umgesetzt. So sind Stand Anfang 2024 im Netzbereich unseres vorgelagerten Netzbetreibers Avacon lediglich einige wenige Netzbetreiber mit jeweils einer sehr hohen Anzahl an RD2.0-Anlagen vollständig durchgetestet. Dabei findet die Übergabe der Abrufanforderungen in großen Teilen jedoch noch immer nicht über die Connect+-Plattform sondern über Notfallwege (Leitstellenkopplung) statt. Die Verpflichtungen für die Netzbetreiber zur marktlichen Ersatzbeschaffung von abgeregelter Energie wurden ausgesetzt und laufende Piloten sogar beendet. Ob, wann und in welcher Form dieser Prozess ggf. wieder startet, ist Gegenstand einer Konsultation durch die BNetzA. Die Abrechnungsprozesse stellen sich für die ovag Netz als Herausforderung dar. Dies ist im Besonderen auf die schlechte Verfügbarkeit der erforderlichen IT-Dienstleister zurückzuführen. In Hinblick auf den Einsatz des RD2.0 seit Oktober 2021 ist zu konstatieren, dass nahezu alle Abrufe aufgrund von Engpässen in den uns vorgelagerten Netzen der Avacon und der TenneT TSO GmbH (TenneT) ihre Ursache hatten. Im eigenen Netz hat die ovag Netz lediglich Abregelungen in Verbindung mit betriebsnotwendigen Arbeiten bzw. Störungen durchgeführt.

Die dem Netzbetreiber zugeordneten Aufgaben im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes (im Wesentlichen die Identifikation von relevanten Erzeugungsanlagen und die Erlösabschöpfung bei Anlagenbetreibern) wurden von ovag Netz erfüllt und in Verbindung mit dem ÜNB TenneT abgewickelt. Einige Aufgaben sind in 2024 abzuschließen.

Der am deutschen Strommarkt seit ca. 2005 etablierte Datenaustausch über mit S/MIME-Zertifikaten verschlüsselten E-Mail-Nachrichten im EDIFACT-Format wurde im Übergangszeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024 durch neue Technologie AS4 abgelöst. Dies soll die Sicherheit und Authentizität weiter erhöhen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten aufgrund einer Überlastung der deutschlandweit nur sehr geringen Anzahl an zulässigen Zertifikatsausstellern konnte die ovag Netz zum Ablauf des Übergangszeitraumes die ca. 700 Marktpartnerbeziehungen nahezu vollständig auf AS4 umstellen. Bei noch offenen Marktpartnerbeziehungen handelt es sich überwiegend um Probleme auf Seiten des Marktpartners.

Die OVAG-Gruppe ist an der 450connect GmbH beteiligt und wird über diese Investitionen in eine neue und unabhängige Kommunikationsinfrastruktur zur Unterstützung des sicheren Netzbetriebs tätigen. Die Planung für den Bau entsprechender Sendemasten im Netzgebiet verzögern sich und sollen nun 2026 abgeschlossen sein.

ovag Netz hat die Beschwerde gegen die Festlegung des Produktivitätsfaktors Strom für die 3. Regulierungsperiode aufgrund der Entscheidung des BGH 2023 zurückgenommen. Die Festlegung zum Produktivitätsfaktor Strom für die 4. Regulierungsperiode bleibt abzuwarten. Das Verfahren befindet sich in der Vorbereitungs- und Konsultationsphase. Weiterhin befindet sich ovag Netz in Beschwerde gegen die Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die 4. Regulierungsperiode. Darüber hinaus hat ovag Netz Beschwerde gegen die Festlegungen der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze im Kapitalkostenaufschlag für die 4. Regulierungsperiode eingereicht. Seit dem 13. März 2024 liegt die Anhörung der Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode vor. Darin berücksichtigt ist auch der individuelle Effizienzwert, der aus dem am 7. März 2024 veröffentlichten Gutachten zum Effizienzvergleich hervorgeht.

Die Rahmenbedingungen der Gesellschaft haben und werden sich deutlich verändern. Dies insbesondere durch eine erhöhte Komplexität der Netze verbunden mit einer stark ansteigenden Zahl Netzanschlussanfragen und neuen regulatorischen Anforderungen. Gleichzeitig sieht sich die Gesellschaft regelmäßig erheblichen Veränderungen durch Gesetze und Verordnungen gegenüber. Die Digitalisierung der Betriebsmittel und Prozesse spielt für die Bewältigung aktueller und künftiger Aufgaben eine große Rolle und wird von ovag Netz aktiv in allen Unternehmensbereichen verfolgt. Auch hierfür muss gewährleistet werden, dass notwendige Personalkapazitäten mit Prozess- und digitalem Fachwissen zur Verfügung stehen.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ovag Netz wird im Wesentlichen durch Absatzschwankungen, politische Entscheidungen sowie die Vorgaben der BNetzA bestimmt.

Die Bilanzsumme der ovag Netz verminderte sich deutlich um 14,5 Mio. € auf 68,8 Mio. €. Das Anlagevermögen verminderte sich durch planmäßige Abschreibungen auf 10,3 Mio. € (Vorjahr 10,8 Mio. €). Das Finanzanlagevermögen stagnierte bei 6,4 Mio. €, da Tilgungen den Neuvergaben von Baudarlehen an Mitarbeiter entsprachen.

Innerhalb des Umlaufvermögens in Höhe von 58,1 Mio. € (Vorjahr 72,2 Mio. €) gingen einerseits die Vorräte bei gestiegenen Materialbeständen durch einen rückläufigen Bestand an unfertigen Leistungen um 1,9 Mio. € auf 10,3 Mio. € (Vorjahr 12,2 Mio. €) zurück. Die Forderungen gegen das verbundene Unternehmen OVAG gingen von 38,2 Mio. € auf 27,6 Mio. € und die gegen die OVVG von 9,4 Mio. € auf 3,1 Mio. € zurück. Zugleich stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an, u.a. da sich Ansprüche aus dem EEG-Belastungsausgleich gegen den vorgelagerten Netzbetreiber TenneT TSO, Bayreuth von 1,4 Mio. € auf 2,2 Mio. € bei stichtagsbedingt höheren ausstehenden Netzentgelten erhöhten. Zugleich verminderten sich die Guthaben bei Kreditinstituten von 0,5 Mio. € auf 0,2 Mio. €.

Die Rückstellungen verminderten sich im Wesentlichen durch um 7,0 Mio. € niedrigere Pensionsrückstellungen, da sich die Unterdeckung der CTAs in Folge höherer Spezialfondswerte verringerte.

Die Verbindlichkeiten gingen von 35,7 Mio. € um 7,2 Mio. € auf 28,5 Mio. € zurück. Ausschlaggebend dabei waren die stichtagsbedingt niedrigeren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch rückläufige Verpflichtungen gegenüber EEG-Einspeisern von 2,1 Mio. € (Vorjahr 5,0 Mio. €) sowie in den sonstigen Verbindlichkeiten die Verpflichtungen aus der stichtagsbezogenen Abgrenzung von EEG- und KWK-Zahlungen von 12,8 Mio. € (Vorjahr 18,0 Mio. €) bei um 1,8 Mio. € höhere Umsatzsteuerverpflichtungen.

Das Eigenkapital beläuft sich unverändert auf 36,2 Mio. €, die Eigenkapitalquote entspricht 52,7 % (Vorjahr 43,5 %) der Bilanzsumme.

Die Umsatzerlöse stiegen um 32,5 Mio. € auf 283,4 Mio. € an, wobei den geplanten 1.817 Mio. kWh tatsächlich 1.632 Mio. kWh in Anspruch genommene Netznutzung gegenüberstehen. Die Gesellschaft erzielte in erster Linie Umsatzerlöse aus der Dienstleistung Netznutzung, Konzessionsabgabe und KWKG-Zuschlag in Höhe von 180,6 Mio. € (Vorjahr 156,9 Mio. €). Weiterhin werden als Betreiber eines Stromversorgungsnetzes Erlöse aus dem Weiterverkauf des Stroms aus erneuerbaren Energien gemäß dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) in Höhe von rund 62,7 Mio. € (Vorjahr 52,5 Mio. €) generiert. Die Erlöse aus der Hochreichung von EEG-Strom und dem Verkauf von KWK-Strom liegen unter den gesetzlich festgelegten Bezugskosten inklusive der Kosten für die vermiedene Netznutzung, der Rückgang beruht im Wesentlichen auf den höheren Erlösen der Einspeiser aus der Direktvermarktung ohne Einbeziehung der Netzbetreiber. Der nicht bilanzierte positive Saldo des Regulierungskontos erhöhte sich, da deutlich höhere Mindererlöse im Jahr 2023 die Verbräuche aus den Regulierungskonten der Vorjahre überstiegen.

Der Materialaufwand betrug 243,0 Mio. € (Vorjahr 198,6 Mio. €). Darin enthalten sind die Kosten für den Strombezug aus EEG und KWK-G und die KWK-Umlage in Höhe von rund 62,6 Mio. € (Vorjahr 58,2 Mio. €), die Nutzung von vorgelagerten Netzen der Übertragungsnetzbetreiber von rund 41,8 Mio. € (Vorjahr 34,3 Mio. €), Pacht und Dienstleistungsentgelte sowie die Netzverluste. Der Rohertrag (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) beträgt unter Berücksichtigung der Bestandveränderungen 36,6 Mio. € (Vorjahr 47,9 Mio. €) und liegt um 16,3 Mio. € unter dem Wirtschaftsplan.

Die sonstigen betrieblichen Erträge verminderten sich um 1,3 Mio. € auf 1,4 Mio. €, da um 1,6 Mio. € niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen erzielt wurden. Die durch höhere Mitarbeiteranzahl und Tarifanpassungen gestiegenen Entgelte wurden im Wesentlichen durch um 2,3 Mio. € rückläufige Altersversorgungsaufwendungen überkompensiert, der Personalaufwand ist entsprechend um 2,1 Mio. € auf 35,4 Mio. € zurückgegangen (-5,4 Mio. € unter Wirtschaftsplan). Der sonstige betriebliche Aufwand (größter Kostenblock ist die Konzessionsabgabe mit 10,3 Mio. € bzw. im Vorjahr 10,7 Mio. €) stagnierte bei 14,0 Mio. €.

Die Gesellschaft erzielte ein Betriebsergebnis in Höhe von -11,9 Mio. € (Vorjahr -1,4 Mio. €), was um 8,7 Mio. € unter dem Wirtschaftsplan liegt.

Das Finanzergebnis besserte sich auf -4,0 Mio. € (Vorjahr -7,8 Mio. €). Ursächlich für diese Entwicklung waren Erträge aus der Bewertung von Spezialfondsanteilen mit dem beizulegenden Zeitwert von 3,7 Mio. € (Vorjahr Aufwand -7,3 Mio. €) bei höheren Zinsaufwendungen der langfristigen personalbezogenen Rückstellungen.

Nach Berücksichtigung der Ertragssteuern (erstattete Steuerumlagen von 3,9 Mio. €; Vorjahr 0,3 Mio. €) ergab sich ein Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme von rd. 4,0 Mio. € (Vorjahr 9,1 Mio. €), was eine Abweichung um -1,2 Mio. € zum Wirtschaftsplan ergibt.

Die Gesellschaft verzeichnete im Berichtsjahr Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 9,4 Mio. €, denen ein Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit von 9,1 Mio. € gegenüberstand. Insgesamt belief sich der aus Bankguthaben bestehende Finanzmittelfonds auf 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €).

Auch 2023 konnte bei nicht unwesentlichen Einmaleffekten (nicht bilanzierte Forderungen Regulierungskonto, höhere Saldo Aufwendungen Mehrmindermengenabrechnung bei positiven Bewertungsergebnis Spezialfond und höheren Erträgen aus Steuerumlagen des Gesellschafters) aus Sicht der Geschäftsführung ein noch zufriedenstellendes Ergebnis nach Steuern erreicht werden.

Berichtspflicht nach § 6b EnWG

Die Gesellschaft erfüllt ihre Berichtspflicht nach § 6b EnWG durch das Führen getrennter Konten in der internen Rechnungslegung für jeweils die Elektrizitätsverteilung sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors (u.a. grundzuständiger Messstellenbetrieb, kurz: gMsb).

Die Umsatzerlöse des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung betragen 279,8 Mio. € bzw. außerhalb des Elektrizitätssektors 3,6 Mio. € (Vorjahr 247,9 Mio. € bzw. 3,0 Mio. €). Das Jahresergebnis vor Verlustübernahme/Gewinnabführung des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung beträgt -4,2 Mio. € und außerhalb +0,1 Mio. € (Vorjahr Jahresergebnis -9,2 Mio. € bzw. +0,1 Mio. €). Bei einer Bilanzsumme des Tätigkeitsbereiches Elektrizitätsverteilung von 62,3 Mio. € bzw. außerhalb von 6,6 Mio. € (Vorjahr 77,1 Mio. € bzw. 6,3 Mio. €) beläuft sich das Eigenkapital auf 30,0 Mio. € bzw. 6,2 T€ (Vorjahr 30,3 Mio. € bzw. -5,9 Mio. €).

Personal

Die Mitarbeiterzahl der ovag Netz beträgt im Jahresdurchschnitt 436 (Vorjahr 416) ohne Auszubildende, Reinigungskräfte, Zählerableser und Praktikanten. Dazu kommen nochmal durchschnittlich 51 Auszubildende und 3 Praktikanten, wodurch die Ausbildungsquote über dem Branchendurchschnitt bei rund 11,0 % lag.

Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung

Die Unternehmensführung erklärt gemäß § 289f Abs. 4 Satz 1, Abs. 2 Nr. 4 HGB:

a.

dass der Aufsichtsrat am 2. Dezember 2022 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 25,0% und für den Frauenanteil in der Geschäftsführung eine Zielgröße von 0% jeweils bis zum 30. Juni 2027 festgelegt hat sowie

b.

dass die Geschäftsführung am 1. Juli 2022 1) für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung eine Zielgröße von 28,57% und 2) für den Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung eine Zielgröße von 13,64% jeweils bis zum 30. Juni 2027 festgelegt hat.

Die Zielgrößen zu a) sind erreicht worden. Die Zielgröße zu b) 1) ist knapp nicht erreicht worden; Grund ist, dass 2023 die Anzahl von direkt unterstellen Stabstellen erhöht wurden.

Risiko- und Chancenbericht

Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist die ovag Netz einer Vielzahl von untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbundenen Chancen und Risiken ausgesetzt. Das vorausschauende Management der Chancen und Risiken ist ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftstätigkeit.

Um die Erfolgschancen und die Verlustrisiken optimal zu bewerten, gegeneinander abzuwägen und in die Entscheidungsprozesse der ovag Netz einzubeziehen, ist diese in das konzerninterne Risikomanagementsystem der OVVG integriert. Die Risiken werden systematisch erfasst und in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Das Risikomanagementsystem entspricht den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Die Risiken werden mit ihrer potenziellen Schadenshöhe und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Entscheidungsträger werden in vierteljährlichem Rhythmus umfassend über festgestellte Risiken und deren mögliche Auswirkungen informiert.

Die Risiken und Chancen für ovag Netz sind folgenden Kategorien zuzuordnen, wobei die Regulierung im Netz, der operative Netzbetrieb sowie mit EEG-Anschlüssen zusammenhängende Prozesse eher mittlere Risiken aufweisen, während die übrigen von geringeren Risikoausmaß sind:

Risiken des operativen Netzbetriebs:

Die anhaltend stark volatilen Lastflüsse durch den fortschreitenden EEG-Ausbau bei gleichzeitiger Reduktion herkömmlicher Kraftwerkskapazitäten erfordern weiterhin deutliche Anstrengungen sowohl bei der Planung, Netzführung als auch beim operativen Field Service. Nach der Modernisierung der Leitstelle in Sachen Redispatch steht nun die weitere Digitalisierung des Stromnetzes hinsichtlich einer immer relevanteren Steuerbarkeit an. Auch im Field Service schreitet die Digitalisierung verbunden mit dem Erfordernis weiterer Prozessverbesserungen voran. Durch den zwischenzeitlich etablierten Einsatz von Drohnen, inkl. einer IR-Detektion, wurde die präventive Fehlererkennung an elektrischen Betriebsmitteln weiter verbessert und die Bewertungsmöglichkeiten für das eingesetzte Fachpersonal mit diesem technischen Equipment optimiert.

Die aufgrund der zunehmenden Digitalisierung in Verbindung mit der aktuellen politischen Lage bestehenden IT-Sicherheitsrisiken werden durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen und den Einsatz von Netzelementen mit einem hohen Sicherheitsstandard begrenzt. Weiterhin wird das System zur Angriffserkennung zukünftig frühzeitig Risiken erkennen, da aufgrund der aktuellen politischen Lage eine derartige Gefahr höher als im Vorjahr ist. Gleiches gilt für Aktivitäten Dritter an der technischen Infrastruktur im Allgemeinen, wobei sich Schäden auch im Rahmen von versehentlichen Infrastrukturverletzungen bspw. durch Tiefbaumaßnahmen ergeben können. Es besteht dabei das Risiko einer Schadenshaftung durch den Ausfall der Stromversorgung. Um die Risiken einzugrenzen, werden regelmäßig Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt sowie das Personal auf hohem Niveau wiederkehrend geschult. Der Einsatz von zunehmend standardisierten Betriebsmitteln soll ein Bedienungsrisiko minimieren. Sofern es wirtschaftlich sinnvoll ist, werden die Risiken durch Versicherungen begrenzt. Der Einsatz von geschulten, zertifizierten Tiefbauunternehmen reduziert zusätzlich das Risiko von Tiefbauschäden. Durch nie vollständig auszuschließende Einbruchdiebstähle mit u.U. damit einhergehenden Beschädigungen von Betriebsmitteln können Stromausfälle resultieren. Deshalb wird der Schutz der außenliegenden technischen kritischen Infrastrukturen wiederkehrend bewertet und ggf. verbessert.

Die Pandemie verbunden mit der Gasmangellage hat zu einer weiterführenden Verzahnung von Landkreisen und Kommunen in Kristen- und Verwaltungsstäben geführt, so dass ovag Netz für die Zukunft auf ein sehr gutes kurzfristig aktivierbares Netzwerk zurückgreifen kann.

Darüber hinaus ergeben sich Investitions- und Haftungsrisiken aus ständig neuen oder sich verändernden gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der Energiewende (insbesondere EnWG und EEG). Eine kontinuierliche Bewertung verschiedener Informationsquellen deutet gegenwärtig darauf hin, dass eine wie in der Vergangenheit anzunehmende Gasmangellange für dieses Jahr nicht zu erwarten ist. Eine Bedrohung der IT-Infrastrukturen erscheint jedoch unvermindert hoch zu sein.

Auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern versuchen wir Fach- und Führungskräfte durch fortschrittliche Sozialleistungen, attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote sowie leistungsgerechte Vergütung langfristig an uns zu binden. Dies hat gerade aufgrund der aktuellen Fachkräftemarktlage eine sehr hohe Priorität. Ein wichtiger Baustein ist neben der Fortbildung erfahrener Mitarbeiter auch die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Ausbildungsplätzen. Wenn der Bedarf nicht durch Ausbildung oder den Markt gedeckt werden kann, ist unser Personal einer höheren Belastung ausgesetzt und Prozesse können ggfs. nicht fristgerecht umgesetzt werden bzw. steigt die Fehlerhäufigkeit.

Aus dem operativen Geschäft ergeben sich weiterhin insbesondere Risiken aus Forderungsausfällen bei Netzkunden, denen wir mit entsprechendem Forderungsmanagement begegnen.

Die IT-Risiken steigen besonders für Versorgungsunternehmen stetig an. Unser Dienstleister OVAG, welcher nahezu alle kaufmännischen IT-Dienstleistungen erbringt, hat diesbezüglich zusätzliche technische und personelle Maßnahmen ergriffen, um Cyber-Angriffe abzuwehren bzw. zu verhindern und die IT-Infrastruktur durch diverse Maßnahmen wie regelmäßige Penntest, Awareness-Schulungen der Mitarbeitenden etc. sicherer zu machen.

Regulierungsrisiken und -chancen:

Der ständige Wechsel des politischen, rechtlichen und regulatorischen Umfelds kann die Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinflussen - so auch die Konsequenzen aus den bestehenden Krisensituationen. Der Anhörung zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 4. Regulierungsperiode liegt seit dem 13. März 2024 vor. Der ermittelte individuelle Effizienzwert liegt bei 97,61%. Die Datenlieferung der Netzbetreiber für die Ermittlung des Produktivitätsfaktors ist erfolgt, das Ergebnis der gutachterlichen Analysen aber noch nicht bekannt. Es wird allerdings neben den jährlichen Anpassungen der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten einen erheblichen Einfluss auf die Erlöse der 4. Regulierungsperiode haben, während die Beschwerde zu den Zinssätzen im Kapitalkostenaufschlag großen Einfluss auf die der aktuellen Regulierungsperiode haben kann.

Rechtliche Risiken:

Das Unternehmen ist durch seinen Geschäftsbetrieb in Gerichtsprozesse involviert und es werden außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht. Wir erwarten hier jedoch derzeit keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche und finanzielle Situation. Darüber hinaus bestehen Risiken aus der DSGVO und weiteren nicht absehbaren Verordnungs- oder Gesetzesänderungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Chancen sehen wir in der Ausweitung und Optimierung unseres Dienstleistungsangebotes für andere Energieversorger auf Grund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Segment.

Aus heutiger Sicht sind für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar.

Ausblick und Prognosebericht

Aktuelle Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren werden durch die ovag Netz weiter beobachtet. Die ovag Netz als Netzbetreiber ist verpflichtet, die entsprechenden Verordnungen bzw. Gesetze umzusetzen.

Die Bundesregierung geht in ihrer Konjunkturprognose für das Jahr 2024 derzeit von einem leichten gesamtwirtschaftlichen Wachstum aus. Die Prognose aus dem Herbst 2023 von 1,3% wird jedoch nicht von allen Experten geteilt. So liegt die Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bei 0,6%, des ifo-Instituts bei 0,7% und des Instituts für Makroökonomik und Konjunkturforschung (IMK) gar bei -0,3%.

Am 18. Januar 2024 hat die BNetzA als Startschuss für die Diskussion mit Branche, Netznutzern und Wissenschaft ein Eckpunktepapier zur zukünftigen Entwicklung der Netzregulierung veröffentlicht. Als Grundkonzept wird weiterhin eine Kostenprüfung mit darauf basierender Erlösobergrenze (EOG) gesehen. Zu den wesentlichen möglichen Änderungen gehört eine angedachte Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre zur schnelleren Berücksichtigung der operativen Kosten. Um dies zu ermöglichen und insgesamt den Prozess einfacher und transparenter zu gestalten, sind gleichzeitig stärkere Pauschalisierungen vorgesehen. Hierzu zählen u.a. eine pauschale Kapitalkostenbestimmung (WACC-Ansatz) sowie ein reduzierter Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten. Es bleibt abzuwarten, wie der neue Regulierungsrahmen schlussendlich tatsächlich aussehen wird. Neben dieser Unsicherheit des Regulierungsregimes haben Netzbetreiber die Konsequenzen aus den derzeitigen politischen Krisen zu bewältigen, so bspw. eine höhere Gefahr durch Cyberangriffe, längere Lieferfristen, Preissteigerungen und genereller Lieferunsicherheiten.

Um die Entwicklung des Netzausbaus auf der Verteilernetzebene wesentlich detaillierter beobachten zu können und ggfs. frühzeitig Hemmnisse wie bspw. verlangsamte behördliche Genehmigungsprozesse zu erkennen, sind VNB zum 30. April 2024 nach §14d EnWG aufgefordert, eine sehr detaillierte und langfristige Netzausbauplanung auf vnb-digital.de zu veröffentlichen und als Report an die BNetzA zu übermitteln. Dies soll die politisch gesetzten Ziele der Klimaneutralität bis 2045 und den damit einhergehenden Netzausbau in den Verteilernetzen forcieren. Zur Prognose wurde mit anderen VNB eine Planungsregion gegründet und basierend auf den Netzentwicklungsplänen der ÜNB ein gemeinsames Regionalszenario für die gemeinsame Netzgebietsregion ermittelt, welches auch in der Plattform vnb-digital.de veröffentlicht wird.

Der Gesetzgeber hatte zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2024 einen Zuschuss von 5,5 Mrd. € aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beschlossen. Nachdem dieser WSF durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt wieder aufgehoben wurde, stiegen die Übertragungsnetzentgelte für 2024 von durchschnittlich 3,12 Ct/kWh auf 6,43 Ct/kWh.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine gemeinsame Internetplattform aller VNB, über welche Netzanschlussbegehrende u.a. auf die Internetseite des zuständigen Netzbetreibers geführt werden und ab 2024 in einheitlicher Form Informationen zum Netzanschluss erhalten sollen. Dies beinhaltet auch den Prozessablauf für EE-Netzanschlussbegehren. Weiterhin ist der Netzbetreiber mittlerweile verpflichtet ein Webportal für die Begehren zur Verfügung zu stellen. Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit Smart-Meter von dynamischen Tarifen profitieren. Sie können dann in Zeiten mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung gezielt günstigeren Strom verbrauchen. Für das Gelingen des Neustarts ist jedoch entscheidend: Ministerien, Behörden und Verbände müssen auf ein gemeinsames Zielbild für die digitale Energieinfrastruktur von morgen hinarbeiten. Das Gesetz zum Neustart der Energiewende (GNDEW) muss im Zusammenhang mit weiteren BNetzA-Aktivitäten wie der Festlegung § 14a EnWG und dem Universalbestellprozess (BK6-22-128) sowie den zu erarbeitenden Regeln des Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. zum Thema Messen und Steuern verzahnt sein.

Die BNetzA hat zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen im November 2023 zwei Festlegungen zu § 14a EnWG getroffen. Diese sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und regeln die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen sowie die Netzentgelte für diese. In Bezug auf die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gilt eine Teilnahmeverpflichtung für VNB und Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen mit technischer Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2023. Darüber hinaus ist die temporäre Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz geregelt. Bei den Netzentgelten gibt es drei Varianten der Netzentgeltreduzierung, zwischen denen die Betreiber wählen können. Modul 1 beinhaltet eine pauschale, Modul 2 eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises. Zusätzlich ist durch die Netzbetreiber ab dem 1. Januar 2025 eine Kombination von Modul 1 mit einem ergänzenden Anreizmodul mit zeitvariablen Netzentgelten als 3. Variante anzubieten.

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende werden Netzbetreiber maximal in Höhe der anteiligen Preisobergrenze nach § 30 MsbG an der Kostentragung für den Messstellenbetrieb von iMs beteiligt. Zukünftig ist die Geltendmachung von Plankosten für die Beteiligung an der Preisobergrenze im Rahmen der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenze unter einer neuen Position der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten vorgesehen. Darüber hinaus hat die BNetzA einen Vorschlag zur Vereinheitlichung des Abbaus der Kosten aus dem konventionellen Messstellenbetrieb im Regulierungskonto zur Diskussion gestellt.

Um der BNetzA eine konkrete Maßnahmenplanung zur Integration zukünftiger dezentraler Erzeugungsanlagen und anmeldepflichtige Geräte (bspw. Ladeeinrichtungen für Elektromobilität, Wärmepumpen, etc.) sowie der Entwicklung des generellen elektrischen Energiebedarfs bis 2045 zu übermitteln, werden die Prognosen des oben beschriebenen Regionalszenarios für die ovag Netz weiterentwickelt. Es ist beabsichtigt hierzu u.a. einen KI-basierten Bottom-Up-Ansatz zu verfolgen, der es ermöglichen soll auch langfristige Entwicklungen von Gebiets- und bspw. Gebäudestruktur detailliert unter Beachtung zahlreicher Annahmen abzubilden. Auswirkungen auf Personalstruktur und operative Prozesse sind in diesem Zusammenhang zu erwarten und zu bewerten.

Für das Jahr 2024 plant die Gesellschaft bisher bei einem Rohergebnis von rd. 63 Mio. € jeweils ein Betriebsergebnis von rd. 3 Mio. € und einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von rd. 2 Mio. €. Die Zahlungsfähigkeit ist auf Jahressicht durch vorhandene Liquidität und konzerninterne Cashpooling-Vereinbarungen jederzeit gesichert.

Für die Bewältigung der in ihrer Komplexität deutlich ansteigenden Aufgaben und Anforderungen benötigt ovag Netz eine entsprechend ausgebildete Personalbasis. Hier wird ovag Netz Weiterbildungskonzepte verfolgen und frühzeitig die Akquirierung von Fachpersonal anstoßen, was aufgrund der aktuellen Marktlage nicht einfach ist. Der Ausbau und Anschluss von Wind- und PV-Anlagen macht zunehmend Netzverstärkungsmaßnahmen entweder zur Spannungshaltung oder zur Gewährleistung der Einspeisung notwendig. Dies führt in der Folge zu höheren Anforderungen an die Netzsteuerung, welcher zukünftig auch eine Steuerbarkeit von Anschlüssen bzw. Verbrauchern enthalten wird. Die Abhängigkeiten und zu regelnden Volatilitäten im Gesamtsystem steigen weiter an und erfordern ein entsprechend strukturiertes, digitalisiertes und in aller Komplexität durchdachtes Vorgehen. In Summe erhöht sich hierdurch die Komplexität im Netz verbunden mit den teilweise nur eingeschränkt prognostizierbaren Einflüssen, die sich hieraus ergeben - hier werden wir auf den Einsatz von KI setzen. Die vorgenannt beschriebene Situation hat sich durch die politischen Aktivitäten der letzten Monate nochmals deutlich verstärkt.

Die Konsequenzen exogener Faktoren außerhalb der direkten Netztechnik gilt es ebenso zu bewältigen. Dies bedeutet insbesondere die Sicherstellung von Dienstleisterkapazitäten und Materialen, um geplante Projekte fristgerecht umsetzen zu können. Diese werden auch zukünftig nicht vollumfänglich durch eine adäquate regulatorische Systematik ausgeglichen.

Auswirkungen auf zukünftige Netzentgelte wird neben der finalen Festlegung der Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung des noch offenen Werts für den Produktivitätsfaktor auch die Entwicklung der Absatzmengen haben, die durch einen zunehmenden Eigenverbrauch geprägt sind. Hieraus entsteht ein mittleres Ergebnisrisiko insbesondere in Bezug auf zukünftige Konsequenzen aus anstehenden Konzessionsvergaben des Verpächters OVAG.

Trotz der weiter zunehmenden Anforderungen sind wir gut aufgestellt, um die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam mit unseren Partnern zu meistern.

 

Friedberg/Hessen, am 27. Juni 2024

ovag Netz GmbH

Die Geschäftsführung
Piee

OVAG NETZ GMBH, FRIEDBERG (HESSEN)
BESTÄTIGUNGSVERMERK FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

An die ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen)

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ovag Netz GmbH, Friedberg (Hessen), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angabe zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Messstellen-betrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungs legungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach  § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Frankfurt am Main, den 4. Juli 2024

RGT TREUHAND Revisionsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen Lohr
Wirtschaftsprüfer

 Julia Schmidt
Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats der ovag Netz GmbH an den Gesellschafter

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Aufgaben die Maßnahmen des Geschäftsführers im Berichtsjahr überwacht und eng begleitet. Er ist zu fünf Aufsichtsratssitzungen zusammengetreten und über den Verlauf der Geschäfte und zu Fragen der strategischen und operativen Weiterentwicklung des Unternehmens unterrichtet worden. Zwischen den Sitzungsterminen fanden Gespräche zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Geschäftsführer über wesentliche Entwicklungen und wichtige Einzelvorgänge statt. Der Aufsichtsrat hat einen Personalausschuss gebildet, der zu vier Sitzungen zusammengetreten ist.

In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrates waren insbesondere Investitionen in Anlagen des Stromnetzes, die Wartung und Instandhaltung, die Herausforderungen der Energiewende für den Stromnetzbetrieb, die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen und die Entwicklung der Netzentgeltregulierung, die Eigenkapitalverzinsung, Konzessionsverfahren, der Infrastrukturatlas der BNetzA, Intelligente Messsysteme/Zähler, die Digitalisierung, Gebäudemaßnahmen, das Risikomanagement sowie der Personalstand.

Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und den Lagebericht aufgestellt. Durch Gesellschafterbeschluss vom 22. September 2023 wurde die RGT Treuhand Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer bestellt. Der Jahresabschluss inklusive des Lageberichtes wurde unter Einbeziehung der Buchführung durch den Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und die Jahresabschlussunterlagen inklusive des Lageberichts sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zur Verfügung gestellt worden.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und keine Einwände erhoben. Dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zugestimmt und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. Dem Vorschlag des Geschäftsführers über die Verwendung des Jahresergebnisses schließt sich der Aufsichtsrat an.

Dem Geschäftsführer und den Beschäftigten der Gesellschaft dankt der Aufsichtsrat für die im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich geleistete Arbeit.

 

Friedberg, den 30. Juli 2024

Joachim Arnold
Aufsichtsratsvorsitzender

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