Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Autohaus Fischer GmbH Apolda
Erfurter Straße 105, 99510 Apolda, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Fischer seit 20.6.2016 | Geschäftsführer |
Rolf Gerhard Fischer seit 12.7.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Fischer GmbH ApoldaApoldaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023BILANZAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis 31. August 2023Autohaus Fischer GmbH ApoldaA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Die Autohaus Fischer GmbH Apolda hat ihren Sitz in Apolda und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 112363 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. August 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274a, 276-277 HGB, und unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. Folgendes Ansatzwahlrecht wurde ausgeübt: - Sonderposten für Zuwendungen 2. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 3. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine Nutzungsdauer von maximal 1 Jahr zugrunde. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von maximal 25 Jahren. technische Anlagen und Maschinen wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von maximal 20 Jahren. Die Vermögensgegenstände wurden sowohl linear als auch in fallenden Jahresbeträgen abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Geschäftsjahr sofort abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Werten angesetzt. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie die handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. fertige Erzeugnisse und Waren Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und Materialkosten sowie aktivierungspflichtige Gemeinkosten. Sie wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und der verlustfreien Bewertung mit den Herstellungskosten bzw. mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden nicht vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten bewertet. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten bewertet. EIGENKAPITAL gezeichnetes Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Gewinnvortrag wurde zum Nennbetrag bewertet. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen korrekt ermittelt und eingestellt. Die Auflösung erfolgte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände. RÜCKSTELLUNGEN Steuerrückstellungen betreffen die Veranlagungsjahre 2022 und 2023. Diese wurden in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden Bemessungsgrundlagen ermittelt. sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten wurden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN wurden zum verrechenbaren Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Restlaufzeiten Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 2. Sonderposten für Zuwendungen Die Bewertung erfolgte auf Basis der bewilligten Zuschüsse für die durch die Gesellschaft getätigten Investitionen abzüglich der ertragswirksam gebuchten Auflösung für das Geschäftsjahr 2022/2023, die auf der Grundlage der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegegenstände ermittelt wurde. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse wurden unter Beachtung der Stellungnahme HFA 1/1984 "Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen, dargestellt am Beispiel finanzieller Zuwendungen der öffentlichen Hand" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. gebildet. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten 4.1 Restlaufzeiten In den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.887.158,79 (Vj.: EUR 2.521.335,50) sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 2.656.733,42 (Vj.: EUR 2.179.368,07) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 230.425,37 (Vj.: EUR 341.967,43) enthalten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00). 4.2 Angaben zur Besicherung Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 1.721.402,51 (Vj.: EUR 1.923.145,68) wie folgt besichert: - die Autohaus Fischer GmbH, Jena, die Autohaus Fischer GmbH Apolda, Apolda, und die Fischer GmbH & Co KG, Jena: Gesamtschuldnerische Bürgschaft in Höhe von EUR 7.714.000,00 - Raumsicherungsübereignung der Gebrauchtwagen - Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften von Herrn Holger Fischer und Herrn Rolf Fi- scher über jeweils EUR 511.000,00 - Grundschuld über EUR 639.114,85 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 - Grundschuld über EUR 3.067.751,29 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 und 1096 - Grundschuld über EUR 1.533.875,64 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 und 1096 - Grundschuld über EUR 562.421,07 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 und 1096 - Grundschuld über EUR 240.307,18 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 - Grundschuld über EUR 322.113,89 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 - Grundschuld über EUR 793.000,00 eingetragen im Grundbuch von Apolda, Blatt 4283 - Buchgrundschuld in Höhe von EUR 750.000,00 lastend auf dem im Grundbuch von Zwätzen 1056 verzeichneten Grundbesitz - Grundschuld über insgesamt EUR 280.000,00 am Objekt Erfurter Straße 105 in Apolda D. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Mit den folgenden Autohäusern besteht ein Haftungsverbund: - Autohaus Fischer GmbH, Brückenstraße 6, 07743 Jena, - Fischer GmbH & Co KG, Damaschkeweg 65, 07745 Jena. Die Autohaus Fischer GmbH in Jena und die Fischer GmbH & Co. KG in Jena sind gemeinsam mit der Autohaus Fischer GmbH Apolda in Apolda Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut. Zusammen haben Sie eine gesamtschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 7.714 zur Absicherung der zur Verfügung gestellten Finanzierungen abgegeben. Außerdem bestehen in diesem Zusammenhang die unter 4.2 dargestellten, im Grundbuch von Apolda eingetragenen Grundschulden sowie die Sicherungsübereignung des Bestandes an Gebrauchtwagen. Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen, da allen Zahlungsverpflichtungen plangemäß nachgekommen wird. 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen
3. Gesellschaftsorgane 3.1 Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Herr Rolf Fischer, Kfz-Meister, Tautenburg, Herr Holger Fischer, Dipl.-Betriebswirt, Jena. 3.2 Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB Autohaus Fischer GmbH Apolda Apolda Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis 31. August 2023
Apolda, den 21. Februar 2024 gez. Rolf Fischer gez. Holger Fischer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Juni 2024 |
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