Autohaus Fischer GmbH Apolda

Erfurter Straße 105, 99510 Apolda, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 112363
Eingetragen
17.5.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
der Handel sowie die Reparatur von Motorfahrzeugen einschließlich Ersatzteilen und Zubehör und die Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen und Mietverträgen sowie die eigene Vermietung von Fahrzeugen sowie Pannendienst- und Abschleppleistung und die Geschäftsführung in ähnlichen Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Fischer
seit 20.6.2016
Geschäftsführer
Rolf Gerhard Fischer
seit 12.7.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Fischer GmbH Apolda

Apolda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 1.435.300,00 1.398.094,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.921,00 0,00
II. Sachanlagen 1.433.379,00 1.398.094,00
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen 2.702.965,66 2.263.444,31
I. Vorräte 1.989.044,49 1.829.662,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 480.938,98 362.062,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 232.982,19 71.718,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.017,50 30.241,89
Summe Aktiva 4.169.283,16 3.691.780,20

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 994.630,33 877.281,66
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 777.281,66 588.992,42
III. Jahresüberschuss 117.348,67 188.289,24
B. Sonderposten für Zuwendungen 2.875,87 5.525,41
C. Rückstellungen 263.683,73 257.279,35
D. Verbindlichkeiten 2.887.158,79 2.521.335,50
E. Rechnungsabgrenzungsposten 20.934,44 30.358,28
Summe Passiva 4.169.283,16 3.691.780,20

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis 31. August 2023

Autohaus Fischer GmbH Apolda

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Grundsätzliche Angaben

Die Autohaus Fischer GmbH Apolda hat ihren Sitz in Apolda und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 112363 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. August 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274a, 276-277 HGB, und unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt.

Folgendes Ansatzwahlrecht wurde ausgeübt:

- Sonderposten für Zuwendungen

2. Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

3. Bewertungsmethoden

Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine Nutzungsdauer von maximal 1 Jahr zugrunde.

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von maximal 25 Jahren.

technische Anlagen und Maschinen

wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren. Die Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben.

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von maximal 20 Jahren. Die Vermögensgegenstände wurden sowohl linear als auch in fallenden Jahresbeträgen abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Geschäftsjahr sofort abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Werten angesetzt.

unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie die handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Gemeinkosten.

fertige Erzeugnisse und Waren

Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und Materialkosten sowie aktivierungspflichtige Gemeinkosten. Sie wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und der verlustfreien Bewertung mit den Herstellungskosten bzw. mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden Wertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

sonstige Vermögensgegenstände

wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden nicht vorgenommen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

wurden zu Nennwerten bewertet.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten

wurden zu Nennwerten bewertet.

EIGENKAPITAL

gezeichnetes Kapital

wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Gewinnvortrag

wurde zum Nennbetrag bewertet.

SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN

wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen korrekt ermittelt und eingestellt. Die Auflösung erfolgte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände.

RÜCKSTELLUNGEN

Steuerrückstellungen

betreffen die Veranlagungsjahre 2022 und 2023. Diese wurden in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden Bemessungsgrundlagen ermittelt.

sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

wurden zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

wurden zum verrechenbaren Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Restlaufzeiten

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

2. Sonderposten für Zuwendungen

Die Bewertung erfolgte auf Basis der bewilligten Zuschüsse für die durch die Gesellschaft getätigten Investitionen abzüglich der ertragswirksam gebuchten Auflösung für das Geschäftsjahr 2022/2023, die auf der Grundlage der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegegenstände ermittelt wurde.

Die Sonderposten für Investitionszuschüsse wurden unter Beachtung der Stellungnahme HFA 1/1984 "Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen, dargestellt am Beispiel finanzieller Zuwendungen der öffentlichen Hand" des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. gebildet.

3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten:

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

2022/2023
EUR
Vorjahr
EUR
Gewährleistung 29.000,00 41.000,00
Weihnachtsgeld 34.296,71 29.000,00
Sonderzahlung 43.729,75 0,00
rückständiger Urlaub 23.500,00 23.500,00
Jahresabschlusskosten 9.500,00 8.500,00
Überstunden 7.200,00 2.250,00
Rechtskosten 0,00 0,00
Beiträge zur Berufsgenossenschaft 3.000,00 2.000,00
sonstige Rückstellungen 33.240,37 31.408,95
Prämie 0,00 2.468,40
183.466,83 140.127,35

4. Verbindlichkeiten

4.1 Restlaufzeiten

In den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.887.158,79 (Vj.: EUR 2.521.335,50) sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 2.656.733,42 (Vj.: EUR 2.179.368,07) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 230.425,37 (Vj.: EUR 341.967,43) enthalten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00).

4.2 Angaben zur Besicherung

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 1.721.402,51 (Vj.: EUR 1.923.145,68) wie folgt besichert:

- die Autohaus Fischer GmbH, Jena, die Autohaus Fischer GmbH Apolda, Apolda, und die Fischer GmbH & Co KG, Jena: Gesamtschuldnerische Bürgschaft in Höhe von EUR 7.714.000,00

- Raumsicherungsübereignung der Gebrauchtwagen

- Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften von Herrn Holger Fischer und Herrn Rolf Fi- scher über jeweils EUR 511.000,00

- Grundschuld über EUR 639.114,85 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056

- Grundschuld über EUR 3.067.751,29 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 und 1096

- Grundschuld über EUR 1.533.875,64 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 und 1096

- Grundschuld über EUR 562.421,07 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056 und 1096

- Grundschuld über EUR 240.307,18 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056

- Grundschuld über EUR 322.113,89 eingetragen im Grundbuch von Zwätzen, Blatt 1056

- Grundschuld über EUR 793.000,00 eingetragen im Grundbuch von Apolda, Blatt 4283

- Buchgrundschuld in Höhe von EUR 750.000,00 lastend auf dem im Grundbuch von Zwätzen 1056 verzeichneten Grundbesitz

- Grundschuld über insgesamt EUR 280.000,00 am Objekt Erfurter Straße 105 in Apolda

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Mit den folgenden Autohäusern besteht ein Haftungsverbund:

- Autohaus Fischer GmbH, Brückenstraße 6, 07743 Jena,

- Fischer GmbH & Co KG, Damaschkeweg 65, 07745 Jena.

Die Autohaus Fischer GmbH in Jena und die Fischer GmbH & Co. KG in Jena sind gemeinsam mit der Autohaus Fischer GmbH Apolda in Apolda Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten gegenüber einem Kreditinstitut. Zusammen haben

Sie eine gesamtschuldnerische Bürgschaft in Höhe von TEUR 7.714 zur Absicherung der zur Verfügung gestellten Finanzierungen abgegeben. Außerdem bestehen in diesem Zusammenhang die unter 4.2 dargestellten, im Grundbuch von Apolda eingetragenen Grundschulden sowie die Sicherungsübereignung des Bestandes an Gebrauchtwagen. Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen, da allen Zahlungsverpflichtungen plangemäß nachgekommen wird.

2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen

gewerbliche Arbeitnehmer 16
Angestellte (ohne Geschäftsführung) 21
Mitarbeiter 37

3. Gesellschaftsorgane

3.1 Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:

Herr Rolf Fischer, Kfz-Meister, Tautenburg,

Herr Holger Fischer, Dipl.-Betriebswirt, Jena.

3.2 Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

Autohaus Fischer GmbH Apolda

Apolda

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. September 2022 bis 31. August 2023

 

Apolda, den 21. Februar 2024

gez. Rolf Fischer

gez. Holger Fischer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Juni 2024

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