Henning Interim Management GmbHLiquidiert

Käthe-Kollwitz-Straße 14, 24558 Henstedt-Ulzburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 10877 KI
Eingetragen
1.7.2009
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Erbringung von Management Leistungen (Interim Management) und Beratung von Unternehmen

Historie

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Management

NameRolle
Harry Henning
seit 9.9.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Harry Henning
24558 Henstedt-Ulzburg, Kathre-Kolwitz-Str. 14
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Henning Interim Management GmbH

Henstedt-Ulzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 40.433,00 5.125,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 532,00 0,00
II. Sachanlagen 39.901,00 5.125,00
C. Umlaufvermögen 34.296,81 88.943,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.196,00 60.687,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.100,81 28.256,27
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 22.814,67 0,00
E. sonstige Aktiva 8.888,98 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 106.433,46 106.568,86

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 56.878,64
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1,07 0,00
III. Gewinnvortrag 31.878,64 0,00
IV. Jahresfehlbetrag 80.194,38 -31.878,64
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 22.814,67 0,00
B. Rückstellungen 25.793,30 30.600,59
C. Verbindlichkeiten 80.640,16 19.089,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 106.433,46 106.568,86

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Anwendung der Erleichterungsregelung des § 274a HGB wird verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 in dem Jahr 2009 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr liegen nicht vor.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 29.196,00 0,00 60.687,59 0,00

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 8.774,96 ausgewiesen.

Eigenkapital

Die Stammeinlage ist voll eingezahlt und stimmt mit der Eintragung im Handelsregisterüberein.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Tantieme sowie die Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 80.640,16 4.366,25 19.089,63 19.089,63

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 76.273,91 enthalten.

Der Gesellschafter hat in Höhe seiner Forderung an die GmbH eine Rangrücktrittserklärung abgegeben und damit die Überschuldung der GmbH beseitigt (€ 76.273,91).

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Harry Henning.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt € 0,00.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Henstedt-Ulzburg, den 15. September 2011

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.9.2011.

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