SWI GmbH
(vormals: LogicWay Data Services GmbH)
Düsseldorf (vormals: Geldern)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
895,00 |
1.450,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
168,00 |
668,00 |
| II.
Sachanlagen |
477,00 |
782,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.963,34 |
233.992,09 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
27.123,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.860,08 |
61.232,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.103,26 |
145.636,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
878,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
44.858,34 |
236.320,45 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.167,39 |
40.697,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.848,94 |
4.478,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.681,55 |
-11.219,28 |
| B.
Rückstellungen |
15.999,82 |
181.797,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.691,13 |
13.825,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.119,13 |
13.825,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
44.858,34 |
236.320,45 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2012
A. Allgemeines
1. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) sowie des
§ 42 GmbHG aufgestellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB
befolgt.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. Die Gesellschaft ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
4. Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde auf
die Aufstellung des Lageberichtes verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Pflichtangaben
(1) Die
Bilanzierungswahlrechte und
Bilanzierungshilfen wurden nicht ausgeübt bzw.
nicht in Anspruch genommen.
(2) Die ausgewiesenen
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig linear sowie zeitanteilig auf den
Monat des Zugangs abgeschrieben.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur
Höhe von € 150,00 netto wurden, sofern gegeben,
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben in voller Höhe
abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren
Anschaffungskosten über
€ 150,00 (netto) liegen, aber den Betrag von
€ 1.000,00 (netto) nicht übersteigen, wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle entsprechenden
Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres
zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im
Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
(3) Die
Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten
bewertet.
(4)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das
übrige Umlaufvermögen ist mit dem
Nennbetrag ausgewiesen.
(5) Das
gezeichnete Kapital in Höhe von €
25.000,00 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe
eingezahlt.
(6) Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung passiviert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
(7) Die
Verbindlichkeiten sind einzeln nachgewiesen und
unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
C. Sonstige Angaben
(1) Liquidator der Gesellschaft ist ACT Wirtschafts-
und Steuerberatungsgesellschaft mbH, mit Sitz in
Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61561, vertreten
durch Geschäftsführerin Frau Jutta Fischer.
Geschäftsführer der Gesellschaft bis 31.Dezember
2012 waren Herr Rob Schepers, Kaufmann, Oldenzaal /
Niederlande und Herr Jan Heino van der Gugten, Kaufmann,
Tiel / Niederlande.
(2) Am 21.12.2012 hatte die Gesellschafterversammlung
der SWI GmbH die Auflösung und Liquidation der
Gesellschaft mit Wirkung vom 01. Januar 2013 / 0:00
beschlossen. Die Liquidation wurde am 14. Mai 2013 im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
eingetragen und am 28. Juni 2013 im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht. Zum alleinigen
Liquidator wurde ACT Wirtschafts- und
Steuerberatungsgesellschaft bestellt.
Am 28. Juni 2013 machte die Gesellschaft ihre
Auflösung im Bundesanzeiger bekannt und forderte ihre
Gläubiger auf, sich zu melden. Das sich
anschließende Sperrjahr endet am 28. Juni 2014. Das
Liquidationsverfahren kann voraussichtlich im Jahr 2015
abgeschlossen werden.
(2) Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in
Höhe von € 5.681,55 mit dem bestehenden
Gewinnvortrag in Höhe von € 7.848,94 zu
verrechnen und in Höhe von € 2.167,39 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 28. Juni 2013
gez. ACT Wirtschafts- und
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Liquidatorin)
vertreten durch Ihre Geschäftsführerin
Jutta Fischer
Steuerberaterin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2013 festgestellt.
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