Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 7848
Vorher
Zenith Pensionskasse AG
Eingetragen
13.5.2003
Branche
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternPensionskassen und Pensionsfonds
Gegenstand
Der unmittelbare Betrieb der Lebensversicherung als Pensionskasse und der damit verbundenen Zusatzversicherungen. Die Pensionskasse kann auch Geschäfte der Verwaltung von Versorungseinrichtungen betreiben und den Abschluss von Versicherungen vermitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Dr. Fischer
seit 7.11.2025
Vorstandsmitglied
Rudolf Dr. Fabeck
seit 21.2.2018
Prokura
Sakip Ziyal
seit 22.1.2009
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG

Oberursel (Taunus)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bericht des Aufsichtsrats


Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet.


Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 zu zwei Sitzungen zusammengetreten und hat sich sowohl inner- als auch außerhalb der Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte über den Gang und die Entwicklung der Geschäfte ausführlich unterrichten lassen.

Arbeit des Aufsichtsrats


In seinen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Geschäftsentwicklung, der Geschäftsstrategie und der Unternehmensplanung befasst. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand eingehend die Entwicklung der wesentlichen Unternehmenskennzahlen.


Im Rahmen der Geschäftsstrategie erörterte der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die Wettbewerbssituation der Pensionskassen in Deutschland. In diesem Zusammenhang setzte sich der Aufsichtsrat mit der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und ihrer Bedeutung für den Konzern bei der Komplettierung des Angebots zur betrieblichen Altersversorgung auseinander.


Mit Blick auf den Zinsanstieg am Kapitalmarkt erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand eingehend die Kapitalanlagestrategie und die Kapitalanlageplanung der Gesellschaft.


Neben den Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten befasste sich der Aufsichtsrat sowohl in als auch außerhalb der Sitzungen insbesondere mit den aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen.


Zum Thema Nachhaltigkeit ließ sich der Aufsichtsrat die vom Vorstand in der Nachhaltigkeitsstrategie definierten Ziele vorstellen und erläutern. Im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der ALH Gruppe sind auch für die Alte Leipziger Pensionskasse AG die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte sowie klimaschonendes Handeln wesentliche unternehmerische Vorgaben. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden - wie auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 - Nachhaltigkeitsziele in der Vorstandsvergütung verankert.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie über die Wahrung der Compliance informiert hat.


Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem Vorstand in ständiger enger Verbindung. Er ließ sich regelmäßig über bedeutsame Fragen und Maßnahmen der Geschäftspolitik informieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden über die Ergebnisse laufend unterrichtet.


Das vom Aufsichtsrat beauftragte Mitglied, Herr Martin Rohm, berichtete dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 12. März 2024 über seine vorbereitende Tätigkeit und Prüfungen hinsichtlich der Aufgaben des Aufsichtsrats nach § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG.


Der Verantwortliche Aktuar hat die versicherungsmathematische Bestätigung erteilt und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts in der Bilanzsitzung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Erläuterungsbericht und die Ausführungen hierzu zustimmend zur Kenntnis genommen.

Jahresabschluss 2023


Der Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht des Vorstands unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.


Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Der Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer angeschlossen und hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen nicht zu erheben.


Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen


Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG sowie den hierzu vom Abschlussprüfer gemäß § 313 AktG erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers lautet wie folgt:


"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass


1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,


2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."


Der Aufsichtsrat hat den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

 

Oberursel (Taunus), den 12. März 2024


Alte Leipziger Pensionskasse AG


Der Aufsichtsrat

Bohn Dr. Bierbaum Rohm
Vorsitzender stv. Vorsitzender

Bericht des Vorstands - Lagebericht

Gesamtwirtschaftlicher Rahmen¹


Die deutsche Volkswirtschaft ist im Jahr 2023 aufgrund eines krisengeprägten Umfelds und den damit verbundenen Herausforderungen um 0,3 % preisbereinigt zurückgegangen.


Der private Konsum - als wichtigste Größe des Bruttoinlandsprodukts - ging real um 0,8 % zurück. Insbesondere bei langlebigen Konsumgütern war ein deutlicher Nachfragerückgang zu verzeichnen. Die staatlichen Konsumausgaben gingen mit dem Auslaufen vieler Coronahilfsmaßnahmen ebenfalls zum ersten Mal seit 20 Jahren real um 1,7 % zurück. Die Bauinvestitionen mussten aufgrund des höheren Zinsniveaus einen Rückgang um 2,1 % verkraften, insbesondere der Wohnungsmarkt bremste hier. Die Ausrüstungsinvestitionen stiegen dagegen real um 3,0 % an. Die Exportindustrie verzeichnete einen realen Rückgang von 1,8 %, während die Importe real um 3,0 % fielen, so dass trotz des insgesamt schwächeren Außenhandels eine positive Veränderung des Außenbeitrags erreicht worden ist.

Das deutsche Staatsdefizit ging nach vorläufigen Berechnungen durch das Auslaufen vieler staatlicher Hilfsmaßnahmen von 96,9 Mrd. € im Jahr 2022 auf 82,7 Mrd. € im Jahr 2023 zurück. Die Defizitquote lag bei 2,0 % und damit unter den Defizitkriterien der EU von 3,0 % des BIP. Die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr 2023 lag bei 5,9 %, was insbesondere den relativ hohen Nahrungsmittelpreisen geschuldet war. 2


Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich im Berichtsjahr 2023 um 0,7 % auf 45,9 Millionen Beschäftigte und erreichte einen neuen Allzeit-Höchststand. Der Beschäftigungsaufbau fand nahezu ausschließlich im Dienstleistungs-bereich statt.

Kapitalmärkte

Die Aktienmärkte entwickelten sich im Jahre 2023 trotz diverser Krisen und Kriege positiv. Der DAX-Performance Index stieg vom Jahresanfang mit 13.992 Punkten auf 16.752 Punkte am Jahresende. Der Dax verzeichnete ein prozentuales Plus von 19,7 %. 3 Auch der EuroStoxx 50 entwickelte sich positiv, er startete in das Jahr 2023 mit 3.803 Punkten und beendete das Jahr mit 4.522 Punkten. Dies stellte ein Plus von 18,9 % beim Euro Stoxx 50 dar. 4

Die durchschnittliche Umlaufsrendite von Anleihen der öffentlichen Hand fiel von 2,57 % zu Jahresbeginn auf 2,14 % zum Jahresende. Der Grund lag in der Erwartung der Rentenmärkte auf vermehrte Zinssenkungen der Notenbanken im Jahr 2024. Der Zinsrückgang innerhalb eines Jahres betrug knapp 43 Basispunkte. 5

Entwicklung des Pensionskassenmarktes


Bei den in die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einbezogenen Pensionskassen sank im Neugeschäft - nach vorläufigen Angaben - die Anzahl der Verträge um 11,3 %. Der laufende Beitrag stieg um 5,8 %. Die Einmalbeiträge gingen um 1,8 % zurück und die Beitragssumme des Neugeschäftes reduzierte sich um 2,8 %. Die gebuchten Beiträge verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 5,1 %.

Unsere Geschäftsergebnisse im Überblick


Im Vergleich zum Vorjahr sind die gebuchten Beiträge stärker und das Neugeschäft geringfügig gesunken. Der Rückgang des Beitrags resultierte überwiegend aus vorzeitigem Abgang, insbesondere Beitragsfreistellung. Die Storno-quote nach laufenden Beiträgen hat sich entsprechend erhöht. Die Abschlusskostenquote und die Verwaltungskostenquote liegen über ihrem Vorjahreswert. Das Kapitalanlageergebnis hat sich vermindert. Es resultiert im Wesentlichen aus geringeren Realisierungen von Bewertungsreserven. Dies war möglich geworden, da die Veränderung der Deckungsrückstellung insbesondere durch freiwerdende Zinszusatzreserve niedriger als im Vorjahr ausgefallen ist. Es ergab sich ein positives Jahresergebnis.

1 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024.
2 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 003 vom 4. Januar 2024.
3 Börse Frankfurt: Kurshistorie DAX.
4 Börse Frankfurt: Kurshistorie EuroStoxx 50.
5 Deutsche Bundesbank: Kapitalmarktstatistik [Tägliche Umlaufrenditen festverzinslicher Schuldverschreibungen inländischer Emittenten nach Wertpapieren].


Beim Vergleich der Geschäftsergebnisse 2023 mit der Prognose im Ausblick unseres letztjährigen Geschäftsberichtes ist festzustellen, dass die prognostizierte Höhe der Beitragseinnahmen nicht erreicht wurde. Das Kapitalergebnis konnte aufgrund sinkender Zinsverstärkung / Zinszusatzreserve in der Deckungsrückstellung niedriger ausfallen als erwartet. Die Höhe der gesamten Zinszusatzreserve ist unter 51 Mio. € gesunken. Das Jahresergebnis hat die Prognose übertroffen.


Einzelheiten zur Liquiditätslage entnehmen Sie bitte der Kapitalflussrechnung im Anhang. Der laufende Liquiditätsbedarf ist aus dem Versicherungsgeschäft heraus gewährleistet; die liquiden Mittel der Gesellschaft zum 31.12.2023 betrugen 2,6 Mio. €.

Betriebene Versicherungsarten


Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare Betrieb der Lebensversicherung als Pensionskasse und der damit verbundenen Zusatzversicherungen. Damit unterstützt die Alte Leipziger Pensionskasse AG die Fokussierung ihres Mutterunternehmens, der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, auf die betriebliche Altersversorgung.


Das Geschäftsgebiet des Unternehmens, dessen Sitz sich in Oberursel (Taunus) befindet, erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.


Das Produktangebot der Alte Leipziger Pensionskasse AG umfasst in erster Linie Kollektiv-Rentenversicherungen, ergänzend hierzu Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Hinterbliebenenzusatzrenten. Die Finanzierung kann wahlweise durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder durch beide Beteiligte erfolgen. Die angebotenen Vorsorgemodelle können an den individuellen Bedarf der Kunden angepasst werden.

Neugeschäft und Bestandsbewegung


Das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag reduzierte sich von 1,3 Mio. € auf 1,2 Mio. € (- 2,5 %), die Einmalbeiträge des Neuzugangs betrugen 0,1 Mio. € (- 7,6 %). Die gesamten Neugeschäftsbeiträge gingen um 3,0 % auf 1,4 Mio. € zurück. Die versicherte Jahresrente des Neuzugangs sank von 0,9 Mio. € um 3,3 % auf 0,8 Mio. €.


Der gesamte Abgang, gemessen in laufenden Beiträgen für ein Jahr, stieg geringfügig um 1,9 % auf 1,9 Mio. €, wobei der Hauptanteil auf den vorzeitigen Abgang entfiel. Dies führte zu einer Erhöhung der Stornoquote auf 6,1 % (5,9 %), gemessen an den laufenden Beiträgen des vorzeitigen Abgangs im Verhältnis zum mittleren Versicherungsbestand. Die Stornoquote nach Anzahl der Verträge lag bei 1,5 % (1,6 %).


Der Versicherungsbestand umfasste zum Jahresende 32.318 (32.651) Rentenversicherungen. Der laufende Jahresbeitrag des Bestands sank auf 22,2 Mio. € nach 22,8 Mio. € im Vorjahr. Die versicherte Jahresrente dieser Rentenversicherungen ging von 42,5 Mio. € auf 41,7 Mio. € zurück.


Weitere Einzelheiten enthält die Übersicht zur Bewegung des Versicherungsbestandes.

Beitragseinnahmen, Versicherungsleistungen und Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb


Die gebuchten Beiträge sanken von 23,1 Mio. € im Vorjahr auf 22,3 Mio. €.


Die ausgezahlten und zurückgestellten Leistungen für Versicherungsfälle und Rückkäufe sowie für Überschussanteile stiegen um 2,2 % auf 12,3 Mio. € (12,1 Mio. €). Der Zuwachs der Leistungsverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern, bestehend aus der Veränderung der Deckungsrückstellung, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und der gutgeschriebenen Überschussanteile, sank von 20,3 Mio. € um 7,7 % auf 18,7 Mio. €. Per Saldo gingen die gesamten Leistungen zugunsten unserer Kunden im Berichtsjahr von 32,3 Mio. € um 4,0 % auf 31,1 Mio. € zurück. Die Erhöhung der Deckungsrückstellung umfasst dabei auch die Entnahme aus der Zinsverstärkung/Zinszusatzreserve von 0,3 Mio. € und eine Steigerung bei der Rentennachreservierung von 0,3 Mio. €.


Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb stiegen um 9,9 % auf 1,2 Mio. € (1,1 Mio. €). Dabei sind die Abschlussaufwendungen mit 0,6 Mio. € und die darin enthaltenen Abschlussprovisionen mit 0,4 Mio. € unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen von 0,5 Mio. € im Vorjahr auf 0,6 Mio. €.


Die Abschlusskostenquote - gemessen als Quotient der gesamten Abschlusskosten und der Beitragssumme des Neugeschäfts - beträgt 2,23 % nach 1,95 % im Vorjahr, der Verwaltungskostensatz 2,67 % nach 2,25 %.

Kapitalanlagen


Die Kapitalanlagen - ohne den Anlagestock der Fondsgebundenen Lebensversicherungen - erhöhten sich um 3,8 % bzw. 17,8 Mio. € auf 489,0 Mio. € (471,2 Mio. €). Für die Bruttoneuanlage standen 36,1 Mio. € (81,3 Mio. €) zur Verfügung.


Bei den Zins-Anlagen sank der Anteil an den Kapitalanlagen von 95,7 % auf 95,2 %. Die durchschnittliche Laufzeit des Rentenportfolios blieb gemäß unserer Anlagestrategie auf dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil der Dividenden-Anlagen an den Kapitalanlagen sank von 3,3 % auf 2,8 %. Der Anteil der Immobilien-Anlagen an den Kapitalanlagen erhöhte sich im Geschäftsjahr von 1,0 % auf 2,0 %.


Die Kapitalanlagen der Fondsgebundenen Lebensversicherungen stiegen um 13,9 % bzw. 0,2 Mio. € auf 1,7 Mio. € (1,5 Mio. €).

Kapitalanlageergebnis


Das Nettoergebnis der Kapitalanlagen - ohne den Anlagestock der Fondsgebundenen Lebensversicherungen - betrug 10,2 Mio. € (11,2 Mio. €).


Die laufenden Erträge in Höhe von 8,7 Mio. € lagen über dem Vorjahreswert von 8,1 Mio. €. Die übrigen Erträge sanken auf 1,6 Mio. € (3,2 Mio. €). Davon entfielen 0,5 Mio. € auf Abgangsgewinne aus der Renten-Direktanlage sowie 1,1 Mio. € auf Abgangsgewinne aus Investmentfonds.


Außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen sowie Abgangsverluste von je wesentlichem Umfang wurden, wie im Vorjahr keine realisiert. Die Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen betragen unverändert 0,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Das entspricht - bezogen auf den durchschnittlichen Kapitalanlagenbestand - einer Quote von 0,04 % (0,04 %).


Das laufende Ergebnis der Kapitalanlagen stieg von 7,9 Mio. € im Vorjahr auf 8,6 Mio. €. Die laufende Durchschnittsverzinsung belief sich auf 1,78 % (1,72 %).


Die Nettoverzinsung betrug 2,12 % (2,43 %). Der 3-Jahres-Durchschnitt stellte sich im Berichtsjahr auf 2,85 % (3,63 %).


Den Erträgen aus Kapitalanlagen der Fondsgebundenen Lebensversicherungen - inklusive nicht realisierter Gewinne -in Höhe von 241 Tsd. € (18 Tsd. €) standen Aufwendungen -inklusive nicht realisierter Verluste - in Höhe von 84 Tsd. € (307 Tsd. €) gegenüber.

Bewertungsreserven der Kapitalanlagen


Die Netto-Bewertungsreserven der Kapitalanlagen beliefen sich am 31. Dezember 2023 auf -129,3 Mio. € (-149,6 Mio. €). Eine detaillierte Darstellung der Buch- und Zeitwerte sowie der Entwicklung der Kapitalanlagen finden Sie im Anhang.

Versicherungstechnisches Ergebnis


Die versicherungstechnischen Erträge sanken um 4,6 % auf 33,4 Mio. €, die Aufwendungen um 3,8 % auf 33,0 Mio. €. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurden 547 Tsd. € (920 Tsd. €) zugeführt. Zusammen mit der Entnahme aus der RfB von 0,4 Mio. € stellte sich die RfB zum Jahresende auf 8,9 Mio. € (8,8 Mio. €), wobei die darin enthaltene freie RfB 4,9 Mio. € beträgt.


Das versicherungstechnische Ergebnis erreichte 0,3 Mio. € nach 0,6 Mio. € im Vorjahr.

Nichtversicherungstechnisches Ergebnis


Das nichtversicherungstechnische Ergebnis beträgt unverändert -0,2 Mio. €.

Ergebnis des Geschäftsjahres


Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 95 Tsd. €. Zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.963 Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.058 Tsd. €.

Erklärung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen


Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem dieser Rechtsgeschäfte von dem herrschenden Unternehmen oder den mit diesem verbundenen Unternehmen eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der vorerwähnten Unternehmen, die die Gesellschaft benachteiligt haben, hat die Alte Leipziger Pensionskasse AG im Berichtsjahr nicht getroffen oder unterlassen.

Hinweis auf den Nachhaltigkeitsbericht


Die Alte Leipziger Lebensversicherung erstellt einen für das Mutterunternehmen und den Alte Leipziger Konzern zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 341a i. V. m. 289b und 341j i. V. m. 315b HGB unter Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Rahmenwerk. Der Bericht wird vom Aufsichtsrat der Alte Leipziger Lebensversicherung geprüft und im Auftrag des Aufsichtsrats der Alte Leipziger Lebensversicherung von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance Engagement) bezüglich der gemäß §§ 341a Abs.1a i. V. m. 289b bis 289e und 341j Abs. 4 i. V. m. 315b, 315c HGB gesetzlich geforderten Angaben geprüft. Der Bericht wird auf der Unternehmensseite veröffentlicht unter www.alte-leipziger.de/nachhaltigkeitsbericht_al_leben_2023.pdf.

Angaben zur Offenlegungs- und Taxonomieverordnung


Da die Sicherstellung der langfristigen Garantien der Versicherten an erster Stelle steht, berücksichtigt die Alte Leipziger Pensionskasse soweit wie möglich und soweit sinnvoll nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen, wobei sie sich auf den Klimawandel als eine der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen fokussiert. Ferner werden Arbeitnehmerbelange berücksichtigt.


Innerhalb des Investitionsprozesses erfolgt eine Beurteilung von nachteiligen Auswirkungen für Nachhaltigkeitsfaktoren innerhalb der einzelnen Assetklassen. Neben den Maßnahmen zur Beurteilung setzt die Alte Leipziger Pensionskasse auch Maßnahmen ein, die nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren reduzieren können. Die verwendeten Maßnahmen gehen auf die vom Konzernvorstand beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage zurück. Bei diesem Vorgehen legt die Alte Leipziger Pensionskasse den Fokus auf den Klimawandel als Teilbereich der Umweltbelange sowie auf Arbeitnehmerbelange, welche sie aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Relevanz und der Allokation des Kapitalanlageportfolios als die wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen einstuft. Eine Quantifizierung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt gegenwärtig nicht.


Die Alte Leipziger Pensionskasse nutzt im Bereich aktiv gemanagter Investmentfonds der Alte Leipziger Trust Investment Gesellschaft mbH ihren Einfluss als Investor, um Unternehmen vor dem Hintergrund der jeweils relevanten Klima- und Nachhaltigkeitsfaktoren zur Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle zu motivieren. Dadurch können diese die mit der notwendigen Transformation der Wirtschaft verbundenen Risiken reduzieren und in diesem Kontext entstehende Chancen realisieren. Die Alte Leipziger Pensionskasse arbeitet in diesem Bereich über die Alte Leipziger Trust Investment Gesellschaft mbH mit einem externen Partner zusammen, um sowohl im direkten Dialog mit den Unternehmen als auch auf den Hauptversammlungen der Unternehmen Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit den klima- und nachhaltigkeitsbezogenen Herausforderungen aktiv anzusprechen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt dabei auf den physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels.


Weitere Informationen gem. Artikel 4 OffVO finden Sie in den aktuellen Offenlegungen auf unserer Webseite unter:


https://www.alte-leipziger.de/verffentlichung-nach-artikel-4-off-vo-al-pk-v31-2024-02-14.pdf


Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Risikoberichterstattung

Ziele des Risikomanagements


Unser Ziel ist es, mit dem eingerichteten Risikomanagementsystem risikorelevante Ursachen frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen den Risikoeintritt zu verhindern oder die Risiken zu minimieren. Dadurch sollen einerseits existenzbedrohende Risiken ausgeschlossen und andererseits das Chancen-/Risikoprofil des Unternehmens verbessert werden. Dabei stehen die Erreichbarkeit der Unternehmensziele sowie die mittelfristige Unternehmensplanung im Mittelpunkt.

Risikomanagementsystem


Bei der Alte Leipziger Pensionskasse, deren Risikomanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Mutterunternehmen Alte Leipziger Lebensversicherung durchgeführt wird, hat das Risikomanagement einen hohen Stellenwert. Den steigenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen wir mit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Optimierung des Risikomanagementsystems.


Das Risikomanagementsystem umfasst Strategien, Prozesse und interne Kommunikationsabläufe, die erforderlich sind, um Risiken, denen unser Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern, zu überwachen sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten. Die Betrachtung der Risiken in diesem Bericht erfolgt HGB-basiert und bezogen auf ein Jahr. Das Risikomanagementsystem umfasst unter anderem die Risikostrategie, das Limitsystem, den Risikokontrollprozess sowie Risikoberichterstattung. Es deckt sämtliche für das Unternehmen relevante Risiken ab und sorgt auch für eine frühzeitige Erkennung von Risiken.


Die Elemente des Risikomanagementsystems werden regelmäßig von der internen Revision auf Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft. Die Ergebnisse der internen Prüfungen zeigen, dass gegenwärtig das Risikomanagementsystem und das Risikofrüherkennungssystem insgesamt angemessen ausgestaltet und wirksam ist. Zusätzlich zur internen Überprüfung wird das Risikofrüherkennungssystem im Rahmen der HGB-Abschlussprüfung regelmäßig einer Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unterzogen.

Unsere Risikostrategie


Die Erfüllung langfristiger Leistungsversprechen gegenüber unseren Kunden, nachhaltige Finanzstärke zur Existenzsicherung sowie Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit sind die wesentlichen Eckpunkte unserer strategischen Ausrichtung.


Die daraus abgeleiteten risikostrategischen Ziele beinhalten unter anderem die Ziele zur Kapitalausstattung und die Grundsätze zum Umgang mit den aus unserer Geschäftstätigkeit abgeleiteten Risiken. Der Umfang der Risikoübernahme wird durch die vorhandene Risikotragfähigkeit und das daraus abgeleitete Limitsystem bestimmt. Dabei begrenzen wir das Ruinrisiko, so dass bei Risiko-Eintritt keine existenziellen Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entstehen. Maßgeblich für die Risikosteuerung der Alte Leipziger Pensionskasse ist weiterhin die Solvabilität I. Die Einhaltung der risikostrategischen Ziele sowie der Risikolimite wird mindestens halbjährlich im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses überprüft.

Risikomanagement-Organisation


Unser Risikomanagement basiert auf Grundsätzen und Verfahren, die einheitlich für alle Gesellschaften der ALH Gruppe gelten. Die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens stellt eine Funktionstrennung zwischen Risikoverantwortung und Risikokontrolle sicher. Für die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems sowie die Steuerung des Risikomanagement-Prozesses ist die Risikomanagementfunktion zuständig. Ihr obliegt die Koordination der dezentralen Identifikation, Bewertung und Steuerung bestehender und potenzieller Risiken auf Einzelbasis. Sie überwacht das Risikoprofil des Unternehmens und berichtet darüber an den Vorstand. Des Weiteren übernimmt die Risikomanagementfunktion die Koordination des Asset-Liability-Management (ALM)-Prozesses und des Prozesses zur Eigenen Risikobeurteilung (ERB). Die Risikomanagementfunktion ist im zentralen Risikomanagement angesiedelt und wird durch die zwei weiteren Schlüsselfunktionen Revision und Versicherungsmathematische Funktion unterstützt.

Risikomanagement-Prozess


Die Betrachtung der Risiken in diesem Bericht erfolgt HGB-basiert und bezogen auf ein Jahr. Die im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigten Risiken werden im Folgenden dargestellt.


Die Risikoidentifikation erfolgt dezentral im Rahmen der vierteljährlichen Risikoerhebung. Darüber hinaus werden zur Risikoidentifikation weitere Instrumente wie Internes Kontrollsystem, Neue-Produkte-Prozess und Schadenfalldatenbank sowie zahlreiche dezentral implementierte Prozesse, zum Beispiel Compliance-Risikokontrollprozesse oder Informationsrisikomanagementprozesse, herangezogen.


Die Risikoanalyse und -bewertung erfolgt aufgrund von Berechnungen bzw. Expertenschätzungen der Fachbereiche sowie durch die Anwendung ökonomischer Modelle oder Stressszenarien.


Zur Risikosteuerung werden durch die Fachbereiche Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, Risiken zu begrenzen bzw. zu vermeiden, um die Ziele unserer Risikostrategie zu erreichen.


Die Risikoüberwachung sowie die Überwachung der Risikobegrenzungsmaßnahmen erfolgt durch das zentrale Risikomanagement. Unter dessen Koordination wird im Risikokomitee die Bewertung der Risiken plausibilisiert und qualitätsgesichert.


Die interne Risikoberichterstattung gibt einen umfassenden Überblick über die Gesamtrisikosituation der Gesellschaft und die Auswirkungen der Einzelrisiken. Die Berichte werden halbjährlich - zum ersten und dritten Quartal eines Jahres - erstellt und sollen die Geschäftsleitung bei der Entscheidungsfindung unterstützen.


Zusätzlich zum internen Risikobericht wird im vorgegebenen Turnus der ERB-Bericht für die Aufsicht erstellt.

1. Risiken der Kapitalanlage


Das Management der Kapitalanlagen erfolgt im Spannungsfeld aus Sicherheit, Rentabilität und Liquidität. Für die Alte Leipziger Pensionskasse steht der Sicherheitsaspekt im Vordergrund, da die Sicherheit der Kapitalanlagen die Qualität des Versicherungsschutzes bestimmt. Aus diesem Grund kommt dem Risikomanagement von Kapitalanlagen eine besondere Bedeutung zu. Unser Ziel ist es, in keinem Jahr die Rechnungszinsanforderungen zu unterschreiten.


Um die Chancen an den Kapitalmärkten unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken nutzen zu können, orientiert sich die Gesellschaft in ihrer Kapitalanlagepolitik an folgenden Prinzipien:

Unsere Anforderungen an die Sicherheit der Kapitalanlagen spiegeln sich beispielsweise in der Bonität der jeweiligen Emittenten und Kontrahenten wider. Dazu gehört aber auch eine gezielte Diversifikation nach Anlagearten, Regionen und Unternehmen zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken.

Wir tätigen nur Anlagen, die unseren Rentabilitätsanforderungen gerecht werden.

Wichtig ist uns zudem die Liquidität der Kapitalanlage, um unsere Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft jederzeit erfüllen zu können.

Die Kapitalanlagestrategie unseres Unternehmens richtet sich am Asset-Liability-Management aus. Es werden sowohl die Vorgaben aus der Versicherungstechnik als auch die jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie bilanzielle und steuerliche Anforderungen berücksichtigt.

Das Asset-Management-Center der Alte Leipziger Lebensversicherung ist mit dem Kapitalanlagemanagement der gesamten ALH Gruppe nach einheitlichen Kriterien beauftragt. Das Mandat wird anhand verschiedener Ertrags- und Risikokennzahlen laufend überwacht. Damit soll das Erreichen der handelsrechtlichen Ertragsziele der einzelnen Gesellschaften sichergestellt und bei Abweichungen gegengesteuert werden.

Portfoliomanagement, Handelsabwicklung und Risikocontrolling sind dabei funktional klar voneinander getrennt.

1 .1. Marktrisiko


Hierunter werden potenzielle Verluste aufgrund von nachteiligen Veränderungen der Marktpreise oder preisbeeinflussender Faktoren verstanden. Das Marktrisiko umfasst dabei insbesondere Zinsänderungsrisiken, Risiken aus Aktienkursveränderungen sowie sonstige Marktrisiken. Den sonstigen Marktrisiken werden Immobilienrisiken, Kreditspreadrisiken und Währungsrisiken zugerechnet.


Mit Stresstests sowie Sensitivitäts- und Durationsanalysen simulieren wir Marktschwankungen, um die Auswirkungen auf unser Kapitalanlageportfolio quantifizieren und gegebenenfalls reagieren zu können. Die im Folgenden aufgeführten Sensitivitätsanalysen für Marktpreisrisiken dienen dazu, potenzielle Wertveränderungen im Kapitalanlagebestand mithilfe hypothetischer Marktszenarien zu schätzen. Basis der Betrachtung sind die Bestände unseres Unternehmens zum 31. Dezember 2023.

Zinsänderungsrisiko


Für die festverzinslichen Kapitalanlagen ist vor allem das Zinsänderungsrisiko bedeutsam. Ein Zinsrückgang kann dazu führen, dass durch die geringere Verzinsung der Neuanlage (Wiederanlagerisiko) die Erwirtschaftung des Garantiezinses gefährdet ist. Ein Zinsanstieg hat dementsprechend sinkende Zeitwerte und damit einhergehend einen Rückgang der Bewertungsreserven oder den Aufbau stiller Lasten zur Folge.


Zum 31. Dezember 2023 betrug der Zeitwert der verzinslichen Wertpapiere 330,5 Mio. €. Die dargestellten Szenarien simulieren Parallelverschiebungen der Zinsstrukturkurve um ±1 Prozentpunkt bzw. ±2 Prozentpunkte. Die in der Tabelle aufgeführten Zeitwerte lassen sich lediglich als grober Hinweis für eventuelle Wertverluste in der Zukunft heranziehen, da gegensteuernde Maßnahmen hier nicht berücksichtigt wurden.

Zinsveränderung Zeitwerte
zinssensitiver
Kapitalanlagen 1
Rückgang um 2 Prozentpunkte 524,7 Mio. €
Rückgang um 1 Prozentpunkt 408,0 Mio. €
IST zum 31.12.2023 330,5 Mio. €
Anstieg um 1 Prozentpunkt 276,7 Mio. €
Anstieg um 2 Prozentpunkte 236,6 Mio. €

1 Inhaber- und Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen etc.


Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorkäufe oder Vorverkäufe auf bzw. von Rentenpapieren.

Risiken aus Aktienkursveränderungen


Durch Investitionen in indexnahe Investmentfonds in unseren Aktienfonds werden die Aktienrisiken weitgehend auf die systematischen Komponenten reduziert. Zudem wird die Anlage damit auf verschiedene Branchen und Regionen verteilt. Neben der Struktur des Aktienportfolios wird auch der relative Anteil der Aktien am Gesamtportfolio regelmäßig überprüft.


Der Zeitwert der Aktienanlagen belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 19,3 Mio. €. Das Aktienvolumen wird durch die Höhe eines Risikobudgets für Aktien begrenzt.


Bei Aktienkursveränderungen von ±10 % bzw. ±20 %, die in diesen Szenarien unterstellt werden, würden sich geänderte Zeitwerte in der aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Höhe ergeben.

Aktienkursveränderung Zeitwerte
aktienkurssensitiver
Kapitalanlagen 1
Anstieg um 20 % 23,1 Mio. €
Anstieg um 10 % 21,2 Mio. €
IST zum 31.12.2023 19,3 Mio. €
Rückgang um 10 % 17,3 Mio. €
Rückgang um 20 % 15,4 Mio. €

1 Aktien in Fonds.

Sonstige Marktrisiken

Risiken aus Immobilienanlagen


Marktrisken für Immobilien bestehen durch Wertänderungen der in einem Immobilienspezialfonds gehaltenen Objekte oder über Leerstände in einer Unterschreitung der Sollmiete. Diesen Risiken begegnen wir durch Diversifikation über Regionen.


Kreditspreadrisiken leiten sich aus veränderten Erwartungen gegenüber der Bonität von Emittenten festverzinslicher Kapitalanlagen ab. Entsprechend sinken die Preise von Rentenanlagen bei möglichen Bonitätsverschlechterungen und bei Ausweitung von Kreditspreads. Unsere Rentendirektanlage besteht vorwiegend aus Emittenten der höchsten Bonitätsstufen. Kreditspreadrisiken gegenüber einzelnen Emittenten werden durch Streuung der Adressen auf Portfolioebene begrenzt. Das Kreditspreadrisiko der Rentendirektanlage wird zusätzlich durch aktive Steuerung und regelmäßige Bonitätskontrolle eingeschränkt.


Währungsrisiken außerhalb der Aktienfonds gehen wir nicht ein, da wir den Grundsatz einer kongruenten Währungsbedeckung befolgen. Das Währungsrisiko innerhalb der Aktienfonds wird unter dem allgemeinen Aktienkursrisiko subsumiert. Es erfolgte keine Absicherung.

1 .2. Konzentrationsrisiko


Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne Risiken oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben.


Unsere Kapitalanlagen sind nach Anlagearten (Immobilien, Aktien sowie Zinsträger), Adressen und Belegenheit gestreut. Das Konzernlimitsystem für Bonitäts- und Konzentrationsrisiken, mit dem wir die Ausfallrisiken gegenüber einzelnen Emittenten begrenzen, berücksichtigt das individuelle Rating des Emittenten, seine Eigenkapitalausstattung als Haftungsgrundlage, die Qualität der Besicherung sowie unsere intern definierte Risikobereitschaft. Die fünf größten Emittenten (ohne Bund, Bundesländer und andere EU-Staaten) in der Renten-Direktanlage haben einen Anteil von 26,1 %. Das Rating der gehaltenen Titel dieser Emittenten liegt zwischen AAA und AA, wobei überwiegend in gedeckte Schuldverschreibungen und Pfandbriefe investiert wurde. Daher sehen wir zum derzeitigen Zeitpunkt keine wesentlichen Konzentrationsrisiken in unseren Kapitalanlagen.

1.3. Liquiditätsrisiko


Bereits bei der Konzeption der Anlagestrategie wird das Liquiditätsrisiko dadurch berücksichtigt, dass eine Abstimmung von künftigen Zins- und Tilgungszahlungen mit den erwarteten versicherungstechnischen Cashflows aus Beitragseinahmen und Versicherungsleistungen erfolgt.


Eine monatlich aktualisierte Liquiditätsplanung stellt sicher, dass wir in der Lage sind, die erforderlichen Auszahlungen jederzeit zu leisten. Sollten dennoch unerwartet hohe Liquiditätserfordernisse auftreten, können diese durch die Veräußerung von marktgängigen Wertpapieren aufgefangen werden. Aufgrund der Qualität unserer Rentenanlagen ist entsprechend unserer quartalsweise aktualisierten Liquiditätseinschätzung ein großer Teil jederzeit veräußerbar. Außerdem erhalten wir durch die Fälligkeitsstruktur einerseits einen kontinuierlichen Liquiditätszufluss, andererseits kann durch den Verkauf von Titeln mit kurzer Restlaufzeit auch bei einem erhöhten Zinsniveau kurzfristig zusätzliche Liquidität generiert werden, ohne deutliche, zinsbedingte Kursabschläge hinnehmen zu müssen.

2. Versicherungstechnische Risiken


Zu den versicherungstechnischen Risiken zählen die biometrischen Risiken, aber auch das Stornorisiko und das Zinsgarantierisiko. Im Rahmen des versicherungstechnischen Risikocontrollings werden Stornorisiko und biometrische Risiken beobachtet, um bei Bedarf mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können.

2.1. Biometrische Risiken


Bei den für das Neugeschäft offenen Tarifen verwenden wir biometrische Rechnungsgrundlagen (bspw. Sterbewahrscheinlichkeiten, Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten), die nach heutigem Kenntnisstand über ausreichende Sicherheitsmargen verfügen. Für unseren Bestand wird regelmäßig durch aktuarielle Analysen überprüft, wie sich der tatsächliche Risikoverlauf zum Kalkulationsansatz verhält. Die Ergebnisse dieser Analysen werden bei der jährlichen Deklaration der Überschussanteile berücksichtigt. Der steigenden Lebenserwartung haben wir durch eine entsprechende Erhöhung der Deckungsrückstellung bei Rentenversicherungen Rechnung getragen. Darüber hinaus schützen wir unseren Versicherungsbestand, indem wir großes Augenmerk auf eine konsequente Risikoprüfung und eine qualifizierte Leistungsbearbeitung legen.

2.2. Stornorisiko


Wie unter dem Punkt 1.3. Liquiditätsrisiko bereits beschrieben, sind unsere Kapitalanlagen hinreichend liquide, um auch unerwartete Stornoanstiege ausgleichen zu können. Dies wird auch dadurch gewährleistet, dass der Bilanzwert der versicherungstechnischen Rückstellungen mindestens dem Rückkaufswert entspricht.

2.3. Zinsgarantierisiko


Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass die Renditen der Kapitalanlagen nach Eintritt adverser Kapitalmarktentwicklungen nicht ausreichen, um die den Versicherungsnehmern gegebenen Garantien dauerhaft finanzieren zu können. Es steht in enger Beziehung zum Zinsänderungsrisiko. Das Risiko und die Auswirkungen einer Niedrigzinsphase auf die Ertragssituation der Gesellschaft werden im Rahmen unseres Asset-Liability-Managements laufend beobachtet. Ferner verfügt die Pensionskasse über eine gute Eigenkapitalausstattung. Da der Bestand der Pensionskasse noch jung ist, würde sich eine lang andauernde Niedrigzinsphase besonders stark auf die Finanzierbarkeit der Garantien auswirken. In diesem Fall würde sich auch eine hohe Belastung durch die Bildung der Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung ergeben. Hingegen kam es in Folge des aktuell höheren Zinsumfelds nicht zu weiteren Zuführungen. Der Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung haben wir im Berichtsjahr 311 Tsd. € entnommen, so dass die zum 31. Dezember 2023 gebildete Gesamtreserve 50.746 Tsd. € beträgt. Die Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung wurde unter Berücksichtigung vorsichtiger Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten berechnet. Der Referenzzins wurde für Versicherungen des Altbestandes von der BaFin genehmigt und beträgt 1,79 %, für Versicherungen des Neubestandes wurde er nach Maßgabe der Deckungsrückstellungsverordnung berechnet und beträgt 1,57 %. Aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus ist in den Folgejahren nicht mit weiteren Zuführungen zur Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung zu rechnen. Im Anhang stellen wir unter "Angaben zu den Passiva B. II. Deckungsrückstellung" die Aufteilung des Bestandes nach Rechnungszinsgenerationen dar.

3. Ausfallrisiken

3.1. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft


Die zum Bilanzstichtag bei der Alte Leipziger Pensionskasse ausgewiesenen Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft betreffen mit 1.364 Tsd. € Versicherungsnehmer sowie mit 111 Tsd. € Vermittler. Fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer mit Fälligkeitsterminen älter als drei Monate bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 332 Tsd. €. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 150 Tsd. € gebildet. Auf noch nicht fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 42 Tsd. € gebildet. Die durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre aus Forderungen an Versicherungsnehmer betrug 10,69 %, bezogen auf die Gesamtforderung an Versicherungsnehmer. Die durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre aus Forderungen an Vermittler betrug 0 %, bezogen auf die Gesamtforderung an Vermittler.

3.2. Bonitätsrisiken


Unter dem Bonitätsrisiko wird zum einen die Gefahr der Insolvenz und des Zahlungsverzugs verstanden, zum anderen aber auch die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen eines Schuldners und damit einhergehend höherer Risikoaufschläge.


Der größte Teil der verzinslichen Wertpapiere des Direktbestands bestand zum 31. Dezember 2023 aus Emissionen von staatsnahen Emittenten und Unternehmen höchster Bonität.


Die Verteilung der intern bzw. extern ermittelten Ratingklassen der Renten-Direktanlage stellte sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Ratingklasse Anteil
Investment Grade (AAA - AA) 99,9 %
Investment Grade (A - BBB) 0,0 %
Non-Investment Grade 0,0 %
ohne Rating 0,1 %


Bonitätsrisiken aus Hybridkapitalinstrumenten, wie Genussscheinen, bestehen nur begrenzt im Portfolio. Das Gesamtvolumen der Genussscheine betrug 0,3 Mio. € (Buchwert) zum 31. Dezember 2023 und entfällt nur auf die Anlage in den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer "Protektor". Nachrangdarlehen befinden sich nicht im Portfolio.


Durch das Asset-Management-Center erfolgt eine laufende Analyse des Kreditrisikos unserer Emittenten. Veränderungen in der Risikoeinschätzung des Marktes werden regelmäßig berichtet und bei der Bewertung verzinslicher Papiere berücksichtigt.


Das Bonitätsrisiko insgesamt wird durch ausgewogene Diversifikation, durch die im Mittel hohe Kreditqualität unserer Emittenten und durch regelmäßiges Controlling eingeschränkt.

4. Operationelle Risiken


Das operationelle Risiko bezeichnet das Verlustrisiko, das sich aus der Unzulänglichkeit oder dem Versagen von Menschen, internen Prozessen oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt. Rechtsrisiken sind ebenso wie Betrugsrisiken eingeschlossen. Alle Tätigkeiten für die Alte Leipziger Pensionskasse AG erfolgen im Wege der Funktionsausgliederung durch unser Mutterunternehmen Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit. Somit unterliegt unsere Gesellschaft direkt oder indirekt über das Mutterunternehmen folgenden operationellen Risiken. Die mit der Ausgliederung einhergehenden Risiken werden durch die Prozesse und Vorkehrungen innerhalb des Ausgliederungsprozesses identifiziert, überwacht und gesteuert.

4.1. Prozessrisiken


Prozessrisiken können entstehen soweit Geschäftsabläufe nicht oder nicht ausreichend funktionieren, was unter Umständen Prozessfehler oder Prozessausfälle zur Folge haben kann. Als System zur Optimierung interner Prozesse und Strukturen und somit zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist in der ALH Gruppe ein Internes Kontrollsystem implementiert, das dazu dient, wesentliche Bearbeitungs- und Prozessrisiken zu überwachen und zu begrenzen. Für alle wesentlichen Prozesse ist eine Prozessdokumentation (sog. IKS-Dokumentationen) zu erstellen und diese jährlich auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auf Basis der dokumentierten Prozessabläufe erfolgt eine systematische Identifikation erheblicher Prozess- und Bearbeitungsrisiken. Den identifizierten Prozess-und Bearbeitungsrisiken ist durch die Einrichtung von Kontrollen zu begegnen, wobei Schlüsselkontrollen durch jährliche Kontrolltest in ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit zu überprüfen sind.


Die wesentlichen Prozesse umfassen auch Rechnungslegungs- und Verwaltungsverfahren, z. B. Prozesse zu Abschlussarbeiten, Finanz- und Anlagenbuchhaltung, Unternehmenssteuern und viele weitere. Die Vorgaben zum Internen Kontrollsystem betreffen ferner auch Prozesse zur Berichtserstattung.


Die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems ist ein fester Bestandteil jeder Revisionsprüfung. Die Ergebnisse der aktuellen Prüfungen zeigen, dass aktuell das Interne Kontrollsystem insgesamt angemessen ausgestaltet und wirksam ist.

4.2. Informationsrisiken


Das Informationsrisiko umfasst die Gefahr von monetären Verlusten durch Beeinträchtigung der Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit sowie Authentizität als Teil der Integrität) von Objekten der Informationssicherheit auf technischer, prozessualer, organisatorischer und personeller Ebene sowohl intern als auch extern, unabhängig von der Form der Information. Die Steuerung der Informationsrisiken wird durch den Informationssicherheitsbeauftragten verantwortet. Zur Erledigung der Aufgaben im Informationssicherheitsmanagement besteht aufbauorganisatorisch der Bereich Informationssicherheitsmanagement, welcher vom Informationssicherheitsbeauftragten geführt wird. Gruppenweit wird dabei ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), welches nach dem internationalem Standard ISO/IEC 27001 ausgerichtet ist, betrieben.


Flankiert werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen durch fortlaufende Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter der ALH Gruppe.


Die Bereitstellung der Informationstechnologie für das Unternehmen erfolgt durch unser Mutterunternehmen (Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.), dass auch die daraus resultierenden Informationsrisiken identifiziert und für deren Steuerung verantwortlich ist. Die für die Gesellschaft verbleibendenden Risiken aus der Dienstleistungsbeziehung, wie das Risiko eines Ausfalls oder einer Störung der IT-Dienstleistung werden seitens des Unternehmens im Rahmen der Dienstleistersteuerung fortlaufend überwacht.


Darüber hinaus, aus der Tätigkeit der Gesellschaft originär entstehende Informationsrisken werden nach den Vorgaben des gruppenweiten Informationsrisikomanagements gesteuert.

4.3. Compliance-Risiken


Compliance-Risiken umfassen unter anderem Verstöße gegen gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften sowie Betrugsrisiken. Verstöße gegen gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften können beispielsweise Bußgelder/Sanktionen zu Folge haben.


Zur Vermeidung von Compliance-Risiken besteht im Unternehmen eine Compliance-Organisation. Für die Identifikation und Analyse von Compliance-Risiken, die Entwicklung von risikobegrenzenden Maßnahmen und die Durchführung von Kontrollverfahren ist der Compliance Officer verantwortlich. Die Compliance-Verantwortlichen unterstützen und beraten den Compliance Officer bei seinen Aufgaben. Die Sicherstellung der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie die Beachtung von Richtlinien und Grundsätzen in den Fachbereichen obliegen den Compliance-Verantwortlichen. Sie sind auch für die Wiederherstellung des regelkonformen Zustandes bei bereits eingetretenen Regelverstößen zuständig.


Durch zahlreiche präventiv wirkende Maßnahmen, wie Ad-hoc-Meldepflichten bei Compliance-Risiken, laufende Überprüfung der Risiken, verbindliche Vollmachtsrahmen mit Zeichnungslimiten für die Mitarbeiter sowie durch Funktionstrennungen und die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, wird möglichen Compliance-Risiken vorgebeugt. Darüber hinaus sollen ein für alle Mitarbeiter verbindlicher "Kodex für integre Handlungsweisen" und ein "-Verhaltenskodex für Lieferanten" sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und ein fairer, ehrlicher und verlässlicher Umgang sowohl miteinander als auch mit den Kunden und Geschäftspartnern erfolgt.

4.4. Personelle Risiken


Alle Tätigkeiten für die Alte Leipziger Pensionskasse AG erfolgen durch das Personal des Mutterunternehmens.


Mögliche personelle Risiken können sich aus einer unzureichenden Personalausstattung wie insbesondere einem personellen Engpass oder unangemessenen Qualifizierung ergeben. Zur Sicherstellung einer angemessenen Ausübung der Aufgaben und Funktionen in den einzelnen Organisationseinheiten sowie zur Vermeidung des Risikos personeller Engpässe liefern systematische Personal- und Kapazitätsplanungen unseres Mutterunternehmens die Grundlage.


Möglichen Risiken aufgrund der demografischen Entwicklung und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wird durch eine kontinuierliche Personalentwicklung, die Ausbildung von eigenen qualifizierten Nachwuchskräften, die Optimierung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unsere innerbetrieblichen fachlichen Weiterbildungsangebote vorgebeugt. Dies soll zu einer starken Mitarbeiterbindung beitragen und das vorhandene Know-how sicherstellen.

4.5. Notfall- und Katastrophenrisiken


Durch den Eintritt von Notfall- und Krisensituationen (z.B. Ausfall von Personal, Gebäude, IT) kann es zu Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb kommen. Etwaige Auswirkungen können sich von Geschäftsunterbrechungen bis hin zum kompletten Ausfall kritischer Geschäftsprozesse erstrecken. Mögliche Auslöser können verschiedene Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, Terror oder Cyberattacken sein. Zur Begrenzung dieser Risiken ist die Gesellschaft in das Business Continuity Management (BCM) der ALH Gruppe eingebunden. Die darin festgelegten organisatorischen Maßnahmen stellen sicher, dass nach Eintritt von schwerwiegenden Ereignissen oder Angriffen auf das Unternehmen das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden, die Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung eingeleitet werden, die kritischen Geschäftsprozesse soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben und der Normalbetrieb so schnell wie möglich wiederhergestellt wird, so dass unserem Unternehmen kein nachhaltiger Schaden entsteht.


Weiterhin ist im Rahmen des Krisenmanagements eine umfassende Stör- und Notfallorganisation zur Sicherheit der Mitarbeiter, der Technik und der Gebäude im Fall von Brand, Explosion und sonstigen Unfällen eingerichtet.

4.6. Risiken aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen


Aufgrund veränderter politischer, rechtlicher sowie regulatorischer Rahmenbedingungen können sich Risiken im Hinblick auf unser Geschäftsmodell, die Geschäftsprozesse und die betrieblichen Systeme ergeben.


Zur Begrenzung dieser Risiken erfolgt in den entsprechenden Fachbereichen, insbesondere für rechtliche, aktuarielle und bilanzielle Fragen, eine konsequente und fortlaufende Überwachung sowie Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen derartiger Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens. Die Überprüfung und Steuerung erfolgt durch das zentrale Risikomanagement.

4.7. Risiken im vertrieblichen Umfeld


Auf dem Vermittlermarkt sind verstärkt Konzentrationsbewegungen durch Aufkäufe und Zusammenschlüsse von Vermittlern und die Hinwendung zu Pools zu beobachten. Hieraus ergibt sich unter anderem die Gefahr wachsender Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Vertriebsorganisationen. Durch eine Erhöhung der Diversifikation der Vertriebswege wirken wir einer weiteren Konzentration entgegen. Für die kommenden Jahre können wesentliche Risiken im vertrieblichen Umfeld durch regulatorische Eingriffe nicht ausgeschlossen werden.

5. Reputationsrisiken


Reputationsrisiken betreffen einen möglichen Ruf- und Imageschaden unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Geschäftspartnern im laufenden Geschäftsjahr oder in den Folgejahren. Auslöser können z.B. Ereignisse aus den Bereichen Recht und Compliance, Datenschutz sowie dem Leistungsprozess sein. Diese Risiken werden insbesondere durch die Sicherstellung hoher Servicequalität und Kundenorientierung sowie durch hohe Anforderungen an die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter begrenzt. Der Eintritt von Reputationsrisiken kann etwa zur abnehmenden Nachfrage von Versicherungsprodukten des Unternehmens führen.


Weiterhin wird diesem Risiko durch eine koordinierte und qualitätsgesicherte Darstellung unseres Unternehmens in der Presse und Öffentlichkeit, durch die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, aufsichts- und datenschutzrechtlicher Vorgaben, durch die Einhaltung unseres verbindlichen "Kodex für integre Handlungsweisen" sowie durch unsere Compliance-Organisation begegnet.

6. Strategische Risiken


Strategische Risiken beinhalten alle Risiken, die aus strategischen Geschäftsentscheidungen des Managements resultieren und mittel- oder langfristig zur Verfehlung der strategischen Ziele führen und somit die nachhaltige Sicherung des Unternehmenserfolgs gefährden können. Potentielle Ursachen bestehen darin, dass strategische Geschäftsentscheidungen nicht oder nicht ausreichend an bestehenden und künftigen Kundenanforderungen, Marktgegebenheiten und -entwicklungen oder am ökonomischen, technologischen, ökologischen, politisch-rechtlichen und gesellschaftlichen Umfeld ausgerichtet werden. Des Weiteren können strategische Risiken entstehen, wenn strategische Geschäftsentscheidungen im Rahmen des Strategieentwicklungsprozesses getroffen werden und zugrunde gelegte Annahmen nicht wie geplant eintreten, in der Organisation im Rahmen der Strategieimplementierung unzureichend umgesetzt oder innerhalb des Strategiecontrollings nicht bedarfsorientiert angepasst werden.

Den strategischen Risiken wird durch eine regelmäßige Überprüfung der Geschäftsstrategie 6 begegnet.


Auf Grundlage der aus dem Strategieprozess abgeleiteten Ergebnisse und der mittelfristigen Planung werden jährlich Unternehmensziele definiert, verabschiedet und kontrolliert. Ebenso wird jährlich die Konsistenz von Risiko- und Geschäftsstrategie überprüft.

7. Sonstige Risiken

7.1. Emerging Risks


Unter Emerging Risks werden langfristige Risiken bzw. Ursachen, Ereignisse oder Entwicklungen verstanden, die in Zukunft zu einem Risiko werden oder aus denen sich neue Risiken ergeben können. Sie können z.B. aufgrund sozialer, wirtschaftlicher, politischer, technologischer oder medizinischer Entwicklungen entstehen. Die Überprüfung bestehender sowie ggf. die Identifikation neuer Emerging Risks erfolgt jährlich im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses anhand der Analyse externer Quellen und regelmäßig durchgeführter Risikointerviews.

7.2. ESG-Risiken von Kapitalanlagen


ESG-Risiken bilden keine eigene Risikokategorie, sondern materialisieren sich durch bestehende Risikokategorien. Im Rahmen der Überprüfung wurden bei den Marktrisiken keine zusätzlichen ESG-Risiken, die über die bereits bestehenden Risiken hinausgehen, identifiziert. Sollten wesentliche ESG-Risiken identifiziert werden, werden diese in der regulären Risikoerhebung und -berichterstattung bei dem zugehörigen Risiko berücksichtigt.

Chancendarstellung


Im Rahmen unseres Strategieprozesses und der jährlichen strategischen Reviews analysieren wir die aktuellen Rahmenbedingungen in der Versicherungsbranche und an den Kapitalmärkten. Zielsetzung ist, Trends frühzeitig zu erkennen und zu bewerten sowie Potenziale zu identifizieren. Daraus werden Chancen abgeleitet, die in die strategische Planung zur Ausrichtung unseres Produktportfolios und unserer Geschäftsbereiche einfließen.

6 Die Geschäftsstrategie umfasst die Geschäftsfeldstrategie der Sparte und die Querschnittsstrategien.

Chancen am Kapitalmarkt


Die Aktienmärkte haben sich im letzten Jahr positiv entwickelt. Die Zinssätze waren an den Rentenmärkten in Europa und den USA rückläufig. Die Erwartung einer sinkenden Inflation und eine mögliche Senkung der Leitzinsen bieten Chancen für die Aktienkurse. Vor dem Hintergrund geopolitischer Risiken ist weiterhin mit Volatilität an den Märkten zu rechnen. Eine effiziente Asset Allokation ist in diesem Umfeld ebenso bedeutsam wie ein effizientes Risikomanagement.


Bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Investitionen in Aktien und Immobilien. Diese erhöhen die Diversifikation des Portfolios und bieten langfristig Chancen auf höhere Renditen. Investitionen in Sachwerte können die Risiken reduzieren, die aus einem inflationären Umfeld resultieren. Die Chancen auf höhere Renditen gehen mit einem höheren Risiko im Vergleich zu klassischen Staatsanleihen einher.


Das Zinsniveau liegt trotz des Rückgangs im vergangenen Jahr nach wie vor höher als in den Jahren zuvor, sodass weiterhin Chancen auf höhere Neuanlagerenditen in der Rentenanlage bestehen.

Marktchancen Pensionskasse


Chancen sieht die Alte Leipziger Pensionskasse weiterhin in den Kerngeschäftsfeldern, der Absicherung der Altersversorgung und der Erwerbseinkommen im Rahmen der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG sowie arbeitgeberfinanzierten Versorgungssystemen.

Chancen aus dynamischen Kundenerwartungen


Einfachheit, Transparenz und Geschwindigkeit zum Beispiel in der Kommunikation oder in den Services werden auch in der Versicherungsbranche immer wichtiger. Um den steigenden Erwartungen gerecht zu werden, stellen wir den Kunden in den Fokus und berücksichtigen dessen Bedürfnisse konsequent in Produkt-, Prozess- und Serviceentwicklungen. So fließen Kundenideen aktiv in Produktneuerungen oder -anpassungen ein, indem wir unsere Kunden in Kreativworkshops einbinden und somit eine direkte Verbindung zu ihren Bedürfnissen schaffen Durch die konsequente Kundenzentrierung entlang der Wertschöpfungskette ergeben sich für unser Unternehmen Chancen, die wir gezielt nutzen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Denn mit unseren Produkten, Prozessen und Services nah am Kunden zu sein, ermöglicht uns bestehende Kundenverbindungen weiter zu festigen und auszubauen sowie neue Kunden für uns zu gewinnen.

Chancen aus technologischen Entwicklungen


Durch die voranschreitende Digitalisierung und Nutzbarmachung von neuen Technologien können Prozesse optimiert und effizienter oder Kundeninteraktionen neu gestaltet werden. Von technologischen Fortschritten profitieren Kunden und Partner, aber auch Mitarbeiter und unser Unternehmen selbst. Beispielsweise können durch zukünftige datengetriebene Geschäftsmodelle individualisierte Angebote erstellt werden oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann in vielfältigen Bereichen wie Automatisierung, Risikobewertung, Produktentwicklung oder Kundenservice unterstützen. Unser Fokus liegt deshalb darauf, die Chancen der Digitalisierung konsequent nutzbar zu machen und dabei die Risiken verantwortungsvoll im Blick zu behalten.

Chancen aus Nachhaltigkeit


Neue regulatorische Anforderungen, verändertes Nachhaltigkeitsbewusstsein von Geschäftspartnern und Kunden sowie sich verändernde externe Einflüsse erhöhen den Handlungsdruck für Einrichtungen betrieblicher Altersversorgung und begründen gleichzeitig neue Handlungsfelder rund um das Thema Nachhaltigkeit. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, haben wir Nachhaltigkeit organisatorisch und strategisch klar verankert. Neben der Erfüllung regulatorischer Anforderungen wollen wir Geschäftschancen und Wachstumsmärkte im Kontext Nachhaltigkeit erkennen und entwickeln. Hierfür gehen wir ganzheitlich vor. Wir fördern die Transformation der ALH Gruppe, unserer Firmenkunden und Geschäftspartner sich nachhaltig zu entwickeln. Die Entwicklung innovativer Produkte für Kunden mit dem Fokus auf nachhaltige Wirkungen spielt dabei eine wichtige Rolle.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage


Die Alte Leipziger Pensionskasse erfüllte im Geschäftsjahr 2023 durchgängig die Kapitalanforderungen. Maßgeblich für die Risikosteuerung ist weiterhin die Solvabilität I. Der geforderten Solvabilitätsspanne von 19,1 Mio. € stehen Eigenmittel von 42,4 Mio. € gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Risikolage im Wesentlichen unverändert.


Insgesamt stellen wir daher fest, dass sich in Anbetracht der bekannten Risiken gegenwärtig keine Entwicklungen abzeichnen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen oder den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten.

Prognosebericht


Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland wird aufgrund der demographischen Entwicklung und einer sich dadurch tendenziell vergrößernden Versorgungslücke ein Wachstumsmarkt bleiben. Durch die Konkurrenzsituation zu der steuerlich gleichgestellten Direktversicherung der Lebensversicherungsunternehmen sind für das Geschäft der Pensionskassen jedoch keine relevanten positiven Impulse zu erwarten.


Wir rechnen für das Jahr 2024 mit Beitragseinnahmen auf dem Niveau des Vorjahres von etwa 22 Mio. €. Das Kapitalanlageergebnis planen wir vergleichbar mit dem Vorjahr mit rund 10 Mio. €. Nach dem positiven Jahresergebnis 2023 rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis.


Wir erwarten im Jahr 2024 eine weitere Verbesserung der laufenden Erträge aus Zinsanlagen.


Die Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung wird voraussichtlich auf der Höhe von 2023 bleiben und sich so zum Jahresende 2024 auf etwa 51 Mio. € stellen.


Die dargestellten Erwartungen sind mit Ungewissheiten verbunden. Deshalb können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von diesen abweichen.

Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen im Geschäftsjahr 2023¹

Anwärter
Anzahl der Versicherungen Jahresrenten Lfd. Beitrag
für ein Jahr
Einmal-
beitrag
Männer Frauen Gesamt in Tsd.€ in Tsd.€ in Tsd.€
I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres
17.100 14.654 31.754 41.401 22.849
II. Zugang während des
Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern,
Zugang an Rentnern
394 415 809 841 1.225 145
2. Sonstiger Zugang - 2 18 16 41 19 5
3. Gesamter Zugang 392 433 825 882 1.244 150
III. Abgang während des
Geschäftsjahres
1. Tod 35 13 48 46 24
2. Beginn der Altersrente 84 72 156 216 130
3. Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität)
0 0 0 0 3
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 336 254 590 520 332
5. Ausscheiden unter Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen
202 273 475 970 1.205
6. Ausscheiden ohne Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen
0 0 0 119 164
7. Sonstiger Abgang 16 21 37 54 18
8. Gesamter Abgang 672 634 1.306 1.925 1.875
IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres
16.820 14.453 31.273 40.358 22.218
davon:
1. beitragsfreie Anwartschaften 5.640 5.138 10.778 5.883 0
2. in Rückdeckung gegeben 0 0 0 0 0
Invaliden- und Altersrentner
Anzahl der Versicherungen Jahresrenten
Männer Frauen Gesamt in Tsd.€
I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres
556 329 885 1.103
II. Zugang während des
Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern,
Zugang an Rentnern
84 72 156 235
2. Sonstiger Zugang 0 0 0 0
3. Gesamter Zugang 84 72 156 235
III. Abgang während des
Geschäftsjahres
1. Tod 6 2 8 6
2. Beginn der Altersrente 0 0 0 0
3. Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität)
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 0 0 0 0
5. Ausscheiden unter Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen
0 0 0 13
6. Ausscheiden ohne Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen
0 0 0 1
7. Sonstiger Abgang 0 0 0 0
8. Gesamter Abgang 0 0 0 0
IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres
6 2 8 20
davon:
1. beitragsfreie Anwartschaften 634 399 1.033 1.319
2. in Rückdeckung gegeben 0 0 0 0
Hinterbliebenenrenten
Anzahl der Versicherungen Jahresrenten
Männer Frauen Gesamt in Tsd.€
I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres
0 12 12 10
II. Zugang während des
Geschäftsjahres
1. Neuzugang an Anwärtern,
Zugang an Rentnern
0 0 0 0
2. Sonstiger Zugang 0 0 0 0
3. Gesamter Zugang 0 0 0 0
III. Abgang während des
Geschäftsjahres
1. Tod 0 0 0 0
2. Beginn der Altersrente 0 0 0 0
3. Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität)
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 0 0 0 0
5. Ausscheiden unter Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen
0 0 0 0
6. Ausscheiden ohne Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen
0 0 0 0
7. Sonstiger Abgang 0 0 0 0
8. Gesamter Abgang 0 0 0 0
IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres
0 0 0 0
davon:
1. beitragsfreie Anwartschaften 0 12 12 10
2. in Rückdeckung gegeben 0 0 0 0

1 ohne sonstige Versicherungen


Der Bestand enthält keine Sterbegeldversicherungen.


Die Beitragssumme des Neuzugangs beträgt 27.274 Tsd. €.


Bei Konsortialverträgen sind von jedem der beteiligten Unternehmen die Anzahl der Versicherungsverhältnisse, der Beitrag und die Versicherungssumme jeweils anteilig anzugeben.


Die Rundungen erfolgten pro Einzelposten; bei Summationen wurde kein Ausgleich gebildet (in Anlehnung an die Rundungsvorschriften gemäß BerVersV).

Bestand an sonstigen Zusatzversicherungen Anzahl der Versicherungen Jahresrenten
in Tsd.€
1. am Anfang des Geschäftsjahres 7.130 7.598
2. am Ende des Geschäftsjahres 7.020 7.445
davon in Rückdeckung gegeben 0 0

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Vorjahr
A. Kapitalanlagen
Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
23.475.334 20.413.481
2. Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
228.242.557 220.540.178
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 165.856.623 164.495.009
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 71.134.819 65.426.660
c) übrige Ausleihungen 316.415 316.415
237.307.857 230.238.085
489.025.749 471.191.744
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von
Lebensversicherungspolicen
1.696.182 1.488.533
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 650.425 719.619
b) noch nicht fällige Ansprüche 713.343 958.043
1.363.769 1.677.662
2. Versicherungsvermittler 111.208 132.572
1.474.977 1.810.234
II. Sonstige Forderungen 54.291 4.380
davon gegenüber verbundenen
Unternehmen: 51.002 € (1.126 €)
1.529.268 1.814.614
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten,
Schecks und Kassenbestand
2.612.791 2.532.014
II. Andere Vermögensgegenstände 182.622 130.638
2.795.413 2.662.652
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 4.359.836 4.325.051
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 0 0
4.359.836 4.325.051
Summe der Aktiva 499.406.447 481.482.594


Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Oberursel (Taunus), den 14. Februar 2024

Helmut Fritsch
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

Passivseite

Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.000.000 5.000.000
II. Kapitalrücklage 26.751.083 26.751.083
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 120.017 120.017
IV. Gewinnvortrag 1.962.690 1.588.071
V. Jahresüberschuss 95.008 374.619
33.928.799 33.833.790
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 1.818.560 1.936.214
II. Deckungsrückstellung 448.942.335 430.822.031
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle
441.040 547.685
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
8.921.120 8.817.389
460.123.054 442.123.319
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich
der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko
von den Versicherungsnehmern getragen wird
Deckungsrückstellung 1.696.182 1.488.533
D. Andere Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 119.320 111.398
E. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft gegenüber
1. Versicherungsnehmern 3.027.095 2.843.027
2. Versicherungsvermittlern 507.763 638.206
3.534.858 3.481.233
II. Sonstige Verbindlichkeiten 4.235 444.321
davon gegenüber verbundenen Unternehmen:
0 € (Vj: 421.046 €)
3.539.093 3.925.554
Summe der Passiva 499.406.447 481.482.594


Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG in Verbindung mit § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 31. Oktober 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

 

Oberursel (Taunus), den 14. Februar 2024

Jörn Ehm
Verantwortlicher Aktuar

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Vorjahr
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge
a) Gebuchte Beiträge 22.269.457 23.092.305
b) Veränderung der Beitragsüberträge 117.655 120.301
22.387.111 23.212.605
2. Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 330.358 320.025
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 8.766.480 8.165.892
b) Erträge aus Zuschreibungen 2.808 0
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 1.630.475 3.246.590
10.399.763 11.412.483
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 214.790 0
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge 20.974 25.638
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 12.376.833 11.786.579
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle
-106.645 178.516
12.270.188 11.965.095
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen
Deckungsrückstellung
-18.327.953 -19.322.276
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattungen
547.000 920.000
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
a) Abschlussaufwendungen 607.122 573.829
b) Verwaltungsaufwendungen 594.182 519.073
1.201.304 1.092.902
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen
für die Kapitalanlagen
264.147 258.922
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 34.080 3.690
c) Verluste aus Abgang von Kapitalanlagen 63 6.525
298.290 269.138
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 0 249.108
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen 400.298 530.306
13. Versicherungstechnisches Ergebnis 307.965 621.928
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 54.873 38.050
2. Sonstige Aufwendungen 269.229 286.776
-214.356 -248.726
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 93.609 373.202
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0
5. Sonstige Steuern -1.400 -1.417
davon Organschaftsumlage: -1.400 € (Vj: -1.417 €)
6. Jahresüberschuss 95.008 374.619
7. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.962.690 1.588.071
8. Bilanzgewinn 2.057.699 1.962.690

Anhang zum Jahresabschluss

Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB


Die Alte Leipziger Pensionskasse AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus), ist beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe (HRB Nr. 7848) registriert.

Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden


Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, Aktiengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.


Die im amtlichen Formblatt vorgesehenen, aber nicht belegten Posten werden nicht aufgeführt. Die einzelnen Posten, Zwischen- und Endsummen wurden jeweils kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.


Da die Alte Leipziger Pensionskasse AG kein in Rückdeckung gegebenes Geschäft hat, wurde in der Bilanz auf die Gliederung gemäß Formblatt 1 RechVersV sowie in der Gewinn-und Verlustrechnung auf die Gliederung gemäß Formblatt 3 RechVersV in Brutto und Anteil der Rückversicherer gemäß § 5 Abs. 3 RechVersV verzichtet.

Aktiva


Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag bewertet. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.


Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden gemäß § 341b Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die fortgeführten Anschaffungskosten ermitteln sich hierbei aus den Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.


Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige Ausleihungen werden gemäß § 341c Abs. 3 HGB i. V. m. § 253 HGB mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.


Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen sind gemäß § 341d HGB mit ihrem Zeitwert ausgewiesen.


Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sind mit den Nominalwerten bewertet. Soweit Bonitätsrisiken vorliegen, werden Pauschal- und Einzelwertberichtigungen in Höhe der befürchteten Zahlungs- und Zinsausfälle gebildet.


Sonstige Forderungen sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Erforderliche Wertberichtigungen werden vorgenommen. Sämtliche als uneinbringlich erkannten Forderungen werden abgeschrieben.


Laufende Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt.


Andere Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bewertet.


Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Ermittlung der Zeitwerte von Kapitalanlagen


Nach § 54 bis § 56 RechVersV ist für Kapitalanlagen jeweils der Zeitwert anzugeben. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Zeitwert der ausgewiesenen Kapitalanlagen 359,7 Mio.€ (321,6 Mio. €). Die detaillierte Darstellung findet sich in der Tabelle "Entwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023".


Die Ermittlung der Zeitwerte der Inhaberschuldverschreibungen und der Investmentanteile erfolgte mit den letzten zum Stichtag verfügbaren Börsenkursen bzw. Rücknahmepreisen. Der Zeitwert nicht notierter Zinsanlagen (Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige Ausleihungen) wird anhand der Zinskurve unter Berücksichtigung spezifischer Kreditspreads ermittelt. Bei den übrigen Ausleihungen entsprechen die Zeitwerte den Buchwerten.


Anleihen mit eingebetteten Kündigungsrechten werden unter Anwendung gängiger Modelle bewertet.

Passiva


Versicherungstechnische Rückstellungen sind unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften gemäß dem Geschäftsplan bzw. den Grundsätzen, die der BaFin nach § 143 VAG mitgeteilt wurden, ermittelt.


Beitragsüberträge sind grundsätzlich individuell nach Zahlungsweise und Termin berechnet. Das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April 1974 wurde beachtet.


Deckungsrückstellung Sie ist durch Interpolation zwischen den Werten zu den angrenzenden Jahresterminen ermittelt worden. Die Berechnung der Deckungsrückstellung zu den Jahresterminen erfolgt grundsätzlich prospektiv einzelvertraglich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Für beitragsfreie Zeiten wird eine Verwaltungskostenrückstellung gebildet, ansonsten werden die Kosten implizit berücksichtigt. Negative Werte aus der Zillmerung sind mit Null bewertet. Die Deckungsrückstellung ist mindestens in der Höhe des gesetzlich oder vertraglich garantierten Rückkaufswertes angesetzt. Die im Wege der Zillmerung angesetzten einmaligen Abschlusskosten übersteigen die gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen nicht. Für die Deckungsrückstellung der aus Überschussanteilen erworbenen, garantierten Leistungen gelten die gleichen Berechnungsmethoden und Rechnungsgrundlagen.


Eine Übersicht über die bei der Berechnung verwendeten Rechnungsgrundlagen finden Sie im Anhang unter dem Abschnitt "Angaben zu den Passiva, B.II. Deckungsrückstellung".


Für Rentenversicherungen mit veralteten Rechnungsgrundlagen ist entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im BaFin-Rundschreiben 01/2005 bekannt gegebenen Grundsätzen die einzelvertragliche Differenz zwischen der Soll- und der Ist-Bilanzdeckungsrückstellung zur Anpassung an aktualisierte Rechnungsgrundlagen zusätzlich eingestellt worden. Dabei wurden vorsichtige Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten angesetzt.


Für Versicherungen, bei denen der Rechnungszins höher ist als der Referenzzins, haben wir die einzelvertraglich gemäß Geschäftsplan ermittelte Differenz zwischen der Soll- und der Ist-Bilanzdeckungsrückstellung zusätzlich gestellt (Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung). Der Referenzzins wurde für Versicherungen des Altbestandes von der BaFin genehmigt und beträgt 1,79 %, für Versicherungen des Neubestandes wurde er nach Maßgabe der Deckungsrückstellungsverordnung berechnet und beträgt 1,57 %. Diese Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung vorsichtiger Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten berechnet. Die Versicherungsnehmer haben auf die erhöhte Rückstellung keinen Anspruch.


Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden für jeden bis zur Bestandsfeststellung regulierten Versicherungsfall individuell in Höhe der zu erbringenden Leistungen gebildet. Für bis zum 31. Dezember regulierte bzw. gemeldete, aber noch nicht entschiedene Leistungsfälle wurden einzelvertragliche Spätschadenrückstellungen in Höhe des regulierten bzw. erwarteten Schadens gebildet.


Für bereits eingetretene, aber bis zum 31. Dezember noch nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde auf Basis von aktualisierten Erfahrungswerten aus der Vergangenheit eine zusätzliche Spätschadenrückstellung gebildet. In den Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind Rückstellungen für anteilige Regulierungsaufwendungen enthalten.


Für die Beteiligungsverträge werden die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß Angabe der Federführer bilanziert. Das nicht federführende Konsortialgeschäft wird teilweise geschätzt oder um ein Jahr zeitversetzt gebucht (§ 27 Abs. 3 und 4 RechVersV), da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die benötigten Daten der federführenden Konsorten noch nicht vorliegen. Das nicht phasengleich gebuchte Konsortialgeschäft ist von untergeordneter Bedeutung.


Deckungsrückstellung für Versicherungen, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird Sie entspricht dem korrespondierenden Aktivposten.


Andere Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.


Andere Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Passive latente Steuern


Soweit zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen Differenzen auftreten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden darauf Steuern mit den unternehmensindividuellen Sätzen ermittelt. Berücksichtigt werden hierbei auch solche Differenzen, deren Umkehrzeitpunkt noch nicht exakt feststeht oder von einer Disposition des Unternehmens abhängig ist oder erst zum Zeitpunkt der Liquidation eintreten würde. Steuerliche Verlustvorträge - soweit vorhanden - werden nur in dem Umfang berücksichtigt als zu erwarten ist, dass sie innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechnet werden, bzw. wie ein Passivüberhang an latenten Steuern besteht. Ergibt sich aus der Ermittlung insgesamt eine künftige Steuerbelastung, so wird diese als passive latente Steuer zu Lasten des Steueraufwands angesetzt. Eine sich ergebende künftige Steuerentlastung wird hingegen aufgrund des von uns ausgeübten Wahlrechts nicht berücksichtigt.

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2023 2022
Tsd. € Tsd. €
Periodenergebnis 95 375
Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen 18.207 19.848
Veränderung der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -101 411
Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -1.630 -3.240
Ertragssteueraufwand 0 0
Ertragssteuerzahlungen 0 0
Veränderung sonstiger Bilanzposten -79 5
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge sowie Berichtigungen des Periodenergebnisses -365 273
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 16.127 17.673
Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen 19.226 63.068
Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen -35.282 -80.678
Einzahlungen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen der Fondsgebundenen Lebensversicherungen 36 36
Auszahlungen aus dem Erwerb von Kapitalanlagen der Fondsgebundenen Lebensversicherungen - 26 - 24
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -16.046 -17.598
Veränderung des Finanzmittelfonds 81 74
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.532 2.458
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.613 2.532


Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß DRS 21 erstellt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten "Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand".

Erläuterungen zur Bilanz

Angaben zu den Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023 Zeitwerte
Vorjahr
Bilanzwerte
Vorjahr
Zugänge 1 Umbuchungen Abgänge 2 Zuschreibungen
A. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 23.886.786 20.413.481 6.028.799 2.935.675 2.808
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 114.129.630 220.540.178 12.898.340 5.195.961 0
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 123.181.964 164.495.009 10.312.312 8.950.699 0
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 60.072.694 65.426.660 6.829.615 1.121.456 0
c) übrige Ausleihungen 316.415 316.415 0 0 0
Summe A.3. 183.571.074 230.238.085 17.141.927 0 10.072.154 0
Insgesamt 321.587.490 471.191.744 36.069.067 0 18.203.790 2.808
Entwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023 Abschreibungen Bilanzwerte
Geschäftsjahr
Zeitwerte
Geschäftsjahr
A. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 34.080 23.475.334 29.230.562
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 228.242.557 131.108.995
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 0 165.856.623 130.821.221
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 0 71.134.819 68.251.563
c) übrige Ausleihungen 0 316.415 316.415
Summe A.3. 0 237.307.857 199.389.199
Insgesamt 34.080 489.025.749 359.728.756

1 davon Zins-Amortisierungen: 787.306 € bei Buchstabe A.2. und A.3.
2 davon Zins-Amortisierungen: 605.352 € bei Buchstabe A.2. und A.3.


Der sich im Geschäftsjahr 2023 ergebende Saldo aus Zeitwert und Buchwert der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen ist negativ, sodass den Versicherungsnehmern hieraus nichts zuzuteilen war.


Sonstige Ausleihungen im Buchwert von 157.540.660 € werden über ihren beizulegenden Zeitwert von 115.101.181 € ausgewiesen. Diese Forderungen sind gemäß § 341c Abs. 1 i. V. m. § 253 HGB bzw. § 341 c Abs. 3 HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Inhaberschuldverschreibungen im Buchwert von 220.561.896 € werden über ihren beizulegenden Zeitwert von 122.760.845 € ausgewiesen. Diese Wertpapiere sind gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 253 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Aufgrund der Bonität der Schuldner und unserer internen Einschätzung besteht kein Anlass für außerplanmäßige Abschreibungen.

C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

2023 2023
Anteile
AL Trust Aktien Deutschland 2.070,351 238.918
AL Trust Aktien Europa 615,535 32.371
AL Trust Chance A 473,696 45.470
AL Trust Euro Renten A 3,485 135
AL Trust Euro Short Term 10,941 444
AL Trust Global Invest A 443,861 49.397
AL Trust Global Invest Inst (T) 0,756 57
AL Trust Stabilität A 17,461 1.100
AL Trust Wachstum A 254,661 20.938
AL Trust Wachstum Inst (T) 0,100 7
DWS German Equities Typ O 156,058 78.388
ETHNA - AKTIV 17,804 2.521
FIDELITY FDS-EURO GROW-YACC 5,454 122
FIDELITY FDS-EUROPEAN A ACC EUR 4.091,074 97.122
FIDELITY FDS-EUROPEAN GROWTH FUND 25.938,615 453.926
FRANK TEMP INV TEM GR E-IACC 4,025 100
FVS STRATEGIE SICAV-MLT OP-R 42,500 12.314
Templeton Euroland Fund A ACC 153,065 3.794
Templeton Growth (Euro) Fd.A 32.070,964 659.058
Insgesamt 1.696.182


Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich ausschließlich um Überschussbeteiligungen.

Latente Steuern


Zum 31. Dezember 2023 errechnet sich eine künftige steuerliche Entlastung bei Investmentanteilen und bei der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, eine künftige steuerliche Belastung bei anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Aktivüberhang von 58,9 Tsd. €. Der Berechnung liegt ein Steuersatz von 30,18 % zugrunde.

Entwicklung latente Steuern

31.12.2022 Erhöhung/
Verminderung
31.12.2023
Aktive latente Steuern 99.666 -19.017 80.648
Passive latente Steuern 20.435 1.310 21.745
Saldo nach Verrechnung 79.230 -20.327 58.903


Aufgrund des ausgeübten Wahlrechts, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern zu verzichten, ist kein Bilanzposten aufzunehmen.

Mindeststeuer


Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, Oberursel (Taunus) erfüllt die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Mindeststeuergesetzes und bildet für Zwecke der globalen Mindestbesteuerung eine Unternehmensgruppe, mit allen im handelsrechtlichen Konzernabschluss konsolidierten Gesellschaften.


Aufgrund einer untergeordneten internationalen Tätigkeit der Unternehmensgruppe gemäß § 83 Mindeststeuergesetz ergibt sich eine bis zu fünfjährige Befreiung von der Mindeststeuer. Insoweit wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft zunächst keine Auswirkung aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes ab dem Geschäftsjahr 2024 erwartet.

Angaben zu den Passiva

A. Eigenkapital


Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.000.000 € und ist in 500 voll eingezahlte auf den Namen lautende Stückaktien zu je 10.000 € eingeteilt. Weiterhin wird eine Kapitalrücklage in Höhe von 26.751.083 € ausgewiesen. Die Gewinnrücklagen zum Bilanzstichtag betragen unverändert 120.017 €, der Bilanzgewinn 2.057.699 €.

B. II. Deckungsrückstellung


Die Deckungsrückstellung beläuft sich auf 448.942.335 €.


Prozentuale Zusammensetzung nach Tarifgruppen bzw. Rechnungsgrundlagen: M = Männer, F = Frauen, U = Unisex, MT = Mitteilung gem. § 143 VAG.

Leibrentenversicherung, Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen und Waisenrenten-Zusatzversicherungen

Ausscheideordnung Zins Berechnungs-
grundlage
Anteil an der
Deckungsrück-
stellung
DAV 2004 R M/F/U 0,25 % Geschäftsplan/MT 1,20 %
DAV 2004 R M/F/U 0,90 % Geschäftsplan/MT 4,93 %
DAV 2004 R M/F/U 1,25 % Geschäftsplan/MT 3,16 %
Anpassung an Referenzzins 1,79 % / 1,57 %* Geschäftsplan/MT 11,26 %
DAV 2004 R M/F/U 1,75 % Geschäftsplan/MT 3,51 %
DAV 2004 R M/F 1,75 % Geschäftsplan/MT 2,07 %
DAV 2004 R M/F 2,25 % Geschäftsplan/MT 16,27 %
DAV 2004 R M/F 2,75 % Geschäftsplan/MT 13,42 %
Anpassung an DAV 2004 R-Bestand/B20 3,25 % VerBaFin 01/2005 1,42 %
DAV 1994 R M/F 3,25 % Geschäftsplan 42,26 %
Zusammen 99,50 %

* reguliert/dereguliert

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Ausscheideordnung Zins Berechnungs-
grundlage
Anteil an der
Deckungsrück-
stellung
AL2020 I, AL2013T M/F/U 0,25 % Geschäftsplan/MT 0,01 %
AL2020 I, AL2013T M/F/U 0,90 % Geschäftsplan/MT 0,01 %
AL2017 I, AL2013T M/F/U 0,90 % Geschäftsplan/MT 0,03 %
AL2015 I, AL2013T M/F/U 1,25 % Geschäftsplan/MT 0,04%
Anpassung an Referenzzins 1,79 % / 1,57 %* Geschäftsplan/MT 0,05 %
AL2011 I, AL2013T M/F/U 1,75 % Geschäftsplan/MT 0,02 %
AL2011 I, AL2000T M/F 1,75 % Geschäftsplan/MT 0,01 %
AL2011 I, AL2000T M/F 2,25 % Geschäftsplan/MT 0,02 %
DAV 1997 I, AL2000T M/F 2,25 % Geschäftsplan/MT 0,06 %
DAV 1997 I, AL2000T M/F 2,75 % Geschäftsplan/MT 0,04%
DAV 1997 I, AL2000T M/F 3,25 % Geschäftsplan 0,21 %
Zusammen 0,50 %

* reguliert/dereguliert

B. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Die Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung entwickelte sich wie folgt:
Stand am Jahresanfang
8.817.389
Entnahme 443.269
Zuführung 547.000
Stand am Jahresende 8.921.120

Teile der Rückstellung für Beitragsrückerstattung

entfallen auf:
a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 414.673
b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen 56.575
c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven 4.011
d) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung an den Bewertungsreserven (ohne Be-
träge nach Buchstabe c)
292
e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und Schluss-
zahlungen zurückgestellt wird (ohne Beträge nach Buchstabe b)
3.457.269
f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsre-
serven zurückgestellt wird (ohne Beträge nach Buchstabe c)
65.002
g) den ungebundenen Teil (Rückstellung für Beitragsrückerstattung ohne Buchstaben a bis f) 4.923.299


Die Überschussanteilsätze werden für das dem Berichtsjahr folgende Geschäftsjahr festgesetzt. Sie sind im Abschnitt "Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer im Jahr 2024" abgedruckt. Der Schlussüberschussanteilfonds und der Sockelbetragfonds werden einzelvertraglich nach Maßgabe der geltenden Deklaration gemäß § 28 RechVersV berechnet. Bei der Berechnung der Barwerte werden 65 % der Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel DAV 1994 T M/F bzw. 90 % der Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel AL 2013 T für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 2013 verwendet. Der Diskontierungszinssatz beträgt 0,80 % (0,80 %).

D. Andere Rückstellungen


Im Geschäftsjahr waren wie im Vorjahr keine Steuerrückstellungen zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 119.320 € (111.398 €) beinhalten die Aufwendungen für den Jahresabschluss. Die Laufzeiten der Rückstellungen betragen nicht mehr als ein Jahr.

E. Andere Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern enthalten verzinslich angesammelte Überschussanteile in Höhe von 2.221.896 € (2.178.919 €).


Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Versicherungstechnische Rechnung


Die gebuchten Beiträge von 22.269.457 € (23.092.305 €) setzten sich aus laufenden Beiträgen von 22.119.713 € (22.913.937 €) und Einmalbeiträgen in Höhe von 149.743 € (178.368 €) zusammen. Sie stammen unverändert ausschließlich aus Kollektivversicherungen. Die gesamten gebuchten Beiträge stammen wie im Vorjahr aus dem Inland im Rahmen von Verträgen mit Gewinnbeteiligungen. Die gebuchten Beiträge vor Veränderung der Pauschalwertberichtigung auf Prämienforderungen setzen sich aus Pensionsversicherungen von 21.606.722 € (Vorjahr: 22.388.436 €) sowie Zusatzversicherungen von 704.343 € (Vorjahr: 722.976 €) zusammen.

2023 2022
II. 1. und 2. Ergebnis Sonstige Erträge und Aufwendungen
1. Sonstige Erträge 1 54.873 38.050
2. Sonstige Aufwendungen 1 269.229 286.776
Insgesamt - 214.356 - 248.726

1 darin enthalten:Entgelte für Federführungs- und Einrichtungskosten aus dem FührungsgeschäftAufwendungen aus dem Führungsgeschäft und für das Unternehmen als Ganzes wie Aufsichtsratskosten, Erstellung, Prüfung und VeröffentlichungJahresabschluss, Beiträge an Gesamtverband und BaFin, Rechts- und Steuerberatungskosten

Sonstige Angaben

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

2023 2022
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abge-
schlossene Versicherungsgeschäft
353.429 333.430
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB
3. Löhne und Gehälter 0 0
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 0 0
5. Aufwendungen für Altersversorgung 0 0
Aufwendungen insgesamt 353.429 333.430


Die Alte Leipziger Pensionskasse AG hat keine eigenen Beschäftigten. Die verrechneten Personalaufwendungen für die von der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit entsandten Vorstandsmitglieder und den Aktuar werden als Dienstleistungsaufwendungen ausgewiesen.


Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, Oberursel (Taunus), besitzt 100 % unseres Grundkapitals. Die entsprechende Mitteilung nach § 20 AktG liegt vor.


Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, Oberursel (Taunus), erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einbezogen wird (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und dort bekannt gemacht.


Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB im Konzernabschluss der Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, in den das Unternehmen einbezogen ist. Die Abschlussprüfungsleistungen beziehen sich auf die Prüfung des Jahresabschlusses. Die anderen Bestätigungsleistungen beziehen sich auf die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes.

Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen


Zu den nahestehenden Unternehmen zählen die in den Konzernabschluss der Alte Leipziger Lebensversicherung einbezogenen Gesellschaften sowie die Hallesche Krankenversicherung, mit der die Alte Leipziger Lebensversicherung einen Gleichordnungskonzern nach § 18 Abs. 2 AktG bildet.


Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und die Schlüsselfunktionsinhaber aus dem Kreis der leitenden Angestellten der ersten Führungsebene unter dem Vorstand sowie die nahen Familienangehörigen des vorgenannten Personenkreises sowohl des eigenen Unternehmens als auch der Alte Leipziger Lebensversicherung.


Zwischen den nahestehenden Unternehmen bestehen diverse Dienstleistungs- und Funktionsausgliederungsverträge zur Hebung von Synergieeffekten, wobei ganz überwiegend die Alte Leipziger Lebensversicherung Dienstleistungen für die Konzernunternehmen und die Hallesche Krankenversicherung erbringt und in geringem Umfang empfängt. Die Dienstleistungen werden überwiegend zu Selbstkosten einschließlich entsprechender Gemeinkostenzuschläge beziehungsweise zu vereinbarten marktgängigen Preisen oder im Wege der sachgerechten Kostenteilung abgerechnet.


Bei den Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen handelt es sich im Wesentlichen um Versicherungsverträge. Hierbei erhalten nahestehende Personen Mitarbeiterkonditionen, falls solche vereinbart sind. Ansonsten erfolgen die Vertragsabschlüsse zu den üblichen Bedingungen.


Zusammenfassend ergibt sich keine Berichterstattungspflicht im Sinne des § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB über wesentliche Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Die Gesellschaft ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungsverordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Dieser Aufbauprozess war 2009 abgeschlossen, so dass seit 2010 nur noch Beiträge fällig werden, die sich aus der Erhöhung der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen ergeben. Die daraus resultierende Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt 28.075 €.


Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 336.381 €.


Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 3.055.507 €.


Das Risiko, aus dieser Gesamtverpflichtung in Anspruch genommen zu werden, liegt in der drohenden Insolvenz von Lebensversicherungsunternehmen oder Pensionskassen, die durch den Sicherungsfonds aufzufangen wären. Die Höhe der jeweiligen Inanspruchnahme hängt dabei von dem Volumen des zu übertragenden Bestandes ab. Gegenwärtig ist uns kein drohender Insolvenzfall bekannt, der durch die Protektor Lebensversicherungs-AG aufzufangen wäre. Deshalb ist nach unserer Einschätzung eine mögliche Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung mit wesentlichen Auswirkungen sowohl im Hinblick auf den Sonderbeitrag als auch der übrigen Verpflichtung nach unseren derzeitigen Kenntnissen nicht wahrscheinlich.


Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB beträgt 3.419.964 €.


Sonstige aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse, einschließlich der Bestellung von Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten, bestehen nicht.

Organe unserer Gesellschaft


Die Gesamtbezüge der von der Alte Leipziger Lebensversicherung entsandten Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr wurden als Dienstleistungsaufwendungen ausgewiesen. Die Gesamtbezüge beliefen sich im Geschäftsjahr auf 305.528 €. Eine Aufsichtsratsvergütung wurde nicht gezahlt.

Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Aufsichtsrat

Christoph Bohn


Vorsitzender der Vorstände der Alte Leipziger Lebensversicherung/ Hallesche Krankenversicherung/ Alte Leipziger Holding Vorsitzender (Mitglied des Aufsichtsrats und Aufsichtsratsvorsitzender seit 15.03.2018)

Dr. Jürgen Bierbaum


Aktuar (DAV) stv. Vorsitzender der Vorstände der Alte Leipziger Lebensversicherung/ Hallesche Krankenversicherung/ Alte Leipziger Holding stv. Vorsitzender (Mitglied des Aufsichtsrats seit 01.01.2016)

Martin Rohm


Mitglied der Vorstände der Alte Leipziger Lebensversicherung/ Hallesche Krankenversicherung/ Alte Leipziger Holding (Mitglied des Aufsichtsrats seit 06.11.2013)

Vorstand

Michael Reinelt


Vertrieb und Marketing / Produktmanagement / Versicherungsmathematik / Antrag Leistung und Korrespondenz / Betriebsorganisation / Datenverarbeitung, Datenschutz / Interne und externe Kommunikation

Sakip Ziyal


Kapitalanlagemanagement / Risikomanagement / ALM / Unternehmensplanung (Planung, Controlling, Budgetierung) / Personal und Recht / Compliance / Innenrevision / Rechnungswesen

Gewinnverwendungsvorschlag


Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 2.057.698,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung


Die Hauptversammlung hat am 12. März 2024 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in der vom Vorstand vorgeschlagenen Weise zu verwenden.

Nachtragsbericht


Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer im Jahr 2024


Die im Folgenden dargestellten Regelungen zur Überschussbeteiligung und zur Höhe der Überschussanteile gelten für Überschusszuteilungen in der Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024. Die Höhe der Überschussanteilsätze wurde aufgrund des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 festgesetzt.


Galten die nachfolgenden Sätze nicht auch für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023, so sind im Folgenden die Vorjahreswerte in Klammern angegeben oder gesondert dargestellt.

I. Altersrentenversicherungen

A. Das System der Überschussbeteiligung


Grundsätzlich erhält jede Versicherung sowohl in der Zeit vor Rentenbeginn (Aufschubzeit) als auch in der Rentenbezugszeit laufende Überschussanteile, die je nach getroffener Vereinbarung auf unterschiedliche Weise verwendet werden können. Alle Versicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2008 erhalten während der Aufschubzeit auch eine Schlussüberschussbeteiligung. Hinzu kommt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Im Folgenden ist dargestellt, wie die verschiedenen Überschusskomponenten ermittelt werden.

1. Laufende Überschussbeteiligung

a. Die jährlichen Überschusszuteilungen


Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres werden jeder einzelnen Versicherung laufende Überschussanteile zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt, sofern mindestens das zweite Versicherungsjahr erreicht ist. Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Zinsüberschussanteil. Versicherungen mit der Überschussverwendung Investmentfonds erhalten ferner jährliche Überschussanteile auf das Fondsguthaben. Die im folgenden Abschnitt beschriebene Überschussverwendung Rentenzuwachs ist wie die Grundversicherung überschuss-berechtigt und erhält Zinsüberschussanteile nach gleichen Maßstäben wie die Grundversicherung.


Bei älteren Tarifen ist gegenüber der bei der Tarifkalkulation verwendeten Sterbetafel die Lebenserwartung in den letzten Jahren stark gestiegen. Um die damit verbundenen längeren Rentenzahlungen finanzieren zu können, werden die Prozentsätze für die laufenden Überschussanteile bei den betroffenen Versicherungen entsprechend den jeweils vorliegenden Verhältnissen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen herabgesetzt.

Zinsüberschussanteil


Der Zinsüberschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals der Versicherung bemessen. Das maßgebliche Deckungskapital ist für Versicherungen mit Beginn ab 2011 und unterjähriger Beitragszahlung das zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital abzüglich 1/4, 3/8 bzw. 11/24 der Summe der im vorherigen Versicherungsjahr bei halbjährlicher, vierteljährlicher bzw. monatlicher Beitragszahlung gezahlten Beiträge, in allen anderen Fällen das zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital.

Überschussanteil auf das Fondsguthaben


Der Überschussanteil auf das Fondsguthaben wird in Prozent des Fondsguthabens bemessen.

b. Die Verwendung der laufenden Überschussanteile (Überschussverwendung) während der Aufschubzeit


Je nach den geltenden Regelungen bei den einzelnen Tarifen und den getroffenen Vereinbarungen sind die folgenden Überschussverwendungen möglich:

Rentenzuwachs


Die laufenden Überschussanteile werden für eine zusätzliche Rente verwendet. Diese zusätzliche Rente kann je nach Tarif und Vereinbarung auch eine zusätzliche Todesfallleistung und/oder eine Mindestlaufzeit beinhalten. Bei Inanspruchnahme einer bei Rentenbeginn anstelle der Rentenzahlung möglichen Kapitalzahlung wird das Deckungskapital des Rentenzuwachses ausgezahlt. Bei Tod oder Rückkauf wird die Todesfallleistung unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt.

Investmentfonds


Die laufenden Überschussanteile werden für den Kauf von Fondsanteilen entsprechend den gewählten Fonds verwendet. Bei Rentenbeginn werden die erworbenen Fondsanteile zu dem dann gültigen Kurs in einen entsprechenden Geldbetrag umgerechnet und daraus eine zusätzliche Rente gebildet. Bei Inanspruchnahme einer bei Rentenbeginn anstelle der Rentenzahlung möglichen Kapitalzahlung wird der Wert der erworbenen Fondsanteile ausgezahlt. Dies gilt auch bei Tod oder Rückkauf unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen.

Verzinsliche Ansammlung


Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Aus dem bei Rentenbeginn vorhandenen verzinslich angesammelten Guthaben wird eine zusätzliche Rente gebildet. Bei Inanspruchnahme einer bei Rentenbeginn anstelle der Rentenzahlung möglichen Kapitalzahlung werden die verzinslich angesammelten Überschussanteile ausgezahlt. Dies gilt auch bei Tod oder Rückkauf unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen.

c. Die Verwendung der laufenden Überschussanteile (Überschussverwendung) während der Rentenbezugszeit

Rentenzuwachs


Die laufenden Überschussanteile werden für eine zusätzliche Rente verwendet. Diese zusätzliche Rente kann je nach Tarif und Vereinbarung auch eine Mindestlaufzeit beinhalten. Bei Tod wird eine enthaltene Todesfallleistung unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt.

Barauszahlung


Die laufenden Überschussanteile werden zusammen mit den laufenden Renten ausgezahlt.

2. Schlussüberschussbeteiligung (während der Aufschubzeit)


Bei Versicherungen mit Beginn ab 2008 wird für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr der Aufschubzeit eine jährliche Anwartschaft auf Schlussüberschussbeteiligung gebildet. Bei Ablauf der Aufschubzeit wird die Summe der bis dahin gebildeten jährlichen Schlussüberschussanwartschaften für eine zusätzliche Rente verwendet oder ausgezahlt, sofern bei Rentenbeginn eine Kapitalabfindung in Anspruch genommen wird. Bei Tod wird die Summe der bis dahin gebildeten jährlichen Schlussüberschussanwartschaften unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt. Auch bei Rückkauf nach Ablauf einer Wartezeit wird eine Leistung fällig. Diese Leistung errechnet sich aus dem Deckungskapital der Schlussüberschussanwartschaft multipliziert mit dem Verhältnis aus der nach Ablauf der Wartezeit bis zum Kündigungszeitpunkt verstrichenen Zeit zur ab Ablauf der Wartezeit noch ausstehenden Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn. Die Wartezeit beträgt ein Drittel der vereinbarten Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn, maximal jedoch 10 Jahre. Die bei Rückkauf verfügbare Leistung wird unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt oder für eine zusätzliche Rente verwendet.


Die jährlichen Anwartschaften können auch für vergangene Jahre geändert werden.


Der Satz für die jährliche Anwartschaft wird in Promille des vorhandenen Deckungskapitals der Versicherung bemessen. Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung besteht der Promillesatz aus einem Basispromillesatz und einem Steigerungspromillesatz. Der Steigerungspromillesatz beträgt 10% des Basispromillesatzes multipliziert mit der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. Bei Einmalbeitragsversicherungen ist der Promillesatz identisch mit dem Basispromillesatz, wenn die Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn wenigstens 11 Jahre beträgt; bei Dauern darunter vermindert sich der Promillesatz für jedes Jahr, das unter 11 Jahre liegt, um 10 % des Basispromillesatzes.

3. Beteiligung an den Bewertungsreserven


Ermittlung und Verteilung der Bewertungsreserven erfolgen nach einem den gesetzlichen Grundlagen (§ 153 Versicherungsvertragsgesetz) entsprechenden, verursachungsorientierten Verfahren. Dabei wird berücksichtigt, wie die Verträge durch längerfristige Kapitalanlage zur Bildung von Bewertungsreserven beigetragen haben.


Bei Beendigung des Vertrages vor Rentenbeginn (Rückkauf oder Tod), spätestens jedoch bei Erleben des Rentenbeginns wird eine einmalige Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig, die bei Rückkauf, Tod oder Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt wird. Ansonsten wird aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven eine zusätzliche lebenslange Rente gebildet. Diese Beteiligung an den Bewertungsreserven ist bei Versicherungen mit Beginn vor 2008 der aktuelle Beteiligungswert - dieser kann auch Null sein. Für Versicherungen mit Beginn ab 2008 wird dieser Wert mit dem erreichten Sockelbetrag (Tod, Erleben des Rentenbeginns) bzw. Rückkaufswert des Sockelbetrags (Rückkauf) verglichen; fällig wird hier das Maximum aus beiden Größen. Während der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch eine Erhöhung des Zinsüberschussanteils.


Der Sockelbetrag wird folgendermaßen ermittelt:
Für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr wird für den Sockelbetrag eine jährliche Anwartschaft gebildet. Diese ist die positive Summe aus tariflichem Deckungskapital, Überschuss-Deckungskapital sowie ggf. verzinslich angesammeltem Überschussguthaben zum Zuteilungszeitpunkt, multipliziert mit dem Sockelbetragssatz. Der Sockelbetrag ist die Summe der jährlichen Anwartschaften. Bei Rückkauf nach Ablauf einer Wartezeit errechnet sich der Rückkaufswert des Sockelbetrags aus dem Deckungskapital des Sockelbetrags multipliziert mit dem Verhältnis aus der nach Ablauf der Wartezeit bis zum Kündigungszeitpunkt verstrichenen Zeit zur ab Ablauf der Wartezeit noch ausstehenden Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn. Die Wartezeit beträgt ein Drittel der vereinbarten Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn, maximal jedoch 10 Jahre. Die Höhe der Anwartschaft kann auch für vergangene Jahre geändert werden.

B. Die Höhe der Überschussbeteiligung

Versicherungen mit Schlussüberschuss- und Sockelbeteiligung


1. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines Rechnungszinses von 0,25 %


2. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines Rechnungszinses von 0,90 %


3. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines Rechnungszinses von 1,25 %


4. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines Rechnungszinses von 1,75 % mit Versicherungsbeginn ab 2012 und Vertragsabschluss ab dem 21.12.2012


5. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines Rechnungszinses von 1,75 % mit Versicherungsbeginn ab 2012 und Vertragsabschluss vor dem 21.12.2012


6. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines Rechnungszinses von 2,25 % mit Versicherungsbeginn ab 2008

Tarife
gemäß
Die laufende
Überschussbeteiligung
während der
Aufschubzeit
Die
Überschussbeteiligung
während der
Rentenbezugszeit
Zinsüberschussanteil
(in Prozent)
Zinsüberschussanteil ¹
(in Prozent)
1. 1,25 1,44 (1,49)
2. 0,60 0,79 (0,84)
3. 0,25 0,44 (0,49)
4. 0,00 0,00 (0,05)
5. 0,00 0,00 (0,05)
6. 0,00 0,00 (0,05)


Werden Überschussleistungen verzinslich angesammelt, erhalten die Tarife gemäß den Ziffern 4 bis 6 den zugrundeliegenden tariflichen Rechnungszins. Alle anderen Tarife erhalten einen Ansammlungszins in Höhe von 1,44% p. a.


Der Überschussanteilsatz auf das Fondsguthaben ist je Fonds individuell festgelegt (siehe Abschnitt "Überschussanteile auf Fondsguthaben").

1 Darin enthalten ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05) Prozentpunkten.

Die jährliche Anwartschaft auf
Schlussüberschussbeteiligung
(Basissatz für die jährliche Anwartschaft
in Promille)
2008 - 2017 3,4 bei allen Tarifen
2018 2,4 bei Tarifen gemäß 1. bis 5.
1,5 bei Tarifen gemäß 6.
2019 2,4 bei Tarifen gemäß 1. bis 5.
0,5 bei Tarifen gemäß 6.
2020 - 2021 1,8 bei Tarifen gemäß 1. bis 5.
0 bei Tarifen gemäß 6.
2022 - 2024 1,8 bei Tarifen gemäß 1. bis 3.
0 bei Tarifen gemäß 4. bis 6.


Der Sockelbetragssatz beträgt 0,25 % für die Jahre 2008 bis 2014 und 0 % für die Jahre 2015 bis 2024.

Versicherungen ohne Schlussüberschuss- und Sockelbeteiligung


7. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 2,25 % mit Versicherungsbeginn in 2007


8. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 2,75 %


9. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10 und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 1994 R und eines Rechnungszinses von 3,25 %

Tarife
gemäß
Die laufende
Überschussbeteiligung
während der
Aufschubzeit
Die
Überschussbeteiligung
während der
Rentenbezugszeit
Zinsüberschussanteil
(in Prozent)
Zinsüberschussanteil ²
(in Prozent)
7. 0,00 0,00 (0,05)
8. 0,00 0,00 (0,05)
9. 0,00 1 0,00 (0,05) 1


Werden Überschussleistungen verzinslich angesammelt, erhalten alle Tarife den zugrundeliegenden tariflichen Rechnungszins.

Der Überschussanteilsatz auf das Fondsguthaben ist je Fonds individuell festgelegt (siehe Abschnitt "Überschussanteile auf Fondsguthaben"). 1 (nur Tarife gemäß 9.)

1 Gegenüber der bei der Tarifkalkulation verwendeten Sterbetafel ist die Lebenserwartung in den letzten Jahren stark gestiegen. Um die damit verbundenen längeren Rentenzahlungen finanzieren zu können, werden die laufenden Überschussanteilsätze entsprechend den jeweils vorliegenden Verhältnissen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen herabgesetzt. Dies gilt auch für die Überschussanteilsätze auf das Fondsguthaben. Die Überschussanteilsätze sinken durch die Kürzung nicht unter 0 %.
2 Darin enthalten ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05) Prozentpunkten.

II. Hinterbliebenenrenten- und Waisenrentenzusatzversicherungen

A. Das System der Überschussbeteiligung


Grundsätzlich erhält jede Zusatzversicherung sowohl in der Zeit vor einer Rentenzahlung (Anwartschaftszeit) als auch in einer Rentenbezugszeit laufende Überschussanteile, die je nach getroffener Vereinbarung auf unterschiedliche Weise verwendet werden können. Hinzu kommt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Im Folgenden ist dargestellt, wie die verschiedenen Überschusskomponenten ermittelt werden.

1. Laufende Überschussbeteiligung

a. Die jährlichen Überschusszuteilungen


Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres werden jeder einzelnen Zusatzversicherung laufende Überschussanteile zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt, sofern mindestens das zweite Versicherungsjahr erreicht ist. Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Zinsüberschussanteil. Die im folgenden Abschnitt beschriebene Überschussverwendung Rentenzuwachs ist wie die Grundversicherung überschussberechtigt und erhält Zinsüberschussanteile nach gleichen Maßstäben wie die Grundversicherung.


Bei älteren Tarifen ist gegenüber der bei der Tarifkalkulation verwendeten Sterbetafel die Lebenserwartung in den letzten Jahren stark gestiegen. Um die damit verbundenen längeren Rentenzahlungen finanzieren zu können, werden für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen die Prozentsätze für die laufenden Überschussanteile bei den betroffenen Versicherungen entsprechend den jeweils vorliegenden Verhältnissen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen herabgesetzt.

Zinsüberschussanteil


Der Zinsüberschussanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals der Zusatzversicherung bemessen. Das maßgebliche Deckungskapital ist für Zusatzversicherungen mit Beginn ab 2011 und unterjähriger Beitragszahlung das zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital abzüglich 1/4, 3/8 bzw. 11/24 der Summe der im vorherigen Versicherungsjahr bei halbjährlicher, vierteljährlicher bzw. monatlicher Beitragszahlung gezahlten Beiträge, in allen anderen Fällen das zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital.

b. Die Verwendung der laufenden Überschussanteile (Überschussverwendung) während der Anwartschaftszeit


Im Allgemeinen gilt die gleiche Überschussverwendung wie für die zugehörige Hauptversicherung. In diesem Fall wird der laufende Überschuss aus Hauptversicherung und Zusatzversicherung zusammengerechnet und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen so aufgeteilt, dass das Verhältnis der versicherten Renten aus den Zusatzversicherungen zur versicherten Rente aus der Hauptversicherung unverändert bleibt.


Ist die Überschussverwendung für die Hauptversicherung und die Zusatzversicherungen gesondert geregelt, kommt für die Zusatzversicherungen die folgende Überschussverwendung in Betracht.

Einrechnung in die Hauptversicherung


Die laufenden Überschussanteile werden mit den laufenden Überschussanteilen der Hauptversicherung zusammengeführt und zusammen mit diesen so verwendet, wie es für die Hauptversicherung vereinbart wurde.

c. Die Verwendung der laufenden Überschussanteile (Überschussverwendung) während einer Rentenbezugszeit


Im Allgemeinen gilt für die Zusatzversicherung die gleiche Überschussverwendung wie für die zugehörige Hauptversicherung.


Ist die Überschussverwendung für die Hauptversicherung und die Zusatzversicherungen gesondert geregelt, kommen für die Zusatzversicherungen je nach den geltenden Regelungen bei den einzelnen Tarifen und den getroffenen Vereinbarungen die folgenden Überschussverwendungen in Betracht.

Rentenzuwachs


Die laufenden Überschussanteile werden für eine zusätzliche Rente entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen verwendet.

Barauszahlung


Die laufenden Überschussanteile werden zusammen mit den laufenden Renten ausgezahlt.

2. Beteiligung an den Bewertungsreserven


Ermittlung und Verteilung der Bewertungsreserven erfolgen nach einem den gesetzlichen Grundlagen (§ 153 Versicherungsvertragsgesetz) entsprechenden, verursachungsorientierten Verfahren. Dabei wird berücksichtigt, wie die Verträge durch längerfristige Kapitalanlage zur Bildung von Bewertungsreserven beigetragen haben.


Bei Beendigung der Hauptversicherung vor Altersrentenbeginn (Rückkauf oder Tod), spätestens jedoch bei Erleben des Altersrentenbeginns wird eine einmalige Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig, die bei Rückkauf, Tod oder Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt wird. Ansonsten wird zu Rentenbeginn die Beteiligung an den Bewertungsreserven von Haupt- und Zusatzversicherungen zusammengerechnet und entsprechend der vereinbarten Überschussverwendung für eine zusätzliche Rente verwendet. Während der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch eine Erhöhung des Zinsüberschussanteils. Die Höhe der Beteiligung kann auch Null sein.

B. Die Höhe der Überschussbeteiligung


1. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 0,25 %


2. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 0,90 %


3. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 1,25 %


4. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 1,75 % und Vertragsabschluss ab dem 21.12.2012


5. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 1,75 % und Vertragsabschluss vor dem 21.12.2012


6. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 2,25 %


7. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines Rechnungszinses von 2,75 %


8. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 1994 R und eines Rechnungszinses von 3,25 %

Tarife
gemäß
Der Zinsüberschussanteil (in Prozent)
während der
Aufschubzeit der
Hauptversicherung
während der
Rentenbezugszeit 2
1. 1,44 1,44 (1,49)
2. 0,79 0,79 (0,84)
3. 0,44 0,44 (0,49)
4. 0,00 0,00 (0,05)
5. 0,00 0,00 (0,05)
6. 0,00 0,00 (0,05)
7. 0,00 0,00 (0,05)
8. 0,00 1 0,00 (0,05) 1


Werden Überschussleistungen verzinslich angesammelt, erhalten Tarife gemäß Ziffer 4 bis 8 den zugrundeliegenden tariflichen Rechnungszins. Alle anderen Tarife erhalten einen Ansammlungszins in Höhe von 1,44 % p. a.

1 Gegenüber der bei der Tarifkalkulation verwendeten Sterbetafel ist die Lebenserwartung in den letzten Jahren stark gestiegen. Um die damit verbundenen längeren Rentenzahlungen finanzieren zu können, werden für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen die laufenden Überschussanteilsätze entsprechend den jeweils vorliegenden Verhältnissen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen herabgesetzt. Die Überschussanteilsätze sinken durch die Kürzung nicht unter 0 %.
2 Darin enthalten ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05) Prozentpunkten.

III. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

A. Das System der Überschussbeteiligung


Grundsätzlich erhält jede Zusatzversicherung laufende Überschussanteile, die je nach getroffener Vereinbarung auf unterschiedliche Weise verwendet werden können. Hinzu kommt eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Im Folgenden ist dargestellt, wie die verschiedenen Überschusskomponenten ermittelt werden.

1. Laufende Überschussbeteiligung

a. Die jährlichen Überschusszuteilungen


In der Aktivitätszeit, d.h. wenn keine Leistungspflicht besteht, erhält jede Zusatzversicherung einen jährlichen Überschussanteil, der in Prozent des für die Zusatzversicherung zu zahlenden Beitrags bemessen wird. Nach Beitragsfreistellung wird der Überschuss in Prozent des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung bemessen.


Während des Bezuges von Berufsunfähigkeitsleistungen werden jeder einzelnen Zusatzversicherung erstmals zu Beginn des zweiten Rentenbezugsjahres laufende Zinsüberschussanteile zugeteilt, sie werden in Prozent des zum Zuteilungszeitpunkt vorhandenen Deckungskapitals bemessen.

b. Die Verwendung der laufenden Überschussanteile (Überschussverwendung) während der Aktivitätszeit


In der Aktivitätszeit sind je nach den geltenden Regelungen bei den einzelnen Tarifen und den getroffenen Vereinbarungen die folgenden Überschussverwendungen möglich:

Verzinsliche Ansammlung


Die jeweils nach Ablauf eines Versicherungsjahres zugeteilten laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Das angesammelte Guthaben wird bei Tod oder Rückkauf unter Beachtung der gleichen Regelungen wie bei der Hauptversicherung ausgezahlt. Bei Erleben des Altersrentenbeginns wird es für eine zusätzliche Altersrente verwendet bzw. bei Inanspruchnahme der anstelle der Rentenzahlung möglichen Kapitalzahlung ausgezahlt. Wenn die Zusatzversicherung vor dem Altersrentenbeginn endet, erfolgt die Einrechnung in die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.

Einrechnung in die Hauptversicherung


Die jeweils nach Ablauf eines Versicherungsjahres zugeteilten laufenden Überschussanteile werden mit den laufenden Überschussanteilen der Hauptversicherung zusammengeführt und zusammen mit diesen so verwendet, wie es für die Hauptversicherung vereinbart wurde.

c. Die Verwendung der laufenden Überschussanteile (Überschussverwendung) während eines Leistungsbezugs


Die laufenden Zinsüberschussanteile werden für einen Rentenzuwachs verwendet. Dies führt dazu, dass die Rente jedes Jahr um einen Prozentsatz in Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes steigt. Der Rentenzuwachs zu einer baren Rente wird zusammen mit der Rente ausgezahlt. Der Rentenzuwachs zur Beitragsbefreiung wird verzinslich angesammelt oder in die Hauptversicherung eingerechnet.


Das verzinslich angesammelte Guthaben wird bei Tod unter Beachtung der gleichen Regelungen wie bei der Hauptversicherung ausgezahlt. Bei Erleben des Altersrentenbeginns wird es für eine zusätzliche Altersrente verwendet bzw. bei Inanspruchnahme der anstelle der Rentenzahlung möglichen Kapitalzahlung ausgezahlt. Bei Reaktivierung oder Ablauf der Zusatzversicherung vor dem Altersrentenbeginn erfolgt die Einrechnung in die Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.

2. Beteiligung an den Bewertungsreserven


Ermittlung und Verteilung der Bewertungsreserven erfolgen nach einem den gesetzlichen Grundlagen (§ 153 Versicherungsvertragsgesetz) entsprechenden, verursachungsorientierten Verfahren. Dabei wird berücksichtigt, wie die Verträge durch längerfristige Kapitalanlage zur Bildung von Bewertungsreserven beigetragen haben.


Ist bei Beendigung der Hauptversicherung (Tod, Rückkauf, Erleben des Rentenbeginns) ein Beteiligungswert vorhanden, wird dieser zusammen mit dem Beteiligungswert der Hauptversicherung verwendet.


Während des Bezuges von Berufsunfähigkeitsleistungen erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch eine Erhöhung des jährlich neu ermittelten Zinsüberschussanteils.

B. Die Höhe der Überschussbeteiligung


1. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL 2020 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses von 0,25 %


2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL 2020 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses von 0,90 %


3. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL 2017 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses von 0,90 %


4. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL 2011 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses von 1,25 %


5. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL 2011 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses von 1,75 %


6. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL 2011 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses von 1,75 %


7. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL 2011 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses von 2,25 % mit Versicherungsbeginn ab 2011


8. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel DAV 1997 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses von 2,25 % mit Versicherungsbeginn vor 2011


9. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel DAV 1997 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses von 2,75 %


10. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel DAV 1997 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses von 3,25 %


Werden Überschussleistungen verzinslich angesammelt, erhalten Tarife gemäß Ziffer 5 bis 10 den zugrundeliegenden tariflichen Rechnungszins. Alle anderen Tarife erhalten einen Ansammlungszins in Höhe von 1,44 % p. a.

Tarife
gemäß
Die Überschussbeteiligung während der Aktivitätszeit Die Überschussbeteiligung für Rentner
Der laufende Überschussanteil (Basisprozentsatz) Der Zinsüberschussanteil
(in Prozent) 1
1. 22 2 1,44 (1,49)
2. 22 2 0,79 (0,84)
3. 22 3 0,79 (0,84)
4. 28 3 0,44 (0,49)
5. 28 3 0,00 (0,05)
6. 31 3 0,00 (0,05)
7. 31 3 0,00 (0,05)
Tarife
gemäß
Die Überschussbeteiligung während der Aktivitätszeit Die Überschussbeteiligung für Rentner
Der laufende Überschussanteil (Basisprozentsatz)
für die Berufsgruppen
Der Zinsüberschussanteil
(in Prozent) 1
1 + 1 2 3 4
8. 49 3 41 3 41 3 24 3 20 3 0,00 (0,05)
9. 49 3 41 3 41 3 24 3 21 3 0,00 (0,05)
10. 50 3 41 3 41 3 19 3 5 3 0,00 (0,05)

1 Darin enthalten ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05) Prozentpunkten.
2 Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag, mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und beitragsfrei gestellten Verträgen wird dieser Prozentsatz mit einem Faktor multipliziert. Dieser beträgt 1 für Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungsdauer größer als 15 Jahre ist. Für Beitragszahlungsdauern unter 15 Jahren ist dieser Faktor das Verhältnis von Beitragszahlungsdauer zu dem Minimum aus 15 und der Versicherungsdauer. Für Einmalbeitragsversicherungen ist dieser Faktor das Verhältnis von 1 zu dem Minimum aus 15 und der Versicherungsdauer. Beitragsfrei gestellte Zusatzversicherungen werden wie Einmalbeitragsversicherungen behandelt.
3 Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag, mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer und beitragsfrei gestellten Verträgen wird dieser Prozentsatz mit einem Faktor multipliziert. Dieser beträgt 1 für Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungsdauer größer als 8 Jahre ist. Für Beitragszahlungsdauern unter 8 Jahren ist dieser Faktor das Verhältnis von Beitragszahlungsdauer zu dem Minimum aus 8 und der Versicherungsdauer. Für Einmalbeitragsversicherungen ist dieser Faktor das Verhältnis von 1 zu dem Minimum aus 8 und der Versicherungsdauer. Beitragsfrei gestellte Zusatzversicherungen werden wie Einmalbeitragsversicherungen behandelt.

IV. Überschussanteile auf Fondsguthaben


Für die Fonds fallen bei der Kapitalanlagegesellschaft Kosten für die Fondsverwaltung an, die dem Fondsguthaben entnommen werden. Einen Teil der Kosten erhalten wir als Rückvergütung. Wir deklarieren den Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Höhe der jeweiligen Rückvergütungen abzüglich 0,25 Prozentpunkte. Im Folgenden sind die ab 1. Januar 2024 geltenden Sätze wiedergegeben. Ändern die Fondsgesellschaften unterjährig die Rückvergütungen, werden die Überschussanteile entsprechend angepasst.

Fonds ISIN Jährlicher
Überschussanteil
AL Trust Aktien Deutschland DE0008471608 0,45 %
AL Trust Aktien Europa DE0008471764 0,45 %
AL Trust Chance DE000A0H0PH0 0,83 %
AL Trust Chance Inst T DE000A2PWPC0 --
AL Trust Euro Renten DE0008471616 --
AL Trust Euro Renten Inst T DE000A2PWPA4 --
AL Trust Euro Short Term DE0008471699 --
AL Trust Global Invest DE0008471715 0,45 %
AL Trust Global Invest Inst T DE000A2PWPB2 --
AL Trust Stabilität DE000A0H0PF4 0,43 %
AL Trust Stabilität Inst T DE000A2PWPD8 --
AL Trust Wachstum DE000A0H0PG2 0,63 %
AL Trust Wachstum Inst T DE000A2PWPE6 --
DWS German Equities Typ O DE0008474289 0,33 %
Ethna-AKTIV LU0136412771 0,30 %
Fidelity Funds - European Growth Fund LU0048578792 0,45 %
Fidelity Funds - European Growth Fund Y LU0346388373 --
Fidelity Funds - Sustainable Eurozone Equity Fund LU0238202427 0,45 %
Flossbach von Storch - Multiple Opportunities I LU0945408952 --
Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities LU0323578657 0,30 %
ODDO BHF Money Market CR DE0009770206 --
Templeton Euroland Fund LU0093666013 0,60 %
Templeton Growth (Euro) Fund LU0114760746 0,60 %
Templeton Growth (Euro) Fund I LU0114763096 --

 

Oberursel (Taunus), den 20. Februar 2024


Der Vorstand

Reinelt Ziyal

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Alte Leipziger Pensionskasse AG, Oberursel (Taunus)

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Alte Leipziger Pensionskasse AG, Oberursel (Taunus), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Alte Leipziger Pensionskasse AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen


Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich


Die sonstigen Informationen umfassen alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.


Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.


Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 1. März 2024


PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marcel Rehm ppa. Maximilian Roestel
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