ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG
Oberursel (Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und
Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und
die Geschäftsführung laufend überwacht und
beratend begleitet.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 zu
zwei Sitzungen zusammengetreten und hat sich sowohl inner-
als auch außerhalb der Sitzungen durch schriftliche
und mündliche Berichte über den Gang und die
Entwicklung der Geschäfte ausführlich
unterrichten lassen.
Arbeit des Aufsichtsrats
In seinen Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat
ausführlich mit der Geschäftsentwicklung, der
Geschäftsstrategie und der Unternehmensplanung
befasst. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand
eingehend die Entwicklung der wesentlichen
Unternehmenskennzahlen.
Im Rahmen der Geschäftsstrategie erörterte
der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die
Wettbewerbssituation der Pensionskassen in Deutschland. In
diesem Zusammenhang setzte sich der Aufsichtsrat mit der
strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und ihrer
Bedeutung für den Konzern bei der Komplettierung des
Angebots zur betrieblichen Altersversorgung auseinander.
Mit Blick auf den Zinsanstieg am Kapitalmarkt
erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand eingehend
die Kapitalanlagestrategie und die Kapitalanlageplanung der
Gesellschaft.
Neben den Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten
befasste sich der Aufsichtsrat sowohl in als auch
außerhalb der Sitzungen insbesondere mit den
aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen.
Zum Thema Nachhaltigkeit ließ sich der
Aufsichtsrat die vom Vorstand in der
Nachhaltigkeitsstrategie definierten Ziele vorstellen und
erläutern. Im Einklang mit der
Nachhaltigkeitsstrategie der ALH Gruppe sind auch für
die Alte Leipziger Pensionskasse AG die
Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte sowie
klimaschonendes Handeln wesentliche unternehmerische
Vorgaben. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden - wie
auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 -
Nachhaltigkeitsziele in der Vorstandsvergütung
verankert.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Vorstand
den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und
umfassend sowie den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
über alle für das Unternehmen relevanten Fragen
der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage
und des Risikomanagements sowie über die Wahrung der
Compliance informiert hat.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem
Vorstand in ständiger enger Verbindung. Er ließ
sich regelmäßig über bedeutsame Fragen und
Maßnahmen der Geschäftspolitik informieren. Die
Mitglieder des Aufsichtsrats wurden über die
Ergebnisse laufend unterrichtet.
Das vom Aufsichtsrat beauftragte Mitglied, Herr
Martin Rohm, berichtete dem Aufsichtsrat in der
Bilanzsitzung am 12. März 2024 über seine
vorbereitende Tätigkeit und Prüfungen
hinsichtlich der Aufgaben des Aufsichtsrats nach § 107
Absatz 3 Satz 2 AktG.
Der Verantwortliche Aktuar hat die
versicherungsmathematische Bestätigung erteilt und dem
Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seines
Erläuterungsberichts in der Bilanzsitzung berichtet.
Der Aufsichtsrat hat den Erläuterungsbericht und die
Ausführungen hierzu zustimmend zur Kenntnis genommen.
Jahresabschluss 2023
Der Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den
Lagebericht des Vorstands unter Einbeziehung der
Buchführung geprüft und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023, den Lagebericht und den Vorschlag für
die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Der
Abschlussprüfer hat in der Bilanzsitzung des
Aufsichtsrats über die wesentlichen Ergebnisse seiner
Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem
Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den
Abschlussprüfer angeschlossen und hat nach dem
abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
Einwendungen nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt,
der damit gemäß § 172 AktG festgestellt
ist. Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung
des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Bericht über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Bericht
über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
gemäß § 312 AktG sowie den hierzu vom
Abschlussprüfer gemäß § 313 AktG
erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt. Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers lautet wie folgt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung
und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts
richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht
unangemessen hoch war."
Der Aufsichtsrat hat den Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und hat
sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers
angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine
Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am
Schluss des Berichts über Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen.
Oberursel (Taunus), den 12.
März 2024
Alte Leipziger Pensionskasse AG
Der Aufsichtsrat
| Bohn |
Dr. Bierbaum |
Rohm |
| Vorsitzender |
stv. Vorsitzender |
|
Bericht des
Vorstands - Lagebericht
Gesamtwirtschaftlicher
Rahmen¹
Die deutsche Volkswirtschaft ist im Jahr 2023
aufgrund eines krisengeprägten Umfelds und den damit
verbundenen Herausforderungen um 0,3 % preisbereinigt
zurückgegangen.
Der private Konsum - als wichtigste Größe
des Bruttoinlandsprodukts - ging real um 0,8 % zurück.
Insbesondere bei langlebigen Konsumgütern war ein
deutlicher Nachfragerückgang zu verzeichnen. Die
staatlichen Konsumausgaben gingen mit dem Auslaufen vieler
Coronahilfsmaßnahmen ebenfalls zum ersten Mal seit 20
Jahren real um 1,7 % zurück. Die Bauinvestitionen
mussten aufgrund des höheren Zinsniveaus einen
Rückgang um 2,1 % verkraften, insbesondere der
Wohnungsmarkt bremste hier. Die
Ausrüstungsinvestitionen stiegen dagegen real um 3,0 %
an. Die Exportindustrie verzeichnete einen realen
Rückgang von 1,8 %, während die Importe real um
3,0 % fielen, so dass trotz des insgesamt schwächeren
Außenhandels eine positive Veränderung des
Außenbeitrags erreicht worden ist.
Das deutsche Staatsdefizit ging nach vorläufigen
Berechnungen durch das Auslaufen vieler staatlicher
Hilfsmaßnahmen von 96,9 Mrd. € im Jahr 2022 auf
82,7 Mrd. € im Jahr 2023 zurück. Die Defizitquote
lag bei 2,0 % und damit unter den Defizitkriterien der EU
von 3,0 % des BIP. Die durchschnittliche Inflationsrate im
Jahr 2023 lag bei 5,9 %, was insbesondere den relativ hohen
Nahrungsmittelpreisen geschuldet war.
2
Die Zahl der Erwerbstätigen erhöhte sich im
Berichtsjahr 2023 um 0,7 % auf 45,9 Millionen
Beschäftigte und erreichte einen neuen
Allzeit-Höchststand. Der Beschäftigungsaufbau
fand nahezu ausschließlich im Dienstleistungs-bereich
statt.
Kapitalmärkte
Die Aktienmärkte entwickelten sich im Jahre 2023
trotz diverser Krisen und Kriege positiv. Der
DAX-Performance Index stieg vom Jahresanfang mit 13.992
Punkten auf 16.752 Punkte am Jahresende. Der Dax
verzeichnete ein prozentuales Plus von 19,7 %.
3 Auch der EuroStoxx 50 entwickelte sich
positiv, er startete in das Jahr 2023 mit 3.803 Punkten und
beendete das Jahr mit 4.522 Punkten. Dies stellte ein Plus
von 18,9 % beim Euro Stoxx 50 dar.
4
Die durchschnittliche Umlaufsrendite von Anleihen der
öffentlichen Hand fiel von 2,57 % zu Jahresbeginn auf
2,14 % zum Jahresende. Der Grund lag in der Erwartung der
Rentenmärkte auf vermehrte Zinssenkungen der
Notenbanken im Jahr 2024. Der Zinsrückgang innerhalb
eines Jahres betrug knapp 43 Basispunkte.
5
Entwicklung des
Pensionskassenmarktes
Bei den in die Statistik des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einbezogenen
Pensionskassen sank im Neugeschäft - nach
vorläufigen Angaben - die Anzahl der Verträge um
11,3 %. Der laufende Beitrag stieg um 5,8 %. Die
Einmalbeiträge gingen um 1,8 % zurück und die
Beitragssumme des Neugeschäftes reduzierte sich um 2,8
%. Die gebuchten Beiträge verringerten sich
gegenüber dem Vorjahr um 5,1 %.
Unsere Geschäftsergebnisse im
Überblick
Im Vergleich zum Vorjahr sind die gebuchten
Beiträge stärker und das Neugeschäft
geringfügig gesunken. Der Rückgang des Beitrags
resultierte überwiegend aus vorzeitigem Abgang,
insbesondere Beitragsfreistellung. Die Storno-quote nach
laufenden Beiträgen hat sich entsprechend erhöht.
Die Abschlusskostenquote und die Verwaltungskostenquote
liegen über ihrem Vorjahreswert. Das
Kapitalanlageergebnis hat sich vermindert. Es resultiert im
Wesentlichen aus geringeren Realisierungen von
Bewertungsreserven. Dies war möglich geworden, da die
Veränderung der Deckungsrückstellung insbesondere
durch freiwerdende Zinszusatzreserve niedriger als im
Vorjahr ausgefallen ist. Es ergab sich ein positives
Jahresergebnis.
1 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr.
019 vom 15. Januar 2024.
2 Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr.
003 vom 4. Januar 2024.
3 Börse Frankfurt: Kurshistorie DAX.
4 Börse Frankfurt: Kurshistorie EuroStoxx
50.
5 Deutsche Bundesbank: Kapitalmarktstatistik
[Tägliche Umlaufrenditen festverzinslicher
Schuldverschreibungen inländischer Emittenten nach
Wertpapieren].
Beim Vergleich der Geschäftsergebnisse 2023 mit
der Prognose im Ausblick unseres letztjährigen
Geschäftsberichtes ist festzustellen, dass die
prognostizierte Höhe der Beitragseinnahmen nicht
erreicht wurde. Das Kapitalergebnis konnte aufgrund
sinkender Zinsverstärkung / Zinszusatzreserve in der
Deckungsrückstellung niedriger ausfallen als erwartet.
Die Höhe der gesamten Zinszusatzreserve ist unter 51
Mio. € gesunken. Das Jahresergebnis hat die Prognose
übertroffen.
Einzelheiten zur Liquiditätslage entnehmen Sie
bitte der Kapitalflussrechnung im Anhang. Der laufende
Liquiditätsbedarf ist aus dem
Versicherungsgeschäft heraus gewährleistet; die
liquiden Mittel der Gesellschaft zum 31.12.2023 betrugen
2,6 Mio. €.
Betriebene Versicherungsarten
Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare
Betrieb der Lebensversicherung als Pensionskasse und der
damit verbundenen Zusatzversicherungen. Damit
unterstützt die Alte Leipziger Pensionskasse AG die
Fokussierung ihres Mutterunternehmens, der Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, auf die
betriebliche Altersversorgung.
Das Geschäftsgebiet des Unternehmens, dessen
Sitz sich in Oberursel (Taunus) befindet, erstreckt sich
auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Das Produktangebot der Alte Leipziger Pensionskasse
AG umfasst in erster Linie Kollektiv-Rentenversicherungen,
ergänzend hierzu Berufsunfähigkeitsversicherungen
sowie Hinterbliebenenzusatzrenten. Die Finanzierung kann
wahlweise durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder
durch beide Beteiligte erfolgen. Die angebotenen
Vorsorgemodelle können an den individuellen Bedarf der
Kunden angepasst werden.
Neugeschäft und
Bestandsbewegung
Das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag
reduzierte sich von 1,3 Mio. € auf 1,2 Mio. € (-
2,5 %), die Einmalbeiträge des Neuzugangs betrugen 0,1
Mio. € (- 7,6 %). Die gesamten
Neugeschäftsbeiträge gingen um 3,0 % auf 1,4 Mio.
€ zurück. Die versicherte Jahresrente des
Neuzugangs sank von 0,9 Mio. € um 3,3 % auf 0,8 Mio.
€.
Der gesamte Abgang, gemessen in laufenden
Beiträgen für ein Jahr, stieg geringfügig um
1,9 % auf 1,9 Mio. €, wobei der Hauptanteil auf den
vorzeitigen Abgang entfiel. Dies führte zu einer
Erhöhung der Stornoquote auf 6,1 % (5,9 %), gemessen
an den laufenden Beiträgen des vorzeitigen Abgangs im
Verhältnis zum mittleren Versicherungsbestand. Die
Stornoquote nach Anzahl der Verträge lag bei 1,5 %
(1,6 %).
Der Versicherungsbestand umfasste zum Jahresende
32.318 (32.651) Rentenversicherungen. Der laufende
Jahresbeitrag des Bestands sank auf 22,2 Mio. € nach
22,8 Mio. € im Vorjahr. Die versicherte Jahresrente
dieser Rentenversicherungen ging von 42,5 Mio. € auf
41,7 Mio. € zurück.
Weitere Einzelheiten enthält die Übersicht
zur Bewegung des Versicherungsbestandes.
Beitragseinnahmen,
Versicherungsleistungen und Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb
Die gebuchten Beiträge sanken von 23,1 Mio.
€ im Vorjahr auf 22,3 Mio. €.
Die ausgezahlten und zurückgestellten Leistungen
für Versicherungsfälle und Rückkäufe
sowie für Überschussanteile stiegen um 2,2 % auf
12,3 Mio. € (12,1 Mio. €). Der Zuwachs der
Leistungsverpflichtungen gegenüber den
Versicherungsnehmern, bestehend aus der Veränderung
der Deckungsrückstellung, der Rückstellung
für Beitragsrückerstattung und der
gutgeschriebenen Überschussanteile, sank von 20,3 Mio.
€ um 7,7 % auf 18,7 Mio. €. Per Saldo gingen die
gesamten Leistungen zugunsten unserer Kunden im
Berichtsjahr von 32,3 Mio. € um 4,0 % auf 31,1 Mio.
€ zurück. Die Erhöhung der
Deckungsrückstellung umfasst dabei auch die Entnahme
aus der Zinsverstärkung/Zinszusatzreserve von 0,3 Mio.
€ und eine Steigerung bei der Rentennachreservierung
von 0,3 Mio. €.
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
stiegen um 9,9 % auf 1,2 Mio. € (1,1 Mio. €).
Dabei sind die Abschlussaufwendungen mit 0,6 Mio. €
und die darin enthaltenen Abschlussprovisionen mit 0,4 Mio.
€ unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die
Verwaltungsaufwendungen stiegen von 0,5 Mio. € im
Vorjahr auf 0,6 Mio. €.
Die Abschlusskostenquote - gemessen als Quotient der
gesamten Abschlusskosten und der Beitragssumme des
Neugeschäfts - beträgt 2,23 % nach 1,95 % im
Vorjahr, der Verwaltungskostensatz 2,67 % nach 2,25 %.
Kapitalanlagen
Die Kapitalanlagen - ohne den Anlagestock der
Fondsgebundenen Lebensversicherungen - erhöhten sich
um 3,8 % bzw. 17,8 Mio. € auf 489,0 Mio. € (471,2
Mio. €). Für die Bruttoneuanlage standen 36,1
Mio. € (81,3 Mio. €) zur Verfügung.
Bei den Zins-Anlagen sank der Anteil an den
Kapitalanlagen von 95,7 % auf 95,2 %. Die durchschnittliche
Laufzeit des Rentenportfolios blieb gemäß
unserer Anlagestrategie auf dem Niveau des Vorjahres. Der
Anteil der Dividenden-Anlagen an den Kapitalanlagen sank
von 3,3 % auf 2,8 %. Der Anteil der Immobilien-Anlagen an
den Kapitalanlagen erhöhte sich im Geschäftsjahr
von 1,0 % auf 2,0 %.
Die Kapitalanlagen der Fondsgebundenen
Lebensversicherungen stiegen um 13,9 % bzw. 0,2 Mio. €
auf 1,7 Mio. € (1,5 Mio. €).
Kapitalanlageergebnis
Das Nettoergebnis der Kapitalanlagen - ohne den
Anlagestock der Fondsgebundenen Lebensversicherungen -
betrug 10,2 Mio. € (11,2 Mio. €).
Die laufenden Erträge in Höhe von 8,7 Mio.
€ lagen über dem Vorjahreswert von 8,1 Mio.
€. Die übrigen Erträge sanken auf 1,6 Mio.
€ (3,2 Mio. €). Davon entfielen 0,5 Mio. €
auf Abgangsgewinne aus der Renten-Direktanlage sowie 1,1
Mio. € auf Abgangsgewinne aus Investmentfonds.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Kapitalanlagen sowie Abgangsverluste von je wesentlichem
Umfang wurden, wie im Vorjahr keine realisiert. Die
Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen
betragen unverändert 0,2 Mio. € im Vergleich zum
Vorjahr. Das entspricht - bezogen auf den
durchschnittlichen Kapitalanlagenbestand - einer Quote von
0,04 % (0,04 %).
Das laufende Ergebnis der Kapitalanlagen stieg von
7,9 Mio. € im Vorjahr auf 8,6 Mio. €. Die
laufende Durchschnittsverzinsung belief sich auf 1,78 %
(1,72 %).
Die Nettoverzinsung betrug 2,12 % (2,43 %). Der
3-Jahres-Durchschnitt stellte sich im Berichtsjahr auf 2,85
% (3,63 %).
Den Erträgen aus Kapitalanlagen der
Fondsgebundenen Lebensversicherungen - inklusive nicht
realisierter Gewinne -in Höhe von 241 Tsd. € (18
Tsd. €) standen Aufwendungen -inklusive nicht
realisierter Verluste - in Höhe von 84 Tsd. €
(307 Tsd. €) gegenüber.
Bewertungsreserven der
Kapitalanlagen
Die Netto-Bewertungsreserven der Kapitalanlagen
beliefen sich am 31. Dezember 2023 auf -129,3 Mio. €
(-149,6 Mio. €). Eine detaillierte Darstellung der
Buch- und Zeitwerte sowie der Entwicklung der
Kapitalanlagen finden Sie im Anhang.
Versicherungstechnisches Ergebnis
Die versicherungstechnischen Erträge sanken um
4,6 % auf 33,4 Mio. €, die Aufwendungen um 3,8 % auf
33,0 Mio. €. Der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) wurden 547 Tsd. €
(920 Tsd. €) zugeführt. Zusammen mit der Entnahme
aus der RfB von 0,4 Mio. € stellte sich die RfB zum
Jahresende auf 8,9 Mio. € (8,8 Mio. €), wobei die
darin enthaltene freie RfB 4,9 Mio. € beträgt.
Das versicherungstechnische Ergebnis erreichte 0,3
Mio. € nach 0,6 Mio. € im Vorjahr.
Nichtversicherungstechnisches
Ergebnis
Das nichtversicherungstechnische Ergebnis
beträgt unverändert -0,2 Mio. €.
Ergebnis des Geschäftsjahres
Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 95 Tsd. €.
Zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe
von 1.963 Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn in
Höhe von 2.058 Tsd. €.
Erklärung über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen
Der Vorstand erklärt, dass die Gesellschaft nach
den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren,
in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei
jedem dieser Rechtsgeschäfte von dem herrschenden
Unternehmen oder den mit diesem verbundenen Unternehmen
eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.
Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der
vorerwähnten Unternehmen, die die Gesellschaft
benachteiligt haben, hat die Alte Leipziger Pensionskasse
AG im Berichtsjahr nicht getroffen oder unterlassen.
Hinweis auf den
Nachhaltigkeitsbericht
Die Alte Leipziger Lebensversicherung erstellt einen
für das Mutterunternehmen und den Alte Leipziger
Konzern zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen
Bericht gemäß §§ 341a i. V. m. 289b
und 341j i. V. m. 315b HGB unter Verwendung des Deutschen
Nachhaltigkeitskodex als Rahmenwerk. Der Bericht wird vom
Aufsichtsrat der Alte Leipziger Lebensversicherung
geprüft und im Auftrag des Aufsichtsrats der Alte
Leipziger Lebensversicherung von der PricewaterhouseCoopers
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in
Übereinstimmung mit dem International Standard on
Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance
Engagements other than Audits or Reviews of Historical
Financial Information" zum Zwecke der Erlangung einer
begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance
Engagement) bezüglich der gemäß
§§ 341a Abs.1a i. V. m. 289b bis 289e und 341j
Abs. 4 i. V. m. 315b, 315c HGB gesetzlich geforderten
Angaben geprüft. Der Bericht wird auf der
Unternehmensseite veröffentlicht unter
www.alte-leipziger.de/nachhaltigkeitsbericht_al_leben_2023.pdf.
Angaben zur Offenlegungs- und
Taxonomieverordnung
Da die Sicherstellung der langfristigen Garantien der
Versicherten an erster Stelle steht, berücksichtigt
die Alte Leipziger Pensionskasse soweit wie möglich
und soweit sinnvoll nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen, wobei sie sich
auf den Klimawandel als eine der wichtigsten nachteiligen
Nachhaltigkeitsauswirkungen fokussiert. Ferner werden
Arbeitnehmerbelange berücksichtigt.
Innerhalb des Investitionsprozesses erfolgt eine
Beurteilung von nachteiligen Auswirkungen für
Nachhaltigkeitsfaktoren innerhalb der einzelnen
Assetklassen. Neben den Maßnahmen zur Beurteilung
setzt die Alte Leipziger Pensionskasse auch Maßnahmen
ein, die nachteilige Auswirkungen auf die
Nachhaltigkeitsfaktoren reduzieren können. Die
verwendeten Maßnahmen gehen auf die vom
Konzernvorstand beschlossene Nachhaltigkeitsstrategie
für die Kapitalanlage zurück. Bei diesem Vorgehen
legt die Alte Leipziger Pensionskasse den Fokus auf den
Klimawandel als Teilbereich der Umweltbelange sowie auf
Arbeitnehmerbelange, welche sie aufgrund der
gesellschaftlichen und politischen Relevanz und der
Allokation des Kapitalanlageportfolios als die wichtigsten
negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen einstuft. Eine
Quantifizierung von nachteiligen
Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt gegenwärtig nicht.
Die Alte Leipziger Pensionskasse nutzt im Bereich
aktiv gemanagter Investmentfonds der Alte Leipziger Trust
Investment Gesellschaft mbH ihren Einfluss als Investor, um
Unternehmen vor dem Hintergrund der jeweils relevanten
Klima- und Nachhaltigkeitsfaktoren zur Weiterentwicklung
ihrer Geschäftsmodelle zu motivieren. Dadurch
können diese die mit der notwendigen Transformation
der Wirtschaft verbundenen Risiken reduzieren und in diesem
Kontext entstehende Chancen realisieren. Die Alte Leipziger
Pensionskasse arbeitet in diesem Bereich über die Alte
Leipziger Trust Investment Gesellschaft mbH mit einem
externen Partner zusammen, um sowohl im direkten Dialog mit
den Unternehmen als auch auf den Hauptversammlungen der
Unternehmen Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten im
Umgang mit den klima- und nachhaltigkeitsbezogenen
Herausforderungen aktiv anzusprechen. Ein inhaltlicher
Schwerpunkt liegt dabei auf den physischen und
transitorischen Risiken des Klimawandels.
Weitere Informationen gem. Artikel 4 OffVO finden Sie
in den aktuellen Offenlegungen auf unserer Webseite unter:
https://www.alte-leipziger.de/verffentlichung-nach-artikel-4-off-vo-al-pk-v31-2024-02-14.pdf
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden
Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien
für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten.
Risikoberichterstattung
Ziele des Risikomanagements
Unser Ziel ist es, mit dem eingerichteten
Risikomanagementsystem risikorelevante Ursachen
frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende
Gegensteuerungsmaßnahmen den Risikoeintritt zu
verhindern oder die Risiken zu minimieren. Dadurch sollen
einerseits existenzbedrohende Risiken ausgeschlossen und
andererseits das Chancen-/Risikoprofil des Unternehmens
verbessert werden. Dabei stehen die Erreichbarkeit der
Unternehmensziele sowie die mittelfristige
Unternehmensplanung im Mittelpunkt.
Risikomanagementsystem
Bei der Alte Leipziger Pensionskasse, deren
Risikomanagement in enger Zusammenarbeit mit dem
Mutterunternehmen Alte Leipziger Lebensversicherung
durchgeführt wird, hat das Risikomanagement einen
hohen Stellenwert. Den steigenden gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen wir mit
einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Optimierung
des Risikomanagementsystems.
Das Risikomanagementsystem umfasst Strategien,
Prozesse und interne Kommunikationsabläufe, die
erforderlich sind, um Risiken, denen unser Unternehmen
tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist,
zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern, zu
überwachen sowie aussagefähig über diese
Risiken zu berichten. Die Betrachtung der Risiken in diesem
Bericht erfolgt HGB-basiert und bezogen auf ein Jahr. Das
Risikomanagementsystem umfasst unter anderem die
Risikostrategie, das Limitsystem, den Risikokontrollprozess
sowie Risikoberichterstattung. Es deckt sämtliche
für das Unternehmen relevante Risiken ab und sorgt
auch für eine frühzeitige Erkennung von Risiken.
Die Elemente des Risikomanagementsystems werden
regelmäßig von der internen Revision auf
Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft. Die Ergebnisse
der internen Prüfungen zeigen, dass gegenwärtig
das Risikomanagementsystem und das
Risikofrüherkennungssystem insgesamt angemessen
ausgestaltet und wirksam ist. Zusätzlich zur internen
Überprüfung wird das
Risikofrüherkennungssystem im Rahmen der
HGB-Abschlussprüfung regelmäßig einer
Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unterzogen.
Unsere Risikostrategie
Die Erfüllung langfristiger Leistungsversprechen
gegenüber unseren Kunden, nachhaltige
Finanzstärke zur Existenzsicherung sowie Steigerung
unserer Wettbewerbsfähigkeit sind die wesentlichen
Eckpunkte unserer strategischen Ausrichtung.
Die daraus abgeleiteten risikostrategischen Ziele
beinhalten unter anderem die Ziele zur Kapitalausstattung
und die Grundsätze zum Umgang mit den aus unserer
Geschäftstätigkeit abgeleiteten Risiken. Der
Umfang der Risikoübernahme wird durch die vorhandene
Risikotragfähigkeit und das daraus abgeleitete
Limitsystem bestimmt. Dabei begrenzen wir das Ruinrisiko,
so dass bei Risiko-Eintritt keine existenziellen
Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
entstehen. Maßgeblich für die Risikosteuerung
der Alte Leipziger Pensionskasse ist weiterhin die
Solvabilität I. Die Einhaltung der risikostrategischen
Ziele sowie der Risikolimite wird mindestens
halbjährlich im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses
überprüft.
Risikomanagement-Organisation
Unser Risikomanagement basiert auf Grundsätzen
und Verfahren, die einheitlich für alle Gesellschaften
der ALH Gruppe gelten. Die Aufbau- und Ablauforganisation
des Unternehmens stellt eine Funktionstrennung zwischen
Risikoverantwortung und Risikokontrolle sicher. Für
die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems sowie die
Steuerung des Risikomanagement-Prozesses ist die
Risikomanagementfunktion zuständig. Ihr obliegt die
Koordination der dezentralen Identifikation, Bewertung und
Steuerung bestehender und potenzieller Risiken auf
Einzelbasis. Sie überwacht das Risikoprofil des
Unternehmens und berichtet darüber an den Vorstand.
Des Weiteren übernimmt die Risikomanagementfunktion
die Koordination des Asset-Liability-Management
(ALM)-Prozesses und des Prozesses zur Eigenen
Risikobeurteilung (ERB). Die Risikomanagementfunktion ist
im zentralen Risikomanagement angesiedelt und wird durch
die zwei weiteren Schlüsselfunktionen Revision und
Versicherungsmathematische Funktion unterstützt.
Risikomanagement-Prozess
Die Betrachtung der Risiken in diesem Bericht erfolgt
HGB-basiert und bezogen auf ein Jahr. Die im Rahmen des
Risikomanagements berücksichtigten Risiken werden im
Folgenden dargestellt.
Die Risikoidentifikation erfolgt dezentral im Rahmen
der vierteljährlichen Risikoerhebung. Darüber
hinaus werden zur Risikoidentifikation weitere Instrumente
wie Internes Kontrollsystem, Neue-Produkte-Prozess und
Schadenfalldatenbank sowie zahlreiche dezentral
implementierte Prozesse, zum Beispiel
Compliance-Risikokontrollprozesse oder
Informationsrisikomanagementprozesse, herangezogen.
Die Risikoanalyse und -bewertung erfolgt aufgrund von
Berechnungen bzw. Expertenschätzungen der Fachbereiche
sowie durch die Anwendung ökonomischer Modelle oder
Stressszenarien.
Zur Risikosteuerung werden durch die Fachbereiche
Maßnahmen entwickelt, die geeignet sind, Risiken zu
begrenzen bzw. zu vermeiden, um die Ziele unserer
Risikostrategie zu erreichen.
Die Risikoüberwachung sowie die Überwachung
der Risikobegrenzungsmaßnahmen erfolgt durch das
zentrale Risikomanagement. Unter dessen Koordination wird
im Risikokomitee die Bewertung der Risiken plausibilisiert
und qualitätsgesichert.
Die interne Risikoberichterstattung gibt einen
umfassenden Überblick über die
Gesamtrisikosituation der Gesellschaft und die Auswirkungen
der Einzelrisiken. Die Berichte werden halbjährlich -
zum ersten und dritten Quartal eines Jahres - erstellt und
sollen die Geschäftsleitung bei der
Entscheidungsfindung unterstützen.
Zusätzlich zum internen Risikobericht wird im
vorgegebenen Turnus der ERB-Bericht für die Aufsicht
erstellt.
1. Risiken der Kapitalanlage
Das Management der Kapitalanlagen erfolgt im
Spannungsfeld aus Sicherheit, Rentabilität und
Liquidität. Für die Alte Leipziger Pensionskasse
steht der Sicherheitsaspekt im Vordergrund, da die
Sicherheit der Kapitalanlagen die Qualität des
Versicherungsschutzes bestimmt. Aus diesem Grund kommt dem
Risikomanagement von Kapitalanlagen eine besondere
Bedeutung zu. Unser Ziel ist es, in keinem Jahr die
Rechnungszinsanforderungen zu unterschreiten.
Um die Chancen an den Kapitalmärkten unter
Berücksichtigung der spezifischen Risiken nutzen zu
können, orientiert sich die Gesellschaft in ihrer
Kapitalanlagepolitik an folgenden Prinzipien:
| ― |
Unsere Anforderungen an die
Sicherheit der Kapitalanlagen spiegeln sich
beispielsweise in der Bonität der jeweiligen
Emittenten und Kontrahenten wider. Dazu gehört
aber auch eine gezielte Diversifikation nach
Anlagearten, Regionen und Unternehmen zur Vermeidung
von Konzentrationsrisiken.
|
| ― |
Wir tätigen nur Anlagen,
die unseren Rentabilitätsanforderungen gerecht
werden.
|
| ― |
Wichtig ist uns zudem die
Liquidität der Kapitalanlage, um unsere
Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft
jederzeit erfüllen zu können.
|
| ― |
Die Kapitalanlagestrategie
unseres Unternehmens richtet sich am
Asset-Liability-Management aus. Es werden sowohl die
Vorgaben aus der Versicherungstechnik als auch die
jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie
bilanzielle und steuerliche Anforderungen
berücksichtigt.
|
| ― |
Das Asset-Management-Center der
Alte Leipziger Lebensversicherung ist mit dem
Kapitalanlagemanagement der gesamten ALH Gruppe nach
einheitlichen Kriterien beauftragt. Das Mandat wird
anhand verschiedener Ertrags- und Risikokennzahlen
laufend überwacht. Damit soll das Erreichen der
handelsrechtlichen Ertragsziele der einzelnen
Gesellschaften sichergestellt und bei Abweichungen
gegengesteuert werden.
|
| ― |
Portfoliomanagement,
Handelsabwicklung und Risikocontrolling sind dabei
funktional klar voneinander getrennt.
|
1 .1. Marktrisiko
Hierunter werden potenzielle Verluste aufgrund von
nachteiligen Veränderungen der Marktpreise oder
preisbeeinflussender Faktoren verstanden. Das Marktrisiko
umfasst dabei insbesondere Zinsänderungsrisiken,
Risiken aus Aktienkursveränderungen sowie sonstige
Marktrisiken. Den sonstigen Marktrisiken werden
Immobilienrisiken, Kreditspreadrisiken und
Währungsrisiken zugerechnet.
Mit Stresstests sowie Sensitivitäts- und
Durationsanalysen simulieren wir Marktschwankungen, um die
Auswirkungen auf unser Kapitalanlageportfolio
quantifizieren und gegebenenfalls reagieren zu können.
Die im Folgenden aufgeführten
Sensitivitätsanalysen für Marktpreisrisiken
dienen dazu, potenzielle Wertveränderungen im
Kapitalanlagebestand mithilfe hypothetischer Marktszenarien
zu schätzen. Basis der Betrachtung sind die
Bestände unseres Unternehmens zum 31. Dezember 2023.
Zinsänderungsrisiko
Für die festverzinslichen Kapitalanlagen ist vor
allem das Zinsänderungsrisiko bedeutsam. Ein
Zinsrückgang kann dazu führen, dass durch die
geringere Verzinsung der Neuanlage (Wiederanlagerisiko) die
Erwirtschaftung des Garantiezinses gefährdet ist. Ein
Zinsanstieg hat dementsprechend sinkende Zeitwerte und
damit einhergehend einen Rückgang der
Bewertungsreserven oder den Aufbau stiller Lasten zur
Folge.
Zum 31. Dezember 2023 betrug der Zeitwert der
verzinslichen Wertpapiere 330,5 Mio. €. Die
dargestellten Szenarien simulieren Parallelverschiebungen
der Zinsstrukturkurve um ±1 Prozentpunkt bzw.
±2 Prozentpunkte. Die in der Tabelle
aufgeführten Zeitwerte lassen sich lediglich als
grober Hinweis für eventuelle Wertverluste in der
Zukunft heranziehen, da gegensteuernde Maßnahmen hier
nicht berücksichtigt wurden.
|
Zinsveränderung |
Zeitwerte |
|
zinssensitiver
Kapitalanlagen
1 |
| Rückgang um 2
Prozentpunkte |
524,7 Mio. € |
| Rückgang um 1
Prozentpunkt |
408,0 Mio. € |
| IST zum 31.12.2023 |
330,5 Mio. € |
| Anstieg um 1
Prozentpunkt |
276,7 Mio. € |
| Anstieg um 2
Prozentpunkte |
236,6 Mio. € |
1 Inhaber- und Namensschuldverschreibungen,
Schuldscheindarlehen etc.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Vorkäufe oder
Vorverkäufe auf bzw. von Rentenpapieren.
Risiken aus
Aktienkursveränderungen
Durch Investitionen in indexnahe Investmentfonds in
unseren Aktienfonds werden die Aktienrisiken weitgehend auf
die systematischen Komponenten reduziert. Zudem wird die
Anlage damit auf verschiedene Branchen und Regionen
verteilt. Neben der Struktur des Aktienportfolios wird auch
der relative Anteil der Aktien am Gesamtportfolio
regelmäßig überprüft.
Der Zeitwert der Aktienanlagen belief sich zum 31.
Dezember 2023 auf 19,3 Mio. €. Das Aktienvolumen wird
durch die Höhe eines Risikobudgets für Aktien
begrenzt.
Bei Aktienkursveränderungen von ±10 %
bzw. ±20 %, die in diesen Szenarien unterstellt
werden, würden sich geänderte Zeitwerte in der
aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Höhe
ergeben.
|
Aktienkursveränderung |
Zeitwerte |
|
aktienkurssensitiver
Kapitalanlagen
1 |
| Anstieg um 20 % |
23,1 Mio. € |
| Anstieg um 10 % |
21,2 Mio. € |
| IST zum 31.12.2023 |
19,3 Mio. € |
| Rückgang um 10
% |
17,3 Mio. € |
| Rückgang um 20
% |
15,4 Mio. € |
1 Aktien in Fonds.
Sonstige Marktrisiken
Risiken aus Immobilienanlagen
Marktrisken für Immobilien bestehen durch
Wertänderungen der in einem Immobilienspezialfonds
gehaltenen Objekte oder über Leerstände in einer
Unterschreitung der Sollmiete. Diesen Risiken begegnen wir
durch Diversifikation über Regionen.
Kreditspreadrisiken leiten sich aus veränderten
Erwartungen gegenüber der Bonität von Emittenten
festverzinslicher Kapitalanlagen ab. Entsprechend sinken
die Preise von Rentenanlagen bei möglichen
Bonitätsverschlechterungen und bei Ausweitung von
Kreditspreads. Unsere Rentendirektanlage besteht vorwiegend
aus Emittenten der höchsten Bonitätsstufen.
Kreditspreadrisiken gegenüber einzelnen Emittenten
werden durch Streuung der Adressen auf Portfolioebene
begrenzt. Das Kreditspreadrisiko der Rentendirektanlage
wird zusätzlich durch aktive Steuerung und
regelmäßige Bonitätskontrolle
eingeschränkt.
Währungsrisiken außerhalb der Aktienfonds
gehen wir nicht ein, da wir den Grundsatz einer kongruenten
Währungsbedeckung befolgen. Das Währungsrisiko
innerhalb der Aktienfonds wird unter dem allgemeinen
Aktienkursrisiko subsumiert. Es erfolgte keine Absicherung.
1 .2. Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das
sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne Risiken
oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes
Schaden- oder Ausfallpotenzial haben.
Unsere Kapitalanlagen sind nach Anlagearten
(Immobilien, Aktien sowie Zinsträger), Adressen und
Belegenheit gestreut. Das Konzernlimitsystem für
Bonitäts- und Konzentrationsrisiken, mit dem wir die
Ausfallrisiken gegenüber einzelnen Emittenten
begrenzen, berücksichtigt das individuelle Rating des
Emittenten, seine Eigenkapitalausstattung als
Haftungsgrundlage, die Qualität der Besicherung sowie
unsere intern definierte Risikobereitschaft. Die fünf
größten Emittenten (ohne Bund, Bundesländer
und andere EU-Staaten) in der Renten-Direktanlage haben
einen Anteil von 26,1 %. Das Rating der gehaltenen Titel
dieser Emittenten liegt zwischen AAA und AA, wobei
überwiegend in gedeckte Schuldverschreibungen und
Pfandbriefe investiert wurde. Daher sehen wir zum
derzeitigen Zeitpunkt keine wesentlichen
Konzentrationsrisiken in unseren Kapitalanlagen.
1.3. Liquiditätsrisiko
Bereits bei der Konzeption der Anlagestrategie wird
das Liquiditätsrisiko dadurch berücksichtigt,
dass eine Abstimmung von künftigen Zins- und
Tilgungszahlungen mit den erwarteten
versicherungstechnischen Cashflows aus Beitragseinahmen und
Versicherungsleistungen erfolgt.
Eine monatlich aktualisierte Liquiditätsplanung
stellt sicher, dass wir in der Lage sind, die
erforderlichen Auszahlungen jederzeit zu leisten. Sollten
dennoch unerwartet hohe Liquiditätserfordernisse
auftreten, können diese durch die
Veräußerung von marktgängigen Wertpapieren
aufgefangen werden. Aufgrund der Qualität unserer
Rentenanlagen ist entsprechend unserer quartalsweise
aktualisierten Liquiditätseinschätzung ein
großer Teil jederzeit veräußerbar.
Außerdem erhalten wir durch die
Fälligkeitsstruktur einerseits einen kontinuierlichen
Liquiditätszufluss, andererseits kann durch den
Verkauf von Titeln mit kurzer Restlaufzeit auch bei einem
erhöhten Zinsniveau kurzfristig zusätzliche
Liquidität generiert werden, ohne deutliche,
zinsbedingte Kursabschläge hinnehmen zu müssen.
2. Versicherungstechnische Risiken
Zu den versicherungstechnischen Risiken zählen
die biometrischen Risiken, aber auch das Stornorisiko und
das Zinsgarantierisiko. Im Rahmen des
versicherungstechnischen Risikocontrollings werden
Stornorisiko und biometrische Risiken beobachtet, um bei
Bedarf mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu
können.
2.1. Biometrische Risiken
Bei den für das Neugeschäft offenen Tarifen
verwenden wir biometrische Rechnungsgrundlagen (bspw.
Sterbewahrscheinlichkeiten,
Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten), die nach
heutigem Kenntnisstand über ausreichende
Sicherheitsmargen verfügen. Für unseren Bestand
wird regelmäßig durch aktuarielle Analysen
überprüft, wie sich der tatsächliche
Risikoverlauf zum Kalkulationsansatz verhält. Die
Ergebnisse dieser Analysen werden bei der jährlichen
Deklaration der Überschussanteile berücksichtigt.
Der steigenden Lebenserwartung haben wir durch eine
entsprechende Erhöhung der Deckungsrückstellung
bei Rentenversicherungen Rechnung getragen. Darüber
hinaus schützen wir unseren Versicherungsbestand,
indem wir großes Augenmerk auf eine konsequente
Risikoprüfung und eine qualifizierte
Leistungsbearbeitung legen.
2.2. Stornorisiko
Wie unter dem Punkt 1.3. Liquiditätsrisiko
bereits beschrieben, sind unsere Kapitalanlagen hinreichend
liquide, um auch unerwartete Stornoanstiege ausgleichen zu
können. Dies wird auch dadurch gewährleistet,
dass der Bilanzwert der versicherungstechnischen
Rückstellungen mindestens dem Rückkaufswert
entspricht.
2.3. Zinsgarantierisiko
Das Zinsgarantierisiko besteht darin, dass die
Renditen der Kapitalanlagen nach Eintritt adverser
Kapitalmarktentwicklungen nicht ausreichen, um die den
Versicherungsnehmern gegebenen Garantien dauerhaft
finanzieren zu können. Es steht in enger Beziehung zum
Zinsänderungsrisiko. Das Risiko und die Auswirkungen
einer Niedrigzinsphase auf die Ertragssituation der
Gesellschaft werden im Rahmen unseres
Asset-Liability-Managements laufend beobachtet. Ferner
verfügt die Pensionskasse über eine gute
Eigenkapitalausstattung. Da der Bestand der Pensionskasse
noch jung ist, würde sich eine lang andauernde
Niedrigzinsphase besonders stark auf die Finanzierbarkeit
der Garantien auswirken. In diesem Fall würde sich
auch eine hohe Belastung durch die Bildung der
Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung ergeben. Hingegen
kam es in Folge des aktuell höheren Zinsumfelds nicht
zu weiteren Zuführungen. Der
Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung haben wir im
Berichtsjahr 311 Tsd. € entnommen, so dass die zum 31.
Dezember 2023 gebildete Gesamtreserve 50.746 Tsd. €
beträgt. Die Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung
wurde unter Berücksichtigung vorsichtiger Storno- und
Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten berechnet. Der Referenzzins
wurde für Versicherungen des Altbestandes von der
BaFin genehmigt und beträgt 1,79 %, für
Versicherungen des Neubestandes wurde er nach Maßgabe
der Deckungsrückstellungsverordnung berechnet und
beträgt 1,57 %. Aufgrund des deutlich gestiegenen
Zinsniveaus ist in den Folgejahren nicht mit weiteren
Zuführungen zur Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung
zu rechnen. Im Anhang stellen wir unter "Angaben zu den
Passiva B. II. Deckungsrückstellung" die Aufteilung
des Bestandes nach Rechnungszinsgenerationen dar.
3. Ausfallrisiken
3.1. Risiken aus dem Ausfall von
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Die zum Bilanzstichtag bei der Alte Leipziger
Pensionskasse ausgewiesenen Forderungen aus dem selbst
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft betreffen mit
1.364 Tsd. € Versicherungsnehmer sowie mit 111 Tsd.
€ Vermittler. Fällige Ansprüche an
Versicherungsnehmer mit Fälligkeitsterminen älter
als drei Monate bestanden am Bilanzstichtag in Höhe
von 332 Tsd. €. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung
in Höhe von 150 Tsd. € gebildet. Auf noch nicht
fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 42 Tsd.
€ gebildet. Die durchschnittliche Ausfallquote der
vergangenen drei Jahre aus Forderungen an
Versicherungsnehmer betrug 10,69 %, bezogen auf die
Gesamtforderung an Versicherungsnehmer. Die
durchschnittliche Ausfallquote der vergangenen drei Jahre
aus Forderungen an Vermittler betrug 0 %, bezogen auf die
Gesamtforderung an Vermittler.
3.2. Bonitätsrisiken
Unter dem Bonitätsrisiko wird zum einen die
Gefahr der Insolvenz und des Zahlungsverzugs verstanden,
zum anderen aber auch die Gefahr von
Bonitätsverschlechterungen eines Schuldners und damit
einhergehend höherer Risikoaufschläge.
Der größte Teil der verzinslichen
Wertpapiere des Direktbestands bestand zum 31. Dezember
2023 aus Emissionen von staatsnahen Emittenten und
Unternehmen höchster Bonität.
Die Verteilung der intern bzw. extern ermittelten
Ratingklassen der Renten-Direktanlage stellte sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Ratingklasse |
Anteil |
| Investment Grade (AAA -
AA) |
99,9 % |
| Investment Grade (A -
BBB) |
0,0 % |
| Non-Investment
Grade |
0,0 % |
| ohne Rating |
0,1 % |
Bonitätsrisiken aus Hybridkapitalinstrumenten,
wie Genussscheinen, bestehen nur begrenzt im Portfolio. Das
Gesamtvolumen der Genussscheine betrug 0,3 Mio. €
(Buchwert) zum 31. Dezember 2023 und entfällt nur auf
die Anlage in den Sicherungsfonds für die
Lebensversicherer "Protektor". Nachrangdarlehen befinden
sich nicht im Portfolio.
Durch das Asset-Management-Center erfolgt eine
laufende Analyse des Kreditrisikos unserer Emittenten.
Veränderungen in der Risikoeinschätzung des
Marktes werden regelmäßig berichtet und bei der
Bewertung verzinslicher Papiere berücksichtigt.
Das Bonitätsrisiko insgesamt wird durch
ausgewogene Diversifikation, durch die im Mittel hohe
Kreditqualität unserer Emittenten und durch
regelmäßiges Controlling eingeschränkt.
4. Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko bezeichnet das
Verlustrisiko, das sich aus der Unzulänglichkeit oder
dem Versagen von Menschen, internen Prozessen oder Systemen
oder durch externe Ereignisse ergibt. Rechtsrisiken sind
ebenso wie Betrugsrisiken eingeschlossen. Alle
Tätigkeiten für die Alte Leipziger Pensionskasse
AG erfolgen im Wege der Funktionsausgliederung durch unser
Mutterunternehmen Alte Leipziger Lebensversicherung auf
Gegenseitigkeit. Somit unterliegt unsere Gesellschaft
direkt oder indirekt über das Mutterunternehmen
folgenden operationellen Risiken. Die mit der Ausgliederung
einhergehenden Risiken werden durch die Prozesse und
Vorkehrungen innerhalb des Ausgliederungsprozesses
identifiziert, überwacht und gesteuert.
4.1. Prozessrisiken
Prozessrisiken können entstehen soweit
Geschäftsabläufe nicht oder nicht ausreichend
funktionieren, was unter Umständen Prozessfehler oder
Prozessausfälle zur Folge haben kann. Als System zur
Optimierung interner Prozesse und Strukturen und somit zur
Sicherstellung des ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes ist in der ALH Gruppe ein Internes
Kontrollsystem implementiert, das dazu dient, wesentliche
Bearbeitungs- und Prozessrisiken zu überwachen und zu
begrenzen. Für alle wesentlichen Prozesse ist eine
Prozessdokumentation (sog. IKS-Dokumentationen) zu
erstellen und diese jährlich auf Aktualität zu
prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auf Basis der
dokumentierten Prozessabläufe erfolgt eine
systematische Identifikation erheblicher Prozess- und
Bearbeitungsrisiken. Den identifizierten Prozess-und
Bearbeitungsrisiken ist durch die Einrichtung von
Kontrollen zu begegnen, wobei Schlüsselkontrollen
durch jährliche Kontrolltest in ihrer Angemessenheit
und Wirksamkeit zu überprüfen sind.
Die wesentlichen Prozesse umfassen auch
Rechnungslegungs- und Verwaltungsverfahren, z. B. Prozesse
zu Abschlussarbeiten, Finanz- und Anlagenbuchhaltung,
Unternehmenssteuern und viele weitere. Die Vorgaben zum
Internen Kontrollsystem betreffen ferner auch Prozesse zur
Berichtserstattung.
Die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems ist ein fester Bestandteil
jeder Revisionsprüfung. Die Ergebnisse der aktuellen
Prüfungen zeigen, dass aktuell das Interne
Kontrollsystem insgesamt angemessen ausgestaltet und
wirksam ist.
4.2. Informationsrisiken
Das Informationsrisiko umfasst die Gefahr von
monetären Verlusten durch Beeinträchtigung der
Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität,
Verfügbarkeit sowie Authentizität als Teil der
Integrität) von Objekten der Informationssicherheit
auf technischer, prozessualer, organisatorischer und
personeller Ebene sowohl intern als auch extern,
unabhängig von der Form der Information. Die Steuerung
der Informationsrisiken wird durch den
Informationssicherheitsbeauftragten verantwortet. Zur
Erledigung der Aufgaben im
Informationssicherheitsmanagement besteht
aufbauorganisatorisch der Bereich
Informationssicherheitsmanagement, welcher vom
Informationssicherheitsbeauftragten geführt wird.
Gruppenweit wird dabei ein
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), welches
nach dem internationalem Standard ISO/IEC 27001
ausgerichtet ist, betrieben.
Flankiert werden die technischen und
organisatorischen Maßnahmen durch fortlaufende
Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter
der ALH Gruppe.
Die Bereitstellung der Informationstechnologie
für das Unternehmen erfolgt durch unser
Mutterunternehmen (Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.),
dass auch die daraus resultierenden Informationsrisiken
identifiziert und für deren Steuerung verantwortlich
ist. Die für die Gesellschaft verbleibendenden Risiken
aus der Dienstleistungsbeziehung, wie das Risiko eines
Ausfalls oder einer Störung der IT-Dienstleistung
werden seitens des Unternehmens im Rahmen der
Dienstleistersteuerung fortlaufend überwacht.
Darüber hinaus, aus der Tätigkeit der
Gesellschaft originär entstehende Informationsrisken
werden nach den Vorgaben des gruppenweiten
Informationsrisikomanagements gesteuert.
4.3. Compliance-Risiken
Compliance-Risiken umfassen unter anderem
Verstöße gegen gesetzliche und
aufsichtsrechtliche Vorschriften sowie Betrugsrisiken.
Verstöße gegen gesetzliche und
aufsichtsrechtliche Vorschriften können beispielsweise
Bußgelder/Sanktionen zu Folge haben.
Zur Vermeidung von Compliance-Risiken besteht im
Unternehmen eine Compliance-Organisation. Für die
Identifikation und Analyse von Compliance-Risiken, die
Entwicklung von risikobegrenzenden Maßnahmen und die
Durchführung von Kontrollverfahren ist der Compliance
Officer verantwortlich. Die Compliance-Verantwortlichen
unterstützen und beraten den Compliance Officer bei
seinen Aufgaben. Die Sicherstellung der Einhaltung von
Recht und Gesetz sowie die Beachtung von Richtlinien und
Grundsätzen in den Fachbereichen obliegen den
Compliance-Verantwortlichen. Sie sind auch für die
Wiederherstellung des regelkonformen Zustandes bei bereits
eingetretenen Regelverstößen zuständig.
Durch zahlreiche präventiv wirkende
Maßnahmen, wie Ad-hoc-Meldepflichten bei
Compliance-Risiken, laufende Überprüfung der
Risiken, verbindliche Vollmachtsrahmen mit
Zeichnungslimiten für die Mitarbeiter sowie durch
Funktionstrennungen und die Einhaltung des
Vier-Augen-Prinzips, wird möglichen Compliance-Risiken
vorgebeugt. Darüber hinaus sollen ein für alle
Mitarbeiter verbindlicher "Kodex für integre
Handlungsweisen" und ein "-Verhaltenskodex für
Lieferanten" sicherstellen, dass die rechtlichen
Rahmenbedingungen eingehalten werden und ein fairer,
ehrlicher und verlässlicher Umgang sowohl miteinander
als auch mit den Kunden und Geschäftspartnern erfolgt.
4.4. Personelle Risiken
Alle Tätigkeiten für die Alte Leipziger
Pensionskasse AG erfolgen durch das Personal des
Mutterunternehmens.
Mögliche personelle Risiken können sich aus
einer unzureichenden Personalausstattung wie insbesondere
einem personellen Engpass oder unangemessenen
Qualifizierung ergeben. Zur Sicherstellung einer
angemessenen Ausübung der Aufgaben und Funktionen in
den einzelnen Organisationseinheiten sowie zur Vermeidung
des Risikos personeller Engpässe liefern systematische
Personal- und Kapazitätsplanungen unseres
Mutterunternehmens die Grundlage.
Möglichen Risiken aufgrund der demografischen
Entwicklung und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
wird durch eine kontinuierliche Personalentwicklung, die
Ausbildung von eigenen qualifizierten
Nachwuchskräften, die Optimierung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie und unsere innerbetrieblichen
fachlichen Weiterbildungsangebote vorgebeugt. Dies soll zu
einer starken Mitarbeiterbindung beitragen und das
vorhandene Know-how sicherstellen.
4.5. Notfall- und
Katastrophenrisiken
Durch den Eintritt von Notfall- und Krisensituationen
(z.B. Ausfall von Personal, Gebäude, IT) kann es zu
Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb kommen. Etwaige
Auswirkungen können sich von
Geschäftsunterbrechungen bis hin zum kompletten
Ausfall kritischer Geschäftsprozesse erstrecken.
Mögliche Auslöser können verschiedene
Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, Terror oder
Cyberattacken sein. Zur Begrenzung dieser Risiken ist die
Gesellschaft in das Business Continuity Management (BCM)
der ALH Gruppe eingebunden. Die darin festgelegten
organisatorischen Maßnahmen stellen sicher, dass nach
Eintritt von schwerwiegenden Ereignissen oder Angriffen auf
das Unternehmen das Leben und die Gesundheit der
Mitarbeiter geschützt werden, die
Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung eingeleitet
werden, die kritischen Geschäftsprozesse soweit wie
möglich aufrechterhalten bleiben und der Normalbetrieb
so schnell wie möglich wiederhergestellt wird, so dass
unserem Unternehmen kein nachhaltiger Schaden entsteht.
Weiterhin ist im Rahmen des Krisenmanagements eine
umfassende Stör- und Notfallorganisation zur
Sicherheit der Mitarbeiter, der Technik und der
Gebäude im Fall von Brand, Explosion und sonstigen
Unfällen eingerichtet.
4.6. Risiken aus Änderungen
rechtlicher Rahmenbedingungen
Aufgrund veränderter politischer, rechtlicher
sowie regulatorischer Rahmenbedingungen können sich
Risiken im Hinblick auf unser Geschäftsmodell, die
Geschäftsprozesse und die betrieblichen Systeme
ergeben.
Zur Begrenzung dieser Risiken erfolgt in den
entsprechenden Fachbereichen, insbesondere für
rechtliche, aktuarielle und bilanzielle Fragen, eine
konsequente und fortlaufende Überwachung sowie
Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen derartiger
Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage unseres Unternehmens. Die Überprüfung
und Steuerung erfolgt durch das zentrale Risikomanagement.
4.7. Risiken im vertrieblichen
Umfeld
Auf dem Vermittlermarkt sind verstärkt
Konzentrationsbewegungen durch Aufkäufe und
Zusammenschlüsse von Vermittlern und die Hinwendung zu
Pools zu beobachten. Hieraus ergibt sich unter anderem die
Gefahr wachsender Abhängigkeiten gegenüber
einzelnen Vertriebsorganisationen. Durch eine Erhöhung
der Diversifikation der Vertriebswege wirken wir einer
weiteren Konzentration entgegen. Für die kommenden
Jahre können wesentliche Risiken im vertrieblichen
Umfeld durch regulatorische Eingriffe nicht ausgeschlossen
werden.
5. Reputationsrisiken
Reputationsrisiken betreffen einen möglichen
Ruf- und Imageschaden unseres Unternehmens in der
Öffentlichkeit, bei Kunden und Geschäftspartnern
im laufenden Geschäftsjahr oder in den Folgejahren.
Auslöser können z.B. Ereignisse aus den Bereichen
Recht und Compliance, Datenschutz sowie dem
Leistungsprozess sein. Diese Risiken werden insbesondere
durch die Sicherstellung hoher Servicequalität und
Kundenorientierung sowie durch hohe Anforderungen an die
Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter begrenzt. Der
Eintritt von Reputationsrisiken kann etwa zur abnehmenden
Nachfrage von Versicherungsprodukten des Unternehmens
führen.
Weiterhin wird diesem Risiko durch eine koordinierte
und qualitätsgesicherte Darstellung unseres
Unternehmens in der Presse und Öffentlichkeit, durch
die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, aufsichts- und
datenschutzrechtlicher Vorgaben, durch die Einhaltung
unseres verbindlichen "Kodex für integre
Handlungsweisen" sowie durch unsere Compliance-Organisation
begegnet.
6. Strategische Risiken
Strategische Risiken beinhalten alle Risiken, die aus
strategischen Geschäftsentscheidungen des Managements
resultieren und mittel- oder langfristig zur Verfehlung der
strategischen Ziele führen und somit die nachhaltige
Sicherung des Unternehmenserfolgs gefährden
können. Potentielle Ursachen bestehen darin, dass
strategische Geschäftsentscheidungen nicht oder nicht
ausreichend an bestehenden und künftigen
Kundenanforderungen, Marktgegebenheiten und -entwicklungen
oder am ökonomischen, technologischen,
ökologischen, politisch-rechtlichen und
gesellschaftlichen Umfeld ausgerichtet werden. Des Weiteren
können strategische Risiken entstehen, wenn
strategische Geschäftsentscheidungen im Rahmen des
Strategieentwicklungsprozesses getroffen werden und
zugrunde gelegte Annahmen nicht wie geplant eintreten, in
der Organisation im Rahmen der Strategieimplementierung
unzureichend umgesetzt oder innerhalb des
Strategiecontrollings nicht bedarfsorientiert angepasst
werden.
Den strategischen Risiken wird durch eine
regelmäßige Überprüfung der
Geschäftsstrategie
6 begegnet.
Auf Grundlage der aus dem Strategieprozess
abgeleiteten Ergebnisse und der mittelfristigen Planung
werden jährlich Unternehmensziele definiert,
verabschiedet und kontrolliert. Ebenso wird jährlich
die Konsistenz von Risiko- und Geschäftsstrategie
überprüft.
7. Sonstige Risiken
7.1. Emerging Risks
Unter Emerging Risks werden langfristige Risiken bzw.
Ursachen, Ereignisse oder Entwicklungen verstanden, die in
Zukunft zu einem Risiko werden oder aus denen sich neue
Risiken ergeben können. Sie können z.B. aufgrund
sozialer, wirtschaftlicher, politischer, technologischer
oder medizinischer Entwicklungen entstehen. Die
Überprüfung bestehender sowie ggf. die
Identifikation neuer Emerging Risks erfolgt jährlich
im Rahmen des Risikomanagement-Prozesses anhand der Analyse
externer Quellen und regelmäßig
durchgeführter Risikointerviews.
7.2. ESG-Risiken von
Kapitalanlagen
ESG-Risiken bilden keine eigene Risikokategorie,
sondern materialisieren sich durch bestehende
Risikokategorien. Im Rahmen der Überprüfung
wurden bei den Marktrisiken keine zusätzlichen
ESG-Risiken, die über die bereits bestehenden Risiken
hinausgehen, identifiziert. Sollten wesentliche ESG-Risiken
identifiziert werden, werden diese in der regulären
Risikoerhebung und -berichterstattung bei dem
zugehörigen Risiko berücksichtigt.
Chancendarstellung
Im Rahmen unseres Strategieprozesses und der
jährlichen strategischen Reviews analysieren wir die
aktuellen Rahmenbedingungen in der Versicherungsbranche und
an den Kapitalmärkten. Zielsetzung ist, Trends
frühzeitig zu erkennen und zu bewerten sowie
Potenziale zu identifizieren. Daraus werden Chancen
abgeleitet, die in die strategische Planung zur Ausrichtung
unseres Produktportfolios und unserer
Geschäftsbereiche einfließen.
6 Die Geschäftsstrategie umfasst die
Geschäftsfeldstrategie der Sparte und die
Querschnittsstrategien.
Chancen am Kapitalmarkt
Die Aktienmärkte haben sich im letzten Jahr
positiv entwickelt. Die Zinssätze waren an den
Rentenmärkten in Europa und den USA
rückläufig. Die Erwartung einer sinkenden
Inflation und eine mögliche Senkung der Leitzinsen
bieten Chancen für die Aktienkurse. Vor dem
Hintergrund geopolitischer Risiken ist weiterhin mit
Volatilität an den Märkten zu rechnen. Eine
effiziente Asset Allokation ist in diesem Umfeld ebenso
bedeutsam wie ein effizientes Risikomanagement.
Bereits in den vergangenen Jahren erfolgten
Investitionen in Aktien und Immobilien. Diese erhöhen
die Diversifikation des Portfolios und bieten langfristig
Chancen auf höhere Renditen. Investitionen in
Sachwerte können die Risiken reduzieren, die aus einem
inflationären Umfeld resultieren. Die Chancen auf
höhere Renditen gehen mit einem höheren Risiko im
Vergleich zu klassischen Staatsanleihen einher.
Das Zinsniveau liegt trotz des Rückgangs im
vergangenen Jahr nach wie vor höher als in den Jahren
zuvor, sodass weiterhin Chancen auf höhere
Neuanlagerenditen in der Rentenanlage bestehen.
Marktchancen Pensionskasse
Chancen sieht die Alte Leipziger Pensionskasse
weiterhin in den Kerngeschäftsfeldern, der Absicherung
der Altersversorgung und der Erwerbseinkommen im Rahmen der
Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG sowie
arbeitgeberfinanzierten Versorgungssystemen.
Chancen aus dynamischen
Kundenerwartungen
Einfachheit, Transparenz und Geschwindigkeit zum
Beispiel in der Kommunikation oder in den Services werden
auch in der Versicherungsbranche immer wichtiger. Um den
steigenden Erwartungen gerecht zu werden, stellen wir den
Kunden in den Fokus und berücksichtigen dessen
Bedürfnisse konsequent in Produkt-, Prozess- und
Serviceentwicklungen. So fließen Kundenideen aktiv in
Produktneuerungen oder -anpassungen ein, indem wir unsere
Kunden in Kreativworkshops einbinden und somit eine direkte
Verbindung zu ihren Bedürfnissen schaffen Durch die
konsequente Kundenzentrierung entlang der
Wertschöpfungskette ergeben sich für unser
Unternehmen Chancen, die wir gezielt nutzen werden, um die
Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken. Denn mit
unseren Produkten, Prozessen und Services nah am Kunden zu
sein, ermöglicht uns bestehende Kundenverbindungen
weiter zu festigen und auszubauen sowie neue Kunden
für uns zu gewinnen.
Chancen aus technologischen
Entwicklungen
Durch die voranschreitende Digitalisierung und
Nutzbarmachung von neuen Technologien können Prozesse
optimiert und effizienter oder Kundeninteraktionen neu
gestaltet werden. Von technologischen Fortschritten
profitieren Kunden und Partner, aber auch Mitarbeiter und
unser Unternehmen selbst. Beispielsweise können durch
zukünftige datengetriebene Geschäftsmodelle
individualisierte Angebote erstellt werden oder der Einsatz
von Künstlicher Intelligenz kann in vielfältigen
Bereichen wie Automatisierung, Risikobewertung,
Produktentwicklung oder Kundenservice unterstützen.
Unser Fokus liegt deshalb darauf, die Chancen der
Digitalisierung konsequent nutzbar zu machen und dabei die
Risiken verantwortungsvoll im Blick zu behalten.
Chancen aus Nachhaltigkeit
Neue regulatorische Anforderungen, verändertes
Nachhaltigkeitsbewusstsein von Geschäftspartnern und
Kunden sowie sich verändernde externe Einflüsse
erhöhen den Handlungsdruck für Einrichtungen
betrieblicher Altersversorgung und begründen
gleichzeitig neue Handlungsfelder rund um das Thema
Nachhaltigkeit. Um diesen Herausforderungen gerecht zu
werden, haben wir Nachhaltigkeit organisatorisch und
strategisch klar verankert. Neben der Erfüllung
regulatorischer Anforderungen wollen wir
Geschäftschancen und Wachstumsmärkte im Kontext
Nachhaltigkeit erkennen und entwickeln. Hierfür gehen
wir ganzheitlich vor. Wir fördern die Transformation
der ALH Gruppe, unserer Firmenkunden und
Geschäftspartner sich nachhaltig zu entwickeln. Die
Entwicklung innovativer Produkte für Kunden mit dem
Fokus auf nachhaltige Wirkungen spielt dabei eine wichtige
Rolle.
Zusammenfassende Darstellung der
Risikolage
Die Alte Leipziger Pensionskasse erfüllte im
Geschäftsjahr 2023 durchgängig die
Kapitalanforderungen. Maßgeblich für die
Risikosteuerung ist weiterhin die Solvabilität I. Der
geforderten Solvabilitätsspanne von 19,1 Mio. €
stehen Eigenmittel von 42,4 Mio. € gegenüber. Im
Vergleich zum Vorjahr ist die Risikolage im Wesentlichen
unverändert.
Insgesamt stellen wir daher fest, dass sich in
Anbetracht der bekannten Risiken gegenwärtig keine
Entwicklungen abzeichnen, die die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage unserer Gesellschaft wesentlich
beeinträchtigen oder den Fortbestand der Gesellschaft
gefährden könnten.
Prognosebericht
Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland wird
aufgrund der demographischen Entwicklung und einer sich
dadurch tendenziell vergrößernden
Versorgungslücke ein Wachstumsmarkt bleiben. Durch die
Konkurrenzsituation zu der steuerlich gleichgestellten
Direktversicherung der Lebensversicherungsunternehmen sind
für das Geschäft der Pensionskassen jedoch keine
relevanten positiven Impulse zu erwarten.
Wir rechnen für das Jahr 2024 mit
Beitragseinnahmen auf dem Niveau des Vorjahres von etwa 22
Mio. €. Das Kapitalanlageergebnis planen wir
vergleichbar mit dem Vorjahr mit rund 10 Mio. €. Nach
dem positiven Jahresergebnis 2023 rechnen wir für das
Jahr 2024 mit einem nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis.
Wir erwarten im Jahr 2024 eine weitere Verbesserung
der laufenden Erträge aus Zinsanlagen.
Die Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung wird
voraussichtlich auf der Höhe von 2023 bleiben und sich
so zum Jahresende 2024 auf etwa 51 Mio. € stellen.
Die dargestellten Erwartungen sind mit Ungewissheiten
verbunden. Deshalb können die tatsächlichen
Ergebnisse und Entwicklungen von diesen abweichen.
Bewegung des Bestandes an
Pensionsversicherungen im Geschäftsjahr
2023¹
|
Anwärter |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Jahresrenten |
Lfd. Beitrag
für ein Jahr |
Einmal-
beitrag |
|
Männer |
Frauen |
Gesamt |
in Tsd.€ |
in Tsd.€ |
in Tsd.€ |
I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
17.100 |
14.654 |
31.754 |
41.401 |
22.849 |
|
II. Zugang während
des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
|
1. Neuzugang an
Anwärtern,
Zugang an Rentnern |
394 |
415 |
809 |
841 |
1.225 |
145 |
| 2. Sonstiger Zugang |
- 2 |
18 |
16 |
41 |
19 |
5 |
| 3. Gesamter Zugang |
392 |
433 |
825 |
882 |
1.244 |
150 |
III. Abgang während
des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
|
| 1. Tod |
35 |
13 |
48 |
46 |
24 |
|
| 2. Beginn der
Altersrente |
84 |
72 |
156 |
216 |
130 |
|
3. Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität) |
0 |
0 |
0 |
0 |
3 |
|
| 4. Reaktivierung,
Wiederheirat, Ablauf |
336 |
254 |
590 |
520 |
332 |
|
5. Ausscheiden unter
Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
202 |
273 |
475 |
970 |
1.205 |
|
6. Ausscheiden ohne
Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
0 |
0 |
0 |
119 |
164 |
|
| 7. Sonstiger Abgang |
16 |
21 |
37 |
54 |
18 |
|
| 8. Gesamter Abgang |
672 |
634 |
1.306 |
1.925 |
1.875 |
|
IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
16.820 |
14.453 |
31.273 |
40.358 |
22.218 |
|
| davon: |
|
|
|
|
|
|
| 1. beitragsfreie
Anwartschaften |
5.640 |
5.138 |
10.778 |
5.883 |
0 |
|
| 2. in Rückdeckung
gegeben |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Invaliden-
und Altersrentner |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Jahresrenten |
|
Männer |
Frauen |
Gesamt |
in Tsd.€ |
I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
556 |
329 |
885 |
1.103 |
II. Zugang während
des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
1. Neuzugang an
Anwärtern,
Zugang an Rentnern |
84 |
72 |
156 |
235 |
| 2. Sonstiger Zugang |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3. Gesamter Zugang |
84 |
72 |
156 |
235 |
III. Abgang während
des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Tod |
6 |
2 |
8 |
6 |
| 2. Beginn der
Altersrente |
0 |
0 |
0 |
0 |
3. Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität) |
|
|
|
|
| 4. Reaktivierung,
Wiederheirat, Ablauf |
0 |
0 |
0 |
0 |
5. Ausscheiden unter
Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
0 |
0 |
0 |
13 |
6. Ausscheiden ohne
Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
0 |
0 |
0 |
1 |
| 7. Sonstiger Abgang |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8. Gesamter Abgang |
0 |
0 |
0 |
0 |
IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
6 |
2 |
8 |
20 |
| davon: |
|
|
|
|
| 1. beitragsfreie
Anwartschaften |
634 |
399 |
1.033 |
1.319 |
| 2. in Rückdeckung
gegeben |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Hinterbliebenenrenten |
|
Anzahl der
Versicherungen |
Jahresrenten |
|
Männer |
Frauen |
Gesamt |
in Tsd.€ |
I. Bestand am Anfang des
Geschäftsjahres |
0 |
12 |
12 |
10 |
II. Zugang während
des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
1. Neuzugang an
Anwärtern,
Zugang an Rentnern |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2. Sonstiger Zugang |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3. Gesamter Zugang |
0 |
0 |
0 |
0 |
III. Abgang während
des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
| 1. Tod |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 2. Beginn der
Altersrente |
0 |
0 |
0 |
0 |
3. Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit
(Invalidität) |
|
|
|
|
| 4. Reaktivierung,
Wiederheirat, Ablauf |
0 |
0 |
0 |
0 |
5. Ausscheiden unter
Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
6. Ausscheiden ohne
Zahlung
von Rückkaufswerten,
Rückgewährbeträgen und
Austrittsvergütungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 7. Sonstiger Abgang |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8. Gesamter Abgang |
0 |
0 |
0 |
0 |
IV. Bestand am Ende des
Geschäftsjahres |
0 |
0 |
0 |
0 |
| davon: |
|
|
|
|
| 1. beitragsfreie
Anwartschaften |
0 |
12 |
12 |
10 |
| 2. in Rückdeckung
gegeben |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 ohne sonstige Versicherungen
Der Bestand enthält keine
Sterbegeldversicherungen.
Die Beitragssumme des Neuzugangs beträgt 27.274
Tsd. €.
Bei Konsortialverträgen sind von jedem der
beteiligten Unternehmen die Anzahl der
Versicherungsverhältnisse, der Beitrag und die
Versicherungssumme jeweils anteilig anzugeben.
Die Rundungen erfolgten pro Einzelposten; bei
Summationen wurde kein Ausgleich gebildet (in Anlehnung an
die Rundungsvorschriften gemäß BerVersV).
| Bestand an sonstigen
Zusatzversicherungen |
Anzahl der
Versicherungen |
Jahresrenten |
|
|
in Tsd.€ |
| 1. am Anfang des
Geschäftsjahres |
7.130 |
7.598 |
| 2. am Ende des
Geschäftsjahres |
7.020 |
7.445 |
| davon in
Rückdeckung gegeben |
0 |
0 |
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
Vorjahr |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| A. Kapitalanlagen |
|
|
|
|
| Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und
andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
|
23.475.334 |
|
20.413.481 |
2.
Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
228.242.557 |
|
220.540.178 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
165.856.623 |
|
|
164.495.009 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
71.134.819 |
|
|
65.426.660 |
| c) übrige
Ausleihungen |
316.415 |
|
|
316.415 |
|
|
237.307.857 |
|
230.238.085 |
|
|
|
489.025.749 |
471.191.744 |
B. Kapitalanlagen
für Rechnung und Risiko von Inhabern von
Lebensversicherungspolicen |
|
|
1.696.182 |
1.488.533 |
| C. Forderungen |
|
|
|
|
I. Forderungen aus dem
selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft an: |
|
|
|
|
| 1.
Versicherungsnehmer |
|
|
|
|
| a) fällige
Ansprüche |
650.425 |
|
|
719.619 |
| b) noch nicht
fällige Ansprüche |
713.343 |
|
|
958.043 |
|
1.363.769 |
|
|
1.677.662 |
| 2.
Versicherungsvermittler |
111.208 |
|
|
132.572 |
|
|
1.474.977 |
|
1.810.234 |
| II. Sonstige
Forderungen |
|
54.291 |
|
4.380 |
davon gegenüber
verbundenen
Unternehmen: 51.002 € (1.126 €) |
|
|
|
|
|
|
|
1.529.268 |
1.814.614 |
| D. Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
I. Laufende Guthaben bei
Kreditinstituten,
Schecks und Kassenbestand |
|
2.612.791 |
|
2.532.014 |
| II. Andere
Vermögensgegenstände |
|
182.622 |
|
130.638 |
|
|
|
2.795.413 |
2.662.652 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
|
| I. Abgegrenzte Zinsen
und Mieten |
|
4.359.836 |
|
4.325.051 |
| II. Sonstige
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
0 |
|
0 |
|
|
|
4.359.836 |
4.325.051 |
| Summe der Aktiva |
|
|
499.406.447 |
481.482.594 |
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128
Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis
aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen
und aufsichtsbehördlichen Anforderungen
gemäß angelegt und vorschriftsmäßig
sichergestellt sind.
Oberursel (Taunus), den 14.
Februar 2024
| Helmut Fritsch |
| Treuhänder für
das Sicherungsvermögen |
Passivseite
|
|
|
|
Vorjahr |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
|
5.000.000 |
|
5.000.000 |
| II.
Kapitalrücklage |
|
26.751.083 |
|
26.751.083 |
| III.
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
| Andere
Gewinnrücklagen |
|
120.017 |
|
120.017 |
| IV. Gewinnvortrag |
|
1.962.690 |
|
1.588.071 |
| V.
Jahresüberschuss |
|
95.008 |
|
374.619 |
|
|
|
33.928.799 |
33.833.790 |
| B.
Versicherungstechnische Rückstellungen |
|
|
|
|
| I.
Beitragsüberträge |
|
1.818.560 |
|
1.936.214 |
| II.
Deckungsrückstellung |
|
448.942.335 |
|
430.822.031 |
III. Rückstellung
für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
|
441.040 |
|
547.685 |
IV. Rückstellung
für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung |
|
8.921.120 |
|
8.817.389 |
|
|
|
460.123.054 |
442.123.319 |
C.
Versicherungstechnische Rückstellungen im
Bereich
der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko
von den Versicherungsnehmern getragen wird |
|
|
|
|
|
Deckungsrückstellung |
|
|
1.696.182 |
1.488.533 |
| D. Andere
Rückstellungen |
|
|
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
|
|
119.320 |
111.398 |
| E. Andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
I. Verbindlichkeiten aus
dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft gegenüber |
|
|
|
|
| 1.
Versicherungsnehmern |
3.027.095 |
|
|
2.843.027 |
| 2.
Versicherungsvermittlern |
507.763 |
|
|
638.206 |
|
|
3.534.858 |
|
3.481.233 |
| II. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
4.235 |
|
444.321 |
davon gegenüber
verbundenen Unternehmen:
0 € (Vj: 421.046 €) |
|
|
3.539.093 |
3.925.554 |
| Summe der Passiva |
|
|
499.406.447 |
481.482.594 |
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter
den Posten B.II. und C. der Passiva eingestellte
Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f
HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235
Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen
Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den
Altbestand im Sinne des § 336 VAG in Verbindung mit
§ 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit §
233 Absatz 5 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung
nach dem zuletzt am 31. Oktober 2023 genehmigten
Geschäftsplan berechnet worden.
Oberursel (Taunus), den 14.
Februar 2024
| Jörn Ehm |
| Verantwortlicher
Aktuar |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023
|
|
|
Vorjahr |
|
€ |
€ |
€ |
| I.
Versicherungstechnische Rechnung |
|
|
|
| 1. Verdiente
Beiträge |
|
|
|
| a) Gebuchte
Beiträge |
22.269.457 |
|
23.092.305 |
| b) Veränderung der
Beitragsüberträge |
117.655 |
|
120.301 |
|
|
22.387.111 |
23.212.605 |
| 2. Beiträge aus der
Rückstellung für
Beitragsrückerstattung |
|
330.358 |
320.025 |
| 3. Erträge aus
Kapitalanlagen |
|
|
|
| a) Erträge aus
anderen Kapitalanlagen |
8.766.480 |
|
8.165.892 |
| b) Erträge aus
Zuschreibungen |
2.808 |
|
0 |
| c) Gewinne aus dem
Abgang von Kapitalanlagen |
1.630.475 |
|
3.246.590 |
|
|
10.399.763 |
11.412.483 |
| 4. Nicht realisierte
Gewinne aus Kapitalanlagen |
|
214.790 |
0 |
| 5. Sonstige
versicherungstechnische Erträge |
|
20.974 |
25.638 |
| 6. Aufwendungen für
Versicherungsfälle |
|
|
|
| a) Zahlungen für
Versicherungsfälle |
12.376.833 |
|
11.786.579 |
b) Veränderung der
Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle |
-106.645 |
|
178.516 |
|
|
12.270.188 |
11.965.095 |
7. Veränderung der
übrigen versicherungstechnischen
Rückstellungen
Deckungsrückstellung |
|
-18.327.953 |
-19.322.276 |
8. Aufwendungen für
erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattungen |
|
547.000 |
920.000 |
| 9. Aufwendungen für
den Versicherungsbetrieb |
|
|
|
| a)
Abschlussaufwendungen |
607.122 |
|
573.829 |
| b)
Verwaltungsaufwendungen |
594.182 |
|
519.073 |
|
|
1.201.304 |
1.092.902 |
| 10. Aufwendungen
für Kapitalanlagen |
|
|
|
a) Aufwendungen für
die Verwaltung von Kapitalanlagen,
Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen
für die Kapitalanlagen |
264.147 |
|
258.922 |
| b) Abschreibungen auf
Kapitalanlagen |
34.080 |
|
3.690 |
| c) Verluste aus Abgang
von Kapitalanlagen |
63 |
|
6.525 |
|
|
298.290 |
269.138 |
| 11. Nicht realisierte
Verluste aus Kapitalanlagen |
|
0 |
249.108 |
| 12. Sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen |
|
400.298 |
530.306 |
| 13.
Versicherungstechnisches Ergebnis |
|
307.965 |
621.928 |
| II.
Nichtversicherungstechnische Rechnung |
|
|
|
| 1. Sonstige
Erträge |
54.873 |
|
38.050 |
| 2. Sonstige
Aufwendungen |
269.229 |
|
286.776 |
|
|
-214.356 |
-248.726 |
| 3. Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
93.609 |
373.202 |
| 4. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
|
0 |
0 |
| 5. Sonstige Steuern |
|
-1.400 |
-1.417 |
| davon
Organschaftsumlage: -1.400 € (Vj: -1.417
€) |
|
|
|
| 6.
Jahresüberschuss |
|
95.008 |
374.619 |
| 7. Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
|
1.962.690 |
1.588.071 |
| 8. Bilanzgewinn |
|
2.057.699 |
1.962.690 |
Anhang zum Jahresabschluss
Angaben gemäß § 264
Abs. 1a HGB
Die Alte Leipziger Pensionskasse AG, Alte
Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus), ist beim
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe (HRB Nr. 7848)
registriert.
Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ermittlungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, Aktiengesetzes und des
Versicherungsaufsichtsgesetzes in Verbindung mit der
Verordnung über die Rechnungslegung von
Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt.
Die im amtlichen Formblatt vorgesehenen, aber nicht
belegten Posten werden nicht aufgeführt. Die einzelnen
Posten, Zwischen- und Endsummen wurden jeweils
kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.
Da die Alte Leipziger Pensionskasse AG kein in
Rückdeckung gegebenes Geschäft hat, wurde in der
Bilanz auf die Gliederung gemäß Formblatt 1
RechVersV sowie in der Gewinn-und Verlustrechnung auf die
Gliederung gemäß Formblatt 3 RechVersV in Brutto
und Anteil der Rückversicherer gemäß §
5 Abs. 3 RechVersV verzichtet.
Aktiva
Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip
mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren
beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag bewertet. Das
Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB
wird beachtet.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere werden gemäß §
341b Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB dem
Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip grundsätzlich zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag. Die fortgeführten Anschaffungskosten
ermitteln sich hierbei aus den Anschaffungskosten
zuzüglich oder abzüglich der kumulierten
Amortisation einer Differenz zwischen den
Anschaffungskosten und dem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der
Effektivzinsmethode. Das Wertaufholungsgebot
gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.
Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen
und Darlehen sowie übrige Ausleihungen werden
gemäß § 341c Abs. 3 HGB i. V. m. § 253
HGB mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich oder
abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz
zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag
unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.
Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter
Wertminderung vorgenommen. Das Wertaufholungsgebot
gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Inhabern von Lebensversicherungspolicen sind
gemäß § 341d HGB mit ihrem Zeitwert
ausgewiesen.
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft sind mit den Nominalwerten
bewertet. Soweit Bonitätsrisiken vorliegen, werden
Pauschal- und Einzelwertberichtigungen in Höhe der
befürchteten Zahlungs- und Zinsausfälle gebildet.
Sonstige Forderungen sind mit den Nominalwerten
ausgewiesen. Erforderliche Wertberichtigungen werden
vorgenommen. Sämtliche als uneinbringlich erkannten
Forderungen werden abgeschrieben.
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den
Nominalwerten angesetzt.
Andere Vermögensgegenstände werden zu
Nominalwerten bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalwerten
angesetzt.
Ermittlung der Zeitwerte von
Kapitalanlagen
Nach § 54 bis § 56 RechVersV ist für
Kapitalanlagen jeweils der Zeitwert anzugeben. Zum 31.
Dezember 2023 betrug der Zeitwert der ausgewiesenen
Kapitalanlagen 359,7 Mio.€ (321,6 Mio. €). Die
detaillierte Darstellung findet sich in der Tabelle
"Entwicklung der Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023".
Die Ermittlung der Zeitwerte der
Inhaberschuldverschreibungen und der Investmentanteile
erfolgte mit den letzten zum Stichtag verfügbaren
Börsenkursen bzw. Rücknahmepreisen. Der Zeitwert
nicht notierter Zinsanlagen (Namensschuldverschreibungen,
Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie übrige
Ausleihungen) wird anhand der Zinskurve unter
Berücksichtigung spezifischer Kreditspreads ermittelt.
Bei den übrigen Ausleihungen entsprechen die Zeitwerte
den Buchwerten.
Anleihen mit eingebetteten Kündigungsrechten
werden unter Anwendung gängiger Modelle bewertet.
Passiva
Versicherungstechnische Rückstellungen sind
unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften
gemäß dem Geschäftsplan bzw. den
Grundsätzen, die der BaFin nach § 143 VAG
mitgeteilt wurden, ermittelt.
Beitragsüberträge sind grundsätzlich
individuell nach Zahlungsweise und Termin berechnet. Das
Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30. April
1974 wurde beachtet.
Deckungsrückstellung Sie ist durch Interpolation
zwischen den Werten zu den angrenzenden Jahresterminen
ermittelt worden. Die Berechnung der
Deckungsrückstellung zu den Jahresterminen erfolgt
grundsätzlich prospektiv einzelvertraglich nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen. Für
beitragsfreie Zeiten wird eine
Verwaltungskostenrückstellung gebildet, ansonsten
werden die Kosten implizit berücksichtigt. Negative
Werte aus der Zillmerung sind mit Null bewertet. Die
Deckungsrückstellung ist mindestens in der Höhe
des gesetzlich oder vertraglich garantierten
Rückkaufswertes angesetzt. Die im Wege der Zillmerung
angesetzten einmaligen Abschlusskosten übersteigen die
gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen nicht. Für
die Deckungsrückstellung der aus
Überschussanteilen erworbenen, garantierten Leistungen
gelten die gleichen Berechnungsmethoden und
Rechnungsgrundlagen.
Eine Übersicht über die bei der Berechnung
verwendeten Rechnungsgrundlagen finden Sie im Anhang unter
dem Abschnitt "Angaben zu den Passiva, B.II.
Deckungsrückstellung".
Für Rentenversicherungen mit veralteten
Rechnungsgrundlagen ist entsprechend den von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im
BaFin-Rundschreiben 01/2005 bekannt gegebenen
Grundsätzen die einzelvertragliche Differenz zwischen
der Soll- und der Ist-Bilanzdeckungsrückstellung zur
Anpassung an aktualisierte Rechnungsgrundlagen
zusätzlich eingestellt worden. Dabei wurden
vorsichtige Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten
angesetzt.
Für Versicherungen, bei denen der Rechnungszins
höher ist als der Referenzzins, haben wir die
einzelvertraglich gemäß Geschäftsplan
ermittelte Differenz zwischen der Soll- und der
Ist-Bilanzdeckungsrückstellung zusätzlich
gestellt (Zinszusatzreserve/Zinsverstärkung). Der
Referenzzins wurde für Versicherungen des Altbestandes
von der BaFin genehmigt und beträgt 1,79 %, für
Versicherungen des Neubestandes wurde er nach Maßgabe
der Deckungsrückstellungsverordnung berechnet und
beträgt 1,57 %. Diese Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung vorsichtiger Storno- und
Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten berechnet. Die
Versicherungsnehmer haben auf die erhöhte
Rückstellung keinen Anspruch.
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle wurden für jeden bis zur
Bestandsfeststellung regulierten Versicherungsfall
individuell in Höhe der zu erbringenden Leistungen
gebildet. Für bis zum 31. Dezember regulierte bzw.
gemeldete, aber noch nicht entschiedene Leistungsfälle
wurden einzelvertragliche
Spätschadenrückstellungen in Höhe des
regulierten bzw. erwarteten Schadens gebildet.
Für bereits eingetretene, aber bis zum 31.
Dezember noch nicht gemeldete Versicherungsfälle wurde
auf Basis von aktualisierten Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit eine zusätzliche
Spätschadenrückstellung gebildet. In den
Rückstellungen für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle sind Rückstellungen für
anteilige Regulierungsaufwendungen enthalten.
Für die Beteiligungsverträge werden die
versicherungstechnischen Rückstellungen
gemäß Angabe der Federführer bilanziert.
Das nicht federführende Konsortialgeschäft wird
teilweise geschätzt oder um ein Jahr zeitversetzt
gebucht (§ 27 Abs. 3 und 4 RechVersV), da zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die
benötigten Daten der federführenden Konsorten
noch nicht vorliegen. Das nicht phasengleich gebuchte
Konsortialgeschäft ist von untergeordneter Bedeutung.
Deckungsrückstellung für Versicherungen,
soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern
getragen wird Sie entspricht dem korrespondierenden
Aktivposten.
Andere Rückstellungen sind nach § 253 Abs.
1 Satz 2 HGB mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Andere Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Passive latente Steuern
Soweit zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen Differenzen auftreten, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen,
werden darauf Steuern mit den unternehmensindividuellen
Sätzen ermittelt. Berücksichtigt werden hierbei
auch solche Differenzen, deren Umkehrzeitpunkt noch nicht
exakt feststeht oder von einer Disposition des Unternehmens
abhängig ist oder erst zum Zeitpunkt der Liquidation
eintreten würde. Steuerliche Verlustvorträge -
soweit vorhanden - werden nur in dem Umfang
berücksichtigt als zu erwarten ist, dass sie innerhalb
der nächsten fünf Jahre verrechnet werden, bzw.
wie ein Passivüberhang an latenten Steuern besteht.
Ergibt sich aus der Ermittlung insgesamt eine künftige
Steuerbelastung, so wird diese als passive latente Steuer
zu Lasten des Steueraufwands angesetzt. Eine sich ergebende
künftige Steuerentlastung wird hingegen aufgrund des
von uns ausgeübten Wahlrechts nicht
berücksichtigt.
Kapitalflussrechnung
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember
2023
|
2023 |
2022 |
|
Tsd. € |
Tsd. € |
| Periodenergebnis |
95 |
375 |
| Veränderung der
versicherungstechnischen Rückstellungen |
18.207 |
19.848 |
| Veränderung der
sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten |
-101 |
411 |
| Gewinne und Verluste aus
dem Abgang von Kapitalanlagen |
-1.630 |
-3.240 |
|
Ertragssteueraufwand |
0 |
0 |
|
Ertragssteuerzahlungen |
0 |
0 |
| Veränderung
sonstiger Bilanzposten |
-79 |
5 |
| Sonstige
zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge
sowie Berichtigungen des Periodenergebnisses |
-365 |
273 |
| Cashflow aus der
laufenden Geschäftstätigkeit |
16.127 |
17.673 |
| Einzahlungen aus dem
Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen
Kapitalanlagen |
19.226 |
63.068 |
| Auszahlungen aus dem
Erwerb von übrigen Kapitalanlagen |
-35.282 |
-80.678 |
| Einzahlungen aus dem
Verkauf von Kapitalanlagen der Fondsgebundenen
Lebensversicherungen |
36 |
36 |
| Auszahlungen aus dem
Erwerb von Kapitalanlagen der Fondsgebundenen
Lebensversicherungen |
- 26 |
- 24 |
| Cashflow aus der
Investitionstätigkeit |
-16.046 |
-17.598 |
| Veränderung des
Finanzmittelfonds |
81 |
74 |
| Finanzmittelfonds am
Anfang der Periode |
2.532 |
2.458 |
| Finanzmittelfonds am
Ende der Periode |
2.613 |
2.532 |
Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß DRS
21 erstellt. Der Finanzmittelfonds entspricht dem
Bilanzposten "Laufende Guthaben bei Kreditinstituten,
Schecks und Kassenbestand".
Erläuterungen zur Bilanz
Angaben zu den Aktiva
| Entwicklung der
Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023 |
Zeitwerte
Vorjahr |
Bilanzwerte
Vorjahr |
Zugänge
1 |
Umbuchungen |
Abgänge
2 |
Zuschreibungen |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| A. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
23.886.786 |
20.413.481 |
6.028.799 |
|
2.935.675 |
2.808 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
114.129.630 |
220.540.178 |
12.898.340 |
|
5.195.961 |
0 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
123.181.964 |
164.495.009 |
10.312.312 |
|
8.950.699 |
0 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
60.072.694 |
65.426.660 |
6.829.615 |
|
1.121.456 |
0 |
| c) übrige
Ausleihungen |
316.415 |
316.415 |
0 |
|
0 |
0 |
| Summe A.3. |
183.571.074 |
230.238.085 |
17.141.927 |
0 |
10.072.154 |
0 |
| Insgesamt |
321.587.490 |
471.191.744 |
36.069.067 |
0 |
18.203.790 |
2.808 |
| Entwicklung der
Aktivposten A im Geschäftsjahr 2023 |
Abschreibungen |
Bilanzwerte
Geschäftsjahr |
Zeitwerte
Geschäftsjahr |
|
€ |
€ |
€ |
| A. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
| 1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
34.080 |
23.475.334 |
29.230.562 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
0 |
228.242.557 |
131.108.995 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
0 |
165.856.623 |
130.821.221 |
| b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
0 |
71.134.819 |
68.251.563 |
| c) übrige
Ausleihungen |
0 |
316.415 |
316.415 |
| Summe A.3. |
0 |
237.307.857 |
199.389.199 |
| Insgesamt |
34.080 |
489.025.749 |
359.728.756 |
1 davon Zins-Amortisierungen: 787.306 € bei
Buchstabe A.2. und A.3.
2 davon Zins-Amortisierungen: 605.352 € bei
Buchstabe A.2. und A.3.
Der sich im Geschäftsjahr 2023 ergebende Saldo
aus Zeitwert und Buchwert der in die
Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen
ist negativ, sodass den Versicherungsnehmern hieraus nichts
zuzuteilen war.
Sonstige Ausleihungen im Buchwert von 157.540.660
€ werden über ihren beizulegenden Zeitwert von
115.101.181 € ausgewiesen. Diese Forderungen sind
gemäß § 341c Abs. 1 i. V. m. § 253 HGB
bzw. § 341 c Abs. 3 HGB zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Inhaberschuldverschreibungen
im Buchwert von 220.561.896 € werden über ihren
beizulegenden Zeitwert von 122.760.845 € ausgewiesen.
Diese Wertpapiere sind gemäß § 341b Abs. 2
Halbsatz 2 i. V. m. § 253 HGB dem Anlagevermögen
zugeordnet und werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten nach dem gemilderten Niederstwertprinzip
bewertet. Aufgrund der Bonität der Schuldner und
unserer internen Einschätzung besteht kein Anlass
für außerplanmäßige Abschreibungen.
C. Kapitalanlagen für Rechnung und
Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
|
2023 |
2023 |
|
Anteile |
€ |
| AL Trust Aktien
Deutschland |
2.070,351 |
238.918 |
| AL Trust Aktien
Europa |
615,535 |
32.371 |
| AL Trust Chance A |
473,696 |
45.470 |
| AL Trust Euro Renten
A |
3,485 |
135 |
| AL Trust Euro Short
Term |
10,941 |
444 |
| AL Trust Global Invest
A |
443,861 |
49.397 |
| AL Trust Global Invest
Inst (T) |
0,756 |
57 |
| AL Trust Stabilität
A |
17,461 |
1.100 |
| AL Trust Wachstum A |
254,661 |
20.938 |
| AL Trust Wachstum Inst
(T) |
0,100 |
7 |
| DWS German Equities Typ
O |
156,058 |
78.388 |
| ETHNA - AKTIV |
17,804 |
2.521 |
| FIDELITY FDS-EURO
GROW-YACC |
5,454 |
122 |
| FIDELITY FDS-EUROPEAN A
ACC EUR |
4.091,074 |
97.122 |
| FIDELITY FDS-EUROPEAN
GROWTH FUND |
25.938,615 |
453.926 |
| FRANK TEMP INV TEM GR
E-IACC |
4,025 |
100 |
| FVS STRATEGIE SICAV-MLT
OP-R |
42,500 |
12.314 |
| Templeton Euroland Fund
A ACC |
153,065 |
3.794 |
| Templeton Growth (Euro)
Fd.A |
32.070,964 |
659.058 |
| Insgesamt |
|
1.696.182 |
Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich
ausschließlich um Überschussbeteiligungen.
Latente Steuern
Zum 31. Dezember 2023 errechnet sich eine
künftige steuerliche Entlastung bei Investmentanteilen
und bei der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle, eine künftige
steuerliche Belastung bei anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren. Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein
Aktivüberhang von 58,9 Tsd. €. Der Berechnung
liegt ein Steuersatz von 30,18 % zugrunde.
Entwicklung latente Steuern
|
31.12.2022 |
Erhöhung/
Verminderung |
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
| Aktive latente
Steuern |
99.666 |
-19.017 |
80.648 |
| Passive latente
Steuern |
20.435 |
1.310 |
21.745 |
| Saldo nach
Verrechnung |
79.230 |
-20.327 |
58.903 |
Aufgrund des ausgeübten Wahlrechts, auf den
Ansatz aktiver latenter Steuern zu verzichten, ist kein
Bilanzposten aufzunehmen.
Mindeststeuer
Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf
Gegenseitigkeit, Oberursel (Taunus) erfüllt die
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des
Mindeststeuergesetzes und bildet für Zwecke der
globalen Mindestbesteuerung eine Unternehmensgruppe, mit
allen im handelsrechtlichen Konzernabschluss konsolidierten
Gesellschaften.
Aufgrund einer untergeordneten internationalen
Tätigkeit der Unternehmensgruppe gemäß
§ 83 Mindeststeuergesetz ergibt sich eine bis zu
fünfjährige Befreiung von der Mindeststeuer.
Insoweit wird für den Jahresabschluss der Gesellschaft
zunächst keine Auswirkung aus der Anwendung des
Mindeststeuergesetzes ab dem Geschäftsjahr 2024
erwartet.
Angaben zu den Passiva
A. Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
5.000.000 € und ist in 500 voll eingezahlte auf den
Namen lautende Stückaktien zu je 10.000 €
eingeteilt. Weiterhin wird eine Kapitalrücklage in
Höhe von 26.751.083 € ausgewiesen. Die
Gewinnrücklagen zum Bilanzstichtag betragen
unverändert 120.017 €, der Bilanzgewinn 2.057.699
€.
B. II. Deckungsrückstellung
Die Deckungsrückstellung beläuft sich auf
448.942.335 €.
Prozentuale Zusammensetzung nach Tarifgruppen bzw.
Rechnungsgrundlagen: M = Männer, F = Frauen, U =
Unisex, MT = Mitteilung gem. § 143 VAG.
Leibrentenversicherung,
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen und
Waisenrenten-Zusatzversicherungen
| Ausscheideordnung |
Zins |
Berechnungs-
grundlage |
Anteil an der
Deckungsrück-
stellung |
| DAV 2004 R M/F/U |
0,25 % |
Geschäftsplan/MT |
1,20 % |
| DAV 2004 R M/F/U |
0,90 % |
Geschäftsplan/MT |
4,93 % |
| DAV 2004 R M/F/U |
1,25 % |
Geschäftsplan/MT |
3,16 % |
| Anpassung an
Referenzzins |
1,79 % / 1,57 %* |
Geschäftsplan/MT |
11,26 % |
| DAV 2004 R M/F/U |
1,75 % |
Geschäftsplan/MT |
3,51 % |
| DAV 2004 R M/F |
1,75 % |
Geschäftsplan/MT |
2,07 % |
| DAV 2004 R M/F |
2,25 % |
Geschäftsplan/MT |
16,27 % |
| DAV 2004 R M/F |
2,75 % |
Geschäftsplan/MT |
13,42 % |
| Anpassung an DAV 2004
R-Bestand/B20 |
3,25 % |
VerBaFin 01/2005 |
1,42 % |
| DAV 1994 R M/F |
3,25 % |
Geschäftsplan |
42,26 % |
| Zusammen |
|
|
99,50 % |
* reguliert/dereguliert
Selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherungen und
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
| Ausscheideordnung |
Zins |
Berechnungs-
grundlage |
Anteil an der
Deckungsrück-
stellung |
| AL2020 I, AL2013T
M/F/U |
0,25 % |
Geschäftsplan/MT |
0,01 % |
| AL2020 I, AL2013T
M/F/U |
0,90 % |
Geschäftsplan/MT |
0,01 % |
| AL2017 I, AL2013T
M/F/U |
0,90 % |
Geschäftsplan/MT |
0,03 % |
| AL2015 I, AL2013T
M/F/U |
1,25 % |
Geschäftsplan/MT |
0,04% |
| Anpassung an
Referenzzins |
1,79 % / 1,57 %* |
Geschäftsplan/MT |
0,05 % |
| AL2011 I, AL2013T
M/F/U |
1,75 % |
Geschäftsplan/MT |
0,02 % |
| AL2011 I, AL2000T
M/F |
1,75 % |
Geschäftsplan/MT |
0,01 % |
| AL2011 I, AL2000T
M/F |
2,25 % |
Geschäftsplan/MT |
0,02 % |
| DAV 1997 I, AL2000T
M/F |
2,25 % |
Geschäftsplan/MT |
0,06 % |
| DAV 1997 I, AL2000T
M/F |
2,75 % |
Geschäftsplan/MT |
0,04% |
| DAV 1997 I, AL2000T
M/F |
3,25 % |
Geschäftsplan |
0,21 % |
| Zusammen |
|
|
0,50 % |
* reguliert/dereguliert
B. IV. Rückstellung für
erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
|
€ |
Die Rückstellung
für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
entwickelte sich wie folgt:
Stand am Jahresanfang |
8.817.389 |
| Entnahme |
443.269 |
| Zuführung |
547.000 |
| Stand am Jahresende |
8.921.120 |
Teile der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung
|
€ |
| entfallen auf: |
|
| a) bereits festgelegte,
aber noch nicht zugeteilte laufende
Überschussanteile |
414.673 |
| b) bereits festgelegte,
aber noch nicht zugeteilte
Schlussüberschussanteile und
Schlusszahlungen |
56.575 |
| c) bereits festgelegte,
aber noch nicht zugeteilte Beträge für die
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven |
4.011 |
d) bereits festgelegte,
aber noch nicht zugeteilte Beträge zur
Beteiligung an den Bewertungsreserven (ohne Be-
träge nach Buchstabe c) |
292 |
e) den Teil des
Schlussüberschussanteilfonds, der für die
Finanzierung von Schlussüberschussanteilen und
Schluss-
zahlungen zurückgestellt wird (ohne
Beträge nach Buchstabe b) |
3.457.269 |
f) den Teil des
Schlussüberschussanteilfonds, der für die
Finanzierung der Mindestbeteiligung an Bewertungsre-
serven zurückgestellt wird (ohne
Beträge nach Buchstabe c) |
65.002 |
| g) den ungebundenen Teil
(Rückstellung für
Beitragsrückerstattung ohne Buchstaben a bis
f) |
4.923.299 |
Die Überschussanteilsätze werden für
das dem Berichtsjahr folgende Geschäftsjahr
festgesetzt. Sie sind im Abschnitt
"Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer im Jahr
2024" abgedruckt. Der Schlussüberschussanteilfonds und
der Sockelbetragfonds werden einzelvertraglich nach
Maßgabe der geltenden Deklaration gemäß
§ 28 RechVersV berechnet. Bei der Berechnung der
Barwerte werden 65 % der Sterbewahrscheinlichkeiten der
Sterbetafel DAV 1994 T M/F bzw. 90 % der
Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafel AL 2013 T
für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab 2013
verwendet. Der Diskontierungszinssatz beträgt 0,80 %
(0,80 %).
D. Andere Rückstellungen
Im Geschäftsjahr waren wie im Vorjahr keine
Steuerrückstellungen zu bilden. Die sonstigen
Rückstellungen in Höhe von 119.320 €
(111.398 €) beinhalten die Aufwendungen für den
Jahresabschluss. Die Laufzeiten der Rückstellungen
betragen nicht mehr als ein Jahr.
E. Andere Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft gegenüber
Versicherungsnehmern enthalten verzinslich angesammelte
Überschussanteile in Höhe von 2.221.896 €
(2.178.919 €).
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Versicherungstechnische
Rechnung
Die gebuchten Beiträge von 22.269.457 €
(23.092.305 €) setzten sich aus laufenden
Beiträgen von 22.119.713 € (22.913.937 €)
und Einmalbeiträgen in Höhe von 149.743 €
(178.368 €) zusammen. Sie stammen unverändert
ausschließlich aus Kollektivversicherungen. Die
gesamten gebuchten Beiträge stammen wie im Vorjahr aus
dem Inland im Rahmen von Verträgen mit
Gewinnbeteiligungen. Die gebuchten Beiträge vor
Veränderung der Pauschalwertberichtigung auf
Prämienforderungen setzen sich aus
Pensionsversicherungen von 21.606.722 € (Vorjahr:
22.388.436 €) sowie Zusatzversicherungen von 704.343
€ (Vorjahr: 722.976 €) zusammen.
|
2023 |
2022 |
|
€ |
€ |
| II. 1. und 2. Ergebnis
Sonstige Erträge und Aufwendungen |
|
|
| 1. Sonstige Erträge
1 |
54.873 |
38.050 |
| 2. Sonstige Aufwendungen
1 |
269.229 |
286.776 |
| Insgesamt |
- 214.356 |
- 248.726 |
1 darin enthalten:Entgelte für
Federführungs- und Einrichtungskosten aus dem
FührungsgeschäftAufwendungen aus dem
Führungsgeschäft und für das Unternehmen als
Ganzes wie Aufsichtsratskosten, Erstellung, Prüfung
und VeröffentlichungJahresabschluss, Beiträge an
Gesamtverband und BaFin, Rechts- und Steuerberatungskosten
Sonstige Angaben
Provisionen und sonstige Bezüge
der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
|
2023 |
2022 |
|
€ |
€ |
1. Provisionen jeglicher
Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92
HGB für das selbst abge-
schlossene Versicherungsgeschäft |
353.429 |
333.430 |
| 2. Sonstige Bezüge
der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92
HGB |
|
|
| 3. Löhne und
Gehälter |
0 |
0 |
| 4. Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Unterstützung |
0 |
0 |
| 5. Aufwendungen für
Altersversorgung |
0 |
0 |
| Aufwendungen
insgesamt |
353.429 |
333.430 |
Die Alte Leipziger Pensionskasse AG hat keine eigenen
Beschäftigten. Die verrechneten Personalaufwendungen
für die von der Alte Leipziger Lebensversicherung auf
Gegenseitigkeit entsandten Vorstandsmitglieder und den
Aktuar werden als Dienstleistungsaufwendungen ausgewiesen.
Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf
Gegenseitigkeit, Oberursel (Taunus), besitzt 100 % unseres
Grundkapitals. Die entsprechende Mitteilung nach § 20
AktG liegt vor.
Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf
Gegenseitigkeit, Oberursel (Taunus), erstellt als
Mutterunternehmen einen Konzernabschluss, in den die
Gesellschaft einbezogen wird (kleinster und
größter Konsolidierungskreis). Der
Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und
dort bekannt gemacht.
Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers
nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen gem. § 314 Abs. 1
Nr. 9 HGB im Konzernabschluss der Alte Leipziger
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, in den das
Unternehmen einbezogen ist. Die
Abschlussprüfungsleistungen beziehen sich auf die
Prüfung des Jahresabschlusses. Die anderen
Bestätigungsleistungen beziehen sich auf die
Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes.
Angaben zu Geschäften mit
nahestehenden Unternehmen und Personen
Zu den nahestehenden Unternehmen zählen die in
den Konzernabschluss der Alte Leipziger Lebensversicherung
einbezogenen Gesellschaften sowie die Hallesche
Krankenversicherung, mit der die Alte Leipziger
Lebensversicherung einen Gleichordnungskonzern nach §
18 Abs. 2 AktG bildet.
Zu den nahestehenden Personen gehören die
Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und die
Schlüsselfunktionsinhaber aus dem Kreis der leitenden
Angestellten der ersten Führungsebene unter dem
Vorstand sowie die nahen Familienangehörigen des
vorgenannten Personenkreises sowohl des eigenen
Unternehmens als auch der Alte Leipziger
Lebensversicherung.
Zwischen den nahestehenden Unternehmen bestehen
diverse Dienstleistungs- und
Funktionsausgliederungsverträge zur Hebung von
Synergieeffekten, wobei ganz überwiegend die Alte
Leipziger Lebensversicherung Dienstleistungen für die
Konzernunternehmen und die Hallesche Krankenversicherung
erbringt und in geringem Umfang empfängt. Die
Dienstleistungen werden überwiegend zu Selbstkosten
einschließlich entsprechender
Gemeinkostenzuschläge beziehungsweise zu vereinbarten
marktgängigen Preisen oder im Wege der sachgerechten
Kostenteilung abgerechnet.
Bei den Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden
Personen handelt es sich im Wesentlichen um
Versicherungsverträge. Hierbei erhalten nahestehende
Personen Mitarbeiterkonditionen, falls solche vereinbart
sind. Ansonsten erfolgen die Vertragsabschlüsse zu den
üblichen Bedingungen.
Zusammenfassend ergibt sich keine
Berichterstattungspflicht im Sinne des § 285 Satz 1
Nr. 21 HGB über wesentliche Geschäfte zu
marktunüblichen Bedingungen.
Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft ist gemäß §§
221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die
Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage
der Sicherungsfonds-Finanzierungsverordnung (Leben)
jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der
Summe der versicherungstechnischen
Nettorückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen
von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Dieser
Aufbauprozess war 2009 abgeschlossen, so dass seit 2010 nur
noch Beiträge fällig werden, die sich aus der
Erhöhung der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen ergeben. Die daraus resultierende
Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt 28.075
€.
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus
Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰
der Summe der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer
Verpflichtung von 336.381 €.
Zusätzlich hat sich die Gesellschaft
verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der
Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des
Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen.
Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter
Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den
Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss
der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den
Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die
Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 3.055.507 €.
Das Risiko, aus dieser Gesamtverpflichtung in
Anspruch genommen zu werden, liegt in der drohenden
Insolvenz von Lebensversicherungsunternehmen oder
Pensionskassen, die durch den Sicherungsfonds aufzufangen
wären. Die Höhe der jeweiligen Inanspruchnahme
hängt dabei von dem Volumen des zu übertragenden
Bestandes ab. Gegenwärtig ist uns kein drohender
Insolvenzfall bekannt, der durch die Protektor
Lebensversicherungs-AG aufzufangen wäre. Deshalb ist
nach unserer Einschätzung eine mögliche
Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung mit wesentlichen
Auswirkungen sowohl im Hinblick auf den Sonderbeitrag als
auch der übrigen Verpflichtung nach unseren
derzeitigen Kenntnissen nicht wahrscheinlich.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB beträgt
3.419.964 €.
Sonstige aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse, einschließlich der
Bestellung von Sicherheiten für eigene
Verbindlichkeiten, bestehen nicht.
Organe unserer Gesellschaft
Die Gesamtbezüge der von der Alte Leipziger
Lebensversicherung entsandten Vorstandsmitglieder für
das Geschäftsjahr wurden als
Dienstleistungsaufwendungen ausgewiesen. Die
Gesamtbezüge beliefen sich im Geschäftsjahr auf
305.528 €. Eine Aufsichtsratsvergütung wurde
nicht gezahlt.
Angaben gemäß § 285 Nr.
10 HGB
Aufsichtsrat
Christoph Bohn
Vorsitzender der Vorstände der Alte Leipziger
Lebensversicherung/ Hallesche Krankenversicherung/ Alte
Leipziger Holding Vorsitzender (Mitglied des Aufsichtsrats
und Aufsichtsratsvorsitzender seit 15.03.2018)
Dr. Jürgen Bierbaum
Aktuar (DAV) stv. Vorsitzender der Vorstände der
Alte Leipziger Lebensversicherung/ Hallesche
Krankenversicherung/ Alte Leipziger Holding stv.
Vorsitzender (Mitglied des Aufsichtsrats seit 01.01.2016)
Martin Rohm
Mitglied der Vorstände der Alte Leipziger
Lebensversicherung/ Hallesche Krankenversicherung/ Alte
Leipziger Holding (Mitglied des Aufsichtsrats seit
06.11.2013)
Vorstand
Michael Reinelt
Vertrieb und Marketing / Produktmanagement /
Versicherungsmathematik / Antrag Leistung und Korrespondenz
/ Betriebsorganisation / Datenverarbeitung, Datenschutz /
Interne und externe Kommunikation
Sakip Ziyal
Kapitalanlagemanagement / Risikomanagement / ALM /
Unternehmensplanung (Planung, Controlling, Budgetierung) /
Personal und Recht / Compliance / Innenrevision /
Rechnungswesen
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den
Bilanzgewinn in Höhe von 2.057.698,53 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Gewinnverwendungsbeschluss der
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung hat am 12. März 2024
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023
in der vom Vorstand vorgeschlagenen Weise zu verwenden.
Nachtragsbericht
Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2024
sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
eingetreten.
Überschussbeteiligung der
Versicherungsnehmer im Jahr 2024
Die im Folgenden dargestellten Regelungen zur
Überschussbeteiligung und zur Höhe der
Überschussanteile gelten für
Überschusszuteilungen in der Zeit vom 1. Januar 2024
bis 31. Dezember 2024. Die Höhe der
Überschussanteilsätze wurde aufgrund des
Jahresabschlusses für das Jahr 2023 festgesetzt.
Galten die nachfolgenden Sätze nicht auch
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023,
so sind im Folgenden die Vorjahreswerte in Klammern
angegeben oder gesondert dargestellt.
I. Altersrentenversicherungen
A. Das System der
Überschussbeteiligung
Grundsätzlich erhält jede Versicherung
sowohl in der Zeit vor Rentenbeginn (Aufschubzeit) als auch
in der Rentenbezugszeit laufende Überschussanteile,
die je nach getroffener Vereinbarung auf unterschiedliche
Weise verwendet werden können. Alle Versicherungen mit
einem Versicherungsbeginn ab dem 1. Januar 2008 erhalten
während der Aufschubzeit auch eine
Schlussüberschussbeteiligung. Hinzu kommt eine
Beteiligung an den Bewertungsreserven. Im Folgenden ist
dargestellt, wie die verschiedenen
Überschusskomponenten ermittelt werden.
1. Laufende
Überschussbeteiligung
a. Die jährlichen
Überschusszuteilungen
Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres werden
jeder einzelnen Versicherung laufende
Überschussanteile zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt,
sofern mindestens das zweite Versicherungsjahr erreicht
ist. Die laufenden Überschussanteile bestehen aus
einem Zinsüberschussanteil. Versicherungen mit der
Überschussverwendung Investmentfonds erhalten ferner
jährliche Überschussanteile auf das
Fondsguthaben. Die im folgenden Abschnitt beschriebene
Überschussverwendung Rentenzuwachs ist wie die
Grundversicherung überschuss-berechtigt und
erhält Zinsüberschussanteile nach gleichen
Maßstäben wie die Grundversicherung.
Bei älteren Tarifen ist gegenüber der bei
der Tarifkalkulation verwendeten Sterbetafel die
Lebenserwartung in den letzten Jahren stark gestiegen. Um
die damit verbundenen längeren Rentenzahlungen
finanzieren zu können, werden die Prozentsätze
für die laufenden Überschussanteile bei den
betroffenen Versicherungen entsprechend den jeweils
vorliegenden Verhältnissen nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen herabgesetzt.
Zinsüberschussanteil
Der Zinsüberschussanteil wird in Prozent des
maßgeblichen Deckungskapitals der Versicherung
bemessen. Das maßgebliche Deckungskapital ist
für Versicherungen mit Beginn ab 2011 und
unterjähriger Beitragszahlung das zum
Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital
abzüglich 1/4, 3/8 bzw. 11/24 der Summe der im
vorherigen Versicherungsjahr bei halbjährlicher,
vierteljährlicher bzw. monatlicher Beitragszahlung
gezahlten Beiträge, in allen anderen Fällen das
zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital.
Überschussanteil auf das
Fondsguthaben
Der Überschussanteil auf das Fondsguthaben wird
in Prozent des Fondsguthabens bemessen.
b. Die Verwendung der laufenden
Überschussanteile (Überschussverwendung)
während der Aufschubzeit
Je nach den geltenden Regelungen bei den einzelnen
Tarifen und den getroffenen Vereinbarungen sind die
folgenden Überschussverwendungen möglich:
Rentenzuwachs
Die laufenden Überschussanteile werden für
eine zusätzliche Rente verwendet. Diese
zusätzliche Rente kann je nach Tarif und Vereinbarung
auch eine zusätzliche Todesfallleistung und/oder eine
Mindestlaufzeit beinhalten. Bei Inanspruchnahme einer bei
Rentenbeginn anstelle der Rentenzahlung möglichen
Kapitalzahlung wird das Deckungskapital des Rentenzuwachses
ausgezahlt. Bei Tod oder Rückkauf wird die
Todesfallleistung unter Beachtung der entsprechenden
vertraglichen Regelungen ausgezahlt.
Investmentfonds
Die laufenden Überschussanteile werden für
den Kauf von Fondsanteilen entsprechend den gewählten
Fonds verwendet. Bei Rentenbeginn werden die erworbenen
Fondsanteile zu dem dann gültigen Kurs in einen
entsprechenden Geldbetrag umgerechnet und daraus eine
zusätzliche Rente gebildet. Bei Inanspruchnahme einer
bei Rentenbeginn anstelle der Rentenzahlung möglichen
Kapitalzahlung wird der Wert der erworbenen Fondsanteile
ausgezahlt. Dies gilt auch bei Tod oder Rückkauf unter
Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen.
Verzinsliche Ansammlung
Die laufenden Überschussanteile werden
verzinslich angesammelt. Aus dem bei Rentenbeginn
vorhandenen verzinslich angesammelten Guthaben wird eine
zusätzliche Rente gebildet. Bei Inanspruchnahme einer
bei Rentenbeginn anstelle der Rentenzahlung möglichen
Kapitalzahlung werden die verzinslich angesammelten
Überschussanteile ausgezahlt. Dies gilt auch bei Tod
oder Rückkauf unter Beachtung der entsprechenden
vertraglichen Regelungen.
c. Die Verwendung der laufenden
Überschussanteile (Überschussverwendung)
während der Rentenbezugszeit
Rentenzuwachs
Die laufenden Überschussanteile werden für
eine zusätzliche Rente verwendet. Diese
zusätzliche Rente kann je nach Tarif und Vereinbarung
auch eine Mindestlaufzeit beinhalten. Bei Tod wird eine
enthaltene Todesfallleistung unter Beachtung der
entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt.
Barauszahlung
Die laufenden Überschussanteile werden zusammen
mit den laufenden Renten ausgezahlt.
2. Schlussüberschussbeteiligung
(während der Aufschubzeit)
Bei Versicherungen mit Beginn ab 2008 wird für
jedes zurückgelegte Versicherungsjahr der Aufschubzeit
eine jährliche Anwartschaft auf
Schlussüberschussbeteiligung gebildet. Bei Ablauf der
Aufschubzeit wird die Summe der bis dahin gebildeten
jährlichen Schlussüberschussanwartschaften
für eine zusätzliche Rente verwendet oder
ausgezahlt, sofern bei Rentenbeginn eine Kapitalabfindung
in Anspruch genommen wird. Bei Tod wird die Summe der bis
dahin gebildeten jährlichen
Schlussüberschussanwartschaften unter Beachtung der
entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt. Auch
bei Rückkauf nach Ablauf einer Wartezeit wird eine
Leistung fällig. Diese Leistung errechnet sich aus dem
Deckungskapital der Schlussüberschussanwartschaft
multipliziert mit dem Verhältnis aus der nach Ablauf
der Wartezeit bis zum Kündigungszeitpunkt
verstrichenen Zeit zur ab Ablauf der Wartezeit noch
ausstehenden Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn. Die
Wartezeit beträgt ein Drittel der vereinbarten
Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn, maximal jedoch 10
Jahre. Die bei Rückkauf verfügbare Leistung wird
unter Beachtung der entsprechenden vertraglichen Regelungen
ausgezahlt oder für eine zusätzliche Rente
verwendet.
Die jährlichen Anwartschaften können auch
für vergangene Jahre geändert werden.
Der Satz für die jährliche Anwartschaft
wird in Promille des vorhandenen Deckungskapitals der
Versicherung bemessen. Bei Versicherungen mit laufender
Beitragszahlung besteht der Promillesatz aus einem
Basispromillesatz und einem Steigerungspromillesatz. Der
Steigerungspromillesatz beträgt 10% des
Basispromillesatzes multipliziert mit der vereinbarten
Beitragszahlungsdauer. Bei Einmalbeitragsversicherungen ist
der Promillesatz identisch mit dem Basispromillesatz, wenn
die Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn wenigstens 11
Jahre beträgt; bei Dauern darunter vermindert sich der
Promillesatz für jedes Jahr, das unter 11 Jahre liegt,
um 10 % des Basispromillesatzes.
3. Beteiligung an den
Bewertungsreserven
Ermittlung und Verteilung der Bewertungsreserven
erfolgen nach einem den gesetzlichen Grundlagen (§ 153
Versicherungsvertragsgesetz) entsprechenden,
verursachungsorientierten Verfahren. Dabei wird
berücksichtigt, wie die Verträge durch
längerfristige Kapitalanlage zur Bildung von
Bewertungsreserven beigetragen haben.
Bei Beendigung des Vertrages vor Rentenbeginn
(Rückkauf oder Tod), spätestens jedoch bei
Erleben des Rentenbeginns wird eine einmalige Beteiligung
an den Bewertungsreserven fällig, die bei
Rückkauf, Tod oder Inanspruchnahme einer
Kapitalabfindung unter Beachtung der entsprechenden
vertraglichen Regelungen ausgezahlt wird. Ansonsten wird
aus der Beteiligung an den Bewertungsreserven eine
zusätzliche lebenslange Rente gebildet. Diese
Beteiligung an den Bewertungsreserven ist bei
Versicherungen mit Beginn vor 2008 der aktuelle
Beteiligungswert - dieser kann auch Null sein. Für
Versicherungen mit Beginn ab 2008 wird dieser Wert mit dem
erreichten Sockelbetrag (Tod, Erleben des Rentenbeginns)
bzw. Rückkaufswert des Sockelbetrags (Rückkauf)
verglichen; fällig wird hier das Maximum aus beiden
Größen. Während der Rentenbezugszeit
erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch
eine Erhöhung des Zinsüberschussanteils.
Der Sockelbetrag wird folgendermaßen ermittelt:
Für jedes zurückgelegte Versicherungsjahr
wird für den Sockelbetrag eine jährliche
Anwartschaft gebildet. Diese ist die positive Summe aus
tariflichem Deckungskapital,
Überschuss-Deckungskapital sowie ggf. verzinslich
angesammeltem Überschussguthaben zum
Zuteilungszeitpunkt, multipliziert mit dem
Sockelbetragssatz. Der Sockelbetrag ist die Summe der
jährlichen Anwartschaften. Bei Rückkauf nach
Ablauf einer Wartezeit errechnet sich der
Rückkaufswert des Sockelbetrags aus dem
Deckungskapital des Sockelbetrags multipliziert mit dem
Verhältnis aus der nach Ablauf der Wartezeit bis zum
Kündigungszeitpunkt verstrichenen Zeit zur ab Ablauf
der Wartezeit noch ausstehenden Versicherungsdauer bis zum
Rentenbeginn. Die Wartezeit beträgt ein Drittel der
vereinbarten Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginn,
maximal jedoch 10 Jahre. Die Höhe der Anwartschaft
kann auch für vergangene Jahre geändert werden.
B. Die Höhe der
Überschussbeteiligung
Versicherungen mit
Schlussüberschuss- und Sockelbeteiligung
1. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines
Rechnungszinses von 0,25 %
2. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines
Rechnungszinses von 0,90 %
3. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines
Rechnungszinses von 1,25 %
4. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines
Rechnungszinses von 1,75 % mit Versicherungsbeginn ab 2012
und Vertragsabschluss ab dem 21.12.2012
5. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines
Rechnungszinses von 1,75 % mit Versicherungsbeginn ab 2012
und Vertragsabschluss vor dem 21.12.2012
6. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 Rund eines
Rechnungszinses von 2,25 % mit Versicherungsbeginn ab
2008
Tarife
gemäß |
Die laufende
Überschussbeteiligung
während der
Aufschubzeit |
Die
Überschussbeteiligung
während der
Rentenbezugszeit |
|
Zinsüberschussanteil
(in Prozent) |
Zinsüberschussanteil ¹
(in Prozent) |
| 1. |
1,25 |
1,44 (1,49) |
| 2. |
0,60 |
0,79 (0,84) |
| 3. |
0,25 |
0,44 (0,49) |
| 4. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 5. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 6. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
Werden Überschussleistungen verzinslich
angesammelt, erhalten die Tarife gemäß den
Ziffern 4 bis 6 den zugrundeliegenden tariflichen
Rechnungszins. Alle anderen Tarife erhalten einen
Ansammlungszins in Höhe von 1,44% p. a.
Der Überschussanteilsatz auf das Fondsguthaben
ist je Fonds individuell festgelegt (siehe Abschnitt
"Überschussanteile auf Fondsguthaben").
1 Darin enthalten ist die Beteiligung an den
Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05)
Prozentpunkten.
|
Die
jährliche Anwartschaft auf
Schlussüberschussbeteiligung |
|
(Basissatz
für die jährliche Anwartschaft
in Promille) |
| 2008 - 2017 |
3,4 |
bei allen Tarifen |
| 2018 |
2,4 |
bei Tarifen
gemäß 1. bis 5. |
|
1,5 |
bei Tarifen
gemäß 6. |
| 2019 |
2,4 |
bei Tarifen
gemäß 1. bis 5. |
|
0,5 |
bei Tarifen
gemäß 6. |
| 2020 - 2021 |
1,8 |
bei Tarifen
gemäß 1. bis 5. |
|
0 |
bei Tarifen
gemäß 6. |
| 2022 - 2024 |
1,8 |
bei Tarifen
gemäß 1. bis 3. |
|
0 |
bei Tarifen
gemäß 4. bis 6. |
Der Sockelbetragssatz beträgt 0,25 % für
die Jahre 2008 bis 2014 und 0 % für die Jahre 2015 bis
2024.
Versicherungen ohne
Schlussüberschuss- und Sockelbeteiligung
7. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 2,25 % mit Versicherungsbeginn in
2007
8. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 2,75 %
9. Altersrentenversicherungen nach den Tarifen PK10
und PK11 auf Basis der Sterbetafel DAV 1994 R und eines
Rechnungszinses von 3,25 %
Tarife
gemäß |
Die laufende
Überschussbeteiligung
während der
Aufschubzeit |
Die
Überschussbeteiligung
während der
Rentenbezugszeit |
|
Zinsüberschussanteil
(in Prozent) |
Zinsüberschussanteil ²
(in Prozent) |
| 7. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 8. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 9. |
0,00
1 |
0,00 (0,05)
1 |
Werden Überschussleistungen verzinslich
angesammelt, erhalten alle Tarife den zugrundeliegenden
tariflichen Rechnungszins.
Der Überschussanteilsatz auf das Fondsguthaben ist
je Fonds individuell festgelegt (siehe Abschnitt
"Überschussanteile auf Fondsguthaben").
1 (nur Tarife gemäß 9.)
1 Gegenüber der bei der Tarifkalkulation
verwendeten Sterbetafel ist die Lebenserwartung in den
letzten Jahren stark gestiegen. Um die damit verbundenen
längeren Rentenzahlungen finanzieren zu können,
werden die laufenden Überschussanteilsätze
entsprechend den jeweils vorliegenden Verhältnissen
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
herabgesetzt. Dies gilt auch für die
Überschussanteilsätze auf das Fondsguthaben. Die
Überschussanteilsätze sinken durch die
Kürzung nicht unter 0 %.
2 Darin enthalten ist die Beteiligung an den
Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05)
Prozentpunkten.
II. Hinterbliebenenrenten- und
Waisenrentenzusatzversicherungen
A. Das System der
Überschussbeteiligung
Grundsätzlich erhält jede
Zusatzversicherung sowohl in der Zeit vor einer
Rentenzahlung (Anwartschaftszeit) als auch in einer
Rentenbezugszeit laufende Überschussanteile, die je
nach getroffener Vereinbarung auf unterschiedliche Weise
verwendet werden können. Hinzu kommt eine Beteiligung
an den Bewertungsreserven. Im Folgenden ist dargestellt,
wie die verschiedenen Überschusskomponenten ermittelt
werden.
1. Laufende
Überschussbeteiligung
a. Die jährlichen
Überschusszuteilungen
Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres werden
jeder einzelnen Zusatzversicherung laufende
Überschussanteile zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt,
sofern mindestens das zweite Versicherungsjahr erreicht
ist. Die laufenden Überschussanteile bestehen aus
einem Zinsüberschussanteil. Die im folgenden Abschnitt
beschriebene Überschussverwendung Rentenzuwachs ist
wie die Grundversicherung überschussberechtigt und
erhält Zinsüberschussanteile nach gleichen
Maßstäben wie die Grundversicherung.
Bei älteren Tarifen ist gegenüber der bei
der Tarifkalkulation verwendeten Sterbetafel die
Lebenserwartung in den letzten Jahren stark gestiegen. Um
die damit verbundenen längeren Rentenzahlungen
finanzieren zu können, werden für die
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen die
Prozentsätze für die laufenden
Überschussanteile bei den betroffenen Versicherungen
entsprechend den jeweils vorliegenden Verhältnissen
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
herabgesetzt.
Zinsüberschussanteil
Der Zinsüberschussanteil wird in Prozent des
maßgeblichen Deckungskapitals der Zusatzversicherung
bemessen. Das maßgebliche Deckungskapital ist
für Zusatzversicherungen mit Beginn ab 2011 und
unterjähriger Beitragszahlung das zum
Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital
abzüglich 1/4, 3/8 bzw. 11/24 der Summe der im
vorherigen Versicherungsjahr bei halbjährlicher,
vierteljährlicher bzw. monatlicher Beitragszahlung
gezahlten Beiträge, in allen anderen Fällen das
zum Zuteilungszeitpunkt vorhandene Deckungskapital.
b. Die Verwendung der laufenden
Überschussanteile (Überschussverwendung)
während der Anwartschaftszeit
Im Allgemeinen gilt die gleiche
Überschussverwendung wie für die zugehörige
Hauptversicherung. In diesem Fall wird der laufende
Überschuss aus Hauptversicherung und
Zusatzversicherung zusammengerechnet und nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen so aufgeteilt,
dass das Verhältnis der versicherten Renten aus den
Zusatzversicherungen zur versicherten Rente aus der
Hauptversicherung unverändert bleibt.
Ist die Überschussverwendung für die
Hauptversicherung und die Zusatzversicherungen gesondert
geregelt, kommt für die Zusatzversicherungen die
folgende Überschussverwendung in Betracht.
Einrechnung in die
Hauptversicherung
Die laufenden Überschussanteile werden mit den
laufenden Überschussanteilen der Hauptversicherung
zusammengeführt und zusammen mit diesen so verwendet,
wie es für die Hauptversicherung vereinbart wurde.
c. Die Verwendung der laufenden
Überschussanteile (Überschussverwendung)
während einer Rentenbezugszeit
Im Allgemeinen gilt für die Zusatzversicherung
die gleiche Überschussverwendung wie für die
zugehörige Hauptversicherung.
Ist die Überschussverwendung für die
Hauptversicherung und die Zusatzversicherungen gesondert
geregelt, kommen für die Zusatzversicherungen je nach
den geltenden Regelungen bei den einzelnen Tarifen und den
getroffenen Vereinbarungen die folgenden
Überschussverwendungen in Betracht.
Rentenzuwachs
Die laufenden Überschussanteile werden für
eine zusätzliche Rente entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen verwendet.
Barauszahlung
Die laufenden Überschussanteile werden zusammen
mit den laufenden Renten ausgezahlt.
2. Beteiligung an den
Bewertungsreserven
Ermittlung und Verteilung der Bewertungsreserven
erfolgen nach einem den gesetzlichen Grundlagen (§ 153
Versicherungsvertragsgesetz) entsprechenden,
verursachungsorientierten Verfahren. Dabei wird
berücksichtigt, wie die Verträge durch
längerfristige Kapitalanlage zur Bildung von
Bewertungsreserven beigetragen haben.
Bei Beendigung der Hauptversicherung vor
Altersrentenbeginn (Rückkauf oder Tod),
spätestens jedoch bei Erleben des Altersrentenbeginns
wird eine einmalige Beteiligung an den Bewertungsreserven
fällig, die bei Rückkauf, Tod oder
Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung unter Beachtung der
entsprechenden vertraglichen Regelungen ausgezahlt wird.
Ansonsten wird zu Rentenbeginn die Beteiligung an den
Bewertungsreserven von Haupt- und Zusatzversicherungen
zusammengerechnet und entsprechend der vereinbarten
Überschussverwendung für eine zusätzliche
Rente verwendet. Während der Rentenbezugszeit erfolgt
die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch eine
Erhöhung des Zinsüberschussanteils. Die Höhe
der Beteiligung kann auch Null sein.
B. Die Höhe der
Überschussbeteiligung
1. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 0,25 %
2. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 0,90 %
3. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 1,25 %
4. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 1,75 % und Vertragsabschluss ab dem
21.12.2012
5. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 1,75 % und Vertragsabschluss vor dem
21.12.2012
6. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 2,25 %
7. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R und eines
Rechnungszinses von 2,75 %
8. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen nach
Tarif HZ10 und Waisenrenten-Zusatzversicherungen nach Tarif
WZ10 auf Basis der Sterbetafel DAV 1994 R und eines
Rechnungszinses von 3,25 %
Tarife
gemäß |
Der
Zinsüberschussanteil (in Prozent) |
|
während der
Aufschubzeit der
Hauptversicherung |
während der
Rentenbezugszeit
2 |
| 1. |
1,44 |
1,44 (1,49) |
| 2. |
0,79 |
0,79 (0,84) |
| 3. |
0,44 |
0,44 (0,49) |
| 4. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 5. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 6. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 7. |
0,00 |
0,00 (0,05) |
| 8. |
0,00
1 |
0,00 (0,05)
1 |
Werden Überschussleistungen verzinslich
angesammelt, erhalten Tarife gemäß Ziffer 4 bis
8 den zugrundeliegenden tariflichen Rechnungszins. Alle
anderen Tarife erhalten einen Ansammlungszins in Höhe
von 1,44 % p. a.
1 Gegenüber der bei der Tarifkalkulation
verwendeten Sterbetafel ist die Lebenserwartung in den
letzten Jahren stark gestiegen. Um die damit verbundenen
längeren Rentenzahlungen finanzieren zu können,
werden für die
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen die laufenden
Überschussanteilsätze entsprechend den jeweils
vorliegenden Verhältnissen nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen herabgesetzt.
Die Überschussanteilsätze sinken durch die
Kürzung nicht unter 0 %.
2 Darin enthalten ist die Beteiligung an den
Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05)
Prozentpunkten.
III.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
A. Das System der
Überschussbeteiligung
Grundsätzlich erhält jede
Zusatzversicherung laufende Überschussanteile, die je
nach getroffener Vereinbarung auf unterschiedliche Weise
verwendet werden können. Hinzu kommt eine Beteiligung
an den Bewertungsreserven. Im Folgenden ist dargestellt,
wie die verschiedenen Überschusskomponenten ermittelt
werden.
1. Laufende
Überschussbeteiligung
a. Die jährlichen
Überschusszuteilungen
In der Aktivitätszeit, d.h. wenn keine
Leistungspflicht besteht, erhält jede
Zusatzversicherung einen jährlichen
Überschussanteil, der in Prozent des für die
Zusatzversicherung zu zahlenden Beitrags bemessen wird.
Nach Beitragsfreistellung wird der Überschuss in
Prozent des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der
Beitragsfreistellung bemessen.
Während des Bezuges von
Berufsunfähigkeitsleistungen werden jeder einzelnen
Zusatzversicherung erstmals zu Beginn des zweiten
Rentenbezugsjahres laufende Zinsüberschussanteile
zugeteilt, sie werden in Prozent des zum
Zuteilungszeitpunkt vorhandenen Deckungskapitals bemessen.
b. Die Verwendung der laufenden
Überschussanteile (Überschussverwendung)
während der Aktivitätszeit
In der Aktivitätszeit sind je nach den geltenden
Regelungen bei den einzelnen Tarifen und den getroffenen
Vereinbarungen die folgenden Überschussverwendungen
möglich:
Verzinsliche Ansammlung
Die jeweils nach Ablauf eines Versicherungsjahres
zugeteilten laufenden Überschussanteile werden
verzinslich angesammelt. Das angesammelte Guthaben wird bei
Tod oder Rückkauf unter Beachtung der gleichen
Regelungen wie bei der Hauptversicherung ausgezahlt. Bei
Erleben des Altersrentenbeginns wird es für eine
zusätzliche Altersrente verwendet bzw. bei
Inanspruchnahme der anstelle der Rentenzahlung
möglichen Kapitalzahlung ausgezahlt. Wenn die
Zusatzversicherung vor dem Altersrentenbeginn endet,
erfolgt die Einrechnung in die Überschussbeteiligung
der Hauptversicherung.
Einrechnung in die
Hauptversicherung
Die jeweils nach Ablauf eines Versicherungsjahres
zugeteilten laufenden Überschussanteile werden mit den
laufenden Überschussanteilen der Hauptversicherung
zusammengeführt und zusammen mit diesen so verwendet,
wie es für die Hauptversicherung vereinbart wurde.
c. Die Verwendung der laufenden
Überschussanteile (Überschussverwendung)
während eines Leistungsbezugs
Die laufenden Zinsüberschussanteile werden
für einen Rentenzuwachs verwendet. Dies führt
dazu, dass die Rente jedes Jahr um einen Prozentsatz in
Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes steigt. Der
Rentenzuwachs zu einer baren Rente wird zusammen mit der
Rente ausgezahlt. Der Rentenzuwachs zur Beitragsbefreiung
wird verzinslich angesammelt oder in die Hauptversicherung
eingerechnet.
Das verzinslich angesammelte Guthaben wird bei Tod
unter Beachtung der gleichen Regelungen wie bei der
Hauptversicherung ausgezahlt. Bei Erleben des
Altersrentenbeginns wird es für eine zusätzliche
Altersrente verwendet bzw. bei Inanspruchnahme der anstelle
der Rentenzahlung möglichen Kapitalzahlung ausgezahlt.
Bei Reaktivierung oder Ablauf der Zusatzversicherung vor
dem Altersrentenbeginn erfolgt die Einrechnung in die
Überschussbeteiligung der Hauptversicherung.
2. Beteiligung an den
Bewertungsreserven
Ermittlung und Verteilung der Bewertungsreserven
erfolgen nach einem den gesetzlichen Grundlagen (§ 153
Versicherungsvertragsgesetz) entsprechenden,
verursachungsorientierten Verfahren. Dabei wird
berücksichtigt, wie die Verträge durch
längerfristige Kapitalanlage zur Bildung von
Bewertungsreserven beigetragen haben.
Ist bei Beendigung der Hauptversicherung (Tod,
Rückkauf, Erleben des Rentenbeginns) ein
Beteiligungswert vorhanden, wird dieser zusammen mit dem
Beteiligungswert der Hauptversicherung verwendet.
Während des Bezuges von
Berufsunfähigkeitsleistungen erfolgt die Beteiligung
an den Bewertungsreserven durch eine Erhöhung des
jährlich neu ermittelten Zinsüberschussanteils.
B. Die Höhe der
Überschussbeteiligung
1. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL
2020 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses
von 0,25 %
2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL
2020 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses
von 0,90 %
3. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL
2017 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses
von 0,90 %
4. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL
2011 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses
von 1,25 %
5. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL
2011 I, der Sterbetafel AL 2013 T und eines Rechnungszinses
von 1,75 %
6. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL
2011 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses
von 1,75 %
7. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel AL
2011 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses
von 2,25 % mit Versicherungsbeginn ab 2011
8. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel DAV
1997 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses
von 2,25 % mit Versicherungsbeginn vor 2011
9. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel DAV
1997 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses
von 2,75 %
10. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach
Tarif BZ10 auf Basis der Berufsunfähigkeitstafel DAV
1997 I, der Sterbetafel AL 2000 T und eines Rechnungszinses
von 3,25 %
Werden Überschussleistungen verzinslich
angesammelt, erhalten Tarife gemäß Ziffer 5 bis
10 den zugrundeliegenden tariflichen Rechnungszins. Alle
anderen Tarife erhalten einen Ansammlungszins in Höhe
von 1,44 % p. a.
Tarife
gemäß |
Die
Überschussbeteiligung während der
Aktivitätszeit |
Die
Überschussbeteiligung für Rentner |
|
Der laufende
Überschussanteil (Basisprozentsatz) |
Der
Zinsüberschussanteil
(in Prozent)
1 |
| 1. |
22
2 |
1,44 (1,49) |
| 2. |
22
2 |
0,79 (0,84) |
| 3. |
22
3 |
0,79 (0,84) |
| 4. |
28
3 |
0,44 (0,49) |
| 5. |
28
3 |
0,00 (0,05) |
| 6. |
31
3 |
0,00 (0,05) |
| 7. |
31
3 |
0,00 (0,05) |
Tarife
gemäß |
Die
Überschussbeteiligung während der
Aktivitätszeit |
Die
Überschussbeteiligung für Rentner |
|
Der
laufende Überschussanteil (Basisprozentsatz)
für die Berufsgruppen |
Der
Zinsüberschussanteil
(in Prozent)
1 |
|
1 + |
1 |
2 |
3 |
4 |
|
| 8. |
49
3 |
41
3 |
41
3 |
24
3 |
20
3 |
0,00 (0,05) |
| 9. |
49
3 |
41
3 |
41
3 |
24
3 |
21
3 |
0,00 (0,05) |
| 10. |
50
3 |
41
3 |
41
3 |
19
3 |
5
3 |
0,00 (0,05) |
1 Darin enthalten ist die Beteiligung an den
Bewertungsreserven in Höhe von 0,00 (0,05)
Prozentpunkten.
2 Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag, mit
abgekürzter Beitragszahlungsdauer und beitragsfrei
gestellten Verträgen wird dieser Prozentsatz mit einem
Faktor multipliziert. Dieser beträgt 1 für
Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungsdauer
größer als 15 Jahre ist. Für
Beitragszahlungsdauern unter 15 Jahren ist dieser Faktor
das Verhältnis von Beitragszahlungsdauer zu dem
Minimum aus 15 und der Versicherungsdauer. Für
Einmalbeitragsversicherungen ist dieser Faktor das
Verhältnis von 1 zu dem Minimum aus 15 und der
Versicherungsdauer. Beitragsfrei gestellte
Zusatzversicherungen werden wie
Einmalbeitragsversicherungen behandelt.
3 Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag, mit
abgekürzter Beitragszahlungsdauer und beitragsfrei
gestellten Verträgen wird dieser Prozentsatz mit einem
Faktor multipliziert. Dieser beträgt 1 für
Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungsdauer
größer als 8 Jahre ist. Für
Beitragszahlungsdauern unter 8 Jahren ist dieser Faktor das
Verhältnis von Beitragszahlungsdauer zu dem Minimum
aus 8 und der Versicherungsdauer. Für
Einmalbeitragsversicherungen ist dieser Faktor das
Verhältnis von 1 zu dem Minimum aus 8 und der
Versicherungsdauer. Beitragsfrei gestellte
Zusatzversicherungen werden wie
Einmalbeitragsversicherungen behandelt.
IV. Überschussanteile auf
Fondsguthaben
Für die Fonds fallen bei der
Kapitalanlagegesellschaft Kosten für die
Fondsverwaltung an, die dem Fondsguthaben entnommen werden.
Einen Teil der Kosten erhalten wir als
Rückvergütung. Wir deklarieren den
Überschussanteil auf das Fondsguthaben in Höhe
der jeweiligen Rückvergütungen abzüglich
0,25 Prozentpunkte. Im Folgenden sind die ab 1. Januar 2024
geltenden Sätze wiedergegeben. Ändern die
Fondsgesellschaften unterjährig die
Rückvergütungen, werden die
Überschussanteile entsprechend angepasst.
| Fonds |
ISIN |
Jährlicher
Überschussanteil |
| AL Trust Aktien
Deutschland |
DE0008471608 |
0,45 % |
| AL Trust Aktien
Europa |
DE0008471764 |
0,45 % |
| AL Trust Chance |
DE000A0H0PH0 |
0,83 % |
| AL Trust Chance Inst
T |
DE000A2PWPC0 |
-- |
| AL Trust Euro
Renten |
DE0008471616 |
-- |
| AL Trust Euro Renten
Inst T |
DE000A2PWPA4 |
-- |
| AL Trust Euro Short
Term |
DE0008471699 |
-- |
| AL Trust Global
Invest |
DE0008471715 |
0,45 % |
| AL Trust Global Invest
Inst T |
DE000A2PWPB2 |
-- |
| AL Trust
Stabilität |
DE000A0H0PF4 |
0,43 % |
| AL Trust Stabilität
Inst T |
DE000A2PWPD8 |
-- |
| AL Trust Wachstum |
DE000A0H0PG2 |
0,63 % |
| AL Trust Wachstum Inst
T |
DE000A2PWPE6 |
-- |
| DWS German Equities Typ
O |
DE0008474289 |
0,33 % |
| Ethna-AKTIV |
LU0136412771 |
0,30 % |
| Fidelity Funds -
European Growth Fund |
LU0048578792 |
0,45 % |
| Fidelity Funds -
European Growth Fund Y |
LU0346388373 |
-- |
| Fidelity Funds -
Sustainable Eurozone Equity Fund |
LU0238202427 |
0,45 % |
| Flossbach von Storch -
Multiple Opportunities I |
LU0945408952 |
-- |
| Flossbach von Storch
SICAV - Multiple Opportunities |
LU0323578657 |
0,30 % |
| ODDO BHF Money Market
CR |
DE0009770206 |
-- |
| Templeton Euroland
Fund |
LU0093666013 |
0,60 % |
| Templeton Growth (Euro)
Fund |
LU0114760746 |
0,60 % |
| Templeton Growth (Euro)
Fund I |
LU0114763096 |
-- |
Oberursel (Taunus), den 20.
Februar 2024
Der Vorstand
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Alte Leipziger Pensionskasse AG, Oberursel
(Taunus)
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Alte Leipziger
Pensionskasse AG, Oberursel (Taunus), - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Alte Leipziger Pensionskasse
AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die
sonstigen Informationen verantwortlich
Die sonstigen Informationen umfassen alle
übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne
weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit
Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des
geprüften Lageberichts sowie unseres
Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die oben genannten sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften
Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 1.
März 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Marcel Rehm |
ppa. Maximilian
Roestel |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
|