MM Venture Management GmbH

Charlottenstraße 43, 10117 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 209709
Vorher
aptus 1497. GmbH
Eingetragen
28.8.2019
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Das Verwalten von Spezial-AIF und das Verwalten von europäischen Risikokapitalfonds (EuVE-CA) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an von ihr verwalteten Spezial-AIF und europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA), einschließlich der Beteiligung an diesen als persönlich haftender Gesellschafter. Die Tätigkeiten des Unternehmens erfolgen auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 i. V. m. § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie einer Registrierung als Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds gemäß Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 345/2013 (EuVE-CA-VO). Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen der Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Meurer
seit 12.9.2019
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

40.00% identifiziert60.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
40.00%

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
40.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
MUSTNO UG (haftungsbeschränkt)
Germany
10.000 €
40.00%
DIME UG (haftungsbeschränkt)
Germany
10.000 €
40.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MM Venture Management GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 230.803,00 247.497,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 234,00
II. Sachanlagen 192.892,00 209.353,00
III. Finanzanlagen 37.910,00 37.910,00
B. Umlaufvermögen 2.125.626,99 1.295.180,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.121.969,27 625.904,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.003.657,72 669.276,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 48.685,74 31.504,58
Aktiva 2.405.115,73 1.574.182,51

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 925.342,46 325.133,62
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 200.000,00 25.000,00
III. Bilanzgewinn 700.342,46 275.133,62
B. Rückstellungen 1.017.945,12 486.900,79
C. Verbindlichkeiten 461.828,15 762.148,10
Passiva 2.405.115,73 1.574.182,51

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der MM Venture Management GmbH wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes in Euro aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firma laut Registergericht: MM Venture Management GmbH
Sitz laut Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: HRB 209709 B

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Währungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten sind zum Entstehungskurs oder dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassa-Mittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden neben den unrealisierten Verlusten auch die unrealisierten Gewinne aus der Stichtagskursbewertung berücksichtigt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen EUR 758.333,33. Es handelt sich hierbei um Forderungen aus Management Fee. Die Restlaufzeit ist kleiner als ein Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen EUR 52.650,00 (Vorjahr: EUR 52.650,00). Es handelt sich hierbei um Forderungen aus Kautionen.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 275.133,62 einbezogen.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 461.828,15 (Vorjahr: EUR 762.148,10).

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 15.034,94 (Vorjahr: EUR 608.166,68).

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die zukünftigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf EUR 412.903,17 und resultieren aus Miet- und Leasingverträgen

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 7 (Vorjahr: 6).



sonstige Berichtsbestandteile

 

Berlin, den 05. August 2024

gez. Norbert Muschong

gez. Holger Witte

gez. Dirk Meurer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der folgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss:

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die MM Venture Management GmbH, Berlin

Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der MM Venture Management GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge­schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MM Venture Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli­chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
· 
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan­cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
· 
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts­prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durch­geführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt

"Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über­einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not­wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Mani­pulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort­lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fort­führung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge­gebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetz­lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu­treffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschrif­ten zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lage­bericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz­lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu­treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom In­stitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab­schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe­nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres­abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü­fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü­fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kon­trollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun­gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um­ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver­tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver­tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens­tätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut­same Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließ­lich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre­chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu­kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü­fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und be-
urteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah­men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver­meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga­ben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um­fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ­lich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prü­fung feststellen.

 

Hamburg, den 15. August 2024


KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Stefanie Hagenmüller, Wirtschaftsprüferin

gez. Kerstin Ecke, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

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