Architekturbüros für Hochbau
Lackas Datentechnik GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 56, 46485 Wesel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carlos Lackas seit 11.3.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.02% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
BfS - Büro für Schadenskalkulation GmbH | 50.98% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lackas Datentechnik GmbHWeselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31.12.2020(Dreijahresvergleich)Lackas Datentechnik GmbH, WeselAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2020 bis 31.12.2020(Dreijahresvergleich)Lackas Datentechnik GmbH, Wesel
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 01.01.2020 - 31.12.2020Lackas Datentechnik GmbH,WeselDer von mir aufgestellte Jahresabschluss per 31.12.2020 mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 31.532,45 Euro enthält alle Angaben und umfasst alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres 2020.
Wesel, den 14. Juni 2021 Carlo Raimund Lackas Anhang zum Jahresabschluss 2020der Lackas Datentechnik GmbHI. Allgemeine Angaben Die Lackas Datentechnik GmbH hat ihren Sitz in Wesel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HR B 11190 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze • Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. • Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. • Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsmethoden • Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-Abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. • Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. • Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts-Betrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: • Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. • Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. • Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen. • Weitere Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden (nach § 253(4) HGB). • Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. • Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. • Eine Forderung für die Körperschaftsteuerveranlagung und Gewerbesteuerveranlagung 2020 wurde gebildet. • Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz • Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres. • Soweit die ursprünglichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gem. Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluß als ursprüngliche Anschaffungskosten oder Herstellungskosten übernommen. • Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile und aus Gründen einer vorsichtigen Bewertung wurden beim Anlagevermögen keine Zuschreibungen gem. § 280 Abs. 3 HGB vorgenommen. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungenspiegel ersichtlich. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung, Die Beträge haben Forderungscharakter.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 45.060,97 € entstanden rechtlich keine erst nach dem Abschlußstichtag. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Verbindlichkeitencharakter. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Die Aufgliederung der Rückstellungen ist aus dem Rückstellungsspiegel ersichtlich. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlußstichtag nicht. Die Beträge der Jahresabschlussposten sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, da den gesetzlichen Anforderungen des BILMOG Rechnung getragen wurde, jedoch waren keine Positionen von Änderungspflichten betroffen. III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. IV Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung • In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind in Höhe von 141.804,87 € enthalten. • Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von
V. Sonstige Angaben 1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
2. Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):
VI. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt und beschlossen. VII. Forderungenspiegel
VIII. Verbindlichkeitenspiegel
IX. Rückstellungenspiegel
X. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 1. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Am Abschlußstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschluss-Stichtag nicht. XI. Feststellung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss vom 14. Juni 2021, testiert durch die Aubel Steuerberatungsgesellschaft mbH, der mit einem Jahresgewinn von 31.532,45 € endet, wird hiermit von mir festgestellt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Wesel, den 14. Juni 2021 Carlo Lackas, Geschäftsführer Lagebericht per 31.12.2020Bei Feststellung des Jahresergebnisses zum 31.12.2020 wurde eine absteigende Gewinnsituation verzeichnet. Diese Situation ist durch die Zahlung von einer hohen Schadenersatzleistung und eines Bußgeldes entstanden. Zudem wurde der Rückgang aus dem Verkauf von Computer-Hardware verzeichnet. Das Geschäft mit Administration von Netzwerken wird weiterhin erfolgreich durchgeführt. Im Januar 2017 wurde ein weiterer Teil des Verwaltungspersonals von dem in Schieflage geratenem Unternehmen abgeworben. Unser Unternehmen bietet weiterhin zusätzlich Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und allgemeine Verwaltungsarbeiten an. Mitarbeiter wurden in 2020 (Buchhaltungs- und Dispositionsangestellte in Voll- und Teilzeit und ein IT-Administrator in Vollzeit) im folgenden Zeitraum beschäftigt:
Die für 2020 gesetzten Ziele sind erfüllt. Für 2021 streben wir durch die verbesserten Administrations- und Verwaltungsleistungen und zusätzlich angebotenen Verwaltungsarbeiten gleichmäßige Erträge in der Höhe des Gewinnes 2020 an. Es sind des Weiteren keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten. Die seit März 2020 anhaltende Corona-Pandemie hat bisher keine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die Gesellschaft nicht tätig. Filialgründungen oder Sitzverlegungen sind nicht geplant.
Wesel, den 14.06.2021 Lackas Datentechnik GmbH Geschäftsführer Carlo Lackas |
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