Lerch
Industrieservice GmbH
Rieneck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.198,00 |
2.995,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
24,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.197,00 |
2.971,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
497.241,15 |
303.656,99 |
| I.
Vorräte |
13.243,30 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
318.854,91 |
203.820,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.142,94 |
99.836,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.960,40 |
293,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
536.399,55 |
306.944,99 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
328.910,64 |
116.349,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
303.410,64 |
90.849,91 |
| B.
Rückstellungen |
89.410,52 |
61.141,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.078,39 |
129.453,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
85.430,07 |
129.453,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
536.399,55 |
306.944,99 |
Anhang
a) Gliederung
Die Gliederung der Bilanz als auch der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§
266 und 275 HGB, sowie § 42 GmbHG i.V.m. § 267 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Form des
Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.
b) Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB, sowie unter Berücksichtigung der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften der Kapitalgesellschaften
(§§ 269-274, 279-283 HGB) aufgestellt.
Die Bilanz wurde gem. § 268 Abs. 1 HGB unter der
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der
gem. § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB gesondert anzugebende
Gewinnvortrag, der im Bilanzgewinn enthalten ist,
beträgt 90.849,91 €.
Aktiva
Sämtliche Sachanlagengegenstände sind mit den
Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten abzüglich
planmäßiger und außerplanmäßiger
Abschreibungen bewertet - § 253 (1) HGB i.V.m. §
284 (2) HGB.
Die angewandten Abschreiungsmethoden und
Abschreibungssätzen entsprechen grundsätzlich den
steuerlichen Vorschriften - §§ 253 (3) i.V.m. 254
HGB.
Bei der Bewertung der Vorräte wurden die
Anschaffungskosten bzw. der Niederstwert berücksichtigt
- §§ 253 (3) i.V.m. § 255.
Die Gegenstände des Sachanlagenvermögens sind
in einer ordnungsgemäß geführten
Inventurübersicht aufgeführt. Das
Bestandsverzeichnis enthält die geforderten Angaben. Die
Entwicklung der einzelnen Posten ist aus dem
Anlageverzeichnis zu entnehmen.
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten
erfaßt. Die Bankguthaben werden durch Tagesauszüge
der Geldinstitute nachgewiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
den Norminalwerten bzw. Anschaffungskosten aktiviert.
Passiva
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag (Höchstewertprinzip) bewertet.
Von den in der Bilanz ausgewiesen Verbindlichkeiten haben
keine eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
Vom Gesamtbetrag sind durch
| a) Gundschuld |
0,00 € |
| b)
Sicherungsübereigungen |
0,00 € |
| c) Bürgschaft |
0,00 € |
gesichert.
Der Bilanzposten Rückstellungen beinhaltet
| a)
Steuerrückstellungen |
26.715,82 € |
| b) Sonstige
Rückstellungen |
62.694,70 € |
| c)
Pensionsrückstellungen |
0,00 € |
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