Fritz Wudy
Verwaltungs GmbH
Gundelfingen a. d. Donau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
4.601,63 |
4.601,63 |
| I.
Finanzanlagen |
4.601,63 |
4.601,63 |
| C.
Umlaufvermögen |
15.439,91 |
14.012,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.091,90 |
13.758,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
348,01 |
253,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.823,84 |
31.396,28 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.421,74 |
29.962,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.398,39 |
3.011,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.458,76 |
1.387,12 |
| B.
Rückstellungen |
1.023,24 |
782,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
378,86 |
650,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
378,86 |
650,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.823,84 |
31.396,28 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 20
11
I. Angaben zum Jahresabschluß
Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH / GmbH &
Co.KG / AG gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie
wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für
große Gesellschaften gemäß § 267 Abs.
3 HGB an. Nach § 267 Abs. 1 wird § 325 Abs.
1 mit der Maßgabe angewendet, dass bei kleinen
Gesellschaften nur die Bilanz und der Anhang einzureichen
sind und der Anhang die die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten
braucht.
II. Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde aus
Gründen der besseren Einsicht in die Ertragslage der
Gesellschaft über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinaus dargestellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Geschäftszweigbedingte
Gliederungsänderungen erfolgten nicht. Die
Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Soweit keine Einzelangaben im Anhang erfolgen, liegen
die gesetzlich vorgeschriebenen darzustellenden
Sachverhalte nicht vor.
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes / AG-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Immateriellen Vermögensgegenstände im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Sachanlagevermögen im Wirtschaftsjahr nicht
vorhanden.
Geringwertigen Wirtschaftsgüter im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Gegenstände des Vorratsvermögens im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Der Ansatz der
Wertpapiere des Umlaufvermögens im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfälle in der fremde
Währung im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Pensionsverpflichtungen im Wirtschaftsjahr nicht
vorhanden.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung berücksichtigt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von 12.782,30 € auf das
gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
| Gezeichnetes
Kapital |
€ 25.564,59 |
| Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
€ 12.782,30 |
| Eingefordertes
Kapitl |
€ 12.782,29 |
| Angaben zu
Verbindlichkeiten |
|
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
€ 378,86 |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren |
€ 0,00 |
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
€ 0,00
|
Forderungen
|
€ 15.091,90
|
Verbindlichkeiten
|
€ 0,00
|
Latente Steuern
Latente Steuern waren im Wirtschaftsjahr nicht zu
bilden.
IV. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt
€ 15.091,90. Darin enthalten sind Ausleihungen an den
Gesellschafter € 0,00 in Höhe von insgesamt
€ 0,00.
Sonderposten mit Rücklageanteil waren nicht zu
bilden.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im
Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.
Sonstige Verbindlichkeiten im Wirtschaftsjahr nicht
vorhanden.
Von den Verbindlichkeiten (€ 378,86) haben
insgesamt € 0,00 eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Der Bilanzgewinn/-verlust entwickelte sich wie folgt:
| - Gewinnvortrag zum
31.12.2010 |
€ 4.398,39 |
| - Jahresüberschuss
2011 |
€ 1.458,76 |
| Bilanzgewinn zum
31.12.2011 |
€ 5.857,15 |
Eine Anmerkung zur Überschuldung ist nicht zu
machen.
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
- Komplementärstellung für die Fritz Wudy
GmbH & Co. KG
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung
Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
sind nicht zu machen.
VI. Sonstige Angaben
Der vorliegende Jahresabschluß ist zugleich
Handels- und Steuerbilanz.
Es wurden keine steuerlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften in Anspruch genommen, die aufgrund
von Sondervorschriften nur in der Steuerbilanz zum Ansatz
kommen und somit zu einer von der Handelsbilanz
abweichenden Steuerbilanz geführt hätten.
Über latente Steuern ist daher nicht zu berichten.
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
die Komplementär GmbH / Vorstand.
Geschäftsführender Gesellschafter der
Komplementär GmbH / AG ist/sind:
- Herr
Fritz Wudy
Er ist Geschäftsführer von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.
Der Jahresabschluß der Gesellschaft vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
VII. Datum der Unterzeichnung 15.06.2012, Datum der
Feststellung 15.06.2012, gezeichnet
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2012 festgestellt.
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