Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 5104
Vorher
Fritz Wudy GmbHFritz Wudy Verwaltungs GmbH
Eingetragen
29.12.1976
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnEinzelhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Groß- und Einzelhandel mit Früchten. Die Gesellschaft darf mit allen damit artverwandten Artikeln Handel treiben.

Historie

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Management

NameRolle
Monika Wudy
seit 16.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gundelfingen a.d.Donau
27.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fritz Wudy Verwaltungs GmbH

Gundelfingen a. d. Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 4.601,63 4.601,63
I. Finanzanlagen 4.601,63 4.601,63
C. Umlaufvermögen 15.439,91 14.012,35
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.091,90 13.758,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 348,01 253,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.823,84 31.396,28

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 31.421,74 29.962,98
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 4.398,39 3.011,27
III. Jahresüberschuss 1.458,76 1.387,12
B. Rückstellungen 1.023,24 782,55
C. Verbindlichkeiten 378,86 650,75
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 378,86 650,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.823,84 31.396,28

Anhang


für das Geschäftsjahr 20 11


I. Angaben zum Jahresabschluß

Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH / GmbH & Co.KG / AG gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für große Gesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Nach  § 267 Abs. 1 wird § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe angewendet, dass bei kleinen Gesellschaften nur die Bilanz und der Anhang einzureichen sind und der  Anhang die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten braucht.

II. Form des Jahresabschlusses

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde aus Gründen der besseren Einsicht in die Ertragslage der Gesellschaft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus dargestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Geschäftszweigbedingte Gliederungsänderungen erfolgten nicht. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit keine Einzelangaben im Anhang erfolgen, liegen die gesetzlich vorgeschriebenen darzustellenden Sachverhalte nicht vor.

Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes / AG-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Sachanlagevermögen im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Gegenstände des Vorratsvermögens im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfälle in der fremde Währung im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Pensionsverpflichtungen im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken im Zeitpunkt der Bilanzerstellung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.782,30 € auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital € 25.564,59
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen € 12.782,30
Eingefordertes Kapitl € 12.782,29


Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 378,86
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 0,00



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
€ 0,00
Forderungen
€ 15.091,90
Verbindlichkeiten
€ 0,00



Latente Steuern
Latente Steuern waren im Wirtschaftsjahr nicht zu bilden.


IV. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt € 15.091,90. Darin enthalten sind Ausleihungen an den Gesellschafter € 0,00 in Höhe von insgesamt € 0,00.

Sonderposten mit Rücklageanteil waren nicht zu bilden.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Sonstige Verbindlichkeiten im Wirtschaftsjahr nicht vorhanden.

Von den Verbindlichkeiten (€ 378,86) haben insgesamt € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.


Der Bilanzgewinn/-verlust entwickelte sich wie folgt:

- Gewinnvortrag zum 31.12.2010 € 4.398,39
- Jahresüberschuss 2011 € 1.458,76
Bilanzgewinn zum 31.12.2011 € 5.857,15



Eine Anmerkung zur Überschuldung ist nicht zu machen.

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

- Komplementärstellung für die Fritz Wudy GmbH & Co. KG


V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung

Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu machen.


VI. Sonstige Angaben

Der vorliegende Jahresabschluß ist zugleich Handels- und Steuerbilanz.

Es wurden keine steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in Anspruch genommen, die aufgrund von Sondervorschriften nur in der Steuerbilanz zum Ansatz kommen und somit zu einer von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz geführt hätten. Über latente Steuern ist daher nicht zu berichten.

Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die Komplementär GmbH / Vorstand. Geschäftsführender Gesellschafter der Komplementär GmbH / AG ist/sind:

- Herr Fritz Wudy

Er ist Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:

Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen. Der Jahresabschluß der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

VII. Datum der Unterzeichnung 15.06.2012, Datum der Feststellung 15.06.2012, gezeichnet
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2012 festgestellt.

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