Stammdaten

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Amtsgericht Nürnberg HRB 19082
Vorher
META E-Learning GmbH
Eingetragen
8.3.2002
Branche
Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und UnterrichtErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von E-Learning-Lösungen, Entwicklung und Vertrieb von multimedialen Lernprogrammen, Durchführung von Projekten im Bereich "blended learning"

Historie

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Management

NameRolle
Johann Beck
seit 27.12.2022
Liquidator
Norbert Beck
seit 27.12.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Johann Beck
92318 Pilsach, Eichenstraße 13
12.500 €
50.00%
Norbert Beck
92318 Neumarkt, Sportheimstraße 4 a
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

METATRAIN GmbH

Neumarkt i. d. Opf.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

4.346

5.644

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.227

2.161

II. Sachanlagen

3.119

3.483

B. Umlaufvermögen

50.041

40.338

I. Vorräte


18.878

8.122

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.989

25.162

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

26.174

7.054

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.486

672

Summe Aktiva

55.873

46.654



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

35.142

29.507

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

4.506

9.192

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

5.636

13.699

B. Rückstellungen

12.537

8.444

C. Verbindlichkeiten

8.194

8.703

Summe Passiva

55.873

46.654

ANHANG

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches n. F. (§252 HGB n. F. ff.) unter Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. §288 HGB, die für kleine Gesellschaften i. S. d. §267 Abs. 1 HGB anzuwenden sind, wurde gebrauch gemacht.

Die allgemeinen Grundsätze zur Gliederung erfolgte gem. §265 HGB unter Berücksichtigung der Erleichterungsvorschriften gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §266ff. in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend.


Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Die Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt
(§253 Abs. 1 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um die planmäßige Abschreibung.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinn mindernd aufgelöst.

Außerplanmäßige Abschreibungen i. S. des § 253 Abs. 3 HGB wurden nicht vorgenommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Davon ausgenommen wurden Leistungen, die im Berichtszeitraum erbracht waren, jedoch noch nicht abgerechnet waren. Diese wurden mit dem üblichen Marktpreis bewertet.
Im Ergebnis handelt es sich um dabei um noch nicht abgerechnete Leistungen der Gesellschaft.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und soweit diese nach kaufmännischer Beurteilung (gem. § 253 Abs. 4 HGB) zulässig waren, bewertet.
Forderungsverluste waren nicht zu verzeichnen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert (§ 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB) bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu ihrer Erfüllung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Eine Abzinsung war nicht erforderlich (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden beachtet.
Dabei wurde gemäß § 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses:

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage "Entwicklung
des Anlagevermögens zum 31.12.2011" ersichtlich (§268 Abs. 2 HGB).

Angabe zu größenabhängige Erleichterungen (§274a HGB):

Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften gem. § 274a HGB wurden, sofern keine
freiwillige Angaben erfolgen, in Anspruch genommen.

Mitzugehörigkeitsvermerke

Es sind keine Mitzugehörigkeitsvermerke anzugeben.

IV. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

Angabe der Namen und Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates (§285 Nr. 10 HGB):



Name, Vorname, Tätigkeit Geschäftsführerorgan

Beck Johann Geschäftsführer

Beck Norbert Geschäftsführer

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285 Nr. 27 HGB):

Es wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Angaben zum Ausweis latenter Steuern gem. § 274 HGB (§285 Nr. 29 HBG):

Die Gesellschaft ist von der Anwendung des § 274 HGB befreit.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapital-/ und Personengesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.

Die Betriebsgröße hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der

Kapitalgesellschaft. Als kleine Kapitalgesellschaften gelten diejenigen, die mindestens
zwei der drei nachfolgend bezeichneten Merkmale nicht überschreiten:

1. Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite aus-

gewiesenen Fehlbetrags, betrug weniger als 4.840.000 Euro.

2. Die Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer.

Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine

Gesellschaft einzustufen.

 

Norbert Beck, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.06.2012

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