regefa
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.806.423,00 |
1.699.128,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.806.423,00 |
1.699.128,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
189.731,50 |
62.430,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.897,93 |
1.930,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
185.833,57 |
60.499,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.264,11 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
97.401,36 |
109.228,13 |
| Aktiva |
2.094.819,97 |
1.870.786,16 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
121.728,13 |
82.237,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.826,77 |
-39.490,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
97.401,36 |
109.228,13 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.092.497,22 |
1.869.217,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
67.692,20 |
34.712,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.024.805,02 |
1.834.505,02 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
49.839,00 |
23.339,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
822,75 |
69,00 |
| Passiva |
2.094.819,97 |
1.870.786,16 |
Anhang
Roland Fiebig, Rechtsanwalt
Rurstr. 14 - 41564 Kaarst
regefa GmbH, Niederschwarzbach 7, 40822 Mettmann
Anhang zur Bilanz auf den 31.12.2022
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2. Erläuterungen zur Bilanz
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4. Erläuterungen zur Buchführung
5. Rechtliche Verhältnisse
6. Steuerrechtliche Verhältnisse
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Das
abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen
Methode.
Im Berichtsjahr angeschaffte
geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6
Abs. 2 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu €
410,00 wurden mit dem Zugangswert voll abgeschrieben. Im
Anlagenspiegel wurden die geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung unter den
Zugängen und in gleicher Höhe unter den kumulierten
Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie unter den
historischen Anschaffungskosten und gleichzeitig als Abgang
ausgewiesen. Anschaffungen bis zu € 100,00 wurden sofort
als Aufwand verrechnet.
Forderungen wurden mit dem Nennwert,
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Währungsforderungen und - verbindlichkeiten
wurden nach Maßgabe des Wechselkurses zum
Entstehungstag der Forderung oder Verbindlichkeit bewertet.
Währungsforderungen oder - verbindlichkeiten
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte in ihrer Gesamtheit
grundsätzlich mit gewogenen durchschnittlichen
Einstandspreisen, sofern nicht Abwertungen auf einen
niedrigeren Wert erforderlich waren.
Für erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten bestehen u. U. Rückstellungen.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Ich habe die Bilanz nach der umfassenden
Gliederungsvorschrift des § 256 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt. Die für "kleine" Kapitalgesellschaften
geltenden Offenlegungserleichterungen gem. § 327 HGB
habe ich in Anspruch genommen.
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die interne Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der
umfassenden Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 2 HGB.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die
für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft von
Bedeutung waren, sind im Geschäftsjahr 2022 nicht
angefallen.
4. Erläuterungen zur Buchführung
Die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle
erfolgte mit der DATEV - Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro.
Die Grundlage für die Kontierung bildete der DATEV
- Kontenrahmen SKR 03.
Die Anlagenbuchführung erfolgte mit der DATEV -
Software Kanzlei-Rechnungswesen pro.
Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommenen Um-
und Abschlussbuchungen
wurden in die Finanzbuchführung übernommen.
5. Rechtliche Verhältnisse
| Firma: |
regefa GmbH |
| Sitz: |
40822 Mettmann,
Niederschwarzbach 7 |
Gegenstand des Unternehmens:
Vermietung von eigenen Wohnimmobilien
| Handelsregister: |
Amtsgericht
Düsseldorf, HR B 79600 |
Stammkapital: Das Stammkapital beträgt €
25.000,00
Gesellschafter: Herr Dennis Alexander
Fahnert 100,00 %
Hülsenhäuschen 2, 40885 Ratingen
Geschäftsführung und Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer, die von der
Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
ist Herr Dennis Alexander Fahnert, w. o.
Prokuren sind nicht erteilt.
| Geschäftsjahr: |
01. Januar bis 31.
Dezember eines Jahres |
6. Steuerrechtliche Verhältnisse
| Finanzamt: |
Düsseldorf-Mettmann |
| Steuernummer: |
147/5863/2822 |
Die Gesellschaft ist gemäß § 1 I 1 KStG
unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Der Gewerbebetrieb der Gesellschaft unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß
§ 2 I GewStG.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung nach
§§ 16 - 18 UStG.
Es werden regelmäßig ausschließlich
steuerbare Umsätze gemäß § 1 I UStG
getätigt.
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB
sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine
Buchführung zu erstellen.
Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zu Führung
von Büchern aus § 141 AO.
sonstige Berichtsbestandteile
Mettmann, den 05.09.2024
gez.
Dennis Alexander Fahnert
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am
05.09.2024 festgestellt. |