Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 79600
Eingetragen
16.1.2017
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Dennis Alexander Fahnert
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dennis Alexander Fahnert
Neuwerkerstrasse 214b 41748 Viersen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

regefa GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.806.423,00 1.699.128,00
I. Sachanlagen 1.806.423,00 1.699.128,00
B. Umlaufvermögen 189.731,50 62.430,03
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.897,93 1.930,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 185.833,57 60.499,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.264,11  
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 97.401,36 109.228,13
Aktiva 2.094.819,97 1.870.786,16

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Verlustvortrag 121.728,13 82.237,82
III. Jahresüberschuss 11.826,77 -39.490,31
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 97.401,36 109.228,13
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 2.092.497,22 1.869.217,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 67.692,20 34.712,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.024.805,02 1.834.505,02
davon gegenüber Gesellschaftern 49.839,00 23.339,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 822,75 69,00
Passiva 2.094.819,97 1.870.786,16

Anhang


Roland Fiebig, Rechtsanwalt
Rurstr. 14 - 41564 Kaarst


regefa GmbH, Niederschwarzbach 7, 40822 Mettmann

Anhang zur Bilanz auf den 31.12.2022


1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2. Erläuterungen zur Bilanz
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4. Erläuterungen zur Buchführung
5. Rechtliche Verhältnisse
6. Steuerrechtliche Verhältnisse

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung  erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Im Berichtsjahr angeschaffte geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu €  410,00 wurden mit dem Zugangswert voll abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wurden die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung unter den Zugängen und in gleicher Höhe unter den kumulierten Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie unter den historischen Anschaffungskosten und gleichzeitig als Abgang ausgewiesen. Anschaffungen bis zu € 100,00 wurden sofort als Aufwand verrechnet.

Forderungen wurden mit dem Nennwert, Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Währungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden nach Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der Forderung oder Verbindlichkeit bewertet.
Währungsforderungen  oder - verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte in ihrer Gesamtheit grundsätzlich mit gewogenen durchschnittlichen Einstandspreisen, sofern nicht Abwertungen auf einen niedrigeren Wert erforderlich waren.

Für erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten bestehen u. U. Rückstellungen.

 2. Erläuterungen zur Bilanz

Ich habe die Bilanz nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 256 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die für "kleine" Kapitalgesellschaften geltenden Offenlegungserleichterungen gem. § 327 HGB habe ich in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die interne Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 2 HGB.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung waren, sind im Geschäftsjahr 2022 nicht angefallen.

4. Erläuterungen zur Buchführung

Die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgte mit der DATEV - Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die Grundlage für die Kontierung bildete der DATEV - Kontenrahmen SKR 03.

Die Anlagenbuchführung erfolgte mit der DATEV - Software Kanzlei-Rechnungswesen pro.

Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommenen Um- und Abschlussbuchungen
wurden in die Finanzbuchführung übernommen.

5. Rechtliche Verhältnisse

Firma: regefa GmbH
Sitz: 40822 Mettmann, Niederschwarzbach 7


Gegenstand des Unternehmens:

Vermietung von eigenen Wohnimmobilien
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HR B 79600

Stammkapital: Das Stammkapital beträgt € 25.000,00

Gesellschafter: Herr Dennis Alexander Fahnert  100,00 %
Hülsenhäuschen 2, 40885 Ratingen

Geschäftsführung und Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Dennis Alexander Fahnert, w. o.

Prokuren sind nicht erteilt.

Geschäftsjahr: 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres

 6. Steuerrechtliche Verhältnisse

Finanzamt: Düsseldorf-Mettmann
Steuernummer: 147/5863/2822

Die Gesellschaft ist gemäß § 1 I 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Der Gewerbebetrieb der Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß
§ 2 I GewStG.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung nach §§ 16 - 18 UStG.

Es werden regelmäßig ausschließlich steuerbare Umsätze gemäß § 1 I UStG getätigt.

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine Buchführung zu erstellen.

Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zu Führung von Büchern aus § 141 AO.



sonstige Berichtsbestandteile

 

Mettmann, den 05.09.2024

gez. Dennis Alexander Fahnert


Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024 festgestellt.

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