Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 6827
Eingetragen
19.4.2004
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenSonstiges Spiel-, Wett- und LotteriewesenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Beteiligung an staatlich genehmigten Glücksspielgeschäften, die auch in Form von Betreiben von Glücksspielcentern mit Glücksspielautomaten in entsprechend konzessionierten Räumlichkeiten betrieben werden sowie die Beteiligung an verwandten Unternehmen im In- und Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Rebecca Kroner
seit 11.4.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kroner GmbH

Lippstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 9.298,00 9.500,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.298,00 9.500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.798,00 22.000,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 21.798,00 22.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 3.000,00 0,00
III. Jahresfehlbetrag 202,00 3.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.798,00 22.000,00

Anhang



  Anwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes
- Für die G + V haben wir das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt § 275 S.1, 1 Halbj. HGB.
- Die Wertansätze des Vorjahres sind unverändert übernommen worden. § 252 Nr. 1 HGB.
- Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfaßt und werden voraussichtlich ihrer ND entsprechend abgeschrieben § 248 (2) HGB in Verbindung § 253 HGB.
- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten bewertet § 253 (2) in Verbindung § 255 HGB.
- Leistungsbedingte Wertminderung werden durch planmäßige Abschreibungen erfaßt, die auf der Grundlage steuerlicher anerkannter Höchstsätze bemessen werden. Soweit steuerlich zulässig, erfolgte z. T. auch degressive mit Übergang auf planmäßig lineare AfA § 254 in Verbindung § 279 (2) HGB.
-  GwG's werden gem. § 6 (2) EStG abgeschrieben.
- Warenbestände sind zu Anschaffungskosten aktiviert § 253 (3) HGB. § 279 (2) HGB.
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bereinigt zum Nennwert erfolgt § 253 (1) HGB.
- Zinsansprüche bzw. Verpflichtungen sind den Darlehen zugerechnet.
- Alle übrigen erkennbaren kfm. Risiken sind durch die übrigen Rückstellungen berücksichtigt § 252 Nr. 4 HGB.
- Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passivert § 253 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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