Schneider Spedition GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Klara von der Heide seit 9.4.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Petra von der Heide | 40.00% |
Ottmar von der Heide | 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VDH Wirtschaftsberatung GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der VDH Wirtschaftsberatung GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften in Anspruch (§ 274a, § 288 Abs. 1 HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechung. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanz der VDH Wirtschaftsberatung GmbH ist unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften sowie unter Berücksichtung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die liquiden Mittel und das Eigenkapital sind zum Nennwert angesetzt.Die Rückstellungen wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung liegen nicht vor. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor. Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind nicht gebildet. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zur Bilanz) dargestellt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - alle innerhalb eines Jahres fällig.Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEuro 36 (Vorjahr: TEuro 25). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt TEuro 0 (Vorjahr: TEuro 0). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von TEuro 45 (Vorjahr TEuro 41). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von Euro 7.420,09 aus. Ferner enthält die Bilanz zum 31. Dezember 2011 gegenüber den Gesellschaftern unter anderem eine Verbindlichkeit aus Darlehen in Höhe von Euro 38.702,81. Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft traten die Gesellschafter in einer Rangrücktrittserklärung mit ihren Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinn, aus einem Liquiditätsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht. Damit handelt es sich bei diesem Darlehen um kapitalersetzendes Darlehen, das als haftendes Eigenkapital anzusehen ist. IV. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgenden Personen ausgeübt:Geschäftsführer/-in: Frau Petra von der Heide, Dipl. Betriebswirtin (FH) Frau Katrin Reichelt, Dipl.-Ökonomin Leipzig, 05. Juli 2012 gez. Frau P. von der Heide gez. Frau K. Reichelt Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 17.07.2012 festgestellt. |
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