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Licht + LED Hartmann GmbH & Co KGLimbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2010 der Firma Licht + LED Hartmann GmbH & Co KG, Limbach. I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Grundsätze und Methoden der Gliederung sind gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden. Gem. § 264a HGB wurden die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB angewendet. Die Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2010 angewendet. Vom Wahlrecht des Art. 67 (8) S. 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Bei der Firma Licht + LED Hartmann GmbH & Co KG handelt es sich um eine kleine Gesellschaft i.S. von § 267 (1) HGB i. V. mit § 264a HGB. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Vom Wahlrecht des Art. 67 (4) S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung sind nicht vorgenommen worden. Abgänge des Anlagevermögens wurden bis zum Ausscheiden abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zum Nennwert. Die unter der Position Vorräte ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit einem Festwert angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert in der Bilanz ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Zahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Kapitalanteile (Kommandit-Einlage) des Kommanditisten lauten auf Euro 25.000,00. Darlehen und Verrechnungskonten der Gesellschafter werden gemäß § 264 c (1) HGB unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungsbeträge verwendet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber dem Kommanditisten in Höhe von Euro 296.827,11 (i. Vj. Euro 233.085,11) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Weiterhin sind hier Forderungen gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe von Euro 2.775,94 (i. Vj. Euro 1.453,55) ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um das Verrechnungskonto der Komplementär-GmbH. Unter den Rückstellungen sind Rückstellungen für passive latente Steuern im Sinne von § 274 (1) in Höhe von Euro 11.292,00 (i.Vj. Euro 0,00) ausgewiesen. Grund hierfür ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG, unterschiedliche Wertansätze des Anlagevermögens in Handels- und Steuerbilanz sowie die Abzinsung von Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Der Ausweis erfolgte gemäß § 274 a Nr. 5 HGB i.V. mit § 249 Abs. 1 S. 1 HGB. Unter der Position Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftende Gesellschafter in Höhe von Euro 32.381,94 (Vj. Euro 30.548,72) ausgewiesen, welche mit 6 % p.a. verzinst wurden. Unter der Position Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Kommanditisten in Höhe von Euro 160.154,92 (i.Vj. Euro 282.040,98) ausgewiesen. Diese wurden mit 6 % p.a. verzinst. Der Ausweis erfolgte gemäß § 264 c (1) HGB. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 135.740,62 (i.Vj. Euro 200.364,62) durch Sicherungsübereignungen und Bürgschaften besichert. Von den Verbindlichkeiten sind Euro 103.389,46 (i.Vj. Euro 117.778,32) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB. Persönlich haftender Gesellschafter im Geschäftsjahr 2010 war die Firma Hartmann GmbH, Limbach, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von Euro 25.000,00. Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2010 erfolgte durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hartmann GmbH, Limbach, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Walter Hartmann, Elektromeister. Der Jahresabschluss 2010 wurde am 03.04.2012 festgestellt.
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