Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
HEGENSCHEIDT-MFD GmbH
Hegenscheidt Platz, 41812 Erkelenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Theo Kleinen seit 19.12.2025 | Prokura |
Stefanie Dressen seit 14.3.2024 | Prokura |
Michael Wilhelm Königs seit 14.3.2024 | Prokura |
Daniel Knipping seit 20.7.2015 | Prokura |
Christian Dipl.-Ing. Dr. Becker seit 20.7.2015 | Prokura |
Hans-Jürgen Prof. Dr. Naumann seit 14.7.2015 | Geschäftsführer |
John Oliver Naumann seit 14.7.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbHChemnitzKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für 2021A. Geschäft und Rahmenbedingungen Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe mit Hauptsitz in Chemnitz ist ein traditionsreicher, weltweit führender Hersteller von Werkzeugmaschinen für die Industriezweige Automobil und Truck, Luft- und Raumfahrt, Eisenbahn und Metro, den allgemeinen Maschinenbau, den Werkzeug- und Formenbau sowie Spezialist für Turn-Key-Anlagen auf dem Automobil-, Eisenbahn- und Metrobahnensektor. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe konzentriert ihre Geschäftsaktivitäten auf Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Werkzeugmaschinen mit dem Ziel, Produkte von höchster Qualität, Innovation und Energieeffizienz herzustellen und global zu vermarkten, zum Wohle des Unternehmens, der Kunden und deren Mitarbeiter. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe produziert für den weltweiten Bedarf ihrer Kunden an insgesamt vier Standorten in Deutschland, an zwei in den USA und an einem in China. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe ist darüber hinaus mit eigenen Verkaufs- und Servicebüros in allen für sie relevanten Märkten global vertreten. Zur NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe gehören insbesondere die folgenden Gesellschaften:
Die Simmons Machine Tool Corporation wurde in 2021 in NSH USA Corporation umfirmiert. 1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Entwicklung Werkzeugmaschinenbau (Quelle: VDW "Welt-Werkzeugmaschinen-Statistik 2021" Stand: 25. April 2022 & VDW "Werkzeugmaschinenaußenhandel Deutschland 2021" Stand: 24. Februar 2022) Nach Angaben des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) ist die internationale Werkzeugmaschinenproduktion in 2021 gegenüber dem schwachen Vorjahr 2020 um 20 % auf EUR 71,0 Mrd. gestiegen. Den größten Anteil an der Weltproduktion verzeichnete unverändert der asiatische Raum (insbesondere Japan und China) mit 56,0 %, wobei der Produktionsanteil gegenüber 2020 (54,6 %) leicht erhöht werden konnte. Nach wie vor ist China die größte Herstellernation von Werkzeugmaschinen mit einem Anteil an der Weltproduktion in 2021 von EUR 21,8 Mrd. (30,8 %). Die deutsche Werkzeugmaschinenbranche steht mit einem Anteil von EUR 9,0 Mrd. (12,7 %) erneut auf Platz zwei und konnte damit auf dem Weltmarkt ihren bereits in 2020 knappen Vorsprung vor Japan (EUR 8,9 Mrd. (12,5 %)) auch in 2021 weiterhin behaupten. China behauptete seine Ausnahmestellung als wichtigster Werkzeugmaschinenabnehmer und bewirkte in 2021 33,5 % (EUR 23,6 Mrd.) des weltweiten Werkzeugmaschinenverbrauchs. Der zweitgrößte Verbrauchermarkt ist weiterhin die USA mit 12,9 % (EUR 9,1 Mrd.). Deutschland stand auch in 2021 unverändert auf dem dritten Rang mit einem Verbrauch von 6,4 % (EUR 4,5 Mrd.). Im Berichtszeitraum 2021 wurden weltweit Werkzeugmaschinen mit einem Gesamtvolumen von EUR 36,4 Mrd. (ohne Teile und Zubehör) exportiert, was einem Zuwachs gegenüber 2020 von 19 % entspricht. Der Anteil Deutschlands betrug EUR 6,5 Mrd. (17,9 %). Damit konnte Deutschland seine Spitzenposition als Exportweltmeister vor Japan behaupten, das mit EUR 6,2 Mrd. (17,1 %) auf dem zweiten Rang folgt. Der wichtigste Exportmarkt für deutsche Werkzeugmaschinen bleibt China, mit einem Volumen von EUR 1,6 Mrd. (inkl. Teilen und Zubehör), dies entspricht 20 % der deutschen Werkzeugmaschinenausfuhren. Auf Platz zwei rangieren in dieser Statistik die USA mit EUR 1,0 Mrd. (12,2 %) und als drittwichtigster Exportmarkt folgt Italien mit EUR 0,5 Mrd. (6,0 %). Allein in diese drei Länder erfolgten 38,2 % der deutschen Werkzeugmaschinenexporte. Nachdem die Sanktionen in den letzten Jahren bereits zu einem erheblichen Rückgang der deutschen Exporte nach Russland geführt haben, blieb das Geschäft in 2021 auch coronabedingt mit EUR 0,2 Mrd. im Vergleich zu 2020 (EUR 0,2 Mrd.) auf anhaltend niedrigem Niveau. Die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie erfuhr im Vergleich zu dem sehr schwachen Geschäftsjahr 2020 (EUR 8,6 Mrd.) eine Belebung der Nachfrage mit Auftragseingängen in Höhe von EUR 13,6 Mrd. Die Produktion (inkl. Teilen und Zubehör sowie Services) stieg moderat um ca. EUR 0,7 Mrd. (von EUR 12,2 Mrd. 2020 auf EUR 12,9 Mrd. 2021). Ebenso stiegen sowohl die Inlandsnachfrage (von EUR 2,6 Mrd. 2020 auf EUR 3,9 Mrd. 2021) als auch die Nachfrage aus dem Ausland (EUR 6,0 Mrd. in 2020 und EUR 9,6 Mrd. in 2021) an. Die Kapazitätsauslastung der deutschen Werkzeugmaschinenhersteller stieg im Vergleich zum Vorjahr von 71,0 % auf 81,0 % im Jahresdurchschnitt. Die Anzahl der Beschäftigten sank jedoch von 69.558 auf 64.403 im Jahresdurchschnitt. Erfasst wurden alle Betriebe ab 50 Beschäftigten (Quelle: VDW "Wichtige Zahlen der deutschen Werkzeugmaschinenindustrie" - finaler Stand für 2021 vom 09.04.2022). Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Analyse des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) "Kieler Konjunkturberichte Nr. 86/87 (2021_Q4/2022_Q1)", Stand: 15.12.2021/17.03.2022 Nachdem die wirtschaftliche Aktivität im Sommerhalbjahr 2021 kräftig anzog, setzte sich, so das IfW, dieser Trend trotz hoher Corona-Infektionsraten auch in den Wintermonaten fort. Die Weltproduktion expandierte im Schlussquartal des Jahres 2021 mit einer Rate von knapp 1,5 % und dürfte mit einem Jahresanstieg von insgesamt 5,7 % einen beträchtlichen Teil der im Jahr zuvor verzeichneten Verluste wieder kompensiert haben. Die positive Stimmung des Weltwirtschaftsklimas hat sich laut dem IfW im ersten Quartal 2022 zunächst nur leicht verschlechtert, wobei die Folgen des Ukraine-Krieges in den betreffenden Umfragen noch nicht enthalten waren. Der Krieg in der Ukraine führt zu einer erheblichen Belastung der Weltwirtschaft, die sich noch immer nicht vollständig von den Folgen der Coronapandemie erholt hatte. Die stark steigenden Rohstoff-/Energiepreise treiben die ohnehin schon hohe Inflation weiter an. Die Notenbanken reagieren auf die Inflation mit dem Einstieg in das Ende ihrer expansiven Geldpolitik, die US-Notenbank hatte im März 2022 erstmals seit 2018 ihren Leitzins wieder angehoben. Weitere Zinsschritte folgten (zuletzt am 4. Mai 2022 um 0,5% auf ein Niveau von 0,75 bis 1%) bzw. werden erwartet. Ebenso kommen nun auch von der Europäischen Zentralbank erste Signale, der Inflation mit einer Leitzinserhöhung entgegen zu treten. Der Leitzins liegt im Euroraum noch bei unverändert 0%. Die gegen Russland verhängten Sanktionen belasten nicht nur die russische Wirtschaft. Das IfW rechnet damit, dass die zunehmenden Beeinträchtigungen der Lieferketten zusammen mit den hohen Rohstoffpreisen die Produktion auch außerhalb von Russland und der Ukraine hemmen werden. Das IfW senkt daraufhin seine Prognose zum Wachstum des Bruttoinlandsproduktes für 2022 auf 2,1 % bei einer Inflationsrate von 5,8%. Für 2023 rechnet das IfW mit einem Wachstum von 3,5% bei einer ähnlich hohen Inflationsrate von 3,4%. Ein unverändert bedeutendes Risiko für die Weltwirtschaft sieht das IfW in der immer noch grassierenden Coronapandemie, sofern insbesondere die Produktion in China durch die dortigen, sehr restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung ("Null-Covid-Strategie") stark beeinträchtigt werden sollte. Auch der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("die Wirtschaftsweisen") rechnet mit deutlichen Einschnitten der Konjunktur infolge des Ukraine-Krieges. Die Wirtschaftsweisen gehen in ihrer Prognose von fast zwei Drittel weniger Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes aus und haben daher ihre Prognose für 2022 von 4,6 % auf 1,8 % gesenkt. Für 2023 gehen sie aktuell von einem Wachstum von 3,6 % aus. Diese Vorhersage wird aufgrund des russischen Angriffskrieges jedoch von einer beträchtlichen Unsicherheit begleitet und beruht auf der Annahme, dass die Energiepreise erhöht bleiben, es aber nicht zu einem Stopp russischer Rohstofflieferungen kommt. Infolge der steigenden Energiepreise wird für 2022 eine deutlich höhere Inflationsrate von 6,1 % erwartet, was einen Höchstwert nach der deutschen Wiedervereinigung markieren würde. Vergleichbare Vorhersagen wurden auch durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) getroffen. Dieser rechnet in 2022 nur noch mit einem globalen Wachstum von 3,6 %. Für die Eurozone erwartet der IWF ein Wachstum von 2,8 % und für das deutsche Bruttoinlandsprodukt ein Wachstum in Höhe von 2,1 %. 2. Umsatz- und Auftragsentwicklung Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe erzielte im Berichtsjahr einen konsolidierten Umsatz von EUR 215 Mio. Die konsolidierte Gesamtleistung der Gruppe lag in 2021 bei EUR 219 Mio. Umsatz und Gesamtleistung liegen um rund 22% unter dem ursprünglichen Geschäftsplan für 2021. Die Erreichung des ursprünglichen Plans erforderte eine sich deutlich erholende Auftragslage. Die Folgen der letztlich auch noch im Gesamtjahr 2021 anhaltenden Corona Pandemie führten dazu, dass das ursprüngliche Umsatzziel nicht erreicht werden konnte. Da auch dieses Szenario von vornherein für möglich erachtet wurde, konnte entsprechend gegengesteuert werden, so dass die Ertragslage stabil blieb. Der konsolidierte Umsatz 2021 lag um 16,4 % (EUR 42 Mio.) unter dem Vorjahresumsatz von EUR 257 Mio., die Gesamtleistung sank um 13,9 % (EUR 36 Mio.). Aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie fiel die Leistung aller Gruppengesellschaften in 2021 gegenüber 2020 um 13,4 % auf zusammengerechnet EUR 246 Mio. Hauptabsatzgebiete der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe blieben auch in 2021 die Auslandsmärkte. Der Umsatzanteil im außereuropäischen Raum mit dem Schwerpunkt in China liegt bei 62 %. Der Absatzanteil in Europa hat sich von 35 % auf 22 % reduziert. Die folgenden Umsatzangaben der Gruppengesellschaften beziehen sich jeweils auf die Umsatzerlöse vor Konsolidierungsmaßnahmen. Die nachfolgenden Zahlen zeigen die im Geschäftsjahr 2021 anhaltenden Auswirkungen der Corona Krise auf das Geschäft der NSH Gruppe. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH (NSH) hat vornehmlich aus Railway Turn-Key Projekten einen Umsatz von EUR 15 Mio. erwirtschaftet. Die NILES-SIMMONS Industrieanlagen GmbH (NSI) hat in Ihrem Kerngeschäft der Werkzeugmaschinen mit EUR 40 Mio. zum Konzernumsatz beigetragen (- 18% gegenüber 2020). Im aktuellen Geschäftsjahr enthält der Umsatz der NSI aus Turn-Key Projekten mit 9 Mio. EUR im Wesentlichen ein einzelnes Retooling Projekt im Automotivbereich, womit der Projektumsatz auf Vorjahresneveau liegt. Der Umsatz der HEGENSCHEIDT-MFD GmbH (HME) ist in 2021 um 12 Mio. EUR auf 91 Mio. EUR gegenüber 2020 (103 Mio. EUR) zurückgegangen. Der Bereich Railway/Schienenfahrzeugtechnik trug mit EUR 74 Mio. (Vorjahr: EUR 83 Mio.) und der Geschäftsbereich Automotive mit EUR 16 Mio. (Vorjahr: EUR 20 Mio.) zum Umsatz bei. Die Werkzeugmaschinenfabrik Glauchau GmbH (WEMA) und die Rasoma Werkzeugmaschinen GmbH Döbeln (Rasoma) steuerten zusammen EUR 13 Mio. an Umsatz in 2021 bei, was dem Vorjahresniveau entspricht. NSH-CTI Machine Tool (Jiangxi) Co., Ltd., Nanchang/China (NSH-CTI) hat im Geschäftsjahr 2021 mit einem um rund 7 % gesunkenem Umsatz in Höhe von EUR 38 Mio. (Vorjahr: EUR 41 Mio.) zum Konzernumsatz beigetragen. NSH-CTI. In den gesunkenen Umsätzen sind die Folgen der strikten "Null Covid" Strategie abzulesen, die in China immer wieder zu weitreichenden Lockdowns bei vergleichsweise gering erscheinenden lokalen Neuinfektionen führt. Dazu kommt es zu Produktionsausfällen bzw. Verzögerungen bei der Realisierung von Projekten. Die Simmons Machine Tool Cooperation, Albany (SMTC) wurde im Geschäftsjahr 2021 in NSH USA Corporation (NSH USA) umbenannt. Zum 1. April 2022 hat die NSH USA zudem das Geschäft der Hegenscheidt-MFD Corporation, Sterling Heights/USA übernommen. Die NSH Gruppe hat damit ihr US Geschäft in einer Gesellschaft an zwei Standorten unter einem einheitlichen Namen zusammengeführt. NSH USA hat im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von EUR 32 Mio. (Vorjahr: EUR 31 Mio.) im Bereich der Schienenfahrzeugtechnik realisiert. Der Auftragsbestand betrug zum Geschäftsjahresanfang 2022 EUR 246 Mio., davon entfallen auf das laufenden Geschäftsjahr 2022 EUR 169 Mio. und EUR 77 Mio. auf Folgejahre. Der Auftragsbestand liegt damit über dem Niveau zum Vorjahreszeitpunkt, sowohl für das laufende Geschäftsjahr (+ 4%) als auch für die Folgejahre (+ 28%). Der Auftragsbestand an Turn-Key-Projekten ist insbesondere durch laufende Projekte in Indien, Russland und in Italien in Höhe von zusammen EUR 30,5 Mio. gekennzeichnet, deren Abwicklung sich in die Jahre 2022/2023 erstrecken wird. Vom Auftragsbestand entfallen EUR 19,8 Mio. auf Railway-Projekte in Russland. Diese in weiten Teilen angearbeiteten Russlandaufträge können aufgrund einer bestehenden Ausnahmeregelung in den Sanktionsbestimmungen bei entsprechender Genehmigung grundsätzlich noch zu Ende geführt werden. Die Turn-Key-Abteilung der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe bearbeitete noch zu Jahresbeginn 2022 Ausschreibungen von neuen Turn-Key-Projekten zur Herstellung/Automatisierung von Eisenbahnachsen-, Eisenbahnräder- und Eisenbahnradsatz-Fertigungslinien in einem Gesamtauftragsvolumen von rund EUR 250 Mio., deren Vergabe in 2022 erwartet wurde und die bei Auftragserteilung an die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe in den folgenden Jahren realisiert werden sollten. Durch die infolge des Ukraine-Krieges verhängten Sanktionen sind davon Turn-Key-Projekte in Russland in einem Umfang von EUR 220 Mio. zunächst einmal ausgesetzt worden. 3. Produktstruktur und Produktion Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe fokussiert sich auf die fünf Industriezweige:
Bedingt durch die globalen Veränderungen im Hinblick auf elektrische Antriebstechnologien, den Einsatz von Wasserstoff, Nachhaltigkeit und die Energiegewinnung hat die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe Industriezweig-übergreifend in neue Technologien investiert und ist dabei, eine technologische Führerschaft zu erarbeiten bzw. neue Produkte für den Zukunftsmarkt zu entwickeln. Dies geschieht in erster Linie durch Eigenentwicklungen und durch Kooperationen mit Technologiepartnern. Letztgenannte spielen u.a. eine große Rolle bei der Erschließung möglicher Potentiale im Segment der Wasserstofftechnologie und der alterativen Energiegewinnung (z.B. Windkraft). Daneben setzt die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe auf die Etablierung neuer Anwendungen der Unrunddrehtechnologie im Bereich der Elektromobilität. Eine wesentliche Säule sind auch die neuen Software Produkte. Das Total-Wheelset-Management-System ("TWM"), einem System zum "Life Cycle Monitoring" und zur Service-Prognose für Radsätze steht repräsentativ für eine Vielzahl von Produkten/Dienstleistungen (u.a. Prozessplanung und -simulation mittels digitalem Zwilling), die gerade im amerikanischen Markt auf großes Kaufinteresse stoßen. An der Zielsetzung, auf den wichtigsten Weltmärkten (China, Indien, Europa und USA) mit eigenen Produktions- bzw. Vertriebs-/Serviceniederlassungen präsent zu sein, wird weiterhin festgehalten. Um aber neben den für die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe wichtigen osteuropäischen und asiatischen Eisenbahnmärkten einen weiteren Schwerpunkt zu bilden, wurde die verstärkte Lieferung aller NSH-Produkte in den amerikanischen Markt zum strategischen Ziel erklärt. Bei Großprojekten sind für Kunden
kaufentscheidend. Auch die Multiproduktstruktur für unterschiedliche Industriezweige auf den wichtigsten Weltmärkten bildet für die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe eine sichere wirtschaftliche Grundlage und spielt für Kunden eine große Rolle im Rahmen ihrer Kaufentscheidung. 4. Investitionen Die Investitionen der Unternehmensgruppe haben im Geschäftsjahr 2021 EUR 6,3 Mio. betragen und entfielen im Wesentlichen auf Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 5,9 Mio. Die Investitionen liegen damit infolge von Sparmaßnahmen als Reaktion auf die anhaltende Corona Pandemie unter dem Vorjahresniveau von 9,8 Mio. EUR. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe wird in den kommenden Jahren ihren Standort in Albany/ NY erweitern und sieht hierfür ein Investitionsbudget von 5,0 Mio. USD für die Errichtung eines Neubaus und den Erwerb von Maschinen und Anlagen auf in 2021 angeschafften, räumlich angrenzenden Flächen vor. Des weiteren plant das chinesische Joint Venture NSH-CTI in den kommenden Jahren die Erweiterung des Standortes in Nanchang/ China. Hierzu soll ein neuer Fertigungsstandort in der neu geschaffenen High-Tec Zone entstehen. 5. Forschung und Entwicklung Zum Erhalt der technologischen und technischen Marktführerschaft investiert die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe kontinuierlich in Forschung und Entwicklung in folgenden Bereichen:
In der Technologieentwicklung ist die Brennstoffzellen-Technologie im Fokus der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe. In enger Kooperation mit Forschungsinstituten arbeitet die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe hier an einem hochproduktiven Verfahren zur Fertigung von Bipolar-Platten. Diese sollen sowohl bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff als auch bei der anschließenden Umwandlung in elektrische Energie in der Brennstoffzelle zum Einsatz kommen. Im Bereich der Elektromobilität hat die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe ein neues patentiertes Verfahren zur simultanen Innen-Außenbearbeitung von Elektromotor-Gehäusen entwickelt. Weitere Schwerpunkte der Technologieentwicklungen bildeten nach wie vor verschiedene Verfahrenssubstitutionen und -kombinationen zur Verkürzung der Prozesszeiten und Steigerung der Bearbeitungsqualitäten (Drehen, Fräsen, Schleifen, Walzen). So wurde ein patentiertes Schleifverfahren zur simultanen Innen-/Außenbearbeitung Schaft-förmiger Werkstücke mit Polygonprofil entwickelt. Die "Unrunddrehtechnologie" befähigt die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe zusammen mit den "Fest- und Glattwalztechnologien" zum Bau von Maschinen für die Bearbeitung von Fahrwerks- und Antriebskomponenten in Elektrofahrzeugen . Die neuentwickelten Komponenten und Maschinen zielen weiterhin auf höhere erzielbare Genauigkeiten, Funktionalitäts-/Effizienzsteigerung, Flexibilisierung und Kostensenkung und das - wenn möglich - in einem abgestimmten Bearbeitungsprozess auf einer Maschine (Closed-Door-Prinzip). Hervorzuheben sind:
Folgende Software Produkte wurden auf den Markt gebracht:
Demzufolge nimmt die NSH-Softwareentwicklung eine Schlüsselstellung ein, um zukünftige neue Verkaufspotentiale zu erschließen. Neben den reinen Umstellungen der Maschinen-/Handlings-Steuerungssoftware auf Siemens Sinumerik One wurden in 2021 folgende Projekte bearbeitet:
Bei diesen Entwicklungen legt die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe Wert auf gruppeninterne Vereinheitlichung und Modularisierung von Softwarebausteinen. Der Bedeutung der Software wird durch eine standortübergreifende Initiative, "Software Summit", Rechnung getragen. 6. Personal Der durchschnittliche Personalbestand der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe reduzierte sich mit 1.380 Mitarbeitern im Vergleich zum Vorjahr (1.445 Mitarbeiter). Es waren im Durchschnitt 89 Auszubildende (Vorjahr: 100) in der Gruppe beschäftigt. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe verfolgt das Ziel, möglichst vielen Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Lehre zu übernehmen. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe setzt damit gezielt auf die auf breiter Basis angelegte Ausbildung von eigenem Fachpersonal, um dem allgemeinen Fachkräftemangel erfolgreich zu begegnen. B. Lage des Unternehmens 1. Ertrags- und Vermögenslage Die Vier-Jahres-Übersicht über wesentliche Zahlen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe im Zeitraum 2018 - 2021.
Auch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 ist durch die Corona Pandemie beeinflusst und ist daher nur bedingt mit den Vorjahren zu vergleichen. Den wesentlichen Beitrag zum Ergebnis leisteten die Gruppengesellschaften HEGENSCHEIDT-MFD sowie NSH-CTI. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist weiterhin Ausdruck der seit Anfang 2020 anhaltenden Corona Pandemie. Die negativen Folgen konnten auch durch die Inanspruchnahme von staatlichen Corona-Überbrückungshilfen teilweise kompensiert und die Ertragslage so stabilisiert werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Konzernanhang. Der Vorjahresumsatz beinhaltete zudem die Abwicklung eines Großprojekts in Russland. Die Materialaufwandsquote ist im Wesentlichen vom Produktmix sowie dem Anteil der Turn-Key-Umsätze am Gesamtumsatz beeinflusst. Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, was aus der etwas geringeren Inanspruchnahme von Kurzarbeit sowie durch einen umrechnungsbedingten Wechselkurseffekt resultiert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind korrspondierend zum Umsatz gesunken, entsprechen im Übrigen bedingt Kosteneinsparungen und dem Pandemie bedingten Wegfall von Kosten (insbesondere Kosten für Leiharbeiter sowie Reisekosten) dem relativen Niveu des Vorjahres.
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 13 Mio reduziert. Dies liegt vor allem an der vollständigen Rückführung der Kredite aus den Fazilitäten des Konsortialkreditvertrages in Höhe von EUR 25 Mio. Das Anlagevermögen ist durch die geringen Investionen um EUR 1 Mio. gesunken. Dennoch ist vor allem projektbedingt ein Anstieg der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der unfertigen und fertigen Leistungen zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist bedingt duch den Auftragsvorlauf des Folgejahres. Dieser Vorlauf konnte durch entsprechende Anzahlungen vorfinanziert werden, wodurch die Vorräte in Summe rückläufig waren. Dem gegenüber steht der stichtagsbedingte Aufbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 2 Mio.) sowie der sonstigen Vermögensgegenstände (EUR 8 Mio.), die im Wesentlichen die Forderungen aus der staatlichen Überbrückungshiflen beinhalten. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR +4 Mio.) korrespondiert mit dem höheren Vorlauf aufgrund des zum Bilanzstichtag gestiegenen Auftragsbestandes. Zudem stellten die Eigentümer der Gruppe zusätzliche Darlehen zur Verfügung. Der Rückgang der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der im Vorjahr vorgenommen Abgrenzungen im Rahmen der Teilgewinnrealsierung sowie aus der Inanspruchnahme der im Vorjahr zum Stichtag gebildteten, mit dem Umsatz korrspondierenden Rückstellungen für Nachlaufkosten. Das wirtschaftliche Eigenkapital ist um TEUR 9.638 angestiegen, darin enthalten ist im Wesentlichen der Konzernjahresüberschuss in Höhe von TEUR 11.651 sowie die in Folge der Währungskursentwicklung höhere Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 8.447. Gegenläufig wirkten die Ausschüttungen an Gesellschafter in Höhe von TEUR 4.720, die Neustrukturierung von Darlehen von nahestehenden Personen in Höhe von TEUR 3.000 sowie Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von TEUR 2.740. Im Berichtsjahr 2021 wurde die OOO NSH RUSS aufgrund des nur noch geringen Geschäftsumfangs aus dem Konzernabschluss entkonsolidiert. 2. Finanzlage Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe hatte im Jahr 2020 die vorherige Konsortialfinanzierung vorzeitig abgelöst und mit Vertrag vom 27.01.2020 durch eine neue Konsortialfinanzierung zu marktüblichen Bedingungen ersetzt. Der Umfang der neuen Finanzierung betrug zunächst EUR 150 Mio. Bereits zu Beginn der Coronapandemie hatte die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe den Kreditrahmen unter Ausnutzung der im Konsortialkreditvertrag angelegten Option vorsorglich um EUR 30 Mio. erhöht (Vertragsabschluss am 14.05.2020). Das Gesamtvolumen der Kreditlinien aus der Konsortialfinanzierung beträgt seitdem EUR 180 Mio., davon EUR 75 Mio. zur Betriebsmittelfinanzierung als Kontokorrent-/ Geldmarktkredite bzw. konsortiale Cash-Linien (Fazilitäten). Die Laufzeit der neuen Konsortialfinanzierung betrug ursprünglich fünf Jahre (bis 1/2025) und wurde am 26.11.2021 um weitere zwei Jahre bis 1/2027 verlängert. Die Finanzierung der NSH Gruppe konnte damit langfristig gesichert werden. Zum Bilanzstichtag betrugen die ausgelegten Avale insgesamt EUR 40,6 Mio. Die Betriebsmittelfazilitäten aus dem Konsortialkreditvertrag wurden zum Stichtag nicht in Anspruch genommen. Die Eigentümer des Unternehmens haben dem Unternehmen Darlehen gewährt, von denen EUR 24,0 Mio. unverändert gegenüber dem Vorjahr langfristig bestehen und den Charakter wirtschaftlichen Eigenkapitals haben. Das amerikanische Tochterunternehmen NSH USA Cooperation ist in die Konsortialfinanzierung eingebunden, stellt aber die von Kunden geforderten Bonds über lokale US Anbieter aus. Bei den Bonds handelt es sich im Wesentlichen um Vertragserfüllungsgarantien. Es besteht eine Rückgarantie der deutschen Muttergesellschaft. Garantien wurden in Höhe von umgerechnet EUR 29,9 Mio. ausgelegt. Des Weiteren hat die NSH USA in 2021 einen Investitionskredit über 2,1 Mio. USD zur Finanzierung des Erwerbs angrenzender Flächen zur künftigen Standorterweiterung aufgenommen. Es besteht eine Mithaftung der deutschen Muttergesellschaft. Das chinesische Joint Venture NSH-CTI Machine Tool (Jiangxi) Co. Ltd. hat seinen Finanzierungsbedarf außerhalb der Konsortialfinanzierung durch eigene Aval- und Kreditlinien über chinesische Banken gedeckt. Es besteht keine Mithaftung der deutschen Muttergesellschaft oder einer anderen Gruppengesellschaft. Avale wurden in Höhe von umgerechnet EUR 4,6 Mio. ausgelegt, von der bestehenden Betriebsmittellinie in Höhe von umgerechnet EUR 16,7 Mio. bestand zum Stichtag keine Inanspruchnahme. Dem zu 100% zur NSH Gruppe gehörende Unternehmen NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT (Beijing) Co., Ltd., Peking/China wurde zur Teilnahme an chinesichen Ausschreibungen ("domestic bids") eine eigene Avallinie in Höhe von 2,1 Mio. EUR (nutzbar in Fremdwährung RMB) eingerichtet. Es besteht eine Mithaftung der deutschen Muttergesellschaft. Die Liquidität der Unternehmen der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe war im Berichtzeitraum durchgängig gewährleistet. Der Cashflow aus der operativen Tätigkeit ist stetig positiv, zeigt sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert und wurde im Wesentlichen für die Finanzierung der Investitionen, die planmäßige Tilgung von Krediten sowie für die Vorfinanzierung von Aufträgen genutzt. Hinsichtlich der Angaben in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Anhang. C. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, Prognosebe-richt Das Geschäftsjahr 2021 blieb hinsichtlich des Umsatzes hinter den Erwartungen zurück. Die Ertragslage zeigt sich hingegen gegenüber den ursprünglichen Erwartungen leicht verbessert. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe ging für das Jahr 2021 sowie in der mittelfristigen Erwartung von einer sich erholenden Geschäftsentwicklung aus. Durch die anhaltende Coronapandemie kam es im Geschäftsjahr 2021 entgegen der Erwartung zu weiteren Einbußen beim Umsatz, die ergebnisseitig teilweise kompensiert werden konnten. Für 2022 rechnete die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe zu Geschäftsjahresbeginn mit leicht steigenden Umsätzen bei einem moderat rückläufigen Jahresergebnis. Der Ertragsrückgang beruhte auf der Annahme, dass in 2022 das Instrument der Kurzarbeit und Corona-Überbrückungshilfen nicht in Anspruch genommen werden können. An allen Standorten der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe konnte aufgrund umfangreicher Hygienekonzepte und anderer Präventionsmaßnahmen eine Ausbreitung des Coronavirus in der jeweiligen Belegschaft verhindert und so die Arbeitsfähigkeit der Standorte jederzeit sichergestellt werden. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe hat die einzelnen Maßnahmen dabei weltweit eng an den jeweiligen lokalen Arbeitsschutz- und Coronaschutzbestimmungen ausgerichtet. Der Umsatz der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe ging im Jahr 2021 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 noch einmal um ca. 16% zurück, nach einem Umsatzrückgang von ca. 18 % im Jahr 2020. Besonders betroffen waren vor allem die auf den Export ausgerichteten deutschen Gruppengesellschaften. Gleichwohl erwirtschaftete die Gesamtheit aller Gesellschaften der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe im Jahr 2021 eine EBT-Marge von ca. 7,2 %, verglichen mit 6,8 % im Jahr 2020. Das insgesamt - gemessen an den Umständen der Pandemie - zufriedenstellende Geschäftsergebnis 2021 basiert auf einem stabilen Geschäft in den USA und China sowie auf den Effekten der Kurzarbeit an den deutschen Standorten und den gewährten staatlichen Corona-Zuschüssen. Die Kurzarbeit lief an allen deutschen Standorten zum Ende des Jahres 2021 aus. Der Ukraine-Krieg und die daraufhin verhängten Sanktionen beeinträchtigen die ab 2022 erwartete, sich erholende Umsatzentwicklung. So richten sich die Sanktionen gegen den Finanzsektor, einzelne Wirtschaftszweige, einzelne Institutionen sowie Einzelpersonen und beinhalten vor allem aber strikte Exportverbote von so genannten Dual-Use-Gütern, selbst bei einer ausschließlich zivilen Verwendung. Davon betroffen ist auch die NSH Gruppe mit ihrem Russlandgeschäft. Die Sanktionsregeln erlauben noch die Fertigstellung vertraglich bereits gebundener Projekte, sofern der jeweilige Vertrag vor dem 26. Februar 2022 geschlossen wurde. Damit können sanktionsrechtlich alle laufenden Russland-Projekte der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe grundsätzlich noch zu Ende geführt werden. Wenn die dazu erforderlichen, von den jeweils betroffenen NSH Gruppengesellschaften beantragten Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilt werden und keine weiteren Sanktionspakete dem entgegen stehen, sollen die Arbeiten in übereinstimmender Absicht auf Kundenseite nach Möglichkeit bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Unter dieser Voraussetzung hält das NSH Management die ursprüngliche Umsatz- und Ertragsprognose für das Jahr 2022 weiter für erreichbar. Gleichwohl rechnet das NSH Management infolge von Verzögerungen bei Zahlungseingängen aus laufenden Russland-Aufträgen mit einer temporär höheren Inanspruchnahme der Kreditlinien innerhalb des Rahmens der bestehenden Konsortialfinanzierung. Weitergehende Liquiditätsrisiken, auch soweit sie eine temporär mögliche Nichteinhaltung von einzelnen Finanzkennzahlen aus der Konsortialfinanzierung (Covenants) betreffen könnten, werden im Ergebnis der aktuellen Risikoanalyse hingegen als gering eingeschätzt. Gleichwohl unterliegt diese Annahme gewissen Risiken, die sich aus den abgebrochenen Logistik- und Lieferketten, den Finanzsanktionen und dem Rubelverfall sowie aus den russischen Gegenmaßnahmen ergeben. Ein mögliches Rohstoffembargo gegen Russland würde die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe auf der Seite der Materialbeschaffung treffen, sofern ein solches Embargo zu einem Produktionsausfall bei Zulieferern führt. Führen die genannten Risiken dazu, dass Projekte nicht abgeschlossen werden können, so würden sich negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Umsatzerlöse und des Jahresergebnis im Geschäftsjahr 2022 ergeben. Das Management geht davon aus, dass die Sanktionen ungeachtet eines hoffentlich baldigen Endes des Krieges für eine längere Zeit Bestand haben und der russische Markt auch mittelfristig versperrt bleibt. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe setzt verstärkt auf den US-Markt. Hierzu wird der ohnehin geplante Ausbau der Aktivitäten am Standort in Albany forciert ("Niles Technical Application Center"). Geschäftschancen ergeben sich im Rüstungsbereich und in der Luft- und Raumfahrt. Aufgrund der dargestellten Risiken und des Umstandes, dass der Umsatzwegfall aus dem Russlandgeschäft kurzfristig nicht komplett kompensiert werden kann, wird die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe geeignete Maßnahmen zur Kostensenkung im Jahr 2022 durchführen. In Bezug auf weitere Folgen aus dem Ukraine-Krieg verweisen wir auch auf den Nachtragsbericht im Anhang. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe ist auf Infrastrukturprojekte im Railway- und Metrosektor gerichtet. Bedingt durch die technologische Führerschaft der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe speziell bei der Räder- und Radsatzherstellung- bzw. -bearbeitung ist die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe ein weltweit führender Anbieter. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe hat im Eisenbahnsektor Produkte für den kompletten Life Cycle eines Rades/Radsatzes von dessen Herstellung über die Vermessung im laufenden Betrieb bis hin zur Reprofilierung. Marktpotentiale liegen für die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe vor allem in Nordamerika, in Asien, im Mittleren Osten und Osteuropa. Der chinesische Markt bleibt - nach Einschätzung der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe - trotz der Substitutionsbemühungen der chinesischen Regierung - der weltweit bedeutendste Markt für Werkzeugmaschinenhersteller. Dazu setzt die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe weiter auf die herausragende Marktstellung ihrer Hegenscheidt-Produkte in den Segmenten Hochgeschwindigkeitseisenbahn und Metro. Parallel ist es der chinesischen Tochtergesellschaft NSH-CTI gelungen, selbst entwickelte Produkte am Markt in China zu etablieren. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe beabsichtigt, ihr China-Geschäft weiter auszubauen und dazu ihren Standort in Nanchang zu vergrößern. Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe begleitet den Strukturwandel in der Automobilindustrie und tätigt Investitionen in neue Maschinen und Technologien, um Teile für alternative Antriebe (Elektro, Wasserstoff) bearbeiten zu können. Des Weiteren setzt die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe auf die Etablierung neuer Anwendungen der Unrunddrehtechnologie im Bereich der Elektromobilität. Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist von großer Unsicherheit geprägt, so dass die Konjunkturaussichten in besonderer Weise von den weiteren geopolitischen Entwicklungen, insbesondere im Ukraine-Russland-Konflikt, der daraus folgenden Preisentwicklung und Störung der Lieferketten aber auch vom weiteren Verlauf der Coronapandemie abhängen. Risiken wie die bestehenden globalen Handelsstreitigkeiten, die hohen Staatsschulden einzelner Länder, die Zins- und Geldpolitik stellen weitere, nachgeordnete Risikofaktoren dar. Aufgrund ihrer Tätigkeit auf internationalen Märkten ist die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe darüber hinaus Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Dem Risiko wird, soweit sinnvoll, durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften begegnet. Durch eine kontinuierliche Bewertung der bekannten Risikofaktoren und durch die darauf aufbauende Umsetzung von geeigneten Maßnahmen wird deren Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH nach Möglichkeit vermieden oder begrenzt. So sieht die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe in ihrer Ausrichtung auf fünf verschiedene Industriezweige eine besondere Stärke, negative Auswirkungen von konjunkturellen oder strukturbedingten Schwankungen einzelner Branchen begrenzen zu können. Ungeachtet der aktuellen weltwirtschaftlichen Lage wird die Werkzeugmaschinenbranche als die Königsdisziplin des Maschinenbaus auch weiterhin eine Zukunft als Exportindustrie haben, bedingt durch den hohen Einsatz von Engineering Know-how und die fortwährende technologische Weiterentwicklung.
Chemnitz, 31. Mai 2022 NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH - Die Geschäftsführung - Prof. Dr. -Ing. E.h. Hans J. Naumann John Oliver Naumann Jörg Hellmann Dr.-Ing. Gero Martel Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021Allgemeine Hinweise Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Mutterunternehmen ist unter der Firma NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH mit Sitz in Chemnitz im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 19797 eingetragen. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst neben der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH, Chemnitz (NSH), die folgenden Tochtergesellschaften:
Zum 01. Januar 2021 wurde die OOO NSH-RUSS aufgrund des geringen Geschäftsumfanges entkonsolidiert. Gesellschaften mit geringem Geschäftsumfang werden gemäß § 296 Absatz 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Dies betrifft die Hegenscheidt-MFD India Private Ltd., Neu Delhi/Indien (Kapitalanteil HME 90,0 %), die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT (Beijing) Co. Ltd., Peking/China (Kapitalanteil NSH 100 %), OOO NSH-RUSS, Moskau/Russland (Kapitalanteil NSH 51%), OOO NSH-RUSSIA, Moskau/Russland (Kapitalanteil NSH 100 %), sowie die WERNEX Engineering PTY LTD Randburg/Südafrika (Kapitalanteil NSH 100 %). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Wesentlichen nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; Vermögensgegenstände sind höchstens zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Für die Aufstellung waren die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Sofern sie der Abnutzung unterliegen, werden sie entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert und Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf aktuellen Betriebsabrechnungen beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen werden bis maximal zum Wert der unfertigen bzw. fertigen Erzeugnisse abgesetzt. Der übersteigende Betrag wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte in vollem Umfang an Kreditinstitute sicherungsübereignet, im Übrigen jedoch frei von Rechten Dritter. Die Bewertung der erhaltenen und geleisteten Anzahlungen erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag bzw. zu den Anschaffungskosten. Die erhaltenen Anzahlungen werden gemäß § 268 (5) Satz 2 HGB offen von dem Posten Vorräte abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigung Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Liquide Mittel werden zum Nennwert bewertet. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Im Sonderposten für Zweckzuwendungen sind im Wesentlichen Zuwendungen aus Investitionszuschüssen enthalten. Der Sonderposten wird entsprechend der vorgenommenen Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen ertragswirksam aufgelöst. Die Bildung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte bei dem Tochterunternehmen HME nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens nach H. Engbroks. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und ein Rechnungszinsfuß (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahren) 1,87 % (i. Vj. 2,30 %) zum 31. Dezember 2021 zugrunde. Des Weiteren wurden Renten- (2,00 %; i. Vj. 2,00 %) und Fluktuationstrends (1,80 %; i.Vj. 1,80 %) in der Berechnung berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 HGB) aus der Bewertung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,35 %) im Vergleich zur Bewertung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,87 %) beträgt TEUR 575 (i. Vj. TEUR 71). Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 i. V. m. § 298 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende Zuführungsbetrag über den Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig verteilt. Durch die Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB verbleibt eine in der Bilanz nicht ausgewiesene Verpflichtung in Höhe von TEUR 213, die bis spätestens 31. Dezember 2024 anzusammeln ist. Die auf einem versicherungsmathematischen Berechnungsprogramm basierende Bewertung der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen erfolgt mit dem Teilwert der künftigen Jubiläumszuwendungen unter Berücksichtigung einer Finanzierung ab Beginn der Jubiläumsarbeitszeit. Dabei wurde ein Rechnungszinsfuß von 1,50 % bzw. 1,52 % angesetzt. Bei dem Tochterunternehmen RASOMA werden die Rückstellungen für Pensionen nach der Unit Credit Method (PUC-Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Berechnung erfolgt mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (1,90 %). Des Weiteren wurde ein Rententrend (2,00 %) in der Berechnung berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 HGB) aus der Bewertung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,36 %; i.Vj. 1,71 %) im Vergleich zur Bewertung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,90 %; i. Vj. 2,41 %) beträgt TEUR 8 (i.Vj. TEUR 11). Bei dem Tochterunternehmen NSH USA werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ebenfalls unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde ein Rechnungszinsfuß (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahren) 1,87 % verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden für Betriebsrentner in Höhe von 5,0 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde - alters- und dienstzeitabhängig - mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 2,71 % bzw. 3,49 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 HGB) aus der Bewertung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,35 %; i.Vj. 1,60 %) im Vergleich zur Bewertung mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,87 %; i.Vj. 2,30 %) beträgt TEUR 162 (i. Vj. TEUR 183). Die Berechnung sonstiger Pensionsverpflichtungen erfolgte mittels versicherungsmathematischem Gutachten entsprechend § 249 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB unter Anwendung der PUC-Methode und der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins-satz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, von 1,87 % (Vj.: 2,30 %) zugrunde. Gehalts- oder Rentensteigerungen waren aufgrund der bestehenden Zusagen nicht zu berücksichtigen. Zur Absicherung der Zusagen wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Da die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB vorliegen, erfolgt eine saldierte Darstellung der Rückstellung mit den entsprechenden Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung, wobei sich der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen und der Zeitwert des Rückdeckungsanspruchs in gleicher Höhe (TEUR 41) gegenüberstehen. In Höhe eines sich nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnden Unterschiedsbetrages zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren besteht eine Ausschüttungssperre, soweit der Unterschiedsbetrag frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Ergebnisvortrages übersteigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Im Rahmen der Coronapandemie wurde Kurzarbeitergeld in Höhe von TEUR 1.619 von HME, NSI, WEMA und RASOMA in Anspruch genommen. Bei dem Kurzarbeitergeld handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. Folglich ergab sich keine Auswirkung auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld wurde im Personalaufwand saldiert. Die NSH hat im Geschäftsjahr 2021 Fixkostenzuschüsse in Form der Überbrückungshilfe III sowie Überbrückungshilfe III plus für sich und ihre deutschen Tochtergesellschaften NILES-SIMMONS Industrieanlagen GmbH, HEGENSCHEIDT-MFD GmbH, Werkzeugmaschinenfabrik Glauchau GmbH und Rasoma Werkzeugmaschinen GmbH in Höhe von TEUR 6.290 beantragt. Zum Stichtag wurden diese ertragswirksam als Forderung bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Anforderungen des DRS 18, soweit sie über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, werden nicht angewendet. Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB bilanziell nachvollzogen. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Anwendung der sog. "Einfrierungsmethode" erfasst. Sofern sich ein Projekt über die Dauer eines Geschäftsjahres hinaus hinzieht und einen wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausmacht, wird ein Ergebnisbeitrag im Wege der Teilgewinnrealisierung umgesetzt. Dies betrifft vornehmlich Turn-Key Großprojekte. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen "davon-Vermerke" zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Die unrealisierten und realisierten Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung belaufen sich auf TEUR 3.083 bzw. TEUR 913. Die Bilanzposten der einbezogenen ausländischen Konzernunternehmen wurden mit Ausnahme des Eigenkapitals mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden mit den durchschnittlichen Devisenkursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Das gezeichnete Kapital sowie alle übrigen Posten des Eigenkapitals, mit Ausnahme des Gewinnvortrages, wurden mit historischen Kursen umgerechnet. Das Jahresergebnis der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wurde in die Bilanz übernommen und die Differenz aus der Umrechnung der Bilanzposten mit dem Stichtagskurs in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Der Gewinnvortrag ergibt sich aus den kumulierten, umbewerteten Jahresergebnissen der Vorjahre. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung für Gesellschaften oder für zugekaufte Kapitalanteile, die vor dem 1. Januar 2010 erstmals konsolidiert wurden, erfolgte nach der Buchwertmethode (in zulässiger Abweichung von DRS 23). Die zu aktivierenden Beträge sind soweit möglich den betreffenden Aktivposten zugeordnet worden; der Restbetrag wurde als Firmenwert aktiviert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs nach dem 1. Januar 2010 erstmals konsolidiert wurden, wurde nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich derjenige, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert. Erläuterungen zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Konzernanlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen zum Stichtag TEUR 1.428 (i. Vj. TEUR 1.367). Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten analog Vorjahr Forderungen aus der konzerninternen Finanzierung sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Latente Steuern Die latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:
Die sonstigen latenten Steueransprüche entfallen in Höhe von TEUR 511 (Vj. TEUR 865) auf steuerliche Verlustvorträge. Der Berechnung der latenten Steuern auf Konsolidierungseffekte wurde ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. Für die latenten Steuern aus den lokalen Einzelabschlüssen wurden die entsprechenden lokalen Steuersätze übernommen. Bei den angesetzten latenten Steuern auf Verlustvorträge wird eine Steuerentlastung aufgrund entsprechendem künftig zu versteuernden Einkünften innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von TEUR 14.230 und die Kapitalrücklage von TEUR 10.853 entsprechen den bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten. Darüber hinaus enthält das Eigenkapital den Konzernbilanzgewinn, Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung sowie Anteile anderer Gesellschafter. Der in der Bilanz ausgewiesen Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung des Vorjahres wurde entsprechend des Eigenkapitalspiegels anteilig den Anteilen anderer Gesellschafter zugerechnet. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch zu leistende Provisionszahlungen, Folgekosten für abgerechnete Aufträge, Vorsorgen für Gewährleistung sowie Verpflichtungen für den Personalbereich. Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in gesamtschuldnerischer Mithaftung der NILES-SIMMONS Industrieanlagen GmbH, der Werkzeugmaschinenfabrik Glauchau GmbH, der HEGENSCHEIDT-MFD GmbH, der Rasoma Werkzeugmaschinen GmbH Döbeln und der NSH USA Corporation wie folgt besichert:
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber natürlichen Personen, die als mittelbare Gesellschafter der NSH beteiligt und in der Geschäftsführung tätig sind. Haftungsverhältnisse Aus dem Konsortialkreditvertrag besteht eine gesamtschuldnerische Haftung für Avale in Höhe von TEUR 40.593 (Vj. TEUR 42.729). Weiterhin haftet das Mutterunternehmen NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH in Höhe von TEUR 3.000 (Vj. TEUR 2.000) für eine lokale Cash- und Avallinie, in Höhe von TUSD 2.090 (Vj. TEUR 0) für einen Investitionskredit sowie in Höhe von TEUR 29.933 (Vj. TEUR 29.342) für sonstige Garantien der NSH USA Corporation sowie in Höhe von TEUR 2.100 (Vj. TEUR 0) für eine lokale Avallinie der Niles-Simmons-Hegenscheidt (Beijing) Co., Ltd.. Das Risiko einer Inanspruchnahme für die Verbindlichkeiten wird aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NSH-Gruppe als gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in Höhe von TEUR 26.088 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligo sowie Miet- und Leasingverträgen, die im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber fremden Dritten darstellen. Derivative Finanzinstrumente Angaben zu Finanzinstrumenten (nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert):
Die zinsbezogenen Geschäfte betreffen einen Zinsswap sowie einen Zinsfloor mit Laufzeiten bis zum 31. Dezember 2025. Der Bewertung zum Stichtag liegt ein Barwertmodell auf Basis der aktuellen Markteinschätzungen der Kontraktpartner zugrunde. Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt es sich um Devisentermingeschäfte. Die beizulegenden Zeitwerte enthalten in Höhe von TEUR 46 negative Werte, die entsprechend als Rückstellung berücksichtigt wurden. Für die Bewertung der Finanzinstrumente werden Barwertmodelle auf der Basis aktueller Markteinschätzungen der Kontraktpartner zum Bilanzstichtag zugrunde gelegt. Bewertungseinheiten Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet:
zu (1): Beim Grundgeschäft "Variabel verzinsliches Darlehen" handelt es sich um Darlehen, die aufgrund der Anschlussfinanzierung vom 27. Januar 2020 und der gezogenen vorzeitigen Verlängerungsoption eine Laufzeit bis 27. Januar 2027 haben. Zum Bilanzstichtag valutieren die Inanspruchnahmen aus den Fazilitäten des Konsortialkreditvertrages in Höhe von EUR 0, jedoch wird gemäß Liquiditätsplanung der Gesellschaft im kommenden Geschäftsjahr eine Inanspruchnahme der Kreditlinie in entsprechender Höhe mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen (antizipativer Hedge). Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich im Sicherungszeitraum aus, da sich der variable Anteil der Zinszahlungen der NSH aus dem Grundgeschäft und variable Zinszahlungen durch den Kontrahenten aus den Sicherungsgeschäften unverzüglich nach deren Entstehung gegenüberstehen. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet. zu (2): Die Höhe des abgesicherten Risikos aus zukünftigen Zahlungseingängen durch fakturierte und zukünftige Umsatzerlöse in Fremdwährung beträgt TEUR 1.779. Für diese wurden angesichts des zuverlässig planbaren Umfangs und zeitlichen Anfalls antizipative Bewertungseinheiten gebildet. Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund -und Sicherungsgeschäft gleichen sich im vollen Umfang im Sicherungszeitraum bis spätestens 16. Juni 2022 aus. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Sämtliche wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung des Mutterunternehmens schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2021 des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 7.663 eine Dividende von TEUR 3.000 auszuschütten. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten in Höhe von TEUR 17.611 (Vj. TEUR 10.999) Erlöse aus Turn-Key Projekten, die dem Projektfortschritt entsprechend nach den Grundsätzen der Teilgewinnrealisierung ermittelt wurden. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält in Höhe von TEUR 3.119 Zinsen für Darlehensinanspruchnahmen, in Höhe von TEUR 582 aus der Aufzinsung von Rückstellungen, in Höhe von TEUR 347 Avalprovisionen sowie in Höhe von TEUR 670 im Wesentlichen Bereitstellungsgebühren. Sonstige Angaben Nachtragsbericht Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine ("Ukraine-Krieg"). Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs stellen ein wertbegründendes Ereignis dar und haben daher keine Auswirkungen auf Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag. Für die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe kann es als direkte oder indirekte Folge der gegen Russland verhängten Sanktionen - je nach Dauer und Intensität des Ukraine-Kriegs - zu negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere in Form einer Reduzierung der Umsatzerlöse und des Konzernjahresergebnis, kommen. Der Fortbestand der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Gruppe ist nach Einschätzung der Geschäftsführung durch diese Entwicklungen allerdings nicht gefährdet. Bezüglich detaillierterer Angaben wird auf den Risiko- und Chancenbericht sowie den Prognosebericht im Konzernlagebericht verwiesen. Angaben zu DRS 21 "Kapitalflussrechnung" Analog dem Vorjahr setzt sich der Finanzmittelfonds aus den flüssigen Mitteln sowie aus den jederzeit fälligen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zusammen. Angaben zu DRS 22 "Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis" Vom erwirtschafteten Konzerneigenkapital stehen zum 31. Dezember 2021 mindestens TEUR 3.000 zur Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung. Diesbezüglich bestehen keine gesetzlichen oder sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Ausschüttungssperren. Geschäftsführung
Bezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung der Muttergesellschaft für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen betrugen TEUR 2.537. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen HME, NSI und RASOMA wird für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungsvorschrift gemäß § 264b HGB bzw. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen. Prüfungs- und Beratungshonorare Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns beträgt für
Konzernverhältnisse Die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH, Chemnitz, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen. Oberste Konzernspitze ist die Holdinggesellschaft NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT Holding GmbH & Co. KG, Chemnitz. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.
Chemnitz, 31. Mai 2022 NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH - Die Geschäftsführung - gez. Prof. Dr.-Ing. E.h. Hans J. Naumann gez. John Oliver Naumann gez. Jörg Hellmann gez. Dr.-Ing. Gero Martel Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH, Chemnitz Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH, Chemnitz - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der NILES-SIMMONS-HEGENSCHEIDT GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 31. Mai 2022 KPMG
AG
Lauer, Wirtschaftsprüfer Kolditz, Wirtschaftsprüfer |
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