Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Feussner Engineering GmbHLiquidiert
42551 Velbert, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angelika Feußner seit 10.9.2024 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Feußner Stahlformenbau GmbHVelbertJahresabschluss zum 31. Dezember 2012BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012FEUßNER STAHLFORMENBAU GMBH, VELBERTAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012Feußner Stahlformenbau GmbH, VelbertAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis zu 15 Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer für technische Anlagen und Maschinen liegt zwischen drei und acht Jahren. Die Nutzungsdauer für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt zwischen einem und zehn Jahren. Die Gesellschaft wendet die lineare Abschreibungsmethode auf Anlagenzugänge an. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Zugänge von Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde 2008 und 2009 ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird in jedem Geschäftsjahr mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, in Einzelfällen zu niedrigeren beizulegenden Werten, angesetzt. Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Für den seit mehreren Geschäftsjahren relativ gleichbleibenden Bestand an Werkzeugen wurde ein auf Basis des durchschnittlichen Einkaufspreises ermittelter Festwert (TEUR 4) angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert nach Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1,0% auf die nicht bereits einzelwertberichtigten Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem PUC-Verfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflich-tungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bank im Januar 2013 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,04%. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sogenanntes Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Wert. Bei der Bemessung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Für die sonstigen Rückstellungen wurde der Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Sonstige Angaben Geschäftsführer Der Geschäftsführung gehörte im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 an:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Velbert, den 25. Juli 2013 Feußner Stahlformenbau GmbH Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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