Volkshochschule Braunschweig GmbH
Alte Waage 15, 38100 Braunschweig, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Hartmann-Moos seit 4.11.2024 | Geschäftsführer |
Hendrik Podein seit 3.9.2024 | Prokura |
Urko Fernández de Roitegui seit 3.9.2024 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Braunschweig | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volkshochschule Braunschweig GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht / Geschäftsjahr 20231. VHS Braunschweig GmbH und Tochtergesellschaften Im Geschäftsjahr 2022 haben die drei Gesellschaften der VHS-Gruppe ihre wirtschaftlichen Jahresziele erreicht. Die VHS-Mutter schließt mit einem Ergebnis vor Verlustübernahme von rd. 1.428 Tsd. EUR ab und liegt damit um rd. 38 Tsd. EUR höher, als im Wirtschaftsplan prognostiziert. Die VHS Arbeit und Beruf GmbH erwirtschaftet im „nicht betrauten Bereich“ einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 6 Tsd. EUR und hat von dem für den betrauten Bereich kalkulierten Zuschuss rd. 292 Tsd. EUR im Kontext des städtischen Haushalts nicht beansprucht. Das Haus der Familie weist einen Einnahmeüberschuss in Höhe von rd. 1 Tsd. EUR aus. Mit 298Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt, wovon 75 im Rahmen des Programms 16i Teilhabechancengesetz im Zweiten Arbeitsmarkt beschäftigt sind, und mehr als 500 freiberuflich tätigen Kursleitenden hat die VHS-Gruppe auch in 2023 ihre Bildungsaufträge im Rahmen der vom Land Niedersachsen und der Stadt Braunschweig geförderten Erwachsenenbildung und Familienbildung erfüllt. 1.1 Nachwirkungen: Betriebliche Auswirkungen der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie Für 2023 gab es im Vergleich zu den beiden Vorjahren keinen pandemiebdingt erhöhten Verlustausgleich durch die Gesellschafterin Stadt Braunschweig (+560 Tsd. € in 2021/+280 Tsd. € in 2022). Dennoch konnte der Plan erfüllt werden, was zum Einen auf die sich stabilsierenden Einnahmen im Bereich der Allgemeinen Erwachsenenbildung und im Besonderen auf die hohen Umsatzsteigerungen in der Abteilung vhs international zurückzuführen ist (Näheres dazu nachfolgend). Schlussabrechnungen zu den kompensatorischen Ausgleichszahlungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) seitens des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden auch in 2023 noch nicht vorgelegt. So besteht immer noch keine Klarheit darüber, in welcher Höhe diese in den Jahren 2020-2022 erfolgten Ausgleichszahlungen tatsächlich bei der VHS-Mutter verbleiben dürfen. Die Gesamthöhe der dafür gebildeten Rückstellungen (ca. 75% der erhaltenen Ausgleichszahlungen) beträgt 585 Tsd. EUR (Näheres dazu dann unter Pkt. 3.3.1.) 2. Grundlagen der Muttergesellschaft VHS Braunschweig GmbH Eine enge Beziehung zur Kommune ist für die VHS Braunschweig mit ihren beiden Tochtergesellschaften ein konstitutives Merkmal ihrer Identität. Eingebunden in den Konzern Stadt Braunschweig ist sie die bewährte zentrale Institution der kommunalen Daseinsvorsorge in den Bereichen Weiterbildung und bildungsnahe Dienstleistungen. Neben ihrer nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz geregelten Zuständigkeit für die allgemeinen Aufgabenfelder der Jugend- und Erwachsenenbildung hat die VHS-Muttergesellschaft zentrale Steuerungsaufgaben für die gesamte Unternehmensgruppe, insbesondere in den Bereichen Marketing, Qualitätsentwicklung, Führung, Strategie, Administration, Konzeptentwicklung, IT, Datenschutz, Tax Compliance Management System (TCMS) sowie in der allgemeinen Verwaltung. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Der Geschäftsführer der VHS-Mutter ist gleichzeitig Gesellschafter der Tochtergesellschaften. Er ist damit in der Lage, dem Aufsichtsrat kontinuierlich über die Gesamtentwicklung der Unternehmensgruppe zu berichten. Der Aufsichtsrat beschließt die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft und damit deren Bestandteile ihrer 100%igen Töchter, sowie nach EU-rechtlichen Vorgaben gesondert den „Betrauten Bereich“ der VHS Arbeit und Beruf GmbH. In ihrer Aufstellung als Muttergesellschaft mit zwei Tochtergesellschaften und einem entsprechenden Zusammenwirken der handelsrechtlich Verantwortlichen bilden die drei Gesellschaften eine steuerliche Organschaft. 3. Wirtschaftsbericht 3.1 Gesamtüberblick, Tendenzen Erneut wurde ein wachsender Anteil der Einnahmen der Muttergesellschaft von der Abteilung vhs international in den Bereichen „Deutsch als Fremdsprache“ erwirtschaftet. Sie setzen sich aus Gebühren von Privatkunden und Firmen, Drittmittelerträgen für berufsbezogene Sprachlehrgänge und anteilig aus teilnahmebezogenen Zuschüssen in den Integrationskursen zusammen. Die Anzahl der Vollzeit-Sprachkurse Deutsch, die an mehr als 2 Tagen pro Woche angeboten werden, hatte bereits im Vorjahr einen sehr hohen Stand erreicht (145) und konnte in 2023 um weitere 31 Maßnahmen auf insgesamt 176 zulegen. Besonders positive wirtschaftliche Auswirkungen enstanden dabei durch die Zahl der Kursbelegungen, die gegenüber dem Vergleichsjahr von etwa 2.400 auf etwa 3.200 gestiegen ist. Die durchschnittliche TN-Zahl in diesen Maßnahmen hat sich somit um 1,7 von 16,4 auf 18,1 erhöht. Da es auch weiterhin lange Wartelisten gibt, befinden sich die Anmeldequoten nach wie vor auf hohem Niveau. Auch in der Allgemeinen Erwachsenenbildung (Gesellschaft und Kultur, Gesundheit und Wohlfühlen, Grundbildung und Schule, Politische Bildung, Computer und Medien) steigen die Anmeldezahlen wieder. Diese Bereiche waren von den pandemiebedingten Einschränkungen organisatorisch und wirtschaftlich am stärksten betroffen. In einigen Programmbereichen waren die Zahlen um bis zu 50 % eingebrochen. Das Gesundheitszentrum beispielsweise, das unmittelbar vor der Coronazeit im Spätsommer 2020 eröffnet und in der zweiten Hälfte 2022 erstmals wieder offensiv beworben wurde, verzeichnet kontinuierlich steigende Anmeldequoten. 3.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingung für Personalentwicklung Um die monetären Erfordernisse des Haustarifs auch in den Folgejahren erfüllen zu können, hat der Gesellschafter Stadt Braunschweig der VHS-Gruppe im Rahmen der Mittelfristigen Planungen weitere Unterstützung zugesagt. Dafür ist eine anteilige Erhöhung der Zuschüsse um etwa 50 % der steigenden Personalkosten vorgesehen. Diese Perspektivkalkulation ist aufgrund der aktuellen Lage (Inflationäre Entwicklung und steigende Energiekosten) in den folgenden routinemäßigen Strategiegesprächen mit dem städtischen Beteiligungsmanagement stets neu zu erörtern. Zur besseren wirtschaftlichen und orgaisatorischen Gesamtsteuerung der Unternehmensgruppe ist im letzten Quartal in Form interner Umbesetzungen eine zentrale Personalleitung (1 Personalleiter + 2 Sachbearbeiterinnen) eingerichtet worden. Diese Stabsstelle ist direkt unter den Geschäftsführungen angesiedelt. Es ist beabsichtigt, dem neuen Gesamtpersonalleiter ab Mitte 2024 Prokura für die Muttergesellschaft zu erteilen. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung im April 2024 darüber befinden. 3.3 Ertragslage 2022 Die VHS-Mutter schließt mit einem Ergebnis vor Verlustübernahme von rd. minus 1.428 Tsd. EUR ab. Abbildung 1
Die nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (EBG) gewährte Finanzhilfe wird in einem Dreijahresrhythmus gemäß dem Leistungsvolumen der Einrichtung auf der Grundlage der erteilten Unterrichtsstunden (pro Teilnehmendem) jeweils neu berechnet. Diese Förderung wurde aufgrund der schwer zu gewichtenden Unterrichtsvolumina in der Pandemie zunächst in Etwa auf dem Stand von 2020 belassen und soll ab 2023 stufenweise auf die ursprünglichen Berechnungsgrundlagen des EBG zurückgeführt werden. Der Anstieg in 2023 ist größtenteils auf eine Sonderzulage des Landes (Ausgleichzahlung Energiekrise) i. H. v. gut 81 Tsd. EUR zurückzuführen. Die Einnahmen im Drittmittelbereich sind im Vergleich zum Vorjahr um etwa 44 Tsd. EUR gesunken, befinden sich aber ingesamt auf einem stabilen Niveau. Wärend die Drittmitteleinnahmen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um etwa 250 Tsd. EUR gesteigert werden konnten, gab es aufgrund von Veränderungen in der Projektsruktur IQ (Integration durch Qualifizierung) Mindereinnahmen in etwa derselben Höhe. Die Einnahmen aus Hörergebühren in den klassichen Bereichen der Allgemeinen Erwachsenbildung haben fast wieder dasselbe Niveau erreicht wie vor der Pandemie. Der deutliche Ansteig der Gesamteinnahmen aus Hörergebühren ist auf die enorm gestiegene Nachfrage nach Deutsch-Intensivkursen zurückzuführen. Hier wurden gegenüber dem Wirtschaftsplan etwa 560 Tsd. EUR höhere Einnahmen erzielt (siehe auch unter Pkt. 3.1). Im Leistungsaustausch der drei Gesellschaften sind die Erträge der Mutter gegenüber dem Vorjahr um etwa 27 Tsd. EUR gesunken. Der Verteilungsschlüssel orientiert sich seit 2021 stärker an der Anzahl der Mitarbeitenden in den drei Gesellschaften, und nicht wie vorher, vordergründig am Gesamtumsatzvolumen. Gerade die Coronazeit hat besonders deutlich gemacht, dass die umfassenden Overheadleistungen der Muttergesellschaft für ihre Töchter (siehe auch unter Pkt. 2) sehr starken Bezug zu den Personalquoten haben. Hier ist folglich die VHS Arbeit und Beruf GmbH erhöhter Dienstleistungsbezieher und somit am stärksten an den Umlagekosten beteiligt. Leichte Abweichungen der Einnahmen nach oben und unten ergeben sich zwangsläufig durch Veränderungen bei den MA-Zahlen. Der Verlustausgleich fällt geringer aus, weil in 2023 keine pandemiebedingten Zulagen mehr geflossen sind (560 Tsd. EUR in 2021 sowie 280 Tsd. EUR in 2022). So sinken trotz der Erhöhungen durch Anpassung der tarifbedingt stiegenden Personalkosten gemäß der mit der Gesellschafterin Stadt Braunschweig vereinbarten Regelung (siehe auch unter Pkt.3.2) die Erträge aus Verlustübernahme gegenüber 2022 um etwa 80 Tsd. EUR. Der 6,7%ige Anstieg der Gesamteinnahmen ist im Wesentlichen auf das gewachsene Volumen in der Abteilung vhs international zurückzuführen. Dort konnte in den Bereichen Gebühreneinnahmen, Drittmittel und Sonderförderungen der Umsatz um mehr als 45% gesteigert werden. Abbildung 2
Die starke Erweiterung des Kursvolumes der Abteilung vhs international begründet im Wesentlichen den Personalskostenansteig um 799 Tsd. EUR gegenüber 2022. Hinzu kommen Mehrkosten aus der Haustarifbindung durch Tariferhöhungen, temporäre Stufenaufstiege, Gruppenaufstiege, Vertragsausweitungen etc. Die Miet- und Raumkosten sind aufgrund der steigenden Nebenkosten weiter gestiegen. Die Ausgaben für Honorare fallen geringer aus und pendeln sich stufenweise wieder in einem gesunden Verhältnis zu den Gebühreneinnahmen ein, weil sich die Belegungsquoten in den Kursen gegenüber den pandemiebeding reduzierten Gruppengrößen wieder normalisieren. Die reduzierten Sonstigen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gesunken, weil keine zusätzlichen IT-Aufwendungen und allgemeinen Reparaturkosten entstanden sind. 3.3.1 Unklare Ausgangslage Abrechnung SodEG Unter großem Vorbehalt werden auch weiterhin die zusätzlichen Einnahmen aus dem SodEG (Sozialdienstleister Einsatzgesetz) bewertet. Das Gesetz regelt grundsätzlich die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen für Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise. Offen bleibt die Entscheidung, wie mit Einrichtungen verfahren wird, die ihren Betrieb teilweise wiederaufnehmen konnten. Es zeichnet sich ab, dass zu den bevorstehenden Abrechnungen, zu denen es auch in 2023 noch keine eindeutigen Auskünfte seitens des BAMF gab, ein Rechtsstreit darüber entstehen wird, was vorrangige Mittel sind bzw. welche wirtschaftliche Gesamthilfe für welche Zeiträume tatsächlich erforderlich war. Hier wird auf Bundesebene vom Deutschen Volkshochschulverband weiterhin versucht, beim Bundesverwaltungsgericht rechtliche Klärung herbeizuführen. Aufgrund dieser unklaren Ausgangslage wurden bereits in 2020 von den zusätzlich aus SodEG erzielten Einnahmen in Höhe von rd. 360 Tsd. EUR 75 %, also 270 Tsd. EUR, als Aufwand in die Risikorückstellung gebracht. Diese „Dreiviertelannahme“ ergibt sich bei der VHS mit kaufmännischer Vorsicht aus der Gegenüberstellung zum vorgegebenen Vergleichsjahr 2019 mit einer differenzierten Bewertung der Monate, in denen anteilig BAMF-Lehrgänge (Online und Präsenz) stattgefunden haben. In 2020 und 2021 konnten in ungefähr neun von zwölf Monaten anteilig Lehrgänge (Online und Präsenz) durchgeführt werden. Demzufolge wurde die Vergleichsannahme von 2020 auch für 2021 zugrunde gelegt und es wurden weitere 229 Tsd. EUR von 306 Tsd. EUR Zuschuss aus dem SodEG zurückgestellt. Für das Geschäftsjahr 2022 kommen weitere 86 Tsd. EUR hinzu, sodass die Rückstellungen von 2020 bis 2022 insgesamt 585 Tsd. EUR betragen Abbildung 3
3.4 Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft war jederzeit gegeben und ist nicht gefährdet. Die VHS verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel i. H. v. 393 Tsd. EUR. Weitere 1.634 Tsd. EUR sind im Cashpool der Stadt Braunschweig angelegt. 3.5 Vermögenslage Die Gesellschaft verfügt zum Ende des Geschäftsjahres bei einer Bilanzsumme von 2.885 Tsd. EUR über ein Eigenkapital in Höhe von 969 Tsd. EUR. Das entspricht einer Eigenkapitalquote von 34 %. 3.6 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens Das wirtschaftliche Gesamtergebnis weist ein Jahresdefizit von 1.428 Tsd. EUR aus. Die Gesellschaft erreicht damit die Vorgaben aus dem Wirtschaftsplan und schließt gegenüber der Prognose um 38 Tsd. EUR besser ab. 3.7 Finanzielle und Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die VHS-Gruppe arbeitet mit dem DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem. In regelmäßigen Überwachungsaudits lassen die drei Gesellschaften die Qualität ihrer Leistungen und Prozesse von Externen überprüfen und testieren. Das Qualitätsmanagementsystem ist ein umfassendes Steuerungsinstrument, dient dem ganzheitlichen Management und wirkt sich positiv auf die Leistungsfähigkeit der Gesellschaften aus. Zentrale Elemente daraus sind z. B. die Evaluation und das Aufstellen und Überprüfen von operationalisierbaren Jahreszielen. Ergebnisse aus Kundenbefragungen über Qualität der Lehre oder Ausstattung fließen in kontinuierliche Verbesserungsprozesse ein. Mit den Jahreszielen werden einerseits „weiche Faktoren“ (z. B. Verbesserung der Außendarstellung) und ebenso wirtschaftliche Rahmendaten (z. B. das Einhalten der Wirtschaftspläne) festgelegt und überprüfbar gemacht. Das Tax Compliance Management System, das seit Anfang 2020 bei der VHS-Mutter und ihren Tochtergesellschaften eingeführt wird, steht im 1. Quartal 2024 vor einer abschließenden Implementierung (Näheres siehe auch unter Pkt. 4.4). 4. Prognosen-, Risiko- und Chancenbericht 4.1 In der Gesamtheit Wie selbst die kritischen letzten drei Geschäftsjahre belegen, ist die Volkshochschule Braunschweig in den Themenfeldern Migration und Integration ein wichtiger Dienstleister und Partner in ihrer Gebietskörperschaft. Die Auftragslage in dieser Abteilung zeigt weiter ansteigende Tendenz. Auch die Weiterführung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, seit dem 1. Januar 2023 in eigener Trägerschaft, und die daraus resultierenden Qualifizierungslehrgänge und der wachsende Bedarf an speziellen berufsbezogenen Sprachlehrgängen werden dazu beitragen, dass nach der Pandemie eine positive Geschäftsentwicklung zu erwarten ist. Die Stadt Braunschweig plant in 2024 die Einrichtung eines „Runden Tisches Arbeitsmigration“, um die Fachkräftesicherung in unserer Stadt besser zu koordinieren und zu steuern. Hier soll die VHS mit ihren Erfahrungen und ihrer Expertise, sowohl im Bereich der berufsbezogenen Sprachvermittlung als auch in der Anerkennungsberatung, beteiligt werden. Die Übernahme der ehemals freiberuflichen Lehrkräfte in den Sprachenbereichen in feste Arbeitsverhältnisse (seit 2015) hat sich nachhaltig bewährt und stellt mittelfristig kein wirtschaftliches Risiko dar. Eine Daueraufgabe wird bleiben, die Anmeldequoten in allen anderen klassischen Programmbereichen mindestens wieder auf den Stand von 2019 zu bringen und themen- und zielgruppenbezogen weiterzuentwicklen. Dafür gilt es, die Qualität der Lehre mit weiteren Maßnahmen zur Kundenbindung (kontinuierliche Verbesserung der Ausstattung, Rabattsysteme, mehr Service und Information) sowie das Gesamtmarketing kontinuierlich zu verbessern und den zeitgemäßen Anforderungen anzupassen. Das Gesundheitszentrum in Kooperation mit der Braunschweiger Stadtbad GmbH, das im Herbst 2020 eröffnet werden konnte, bleibt ein infrastruktureller Zugewinn, der die VHS modernisiert, zeitgemäß ausrichtet und der Gesellschaft mittelfristig wirtschaftliche Vorteile in Aussicht stellt. Der positive Trend seit Mitte 2022 zeigt, dass das Umsatzvolumen im Programmbereich Gesundheit unter „normalen“ Bedingungen in den nächsten Jahren erheblich gesteigert werden kann. Hinzu kommen können auch neue Angebote, z. B. in Kombination mit denen der Stadtbad GmbH oder als Ergänzung. Schließlich könnten sogar Standardangebote des Stadtbades in neuer Kooperation mit der VHS nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt und entsprechend gefördert werden. Die Bewirtschaftung (Investitionen und laufende Kosten) wird im Zusammenspiel der Unternehmensgruppe erfolgen. Insgesamt ist das Marketingkonzept, insbesondere im digitalen Bereich und einigen sozialen Medien, weiter zu entwickeln und auf die aktuelle Situation auszurichten, sodass die Anmeldezahlen der VHS wieder stabilisiert werden können und damit die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen und andere Zuschüsse mindestens auf demselben Niveau wie bisher gesichert werden. Die erwarteten Zuwächse in den Bereichen Integration, Berufsbezogenes Deutsch, Anerkennungsberatung und mittelfristig in der Gesundheitsbildung können genutzt werden, um Stagnation und Rückgänge in anderen klassischen Bereichen auszugleichen. Auch sämtliche zusätzlichen Online-Angebote oder hybriden Formate werden eine entscheidende Rolle für eine positive Entwicklung spielen. Im Zuge des Beratungsprozesses durch Deloitte ist ein Muster für Dienstleistungsverträge entworfen worden, die zwischen der VHS-Gruppe und dem Gesellschafter Stadt Braunschweig Anwendung finden sollen. Für diese Aufträge ist der VHS und ihren Töchtern ein Inhouse-Privileg bescheinigt worden, nach dem die Stadt für Aufträge, die sich in der Zwecken ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften abbilden, keine vergaberechtlichen Vorgaben einzuhalten hat. Hier liegt eine erweiterte Chance für die VHS-Gruppe, sich noch stärker als kommunale Dienstleisterin zu platzieren. Die VHS-Gruppe hat 2015 gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und der GEW einen Haustarif abgeschlossen mit einer Präambel, gemäß der im Entgeltbereich die Differenz zum TVöD schrittweise verringert werden, auf keinen Fall größer werden sollte. Derzeit beträgt der Abstand im Durchschnitt der Entgeltgruppen etwa 10 %. Auf der Grundlage eines Personalentwicklungskonzeptes der VHS (2017ff) hat die Stadt Braunschweig als Gesellschafterin zugesichert, dass sie über den Verlustausgleich bis zu 50 % der steigenden Personalkosten tragen wird. Der andere Teil ist von den Gesellschaften selbst zu erwirtschaften. In der mittelfristigen Finanzplanung der VHS, die in Absprache mit dem kommunalen Beteiligungsmanagement jeweils für 4 Jahre nach vorn erstellt wird, ist ab 2024 eine Erhöhung der Personalkosten, inklusive der Stufenaufstiege und betrieblichen Altersvorsorge, von 2,5 bis 3 % insgesamt veranschlagt. Der Tarifabschluss für 2024 führt zu einer Steigerung der Personakosten in der VHS-Gruppe von etwa 500 Tsd. EUR jährlich. Diese Anpassung geschah vor dem Hintergrund, dass die Teuerungsraten in den Bereichen Lebenshaltungs- und Energiekosten gerade die unteren und mittleren Einkommensgruppen finanziell stark belasten, und die Arbeitgeberseite vor einer besonderen sozialen Verantwortung stand. Deshalb wurde eine für alle Gruppen spürbare Gehaltssteigerung vereinbart (plus 200 EUR monatlich bei einer vollen Stelle sowie eine Inflationsausgleichszahlung i. H. v. insgesamt 2.300 EUR, gestaffelt in 300 EUR im Mai 2023, 1.000 EUR im November 2023 und 1.000 EUR per Rückstellung und Auszahlung in 2024)). Die Abschlüsse sind den allgemeinen gesellschaftlichen Bedingungen angemessen und wirtschaflich vertretbar. Bei der Bewilligung der Wirtschaftspläne 2024 ist seitens der Gesellschafterin Stadt Braunschweig eine Erhöhung der Zuschüsse (des Verlustausgleichs) ,die sich aus dem Tarifabschluss ergibt, gegenüber der mittelfristigen Planung ertsmals nur optional berücksichtigt worden. Um im Rahmen der kommunalen Doppelhaushaltsplanung zu bleiben, wurden die Zahlen nicht angepasst bzw. die Werte aus der mittelfristigen Planung v. Herbst 2022 fortgeschrieben. Sollte sich unterjährig abzeichnen, dass die Wirtschaftspläne nicht erfüllt werden können, besteht für alle drei Gesellschaften die Möglichkeit, die Differenzbeträge durch Entnahmen aus den Kapitalrücklagen zu entnehmen. 4.2 Spezielle kurz- und mittelfristige Risiken durch die SARS-CoV-2-Pandemie Die coronabedingten Einschränkungen haben die gesamte Erwachsenenbildung aus dem Rhythmus gebracht. Zwar ist der wirtschaftliche Gesamtschaden bei der VHS Braunschweig, u. a. auch durch die zusätzliche Unterstützung durch den Gesellschafter Stadt Braunschweig, überschaubar geblieben, aber besonders die klassische Erwachsenenbildung wird auch weiterhin daran arbeiten müssen, um an die guten Entwicklungen vor der Pandemie anknüfen zu können. Hier bedarf es besonderer Werbestrategien und entsprechender Investitionen. Stammkund*innen müssen zurückgewonnen, neue hinzugewonnen werden. Der gesamte Online-Bereich muss weiter professionaliert, das hauptamtliche Personal ebenso wie die freiberuflichen Mitarbeitenden müssen berufsbegleitend qualifiziert werden. 4.3 Digitalisierung Die Digitalisierung des Bildungswesens hat pandemiebedingt einen enormen Anschub erfahren. Was in 2019 an den Volkshochschulen nicht mehr als ein Ausprobieren neuer Formate der Kommunikation, des Unterrichts und der Wissens- und Informationsvermittlung war, wurde in den Folgejahren Standard und mit hohem Tempo weiterentwickelt. Nicht nur für die standardisierten Angebotsformate, sondern ganz besonders auch für die Verwaltung, das Buchhaltungs- und Rechnungswesen gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Hier stehen große Veränderungsprozesse an, z.B. auch um mit der Möglichkeit der künstlichen Intelligenz (KI) verantwortlungsvoll und rechtlich sicher nach innen und außen auftreten zu können. Zur Anpassung der für diese Entwicklung angemessenen technischen Ausstattung und Rahmenbedingungen werden auch weiterhin Investitionen, insbesondere in den folgenden Bereichen erforderlich sein: • weitere Verbesserung Serverausstattung • schrittweise Digitalisierung der administrativen Verwaltungsprozesse • entsprechende Schulungen für Mitarbeitende und Kursleitende • Anschaffung von zusätzlicher Hardware (Büros, Unterricht, Teilnehmende) • zusätzliche Software-Lösungen 4.4 Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) ab Dezember 2020/Januar 2021 Auch in Einrichtungen der Erwachsenen-, Familien- und beruflichen Bildung ergeben sich bei bestimmten Konstellationen der Auftragserfüllung immer wieder steuerliche Grundsatzfragen. Ein gut implementiertes TCMS ist ein zentrales Werkzeug dafür, dass Regelungen und Maßnahmen zur vollständigen und fristgerechten Erfüllung der steuerlichen Pflichten definiert und überwacht werden. Dieses Erfordernis erklärt sich aus der verschärften gesetzlichen Entwicklung der letzten Jahre. Zunehmend komplexere Steuersysteme und konsequente Strafverfolgung können zu empfindlichen Sanktionen führen und Reputationsschäden mit sich bringen. Eine Implementierung des Tax Compliance Management Systems für die VHS-Gruppe erfolgt seit Dezember 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft PFK Fasselt in Braunschweig. Ein Abschluss mit eigenständiger Steuerung dieses Systems ist für das 1. Quartal 2024 vorgesehen.
Braunschweig, den 21.03.2024 Vertreter in der Gesellschafterversammlung VHS Arbeit Beruf GmbH Geschäftsführer und Vertreter in der Gesellschafterversammlung Haus der Familie GmbH Hans-Peter Lorenzen, Geschäftsführer VHS Braunschweig GmbH BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben a) Die Volkshochschule Braunschweig GmbH, mit Sitz in Braunschweig, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Braunschweig unter HRB 5177 eingetragen. b) Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den Vorschriften des HGB und dem GmbH Gesetz. c) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. d) Nach den in § 267 Abs. I HGB umschriebenen Größenklassen handelt es sich bei der vorliegenden Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. e) Es wird von der größenabhängigen Erleichterung zur Aufstellung des Anhangs gem. §288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen a) a) Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. b) b) Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. c) Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten nicht mehr als Euro 800,00 betrugen, wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. d) Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. e) Eine Darstellung des Anlagevermögens zeigt der beigefügte Anlagespiegel. 2. Umlaufvermögen a) Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 3. Rückstellungen Rückstellungen wurden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den notwendigen Erfüllungsbeträgen passiviert. 5. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die einen Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Stichtag betreffen. C. Erläuterungen zur Bilanz 1) Der Posten „Forderungen gegen Gesellschafter“ in Höhe von Euro 1.709.855,53 (Vorjahr Euro 176.503,04 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) betrifft mit Euro 1.633.517,15 Forderungen im Rahmen der Cashpool-Nutzung und mit Euro 76.338,35 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 2) Die „Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen“ betreffen mit Euro 566.478,54 (Vorjahr: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Euro 463.507,52) die VHS Arbeit und Beruf GmbH, Braunschweig, sowie mit Euro 135.344,71 (Vorjahr: Euro 149.605,09 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) die Haus der Familie GmbH, Braunschweig. Es handelt sich in Höhe von TEUR 1.575,- um Verbindlichkeiten im Rahmen der Cashpool-Nutzung und in Höhe TEUR um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3) Der Posten „passiver Rechnungsabgrenzungsposten“ betrifft abgegrenzte Teilnehmergebühren. D. Sonstige Angaben 1. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB über Mitglieder der Gesellschaftsorgane a) Geschäftsführer
b) Aufsichtsrat / Beirat
c) Gesellschafter Stadt Braunschweig 2. Angabe der Mitarbeiterzahl Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 267 Abs. 5 HGB 158 Personen (im Vorjahr 102 Personen). 3. sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt rund TEUR 655 p.a. und betrifft ausschließlich Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen. sonstige Berichtsbestandteile
Braunschweig, den 16.07.2024 gez. Hans-Peter Lorenzen Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volkshochschule Braunschweig GmbH, Braunschweig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volkshochschule Braunschweig GmbH, Braunschweig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Volkshochschule Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir machen auf die Ausführungen in Abschnitt 3.3.1 des Lageberichts aufmerksam, in welchem die Hintergründe für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für mögliche Rückzahlungen der Einnahmen aus SodEG beschrieben werden. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Braunschweig, den 5. April 2024 Höweler | Rischmann Wolfgram, Wirtschaftsprüfer Fiedrich, Wirtschaftsprüfer |
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