Sudoma
GmbH
Meckenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.770,00 |
2.904,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.270,00 |
2.404,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.804,15 |
35.658,08 |
| I.
Vorräte |
3.659,59 |
3.576,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.101,45 |
21.127,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.104,01 |
3.212,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.043,11 |
10.953,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.043,95 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.618,10 |
38.562,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.965,43 |
899,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
4.400,84 |
-24.665,24 |
| davon
Verlustvortrag |
24.665,24 |
29.752,15 |
| B.
Rückstellungen |
6.777,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.875,67 |
34.662,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.241,67 |
34.662,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.618,10 |
38.562,08 |
Anhang
Sudoma GmbH Rolladenbau, Meckenheim
Anhang zum 31. Dezember 2010
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - und
soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Planmäßige Abschreibungen werden linear auf der
Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 410,00 wurden bis zum Geschäftsjahr 2007 und
werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden
bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als EUR 150,00
bis zu EUR 1.000,00 wurden wegen der untergeordneten
wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen
Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser
Sammelposten wurde im Zugangsjahr und wird in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 ergebnismindernd
aufgelöst.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Waren sind mit den Anschaffungskosten oder
soweit nach dem Niederstwertprinzip niedrigere beizulegende
Werte zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen waren, mit
diesen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Das Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von
EUR 1.672,00, das im Zeitraum 2008 bis 2017 ratierlich zur
Auszahlung gelangen wird, wurde mit dem Barwert in
Höhe von EUR 950,19 zum 31.12.2010 unter
Verwendung eines Abzinsungssatzes von 5,5% p.a. bilanziert.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Rückstellungen für Jahresabschlusserstellung
und Tantieme.
4.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung obliegt
Hans-Jürgen Sudoma, Grafschaft, Rolladen- und
Jalousiebaumeister.
Meckenheim, den 05.01.2012
gez. Hans-Jürgen Sudoma
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.01.2012 festgestellt.
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