Gabel
Security GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
124.903,47 |
154.989,05 |
| I.
Sachanlagen |
105.204,67 |
126.134,67 |
| II.
Finanzanlagen |
19.698,80 |
28.854,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.925.422,23 |
1.562.956,17 |
| I.
Vorräte |
54.422,34 |
39.272,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.830.265,64 |
1.476.794,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.734,25 |
46.889,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.157,36 |
25.361,76 |
| Summe
Aktiva |
2.075.483,06 |
1.743.306,98 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.519,47 |
100.375,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
375,32 |
-9.397,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.144,15 |
9.772,92 |
| B.
Rückstellungen |
126.198,78 |
113.450,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.842.764,81 |
1.529.481,50 |
| Summe
Passiva |
2.075.483,06 |
1.743.306,98 |
Anhang
A. Angaben zur Form und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gabel Security Gesellschaft
mit beschränkter Haftung wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gem.
§ 285 Nr.4 HGB wird gem. § 286 Abs.2 HGB
verzichtet.
Angepasste oder nicht vergleichbare Vorjahreszahlen
liegen nicht vor.
B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
sowohl die Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden, die für alle Kaufleute, als auch
die Methoden, die speziell für Kapitalgesellschaften
gelten, berücksichtigt.
Insbesondere wurden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, der Einzelbewertung, der
Vorsicht, der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen
und Erträgen und der Bewertungsstetigkeit beachtet.
Die Bewertung der Bilanzpositionen wurde im Einzelnen
wie folgt durchgeführt:
Entgeltlich erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die notwendigen Abschreibungen auf Immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden
linear entsprechend der ermittelten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei
Anschaffung im laufenden Geschäftsjahr erfolgte diese
pro rata temporis.
Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht in
Anspruch genommen.
Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
einem Betrag von EUR 800,00 wurde von der
Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG kein Gebrauch
gemacht. Die Abschreibung erfolgte entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten
oder mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden
Wert angesetzt.
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten bewertet. Sofern die beizulegenden Werte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Kundenforderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet.
Mögliche Ausfallrisiken wurden ggf. durch angemessene
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen
berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu
Nominalwerten ausgewiesen.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Steuerrückstellungen wurden für die zu
erwartenden Körperschaftsteuer-,
Solidaritätszuschlag- und Gewerbesteuerbelastungen
gebildet.
Sonstige Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt wurden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
C. Angaben zu einzelnen Bilanzposten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beläuft sich auf
insgesamt EUR 1.819.360,84 (Vorjahr EUR 1.499.214,32.).
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen EUR
190.815,85 (Vorjahr EUR 164.562,40).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen EUR 165.616,04 (Vorjahr EUR 135.098,55.
sonstige Berichtsbestandteile
12527 Berlin, den 12. Juni 2024
Geschäftsführer Jan Uschner
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2024
festgestellt.
|