BISSELL Deutschland GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Übler seit 25.7.2025 | Prokura |
Ilenia Baldelli seit 16.7.2024 | Prokura |
Lutz Illichmann seit 16.7.2024 | Prokura |
Ying-Cai Wang seit 13.12.2023 | Prokura |
Thomas Pohlmann seit 3.8.2023 | Prokura |
Jens Thorsten Loos seit 9.12.2022 | Geschäftsführer |
David Philippe Schmitt seit 7.12.2022 | Prokura |
Reimar Kube seit 7.12.2021 | Prokura |
Andreas Moltrecht seit 7.12.2021 | Prokura |
Michael Philipp Ludwig Caspers seit 12.8.2019 | Prokura |
Marc Schmitz seit 12.8.2019 | Prokura |
Götz Grundmann seit 4.10.2018 | Geschäftsführer |
Alfons Paul Hölscher seit 16.5.2018 | Prokura |
Reiner Schwenk seit 25.6.2013 | Geschäftsführer |
Alexander C. Bielig seit 25.6.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deloitte Corporate Finance GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024Bilanz zum 31. Mai 2024AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024Vorbemerkungen Sitz der Gesellschaft ist Erna-Scheffler-Straße 2, 40476 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 37658 geführt. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches sowie unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wird gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Zu einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wird vom Gesetz ein Wahlrecht gewährt, die für die Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschriebenen Angaben in den Anhang aufzunehmen. Es handelt sich hierbei um Pflichtangaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind. Von diesem Wahlrecht wurde Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen, die Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß §§ 266 bzw. 275 HGB. Der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs bei Zugang erfasst und zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Erträge bzw. Aufwendungen werden im Jahresabschluss der Gesellschaft unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungssätze richten sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese beträgt für die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Dabei werden die Zugänge vom Monat der Anschaffung an pro rata temporis abgeschrieben. Zugänge zu Wirtschaftsgütern mit Netto-Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in einem jahresbezogenen Sammelposten eingestellt und beginnend mit dem Jahr der Anschaffung linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren aufgelöst. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten unter € 250,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Die unter den Vorräten ausgewiesenen in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips aktiviert. In die Herstellungskosten wurden neben den Pflichtbestandteilen auch angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die weiterbelastbaren Auslagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag erfasst. Notwendige Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen. Für die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zudem auf Grundlage von Erfahrungswerten pauschalierte Wertberichtigungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. zum Barwert angesetzt. Risiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden abzüglich angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bewertet. Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag Aufwand darstellen, werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre verwendet (Bundesbankzins), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Es wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. In den sonstigen Rückstellungen Dwerden Jubiläumszuwendungen zum versicherungsmathematischen Erfüllungsbetrag nach § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 HGB nach dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet, wobei als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,84 % (Vorjahr: 1,54 % ). und erwarteten Kostensteigerungen von 3 % (Vorjahr: 3 %), für erwartete Einkommenssteigerung und 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) für die Steigerung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrenzen dienten. Die übrigen sonstigen Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe deckt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Als in Arbeit befindliche Aufträge werden die bis zum Stichtag angefallenen Leistungen (Arbeitsstunden und Auslagen) erfasst, die einem Auftrag zuzurechnen sind, für den die Leistung zum Abschlussstichtag noch nicht realisiert ist. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Gesellschafterin Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit € 1.707.209,62 (Vorjahr: € 53.697,17). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von € 817.027,74 (Vorjahr: € 364.091,28) zugleich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von € 1.360.871,09 (Vorjahr: € 8.772,30) zugleich sonstige Forderungen. Diese wurden mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 470.439,03 (Vorjahr: € 286.264,21) und mit sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 250,18 (Vorjahr: € 32.883,80) saldiert. Die Saldierungen werden gesellschaftsbezogen und laufzeitkonform vorgenommen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe von € 3.105.725,59 (Vorjahr: € 2.506.668,39) Beträge im Sinne von § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB enthalten. Es handelt sich um Ansprüche gegen die Finanzverwaltung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aufgrund der Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, werden keine liquiden Mittel ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt und entfällt vollständig auf die Alleingesellschafterin Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. Es ist zu beachten, dass Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unter der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 HGB stehen. Der ausschüttungsgesperrte Teil ergibt sich aus dem Betrag der durch die Änderung des Abzinsungszinssatzes für die Pensionen ersparten Zinsaufwendungen. Das grundsätzlich frei verfügbare Eigenkapital beträgt zum Abschlussstichtag € 85.500,00 (Vorjahr: € 184.192,17). Das tatsächlich frei verfügbare Eigenkapital setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
Für die Pensionsverpflichtungen werden keine Lohn- und Gehaltssteigerungen und die jährliche Rentenanpassung mit 2 % berücksichtigt. Für das Finanzierungsalter wurde in Abhängigkeit von den Regelungen der jeweiligen Versorgungseinrichtung ein Alter zwischen 62 und 67 Jahren angenommen. In dem Bewertungsgutachten zum 31. Mai 2024 wurde ein Zinssatz von 1,83 % (Vorjahr: 1,80 %) verwendet. Der Abzinsungszinssatz, der sich bei einem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre ergibt, beträgt 1,84 % (Vorjahr: 1,54 %). Der bilanziell berücksichtigte Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen beträgt € 495.690,00 (Vorjahr: € 344.301,00). Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen beträgt € 2.668,00 (Vorjahr: € 3.071,00). Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt € -1.167,00 (Vorjahr: € 23.560,00). Die sonstigen Rückstellungen betreffen folgende Posten mit Einzelwerten von jeweils mehr als T€ 200:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen mit € 3.049.634,56 (Vorjahr: € 2.290.016,03) gegenüber der Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit € 0,00 (Vorjahr: € 4.837,23) gegenüber der DTC Data-Tax Control GmbH, München, mit € 876,17 (Vorjahr: € 682,64) gegenüber der Deloitte Consulting GmbH, Düsseldorf, sowie mit € 0,00 (Vorjahr: € 3.617,85) gegenüber der B & W Deloitte GmbH, Köln. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von € 3.050.524,83 sonstige Verbindlichkeiten. Diese wurden mit sonstigen Forderungen in Höhe von € 14,10 saldiert. Die Verbindlichkeiten werden gesellschaftsbezogen und laufzeitkonform saldiert. Sobald die Verbindlichkeiten als langfristig klassifiziert sind, erfolgt keine Saldierung. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Die Anteile an der Gesellschaft werden am Bilanzstichtag ausschließlich von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gehalten, die ihrerseits verbundenes Unternehmen der Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, ist. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den die Gesellschaft einbezogen wird, ist die Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Der Konzernabschluss der Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Deloitte Corporate Finance GmbH, Düsseldorf, ist in einen Cash-Pool mit der Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, einbezogen. Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber den kontoführenden Kreditinstituten. Zwischen den in den Cash-Pool einbezogenen Gesellschaften ist die Haftung im Innenverhältnis auf einen vertraglichen Höchstbetrag von Mio. € 5 begrenzt. Das Cash-Pool-Konto der Deloitte Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, weist zum 31. Mai 2024 wie zum Vorjahresstichtag ein Guthaben aus. Aufgrund der positiven finanziellen Ausstattung des gesamten Konzerns rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von € 5.559,00 (Vorjahr: € 6.353.081,91) und betreffen im Wesentlichen Mieten von Immobilien gegenüber der Gesellschafterin Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, die zugleich ein verbundenes Unternehmen ist. Besserungsschein Die Gesellschaft hat zum Verlustausgleich einen Ertragszuschuss in Höhe von € 1.019.475,64 von der Muttergesellschaft mit Besserungsschein erhalten. Die Entwicklung der aus künftigen Erträgen zu tilgende Verpflichtung ergibt sich wie folgt:
Mitarbeiter 1 Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 47 (Vorjahr: 42) Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt. Geschäftsführer, Auszubildende, Praktikanten und Zeitarbeitskräfte und Ruhende sind in den Durchschnittswerten nach HGB nicht enthalten. Ruhende Arbeitsverhältnisse betreffen unter anderem Freistellungen und Entsendungen. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe des Jahresüberschusses von € 0,00 (Vorjahr: € 98.692,17) auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 22. Oktober 2024 Deloitte Corporate Finance GmbH - Geschäftsführung - Alexander Bielig Reiner Schwenk Claudius Thiell Götz Grundmann Jens von Loos Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Oktober 2024 |
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