Taxi-Reparatur-Service Porisch GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.653,00 |
49.170,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
323,50 |
873,50 |
| II.
Sachanlagen |
44.229,50 |
48.197,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
89.950,42 |
98.783,41 |
| I.
Vorräte |
60.500,00 |
62.175,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.547,61 |
36.229,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.902,81 |
378,62 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.332,08 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.935,50 |
147.953,91 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.083,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-2.556,46 |
-2.556,46 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
23.008,13 |
23.008,13 |
| II.
Verlustvortrag |
2.925,12 |
-25.223,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.415,09 |
28.149,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.332,08 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.435,50 |
124.370,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
111.532,15 |
102.574,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.903,35 |
21.796,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.935,50 |
147.953,91 |
Anhang
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2019 der Firma Taxi-Reparatur-Service Porisch GmbH ist nach
den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für
Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ergänzend waren
zu diesen Vorschriften die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
maßgebend:
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung auf
Zugänge des Anlagevermögens erfolgte
grundsätzlich zeitanteilig.
Die im Wirtschaftsjahr 2019 angeschafften abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert in Höhe von
Euro 800,00 wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden von der Geschäftsleitung
ermittelt und mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ausbruch der Corona-Krise zu Beginn des Jahres
2020 wurde die Situation am 11. März 2020 von der WHO
zu einer Pandemie erklärt. Die Auswirkungen auf die
Gesamt- und Sozialwirtschaft im Allgemeinen sowie die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
im Besonderen sind aber derzeit noch nicht
abschätzbar.
Darüber hinaus sind bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses keine weiteren
Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft
von Bedeutung sind.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die
Geschäftsführung durch Frau Sigrid Porisch und
Herrn Dieter Porisch wahrgenommen.
Nürnberg, den 31.05.2021
Dieter Porisch, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2021 festgestellt.
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