StadtBus Bocholt GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Dörpinghaus seit 24.9.2004 | Geschäftsführer |
Petra Behrendt seit 24.9.2004 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Bocholt GmbHBocholtKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht zum 31. Dezember 20211. Allgemeines Zum Stadtwerke-Bocholt-Konzern gehören die Stadtwerke Bocholt GmbH (SWB) als Muttergesellschaft und die drei Tochtergesellschaften Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW), Bocholter Bäder GmbH (BBG) und StadtBus Bocholt GmbH (SBB). Alle Gesellschaften haben ihren Sitz in Bocholt. Die Tochtergesellschaften nehmen öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr und sind durch Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der SWB verbunden. Gegenstand der BEW ist die Versorgung mit Strom, Gas, anderen Energien und Wasser sowie die Bereitstellung und der Betrieb von Leitungsnetzen für die Telekommunikation. Die BBG ist im Betrieb von Bädern und die SBB im öffentlichen Personennahverkehr tätig. Die Muttergesellschaft SWB ist für Holdingfunktionen und zentrale Dienste zuständig. Die SWB ist an der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft, Bocholt, mit einem Kommanditanteil von rund 3,23 % beteiligt und hält über die BEW Anteile an der Energie-Kommunikation-Beteiligungsverwaltungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EnKoBeWe), Bocholt, von 26,0 %, an der (Energiehandelsgesellschaft) Quantum GmbH, Ratingen, von 5,58 %, an der items GmbH (IT-Dienstleister), Münster, von 4,37 %, an der InnoCent Bocholt GmbH (Gründerzentrum), Bocholt, von 10,14 %, an der Bocholter Glasfaser GmbH, Bocholt, von 50,0 %, an der Wasserkraftanlage Eisenhütte Bocholt GmbH, Bocholt, von 50,0 %, an der SmartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück, von 0,25 %, an der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation Verwaltungs GmbH, Coesfeld, von 14,29 %, der Stadtwerke Westmünsterland Energiekooperation GmbH & Co. KG, Coesfeld, von 14,29 %, an der TOBI Windenergie Verwaltungs GmbH, Hameln, von 9,55 %, an der TOBI Windenergie GmbH & Co. KG (TOBI Wind), Bocholt, von 14,29 %, an der TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG (TOBI Gas), Hildesheim, von 16,67 % und an der TOBI Gaskraftwerk Verwaltungs GmbH, Hildesheim, von 16,67%. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Gesamtjahr 2021 stieg das reale BIP den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge gegenüber dem Vorjahr um 2,7 %. Der starke Rückgang der Wirtschaftsleistung um 4 ½ % im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie wurde damit bei weitem noch nicht ausgeglichen. Pandemiebedingte Rückschläge sowie angebotsseitige Engpässe dämpften die Erholung im abgelaufenen Jahr. Das Wachstum stützten vor allem die Konsumausgaben des Staates, die Ausrüstungsinvestitionen und die Exporte. Der private Verbrauch litt weiter unter den Auswirkungen der Pandemie. Davon betroffen waren unter anderem der Freizeit- und Gesundheitssektor, in dem die BBG mit dem Freizeitbad Bahia und dem Fildekenbad, einem Sport(-hallen)bad, aktiv ist. Aber auch der öffentliche Personennahverkehr der SBB litt darunter. Die 2021 noch erwartete Inbetriebnahme der politisch umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 verzögerte sich aufgrund regulatorischer Vorgaben, sodass diese noch keinen Beitrag zur Deckung des erhöhten Einspeicherbedarfs leisten konnte. Hinzu kamen Ende 2021 bereits wachsende geopolitische Spannungen aufgrund des Ukrainekonfliktes, welche vom Markt mit einem Anziehen der Risikoprämie quittiert wurde. Angesichts verbesserter Nachfrageaussichten der Wirtschaft stiegen die Preise für Energie zuletzt deutlich. Sie erreichten Ende des Berichtsjahres neue Rekordstände. Die hohen Energiepreise trugen wesentlich dazu bei, dass sich der Verbraucherpreisanstieg verstärkte. (Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsberichte Januar 2022, Seite 5; Februar 2022, Seite 7) Beim Strom und Erdgas haben des Weiteren gesetzliche und regulatorische Vorgaben und ein weiterer Anstieg der Wettbewerbsintensität große Bedeutung für den Unternehmenserfolg und die strategische Ausrichtung der Energieunternehmen und somit der BEW. Dauerhafter Wettbewerb bei Strom und Erdgas Der dauerhafte Wettbewerb beim Strom und Erdgas hat große Bedeutung für den Unternehmenserfolg und die strategische Ausrichtung der Energieunternehmen, so auch für die BEW. Der Wechsel des Energielieferanten ist für Haushaltskunden insbesondere durch die Möglichkeiten des Internets schnell und einfach zu vollziehen. Großkunden bedienen sich dagegen vermehrt an Ausschreibungen, die von Energieberatern aus der Privatwirtschaft gegen Vergütung begleitet werden. Die Entwicklung des Energieabsatzes hängt aber auch von anderen wichtigen Einflussgrößen ab: der Zunahme der Eigenerzeugung und des Selbstverbrauchs, insbesondere bei Photovoltaik-Anlagen, sowie der Tendenz zu immer mehr Energieeffizienz. Aber auch das Wetter spielt letztendlich eine wichtige Rolle. Gestiegene Absätze Trotz dieser Bedingungen stiegen die Energieabsätze im Berichtsjahr, bei Erdgas und Nahwärme insbesondere wegen der im Vergleich zum Vorjahr kühleren Witterung im I. Halbjahr. Diese Zunahme entspricht den letzten Planerwartungen für das Jahr 2021 bzw. übertreffen sie. Im Einzelnen entwickelten sich die Absätze wie folgt: Zunahme in der Stromversorgung um 4,5 GWh bzw. 1,7 % auf 260,5 GWh (2020: 256,0 GWh; Plan 2021: 261,3 GWh), in der Erdgasversorgung um 63,2 GWh bzw. 10,9 % auf 640,7 GWh (2020: 577,5; Plan 2021: 625,8 GWh) und in der Nahwärmeversorgung um 2,1 GWh bzw. 12,4 % auf 19,0 GWh (2020: 16,9 GWh; Plan 2021: 18,0 GWh). Allein in der Trinkwasserversorgung gab es einen Rückgang, und zwar um 0,3 Mio. m 3 bzw. 6,0 % auf 4,7 Mio. m 3 (2020: 5,0 Mio. m 3 ; Plan 2021: 4,9 Mio. m 3 ). Glasfaserbasiertes Breitbandangebot Das Glasfasernetz für die Versorgung mit Breitband vergrößerte sich im Berichtsjahr um 347 auf 822 km (2020: 475). Dies ist auf den planmäßigen Ausbau im Zusammenhang mit dem Förderprojekt Gasfaserausbau Außenbereich Stadt Bocholt zurückzuführen. Was es bereits seit 1998 für Unternehmen in Bocholt gibt, das gibt es seit 2015 auch für Privatkunden: ein glasfaserbasiertes Breitbandangebot. Unter dem Eigennamen BEWspeed bietet die BEW den Kunden dort Telefonie, Internet und internetbasiertes Fernsehen bzw. IPTV (Triple Play) an, wo Neubaugebiete entstehen oder wo bereits Leerrohre für Glasfaserkabel (Speedpipes) bis ins Haus liegen. Die BEW verlegt sie bei Baumaßnahmen sofort mit. Im Februar 2018 gewann die BEW die Glasfaser-Ausschreibung der Stadt Bocholt für die Erschließung von neun dünn besiedelten Gebieten im Außenbereich. Im April bekam die Stadt eine Förderzusage von 14,4 Mio. Euro vom Land NRW. Da die Kommune selbst 2,1 Mio. Euro obendrauf legte, betrug das Projektbudget 16,5 Mio. Euro. Bis Ende 2021 sollten 1.800 Haushalte mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s surfen können. Dafür musste die BEW insgesamt rund 600 Kilometer Glasfaser verlegen. Ausbaubeginn war April 2019, geplantes Ausbauende Dezember 2021. Die BEW erreichte ihr Ziel im Zeitplan. (Mehr zum Thema auch im Risiko- und im Chancenbericht.) Pandemiebedingter Rückgang der Badegäste Die BBG betreibt sowohl das Fildeken-Sport(-hallen)bad als auch das Erlebnisbad Bahia. Im Geschäftsjahr besuchten coronabedingt insgesamt nur 228.400 Gäste die beiden Bäder (Vorjahr: 269.200). Das waren 40.800 Gäste bzw. 15,2 % weniger. Während die Zahl der Gäste mit 39.100 im vornehmlich durch Schulen und Vereine genutzten Fildekenbad leicht stiegen (Vorjahr: 34.800), verzeichnete das Bahia erneut einen Besucherrückgang. Hier sank die Zahl der Gäste um 45.100 bzw. 19,3 % auf 189.300 (Vorjahr: 234.400). Dabei verringerte sich die Zahl der Saunagäste mit 37.000 (Vorjahr: 42.600) um 5.600 bzw. 13.2 % und die der Gäste im Badbetrieb mit 143.600 (Vorjahr: 184.200) um 40.600 bzw. 22,0 %. Die Zahl der Schüler im Badbetrieb stieg leicht, und zwar um 1.000 auf 8.700 (Vorjahr: 7.700). Fahrgastzahlen ebenfalls rückläufig Das Berichtsjahr war weiterhin durch die seit März 2020 aufgetretene Corona-Pandemie geprägt. Dies zeigt sich u.a. an den nochmalig im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangenen Fahrgastzahlen. Diese fielen um rund 68.600 bzw. 5,2 % auf 1,243 Mio. (2020: 1,312 Mio.). Dieser nochmalige Fahrgastrückgang war insbesondere in den Monaten Januar bis März 2021 deutlich ausgeprägt, da in diesem Zeitraum im Vergleich zu Vorjahr erstmalig der Fahrgasteinbruch durch die Pandemie zum Tragen kam. Da jedoch trotz dieser rückläufigen Fahrgastentwicklung und dem damit verbundenen Erlösrückgang aus Tickets eine Gesamterlössteigerung aufgrund von Zuwendungen im Rahmen des sog. Corona-Rettungsschirms durch den Bund und das Land NRW sowie aufgrund von außerperiodischen Zahlungen aus der Einnahmenaufteilung der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe GmbH erzielt wurde, erreichte die SBB wiederum die ursprüngliche Zielsetzung aus dem Jahr 2001, den Verlustausgleich ab dem Jahr 2004 auf unter 1,0 Mio. Euro zu begrenzen. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der bedeutendste finanzielle Leistungsindikator im Rahmen der HGB-Rechnungslegung des Stadtwerke-Bocholt-Konzerns ist neben dem Umsatz der Konzernjahresüberschuss. Bei der SWB ist der Jahresüberschuss der bedeutende finanzielle Leistungsindikator, der zur internen Steuerung verwendet wird. Bei der BEW sind dies das Ergebnis nach Steuern, die Investitionen, der Verschuldungsgrad, die Eigenkapitalquote sowie der Cashflow. Hinzu kommt bei der BEW als nicht finanzieller Leistungsindikator die Kundenzufriedenheit und die Kundenbindung. Bei der BBG werden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren der Umsatz, der Kostendeckungsgrad sowie das Ergebnis nach Steuern herangezogen. Als nicht finanzieller Leistungsindikator wird die Anzahl der Badebesucher verwendet. Bei der SBB werden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren der Umsatz, der Kostendeckungsgrad, das Ergebnis nach Steuern herangezogen. Wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind unter anderem die Fahrgastentwicklung, die Kundenzufriedenheit und die öffentliche Wahrnehmung des Mobilitätsangebotes. Das Gesamtvermögen des Stadtwerke-Bocholt-Konzerns in Höhe von 153.857.088,34 Euro entfällt mit 82,2 % auf langfristige und mit 17,8 % auf kurzfristige Vermögenswerte. Der überwiegende Teil des langfristigen Vermögens besteht mit einem Anteil von 86,9 % aus dem Sachanlagevermögen. Die Investitionen der Konzerngesellschaften in das Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 12.824.144,89 Euro und lagen damit um 3.387.640,83 Euro unter dem Vorjahreswert. Das Gesamtertragsvolumen liegt mit 136.727.178,75 Euro um 7.216.076,87 Euro über dem Vorjahreswert in Höhe von 129.511.101,88 Euro. In den Gesamterträgen des Stadtwerke-Bocholt-Konzerns sind Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge sowie Erträge aus Beteiligungen, Ausleihungen und sonstigen Zinsen enthalten. Die Umsatzerlöse (nach Abzug der Strom- und Energiesteuer auf Erdgas) erhöhten sich im Berichtsjahr um 7,0 % auf 132.694.736,65 Euro. Das Gesamtaufwandsvolumen von 131.731.343,81 Euro liegt mit 6.809.568,37 Euro über dem Vorjahreswert in Höhe von 124.921.775,44 Euro. Die Gesamtaufwendungen beinhalten den Materialaufwand, den Personalaufwand, die Abschreibungen, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen, die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die sonstigen Steuern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Tochtergesellschaften und unter Einbeziehung eigener Geschäftstätigkeit erzielt der Stadtwerke-Bocholt-Konzern einen Jahresüberschuss von 4.995.834,94 Euro. Das 2021 erwirtschaftete Ergebnis der BEW liegt mit 8.000.135,14 Euro um 596.242,02 Euro über dem des Vorjahres (7.403.893,12 Euro). Die BBG erwirtschaftete mit 2.010.947,21 Euro einen im Jahresvergleich um 88.545,03 Euro höheren Verlust. Die SBB schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 716.521,36 Euro ab; gegenüber dem Vorjahr stieg der Verlust um 46.051,56 Euro. Sowohl die Gewinnabführung als auch Verlustübernahme konnten im Vergleich zur Prognose verbessert werden und trugen somit maßgeblich zur Ergebnissteigerung bei. Das Eigenkapital beträgt 62.491.765,81 Euro. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 40,6 %. Zum Jahresende weist der Stadtwerke-Bocholt-Konzern einen positiven Finanzmittelbestand in Höhe von 10.088.083,34 Euro aus (Vorjahr: 7.324.811,46 Euro). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 24.336.735,64 Euro (Vorjahr: 28.057.913,87 Euro). Die Darlehen werden durchschnittlich mit 2,34 % fest verzinst. Seit Mai 2012 wird im SWB-Konzern ein unverzinsliches Cash-Pooling betrieben. Die SWB gleicht den Mittelbedarf bzw. -überschuss der verbundenen Unternehmen täglich aus, sodass die Liquidität der SWB-Unternehmensgruppe während des Berichtsjahres stets gesichert war. Da sich der Gewinn über den Erwartungen bewegt, ist das Berichtsjahr insgesamt sehr erfolgreich verlaufen. Das Ergebnis zeigt die nachhaltige Ertragsstärke und die Finanzkraft, die insgesamt in dem Konzern steckt. Die im Rahmen der Finanzierung definierten Finanzkennzahlen Verschuldungsgrad und Eigenkapitalquote wurden im Konzern eingehalten. 4. Entwicklungsbericht Die SWB arbeitet weiterhin daran, dass die Tochterunternehmen stabil in ihren Geschäftsfeldern agieren können. Dazu stärkt sie das Eigenkapital durch Einstellungen in die Kapitalrücklagen. 5. Risikobericht Die SWB hat für die gesamte Unternehmensgruppe das gesetzlich geforderte unternehmensweite Risikomanagement als für sich bestehenden Bestandteil der Unternehmensführung verankert. Bereits 2012 wurde zur Unterstützung der Unternehmensführung im Konzern-Controlling die Stelle eines zentralen Risikomanagers eingerichtet. Neben der Überwachung der Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung des Risikomanagements unterstützt der Risikomanager die einzelnen Unternehmensbereiche bei der Identifizierung und Bewertung der Risiken und ist für die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der SWB verantwortlich. 5.1 Kategorie Wettbewerbsrisiken Absatzrisiko Strom- und Gasverkauf Obwohl das so ist, gibt es sie doch, die Risiken. Da steht an erster Stelle der Konkurrenzdruck bei Strom und Gas, einhergehend mit Kunden- und infolgedessen Umsatzverlusten. Das Risiko, einen Groß- bzw. RLM(Registrierende Leistungsmessung)-Kunden zu verlieren, ist dabei für die BEW ungleich größer als das Risiko des Verlustes von Privat- und Gewerbe- bzw. SLP(Standardlastprofil)-Kunden. Das liegt in Bocholt insbesondere an WattExtra, der Energiemarke der BEW. Aufgrund der attraktiven Angebote unter dieser Marke ist der Anteil der fremdversorgten Kunden an der Gesamtzahl der SLP-Kunden im eigenen Versorgungsgebiet nach wie vor sehr gering: In der Stromversorgung lag er 2021 bei 13,3 % (2020: 9,3 %), in der Gasversorgung bei 16,0 % (2020: 13,2 %). Zum Vergleich: Bundesweit lag der Anteil fremdversorgter Haushaltskunden beim Strom bei 38 % und beim Gas bei 35 % (Stand jeweils 2020, Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2021 vom 15.03.2022, S. 270 bzw. 433). In der zweiten Jahreshälfte 2021 erreichten die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas ein extremes Preisniveau. Größere Online-Energieanbieter gerieten wegen ihrer fast ausschließlichen Beschaffungspolitik am außerordentlich volatilen Spotmarkt in Zahlungsschwierigkeiten und kündigten u. U. massenhaft ihren Kunden. Hatten diese Kunden ihre Abnahmestelle im Netzgebiet der BEW, war das Unternehmen gezwungen, sie in der Grund- und Ersatzversorgung aufzunehmen und zu versorgen. Ebenso wechselten viele Kunden zur BEW zurück aufgrund hoher Preisanpassungen bei ihrem aktuellen Versorger. In der bisherigen Beschaffung und Preiskalkulation für die Bestandskunden waren die Mengen für die vielen Neukunden nicht berücksichtigt. Die BEW musste die zusätzlichen Mengen zu sehr hohen Preisen nachkaufen. Da die vielen Neukunden der BEW wirtschaftlich nicht zumutbar waren und sich akuter Handlungsdruck aufbaute, führte das Unternehmen einen weiteren Grund- und Ersatzversorgungstarif ein, der nur für Neukunden gilt, die ab dem 1.1.2022 zur BEW wechseln. Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist die Einführung eines Neukundentarifs in der Grund- und Ersatzversorgung energie- und kartellrechtlich vertretbar (Quelle: BDEW-Referentenentwurf vom 16.03.2022). Ein weitreichendes Risiko für die kommunalen Energieversorger auf den deutschen Energiemärkten geht von der vollzogenen Fusion der E.ON/RWE/Innogy aus. Die EU-Wettbewerbshüter haben den Stromdeal am 17.9.2019 zwischen Teilen von RWE und E.ON unter Auflagen erlaubt. Damit können die beiden Essener Unternehmen den deutschen Strommarkt umkrempeln, und zwar so, dass auf allen Wertschöpfungsstufen zukünftig entweder E.ON oder RWE Marktführer mit weitem Abstand vor den nächsten Wettbewerbern sein könnte. Nun müssen die beiden großen Versorger um ihre Vereinbarung bangen. Am 15. Juni 2022 wird das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg in einer Verhandlung prüfen, ob die Genehmigung der Transaktion durch die Wettbewerbsbehörden der EU-Kommission rechtens war. Elf Kommunalversorger hatten Mitte 2020 und Anfang 2021 zwei Nichtigkeitsklagen gegen die Genehmigung eingereicht. Sie werfen den beiden Großkonzernen vor, mit ihrem Deal den Wettbewerb einzuschränken - und fürchten vor allem die negativen Folgen für Verbraucher mit Blick auf die Marktmacht der beiden Schwergewichte. Beschaffungsrisiken Die Prognosen für die Strom- und Gaspreisentwicklungen auf den europäischen Großhandelsmärkten auf Basis der täglichen Terminmarktnotierungen waren auch im Berichtsjahr von Unsicherheiten bezüglich der Angebots- und Nachfrageentwicklung, der konjunkturellen und erstmals der geopolitischen Entwicklung (Vorbereitung Russlands auf einen Krieg gegen die Ukraine) beeinflusst. Dies galt insbesondere für die zweite Jahreshälfte 2021 mit ihren enormen Preissprüngen am Energiemarkt. Die Frage des Portfoliomanagers nach dem richtigen Zeitpunkt und der richtigen Menge für die Beschaffung von Energie ist daher existenziell für die Bestimmung eines wettbewerbsfähigen Endkundenpreises. Um dieses Risiko zu minimieren, bedient sich die BEW einer Energieeinkaufsgesellschaft. 2021 war geprägt von einem enormen Preisanstieg am Strom- und Gasmarkt. Ein langer, kalter und windarmer Winter 2020/2021 sorgte für eine vergleichsweise starke Entleerung der nationalen Gasspeicher. Das Gas wurde in den ersten Monaten 2021 sowohl zur Deckung des Heizbedarfs als auch verstärkt zur Verstromung in Gaskraftwerken benötigt. Gegen Ende der Heizsaison bewirkten die rekordniedrigen Gasspeicherstände mit Füllständen von zeitweise nur noch 24 % eine hohe Gasnachfrage zur Einspeicherung in den Sommermonaten. Die 2021 noch erwartete Inbetriebnahme der politisch umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 verzögerte sich aufgrund regulatorischer Vorgaben, sodass diese noch keinen Beitrag zur Deckung des erhöhten Einspeicherbedarfs leisten konnte. Hinzu kamen Ende 2021 bereits wachsende geopolitische Spannungen aufgrund des Ukrainekonfliktes, welche vom Markt mit einem Anziehen der Risikoprämie quittiert wurde. Der Gaspreis für das Lieferjahr 2022 stieg von 16,37 Euro/MWh zu Jahresbeginn 2021 auf bis zu 140,67 Euro/MWh am 21.12.2021. Das hatte auch Auswirkungen auf die Strompreise. Insbesondere im Dezember kam es zu einer Verknappung des Gasangebotes an den Handelsmärkten bei gleichzeitig sehr hoher Nachfrage. Viele Marktteilnehmer und Industrieunternehmen hatten zuvor auf wieder fallende Preise gesetzt und mussten dann im Dezember ihren Strombedarf für 2022 auf rekordhohen Preisniveaus eindecken. Der Preis für das Stromfrontjahr 2022 versechsfachte sich. Er startete am 04.01.2021 bei 50,92 Euro/MWh in das Jahr und stieg zeitweise auf bis zu 324,6 Euro/MWh. Die aus der damaligen Sicht noch geopolitischen Spannungen haben sich mit dem seit dem 24.02.2022 geführten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine leider bewahrheitet. Demzufolge sind die Energiepreise im Kurzfristmarkt im Februar/März 2022 auf neuerliche Höchststände geklettert und führen auch die Energiepreise auf dem Langfristmarkt in unbekannte Höhen. Die von der Einkaufsgesellschaft angebotenen Beschaffungsstrategien haben sich im Rahmen der letztjährigen Preisentwicklung dabei als gut erwiesen. Durch die terminierte Beschaffung für zukünftige Lieferjahre und die Streuung der Beschaffungszeitpunkte konnten die Auswirkungen der zum Ende des Jahres 2021 stark gestiegenen Preise auf die Kunden und die Gesellschafter der Einkaufsgesellschaft abgemildert werden. Veränderungen im Freizeit- und Besuchsverhalten Die bislang vornehmlichen Risiken bei der BBG, die angesichts der aktuellen Corona-Pandemie mit ihren weitgreifenden gesellschaftlichen sowie gesetzlichen und normativen Verhaltensbeschränkungen und sich ständig ändernder gesetzlicher Vorgaben klein wirken, liegen insbesondere in sich ändernden Trends im Freizeit- und Gesundheitssektor und damit einhergehend in Veränderungen im Freizeit- und Besuchsverhalten. So führt zum Beispiel auch der demografische Wandel zu einer verstärkten Nachfrage nach Gesundheitsangeboten für Ältere und die Einführung der Ganztagsschule zu geringeren Besuchen von Schülern in den Nachmittagsstunden. Natürlich spielt ebenso das Wetter immer wieder eine Rolle. 5.2 Kategorie Beteiligungsrisiken Risiken ergeben sich für die BEW auch aus den Beteiligungen an den Gesellschaften TOBI Wind und TOBI Gas. Da es bei der TOBI Wind um das Erwirtschaften von Erträgen aus Windenergieanlagen geht, ergeben sich hier Risiken insbesondere aus windschwachen Jahren. Wenn darüber hinaus die Ist-Werte über einen längeren Zeitraum unter den Planwerten liegen und das absehbar auch in Zukunft so bleiben wird, kann das zu einer erheblichen Verschlechterung der Ergebnisse für die kommenden Jahre führen, sodass Abwertungsbedarf besteht. Über die TOBI Gas ist die BEW am Gas- und Dampfkraftwerk (GuD) Bremen-Mittelsbüren beteiligt. Es ging Ende 2016 in Betrieb. Baubeginn war 2011. Da grüner Strom zwischenzeitlich im Netz Vorrang bekam, ist in den nächsten Jahren mit einer Rentabilität des GuD nicht zu rechnen. Wegen der auf mittlere Sicht nicht kostendeckenden Vermarktung des Kraftwerksstroms hat die BEW deshalb für zukünftig drohende Verluste eine Rückstellung in Höhe von 8,2 Mio. Euro gebildet. Zudem hat die BEW ihre Beteiligung an der TOBI Gas bereits in Vorjahren vollständig abgewertet. Des Weiteren können sich aufgrund des Ukrainekonfliktes erhebliche Risiken aus dem Energiesicherungsgesetz und dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz ergeben. 5.3 Kategorie Betriebsrisiken Versorgungsbetrieb unter Pandemiebedingungen Durch die SARS-CoV-2-Pandemie ("Corona") haben sich bei der BEW vor allem die folgenden drei Risiken ergeben: 1. ein Personalengpassrisiko aufgrund von möglichen krankheitsbedingten Ausfällen, 2. ein Insolvenzrisiko, wobei im Berichtsjahr kein Anstieg von Insolvenzen zu beobachten war, und 3. Marktrisiken zum einem aus dem Energievertrieb aufgrund von Margenverlusten wegen Absatzrückgängen und zum anderen aus der Energiebeschaffung aufgrund von Verlusten aus dem notwendigen Verkauf bereits beschaffter Energiemengen. Der Verkauf erfolgt am Spotmarkt unter Einkaufspreisniveau. Das führt zu Verlusten. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann es zu Änderungen der in diesem Bericht beschriebenen Prognose für das Geschäftsjahr 2022 kommen. Aktuell erfolgt die Beurteilung der Lage und der Entwicklung aufgrund risikomindernder Maßnahmen. Sollte es jedoch aufgrund einer nicht vorhersehbaren Entwicklung zu Beeinträchtigungen beim operativen Betrieb kommen, kann dies negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der BEW haben. Risiken aufgrund der geopolitischen Lage Seit Ende Februar 2022 beeinflussen die wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die konjunkturelle Entwicklung zunehmend. Die positiven Effekte durch den Wegfall der Pandemiebeschränkungen im ersten Halbjahr 2022 und die konjunkturelle Eintrübung durch den Krieg in der Ukraine sorgen für gegenläufige konjunkturelle Strömungen, wobei beide Effekte eine preistreibende Wirkung haben, insbesondere auch auf die Strom- und Gaspreise, und zwar sowohl auf den Beschaffungs- als auch Absatzmärkten. Im Falle eines sofortigen Stopps der Gaslieferungen aus Russland würde die deutsche Wirtschaft in eine scharfe Rezession geraten, und zwar allein schon wegen der dann herrschenden Gasmangellage, auf die primär die Bundesnetzagentur eine Antwort finden muss, aber auch die BEW als lokaler Netzbetreiber. Förderrisiken Im Februar 2018 gewann die BEW die Glasfaser-Ausschreibung der Stadt Bocholt für die Erschließung von neun dünn besiedelten Gebieten im Außenbereich. Im April bekam die Stadt eine Förderzusage von 14,4 Mio. Euro vom Land NRW. Da die Kommune selbst 2,1 Mio. Euro obendrauf legte, betrug das Projektbudget 16,5 Mio. Euro. Bis Ende 2021 sollten 1.800 Haushalte die Möglichkeit erhalten, mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s surfen zu können. Dafür musste die BEW insgesamt rund 600 Kilometer Glasfaser verlegen. Das machte sie natürlich nicht selbst, sondern bediente sich der Vergabe. Laut Förderbescheid des Landes NRW sowie einer Fristverlängerung durch die Bezirksregierung war der vorgegebene Endtermin für die Erschließung der 31.12.2021. Insbesondere die Nichteinhaltung des Zeitrahmens barg das Risiko der Rückzahlung von Fördermitteln aufgrund möglicher Verstöße gegen Förderrichtlinien. Durch die Förderung wurde die BEW bei einer Fremdvergabe der Tiefbau- und Verlegearbeiten sowie der Materialbeschaffung zu einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das hatte zur Konsequenz, dass das Unternehmen "förmliches Vergaberecht" nach GWB einhalten und EU-weit ausschreiben musste. Als Gegenmaßnahme für das Risiko der Nichteinhaltung des Zeitrahmens richtete die BEW ein striktes Projektmanagement ein. Baubeginn war im April 2019. Das Unternehmen konnte den Zeitplan voll einhalten und das Projekt Ende 2021 abschließen. (Mehr zum Thema auch unter Allgemeines und Rahmenbedingungen sowie im Chancenbericht.) IT-Risiken Ein zwar noch nie bei der BEW eingetretenes, aber dennoch nicht zu unterschätzendes Risiko wäre ein Hackerangriff auf die IT des Unternehmens. Um die Produktions-, Verteilungs- und Geschäftsprozesse effizient durchzuführen, setzt die BEW modernste Informations- und Kommunikationstechnologie ein. Die hohe Verfügbarkeit des IT-Netzwerkes sowie die Unverletzlichkeit der Daten haben deshalb bei der BEW einen sehr hohen Stellenwert. 2015 trat das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) in Kraft. Es definiert ein hohes Mindestmaß an IT-Sicherheit als angemessenen Schutz für den Betrieb von kritischen Infrastrukturen. Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen 2017 ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben der ISO/IEC 27001 eingeführt und erfolgreich zertifizieren lassen. Verbesserungsprozesse finden kontinuierlich statt. Überwachungsaudits folgen im jährlichen Abstand, so auch 2021. 2018 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtsverbindlich. Sie gilt EU-weit und soll für einheitliche Standards sorgen. Insbesondere wird das Recht auf Löschung personenbezogener Daten gestärkt, wie z. B. alte Kundendaten, Personaldaten usw. Bei Nichteinhaltung sind empfindliche Bußgelder möglich. Die Strafe beträgt bei großen Datenpannen bis zu 4 % des Umsatzes. Zudem geht die Beweislast auf die Unternehmen über. Bäderbetrieb unter Pandemie-Bedingungen In der BBG ist das für die gesamte Stadtwerke-Bocholt-Gruppe gesetzlich geforderte unternehmensweite Risikomanagement als für sich bestehender Bestandteil der Unternehmensführung verankert. Bereits 2012 wurde zur Unterstützung der Unternehmensführung im Konzern-Controlling die Stelle eines zentralen Risikomanagers eingerichtet. Neben der Überwachung der Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung des Risikomanagements unterstützt der Risikomanager die einzelnen Unternehmensbereiche bei der Risiko-Identifizierung und Bewertung der Risiken und ist für die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der SWB verantwortlich. Ein Risiko, das bislang nur von den wenigsten bedacht wurde und erstmals im Geschäftsjahr 2020 Relevanz hatte, ist das einer Länder und Kontinente übergreifenden Ausbreitung einer Seuche, ganz konkret des Corona-Virus seit nunmehr über zwei Jahren. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit dem Ausbruch des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Pandemie) kann es zu Änderungen der in diesem Bericht beschriebenen Prognose für das Geschäftsjahr 2022 kommen. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung der Pandemie wurde der operative Betrieb des Fildekenbades als Schul- und Vereinsbad erstmals vom 15. März bis 30. Juni 2020 eingestellt. Die Bädergesellschaft bot den Vereinen die Nutzung bereits im Juli wieder an. Unter Beachtung des Öffnungskonzeptes lief der Betrieb im Fildekenbad nach den Sommerferien bis Ende Oktober 2020 regulär. Wie das Bahia war es vom 2. November 2020 bis zum 4. Juli 2021 wiederum geschlossen. Der operative Betrieb des Bahia wurde erstmals vom 15. März bis 30. Juni 2020 und dann wiederum vom 2. November 2020 bis 4. Juli 2021 unterbrochen. In dem viermonatigen Öffnungskorridor zwischen diesen beiden Schließungen als auch seit der Wiedereröffnung am 5. Juli 2021 erfolgte eine ständig aktualisierte Beurteilung der Lage und falls notwendig auch die kurzfristige Anpassung der eingeführten risikomindernden Maßnahmen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den operativen Betrieb waren sowohl für das Geschäftsjahr 2020 als auch 2021 zuverlässig quantifizierbar. Sollte es zu einer erneuten Schließung kommen, wird das erheblichen Einfluss auf die Risikoeinschätzung und die Geschäftsentwicklung der BBG für das Geschäftsjahr 2022 haben. Die bislang vornehmlichen Risiken, die angesichts der aktuellen Corona-Pandemie mit ihren weitgreifenden gesellschaftlichen sowie gesetzlichen und normativen Verhaltensbeschränkungen und sich ständig ändernder gesetzlicher Vorgaben klein wirken, liegen insbesondere in sich ändernden Trends im Freizeit- und Gesundheitssektor und damit einhergehend in Veränderungen im Freizeit- und Besuchsverhalten. So führt zum Beispiel auch der demografische Wandel zu einer verstärkten Nachfrage nach Gesundheitsangeboten für Ältere und die Einführung der Ganztagsschule zu geringeren Besuchen von Schülern in den Nachmittagsstunden. Natürlich spielt ebenso das Wetter immer wieder eine Rolle. Vermeidung von Ausfällen Da die Wärmeerzeugungs-, Heizungs-, Lüftungs- und Wasseraufbereitungsanlagen einen besonders hohen Stellenwert haben, werden sie regelmäßig gewartet. Langwierige Ausfälle könnten zu einer vorübergehenden Schließung eines Bades führen. Das ist dem Bahia noch nie passiert! Die BBG hält die Anlagen auf dem neuesten Stand der Technik, indem sie regelmäßig in sie investiert - so zum Beispiel 2015 im großen Umfang in neueste Filtertechnik sowie modernste, zukunftsweisende Hocheffizienzpumpen. Die Heizungsanlage, speziell der 1500-kW-Heizkessel, wurde 2018 mit neuester Brennertechnik ausgestattet. Auch die Brandmeldeanlage wurde in den letzten Jahren vorbeugend auf den neuesten Stand gebracht. Ebenso wurde die Sicherheitstechnische Untersuchung von Ansaug- und Einströmöffnungen der Badetechnik erfolgreich abgeschlossen. 2019 wurde die Abwasserrecyclinganlage erneuert. 2021 investierte die Gesellschaft in die Anschaffung von zwei neuen effizienteren BHKW-Modulen. Darüber hinaus ist das Unternehmen in hohem Maße dem Risiko steigender Energiepreise und Abwasserkosten ausgesetzt. Keines der im Geschäftsjahr erkannten Risiken gefährdete den Fortbestand der BBG. Verkehrsbetrieb unter Pandemie-Bedingungen In Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Pandemie) kann es nach wie vor zu Änderungen der in diesem Bericht beschriebenen Risiken für das Geschäftsjahr 2022 kommen. Aktuell (1. Quartal) sind bei den Umsatzerlösen aus dem Ticketverkauf wieder deutliche Steigerungen (> 20 % gegenüber dem Vorjahr) zu verzeichnen. Gleichzeitig werden die Aufwendungen für Fremdleistungen aufgrund der bestehenden Preisgleitklausel und ihrer starken Anpassung für das Jahr 2022 den durch die Linie C11 ebenfalls gestiegenen Leistungsumfang deutlich verteuern und somit das Jahresergebnis eher negativ beeinflussen. Im Rahmen der Preisgleitklausel steigen die Kosten je Betriebsstunde um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr, die Kosten je Betriebskilometer jedoch um rd. 26 % (!) gegenüber dem Jahr 2021. Zudem gilt bereits seit dem 22.02.2021 nahezu der komplette Fahrplan für Schultage, verbunden mit der Erbringung des kompletten Fahrplanumfangs. Da es wie für die Jahre 2020 und 2021 auch für das Jahr 2022 einen sog. Corona-Rettungsschirm für die Anbieter von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen gibt, in dem neben den Mindererlösen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auch die Mindererlöse durch die temporäre Einführung des 9-Euro-Tickets als bundesweit gültiges MonatsTicket für Bus & Bahn in den Monaten Juni, Juli und August 2022 berücksichtigt werden, werden jedoch die finanziellen Auswirkungen voraussichtlich kompensiert. 6. Chancenbericht 6.1 Chancenbericht BEW Ausschüttungspolitik Chancen ergeben sich aus der Ausschüttungspolitik der Stadt Bocholt als alleiniger Anteilseignerin der SWB. Sie ist nachhaltig ausgerichtet, damit die BEW den mit der Energiewende stark gestiegenen Investitionsbedarf bewältigen kann. Sie ermöglicht es der BEW zudem, eine Eigenkapitalquote von 40 % anzustreben. 2021 lag sie bei 34,5 %. Glasfaser-Highspeed-Netz Die BEW bietet die glasfaserbasierte Versorgung mit Breitband seit 1998 für Gewerbekunden an. Das Unternehmen ist in allen Bocholter Gewerbegebieten vertreten und hatte dort 2021 rd. 300 Kunden. Die BEW vermietet die Infrastruktur ausschließlich passiv, das heißt ohne Dienste. Die Kunden nehmen das Glasfaser-Angebot sehr gut an. Seit 2015 tritt die BEW zudem als Internet-Service-Provider auf. Die Angebote der Marke BEWspeed umfassen Telefonie, Internet und TV. Weit über 1.100 Privatkunden (i. Vj. rd. 700) haben sie im Berichtsjahr genutzt. Seit 2013 wird Glasfaser bzw. Leerrohr für Glasfaser bei Baumaßnahmen der BEW konsequent mitverlegt. Investitionen in das Glasfaser-Highspeednetz amortisieren sich schnell, insbesondere in Neubaugebieten unter Umständen nach nur fünf bis sechs Jahren. Das hat betriebswirtschaftliches Zukunftspotenzial. Das Unternehmen ist inzwischen Glasfaser-Grundversorger in Bocholt. Als solcher baut er seinen Kundenstamm zielstrebig Schritt für Schritt weiter aus. Dazu gehört auch die Versorgung mit Glasfaser in den Bocholter Außenbereichen. Bis Ende 2021 sollten 1.800 Haushalte die Möglichkeit erhalten, mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s surfen zu können. Dafür musste die BEW insgesamt rund 600 Kilometer Glasfaser verlegen. Ausbaubeginn war April 2019, geplantes Ausbauende Dezember 2021. Die BEW erreichte ihr Ziel im Zeitplan. (Mehr zum Thema auch unter Allgemeines und Rahmenbedingungen sowie im Risikobericht.) Gemeinsame Synergieeffekte Was machen in Zeiten, in denen die Margen aus dem Energieverkauf und die Absätze immer weiter einbrechen? Hohes Potenzial mit vielen Vorteilen für alle Beteiligten hat der Beitritt der BEW zum Unternehmensverbund Stadtwerke Westmünsterland zum 01.01.2017. Ihm gehören mittlerweile sieben regionale Versorger an. Bei dem Verbund geht es im Wesentlichen darum, gemeinsame Synergieeffekte ausfindig zu machen. Wichtige Themen sind Smart-Meter-Rollout, Digitalisierung, Geschäftsmodelle, Innovations- und Wissensmanagement, um nur einige zu nennen. Zum Beispiel entschieden sich 2018 die Verbundunternehmen der Stadtwerke Westmünsterland beim Smart-Meter-Rollout nach einer EU-weiten Ausschreibung für ein Dienstleistungsunternehmen aus der Region, um es mit der Gateway-Administration sowie dem Aufbau eines gemeinsamen Messsystem-Management-Systems zu beauftragen. E-Mobilität 2016 hat die Stadt Bocholt die BEW und die Ewibo (Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH) damit beauftragt, gemeinsam ein Mobilitätskonzept für Bocholt zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe arbeitete ein Gesamtkonzept mit einem Zielsystem aus. Die Federführung für das Konzept liegt beim städtischen Baudezernat, die der E-Mobilität bei der BEW. Mit der Umsetzung wurde 2017 begonnen. Zunächst waren fünf öffentlichen Ladesäulen geplant. Die letzte wurde 2019 installiert. 2021 entschied sich die BEW in Abstimmung mit dem Baudezernat für den flächendeckenden Ausbau und Betrieb von Ladesäulen in Bocholt. Zur Standortbestimmung der Ladesäulen wurde das Stadtgebiet in 400 mal 400 Meter große Cluster aufgeteilt. Für die Aufstellung von Ladesäulen qualifizieren sich vor allem jene Cluster, die über öffentliche Parkflächen in der Nähe von BEW-Trafostationen verfügen. Ende 2021 betrieb die BEW bereits 12 öffentlich zugängliche Ladesäulen. In Zukunft sollen es noch viel mehr werden. Dazu soll ein eigenes Unternehmen gegründet werden, das sich um die Themen Mobilität und Infrastruktur kümmert. Eine Chance ergibt sich für die BEW insbesondere als Anbieter privater Ladeinfrastruktur (sowohl Ladesäulen als auch Wandladestationen) für die Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden des Unternehmens. Intelligentes Mess- und Zählerwesen Damit die Energiewende absehbar beim Verbraucher ankommt, ist 2016 das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Erzeuger und Verbraucher schrittweise mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Dabei sind intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt, eine der Schlüsseltechnologien und ein zentrales Element für ein intelligentes Energienetz der Zukunft (Smart Grid). Die intelligenten Messsysteme sollen helfen, den Energieverbrauch genau abzubilden und sogar zu regeln, je nachdem wie groß das Angebot an volatiler Stromerzeugung aus beispielsweise Windkraft- oder Photovoltaikanlagen gerade ist. Mittels dieser Messsysteme können Versorger wie die BEW die Stromproduktion auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen, Schwankungen in ihren Netzen optimal managen und kostenintensive Netzausbauten bzw. -verstärkungen minimieren. Die Verbraucher sollen davon profitieren, dass letztlich ihre Stromtarife flexibel angepasst werden können. Für die BEW könnte sich aus der Digitalisierung ein ganz neues Geschäftsfeld ergeben. Als für Bocholt zuständiger Netzbetreiber hat sich das Unternehmen daher 2017 bei der Bundesnetzagentur angemeldet als grundzuständiger Messstellenbetreiber im eigenen Netzgebiet. Zudem hat die BEW eine Rollout-Strategie entwickelt. Da intelligente Messsysteme hohe Sicherheitsstandards erfüllen müssen, auch gegen Angriffe von Kriminellen, verzögerte das bislang die Einführung. Zentrales sicherheitskritisches Element sind die sogenannten Smart Meter Gateways als Teil der intelligenten Messsysteme, welche die Messeinrichtungen mit den Netzbetreibern und anderen Marktpartnern verbinden sollen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilte daher erst Ende 2018 das erste Zertifikat für ein Smart Meter Gateway. Im September und Dezember 2019 erfolgte die Zertifizierung von zwei weiteren Smart Meter Gateways. Anfang Februar 2020 gab das BSI durch die Veröffentlichung einer sogenannten Markterklärung endlich den Startschuss für die verpflichtende Einführung von intelligenten Messsystemen. Der Rollout intelligenter Messsysteme wurde für Messstellenbetreiber, welche sich an einer Klage gegen die Markterklärung aus 2020 beteiligt haben, durch ein Urteil des OVG Münster vom 04.03.2021 gestoppt. Dies betrifft nicht die BEW, sodass der Rollout intelligenter Messsysteme in Bocholt weiter vorangetrieben wird. Digitales Kundenportal und Bonus-App Die Digitalisierung des Alltags ist nicht mehr aufzuhalten und der Prozess auch nicht mehr umkehrbar. Das gilt ebenso für die vielfältigen Kontakte der BEW zu ihren Kunden. Für sie gibt es seit 2018 ein digitales Kundenportal mit vielfältigen Funktionen. Es dient der zeitgemäßen Kundenbindung. Zu den Funktionen gehören unter anderem der Download der Rechnung, Einsicht in die Verträge, das Ändern der Zählerstände und Anpassen der Abschläge, eine Verbrauchsübersicht und vieles mehr. Ein weiteres Instrument zur Kundenbindung ist eine sogenannte Bonus-App. Sie ist 2018 als WattExtra-Bonuswelt-App gestartet. Das besondere Merkmal dieser App sind die Mehrwertangebote der BEW, der beiden anderen Unternehmen der Stadtwerke-Bocholt-Gruppe sowie des lokalen Handels. Bis zum Ende des Berichtsjahres hatten sich bereits rund 15 % aller BEW-Kunden bei der App angemeldet. Für 2022 erwartet das Unternehmen von diesem Instrument einen noch höheren Zuspruch bei den Kunden. Gründung eines Kundenbeirats Manche Dinge, die für die Unternehmen der Stadtwerke-Bocholt-Gruppe selbstverständlich sind, sehen Kunden vielleicht ganz anders. Diese Sichtweisen sind ernst zu nehmen. Damit Kunden selbst aktiv Ideen und Vorschläge einbringen können, führte die Unternehmensgruppe 2019 erstmals einen Kundenbeirat ein. Er soll regulär zweimal jährlich tagen. Im Rahmen des Beirats möchte die Geschäftsführung in einen intensiveren persönlichen Dialog mit den Kunden treten. Wer in ihm als Privatkunde mitreden und mitgestalten möchte, konnte sich im Frühjahr 2019 auf einen der zehn Sitze bewerben. Diese Form der aktiven Teilhabe an der Unternehmensentwicklung ist ein Weg guter Kundenbindung. Alles-aus-einer-Hand-Anbieter bei größter ortsansässiger Wohnungsbaugesellschaft Die BEW ist seit 1.1.2021 sogenannter Alles-aus-einer-Hand-Anbieter bei der größten ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaft. Ihr Bestand umfasst über 2.000 Wohnungen. Rund 900 dieser Wohnungen werden über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt. Für sie übernimmt die BEW seit Januar 2021 die Heizkostenabrechnung, und zwar direkt mit den Mietern. Darüber schloss die Wohnungsbaugesellschaft einen Vertrag mit der BEW. Zukünftig ist auch die Versorgung mit Glasfaser geplant, und zwar für alle rund 300 Mietshäuser der Wohnungsbaugesellschaft. WLAN für die Innenstadt Die BEW hat im Berichtsjahr ein frei zugängliches WLAN für die Innenstadt installiert. Als regionaler Versorger und Experte in Sachen Glasfaser will das Unternehmen damit die Stadt beim Ausbau einer zukunftsfähigen Infrastruktur unterstützen. Das WLAN startete im Sommer 2021, und zwar zunächst an stark frequentierten Stellen mit hoher Verweilqualität wie z. B. in der Nähe von Straßen und Plätzen mit viel Gastronomie. Den WattExtra-Bonusweltkunden bietet die BEW eine Premiumvariante an mit maximaler Bandbreite und unbeschränktem Datenvolumen sowie verschlüsselter Verbindung. Darüber hinaus handelt es sich bei dem WLAN-Angebot als Teil der Digitalstrategie des Unternehmens um ein Freemium-Produkt. Bei ihm wird das Basisprodukt kostenlos angeboten, Erweiterungen sind dagegen kostenpflichtig. 6.2 Chancenbericht BBG Attraktivität des Bahias steigern Chancen ergeben sich für die BBG zum einen aus Maßnahmen zur Begrenzung des finanziellen Verlustes, zum anderen aber auch aus Markt- und Besucherbefragungen bzw. aus den daraus abgeleiteten Erkenntnissen. So wurde 2017 ein neues Kinder-Spielparadies im Bahia eröffnet. Der alte Kinderbereich war in die Jahre gekommen und viel zu klein. 20 verschiedene Attraktionen bieten seitdem auf mehr als 300 Quadratmetern viele Möglichkeiten zum Spielen im und mit Wasser. Der Bereich wird von den Gästen sehr gut angenommen und genutzt. 2018 erhielt das Bahia ein neues Dampfbad im maurischen Stil. Es ersetzt das alte Dampfbad, hat kobaltblaue Sitzbänke, rubinrote Elemente, einen Lichthimmel und bietet Platz für 18 Personen. 2019 wurde der Panorama-Ruheraum in der Sauna neugestaltet. Des Weiteren werden in der Sauna nur noch ätherische Öle verwendet. Auch ist die Sauna seit Mai 2019 bereits ab 9.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus wurde das Kursangebot im Badbereich um schwimmende Boards, sogenannte BeBoards, erweitert. Im Jahr 2020 wurde der Schwimmmeisterstand erneuert sowie die Sauna-Bar im Außenbereich neugestaltet. Im Geschäftsjahr wurden die Whirlpools erneuert und ein neues Raumkonzept im Beduinenzelt umgesetzt. Alle Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität werden außerordentlich gut angenommen und sichern dem Bahia wichtige Besuchergruppen. Egal, ob im Sauna- oder im Badbereich: Viele kleinere und größere Veranstaltungen tragen darüber hinaus zur Anziehungskraft des Bahia bei. Positive Entwicklungsmöglichkeiten bietet auch die Auszeichnung "SaunaPremium". Der Deutsche Sauna-Bund verlieh sie 2017 der Saunalandschaft im Bahia als höchste Auszeichnung. Das Bahia erhielt besonders wegen der Vielfalt der Aufgüsse, der Saunavarianten und dem Außenbereich die gute Bewertung. Eine Rezertifizierung erfolgte 2020 und gilt vom 1. April 2020 bis zum 30. September 2023. Weiterhin veröffentlichte im Februar 2019 der zum Axel-Springer-Medienkonzern gehörende Online-Dienstleister Travelbook, dass das Bahia zu den 17 besten Spaß- und Erlebnisbädern Deutschlands gehört. 6.3 Chancenbericht SBB Mobilitätskonzept Stadt Bocholt und Aufhebung Plafonierung Verlust SBB Mit der Verabschiedung des Mobilitätskonzeptes der Stadt Bocholt und der Aufhebung der sog. Verlustplafonierung (Verlust nach Steuern durfte seit Betriebsstart im August 2001 nicht höher als 1 Mio. EUR sein) der SBB durch die Bocholter Stadtverordnetenversammlung im Herbst 2020 sind die formalen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der SBB geschaffen worden. Da die konkrete Ausgestaltung (Fahrplanausweitung, Ausweitung alternativer Verkehrsangebote etc.) größtenteils in den politischen Gremien der Stadt Bocholt (Stadtverordnetenversammlung) beschlossen werden müssen, sollten nach einem weiteren Abflauen der Pandemie hier auch Entscheidungen zugunsten des ÖPNV fallen. Derzeit werden die konkreten Umsetzungen zwischen der Stadt Bocholt und der SBB insbesondere im Hinblick auf die Chancen der Einführung von "On-Demand"-Verkehren abgestimmt. 7. Prognosebericht 7.1 Prognosebericht BEW Bezüglich der Wirtschafts- als auch der Energiepreisentwicklung gibt es aktuell eine hohe Unsicherheit hinsichtlich der Prognosen: Das größte Risiko stellt die weitere Entwicklung des Ukraine-Kriegs dar. Am 23.06.2022 wurde die 2. Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen und erhöht die Gefahr einer Gasmangellage in Deutschland. Dieses Risiko steigert sich nochmal, nachdem die Erdgaspipeline Nord-Stream-1 am 11.07.2022 turnusmäßig aufgrund von Wartungsarbeiten für 10-14 Tage außer Betrieb genommen wurde. Ob nach Beendigung der Arbeiten wieder Erdgas durch die Pipeline fließt oder ob Russland die Lieferung komplett einstellt, ist ungewiss. Aber auch das Auftreten neuer SARS-CoV-2-Varianten und damit einhergehende Pandemiewellen sorgen für hohe Unsicherheit. Aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung dieser beiden Risiken unterliegt die Prognose für das Jahr 2022 damit Ungenauigkeiten und Unbestimmtheiten. Entwicklung eines Notrufsystems Gemeinsam mit vier anderen Stadtwerken sowie einem Beratungsunternehmen für Digitalisierung entwickelt die BEW seit 2018 ein digitales Notruf-Assistenzsystem für ältere und pflegebedürftige Menschen. Es wird unter dem Namen Hannah & Swenn geführt. Ziel ist es, das längere eigenständige Leben von Senioren zu fördern. Das Assistenzsystem arbeitet auf der Basis von Strom- oder Wasserverbrauchsdaten. Sie ergeben über den Tag hinweg für jeden Haushalt ein ganz individuelles Profil. Kommt es hier zu auffälligen Abweichungen, reagiert das System sofort und alarmiert automatisch Angehörige, Nachbarn oder Freunde. Derzeit ist der Prototyp in Testhaushalten im Einsatz. Bei den Zielgruppen ist erhebliches Interesse vorhanden. Das haben Bedarfsanalysen gezeigt. In Deutschland gibt es rund vier Millionen Menschen mit Pflegegrad I und II. Hiervon sind rund eine Million mit einem analogen Hausnotrufsystem verbunden. Sie kommen auf jeden Fall für das digitale Assistenzsystem infrage. Um Krankenkassen zu gewinnen, streben die Projektbeteiligten eine Zertifizierung des Systems an. Zudem ist eine Erweiterung um Smart-Home-Bausteine geplant. Das Notrufsystem könnte das Produktportfolio der BEW weiter diversifizieren und zugleich der Kundenbindung dienen. Beitritt zur Versorgerallianz 450 MHz Durch den Beitritt der BEW in Form einer Finanzierungsbeteiligung an der Versorgerallianz 450 MHz erhält das Unternehmen die Option auf ein autarkes, schwarzfallfestes Netz im Bereich der 450 MHz-Frequenz. Im Gegensatz zum zuvor beschriebenen LoRaWAN-Projekt geht es hierbei nicht darum, ein eigenes Netz aufzubauen, sondern um Einfluss auf die Entwicklung des Funknetzes zu haben. Wie alle anderen Unternehmen in der Energie- und Wasserwirtschaft so hat auch die BEW mit ihrer kritischen Infrastruktur einen zwingenden und dringenden Bedarf an einer sicheren und insbesondere schwarzfallfesten Kommunikationslösung zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung auch im Krisenfall. Dabei will die Versorgerallianz zurückgreifen auf das von 1985 bis 2000 in Deutschland analog betriebene C-Netz für Mobiltelefone. Die alten Frequenzrechte waren zum 31.12.2020 ausgelaufen. Die Neuvergabe erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Glasfaser-Masterplan und Graue-Flecken-Förderprogramm Seit Frühjahr 2021 gibt es zur Unterstützung des Breitbandausbaus das sog. "Graue Flecken-Förderprogramm" des Bundes. Es geht weit über die bisherigen Förderprogramme hinaus. Gefördert werden künftig Privathaushalte, die eine Bandbreite von weniger als 100 Mbit/s aufweisen; weiterhin sog. soziökonomische Schwerpunkte: Hierbei handelt es sich um private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben wie z. B. Schulen, Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen. Gefördert werden ebenso Unternehmen mit weniger als 125 Mitarbeitern und höchstens 25 Mio. Euro Jahresumsatz oder mit höchstens 21,5 Mio. Euro Bilanzsumme und mindestens 3 Mitarbeitern sowie alle landwirtschaftlichen Betriebe unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Die BEW hat sich frühzeitig mit der Erstellung eines Glasfaser-Masterplans auseinandergesetzt und massive Vorarbeit geleistet, um die für das neue Förderprogramm relevanten Daten zusammenzustellen. Der geförderte Glasfaserausbau wird nach Bewilligung der beantragten Fördermittel durch die Stadt Bocholt ausgeschrieben. Stadtwerkekooperation für Erneuerbare-Energien-Projekte Die BEW und die drei um unteren Niederrhein gelegenen Stadtwerke Emmerich, Goch und Kleve haben 2022 eine Stadtwerkekooperation gegründet, um zukünftig gemeinsam Projekte für erneuerbare Energien zu entwickeln. Ziel der Kooperation ist es, die Dezentralisierung der Energieerzeugung weiter voranzutreiben, regionale Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen zu projektieren sowie eigene Erzeugungsanlagen für echten Grünstrom zu realisieren. Die Unternehmen haben eigens zu diesem Zweck einen eigenen Projektmanager eingestellt. Mittels der Kooperation ist es den vier lokalen Energieversorgern möglich, über das je eigene Engagement in weitere gemeinsame Handlungsfelder einzusteigen und zusätzlich Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Energiewende aufzunehmen. Ergebnis 2022 Die Corona-Pandemie und die neue Geopolitik aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine beeinflussen das alltägliche Leben so heftig wie keine Krise in der jüngsten Vergangenheit zuvor. Doch nicht nur diese beiden Einschnitte wirken sich auf das wirtschaftliche Leben aus, auch dem stetig steigenden Wettbewerb muss sich die BEW stellen. Im ursprünglichen Wirtschaftsplan erwartete die Geschäftsführung für 2022 ein um 0,9 Mio. Euro höheres Ergebnis nach Steuern. Neuere Berechnungen gehen nun von einem um 0,6 Mio. EUR niedrigeren Ergebnis aus. Dabei bestehen für die Auswirkungen der Corona-Pandemie gute Chancen, dass diese insbesondere aufgrund der expansiven fiskalischen Impulse schnell wieder kompensiert werden können und wiederum ein gutes Unternehmensergebnis erreicht werden kann. Inwieweit die geopolitischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs die Gesellschaft und das Unternehmen beeinträchtigen, ist derzeit nur bedingt absehbar. 7.2 Prognosebericht BBG Wiedereröffnung der Bäder Wie im Risikobericht bereits erwähnt, hält die Corona-Pandemie die Welt seit nunmehr über zwei Jahren in Atem. Ein Ende ist nicht absehbar. Sowohl das Fildekenbad als Vereins- und Schulbad als auch das Erlebnisbad Bahia wurden in dieser Zeit insgesamt nahezu zwölf Monate geschlossen - unterbrochen lediglich von einem rund viermonatigen Öffnungskorridor im Geschäftsjahr 2020. Von der Schließung betroffen waren die Kurs-, Schul- und Vereinsbetriebe und der Sauna- und Massagebetrieb sowie die verpachtete Gastronomie. Für die Festangestellten unter den rund 119 Mitarbeitern beantragte die Bädergesellschaft für die Zeit der Schließungen Kurzarbeitergeld. Seit 5. Juli 2021 sind beide Bäder wieder dauerhaft geöffnet, allerdings unter Anwendung eines anlagenbezogenen Infektions- und Zugangskonzeptes. Die Gesellschaft stimmte das Konzept mit den Gesundheitsbehörden ab. Vor dem Hintergrund, der nun mittlerweile über zwei Jahre andauernden Corona-Pandemie, lässt sich das Ausmaß der Gesamtauswirkungen aufgrund der weiterhin sehr dynamischen Weiterentwicklung der Situation auf die Prognose für das Jahr 2022 zu diesem Zeitpunkt nicht zuverlässig quantifizieren. Die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit zu erwartende Planabweichungen hängen im hohen Maße von Badschließungen ab. Kein Epidemiologe weiß zu diesem Zeitpunkt, wie die Lage im Herbst / Winter sein wird! Auch wenn die Auswirkungen der Corona-Pandemie zukünftig milde ausfallen sollten, so kann dennoch eine Schließung des Bahia nicht ausgeschlossen werden, und zwar diesmal aufgrund einer Energiekrise, ausgelöst durch den russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022. Obwohl es derzeit noch keine Normalität gibt, so wird die BBG doch weiterhin stetig an ihrer Attraktivität arbeiten, um das bisherige hohe Niveau der Besucherzahlen bei den Bädern zu halten. Dazu gehört seit dem Geschäftsjahr 2021 auch ein Nutzungskonzept unter Pandemie-Bedingungen, die umfangreiche Modernisierung der Umkleiden, des Daches und der Filtertechnik des Fildekenbades während der pandemiebedingten Schließung. Das pandemiebedingte Zugangskonzept veranlasste die Bädergesellschaft, ihre Tarife und Angebote für die Zeit nach dem Pandemiebetrieb zu überarbeiten. Als Ziele festgelegt wurden die Umsatzsteigerung pro Eintritt bzw. Besucher, zielgruppengerechtere Angebote sowie Spielraum für vergünstigte Eintritte, eine höhere Umschlagshäufigkeit, eine verschlankte Preisliste und eine dadurch vereinfachte Artikelverwaltung sowie eine verbesserte Auswertbarkeit der erfassten Daten. Die Tarife und Angebote gelten seit 01.02.2022. Einführung Kids Club Zum Marketing der Bahia-Wasserwelt gehört seit 1. Februar 2022 auch ein sogenannter Kids-Club. Alle Kinder zwischen 3 und 15 Jahren können Mitglied werden. Die Mitglieder des Kids-Clubs profitieren von Vergünstigungen, z. B. 25 % Rabatt auf alle Eintritte in der Wasserwelt, und Exklusivität, z. B. freier Eintritt zum Geburtstag und zum einmal jährlich stattfindenden Kids-Club-Event. Erweiterung des Parkplatzangebotes Zwar verfügt das Bahia bereits über einen großen Parkplatz, dennoch reicht er häufig in den Wintermonaten nicht aus. Die Bädergesellschaft treibt die Erweiterung daher auch 2022 weiterhin voran. Es geht um maximal 255 Stellplätze. Dabei sollen im ersten Bauabschnitt rund 113 Stellplätze entstehen. Diese Maßnahme trägt zur Zukunft des Bahia bei. Sie wird die komfortable sowie sichere Nutzung und damit die Attraktivität des Erlebnisbades steigern. Ergebnis 2022 Die Geschäftsführung erwartet für 2022 trotz der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Bäderbetrieb, dass sich im Geschäftsjahr sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis nach Steuern erholen werden. 7.3 Prognosebericht SBB Vor dem Hintergrund der zumindest in den ersten Monaten des Jahres festzustellenden Auswirkungen der Corona-Pandemie und der temporären Einführung des 9-Euro-Tickets unterliegen die Prognosen für das Jahr 2022 vielen Unwägbarkeiten und Risiken und sind weniger verlässlich. Gerade im Hinblick auf das 9-Euro-Ticket in den Monaten Juni, Juli und August werden sicherlich steigende Fahrgastzahlen erwartet. Inwieweit jedoch der finanzielle Ausgleich von Land und Bund für die Mindererlöse und erhöhten Vertriebsaufwendungen die fehlenden Einnahmen vollumfänglich ersetzt, bleibt abzuwarten. Umsatzerlöse Die SBB rechnet für 2022 mit rückläufigen Umsatzerlösen und Fahrgeldeinnahmen. Ausgleichsleistungen Der SBB werden durch die Stadt Bocholt insgesamt 117 TEUR zufließen aufgrund der Förderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (= ÖPNV-Pauschale). Angesichts von derzeit annähernd gleichbleibenden Schülerzahlen bei leicht gestiegenen Betriebsleistungen (Linie C11) ist bei den Ausgleichsleistungen für die vergünstigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden gemäß § 11a ÖPNVG NRW mit unveränderten Ausgleichsleistungen gegenüber den Vorjahren zu rechnen. Bei den Ausgleichsleistungen für die kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten nach § 231 SGB IX (ersetzt seit 1.1.2018 § 148 SGB IX) wird normalerweise jährlich ein betriebsindividueller Quotient ermittelt. Allerdings sind die Erhebungen im Jahr 2020 und auch im ersten Halbjahr 2021 pandemiebedingt entfallen. Daher wird der Quotient zur Ermittlung des Vomhundertsatzes für das Jahr 2021 aus den im Jahr 2021 durchgeführten Zählperioden 3 und 4 sowie aus den im laufenden Jahr 2022 durchgeführten Zählperioden 1 und 2 gebildet. Letztere gelten dann gleichzeitig auch für die Ermittlung des Quotienten für das Jahr 2022. Zur Ermittlung des Quotienten für das Jahr 2021 hatte sich die Gesellschaft entschlossen, da für das Jahr 2022 die Durchführung der Zählung sowieso notwendig ist. Kostendeckungsgrad Der Kostendeckungsgrad wird sich von 64,9 % im Jahr 2021 deutlich um 18 % auf (46,9 %) im Jahr 2022 verschlechtern. Bei dieser Prognose sind jedoch zunächst die Finanzmittel aus dem auch 2022 wieder aufgelegten Corona-Rettungsschirm nicht enthalten, da zum Zeitpunkt der Planausstellung (Dezember 2021) keine verbindliche Festlegung für einen Rettungsschirm 2022 feststand. Fahrgastentwicklung Bei der Fahrgastentwicklung wird trotz der bisher in den ersten Monaten steigenden Fahrgastentwicklung im ersten Quartal 2022 insgesamt mit einer Steigerung um 4.000 Fahrgäste auf 1.247 Mio. gerechnet, da neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auch in Bezug auf die Entwicklung beim MobiTicket durch den zwischenzeitlich coronabedingten Absatzrückgang sich die Nachfrage mittlerweile stabilisiert hat und für die ersten vier Monate deutliche Zuwächse (>15 %) ausweist. Dies ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Einschränkungen im öffentlichen Leben (keine Schulschließungen, weniger Einschränkungen bei Veranstaltungen und im Einzelhandel) zurückzuführen. Öffentliche Wahrnehmung Die öffentliche Wahrnehmung des Bocholter ÖPNV-Angebotes wird mit den Festlegungen im neuen Mobilitätskonzept deutlich steigen, da hier erhebliche quantitative und qualitative Verbesserungen im Angebot als eine wichtige Festlegung für die Mobilität in Bocholt der nächsten 10 Jahre getroffen wurden. Pandemiebedingt ist jedoch bisher als konkrete Maßnahme nur der Betriebsstart der grenzüberschreitenden Buslinie C11 zwischen Bocholt, Bahnhof, und Aalten (NL), Station, am 18.08.2021 umgesetzt worden. In Bezug auf eine Ausweitung des Fahrplans bzw. die Einführung von On-Demand-Angeboten laufen die Gespräche und Vorbereitungen derzeit gemeinsam mit der Stadt Bocholt als Aufgabenträgerin. Kundenzufriedenheit Der im Jahr 2020 gestartete barrierefreie Ausbau von rd. 40 Bushaltestellen hat durch seinen Abschluss zur Jahresmitte 2021 dazu beitragen, die Kundenzufriedenheit insbesondere bei den mobilitätseingeschränkten Personen weiter zu steigern. Gleichzeitig sind für den weiteren barrierefreien Ausbau weitere 55 Haltestellen an die Stadt Bocholt zur Anmeldung einer Förderung durch den NWL (Anmeldung zu Jahresbeginn 2022) gemeldet worden. Sofern die Lage der Haltestelle an einer Straße liegt, bei der die Stadt Bocholt als Straßenbaulastträger zuständig ist, sollte nach einer Förderzusage die Realisierung mit der Co-Finanzierung der Stadt Bocholt im Jahr 2023 möglich sein. Ergebnis 2022 Die SBB erwartet für 2022 ein negatives Ergebnis nach Steuern von 1.208 TEUR (2021: -716 TEUR). Die Prognose basiert auf der Annahme, dass die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr aufgrund wegfallender Mittel aus dem ÖPNV-Rettungsschirms deutlich geringer ausfallen und gleichzeitig der Aufwand für die Fremdleistung im Rahmen des Betriebsführungs- und Subunternehmervertrages mit dem Vertragspartner WB Westfalen Bus GmbH durch eine vertraglich vereinbarte Preisgleitung steigt. 7.4 Prognose SWB-Konzern Bezüglich der Wirtschafts- als auch der Energiepreisentwicklung gibt es aktuell eine hohe Unsicherheit hinsichtlich der Prognosen: Das größte Risiko stellt die weitere Entwicklung des Ukraine-Kriegs dar. Reduzierte oder gar ausbleibende Gaslieferungen aus Russland könnten zu einer möglichen Gasmangellage führen, die nicht nur die Versorgungssicherheit gefährdet. Aber auch das Auftreten neuer SARS-CoV-2-Varianten ("Corona") und damit einhergehende Pandemiewellen sorgen nach wie vor für hohe Unsicherheit. Aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung dieser beiden Risiken unterliegt die Prognose für das Jahr 2022 damit Ungenauigkeiten und Unbestimmtheiten. Insgesamt rechnet die Geschäftsführung für die SWB mit einem Konzernjahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022, der auf dem Niveau des Jahres 2021 liegen wird. Auch wird mit einer stabilen Kapitalstruktur sowie ausreichender Liquidität gerechnet.
Bocholt, den 20. Juli 2022 Stadtwerke Bocholt GmbH Jürgen Elmer, Geschäftsführer Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH hat ihren Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter der HRB 7773 eingetragen. Die Bocholter Bäder GmbH hat ihren Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter der HRB 8277 eingetragen. Die StadtBus Bocholt GmbH hat ihren Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter der HRB 8858 eingetragen. Die Stadtwerke Bocholt GmbH hat ihren Sitz in Bocholt und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter der HRB 8278 eingetragen. I. Allgemeine Hinweise Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Aufgrund der Bedeutung der in den Konzernabschluss einbezogenen Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) als Versorgungsunternehmen wurden Besonderheiten der Versorgungswirtschaft durch die Erweiterung der Gliederung der Bilanz um den Posten "Empfangene Ertragszuschüsse" berücksichtigt. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses erfolgen die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang zu machenden Angaben einheitlich im Anhang; die wahlweise in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machenden Angaben erfolgen einheitlich in der Gewinn- und Verlustrechnung. II. Konsolidierungskreis und -grundsätze Der Konsolidierungskreis umfasst die Stadtwerke Bocholt GmbH (SWB) als Mutterunternehmen sowie die BEW, die Bocholter Bäder GmbH (BBG) und die StadtBus Bocholt GmbH (SBB), alle mit Sitz in Bocholt. Die SWB ist mit 100 % am gezeichneten Kapital der Tochterunternehmen beteiligt. Als Bilanzstichtag gilt für die SWB einschließlich aller einbezogenen Tochtergesellschaften der 31. Dezember 2021. Weitere Beteiligungen wurden gemäß § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 311 Abs. 2 HGB mit ihren Beteiligungsbuchwerten einbezogen. Sie sind für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Eine detaillierte Darstellung erfolgt unter Punkt IV. Erläuterungen zu Posten der Bilanz. Der Konzernabschluss wurde aus geprüften und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüssen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt bis zum 31. Dezember 2009 gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem Eigenkapital der einbezogenen Unternehmen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt. Für erstmals ab dem Geschäftsjahr 2010 in den Konsolidierungskreis einbezogene Unternehmen erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem auf sie entfallenden neubewerteten Eigenkapital zum Zeitpunkt ihres Erwerbs bzw. der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Bei der Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode wurden für die BEW und die BBG die Unterschiedsbeträge auf den 1. Januar 2000 ermittelt. Dabei ergaben sich für die BEW ein passivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 729.231,03 und für die BBG ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 29.598,70, die gemäß § 301 Abs. 2 Satz 3 HGB a.F. miteinander verrechnet wurden. Der verbleibende passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung (EUR 699.632,33) mit Rücklagencharakter wird unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Aus der Erstkonsolidierung der SBB zum 31. Dezember 2004 ergab sich ein passivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 1.839,83. Dieser wird aufgrund seines Rücklagencharakters ebenfalls unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Die Unterschiedsbeträge wurden jeweils auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss ermittelt. Schuldverhältnisse innerhalb des Konzerns sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Leistungen waren nicht zu eliminieren. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei auf die eigenen und fremden Leistungen neben den Einzelkosten auch Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge berechnet werden. Nach § 253 Abs. 3 HGB notwendige Abschreibungen sind berücksichtigt. Den planmäßigen Abschreibungen bei den immateriellen Vermögensgegenständen liegen überwiegend Nutzungsdauern von drei bis zehn Jahren und bei den Sachanlagen überwiegend Nutzungsdauern von 20 bis 50 Jahren (Leitungen und Gebäude) zugrunde. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Auf der Passivseite werden die empfangenen Baukostenzuschüsse als empfangene Ertragszuschüsse ausgewiesen und jährlich zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Mit der Aufhebung des § 308 Abs. 3 HGB durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz und dem daraus abgeleiteten Verbot der Übernahme nur nach Steuerrecht zulässiger Wertansätze in den handelsrechtlichen Konzernabschluss wurde das Anlagevermögen zum 1. Januar 2004 um EUR 538.108,16 korrigiert. Die Auflösung der korrespondierend hierzu erhöhten Gewinnrücklagen erfolgt in den folgenden Jahren über die Restnutzungsdauer der abnutzbaren Anlagegüter. Das Jahresergebnis 2021 wurde hieraus mit EUR 25.125,51 belastet. Der Korrekturposten beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 30.990,38. Die Finanzanlagen betreffen Anteile und Ausleihungen, die zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet sind. In den sonstigen Ausleihungen enthaltene niedrig verzinsliche bzw. unverzinsliche Darlehen an Betriebsangehörige werden zum Barwert ausgewiesen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den gewogenen Durchschnittspreisen oder zum niedrigeren Tagespreis angesetzt. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet, die auch angemessene Teile der Gemeinkosten enthalten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder - soweit erforderlich - unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bilanziert. Bei der BEW kommt das rollierende Verfahren für die Abrechnung der Tarifkunden zum Einsatz. Damit bestehen aus der Hochrechnung Forderungen aus noch nicht abgerechneten Lieferungen, die mit erhaltenen Anzahlungen saldiert werden; es handelt sich dabei um Nettobeträge. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 59 TEUR (Vorjahr 80 TEUR). Für die Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) vorgenommen. Dabei wurden als Rechnungszins von 1,87 % p.a. sowie eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,5 % p.a. und eine Rentenanpassung von 2,5 % p.a. zugrunde gelegt. Es wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G angesetzt. Der Zinsanteil wird im Zinsergebnis abgebildet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurde eine Kostensteigerung bis zu 2,5 % berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Der Ausweis erfolgt gemäß IDW-Rechnungslegungsstandard nach der sogenannten Nettomethode. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 306 i. V. m. § 274 HGB zulässig ist. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen wird kein Gebrauch gemacht. In den Umsatzerlösen werden aufgrund der rollierenden Abrechnung hochgerechnete Umsatzerlöse der BEW ausgewiesen. Bewertungseinheiten werden eingesetzt, um Risiken (Wertminderung oder drohende Verluste) aus dem Grundgeschäft mit gegenläufigen Effekten aus dem Sicherungsgeschäft außerbilanziell auszugleichen. IV. Erläuterungen zu Posten der Bilanz A. Aktivseite Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagengitter (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
1) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
mit der SWB
Die Beteiligung an der TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG wurde aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation in Verbindung mit dem Strombezugsvertrag sowie dem Basisvertrag vollumfänglich abgeschrieben. Unter den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit EUR 3.714.191,64 (Vorjahr: EUR 4.134.711,24) bzw. EUR 7.207.838,05 (Vorjahr: EUR 7.757.632,55) langfristige Darlehen an die TOBI Windenergie GmbH & Co. KG bzw. die TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG ausgewiesen. Bei den sonstigen Ausleihungen handelt es sich um hypothekarisch gesicherte Wohnungsbaudarlehen an unsere Mitarbeiter, um Darlehen zum Erwerb überwiegend dienstlich genutzter Kraftfahrzeuge sowie um ein Darlehen für die Rhegio Natur GmbH zur Errichtung einer Wasserkraftanlage und um sonstige verzinsliche Ausleihungen. Aufgestockt wurde das Darlehen an die Hannah & Swenn Projekt GmbH um 161.000,00 EUR auf 411.000,00 EUR. Es handelt sich hier um ein Start-Up Unternehmen, welches ein Warnsystem anhand von Verbrauchsdaten entwickelt. Aus Risikovorsorge wurde die Aufstockung um 50 % abgewertet, falls das neue Produkt bei Markteinführung nicht den gewünschten Erfolg erzielt und folglich das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus der Verbrauchsabgrenzung von EUR 36.191.797,62 (Vorjahr: EUR 34.094.671,32) enthalten, die mit erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von EUR 34.471.010,69 (Vorjahr: EUR 33.103.070,11) saldiert wurden. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind u. a. Umsatzsteuerguthaben (EUR 341.330,30), Forderungen gegen das Finanzamt (EUR 43.269,81), gegen das Landesumweltamt (EUR 53.298,52) sowie Erstattungsansprüche aus Stromsteuer (EUR 61.875,80) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von EUR 2.173.976,52 (Vorjahr: EUR 1.983.023,95) sind Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 100,00) enthalten. B. Passivseite Der Konzern weist zum Stichtag in seinem Eigenkapital Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 50.574.724,04 (Vorjahr: EUR 49.274.581,37) sowie einen Konzernbilanzgewinn in Höhe von EUR 4.995.834,94 (Vorjahr: EUR 4.589.326,44) aus. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Durchschnittszinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren im Vergleich zur Rückstellung unter Verwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittssatzes gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 59.215,00 (Vorjahr: EUR 79.787,00). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Risiken für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (EUR 8.161.370,46) und für die Energiebeschaffung (EUR 3.226.486,98). Hier sind erstmalig die Kosten der Beschaffung der CO 2 -Zertifikate in Höhe von EUR 2.909.943,18 berücksichtigt. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurde Rückstellungen in Höhe von EUR 3.670.825,20 eingestellt. Des Weiteren sind Rückstellungen für Altersteilzeit- und Urlaubsansprüche, Prozesskosten, Jubiläums- und Ausbildungsverpflichtungen, Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie Kosten der Abschlussprüfung in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie deren Aufschlüsselung ergeben sich aus folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Restlaufzeiten für das Vorjahr sind dem Vorjahresverbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Die Verbindlichkeiten des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR 24.336.735,64; Vorjahr: EUR 28.057.913,87) und sonstigen Verbindlichkeiten (EUR 11.097.344,93; Vorjahr: EUR 7.527.522,09). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden planmäßig getilgt. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Steuern (EUR 4.189.992,63), aus ausstehenden Energie- und Wasserabrechnungen (EUR 2.105.968,94), aus Mitarbeiterdarlehen (EUR 1.892.025,45) sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter, der Stadt Bocholt (EUR 1.343.374,53). Hierin enthalten sind Darlehen der Stadt Bocholt an die BEW über EUR 682.003,87. Weitere übrige Verbindlichkeiten aus Gebühren und Entgelten gegenüber der Stadt Bocholt bestehen in Höhe von insgesamt EUR 661.370,66. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsansätze in der Handels- und Steuerbilanz ergeben sich im Berichtsjahr temporäre Differenzen. Hieraus ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von EUR 2.459.840 sowie aktive latente Steuern in Höhe von EUR 5.023.592. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 31,86 % zugrunde gelegt. Neben der Körperschaftsteuer von 15 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der unternehmensindividuelle Gewerbesteuersatz von 16,03 % berücksichtigt. Die Bewertungsunterschiede und die latenten Steuern setzen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
C. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse aufgrund von Patronatserklärungen für die Quantum GmbH, Ratingen, im Rahmen von Stromlieferungsverträgen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 13.500.000,00 (Vorjahr: EUR 13.500.000,00). Die BEW als Gesellschafter der Quantum fungiert hier als Primärsicherungsgeber gegenüber den externen Lieferanten. Im Innenverhältnis haben die übrigen Quantum-Gesellschafter zugunsten der BEW Patronatserklärungen ausgestellt, die das Haftungsrisiko der BEW rücksichern. Mit einer Inanspruchnahme durch die Quantum GmbH wird derzeit nicht gerechnet. Ferner wurden Bürgschaften zur Kreditsicherung in Höhe von EUR 96.875,00 für die Casa Energy GmbH, Bocholt, übernommen. Mit einer Inanspruchnahme durch die Gesellschaften wird derzeit aufgrund der Prognose der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens nicht gerechnet. Am Bilanzstichtag bestanden bei der BEW sonstige finanzielle Verpflichtungen aus kurz- und mittelfristigen Lieferverträgen für den Bezug von Energie und Wasser sowie aus einem Konzessionsvertrag. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus IT-Dienstleistungsverträgen in Höhe von EUR 2.190.806,00. Bei der SBB bestehen am Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen im Wesentlichen aus dem Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit der WB Westfalenbus GmbH (Vergütung TEUR 2.503/Jahr), der vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2028 neu abgeschlossen wurde sowie aus dem Mietvertrag des StadtBusCenters (TEUR 19/Jahr). Dieser hat sich automatisch um ein Jahr verlängert. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen nur im geschäftsüblichen Umfang und sind für die Beurteilung der Finanzlage insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Die Altersversorgung für Mitarbeiter der BEW ist tarifvertraglich geregelt. Hieraus resultieren mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, die über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) abgesichert sind. Die umlagepflichtigen Entgelte betragen im Geschäftsjahr Mio. EUR 9,2 (Vorjahr: Mio. EUR 8,8). Der Umlagesatz der BEW beträgt 6,45 % (Vorjahr: 6,45 %). Die Versorgungsverpflichtung betrifft Arbeitnehmer (Angestellte; gewerbliche Arbeitnehmer) sowie Rentenbezieher. Die Gesellschaft hat das Wahlrecht in Anspruch genommen und keine Rückstellung für diese mittelbare Pensionsverpflichtung gebildet. Im Geschäftsjahr 2010 wurde ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Mit diesem Geschäft ist das Recht verbunden, eine zinsvariable Verbindlichkeit in Höhe von EUR 4.205.000,00 in gleichbleibende Zahlungsströme zu wandeln. Das Sicherungsgeschäft wurde mit zwei Grundgeschäften (zwei gleichartige variabel verzinsliche Darlehen, mit einem Nominalvolumen von EUR 2.705.000,00 und EUR 1.500.000,00 und einer Laufzeit bis jeweils Dezember 2029) zu einer Portfolio-Bewertungseinheit zusammengefasst. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis Dezember 2024. Der beizulegende Wert beträgt nach interner Bewertungsmethode des ausgebenden Kreditinstituts (Kreditäquivalenzbetrag) zum Bilanzstichtag EUR -329.264,10. Der negative Zeitwert wird aufgrund der Anwendung der Einfrierungsmethode nicht bilanziert. Der Nachweis der Effektivität erfolgt durch Gegenüberstellung der Parameter von Grundgeschäften und Sicherungsinstrument (Critical Terms Match). V. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Von den Umsatzerlösen (EUR 132.694.736,65; Vorjahr: EUR 124.040.331,37) entfallen EUR 78.478.549,85 auf den Stromverkauf, EUR 29.055.887,49 auf den Gasverkauf, EUR 8.983.342,89 auf den Wasserverkauf, EUR 2.261.531,58 auf den Nahwärmeverkauf, EUR 9.383.827,09 auf Nebengeschäfte, EUR 1.095.165,52 auf aufgelöste Ertragszuschüsse sowie EUR 1.709.223,49 auf den Bad-/Saunabetrieb und EUR 1.727.208,74 auf den Verkehrsbereich. Die sonstigen betrieblichen Erträge (EUR 564.160,78; Vorjahr: EUR 1.307.061,94) beinhalten im Wesentlichen neutrale und periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (EUR 20.760,57; Vorjahr: EUR 15.706,47), Erstattungen im Rahmen landwirtschaftlicher Kooperationen (EUR 220.871,43, Vorjahr: EUR 257.009,22); Erträge aus Anlagenabgänge (EUR 69.503,47) sowie Erträge aus Schadenersatz (EUR 110.250,33; Vorjahr: EUR 703.005,92). Der Materialaufwand (EUR 92.863.595,19; Vorjahr: EUR 85.828.130,60) entfällt im Wesentlichen auf Energiebezüge (EUR 80.797.645,63). Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen in Gesamthöhe von EUR -3.632,83, die im Wesentlichen aus Energieabrechnungen für das Jahr 2020 resultieren. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen (EUR 8.585.876,62; Vorjahr EUR 8.486.995,11) erhöhten sich im Berichtsjahr um EUR 98.881,51. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR 8.814.358,27; Vorjahr: EUR 8.546.867,98) beinhalten im Wesentlichen gezahlte Konzessionsabgaben an die Stadt Bocholt in Höhe von EUR 3.678.085,00 (Vorjahr: EUR 3.629.097,27), Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von EUR 118.879,00 (Vorjahr: EUR 150.033,57), Aufwendungen für Mieten und Pachten in Höhe von EUR 327.801,22 (Vorjahr: EUR 326.268,83), Gebühren in Höhe von EUR 702.655,88 (Vorjahr: EUR 731.941,20) sowie Aufwendungen für andere Dienst- und Fremdleistungen in Höhe von EUR 2.163.533,18 (Vorjahr: EUR 1.963.706,71). VI. Nachtragsbericht Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden auch im Jahr 2022 den operativen Betrieb der Stadtwerke Bocholt GmbH und deren Tochtergesellschaften beeinflussen. Zudem werden die drastisch gestiegenen Energiepreise sowie der seit Februar tobende Krieg in der Ukraine erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensgruppe haben. Reduzierte oder gar ausbleibende Gaslieferungen aus Russland könnte zu einer möglichen Gasmangellage führen, die nicht nur die Versorgungssicherheit gefährdet, sondern auch eine erhebliche Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens hätte. Deren Höhe ist noch nicht abschließend quantifizierbar. Weitere Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben. VII. Sonstige Angaben Der Konzern beschäftigte 2021 im Jahresdurchschnitt 249 (Vorjahr: 242) Mitarbeiter.
Zudem waren 95 Aushilfen (Vorjahr: 99) angestellt. Für die früheren Geschäftsführer und deren Hinterbliebene wurden EUR 14.761,79 (Vorjahr: EUR 14.559,61) aufgewendet. Für diese Personengruppe besteht eine Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 695.151,00 (Vorjahr: EUR 679.770,00). Für das Geschäftsjahr 2021 hat Herr Elmer eine Festvergütung von EUR 216.583,98 (Vorjahr: EUR 213.705,04) sowie Sach- und sonstige Bezüge von EUR 14.358,63 (Vorjahr: EUR 14.465,88) erhalten. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf EUR 26.140,99 (Vorjahr: EUR 28.986,00). Abschlussprüfer-Honorare Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses 2021, der PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg, im Konzerngeschäftsjahr 2021 berücksichtigte Gesamthonorar einschließlich Kostenerstattungen beträgt für:
Die Gesellschafterversammlungen der BBG und der SBB haben am 7. Oktober 2021 beschlossen, dass diese Gesellschaften die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 insoweit in Anspruch nehmen, als auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse nach § 325 HGB verzichtet wird. BBG und SBB beabsichtigen, die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB auch für das Geschäftsjahr 2021 in gleicher Weise in Anspruch zu nehmen.
Bocholt, den 20. Juli 2022 Stadtwerke Bocholt GmbH Jürgen Elmer, Geschäftsführer Konzernanlagespiegel zum 31. Dezember 2021
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 (01.01. bis 31.12.2021)
Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Bocholt GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Stadtwerke Bocholt GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Stadtwerke Bocholt GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Niederschrift über den Verlauf der GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG der STADTWERKE BOCHOLT GMBHam 27. Oktober 2022
Die heutige Gesellschafterversammlung unter Vorsitz des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Thomas Kerkhoff, fasste hiermit folgenden Beschluss: 1. Der von der Stadtwerke Bocholt GmbH aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021, die von der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Duisburg, geprüft und vom Aufsichtsrat beraten wurden, werden gem. § 12 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bocholt GmbH wie folgt festgestellt:
2. Aus dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 5.020.960,45 € werden 3.012.576,00 € netto (= 60%) an die Stadt Bocholt ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt zum 15.11.2022. Der verbleibende Jahresüberschuss nach Abzug der auf die Gewinnausschüttung entfallenden Steuern in Höhe von 1.442.017,19 € wird der Gewinnrücklage zugeführt. Gleichzeitig wird die Stadtwerke Bocholt GmbH die Kapitalrücklage der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH um 1.000.000,00 € erhöhen. 3. Der von der Stadtwerke Bocholt GmbH aufgestellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021, die von der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbH, Duisburg, geprüft und vom Aufsichtsrat beraten wurden, werden gem. § 46 Nr. 1 lit.b) GmbHG wie folgt gebilligt:
4. Der Geschäftsführung der Stadtwerke Bocholt GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 5. Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Bocholt GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Vorsitzender |
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Beteiligungsgesellschaften
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Erbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Einzelhandel mit Bekleidung
Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen