SUN
GmbH
Kerpen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.10.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
17.10.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.958,45 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.958,45 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
17.10.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.039,71 |
0,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
96.918,74 |
0,00 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
89.541,42 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
96.918,74 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.958,45 |
0,00 |
Anhang
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Das
abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen
Methode.
Im Berichtsjahr angeschaffte
geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6
Abs. 2 EStG mit Einzelanschaffungskosten bis zu
€ 410,00 wurden mit dem Zugangswert voll
abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wurden die geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung unter den
Zugängen und in gleicher Höhe unter den
kumulierten Abschreibungen erfasst. Im Folgejahr werden sie
unter den historischen Anschaffungskosten und gleichzeitig
als Abgang ausgewiesen. Anschaffungen bis zu € 100,00
wurden sofort als Aufwand verrechnet.
Forderungen wurden mit dem Nennwert,
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Währungsforderungen und - verbindlichkeiten
wurden nach Maßgabe des Wechselkurses zum
Entstehungstag der Forderung oder Verbindlichkeit bewertet.
Währungsforderungen oder -
verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte in ihrer Gesamtheit
grundsätzlich mit gewogenen durchschnittlichen
Einstandspreisen, sofern nicht Abwertungen auf einen
niedrigeren Wert erforderlich waren.
Für erkennbare Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten bestehen u. U. Rückstellungen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Wir haben die Bilanz nach der umfassenden
Gliederungsvorschrift des § 256 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt. Die für "kleine" Kapitalgesellschaften
geltenden Offenlegungserleichterungen gem. § 327 HGB
haben wir in Anspruch genommen.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die interne Gewinn- und Verlustrechnung entspricht
der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 2
HGB.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die
für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft
von Bedeutung waren, sind im Geschäftsjahr 2013 nicht
angefallen.
5. Erläuterungen zur Buchführung
Die Erfassung der laufenden
Geschäftsvorfälle erfolgte mit der DATEV -
Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro.
Die Grundlage für die Kontierung bildete der
DATEV - Kontenrahmen SKR 03.
Die Anlagenbuchführung erfolgte mit der DATEV -
Software Kanzlei-Rechnungswesen pro.
Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommenen Um-
und Abschlussbuchungen
wurden in die Finanzbuchführung übernommen.
6. Rechtliche Verhältnisse
Firma:
Sun GmbH
Sitz:
50171 Kerpen, Am Falder 2-6a
Gegenstand des Unternehmens:
Betrieb eines Restaurants.
Handelsregister:
Amtsgericht Köln, HR B 80211
Stammkapital:
Das Stammkapital beträgt € 75.000,00.
Gesellschafter:
Liwen Sun
Katharina-Braeckeler-Str. 35
41462 Neuss 60,00 %
Weiyu Huang
Südstr. 7
52134 Herzogenrath 20,00 %
Wenli Lin
Bonner Str. 540
50968 Köln 20,00 %
Geschäftsführung und Vertretung:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer, die von der
Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Liwen Sun, w. o.
Prokuren sind nicht erteilt.
Geschäftsjahr:
01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres
Das Berichtsjahr ist ein Rumpfwirtschaftsjahr
vom 17.10.2013 - 31.12.2013.
.
7. Steuerrechtliche Verhältnisse
Finanzamt: Bergheim
Steuernummer: 203/5784/1148
Die Gesellschaft ist gemäß § 1 I 1
KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Der Gewerbebetrieb der Gesellschaft unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß
§ 2 I GewStG.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung nach
§§ 16 - 18 UStG.
Es werden regelmäßig ausschließlich
steuerbare Umsätze gemäß § 1 I UStG
getätigt.
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HBG
sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine
Buchführung zu erstellen.
Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zu
Führung von Büchern aus § 141 AO.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2014 festgestellt.
gez. Liwen Sun
Kerpen, den 31.10.2014
gez. Liwen Sun
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