Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 17294
Eingetragen
8.8.1995
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenHotels (ohne Hotels garnis)Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Gegenstand
Betrieb von einem Hotel mit angegliedertem Restaurant.

Historie

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Management

NameRolle
Marion Mitsch
seit 20.10.2005
Geschäftsführer
Detlef Salostowitz
seit 20.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
30.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Stuttgart-Büsnau, Oberes Tor 15
40.000 DM
40.00%
Stuttgart-Büsnau, Schattwaldstraße 2
30.000 DM
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BÜSNAUER HOF GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

11742,00

13311,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1000,00

1700,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6819,65

4917,89

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

227,11

274,91

C.Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

103867,86

105400,49

Summe Aktiva

123656,62

125604,29



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

51129,19

51129,19

II. Bilanzverlust

-154997,05

-156529,68

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

103867,86

105400,49

C. Rückstellungen

1600,00

1500,00

D. Verbindlichkeiten

122056,62

124104,29

Summe Passiva

123656,62

125604,29

ANHANG für das Geschäftsjahr 2017

der

Büsnauer Hof GmbH, Stuttgart

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I.Die Büsnauer Hof GmbH, Stuttgart ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs.3 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

II.Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind.

III.Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) erstellt. Vermerke über die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig.

IV.Die Restlaufzeitvermerke bei den Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Bilanztableau vermerkt.

V.Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.Bilanzierungsmethoden

1.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend nicht angepasst.

2.

Im Jahresabschluss sind die Vermögenswerte, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden.

3.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert.

4.

Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen.

5.

Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet.

6.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB nicht gebildet.

II. Bewertungsmethoden

1.Allgemeines zu den Bewertungsmethoden

a)Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht.

b)Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

c)Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhergesehenen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

d)Aus rein steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen bzw. Abschreibungen erfolgten nicht.

2.Allgemeine, auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandte Bewertungsmethoden

a)Anlagevermögen:Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewendet wurde. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

b)Umlaufvermögen:Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine Pauschalwertberichtigung gebildet.

c)Rückstellungen:Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres sowie die zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

d)Verbindlichkeiten:Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1.Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in Anlage 3 dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).

2.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H. v. EUR 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr.

3.Aktive latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

4.Eigenkapital / Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

5.Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse bestehen auf den Abschlussstichtag nicht.

6.Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Geschäftsräume für das Restaurant sind im Rahmen eines langjährigen Mietvertrages der Gesellschaft überlassen. Weitere, wesentliche langfristige Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C.Sonstige Pflichtangaben

I.Der Geschäftsführung gehört unverändert an:

Herr Detlef Salostowitz sowie Frau Marion Mitsch-Salostowitz

1.An die Geschäftsführer wurden keine Kredite gewährt. Es bestehen insoweit auch keine Forderungen.

2.Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt.

3.Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 268 Abs.4 HGB.

4.Unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB wurden im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigt: Angestellte 5 Arbeitnehmer

II.Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 73.295,67. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen insoweit nicht.

 

Stuttgart, den 15. Februar 2019

M.Mitsch-Salostovic

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Februar 2019

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