Fritz Grove
Elektro GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.185,00 |
124.999,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15,00 |
15,00 |
| II.
Sachanlagen |
137.170,00 |
124.984,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.672.870,94 |
1.409.288,85 |
| I.
Vorräte |
-421.888,23 |
-36.635,78 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
3.774.598,23 |
3.288.135,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
466.114,06 |
195.737,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.628.645,11 |
1.250.186,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.654,00 |
15.660,00 |
| Aktiva |
1.825.709,94 |
1.549.947,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.170.990,41 |
768.124,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
220.000,00 |
220.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
468.124,57 |
233.070,99 |
| IV.
Jahresüberschuss |
402.865,84 |
235.053,58 |
| B.
Rückstellungen |
381.480,40 |
323.164,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
273.239,13 |
458.658,68 |
| Passiva |
1.825.709,94 |
1.549.947,85 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Fritz Grove Elektro GmbH hat ihren Sitz in
Hannover und wird beim Amtsgericht Hannover unter der
Nummer HRB 8784 geführt.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen weist die Gesellschaft die
Größenklasse einer kleinen Gesellschaft auf. Die
Aufstellungserleichterungen der §§ 274a, 276 und
288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
III.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unter Beachtung der §§ 246 ff. HGB angewendet.
Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach
der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear (digital) bzw. degressiv vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem.
§ 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet worden. Für die Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe wurde ein Festwert gebildet.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen wurde mit den
Material- und Fertigungseinzelkosten sowie den notwendigen
Gemeinkosten vorgenommen.
Erhaltene Anzahlungen wurden aktivisch abgesetzt.
Die anderen Gegenstände des Umlaufvermögens
sind nominell zu Anschaffungs-
kosten bewertet. Die Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen deckt das allgemeine Kreditrisiko ab. Auf
risikobehaftete Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt, § 283 HGB.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte
nach dem "Projected Unit Credit Method"- Verfahren.
Als Rechnungszins wurde gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Bilanzstichtag
ein Zinssatz von 1,82% angesetzt. Bei Bestimmung dieses
Zinses wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung
der Restlaufzeit mit 15 Jahren genutzt und ein
10-jähriger Durchschnittszinssatz zugrunde gelegt. Der
nicht erfasste Zuführungsbetrag aus dem
Verteilungswahlrecht beträgt EUR 190,00. Erwartete
Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 0% p.a.
berücksichtigt. Als biometrische Berechnungsgrundlagen
wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck
(Aktiven- und Gesamtbestand) verwendet.
Die Bruttorückstellung (EUR 465.210,00) wurde
mit dem Zeitwert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherung (EUR 399.019,00) saldiert,
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe
von EUR 6.977,00. Dieser Wert ergibt sich aus der Höhe
des Differenzbetrages, der sich aus der Berechnung der
Pensionsrückstellungen mit einem Rechnungszinssatz auf
Basis des 7- und des 10-Jahres-Durchschnitts ergibt (§
253 Abs. 6 HGB).
Die Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren
Risiken gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet
worden.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
IV.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse
im Sinne des § 251 HGB aus
Vertragserfüllungsbürgschaften und aus
Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von TEUR
393.
Daneben bestehen finanzielle Verpflichtungen aus
Leasing- und Mietverträgen in Höhe von
jährlich TEUR 59.
V.
Ergänzende Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die
Geschäftsführung von Herrn Thorsten Grove,
Hannover, ausgeübt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
EUR 73.962,00, die unter dem Posten sonstige
Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 21
Arbeitnehmer beschäftigt.
VI.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023
und den bestehenden Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Hannover, den 10.10.2024
gez.
Thorsten Grove, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2024
festgestellt.
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