VIERLING Measurement Solutions GmbHLiquidiert

91052 Erlangen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 10651
Vorher
75. FSR. Vermögensverwaltung GmbH
Eingetragen
13.6.2006
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikHerstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Montage und Wartung von Geräten und Systemen der Elektrotechnik, Kommunikationstechnik und Datenverarbeitung mit dem Schwerpunkt im Bereich der Meßsystemtechnik in Kommunikationsnetzen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang P e t e r
seit 15.11.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gößweinstein
200.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VIERLING Measurement Solutions GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

A K T I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN 54.459,52 71.050,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.310,68 69.505,53
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.148,84 1.544,69
54.459,52 71.050,22

P A S S I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
EUR
A. EIGENKAPITAL 51.459,52 53.705,61
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Verlustvortrag -146.294,39 -88.460,16
III. Jahresfehlbetrag -2.246,09 -57.834,23
B. RÜCKSTELLUNGEN 3.000,00 3.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 0,00 14.344,61
54.459,52 71.050,22

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

A. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Grundsätzliche Angaben

Der Jahresabschluss 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie bestimmten Personenhandelsgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB erstellt.

2. Darstellungsstetigkeit

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz, wurde entsprechend dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2009 beibehalten.

3. Vergleichbarkeit mit Vorjahr

Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahreswerte nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Änderungen im Ausweis der Vorjahresbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden ebenfalls nicht vorgenommen.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

2. Bewertungsmethoden

Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

UMLAUFVERMÖGEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten

sind zum Nennwert angesetzt.

RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen

wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Restlaufzeiten

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

2.  Aktive latente Steuern

Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ausweis von aktiven latenten Steuern wurde kein Gebrauch gemacht.

D. SONSTIGE ANGABEN

Organe

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist bzw. war im Berichtsjahr:

- Herr Wolfgang Peter, Gößweinstein

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

E. UNTERSCHRIFT GEM. § 245 HGB

VIERLING Measurement Solutions GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Erlangen, 2. Januar 2012

 Wolfgang Peter

 Geschäftsführer

SONSTIGE BERICHTSBESTANDTEILE

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 09. Januar 2012 festgestellt.

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