Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 126056
Eingetragen
22.1.2022
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenGeld- und Wertdienste
Gegenstand
Betrieb aller Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG - mit Ausnahme des Pfandbriefgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1a KWG), der Tätigkeit als Zentralverwahrer im Sinne von § 1 Abs. 6 KWG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 6 KWG) und der Tätigkeit als zentrale Gegenpartei im Sinne von § 1 Abs. 31 KWG (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 12 KWG) - und aller Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1a Sätze 2 und 3 KWG und § 32 Abs. 1a KWG - mit Ausnahme des Betriebes eines multilateralen Handelssystems (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 1b KWG), eines organisierten Handelssystems (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 1d KWG), des Kryptoverwahrgeschäfts (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 6 KWG) und des eingeschränkten Verwahrgeschäftes (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Ziff. 12 KWG) - und aller sonstigen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste, soweit diese keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alberto Barbarisi
seit 2.10.2025
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Claudia Tarantino
seit 31.1.2025
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Jessica Kaffrén
seit 14.7.2024
Vorstandsmitglied
Palma Anna Somay
seit 28.3.2024
Prokura
Pablo Garnica
seit 15.2.2022
Vorstandsmitglied
Nicholas Conron
seit 22.1.2022
Vorstandsmitglied
Florian Roeckl
seit 22.1.2022
Prokura
Sabine Ruhm-Abramink
seit 22.1.2022
Prokura
Iris Schröder
seit 22.1.2022
Prokura
Stefan Manfred Behr
seit 22.1.2022
Vorstandsmitglied
Thorsten Föll
seit 22.1.2022
Prokura
Miguel Holler
seit 22.1.2022
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

J.P. Morgan SE

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Geschäftsbericht 2023 der J.P. Morgan SE

Kennziffern

Wesentliche Kennzahlen
31.12.2023
Summe aus Zins- /Provisionsüberschuss und weiteren zinsunabhängigen Erträgen (Mio.) 5.617,2
Zinsergebnis (Mio.) 1.439,8
Provisionsüberschuss (Mio.) 2.663,7
Risikovorsorge im Kreditgeschäft (Mio.) -55,7
Summe aus Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen (Mio.) 3.105,9
Ergebnis vor Steuern (Mio.) 2.567,0
Jahresüberschuss (Mio.) 1.683,6
Bilanzsumme (Mrd.) 421,0
Risikoaktiva (Mrd.) 121,1
Bilanzielle Eigenkapital (Mrd.) 25,4
Regulatorisches Eigenkapital (Mrd.) 41,7
Kennziffern 1
%
31.12.2023
Kernkapitalquote 20,0
Gesamtkapitalquote 34,4
Verschuldungsquote 5,8
Cost-Income-Ratio vor Risikovorsorge im Kreditgeschäft 55,3
Eigenkapitalrentabilität (RoE) (Jahresüberschuss/Eigenkapital) 6,8
Kapitalrendite (Jahresüberschuss/Bilanzsumme) 0,4
Gewinnspanne vor Steuern (Ergebnis vor Steuern/Summe aus Zinsergebnis/Provisionsüberschuss und weiteren zinsunabhängigen Erträgen) 45,7
Risikogewichtete Rendite (RoRWA) (Jahresüberschuss / Risikoaktiva) 1,4

1 beinhaltet die Erfassung des Gewinns 2023

Mitarbeiter / -innen 31.12.2023
Hauptsitz 706
Niederlassungen 4.365
Gesamt 5.071
Ratings (31.12.2023) Moody's S&P Fitch
Outlook Stable Stable Stable
Long-term Issuer Rating Aa3 A+ AA
Short-term Issuer Rating P-1 A-1 F1+

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird teilweise auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bericht des Aufsichtsrats

AUFSICHT UND KONTROLLE

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand auf der Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichterstattung laufend überwacht und die ihm nach der geltenden Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat wurde über wichtige Angelegenheiten wie das Finanzergebnis der Bank, die Geschäftsentwicklung, die Kapital- und Liquiditätssituation sowie das Risikoprofil regelmäßig informiert. Dies geschah im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie durch schriftliche oder mündliche Ad-hoc-Berichterstattung.

Der Aufsichtsrat sah im Jahr 2023 eine Reihe von personellen Veränderungen, hielt aber dennoch die effektive Überwachung des Risikoprofils und der Finanzergebnisse der Bank im Fokus. Zudem stand auch der anhaltende Krieg in der Ukraine weiterhin im Mittelpunkt der Diskussionen, ebenso wie der Konflikt im Nahen Osten und eine steigende Anzahl von geopolitischen Ereignissen weltweit, die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und das Geschäftsrisiko haben könnten. Die Zinssätze haben sich im Zuge von Zinssteigerungen im historischen Vergleich erfreulicherweise stärker normalisiert. Das fördert die Rentabilität, führt gleichzeitig aber auch dazu, dass Anlagen mit einem höheren Risikoprofil neu bewertet werden, was bei einer Reihe von Banken wiederum zu deren Instabilität beigetragen hat. Der Aufsichtsrat beobachtet diese Entwicklungen genau, behält jedoch auch seinen Blick auf aufsichtsrechtliche Angelegenheiten.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND

Jessica Kaffrén übernahm zum 2. Januar 2024 die Leitung des Bereichs Outsourcing, Operations und Technology der J.P. Morgan SE. Diese Funktion war nach Cindyrella Amistadis Abgang am 15. März 2023 bis dahin interimistisch von Nicholas Conron (Outsourcing) und Burkhard Kübel-Sorger (Operations und Technology) verantwortet worden. Nach Erteilung der notwendigen behördlichen Zustimmung wird Jessica Kaffrén in den Vorstand berufen. Burkhard Kübel-Sorger wird J.P. Morgan Ende Juni 2024 verlassen. Zum 30. April 2024 besteht der Vorstand aus fünf Mitgliedern.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Mark Gavin ist mit Ablauf des 31. Juli 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Susan Dean ist mit Ablauf des 31. Januar 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Frank Pearn und Ann Doherty wurden zum 1. März 2024 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Nach dem Ausscheiden von Mark Garvin wurde Andrew Cox zum 6. September 2023 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Elizabeth Munro wurde zum 7. Dezember 2023 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, den Austausch mit der Internen Revision sowie für die Überwachung der gesetzlichen Abschlussprüfung, insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten zusätzlichen Leistungen. Zu diesem Zweck hielt der Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr 2023 fünf Sitzungen ab.

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Prüfungsausschusses (vgl. § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG) in der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften wird der Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach IFRS und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen.

RISIKOAUSSCHUSS

Auf den sieben im Jahr 2023 abgehaltenen Sitzungen fokussierte sich der Risikoausschuss weiterhin auf die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Risiken, die aus dem generellen geopolitischen und makroökonomischen Umfeld resultierten. Darüber hinaus wurde der Risikoausschuss über die Risikokultur bei J.P. Morgan SE sowie über wichtige Entwicklungen in der Risikofunktion, über die Ergebnisse von internen und externen Stresstests sowie über den Ansatz zum Management von Klima- und Umweltrisiken informiert. Dem Ausschuss wurden auch Berichte zu ausgewählten Themen die Segmente betreffend zur Verfügung gestellt.

NOMINIERUNGSAUSSCHUSS

Der Nominierungsausschuss leitete das Verfahren für die Ernennung von Vorstandsmitgliedern sowie für die Bestellung bestimmter Schlüsselpositionen in der Bank. Er überprüfte die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats, einschließlich deren Qualifikation und Eignung (einzeln und insgesamt). Der Nominierungsausschuss überwacht außerdem die Nachfolgeplanung für Mitglieder des Vorstands und die dafür relevanten Richtlinien. Der Nominierungsausschuss hielt 2023 acht Sitzungen ab.

VERGÜTUNGSKONTROLLAUSSCHUSS

Der Vergütungskontrollausschuss überwachte die Einhaltung der vergütungsbezogenen Gesetze und Vorschriften. Dazu gehörte auch die Überprüfung der Vergütungspolitik, des Vergütungssystems und der Vergütung für Vorstandsmitglieder und (sofern zutreffend) Mitarbeiter / -innen, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Bank haben könnten (Material Risk Taker). Der Vergütungskontrollausschuss hielt 2023 fünf Sitzungen sowie zusätzlich eine gemeinsame Sitzung mit dem gesamten Aufsichtsrat ab.

JAHRESABSCHLUSS UND IFRS-EINZELABSCHLUSS

Der Jahresabschluss, der Einzelabschluss nach IFRS und der Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Vorstand hat zudem gemäß § 312 AktG für das Geschäftsjahr 2023 einen Bericht zu verbundenen Unter nehmen (Abhängigkeitsbericht) erstellt. Die Prüfung des Berichts durch den Aufsichtsrat hat keine Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Auftragsgemäß haben wir den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk:

Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass:

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind.

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentliche andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Prüfungsausschuss hat den Jahresabschluss, den Einzelabschluss nach IFRS und den Lagebericht in seiner Sitzung am 7. Mai 2024 mit den Wirtschaftsprüfern erörtert und geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der vorgenommenen Prüfung durch den Prüfungsausschuss erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Einzelabschluss nach IFRS und den Lagebericht zum 31. Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat heute gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit, wie vom Vorstand vorgelegt, genehmigt und festgestellt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeitern/-innen der Bank für deren Einsatzbereitschaft und die gemeinsam geleistete Arbeit seinen Dank aus.

 

Frankfurt am Main, 8. Mai 2024

J.P. Morgan SE
Frankfurt am Main

Der Aufsichtsrat

Andrew Cox, Vorsitzender

Ausschüsse des Aufsichtsrats (seit 7. März 2024)
PRÜFUNGSAUSSCHUSS VERGÜTUNGSKONTROLL- AUSSCHUSS RISIKOAUSSCHUSS NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Wanda Eriksen (Vorsitzende) Marco Kistner Paul Uminski Wanda Eriksen (Vorsitzende) Marco Kistner Thomas Freise Marco Kistner (Vorsitzender) Wanda Eriksen Elizabeth Munro (seit 7. März 2024 ersetzt Andrew Cox) Wanda Eriksen (Vorsitzende) Marco Kistner Andrew Cox (seit 7. März 2024 ersetzt Mark Garvin)

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

1. Einführung

1.1. RÜCKBLICK AUF 2023

2023 war das zweite Jahr nach der erfolgreichen Fusion zur J.P. Morgan SE (JPMSE, die "Bank", die "Gesellschaft", "wir") aus der J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. (JPMBL) und der J.P. Morgan Bank (Ireland) plc (JPMBI) als übertragende Gesellschaften mit der J.P. Morgan AG (JPMAG) im Januar 2022.

Die J.P. Morgan SE hat weiterhin ihren Hauptsitz in Frankfurt und ist in 15 Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie in Großbritannien tätig. Als integraler Bestandteil der Konzernstrategie der JPMorgan Chase & Co. (JPMorgan Chase, der "Konzern" oder die "JPM-Gruppe") trugen wir auch 2023 ungefähr 30% zu den gesamten EMEA-Erträgen bei. Dies war vor allem möglich dank eines kundenorientierten globalen Geschäftsmodells des Konzerns sowie dank eines starken Vorstands, der Führung, Governance, Risikomanagement und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherstellt.

Die J.P. Morgan SE zählt - basierend auf der Bilanzsumme - zu den fünf größten Banken in Deutschland und zu den Top 22 unter direkter EZB-Aufsicht. Zum Jahresende 2023 beträgt die Gesamtkapitalbasis € 40 Mrd. (gerundet) mit einer Kapitalquote von 20,0% CET1 und 34,4% Gesamtkapitalquote.

Im Laufe des Jahres haben wir unsere Bemühungen fortgesetzt, unser Produktangebot für unsere Kunden zu erweitern, unser Netzwerk von Niederlassungen wirksam einzusetzen und unsere Kapitalbasis zu stärken. Highlights im Jahr 2023:

Der erfolgreiche Abschluss der ersten Teilnahme am EBA-Stresstest resultierte in einer abschließenden, weiterhin starken CET-1-Kapitalquote von 13,9%.

Ungeplante personelle Veränderungen im Vorstand wurden durch die bestehenden Kompetenzen des Führungsteams aufgefangen und stellten die solide Zukunftsplanung, die starken Führungsqualitäten und Expertise der Vorstandsmitglieder und die herausragende Teamarbeit unter Beweis.

Die Übertragung wesentlicher Geschäftsaktivitäten der JPMorgan Chase Bank, N.A., Paris, ("JPMCB Paris") auf die J.P. Morgan SE, Paris, konnte im Oktober 2023 mit Auswirkungen auf die Bereiche Private Bank, Payments und Commercial Banking abgeschlossen werden und somit gleichzeitig die Organisationsstruktur des Konzerns weiter verschlanken und das bestehende Produktangebot der J.P. Morgan SE nachhaltig ergänzen.

Schließlich haben wir erfolgreich € 2,5 Mrd. an zusätzlichem Tier-2-Kapital zugeführt, um weiteres Wachstum zu ermöglichen, nachdem höhere Marktvolatilität im ersten Quartal 2023 zu einem Anstieg der risikogewichteten Aktiva und Kapitalnutzung geführt hatte, die den Spielraum bei den Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten - Risikogewichtete Vermögenswerte ("Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities - Risk-Weighted Assets, MREL-RWA") gegenüber den regulatorischen Anforderungen eingeschränkt hatten.

Wir haben das Jahr 2023 mit Erträgen von insgesamt € 5.600 Mio. nach IFRS und einem Gewinn vor Steuern in Höhe von € 2.567 Mio. abgeschlossen. Das belegt ein solides Kostenmanagement trotz ungeplanter Rückstellungen für Lohnsteuer und Mehrwertsteuer in Frankreich für die Jahre 2021 bis 2023. Erhebliche Nettoauflösungen von Risikovorsorge in Höhe von € 56 Mio. haben im Gegensatz dazu positiv zum Gewinn vor Steuern beigetragen. Mit einer Eigenkapitalrendite (RoE) von 6,8%, einer risikogewichteten Rendite (RoRWA) von 1,4% und einer Cost-Income-Ratio von 55,3% haben die Rentabilitätskennzahlen der JPMSE die Zielvorgaben übertroffen.

1.2. GESCHÄFTSÜBERBLICK UND RISIKOSTRATEGIE

Die erfolgreiche Fusion zur J.P. Morgan SE vereinigt die wesentlichen Geschäftsfelder der Corporate & Investment Bank ("CIB"), der Private Bank ("PB") sowie der Commercial Banking ("CB") in einer paneuropäischen Bankeinheit mit Hauptsitz in Deutschland und einem Netz von Niederlassungen im gesamten EWR und im Vereinigten Königreich. Sie erleichtert damit die Bereitstellung der globalen Produkte und Dienstleistungen der J.P. Morgan-Gruppe für EWR-Kunden der CIB und CB sowie für EMEA-Kunden der PB und ermöglicht zudem den Zugang zu Euro-Liquidität und Produkten für global agierende Kunden.

Als Teil eines globalen Konzerns verbinden wir Produktinnovation und Client Service Excellence mit lokaler Präsenz und Expertise für unsere Kunden. Unsere Geschäftsaktivitäten sind in das globale Operating Model des Konzerns eingebettet. Dies garantiert eine einheitlich hohe Qualität unserer Abwicklungs- und Kontrollprozesse weltweit für uns als Bank und für unsere Kunden.

J.P. Morgan SE ist damit ein zentraler Bestandteil des langfristigen strategischen Engagements der J.P. Morgan-Gruppe in Europa, die:

Eine segmentübergreifende Plattform mit erheblicher Skalierbarkeit und Leistungsfähigkeit bereitstellt;

Eine angemessene Kapitalbasis zur Unterstützung des strategischen Unternehmenswachstums und eine solide Bilanzstruktur gewährleistet;

Nach Vereinfachung und Effizienzen strebt;

Kunden mit einem gut diversifizierten Produktangebot, einschließlich der Entwicklung und Implementierung von ESG-fördernden Produkten, unterstützt und hilft.

Wir sind davon überzeugt, dass wir ein Geschäftsmodell implementiert haben, das unsere Kunden in den Mittelpunkt unserer Bemühungen stellt und eine angemessene Profitabilität der J.P. Morgan SE sicherstellt, um die zukünftige Geschäftsplanung durch das organische Wachstum unserer Kapitalbasis zu gewährleisten, was in Zeiten von Gegenwind aufgrund ungünstiger Marktbedingungen besonders wichtig ist.

Das übergeordnete Ziel unseres Aufsichtsrats und unseres Vorstands besteht darin, mit angemessener Sorgfalt eine effektive Governance-Struktur sicherzustellen, um die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten der Bank im Einklang mit unserer Geschäftsstrategie zu steuern und zu überwachen sowie Risikosysteme und -kontrollen in allen drei Verteidigungslinien aufrechtzuerhalten, welche für das Geschäft der J.P. Morgan SE und ihrer Niederlassungen angemessen sind.

Unser Modell der "Three Lines of Defense" soll durch umfassende Kontrollen und eine solide Governance-Struktur neu auftauchende Risiken in unseren Geschäftsaktivitäten frühzeitig identifizieren und effektiv managen. Diese Strukturen sind in detaillierten Policies und Richtlinien festgelegt, insbesondere auch in der J.P. Morgan SE Risk Strategy, die auch die Bedeutung einer starken Risikokultur unterstreicht.

Die J.P. Morgan SE Risk Strategy legt die Risikostrategien für alle Kernrisikobereiche sowie sonstige Risiken fest. Die Risikostrategie beinhaltet zudem weitere Details zum Management der verschiedenen Risikoarten, die durch Policies und Richtlinien weiter konkretisiert werden. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf Abschnitt 6.2. Risikosteuerung und -überwachung.

2. Governance

2.1. UNSER LEITBILD

Das Leitbild von JPMorgan Chase & Co. ist es, der beste und angesehenste Finanzdienstleister der Welt zu sein, unseren Kunden zu dienen und weltweit unseren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Um dies zu erreichen, muss die J.P. Morgan SE als Teil von JPMorgan Chase & Co. kontinuierlich nach Excellence streben. Nur als gesundes und dynamisches Unternehmen können wir langfristig investieren und sowohl in ruhigen wie in turbulenten Zeiten erfolgreich sein. Wir wollen unser Geschäft mit Weitsicht führen, ein verlässlicher Partner für unsere Kunden sein und in unsere hervorragende und vielfältige Belegschaft investieren. Wo immer wir tätig sind, wollen wir uns auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein.

Unsere Business Principles

Basierend auf diesem Leitbild hat der Konzern langfristige Business Principles (Geschäftsgrundsätze) aufgestellt, die auch von der J.P. Morgan SE verbindlich angewandt werden. Diese Prinzipien bilden das Fundament unserer Unternehmenskultur und damit auch für die Art und Weise, wie wir tätig sind - "How We Do Business".

Unser Code of Conduct

Unser Code of Conduct (Verhaltenskodex) stellt die persönliche Verantwortung eines jeden unserer Beschäftigten für Integrität, Transparenz und ethisches Verhalten in den Mittelpunkt. Er betont die Vermeidung echter oder scheinbarer Interessenkonflikte, den Schutz vertraulicher Informationen und der Notwendigkeit eines angst- und gewaltfreien Arbeitsplatzes.

Als Bank möchten wir offen, ehrlich und direkt mit unseren Kunden, Beschäftigten, Zulieferern, Aktionären und anderen Stakeholdern umgehen. Der Code of Conduct, unsere Business Principles und weitere interne Grundsätze und Policies sollen eine starke Risiko- und Fehlerkultur sowie eine Kultur des Respekts fördern, damit sich alle Beschäftigten am Arbeitsplatz sicher fühlen und sich in der Lage sehen, ohne Zögern Bedenken äußern zu können.

2.2. CORPORATE GOVERNANCE

Eine starke Corporate Governance und Unternehmensführung sind entscheidend für unser Handeln im Interesse aller unserer Stakeholder. Die Unternehmensführung der J.P. Morgan SE ist auf Verantwortlichkeit, Transparenz und ethisches Verhalten ausgerichtet. Wir evaluieren und verbessern unsere Corporate Governance kontinuierlich, damit wir beste Ergebnisse für all unsere Stakeholder erbringen können.

2.2.1. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der J.P. Morgan SE besteht aus zwölf (nicht geschäftsführenden) Mitgliedern, davon acht Vertreter/-innen der Anteilseigner (wobei zwei Vertreter/-innen der Anteilseigner unabhängige Mitglieder sind) und vier Arbeitnehmervertreter/ -innen. Fünf von zwölf Mitgliedern des Aufsichtsrats sind Frauen.

Der Aufsichtsrat ernennt, überwacht und berät den Vorstand und ist unmittelbar in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Bank eingebunden. Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammen. Über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand entscheidet der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Nominierungsausschusses. Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Vergütungskontrollausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig.

Business Principles
Exceptional client service Operational excellence A commitment to integrity, fairness and responsibility A great team and winning culture
1. Focus on the customer 4. Set the highest standards of performance 11. Do not compromise our integrity 16. Hire, train and retain great, diverse employees
2. Be field and client driven and operate at the local level 5. Demand financial rigor and risk discipline; we will always maintain a fortress balance sheet 12. Face facts 17. Build teamwork, loyalty and morale
3. Build world-class franchises, investing for the long term, to serve our clients 6. Strive for the best internal governance and controls 13. Have fortitude 18. Maintain an open, entrepreneurial meritocracy for all
7. Act and think like owners and partners 14. Foster an environment of respect, inclusiveness, humanity and humility 19. Communicate honestly, clearly and consistently
8. Strive to build and maintain the best, most efficient systems and operations 15. Help strengthen the communities in which we live and work 20. Strive to be a good leader
9. Be disciplined in everything we do
10. Execute with both skill and urgency

Die interne Organisation und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats und seiner vier Unterausschüsse sowie die Aufgaben und Profile der einzelnen Mitglieder unterliegen besonderen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, welche die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur Corporate Governance konkretisieren und ergänzen. Diese Anforderungen basieren unter anderem auf dem Kreditwesengesetz, der Institutsvergütungsverordnung, den Richtlinien der EBA und der Verwaltungspraxis der EZB als für die J.P. Morgan SE maßgebliche Aufsichtsbehörde.

Der Aufsichtsrat lässt sich vom Vorstand mindestens im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben unterrichten, insbesondere über alle für die Bank relevanten Belange hinsichtlich Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage und des Risikomanagements sowie Personalentwicklung, Reputation und Compliance. Darüber hinaus informiert die Interne Revision den Prüfungsausschuss regelmäßig und unverzüglich bei schwerwiegenden Mängeln. Über ernsthafte Feststellungen gegen Vorstandsmitglieder wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats entsprechend informiert.

Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats unter dem Vorsitz eines unabhängigen Direktors berät den Aufsichtsrat zum aktuellen und zukünftigen Risikoappetit, der Risikostrategie und dem Rahmenwerk zur Risikokultur, um sicherzustellen, dass dies mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, der Unternehmenskultur und den Werten der J.P. Morgan SE in Einklang steht. Darüber hinaus überwacht der Risikoausschuss die Angemessenheit und die Wirksamkeit der Risiko- und Compliancefunktion, einschließlich Richtlinien, Arbeitsanweisungen und KPIs sowie die Entwicklung des Risikoprofils für die verschiedenen Risikoarten. Darüber hinaus wird der Risikoausschuss laufend über die Definition der Sanierungsszenarien und deren Analyse informiert. Der Risikoausschuss berät im Rahmen seiner Aufgaben regelmäßig über die Angemessenheit der eingegangenen Risiken der JPMSE, die Möglichkeit deren aktiver Steuerung heute und in Zukunft sowie die internen und aufsichtsrechtlichen Eigenmittel und Liquiditätsreserven unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Stresstests aus dem Internal Capital Adequacy Assessment Process ("ICAAP") und dem Internal Liquidity Adequacy Assessment Process ("ILAAP").

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tritt regelmäßig zusammen. Die interne Revision und der externe Prüfer nehmen an Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, um sowohl die Ausgestaltung des jährlichen Prüfungsplans sowie die Prüfungsergebnisse zu diskutieren. Der Prüfungsausschuss befasst sich schwerpunktmäßig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Bewertung der Ergebnisse der gesetzlichen Abschlussprüfung, der Unabhängigkeit des externen Prüfers und dessen Leistung. Zudem überwacht der Ausschuss die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems über die drei Verteidigungslinien hinweg sowie mit der Implementierung von regulatorischen Projekten wie z.B. DORA ("Digital Operational Resiliency Act").

Der Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats verfolgt das vorrangige Ziel, die Struktur des Vergütungssystems der Bank für den Vorstand und die materiellen Risikoträger (Material Risk Takers) zu überwachen und den Aufsichtsrat bei der eigentlichen Vergütungsentscheidung zu unterstützen. Der Ausschuss überwacht die Ausrichtung der Vergütungsprozesse an den Richtlinien der Bank, einschließlich der Remuneration Policy und der Malus & Clawback Policy.

Der Nominierungsausschuss berät den Aufsichtsrat über die Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands der Bank. Ferner bewertet der Nominierungsausschuss die Eignung der einzelnen Mitglieder des Vorstands sowie des Vorstands als Ganzes. Der Nominierungsausschuss überwacht die Nachfolgeplanung für den Vorstand und bewertet die Eignung möglicher neuer Vorstandsmitglieder.

Die Ausschüsse koordinieren ihre Arbeit und beraten sich in Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse. Darüber hinaus berichten die Vorsitzenden der Ausschüsse regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen über ihre Arbeit.

2.2.2. Vorstand

Der Vorstand der J.P. Morgan SE besteht zurzeit aus fünf geschäftsführenden Mitgliedern und ist verantwortlich für die Leitung der Bank in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der J.P. Morgan SE und der Geschäftsordnung für den Vorstand mit dem Ziel, im Interesse der Bank nachhaltig Wert zu schaffen. Er berücksichtigt die Interessen des Aktionärs, der Mitarbeiter / -innen sowie der Kunden. Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Bank in gemeinsamer Verantwortung.

Der Vorstand entscheidet im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Verantwortlichkeiten und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien. Er trifft auch die notwendigen Maßnahmen, die die Entwicklung und Umsetzung angemessener interner Richtlinien gewährleisten. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere die strategische Führung und Ausrichtung der Bank, Ressourcenallokation, Rechnungslegung und Berichterstattung, das Kontroll- und Risikomanagement sowie eine funktionsfähige Geschäftsorganisation. Über die Besetzung der oberen Führungsebene unterhalb des Vorstands entscheidet der Vorstand. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen achtet der Vorstand auf Vielfalt und strebt insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen an.

Der Vorstand arbeitet mit dem Aufsichtsrat eng und vertrauensvoll zusammen und berichtet dem Aufsichtsrat mindestens im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben insbesondere über alle für die Bank relevanten Fragen der Strategie, der beabsichtigten Geschäftspolitik, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, Personalentwicklung, Reputation und Compliance.

Im Jahr 2023 wurden die fünf Segmente - Banking, Markets, Securities Services, Commercial Banking und Private Bank - von drei Vorstandsmitgliedern geleitet. Gesteuert und unterstützt wurden die Segmente von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, nämlich dem CRO und dem CFO (die sich seit dem 16. März 2023 die Verantwortung für die Ressorts Outsourcing, Operations und Technology teilten).

Mit dem Ziel einer starken Governance hat der Vorstand der J.P. Morgan SE eine Reihe von Komitees mit der Überwachung der täglichen Aktivitäten beauftragt. Er hat die Überwachung der operativen Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen operationellen Risiken an das Headquarter Location Operational Risk & Control Committee (LORCC) der JPMSE in Frankfurt delegiert. Das LORCC unter der Leitung des Location Control Manager für Deutschland agiert segmentübergreifend und setzt sich aus Vertretern/-innen der Geschäftsbereiche sowie der Kontroll- und Stabsfunktionen zusammen. In seinen monatlichen Sitzungen überwacht das LORCC den Umgang mit operationellen Risiken, relevante Aspekte des internen Kontrollsystems sowie Prozessschwächen, die die Bank betreffen. Dies ermöglicht dem LORCC, (i) operationelle Risiken und Kontrollaspekte, Trends oder Probleme zu identifizieren, die gemäß den anwendbaren Kriterien eine Eskalation erfordern, (ii) die notwendige Überwachung von operationellen Risiken und Prozessen sicherzustellen, einschließlich der empfohlenen Abhilfemaßnahmen, und (iii) die erforderlichen Maßnahmen auszulösen, um den identifizierten operationellen Risiken entsprechend zu begegnen. Darüber hinaus hat das LORCC vier Unterforen eingerichtet, um eine fachliche Diskussion mit anschließender Berichterstattung an das LORCC zu ermöglichen. Diese sind das JPMSE Technology Forum, das JPMSE Outsourcing Forum, das JPMSE Change Advisory Forum und das Frankfurt Regulatory Change Monitoring Forum.

Vorstandsmitglied 1 Funktion seit
Stefan Behr (m) Chief Executive Officer (und verantwortliches Vorstandsmitglied für Banking einschließlich Payments, Securities Services und Commercial Banking) 1. Juni 2013
Matthieu Wiltz (m) Markets 1. April 2023
Pablo Garnica (m) Private Bank 24. Januar 2022
Burkhard Kübel-Sorger (m) Chief Financial Officer 12. April 2010
Nicholas Conron (m) Chief Risk Officer 1. Mai 2018
N.N. (f) Outsourcing, Operations & Technology

1 (m)/(f) gibt das Geschlecht des Vorstandsmitglieds an.

Ausschüsse des Vorstands:
Assets and Liabilities Committee Branch Oversight Committee Data Governance Committee ICAAP Steering Committee Location Operational Risk & Control Committee R&R Steering Committee Risk Oversight Committee

Der Vorstand hat außerdem das Risk Oversight Committee (ROC) etabliert. Unter Vorsitz des CRO und mit Beteiligung von Verantwortlichen für alle wesentlichen Risikoarten ist das ROC verantwortlich für die Festlegung des Risikoappetits der J.P. Morgan SE, die Überwachung der Risikostrategie, die Entwicklung adäquater Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit, die Analyse einzelner Risikoereignisse und die regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand über das Risikoprofil der J.P. Morgan SE.

Zudem überwacht der Vorstand durch das Branch Oversight Committee unter Vorsitz des CEO die Geschäftsaktivitäten der 14 Niederlassungen in Einklang mit unserer Strategie, den wichtigsten Richtlinien und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen.

Darüber hinaus hat der Vorstand das vom Treasurer der Bank geleitete Assets & Liabilities Committee mit der Überwachung des Liquiditäts- und Refinanzierungsrisikos, des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch sowie des vierteljährlichen ILAAP-Ergebnisses beauftragt. Das ICAAP Steering Committee steht unter dem Vorsitz des CFO. Es definiert die Methodik der normativen und ökonomischen Perspektive des ICAAP sowie die Stressszenarien für die vierteljährliche Aktualisierung des ICAAP. Darüber hinaus analysiert das Steering Committee die Ergebnisse des quartärlichen ICAAP-Prozesses in Vorbereitung der anschließenden Diskussion im Vorstand.

Das R&R (Resolution & Recovery) Steering Committee, ebenfalls unter dem Vorsitz des CFO, ist für die Überwachung der Sanierungs- und Abwicklungsplanung (Recovery & Resolution) der J.P. Morgan SE und ihrer Niederlassungen verantwortlich. Dies beinhaltet die Erstellung und jährliche Aktualisierung des Sanierungsplans der Bank sowie die Ausführung des mehrjährigen Arbeitsprogramms des Single Resolution Board (SRB). Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Sanierungs- und Abwicklungsabteilung des Konzerns, da die J.P. Morgan SE als Material Legal Entity für JPMorgan Chase & Co. eingestuft wird.

Im Dezember 2023 wurde das Data Governance Committee unter dem Vorsitz des JPMSE Data Governance Lead eingerichtet, um den Vorstand über Themen mit Bezug zu BCBS 239 in Kenntnis zu setzen. Das JPMSE Data Governance Committee unterstützt außerdem die lokale Einhaltung des konzernweiten Data-Governance-Rahmenwerks der Bank sowie datenbezogener aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Das Data Governance Committee berichtet vierteljährlich an den Vorstand.

Unsere Corporate Governance ist in die konzernweiten Strukturen eingebettet und deckt alle Standorte der J.P. Morgan SE ab. Die drei Verteidigungslinien sind in der Lage, die Geschäftsaktivitäten an unseren Standorten effektiv zu überwachen.

2.2.3. Modell der Three Lines of Defense

Das Three Lines of Defense-Modell ist im Allgemeinen eine regulatorische Anforderung an Europäische Finanzinstitute. Dieses Modell ermöglicht J.P. Morgan SE, die Bankprozesse effektiv zu steuern, ein risikobasiertes Governance-Rahmenwerk vorzuhalten und angemessen auf Änderungen der makroökonomischen Lage zu reagieren. Die J.P. Morgan SE Geschäftsleitung bzw. Leitungsorgane (Vorstand und Aufsichtsrat) erhalten von den Funktionen aus den drei Verteidigungslinien unabhängige Informationen über die wichtigsten Aktivitäten und Risiken des Unternehmens.

Der J.P. Morgan SE Vorstand definiert klare Erwartungen hinsichtlich der Aufgaben und Pflichten der drei Verteidigungslinien und legt damit eindeutige Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation gegenüber den Geschäftsbereichen, Risikomanagement- und Compliance-Organisationen, dem Single Officer sowie der Internen Revision fest. Dieses Modell orientiert sich am deutschen Kreditwesengesetz, konkretisiert in den MaRisk, und dem Wertpapierhandelsgesetz.

Die First Line of Defense ist verantwortlich für Geschäftsaktivitäten und Prozesse. Bei J.P. Morgan SE wird diese überwiegend durch die verschiedenen Geschäftsbereiche repräsentiert. Dazu gehören u.a. auch das Treasury/Chief Investment Office (T/CIO), die (geschäftsnahen) Bereiche Operations, Outsourcing, Technology, Data Governance sowie das Kontrollmanagement. Weitere Unternehmensfunktionen wie Finanzen, Personalwesen (HR), Recht und Enterprise Technology tragen ebenfalls zum Kontrollumfeld bei und werden dabei als übergreifende Funktion über die drei Verteidigungslinien gesehen.

Alle Geschäftsbereiche und Funktionen tragen die primäre Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften im Rahmen der täglichen Geschäftsaktivitäten. Die First Line of Defense agiert dabei innerhalb der etablierten Governancestandards, welche durch unser Risikomanagement, das Compliance-Framework und weitere interne Kontrollfunktionen formalisiert wurden und unter anderem durch Policies, Richtlinien, und Standards, die Festlegung von Grenzwerten und Schwellenwerten sowie durch Überwachungs- und Testaktivitäten konkretisiert werden.

Die Second Line of Defense stellt ein von der First Line unabhängiges Risikomanagement sicher, indem sie die Identifizierung neu auftretender Risiken in dem wirtschaftlichen Umfeld unterstützt, in dem die J.P. Morgan SE ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Neben spezialisiertem Fachwissen bietet die Second Line eine eigene Einschätzung des inhärenten Risikoprofils und der Effektivität von Geschäfts- und Kontrollprozessen und führt hierzu eigene Überwachungs- und Testaktivitäten durch. Bei J.P. Morgan SE wird die zweite Verteidigungslinie durch die unabhängige Risikomanagementfunktion repräsentiert, die aus unseren Risikomanagement- und Compliance-Organisationen sowie dem Single Officer und der jeweiligen Unterstützungsfunktionen besteht und eine eigenständige Berichtserstattung an die Geschäftsleitung sicherstellt.

Für die Entwicklung und Aufrechterhaltung von Richtlinien und Standards, die durch die J.P. Morgan SE Risikomanagementfunktion eingeführt wurden, arbeiten die Compliance- und Risikofunktionen sowie der Single Officer im Rahmen der hierfür definierten Prozesse.

Darüber hinaus überwacht und testet die Funktion der zweiten Verteidigungslinie die Kontrollen der ersten Verteidigungslinie. Zu diesen Tätigkeiten gehören die unabhängige Bewertung und gegebenenfalls kritische Auseinandersetzung mit den implementierten Maßnahmen und Kontrolldurchführung der ersten Verteidigungslinie in Bezug auf die etablierte Governancestandards und Risikomanagementanforderungen.

Weder die J.P. Morgan SE Risikomanagement- und Compliance-Organisationen noch der Single Officer können ein Garant für die operative Performance von J.P. Morgan SE sein. Es gibt bestimmte Umstände, unter denen J.P. Morgan SE akzeptiert, dass innerhalb der Segmente und Funktionen besonderes Vertrauen in die Mitarbeiter/-innen gesetzt wird, um Probleme zu identifizieren, zu addressieren, zu kontrollieren und zu eskalieren, die von der zweiten Verteidigungslinie nicht separat erfasst oder validiert würden. Alle Bereiche der J.P. Morgan SE, mit Ausnahme der Internen Revision (Third Line of Defense), werden vom Risikomanagement der Second Line of Defense erfasst.

Innerhalb des Modells der drei Verteidigungslinien ist die Interne Revision die Funktion mit dem höchsten Maß an Unabhängigkeit und Objektivität. Sie berichtet direkt an die Leitungsorgane und gibt einen Überblick über die Wirksamkeit der Governancestandards, des Risikomanagements und der internen Kontrollen. Dies wird durch die Durchführung einer von der ersten und zweiten Verteidigungslinie unabhängigen Bewertung der Prozesse und Kontrollen erreicht.

Die Interne Revision zielt nicht nur darauf ab, eine systematische und disziplinierte Vorgehensweise bei der Evaluierung der Tätigkeiten der First und Second Line zur Verfügung zu stellen, sondern setzt sich auch die Verbesserung der Wirksamkeit von Governance, Risikomanagement und internen Kontrollprozessen zum Ziel.

2.3. UNTERNEHMENSÜBERSICHT

J.P. Morgan SE ist ein Kernbestandteil der langfristigen Konzernstrategie von J.P. Morgan als die europäische Konzerneinheiten für CIB-Kunden im EWR und PB-Kunden in EMEA. Die J.P. Morgan SE bietet eine segmentübergreifende nachhaltige Plattform mit erheblicher Skalierbarkeit und Leistungsfähigkeit. Die Bank agiert außerdem als eine von zwei zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmen (IPU) des Konzerns.

Die J.P. Morgan SE ist ein voll lizenziertes Einlagenkreditinstitut unter direkter EZB-Aufsicht. Die EZB kooperiert als Teil des einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) mit den national zuständigen Behörden - der BaFin, der Deutschen Bundesbank und der luxemburgischen Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Im Jahr 2020 stufte die EZB die JPMAG (jetzt JPMSE) als bedeutendes Finanzinstitut ein.

Die Unternehmensführung und Verantwortung für die Geschäftstätigkeiten obliegen den Mitgliedern des Vorstands, der von einem Aufsichtsrat überwacht wird. Die Bank wird jährlich von einem externen Abschlussprüfer sowie gemäß ihrem Prüfungsplan von der Internen Revision geprüft. Der Prüfungsplan wird jährlich vom Vorstand genehmigt.

Zudem ist sie Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (Einlagensicherungsfonds) beteiligt.

Die J.P. Morgan SE zeichnet sich dadurch aus, Teil eines starken globalen Konzerns mit Produktinnovationen und einem hohen Grad an Produktstandardisierung weltweit, jedoch immer unter Berücksichtigung lokaler Nuancen zu sein. Sie setzt auf globale Produkte und Technologien und profitiert von dem kontinuierlichen Engagement seiner Führungskräfte für Dienstleistungen höchster Qualität, bestes Personalmanagement und konsequente Kundenorientierung.

Das Betriebsmodell der Bank basiert auf den Business Principles des Konzerns sowie auf den zentralen Designgrundsätzen, mit denen insbesondere sichergestellt werden soll, dass sie mit ihren in das globale Servicemodell des JPM-Konzerns eingebetteten Geschäftsaktivitäten über effektive Governance und Kontrolle auf Unternehmensebene verfügt.

Die unten stehende Abbildung stellt die Struktur unserer Segmente (LOB = Line of Business) und die darunter liegenden Geschäftsbereiche (Sub-LOB) dar:

Corporate

Das Corporate-Segment besteht aus dem Treasury/Chief Investment Office (TCIO) und anderen Unternehmensfunktionen. Das TCIO ist insbesondere dafür zuständig, die Liquiditäts-, Finanzierungs-, Kapital-, strukturellen Zins- und Devisenrisiken des Konzerns zu messen, zu überwachen, zu berichten und zu managen. Zu den wichtigsten anderen Unternehmensfunktionen zählen Technologie, Recht, Unternehmensfinanzierung, Personalwesen, Interne Revision, Risikomanagement, Compliance, Kontrollmanagement, Unternehmensverantwortung und verschiedene andere Funktionen. Das Segment Corporate gilt nicht als Kerngeschäftssegment / operatives Segment.

3. Unsere Geschäftssegmente und Geschäftsverlauf 2023 (IFRS)

Das Geschäftsjahr 2023 war für die J.P. Morgan SE ein sehr erfolgreiches Jahr. Der Gesamtertrag in Höhe von insgesamt € 5.600 Mio. lag um 11 % über den ursprünglichen Erwartungen. Die geschäftliche Entwicklung über Plan war im Wesentlichen auf die positive Zinsentwicklung zurückzuführen.

Das Geschäftsjahr 2023 war segmentübergreifend ein starkes Jahr. Alle Segmente entwickelten sich entweder besser als erwartet oder lagen nur geringfügig um weniger als 4% unter Plan. Das gute Finanzergebnis resultierte vor allem aus höheren Erträgen in den Segmenten Payments (als Teil von Banking) und Commercial Banking infolge von Zinserhöhungen im Geschäftsjahr. Außerdem verzeichnete Markets ein besonders starkes erstes Halbjahr 2023, in dem alle Geschäftsbereiche von höheren Zinsen und lebhaften Kundenaktivitäten profitieren konnten. Trotz eines angesichts weniger volatiler Märkte und sinkender Marktvolumina herausfordernden zweiten Halbjahrs 2023 konnte Markets seine Stellung unter den Top 3, in einigen Fällen sogar auf Platz eins in den EWR-Märkten behaupten. Banking entwickelte sich unter Plan und erzielte niedrigere Erträge im Geschäftsbereich Investment & Corporate Banking, während die Erträge in den Segmenten Securities Services und Private Bank leicht unter den Erwartungen lagen.

Die Gesamtkosten entsprachen im Wesentlichen dem Plan 2023. Die erwarteten Kreditverluste waren deutlich niedriger als geplant, was hauptsächlich auf Auflösungen von Risikovorsorgen bei Private Bank und Lending in Folge von zusätzlichen Rückstellungen, die im Jahr 2022 aufgrund des Kriegs in der Ukraine gebildet worden waren, zurückzuführen ist.

Die positive Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 schlägt sich daher letztlich in einem erfreulichen Ergebnis vor Steuern von € 2.567 Mio. nieder - 33% beziehungsweise € 640 Mio. über Plan - und demonstriert so ein solides Kostenmanagement unter Berücksichtigung ungeplanter Rückstellungen für Lohn- und Mehrwertsteuern in Frankreich.

3.1. ÜBERSICHT DER EINFLUSSFAKTOREN AUF DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IM JAHR 2023

Die J.P. Morgan SE hat sich 2023 im zweiten Jahr stark darauf fokussiert, unseren Kunden in einer Zeit, die von wirtschaftlicher Unsicherheit, Inflation und politischen Anpassungen geprägt ist, zu unterstützen. Volkswirtschaften in Europa und Nordamerika sind seit Längerem mit Herausforderungen im Zusammenhang mit Inflation und Lebenshaltungskosten konfrontiert, wie es sie seit einer Generation nicht mehr gegeben hat. Zusammenbrüche US-amerikanischer und europäischer Banken und zunehmende aktuelle geopolitische Spannungen haben die Unsicherheit ebenfalls verstärkt.

Im letzten Winter gelang es Europa, eine energiebedingte Rezession zu vermeiden. Im Frühjahr gab es Anzeichen für eine Erholung. Die Wirtschaft in der Eurozone schwächte sich im zweiten Halbjahr jedoch ab, was die Frage aufkommen ließ, ob die Region in eine Rezession rutschen würde. Die Auswirkungen der Inflation haben zum Jahresende zwar nachgelassen, die Inflation lag jedoch weiter oberhalb der Zielvorgaben der Zentralbanken, welche an Spitzenzinssätzen festhielten.

Diese Sorgen bezüglich einer möglichen Rezession halten mit Blick auf das neue Jahr 2024 weiter an. Für eine Volkswirtschaft mit relativ moderatem Wachstumspotenzial von ungefähr 1 % kann ein solcher Gegenwind schnell jedes Wachstum zunichte machen. Gleichzeitig haben die Schocks seit 2019 weiter wirtschaftliche Folgen - und manche davon sind positiv.

3.2. BANKING

Unternehmen, Regierungen und Institutionen in ganz Europa vertrauen uns ihre Geschäfte an. Unser Investment & Corporate Banking bietet strategische Beratung, Kapitalbeschaffung und Expertise im Risikomanagement. Payments bietet eine vollständige Palette von Treasury-, Handels- und globalen Zahlungsverkehrslösungen, während Lending die Aktivitäten aus dem Kreditbereich vereint.

3.2.1. Investment & Corporate Banking

Die J.P. Morgan SE ist einer der führenden Finanzdienstleister im Investment Banking im Europäischen Wirtschaftsraum. Hierzu gehören die Bereiche Debt Capital Markets (DCM), Equity Capital Markets (ECM) und Mergers & Acquisitions (M&A).

Wir betreuen Unternehmen, Regierungen, Banken und Finanzinstitute, Private Equity-Unternehmen und Familien-/ Start-up-Unternehmen. Unsere Kunden agieren international. Dank unseres globalen Netzwerkes bieten wir eine vollständige Palette strategischer Bankdienstleistungen an, um unsere Kunden weltweit bei der Umsetzung ihrer Ziele kompetent unterstützen zu können. Unser Anspruch ist "doing first-class business in a first-class way". Dabei sind wir bestrebt, langfristig vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufzubauen, die auf einer ganzheitlichen und zukunftsorientierten Sicht beruhen und die J.P. Morgan SE als strategischen Partner unserer Kunden positionieren.

2023 war aufgrund anhaltender makroökonomischer und geopolitischer Unsicherheiten ein weiteres herausforderndes Geschäftsjahr für die Geschäftsbereiche DCM, ECM und M&A, was sich in einem Rückgang des sogenannten EEA Wallet gemäß Dealogic um rund 18 % niedergeschlagen hat. Dennoch konnten wir auch in 2023 unsere führende Position mit einem Marktanteil von rund 7,2% in einem sehr wettbewerbsintensiven Umfeld wieder behaupten.

Die Aktivitäten in den Bereichen Equity Capital Markets und Debt Capital Markets lagen ungefähr auf Vorjahresniveau und wurden von erhöhten Credit-Spreads und Swapsätzen ausgebremst, was somit die Finanzierungs- und Fremdkapitalkosten der Kunden belastete. Die J.P. Morgan SE beobachtete im Jahresvergleich stagnierendes Wachstum der Gebühreneinnahmen an den Kapitalmärkten und moderates Wachstum bei DCM.

Das Transaktionsvolumen für Mergers & Acquisitions waren 2022 und 2023 verhalten, sodass die Gebühreneinnahmen für den M&A-Bereich gegenüber dem Vorjahr zurückgingen.

In diesen herausfordernden Zeiten standen wir auch weiterhin als kompetenter Partner an der Seite unserer Kunden. Über unsere Niederlassungen in Europa ist die Investment & Corporate Bank in allen großen Märkten der EU vertreten und somit gut aufgestellt, um strategische Bedürfnisse lokaler Märkte zu erfüllen.

Vorbehaltlich laufender makroökonomischer und politischer Entwicklungen gehen wir davon aus, dass sich der Investment-Banking-Markt insgesamt in den nächsten zwei bis drei Jahren wieder einem normalisierten Marktvolumen auf Vorpandemie- beziehungsweise Vorkrisenniveau annähern wird. Unsere Erwartungen fußen auf einer starken Bilanz, dem erwarteten Anstieg der gesponserten Aktivitäten (M&A) sowie Anzeichen für eine Erholung der Kapitalmärkte, die von einer guten Deal-Pipeline und Refinanzierungsbedarf für 2024 und später fällig werdenden Schuldtiteln getragen wird.

Mit Blick auf die Zukunft bleibt der Klimawandel eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. In Anbetracht der europäischen Renewable Energy Strategy sehen wir hier eine große Chance, unsere Kunden im Transformationsprozess zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft mit unserer Expertise in Bezug auf Produktinnovationen und Kapitalbeschaffung unterstützen zu können. Hierbei bauen wir unter anderem auf den Erfolg unserer beiden Kompetenzzentren im Konzern, dem Center for Carbon Transition sowie ESG Solutions, einem Spezialistenteam von Investment-Bankern für ESG-bezogene Beratung und Transaktionen. Weitere Einzelheiten zu den konzernweiten Emissionsreduktionszielen auf Portfolioebene für 2030 finden Sie in unserer Anlage: Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht 2023.

3.2.2. Payments

Payments als Teil des Segments "Banking" in der J.P. Morgan SE umfasst Payments & Commerce Solutions (ohne Merchant Services und Commercial Cards), Liquidity & Account Solutions und Trade & Working Capital. Payments bietet integrierte, umfassende Lösungen für Zahlungen, Liquidität und Finanzierungen für Kunden aus unterschiedlichen Industriezweigen und Märkten sowie Lösungen für Working Capital Management und Risikomanagement an.

J.P. Morgan SE Payments bedient dabei Finanzinstitute (einschließlich Zentralbanken), öffentliche Organisationen, Nicht-banken-Finanzinstitute (inkl. FinTechs), Unternehmen sowie andere Gesellschaften des JPM-Konzerns.

Wir haben sechs Buchungsstandorte. Frankfurt, Amsterdam, Dublin und Luxemburg sind unsere strategischen Buchungsstandorte, während Brüssel und Paris, die mit der Übernahme der Aktivitäten im Jahr 2022 beziehungsweise 2023 hinzugekommen sind, Buchungsstandorte mit Fokus auf dem lokalen Geschäft sind.

Die J.P. Morgan SE trägt zudem weiterhin die globale Verantwortung für den konzernweiten High-Value-Zahlungsverkehr in Euro. Die Bank ist Mitglied aller relevanten Euro-Clearingsysteme, für High-Value und für Low-Value, und gehört zu den führenden Banken im Bereich Clearing in TARGET2 (T2) und EURO1. Wir haben 2023 erhebliches Wachstum des Euro-Clearing-Geschäfts verzeichnet. Im Oktober 2023 betrug der Euro-Clearing-SWIFT-Marktanteil der J.P. Morgan SE weltweit 4,1%. Das ist ein Anstieg von 0,3% gegenüber Oktober 2022.

In Bezug auf das Euro-Clearing betrug der Volumenmarktanteil im Oktober 2023 5,3% des Gesamtvolumens aller direkten Teilnehmer an T2 - gegenüber 5,0% im Oktober 2022 und mit einem gleichzeitigem Anstieg um 3,7% der monatlichen durchschnittlichen Volumina im Vorjahresvergleich.

Mit Blick auf den Gesamtmarkt für das Euro-Clearing-Volumen über EURO1 und T2 betrug unser Volumenanteil 6,1% im Oktober 2023. Das ist ebenfalls ein Anstieg von 0,3% gegenüber Oktober 2022. Als Euro-Clearing-Hub des Konzerns gehört die J.P. Morgan SE nach Volumen und Wert der Transaktionen über T2 und EURO1 zu den führenden Banken in diesem Bereich und will sich künftig weiter auf Wachstum konzentrieren.

Die digitale Transformation bleibt einer der zentralen Geschäftstreiber im Bereich Payments. In der heutigen Zahlungslandschaft entwickeln die Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden neue gesetzliche Bestimmungen, um die Modernisierung des Zahlungsverkehrs zu beschleunigen und einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Neuen Akteuren soll der Markteintritt erleichtert werden, um stärkeren Wettbewerb zu schaffen und um die Bereitstellung datengestützter finanzieller Innovationen zu forcieren. Die Europäische Kommission ist bestrebt, ihre Ziele für die digitale Dekade zu erreichen. Vor diesem Hintergrund werden interoperable digitale Zahlungsökosysteme entwickelt - und JPMorgan Chase wird mit Anbietern aus der gesamten Branche und aus anderen Branchen zusammenarbeiten, um verbesserte Zahlungsverkehrslösungen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Prozesse erwartet die Branche laufende Veränderungen mit der Einführung neuer Zahlungsinstrumente mit schnelleren und transparenteren Zahlungen. Mehr Kontrolle der Nutzer über personenbezogene Daten soll helfen, die neuen Herausforderungen, wie ausgefeiltere Formen von Betrug, zu meistern. Die Kunden werden letzten Endes von den meisten dieser Veränderungen profitieren, da sie in die Lage versetzt werden, bessere Zahlungsentscheidungen zu treffen und Zugang zu innovativeren und sicheren Finanzlösungen zu erhalten.

3.2.3. Lending

Im Jahr 2023 hat die J.P. Morgan SE weiterhin ihre Kunden im EWR, darunter private und öffentliche Unternehmen, Finanzinstitute und Private-Equity-Gesellschaften, durch die Vergabe neuer Kreditzusagen unterstützt. Das Produktangebot umfasst bilaterale Kredite, Konsortial- und Überbrückungskredite, Club Deals, Asset Based Lending sowie Dienstleistungen als Facility Agent und Sicherheitstreuhänder.

J.P. Morgan SE hat zusammen mit Kreditzusagen, die in europäischen Niederlassungen der JPMorgan Chase Bank, N.A., gebucht werden, seine führende Position im EWR auch 2023 mit einem leicht angestiegenen Marktanteil auf 12,1% gemäß Dealogic leicht ausbauen können. Unsere zusätzlichen Anstrengungen haben zu einem Anstieg des gesamten Großhandelskreditportfolios von CIB und CB um 25 % zwischen 2022 und 2023 geführt.

Wir erwarten, dass das Volumen des Kreditportfolios der J.P. Morgan SE auf Grundlage des aktuellen Buchungsmodells des JPM-Konzerns in den kommenden Jahren relativ stabil sein wird.

3.3. COMMERCIAL BANKING

Commercial Banking bietet umfassende Finanzlösungen, einschließlich Kredit-, Zahlungsverkehrs- und Investment-Banking-Produkten, für zwei primäre Coverageteams in der J.P. Morgan SE an:

Corporate Client Banking & Specialized Industries ("CCBSI") betreut gehobene mittelständische Unternehmen mit Hauptsitz im EWR. Das Team bietet seinen Kunden hauptsächlich traditionelle Corporate-Banking-Produkte sowie Investment-Banking-Produkte an, darunter DCM, ECM, M&A und Unternehmensderivate.

Commercial Banking International (CBI) betreut im EWR ansässige Tochtergesellschaften ausländischer multinationaler Kunden. Das Team bietet diesen Kunden in erster Linie Zahlungsverkehrs-, Devisen-, Kredit- und Außenhandelslösungen an. Tochtergesellschaften sind vor allem in den CB-Geschäftssegmenten us CCBSI, Middle Market and Specialized Industries (MMBSI) und Commercial Real Estate Banking (REB) tätig.

Commercial Banking nutzt hierbei das Produkt- und Dienstleistungsangebot anderer Geschäftsbereiche in den Bereichen Zahlungsverkehr, DCM, ECM, M&A und Unternehmensderivate, um die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen. Dabei stützt sich Commercial Banking wesentlich auf die Dienstleistungs-, Operations- und Technologieabteilungen von CIB. Commercial Banking verfügt außerdem über ein Credit-Market-Team aus Experten für Fremdkapitallösungen, die sich darauf fokussieren, Kunden bei ihrem Finanzierungsbedarf zu unterstützen.

Aufgrund weiterer geplanter Investitionen in Kundenbetreuer/ -innen und Produktspezialisten/-innen erwarten wir, dass Commercial Banking eines der am dynamischsten wachsenden Segmente innerhalb der J.P. Morgan SE bleiben wird.

3.4. SECURITIES SERVICES

Die J.P. Morgan SE bietet an den Standorten Amsterdam, Brüssel, Dublin, Helsinki, Kopenhagen, Luxemburg, Oslo und Stockholm sowie am Hauptsitz in Frankfurt das gesamte Spektrum an Asset Servicing-Dienstleistungen an. Unsere Produktpalette umfasst Custody- und Verwahrdienstleistungen, die Bewirtschaftung und Administration von traditionellen und alternativen Fondsprodukten inklusive der Fondsbuchhaltung, Transfer-Agency-Services im Produktbereich "Trading Services", Zusatzprodukte mit dem Schwerpunkt Securities Finance (Wertpapierleihe, Collateral Management sowie Liquiditäts-, Cash- und FX-Produkte) sowie Lösungen im Bereich Daten und Reporting. Zu unseren Kunden zählen Asset Manager für traditionelle wie alternative Investmentprodukte (einschließlich Hedgefonds), institutionelle Anleger (Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften und Corporates) sowie Banken und Broker-Dealer.

Die J.P. Morgan SE nutzt als Global Custodian u.a. auch die Dienstleistungen innerhalb der J.P. Morgan-Gruppe. Mit insgesamt 100 angeschlossenen Lagerstellen verfügen wir über eines der größten Netzwerke weltweit. 13 dieser lokalen Lagerstellen sind direkt durch Einheiten der JPMorgan Chase N.A. angebunden.

Im Jahr 2023 verwahrte die J.P. Morgan SE ein Gesamtvolumen von € 2,6 Billionen für institutionelle Kunden. In Bezug auf wichtige EWR-Standorte sind wir gemessen am Verwahr- bzw. Administrationsvolumen der zweitgrößte Custodian und der zweitgrößte Administrator in Luxemburg, der viertgrößte Custodian in Irland und der sechstgrößte Custodian in Deutschland.

Wie in den Vorjahren haben wir der Umsetzung von produkt- und prozessbezogenen Anpassungen in unserem Custody- bzw. Depotbankgeschäft hohe Priorität eingeräumt. Wir bieten unsere Dienstleistungen auch gemessen an den kontinuierlich gestiegenen Erwartungen unserer Kunden weiterhin in gewohnt hoher Qualität an.

Die Securities Services-Branche befindet sich auch weiterhin in einem Transformationsprozess, welcher die Industrie grundlegend verändert. Trends, die sich bereits seit einigen Jahren abzeichnen, nehmen weiter an Fahrt auf und beeinflussen die gesamte Branche. Dazu gehören unter anderem die steigende Bedeutung von ESG-Daten-Anforderungen, die zunehmende Relevanz von "Digital Assets", der anhaltende Trend zu alternativen Anlageprodukten sowie die steigende Nachfrage nach Zugang zu transparenten Echtzeit-Daten. In diesem sich wandelnden Umfeld werden wir unseren Kunden auch in Zukunft als kompetenter und innovativer Partner zur Seite stehen.

3.5. MARKETS

Die J.P. Morgan SE ist auch für das Segment Markets die Konzerngesellschaft für die Geschäftsbeziehungen zu Kunden aus dem EWR sowie einigen weiteren Drittländern. Zudem hält die J.P. Morgan SE im Rahmen der Konzernstrategie die relevanten Mitgliedschaften an allen Handelsplätzen im EWR. Die Kunden umfassen im Wesentlichen institutionelle Kunden, insbesondere Banken, Asset Manager, Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften, Hedgefonds, Private-Equity-Gesellschaften, Zweckgesellschaften (SPV), öffentliche Einrichtungen sowie klassische gelistete und ungelistete Unternehmen.

J.P. Morgan SE beschäftigt Handelspersonal an den Standorten Paris, Frankfurt, Madrid, Mailand und Dublin sowie Vertriebsmitarbeiter / -innen an den Standorten Paris, Frankfurt, Madrid, Mailand, Brüssel, Helsinki und Stockholm.

Die J.P. Morgan SE unterteilt das Segment Markets in die folgende Geschäftsbereiche:

Fixed Income: Equities:
Global Rates & Rates Exotics Cash Equities
Global Currencies & Emerging Markets Equity Derivatives
Commodities Prime Finance
Fixed Income Financing Futures and Derivatives Clearing
Global Credit Trading & Syndicate
Securitized Products Group

Die strategische Ausrichtung des Segments Markets zielt auf den stetigen Ausbau unseres Marktanteils als Full-Service-Anbieter von Handelsprodukten und -dienstleistungen durch zuverlässigen und hochwertigen Service ab. Das Wettbewerbsumfeld unterscheidet sich zwischen den Geschäftsbereichen.

In den letzten drei Jahren haben die J.P. Morgan-Gruppe und die J.P. Morgan SE ihre führende Position bei Kunden in den EWR bzw. in der Europäischen Union behauptet und halten gemäß externer Rangliste 1 derzeit Top-3-Positionen in unseren Kerngeschäftsbereichen Fixed Income und Equities.

Angesichts der stetigen Investitionen in Menschen, Produkte und Dienstleistungen sowie in unsere Marke ist es unser Bestreben, unsere Führungspositionen zu verteidigen, unsere Kundenbasis selektiv in den jeweiligen Anlageklassen zu verbreitern und mittels Innovation und Fokussierung unsere Produktdurchdringung zu erweitern, insbesondere durch Prozessautomatisierung und Digitalisierung.

Die Ergebnisse des Segments Markets sind in einem besonderen Maße von den finanz- und geopolitischen Ereignissen geprägt. So führten die starken Zinsbewegungen im ersten Halbjahr 2023 zu wesentlich höheren Kundenumsätzen und so mittelbar zu einem besonders starken Halbjahresergebnis. Das zweite Halbjahr war angesichts weniger volatiler Märkte und sinkender Marktvolumina tendenziell herausfordernd.

Die hohe Abhängigkeit unserer Ergebnispotenziale von finanz- und geopolitischen Ereignissen bestärkt uns in der strategischen Ausrichtung, unsere wettbewerbliche Stellung als Zielgröße konsequent zu verfolgen. So konnte das Segment Markets in 2023 einen Zugewinn an Marktanteilen in der Mehrheit der Untersegmente verzeichnen und so das Jahr 2023 erfolgreich abschließen.

3.6. PRIVATE BANK

Die Private Bank (PB) der J.P. Morgan SE hat einen strategischen Fokus auf Dienstleistungen für Ultra-High-Net-Worth ("UHNW")-Kunden in der gesamten EMEA-Region und bietet diesen Expertise in allen Bereichen der Vermögensanlage. PB verfolgt einen klaren mehrjährigen Wachstumsplan mit Fokus auf Kundenakquise und Vertiefung unserer Kundenbeziehungen (Steigerung des Share of Wallet der Bestandskunden).

Die Private Bank der J.P. Morgan SE bietet den Kunden eine ganzheitliche Beratung zu allen Fragestellungen des privaten Vermögens - von klassischer Vermögensverwaltung, Finanzierungen, Liquiditätsstrategien bis hin zu alternativen Investments wie Private Equity und Real Assets. Das Segment ist darauf spezialisiert, Kunden und Familien über verschiedene Lebensphasen hinweg ganzheitlich und langfristig zu begleiten und herausragend zu betreuen.

1 Coalition Proprietary Analytics

PB betreut Kunden in den bestehenden Onshore-Kernmärkten Großbritannien, Deutschland, Italien, Spanien, Griechenland, Frankreich, Benelux (Belgien, Niederlande, Luxemburg), Skandinavien (Schweden, Dänemark, Norwegen und Finnland) sowie in den Offshore-Märkten Irland (von Luxemburg aus), menat (Naher Osten, Nordafrika und Türkei) und den Emerging Markets (Osteuropa und Israel). Um die Wachstumsziele zu erreichen, setzen wir auf organisches Wachstum und investieren weiterhin in Talente und Technologie, indem wir u. a. die Zahl der Berater / -innen in den Niederlassungen der J.P. Morgan SE erhöhen. Zudem verbessern wir unsere Beratung laufend durch neue digitale Lösungen, effizientere Systeme und vereinfachte Prozesse. Eine stetige Verbesserung der Effizienz und Skalierbarkeit des Geschäftsmodells stehen hierbei im Fokus.

Für die europäische Private-Banking-Branche war 2023 ein schwieriges Jahr. Die Lage aus dem Vorjahr setzte sich mit einem erneuten Rückgang der Zahl der UHNW-Kunden in Europa um 5,4% fort (2022: Rückgang um 6,9%). Konflikte in Europa, steigende Rohstoffpreise, geldpolitische Straffung und entsprechende höhere Marktvolatilität waren die zentralen Faktoren für das schwierige Marktumfeld. Die Private Bank der JPMSE verzeichnete 2023 jedoch trotz dieser Umstände ein sehr gutes Jahr mit höheren Volumen und mehr Kunden.

Im Geschäftsjahr 2023 nahm das PB-Geschäft um 23% gegenüber dem Vorjahr auf $ 152 Mrd. an Kundensalden zu. Dieses Wachstum war insbesondere auf Neukundenakquise und die Erhöhung des Share of Wallet bei bestehenden Kunden sowie die Geschäftsübertragung von der JPMCB Paris im Oktober 2023 (+$ 8 Mrd.) zurückzuführen. Die Private Bank verzeichnete im Laufe des Jahres insgesamt +$ 7,5 Mrd. an Mittelzuflüssen der Kunden und lag damit im Rahmen der Planerwartung für 2023. Diese Zuflüsse bestanden vor allem aus Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Custody-Mitteln und Liquidität. Die Akquisition von Neukunden, die Weiterentwicklung von Talenten und Investitionen in Technologie haben mittelfristig weiterhin hohe Priorität für die Private Bank in EMEA.

4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Bei der J.P. Morgan SE basiert die interne Steuerung und die regulatorische Berichterstattung auf IFRS. Aus diesem Grund werden nach der Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nach IFRS eine Überleitungsrechnung des Ergebnisses nach Steuern von IFRS auf HGB sowie anschließend eine Überleitung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nach HGB dargestellt.

4.1. IFRS

4.1.1. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 lag der Provisionsüberschuss mit € 2.664 Mio. um 2% über dem Vorjahr. Das Zinsergebnis i.H.v. € 1.440 Mio. zeigt einen positiven Trend, der vor allem durch die stufenweisen Leitzinserhöhungen der Zentralbanken im Jahr 2023 getrieben wurde, und lag um € 905 Mio. über dem Vorjahr. Dieses höhere allgemeine Zinsumfeld ist der wesentliche Einflussfaktor auf das Zinsergebnis und führte zu der vorgenannten Entwicklung des Zinsergebnisses, insbesondere im Segment Corporate.

Das Nettoergebnis aus zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten i. H. v. € 1.509 Mio. im Jahr 2023 ist im Vergleich zu € 1.665 Mio. im Vorjahr gesunken. Dies ist hauptsächlich auf die Handels- und Market-Making-Aktivitäten im Jahr 2023 zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2023 trugen die Erträge aus der Auflösung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft i.H.v. € 56 Mio., im Wesentlichen aufgrund vollständig zurückgeführter Kredite, (in 2022 Aufwendungen aus der Zuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft i.H.v. € 67 Mio.) erkennbar zum Ergebnis vor Steuern bei. Diese Entwicklung ist im Einklang mit unseren Erwartungen, dass diese in 2022 hierfür gebildete Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste nicht zu wirtschaftlichen Kreditausfällen in 2023 führen würde.

Die Summe aus Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen blieb nahezu stabil und erhöhte sich im Jahr 2023 nur geringfügig um 3%.

Das Ergebnis vor Steuern stieg deutlich von € 1.743 Mio. auf € 2.567 Mio. Das geplante Ergebnis vor Steuern für das Geschäftsjahr 2023 wurde um 33% übertroffen. Das Jahresergebnis im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf einen Gewinn nach Steuern von € 1.684 Mio.

Das Ergebnis führt zu einer Eigenkapitalrentabilität (RoE, Return on Equity) von 6,8% nach 5,2% im Vorjahr.

4.1.2. Finanzlage

4.1.2.1. Grundsätze und Ziele

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 ist gegenüber dem 31. Dezember 2022 leicht um 3% gesunken. Hierbei wurde der Rückgang der Handelsaktiva und Handelspassiva ohne strukturelle Änderung der Gesamtzusammensetzung der Bilanz durch den Anstieg in den übrigen Bilanzposten kompensiert.

Die J.P. Morgan SE war im Geschäft 2023 jederzeit mit ausreichend Liquidität versorgt. Mit einer Liquidity Coverage Ratio von 149% zum 31. Dezember 2023 lag diese deutlich über der geltenden verpflichtenden Mindestquote von 100%.

4.1.2.2. Kapitalstruktur

Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der J.P. Morgan SE waren in 2023 erkennbar deutlich über den geltenden aufsichtsrechtlich verpflichteten Mindestanforderungen.

Die Eigenmittel haben sich um den in die anderen Gewinnrücklagen eingestellten Bilanzgewinn des Vorjahres und durch die am 22. Mai 2023 durchgeführte Stärkung der Kapitalbasis um € 2,5 Mrd. durch die Ausgabe von variabel verzinslichen nachrangigen Tier-2-Anleihen auf Basis eines Emissions- und Kaufvertrags zwischen J.P. Morgan SE (Emittent) und J.P. Morgan International Finance Limited (Käufer) erhöht. Die variabel verzinslichen nachrangigen Tier-2-Anleihen in Höhe von € 2,5 Mrd. haben eine Fälligkeit zum 23. Mai 2033 und eine Verzinsung auf Basis des EUR STR zuzüglich einer Marge von 1,74% pro Jahr bei einem Minimalzinssatz von 0,00% und monatlicher Zinszahlung.

Im Oktober 2023 brachte die JPMCB Paris die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Geschäftsaktivitäten ihrer Niederlassung Paris, die Teil des Einbringungsvertrages waren, in die J.P. Morgan SE, Niederlassung Paris ein und im Gegenzug emittierte die J.P. Morgan SE neue Aktien. Der Transfer erfolgte im Rahmen einer Sachkapitaleinlage. Der Effekt auf die Kapitalbasis der J.P. Morgan SE belief sich zum Zeitpunkt des Transfers auf je einen Rückgang der Kernkapitalquote um 0,2% und der Gesamtkapitalquote um 0,3%.

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich eine Kernkapitalquote von 19,96% 2 (31.12.2022: 19,73%) und eine Gesamtkapitalquote von 34,41% 2 (31.12.2022: 33,80%) gemäß CRR 3. Mit dieser Kapitalausstattung ist die J.P. Morgan SE nach Einschätzung des Vorstands in einer soliden Position, das bestehende Geschäft sowie weitere geplante Geschäftsaktivitäten anforderungskonform mit Kapital zu unterlegen. Das regulatorische Eigenkapital i. H. v. € 41.651 2 Mio. der J.P. Morgan SE besteht zum Stichtag 31. Dezember 2023 aus den folgenden Teilen:

Kernkapital (Tier 1): € 24.164 2 Mio. Grundkapital und Rücklagen;

Ergänzungskapital (Tier 2): € 17.486 Mio. aus Nachrangdarlehen und ausgegebenen Tier-2-Anleihen.

2 beinhaltet die Erfassung des Gewinns 2023
3 CRR = Capital Requirements Regulation = Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013

4.1.2.3. Außerbilanzielle Geschäfte

Die unwiderruflichen Kreditzusagen i.H.v. insgesamt € 16,4 Mrd. stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Aktivitäten im Geschäftsbereich Lending. Zudem hat die J.P. Morgan SE im Geschäftsbereich Payments Kreditzusagen gegenüber Dritten in Form von Eventualverbindlichkeiten unverändert größtenteils direkt konzernintern besichert.

Neben vorgenannten Geschäften beliefen sich die weiteren ungenutzten kreditbezogenen Zusagen auf € 20,4 Mrd. und bestehen im Wesentlichen aus gewährten Finanzgarantien, bei denen J.P. Morgan SE als Leihgeber fungiert, indem sie den Verleiher der Wertpapiere in einer ASL-Vereinbarung (Agency Security Lending) gegen die Nichtrückgabe der verliehenen Wertpapiere durch den Leihnehmer absichert, sowie aus Standby-Akkreditiven, die an Drittkunden ausgestellt wurden.

Sonstige ungenutzte Zusagen beinhalten die von der J.P. Morgan SE gegenüber der J.P. Morgan Structured Products B.V. (JPMSPBV) abgegebene Zusage, die von der Schwestergesellschaft emittierte und von Dritten gehaltenen Schuldverschreibungen, Optionsscheine und Zertifikate gegen die Zahlungsunfähigkeit der JPMSPBV abzusichern, siehe Anhang 39. Der hierfür nicht auf Dritte entfallende maximale Nominalbetrag beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 4,3 Mrd. (31.12.2022: € 4,6 Mrd.). Darüber hinaus belaufen sich die weiteren sonstigen ungenutzten Zusagen auf € 0,3 Mrd. (31.12.2022: € 0,4 Mrd.).

Darüber hinaus ist die J.P. Morgan SE Mitglied mehrerer Wertpapier- und Derivatebörsen und Clearinghäuser, über die Clearingdienste angeboten werden. Die Mitgliedschaft in diesen Börsen, Clearinghäusern und zentralen Gegenparteien erfordert von der Bank die Zahlung eines anteiligen Anteils der Verluste, die der Organisation infolge des Ausfalls eines anderen Mitglieds entstehen. Für einige zentrale Gegenparteien (CCP= Central Counterparty) kann die Bank nur das maximal mögliche Engagement im Rahmen dieser Mitgliedschaftsvereinbarungen (basierend auf den Regelwerken der CCP) schätzen, die als "Andere Verpflichtungen" als außerbilanzieller Posten ausgewiesen werden. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Zusage € 2,4 Mrd. (Vorjahr 2022: € 1,8 Mrd.). Diese ungedeckten, begrenzten Ausfallverpflichtungen, die den maximalen potenziellen Verlust darstellen, beziehen sich auf eine Verpflichtung, Clearingstellen und zentralen Gegenparteien (CCPs) im Falle des Ausfalls eines Mitglieds dieser Gegenparteien Mittel bereitzustellen. Wenn ein Mitglied ausfällt, wird der den Kontrahenten entstandene Verlust anteilig auf die anderen nicht ausgefallenen Mitglieder verteilt, wobei die Höhe des Verlusts auf der Grundlage des Aktivitätsvolumens zwischen dem nicht ausgefallenen Mitglied und dem ausgefallenen Mitglied verteilt wird.

4.1.3. Vermögenslage

Die Forderungen an Kunden erhöhten sich um € 1.056 Mio. auf € 20.802 Mio., was im Wesentlichen auf gestiegene Aktivitäten im Kreditgeschäft des Segments Banking zurückzuführen ist. Die Forderungen an Kreditinstitute, inklusive der Guthaben bei Zentralnotenbanken, verringerten sich um € 8.047 Mio. auf € 77.057 Mio. (davon Einlagen bei Zentralnotenbanken: € 63.666 Mio.). Die Forderungen aus Reverse Repo-Geschäften stiegen um € 5.887 Mio. auf € 72.130 Mio. im Wesentlichen im Segment Corporate-Treasury, was teilweise durch eine gegenläufige Entwicklung im Segment Markets ausgeglichen wurde. Die Handelsaktiva reduzierten sich im Segment Markets um € 9.132 Mio. auf € 210.237 Mio. vor allem infolge unseres aktiven Bilanzmanagements.

Die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ist im Wesentlichen vom höheren allgemeinen Zinsumfeld beeinflusst und weist einen Anstieg um € 2.843 Mio. auf € 97.623 Mio. auf. Insbesondere das Segment Banking trug zu dieser Entwicklung bei. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um € 452 Mio. auf € 42.645 Mio., was im Wesentlichen auf geringere Treasury-Aktivitäten zurückzuführen ist. Die Handelspassiva reduzierten sich im Segment Markets vor allem infolge der Marktvolatilitäten und Marktunsicherheiten im Zusammenhang mit den geopolitischen Turbulenzen um € 12.249 Mio. auf € 182.292 Mio. Die nachrangigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um € 2.386 Mio., was auf eine durchgeführte Stärkung der Kapitalbasis um € 2,5 Mrd. durch die Ausgabe einer verzinslichen nachrangigen Tier-2-Anleihe zwischen der J.P. Morgan SE (Emittent) und J.P. Morgan International Finance Limited (Käufer) zurückzuführen war.

4.1.4. Überleitung des Ergebnisses nach Steuern von IFRS auf HGB

MIO. € 2023 2022
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) (IFRS) 1.684 1.238
Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte -27 -41
Risikoabschlag nach § 340e Abs. 3 HGB und Rücklage nach § 340e Abs. 4 HGB -211 -181
Kreditrisikovorsorge 28 -48
Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens 20 -85
Day-1 P&L und andere Bewertungsunterschiede im Zusammenhang mit Vermögens werten, die zum FVPL nach IFRS vs. AC nach HGB bewertet werden 20 63
ESG FVPL -5 11
Steuern 5 -76
Sonstige 5 4
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) (HGB) 1.518 884

Das Ergebnis nach Steuern zum 31. Dezember 2023 nach HGB beträgt € 1.518 Mio. im Vergleich zu € 1.684 Mio. nach IFRS (€ 166 Mio. niedriger nach HGB). Neben Bewertungsunterschieden sind auch Unterschiede im Ausweis der Grund für Divergenzen der beiden Rechnungslegungsstandards.

Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte, die sich auf den Geschäfts- oder Firmenwert beziehen, werden zwischen IFRS und HGB unterschiedlich behandelt. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus Wiederbeschaffungskosten im Zusammenhang mit dem Brexit-Personaltransfer entstanden ist, wird nach HGB abgeschrieben, während er nach IFRS direkt dem Eigenkapital zugeschrieben wurde. Diese Abschreibungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf € 27 Mio.

Die handelsbezogene Sonderrücklage und der VaR-Risikoabschlag beliefen sich zum Jahresende 2023 auf insgesamt € 211 Mio., davon entfielen € 210 Mio. auf die handelsbezogene Sonderrücklage und € 1 Mio. auf den VaR-Risikoabschlag. Gemäß dem § 340e Abs. 4 HGB ist die Bank verpflichtet, mindestens 10% des Nettohandelsertrags einem handelsbezogenen Sonderposten zuzuführen, wenn dieser Sonderposten nicht mindestens 50% des durchschnittlichen Nettohandelsertrags der letzten 5 Jahre ausmacht (lediglich Jahre mit einem Nettoertrag des Handelsbestands, keine Jahre mit einem Nettoaufwand des Handelsbestands jeweils vor Bildung der Sonderrücklage). Darüber hinaus muss die Bank gemäß § 340e Abs. 3 HGB Finanzinstrumente im Handelsbuch zu ihrem beizulegenden Zeitwert bilanzieren und bewerten, wobei eine Bewertungsanpassung basierend auf dem VaR des Handelsbuchs zu berücksichtigen ist. Diese Bewertungsanpassung hat den Zweck, das potenzielle Risiko, dass am Bilanzstichtag berücksichtigte noch unrealisierte Gewinne künftig nicht realisiert werden können, mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit abzudecken.

Die Kreditrisikovorsorge nach HGB hat einen umfassenderen Anwendungsbereich als nach IFRS, sodass zur Veräußerung gehaltene Darlehen und Darlehen zum beizulegenden Zeitwert der ECL-Berechnung unterliegen. Die Kreditrisikovorsorge aufgrund des unterschiedlichen Umfangs belief sich auf € 28 Mio. im Geschäftsjahr.

Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens führte zu einer Differenz von € 20 Mio. zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards. Dies ist auf die Bewertungsparameter für Pensionsverpflichtungen und Marktpreisbewegungen von erfolgswirksam bewerteten Vermögenswerten nach HGB gegenüber dem sonstigen Ergebnis nach IFRS zurückzuführen.

Weitere Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS, die sich auf das Handelsergebnis und den Zinsüberschuss auswirken, beziehen sich auf die "mark-down" Bewertungsdifferenz und die Day-1 P&L für Vermögenswerte, die in Level 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind. Die "mark-down" Bewertungsdifferenz besteht in der Aufhebung der Abschreibung für Kredite (in IFRS "Halten und Verkaufen") nach HGB. Darüber hinaus unterliegen diese Kredite dem Anwendungsbereich der ECL-Ermittlung, was bei IFRS nicht der Fall ist. Day-1 P&L ist eine weitere Bewertungsdifferenz, die nach IFRS durchgeführt, aber nach HGB nicht angewendet wird. Day-1 P&L stellt die Gewinne oder Verluste dar, die (zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes) als Differenz zwischen einem Transaktionspreis (in Bezug auf einen Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit) und dem beizulegenden Zeitwert des Postens erfasst werden (wir verweisen auf Anhang 30. für weitere Details zur in IFRS angewendeten Fair-Value-Hierarchie und Fair-Value-Bewertung). Nach HGB erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Einklang mit § 255 Abs. 4 HGB (vgl.HGB Anhang 2.2.). Der Betrag, der sich aus diesem unterschiedlichen Ansatz zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards ergibt, belief sich auf insgesamt € 20 Mio., wobei der Abschlag von Krediten ("Halten und Verkaufen") € 7 Mio. und der Day-1 P&L Effekt € 27 Mio. beträgt.

Das Handelsergebnis wird durch einen weiteren Unterschied beeinflusst, der mit der Behandlung von ESG-Krediten nach IFRS i.H.v. € 5 Mio. zusammenhängt. Da die zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltenen ESG-Kredite die Beurteilung, inwieweit deren Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen ("SPPI"-Test) umfassen, nicht bestanden haben, wurden sie als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bilanziert. Bei diesen Krediten wurde ein Zinssatz vereinbart, der an bestimmte ESG-Kriterien des Darlehensnehmers geknüpft ist. Diese ESG-Kriterien stellen kein eingebettetes Derivat dar, welches nach HGB vom Grundgeschäft zu separieren ist. Dementsprechend werden diese ESG-Kredite nach HGB in ihrer Gesamtheit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, woraus sich der vorgenannte Unterschiedsbetrag zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards ergibt.

Steuern werden nach IFRS und HGB unterschiedlich behandelt. Nach HGB werden latente Steuern aufgrund des Wahlrechts (gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) nicht angesetzt. Darüber hinaus werden laufende Steuern nach IFRS unterschiedlich behandelt. Der auf Steuern entfallende Gesamtunterschied für das Jahresende 2023 beträgt € 5 Mio.

"Sonstige" umfasst alle Bewertungsunterschiede, die im Vergleich zu den oben genannten Sachverhalten nicht wesentlich sind.

4.1.5. Vermögensüberleitung von IFRS auf HGB

MIO. € 2023 2022
Bilanzsumme (IFRS) 421.006 435.829
Derivate und Barsicherheiten -138.630 -147.028
Notional Pooling 15.874 7.749
Forderungen aus Reverse Repo-Geschäften 53.792 107.402
Salden bei zentralen Gegenparteien im Zusammenhang mit OTC-Derivaten -31.730 -40.180
Sonstige 140 752
Bilanzsumme (HGB) 320.452 364.524

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 nach HGB lag bei € 320,5 Mrd. gegenüber € 421,0 Mrd. nach IFRS und ist damit um € 100,5 Mrd. niedriger. Neben Bewertungsänderungen unterscheiden sich die beiden Rechnungslegungsstandards auch in der Darstellung.

Auf der Aktivseite werden nach HGB die Forderungen aus Reverse Repo-Geschäften (ausgenommen Reverse Repo-Positionen des Bankbuchs) i.H.v. € 90,3 Mrd. von den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden in den Handelsbestand auf der Aktivseite umgegliedert. Derivate und Barsicherheiten werden in den beiden Rechnungslegungsstandards unterschiedlich behandelt. Dieser Unterschied i.H.v. € 138,6 Mrd. ist in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Die Differenz zeigt den Nettobetrag zwischen dem, was nach IFRS (im Einklang mit IAS 32) und nach HGB aufzurechnen ist (in Übereinstimmung mit lokalen deutschen Vorschriften). Die unterschiedlichen Regelungen zur Verrechnung und Behandlung von Derivaten und Barsicherheiten sind die wesentlichen Einflussfaktoren auf den vorgenannten Unterschied zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards.

Ein weiterer Unterschied zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards i.H.v. € 15,9 Mrd. entfällt auf das Notional Pooling, bedingt durch abweichende Anforderungen an die Verrechnung. Die beim Notional Pooling angewendeten Netting-Kriterien nach IFRS sind nach HGB, wo die Regelungen zur Verrechnung strenger sind, nicht anwendbar und somit wird die hierbei in IFRS vorgenommene Verrechnung für HGB rückgängig gemacht.

Reverse Repo-Geschäfte machen eine Differenz von € 53,8 Mrd. zwischen den beiden Rechnungslegungsgrundsätzen aus, die sich auf die Darstellung dieser Instrumente beziehen. Eine Saldierung der Positionen ist nach HGB nicht zulässig. Daher erfolgt eine Umkehrung im Vergleich zu IFRS.

Darüber hinaus führt die Bilanzierung des Clearings von OTC-Derivaten über zentrale Gegenparteien (CCP, central counterparty) zu einer nach HGB nicht anwendbaren Aufrechnung der Bilanz i H.v. € 31,7 Mrd.

Die Kategorie "Sonstige" umfasst mehrere Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungsstandards. Die Wesentlichen sind: Client Money (Treuhandvermögen), das für IFRS-Zwecke aus der Bilanz ausgebucht wird, während für HGB die Salden in Höhe des Betrags unter Treuhandvermögen/ Treuhandverbindlichkeiten i.H.v. € 3,6 Mrd. ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist die nach IFRS unter bestimmten Voraussetzungen zulässige Verrechnung von ausgefallenen Forderungen und Verbindlichkeiten i.H.v. € 0,6 Mrd. nach HGB nicht zulässig. Außerdem ist der Bruttoaufschlag des CCP-Clearings von börsengehandelten Derivaten nach IFRS zulässig, während es nach HGB keine solche Anwendbarkeit gibt und einen Betrag von € 4,8 Mrd. ausmacht. Latente Steuern wurden im HGB-Abschluss aufgrund des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1, Satz 2 HGB nicht aktiviert.

4.2. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE (HGB)

4.2.1. Ertragslage

Per Dezember 2023 blieb der Provisionsüberschuss mit € 2.141 Mio. relativ stabil und ging nur leicht um 0,3% im Vergleich zum Vorjahreswert zurück. Der Zinsüberschuss zeigt einen positiven Trend, der vor allem durch mehrere Leitzinserhöhungen der Zentralbanken in 2023 begründet ist, und wird mit € 830 Mio. um € 173 Mio. höher als im Vorjahr ausgewiesen.

In 2023 lag der Nettoertrag aus Handelsbeständen bei € 1.893 Mio. und war mit € 525 Mio. deutlich über dem Vorjahreswert. Dies ist einerseits auf die Kundenhandels- und Market-Making-Aktivitäten zurückzuführen. Andererseits wurde dies überkompensiert durch die Erträge aus den Reverse Repo-Geschäften im Segment Markets, die in HGB im Handelsergebnis bilanziert werden und in IFRS im Zinsergebnis ausgewiesen werden (vgl. Kapitel 4.1.1., 4.1.4. und 4.1.5. des Lageberichts).

Im Geschäftsjahr 2023 trugen die Erträge aus der Auflösung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft i.H.v. € 83 Mio. (in 2022 Aufwendungen aus der Zuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft i.H.v. € 115 Mio.) erkennbar zum Ergebnis vor Steuern bei.

Die gesamten Verwaltungskosten und Abschreibungen nahmen im Jahr 2023 leicht um 2% ab, was im Wesentlichen auf höhere fusionsbezogene Verwaltungsaufwendungen im Vorjahr zurückzuführen ist, die in 2023 nicht erneut entstanden sind, sowie auf einen Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung, bedingt durch die positive Marktwertentwicklung des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen im Geschäftsjahr gegenüber einer negativen Marktwertveränderung im Vorjahr.

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit stieg deutlich von € 1.466 Mio. auf€ 2.398 Mio. € an. Das Jahresergebnis im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf einen Jahresüberschuss von € 1.518 Mio.

4.2.2. Finanzlage

4.2.2.1. Grundsätze und Ziele

Die grundsätzlichen Aussagen über die Zusammensetzung der Bilanz weichen nicht wesentlich von den im entsprechenden IFRS-Abschnitt getroffenen Aussagen ab. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 hat sich gegenüber der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 von € 364,5 Mrd. auf € 320,5 Mrd. verringert. Die wesentlichen Treiber für den Rückgang waren Positionen im Handelsbestand - im Wesentlichen in Debt und Equity Derivatives - sowie der Rückgang von Forderungen und Verbindlichkeiten an/gegenüber Banken, die durch geringere EUR-Überschuss-Liquidität (im Geschäftsbereich Corporate-Treasury) verursacht wurde. Des Weiteren gingen gestellte Sicherheitsleistungen (in Markets) zurück.

4.2.2.2. Kapitalstruktur

Die Angaben zur Kapitalstruktur nach HGB unterscheiden sich nicht zu denen, die in der entsprechenden IFRS-Sektion gemacht wurden.

4.2.2.3. Außerbilanzielle Geschäfte

Die Angaben zu außerbilanziellen Geschäften unterscheiden sich nicht zwischen IFRS und HGB.

4.2.3. Vermögenslage

Die Forderungen an Kunden stiegen um € 10.989 Mio. auf € 47.156 Mio. an. In erster Linie ist dies durch die Forderungen im Kreditgschäft begründet (hauptsächlich in den Segmenten Banking und Commercial Banking). Die Forderungen an Kreditinstitute einschließlich der Guthaben bei Zentralnotenbanken sind um € 3.580 Mio. auf € 122.038 Mio. gesunken (davon Guthaben bei Zentralnotenbanken € 1.769 Mio. und Forderungen an Zentralnotenbanken € 61.897 Mio.), was in erster Linie auf den geringeren Liquiditätsbedarf der operativen Geschäftssegmente zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um € 17.157 Mio. auf € 120.313 Mio., was hauptsächlich auf die gestiegenen Einlagen im Geschäftsbereich Payments und im Segment Commercial Banking zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich aufgrund geringerer konzerninterner Treasury-Aktivitäten zum Bilanzstichtag um € 15.542 Mio. deutlich auf€ 37.366 Mio. Weitere Gründe für die Verkürzung der Bilanz liegen im Wesentlichen im Rückgang des Handelsbestands um € 43.279 Mio. auf der Aktivseite und € 48.882 Mio. auf der Passivseite der Bilanz, hauptsächlich aufgrund der Marktunsicherheiten und Marktvolatilitäten im Laufe des Jahres.

Die Bilanzsumme der J.P. Morgan SE ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 12% gesunken und lag zum 31. Dezember 2023 bei € 320.452 Mio.

4.2.3.1. Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Zusammenfassend kann die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage als positiv und stark beurteilt werden. Die Erwartungen von Anfang 2023 an die Entwicklung des Jahresüberschusses wurden dank der starken Geschäftsleistung über die meisten Geschäftsbereiche hinweg klar übertroffen, mit Ausnahme des Investment Bankings aufgrund der bereits bestehenden und neu aufgetretenen Unsicherheiten durch die jüngsten geopolitischen Spannungen. Die im Jahr 2023 und in 2022 durchgeführten Kapitalmaßnahmen zeigten im Jahresverlauf die erwartete Wirkung auf die Kapitalquoten. Die Anforderungen an die Liquidity Coverage Ratio blieben im Geschäftsjahr wie prognostiziert deutlich über dem Schwellenwert.

4.3. FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

4.3.1. Finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren nach IFRS, die zur internen Steuerung der J.P. Morgan SE definiert wurden, umfassen insbesondere absolute KPIs wie das Zinsergebnis, den Provisionsüberschuss sowie das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. Daneben werden Eigenkapitalrentabilität, Cost-Income-Ratio, Rendite auf risikogewichtete Aktiva und die Gewinnspanne vor Steuern zur Messung der Leistungsfähigkeit herangezogen. Die KPIs werden direkt aus den Informationen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des IFRS-Einzelabschlusses abgeleitet und stellen sich für das aktuelle und vorangegangene Geschäftsjahr wie folgt dar:

MIO. € 2023 2022
Summe aus Zins-/Provisionsüberschuss und weiteren zinsunabhängigen Erträgen 5.617 4.817
Zinsergebnis 1.440 535
Provisionsüberschuss 2.664 2.616
Risikovorsorge im Kreditgeschäft -56 67
Summe aus Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen auf Sachanlagen 3.106 3.007
Ergebnis vor Steuern 2.567 1.743
Jahresüberschuss 1.684 1.238
Eigenkapital 25.390 23.700
Eigenkapitalrentabilität (RoE) (Jahresüberschuss / Eigenkapital) 6,83% 5,22%
Kapitalrendite (Jahresüberschuss/ Bilanzsumme) 0,40% 0,28%
Rendite auf risikogewichtete Aktiva (RoRWA) (Jahresüberschuss / Risikogewichtete Aktiva) 1,42% 1,15%
Cost-Income-Ratio (Summe aus Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen auf Sachanlagen / Summe aus Zinsergebnis / Provisionsüberschuss und weiteren zinsunabhängigen Erträgen) 55,29% 62,42%
Gewinnspanne vor Steuern (Ergebnis vor Steuern/Summe aus Zins-/ Provisionsüberschuss und weiteren zinsunabhängigen Erträgen) 45,70% 36,19%
Kernkapitalquote 1 19,96% 19,73%
Gesamtkapitalquote 1 34,41% 33,80%

1 beinhaltet die Erfassung des Gewinns 2023

Für den Jahresüberschuss war ein Anstieg von € 1.238 Mio. auf € 1.684 Mio. im Jahr 2023 zu verzeichnen. Die Eigenkapitalrendite (RoE) erhöhte sich von 5,2% im Vorjahr auf 6,8% im Jahr 2023. Die Cost-Income-Ratio hat sich von 62,4% im Vorjahr auf 55,3% verbessert. Das Gesamtkapital in der J.P. Morgan SE erhöhte sich, sodass wir zum 31. Dezember 2023 eine Gesamtkapitalquote von 34,4% ausweisen. In unserem letztjährigen Ausblick für 2023 hatten wir eine stabile Entwicklung der Kernkapitalquote und der Gesamtkapitalquote erwartet, die wir im Laufe des Jahres 2023 sogar verbessern konnten. Darüber hinaus hatten wir in unserem Plan für 2023 eine Cost-Income-Ratio vor Risikovorsorge von unter 61% 4 angestrebt, die wir mit 55,3% für das Jahr 2023 ebenfalls übertroffen haben.

4.3.2. Geschäftstreiber, Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und Operative Exzellenz

Die nichtfinanziellen Leistungen eines Unternehmens stellen ein Bindeglied zwischen wertschöpfenden Aktivitäten und seiner wirtschaftlichen Leistung dar. Um ein ganzheitliches Bild unserer Leistung zu vermitteln, konzentrieren wir uns im folgenden Abschnitt auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

Im Rahmen unseres strategischen Planungsprozesses haben wir Steuerungskennzahlen für jedes Segment definiert, und jedes Segment überwacht seine spezifischen Treiber als Indikatoren für die strategische Ausrichtung auf den Geschäftsplan der Bank. Darüber hinaus bekennen wir uns voll und ganz zu den Geschäftsprinzipien des Konzerns, die sich in klar definierte Ziele für die J.P. Morgan SE übersetzen lassen und auf dem Leitsatz "First Class Business" basieren. Diese regelmäßig überwachten Ziele berücksichtigen auch den Ansatz der Bank, das globale Geschäftsmodell soweit wie möglich im Interesse unserer Kunden und mit Blick auf die Einhaltung regulatorischer Vorgaben zu nutzen und sich zudem zu einer starken Governance zu bekennen.

Exceptional Client Service

Bei der J.P. Morgan SE messen wir Exceptional Client Service unter anderem an der Anzahl der Kundenbeschwerden und nutzen die jeweiligen Beschwerden, um unsere Produkte, Dienstleistungen und die zugrunde liegenden Services zu verbessern. Im Jahr 2023 ging die Anzahl der eingereichten Beschwerden gegenüber den Vorjahren leicht zurück, was vor dem Hintergrund unserer Produktangebote und Services mit unseren Erwartungen übereinstimmt. Wir nehmen alle Beschwerden und jede Form von Rückmeldung unserer Kunden sehr ernst und bemühen uns, alle Probleme zu adressieren und langfristige Lösungen finden zu können.

4 Der geplante Zielwert für die Cost-Income-Ratio vor Risikovorsorge wurde während des Geschäftsjahres überarbeitet (der initiale Plan sah eine Cost-Income-Ratio von unter 65% vor).

Operational Excellence

Unser Geschäftsbereich Investment Banking konnte auch 2023 seine starke Wettbewerbsposition behaupten und lag mit einem EWR-Wallet-Anteil von 7,2% für das Geschäftsjahr im fünften Jahr in Folge auf dem ersten Platz. Die Gesamtzahl der Kunden im Firmenkundengeschäft entwickelte sich positiv, und im Zahlungsverkehr sehen wir angesichts der starken Entwicklung der Kundeneinlagen und des Euro-Clearing-Volumens weiterhin eine starke Grundlage für unseren Wachstumskurs; hier konnten wir unseren Platz in der Rangliste 2023 verbessern (von Platz 3 auf Platz 2).

Ein weiterer guter Maßstab für Effizienz und Automatisierungsgrad in diesem Geschäft ist die Straight-Through-Processing (STP)-Rate. Hier konnten wir 2023 unsere interne Zielvorgabe von 98,5% für 2023 übertreffen. Dies ist der Prozentsatz der Transaktionen, die von Anfang bis Ende ohne manuelles Eingreifen direkt durch das System geleitet werden. Für 2024 wollen wir diese Rate auf 98,8% erhöhen.

Bei Securities Services sind verwahrte Vermögenswerte (AUC) von € 2,6 Billionen und verwaltete Vermögenswerte (AUM) von € 850 Mrd. ein weiterer Vertrauensbeweis unserer Kunden in die J.P. Morgan SE. Im Commercial Banking verzeichneten wir ein stabiles Wachstum zusammen mit einer soliden Basis an Kundeneinlagen.

Das Segment Markets erzielte 2023 trotz niedrigerer Volatilität, herausfordernden geopolitischen Umständen und geldpolitischen Änderungen im Geschäftsjahr eine starke Leistung in einem reifen und äußerst wettbewerbsintensiven Markt. Auch die Private Bank trug mit steigenden Kundensalden und Mittelzuflüssen zur Performance der J.P. Morgan SE bei, gestützt auf Kundenakquise, die den Plan um 40% übertraf.

Um die Breite des Geschäftes des Konzerns zu unterstützen, spielt Technologie eine Schlüsselrolle. JPMorgan Chase sieht sich als eines der größten technologieorientierten Unternehmen der Welt und investiert $ 15 Mrd. in Technologie - mit beispielloser globaler Dimension und Geschwindigkeit 5. Die Technologiestrategie hat zum Ziel, erstklassige Produkte, Plattformen und Kundenschnittstellen in allen Segmenten bereitzustellen und die Softwareentwicklung und -infrastruktur zu stärken sowie den Konzern und seine Kunden zu schützen.

A Commitment to Integrity, Fairness and Responsibility

Weitere Informationen darüber, wie wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und unsere Kunden und Mitarbeiter/-innen unterstützen, finden Sie in Abschnitt 3. in der Anlage: Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht 2023 in diesem Geschäftsbericht.

A Great Team and Winning Culture

Die J.P. Morgan SE hatte im Jahr 2023 durchschnittlich 4.649 Mitarbeiter/-innen, im Vergleich zu durchschnittlich 4.105 Mitarbeitern / -innen im Vorjahr 6. Der Anstieg ist vor allem der Übertragung der Geschäftstätigkeiten und Mitarbeiter/ -innen der JPMCB Paris auf die JPMSE Paris sowie dem Aufbau unseres Standorts in Berlin für zukünftige Geschäftstätigkeiten zuzuschreiben.

Die Fluktuationsrate in 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken und lag bei 6,3%, was unseren Erwartungen entsprach. Von der Gesamtzahl der Mitarbeiter/-innen nutzten 3% flexible Arbeitszeitregelungen 7.

5 ungeprüft
6 Davon ausgenommen sind Praktikanten / -innen und Teilzeitkräfte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 20 Stunden.
7 Flexible Arbeitsregelung definiert als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die anspruchsberechtigt für Sozialleistungen der Bank sind

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote)

Im Jahr 2022 wurde die Fünf-Jahres-Zielgröße von 30% für den Frauenanteil sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand der ehemaligen J.P. Morgan AG vom Aufsichtsrat der J.P. Morgan SE bestätigt. Somit ist es das Ziel, dass mindestens vier Frauen im 12-köpfigen Aufsichtsrat beziehungsweise mindestens zwei Frauen im 6-köpfigen Vorstand vertreten sind. Ebenso hat der Vorstand eine Zielgröße von 30% Frauen auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bestätigt. Die Zielgröße wird im Jahr 2024 für Schlüsselebenen unterhalb des Vorstands und im Jahr 2027 für Aufsichtsrat und Vorstand überprüft.

Wir wissen, dass wir noch mehr tun müssen, um die Vertretung von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Unterstützt durch das konzernweite Rahmenwerk für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (DEI) arbeitet der Vorstand kontinuierlich an der Weiterentwicklung einer inklusiven Arbeitsplatzkultur. Wir möchten, dass unsere Mitarbeiter/-innen jeden Tag ihre ganze, authentische Persönlichkeit zur Arbeit bringen, wissend, dass sie alle die gleichen Chancen für ihre berufliche Weiterentwicklung haben. DEI macht die Bank und unseren Konzern stark, und wir möchten eine Belegschaft aufbauen, die Menschen mit einzigartigen Fähigkeiten, Hintergründen und beruflichen Erfahrungen zusammenbringt.

4.4. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Als nahestehende Unternehmen der J.P. Morgan SE haben wir unser Mutterunternehmen, J.P. Morgan International Finance Ltd., die J.P. Morgan Securities plc, die JPMorgan Chase Bank, N.A., sowie die J.P. Morgan Structured Products B.V. identifiziert. Als nahestehende Personen behandeln wir die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der J.P. Morgan SE und deren Familienangehörige sowie Prokuristen der J.P. Morgan SE.

Folgende finanzielle Transaktionen werden mit nahestehenden Unternehmen getätigt:

Geldmarkttransaktionen, Anlage und Aufnahme von Geldern

Übernahme von Finanzgarantien

Fremdwährungsgeschäfte

Intraday- und Überziehungskredite

Geschäfte in OTC-Derivaten sowie weitere Geschäfte im Handelsbuch

Geschäfte im Global Clearing- und Cash Equity-Bereich

Reverse Repos

Nostrokontenführung

Bereitstellung von nachrangigem Kapital

Bezug und Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen

4.4.1. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG

Die J.P. Morgan SE ist ein abhängiges Unternehmen der J.P. Morgan International Finance Limited. Da kein Beherrschungsvertrag zwischen den Unternehmen besteht, hat der Vorstand der J.P. Morgan SE gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung schließt:

"Der Vorstand erklärt, dass die J.P. Morgan SE für jedes Rechtsgeschäft nach den Umständen, die ihm zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das einzelne Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

4.5. INTERNES KONTROLLSYSTEM

4.5.1. Allgemeine Anmerkungen

Zur Darstellung der Risiken und der Verfahren zur Risikobegrenzung verweisen wir auf die im Risikobericht getroffenen Ausführungen. Das interne Kontrollsystem ("iKS") und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der J.P. Morgan SE umfassen Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen, um die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen sowie die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu garantieren. Das interne Kontrollsystem besteht aus den Bereichen Steuerung und Überwachung. Organisatorisch verantwortlich für die Steuerung ist der Bereich Financial Control & Tax.

Die Überwachungsmaßnahmen setzen sich aus in den Prozess integrierten Elementen sowie externen, unabhängigen Elementen zusammen. Zu den integrierten Maßnahmen zählt unter anderem ein monatlicher Kontrollprozess über alle Geschäftsbereiche der Bank hinweg, bei dem die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf richtige Darstellung und Risiken hin untersucht und bestätigt werden. Des Weiteren wird das Vier-Augen-Prinzip durchgängig angewandt, und es erfolgen technische Kontrollen, im Wesentlichen durch softwaregesteuerte Prüfmechanismen. Darüber hinaus erfüllen qualifizierte Mitarbeiter / -innen mit entsprechenden Kompetenzen sowie spezialisierte Funktionen wie Financial Control & Tax prozessintegrierte Überwachungs- und Kontrollfunktionen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat (hier insbesondere der Prüfungsausschuss) sowie die Interne Revision sind mit prozessunabhängigen Prüfungsmaßnahmen in das interne Überwachungssystem eingebunden. Das Risikomanagementsystem ist im Hinblick auf die Rechnungslegung darauf ausgerichtet, Risiken fehlerhafter Buchführung, Rechnungslegung und Berichterstattung rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu kommunizieren.

4.5.2. IT-Einsatz

Die in der Bank zur Erfassung buchhalterischer Vorgänge verwendete Software besteht aus konzernweit verwendeten it-Systemen. Die Ordnungsmäßigkeit der verwendeten Programme und Schnittstellen wird regelmäßig untersucht und bestätigt. Im Rahmen der Prüfung der Informationstechnologie wird an allen Standorten der Rechenzentren der ordnungsmäßige Betrieb der rechnungslegungsrelevanten Anwendungen durch die Konzernrevision geprüft. Das komplette EDV-System, darunter auch alle rechnungslegungsrelevanten Systeme, ist gegen unbefugte Zugriffe gesichert.

4.5.3. Schlüsselregelungen und Kontrollaktivitäten

Die Regelungen und Maßnahmen des internen Kontrollsystems sollen sicherstellen, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit gesetzlichen und internen Vorschriften zeitnah und vollständig erfasst sowie Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Durch die Buchungsunterlagen wird eine verlässliche und nachvollziehbare Informationsbasis geschaffen.

Im J.P. Morgan-Konzern werden die Regelungen des Financial Accounting Standard Boards als einheitliche Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze nach US-GAAP angewandt und durch die Konzernabteilung Accounting Policies ergänzt und kommentiert. Hier sind ebenfalls Regelungen in Bezug auf die Konzern-Verrechnungspraxis getroffen. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB sowie des IFRS-Einzelabschlusses für die J.P. Morgan SE erfolgt jeweils eine Überleitungsrechnung vom Abschluss nach HGB und IFRS. Hierbei regeln lokale Arbeitsanweisungen im Detail die formalen Anforderungen und die materiellen Angaben im Jahresabschluss bzw. IFRS-Einzelabschluss.

5. Prognosebericht

5.1. WESENTLICHE CHANCEN UND RISIKEN FÜR DAS KOMMENDE GESCHÄFTSJAHR

Im Rahmen des 3-Jahres-Geschäftsplans und der Strategie der J.P. Morgan SE spielen natürlich auch externe Faktoren eine entscheidende Rolle, da diese einerseits ein erhebliches Risiko für die Umsetzung unserer Pläne darstellen und andererseits durch proaktives und entschlossenes Handeln neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen könnten. Dabei werden die wichtigsten Branchentrends im Rahmen unserer Geschäftsstrategie betrachtet, wie diese sich im ausgelaufenen Geschäftsjahr auf das Geschäft ausgewirkt haben und/ oder in den kommenden Jahren auswirken werden.

5.1.1. Branchentrends

Makroökonomische und geopolitische Faktoren

Nach verhaltenem Wachstum im Vorjahr ist die EU-Wirtschaft schwächer als erwartet in das Jahr 2024 gestartet. Nachdem im zweiten Halbjahr 2023 eine technische Rezession knapp vermieden werden konnte, sind die Aussichten für die EU-Wirtschaft im ersten Quartal 2024 weiterhin schwach. Die langfristigen Effekte der Jahre der expansiven Geld- und Finanzpolitik werden die Wirtschaft 2024 prägen. Auch wenn die in kurzer Zeit umgesetzten sukzessiven Zinserhöhungen vermutlich früher oder später umgekehrt werden, stellt sich das Zinsumfeld dennoch völlig anders dar als das, was die westlichen Länder in der jüngsten Vergangenheit erlebt haben, und eine rasche Erholung scheint nicht wahrscheinlich.

In den USA und Europa ist die Inflation insgesamt zurückgegangen, sodass für die Zentralbanken der Handlungsspielraum geschaffen wurde, Zinsen senken zu können. Wir gehen davon aus, dass die US-Notenbank und die EZB dies bis Ende 2024 tun werden.

Während die Rezession in der Eurozone voraussichtlich im Frühjahr 2024 endet, wird die wirtschaftliche Schwäche weiter anhalten, da - insbesondere in Deutschland - neben dem neuen Zinsumfeld auch andere Probleme angegangen werden müssen. Die hohen Energiepreise werden weiterhin eine der Herausforderungen sein und viele, vor allem exportabhängige Unternehmen werden ihre Geschäftsstrategie angesichts der Abhängigkeit der europäischen Wirtschaft beim Import von Rohstoffen sowie beim Export von fertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen durch anhaltende und neu aufflammende geopolitischen Konflikte neu ausrichten müssen.

Die steigende Zahl von Ausfällen und negativen Ratingveränderungen bei europäischen Emittenten von Hochzinsanleihen und Leveraged Loans zum Jahresende 2023 haben auf anhaltenden Kostendruck und schwächere Absatzvolumen hingedeutet. Anfang 2024 haben daher verschiedene Emittenten von Anleihen und Krediten Umstrukturierungsprozesse angestoßen oder Berater beauftragt. Es wird allgemein angenommen, dass Anleihen- und Kreditausfälle 2024 weiter zunehmen werden.

Die geopolitischen Risiken in der Ukraine und im Nahen Osten sind weiter hoch. Mit der zunehmenden Entschlossenheit der Europäischen Kommission, in Konfrontation zu Russland (und vielleicht sogar zu China) zu gehen, erhöht Europa die geopolitischen Risiken für die europäische Wirtschaft. Der Handelskonflikt zwischen den USA und China könnte sich ebenfalls verschärfen. Die Wechselwirkungen zwischen den laufenden Krisen in der Welt könnten die Märkte 2024 belasten.

Mögliche Rückschläge im Konflikt mit Russland und der Wandel zu einer multipolaren Welt würden den politischen und wirtschaftlichen Druck in Europa vermutlich erhöhen. Man erinnere sich daran, dass im Zuge des Zusammenbruchs der Sowjetunion und des Umbruchs zu einer unipolaren Welt etwa 25 neue Länder (als politische Einheiten) entstanden sind. Es ist nicht undenkbar, dass die teilweise Rückkehr zu einer multipolaren Welt gleichermaßen zu einer Neugestaltung geopolitischer Gegebenheiten führen könnte.

ESG und Klimawandel

Der Klimawandel ist eine globale Herausforderung. Er stellt bereits erhebliche Risiken für Unternehmen und Gemeinschaften überall auf der Welt dar und wird dies zukünftig noch verstärkt tun. Seit dem Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015 ist der Klimawandel einer der wichtigsten Treiber für die Marktauswirkungen von ESG-Faktoren. Trotz schwieriger makroökonomischer Bedingungen, insbesondere aus geopolitischer Sicht, rechnen wir damit, dass Nachhaltigkeit als Megatrend bestehen bleibt und die Finanzbranche weiter prägen wird. Das Wachstum von ESG-Strategien stützt sich auf Rekordwerte bei nachhaltiger Finanzierung und das sich entwickelnde aufsichtsrechtliche Rahmenwerk in Europa. Dabei gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zunehmend an Bedeutung.

Der Klimawandel ist weiterhin Hauptfokus vieler ESG-Strategien, und wir erwarten, dass Investoren immer größeres Augenmerk auf glaubwürdige Transitionsstrategien in stark exponierten Sektoren wie z.B. Öl und Gas sowie Zement richten werden. Der Klimawandel wirkt sich letztlich auf jede Branche einschließlich der Finanzindustrie aus. Wir sehen neue Geschäftschancen für die J.P. Morgan SE, Unternehmen zu unterstützen, die sich mit dem durch den Klimawandel und seinen Folgen ausgelösten Übergang auseinandersetzen und sich positionieren, um die eigene Geschäftsstrategie entsprechend anzupassen. Für die Bank wird dieser Transformationsprozess vom ESG-Koordinator geleitet, der direkt an den CEO der Bank berichtet. Abschnitt 3.1. unseres Gesonderten Nichtfinanziellen Berichts beschreibt, wie wir unsere Kunden beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen.

Aber das ESG-Spektrum umfasst nicht nur den Klimawandel. Wir erwarten, dass Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion zunehmend strategische Faktoren für Unternehmen werden, um Investoren und talentierte Mitarbeiter/-innen zu gewinnen und globale Werte zu vertreten, die unser Zusammenleben und gemeinsames Arbeiten zukünftig prägen sollen. Wir berichten über Soziales und unsere Mitarbeiter/-innen in Abschnitt 3. unseres Gesonderten Nichtfinanziellen Berichts.

IT- und Cybersicherheit

Das Jahr 2024 wird neue Herausforderungen rund um Cybersicherheit bringen, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Einzelpersonen haben können.

Im Jahr 2023 sahen wir rasante Fortschritte bei der Entwickung von Anwendungen und Tools, die generative Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. KI birgt Potenzial für Abwehr und Verteidigung und kann für Cybersicherheitskontrollen von Nutzen sein. KI kann Netzwerkverkehr in Echtzeit untersuchen und potenzielle Sicherheitsbedrohungen erkennen. Wir können KI außerdem verwenden, um Verhaltensweisen zu identifizieren, die auf böswillige Aktivitäten schließen lassen, und so proaktive Abwehrmaßnahmen unterstützen. Das bedeutet jedoch auch, dass die Widersacher unabhängig von deren Kenntnisstand mithilfe von KI einfacher Angriffe durchführen können.

Cybersicherheit wird für die J.P. Morgan SE und den Finanzsektor auch 2024 zu einem großen Teil von der anhaltenden geopolitischen Instabilität und der sozioökonomischen Volatilität getrieben sein. Geopolitische Spannungen haben weltweit zugenommen und wirken sich auf die digitale Welt aus. Nationalstaaten können Methoden wie Erpressung, Ransomware, disruptive Angriffe, Angriffe auf kritische Infrastrukturen, Diebstahl von geistigem Eigentum und Angriffe auf Lieferketten anwenden, um ihre geopolitischen Ziele zu erreichen. Desinformationskampagnen werden das öffentliche Vertrauen weiter unterminieren und die öffentliche Meinung beeinflussen. Denial-of-Service-Angriffe und Defacementkampagnen sind andere Wege, um Dienste zu stören und Reputationsschäden zu verursachen. Es steht zu vermuten, dass Kooperationen von Angreifern aus verschiedenen Regionen zunehmen werden, was ausgefeiltere Angriffe möglich macht. Während die J.P. Morgan SE und der Finanzsektor kein vorrangiges Ziel dieser Angriffe sind, könnten unsere Lieferanten ein mögliches Einfallstor zu den Systemen des Konzerns und damit zu unseren Geschäftsdaten sein. Wir sehen dies zwar als reales Risiko für den Konzern, aber auch als Gelegenheit, mit unseren Kunden, Lieferanten und der Branche zusammenzuarbeiten, um gemeinsam das Bedrohungspotenzial durch Cyberangriffe zu vermindern.

Social Engineering ist immer noch eine sehr effektive Methode, um unbefugten Zugriff zu Unternehmensnetzwerken zu erlangen. Ein aktueller Trend der Cyberkriminalität besteht zum Beispiel darin, gestohlene Daten und personenbezogene Informationen zu nutzen, um personalisierte Fallen zu entwickeln. Angreifer geben sich außerdem in Textnachrichten oder am Telefon als IT-Mitarbeiter/-innen aus, um Mitarbeiter/-innen dazu zu bringen, auf gefälschten Log-in-Seiten ihre Benutzerdaten preiszugeben. Bei Vishing-Angriffen werden Zielpersonen in betrügerischen E-Mails aufgefordert, eine Telefonnummer anzurufen, um sich gegen falsche Vorwürfe zu wehren - dabei wird letztlich Malware installiert, um Zugang zum Netzwerk zu erhalten.

Um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der konzernweiten Infrastruktur, Ressourcen und Daten, und damit auch die der J.P. Morgan SE, zu schützen, unterhält der Konzern eine umfassende Cyber-Security-Organisationseinheit, einschließlich dreier Security Operations Centers, die rund um die Uhr tätig sind. JPMorgan Chase verfügt zudem über detaillierte Reaktionspläne im Falle von Cyberangriffen, die es dem Konzern ermöglichen, umgehend zu reagieren und weitere Maßnahmen mit Strafverfolgungs- und anderen Regierungsbehörden zu koordinieren und unsere Kunden gegebenenfalls zu benachrichtigen.

Innovative Technologien

JPMorgan Chase gehört zu den bestplatzierten Banken hinsichtlich der KI-Bereitschaft 8. Zudem nutzt das Global-Research-Team weiterhin alternative Quellen wie Big Data, um unsere Anlageberatung mit Machine Learning und KI zu unterstützen. Dabei stützen wir uns zunehmend auf Tools, die generative Artificial Intelligence (AI) und Computerlinguistik nutzen. Andere Technologieunternehmen sind Experten für einen enger gefassten Bereich. JPMorgan Chase hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass wir $ 15 Mrd. 9 gleichzeitig in eine Vielzahl von Technologien investieren können. Das ist jedoch kein massiver Umbruch, sondern Teil einer kontinuierlichen Geschäftsentwicklung. Die Kunden gewöhnen sich zunehmend an das rasante Innovationstempo. Vor diesem Hintergrund sind die Banken gefordert, mit Blick auf technische Anwendungen, die Grenzen immer weiter zu verschieben.

Als fester Bestandteil der JPM-Konzernstruktur profitiert J.P. Morgan SE enorm von den globalen Investitionen des Konzerns in Technologie.

8 Statista
9 ungeprüft

5.1.2. Regulatorische Neuerungen

Die Bank unterliegt grundsätzlich supranationalen und diversen nationalen Anforderungen. Als bedeutendes Institut im Sinne der Verordnung über den Einheitlichen Überwachungsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) eingestuft, werden wir in Bezug auf aufsichtsrechtliche Angelegenheiten von einem gemeinsamen Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team, JST) beaufsichtigt, das aus der EZB und den national zuständigen Behörden in Deutschland (BaFin) und Luxemburg (CSSF) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank besteht. Da die J.P. Morgan SE in Deutschland ansässig ist, unterliegen ihre europäischen Niederlassungen dem Kreditwesengesetz (KWG) sowie dessen verwandten Vorschriften und den zugehörigen aufsichtsrechtlichen Rundschreiben der BaFin.

Kapitalanforderungen, Geschäftsresilienz und Abwicklungsmanagement

Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der EU-weiten Umsetzung der ausstehenden Basel-III-Reform und der Umsetzung der CRR III/CRD VI, die zu höherem Umsetzungsaufwand für Kreditinstitute führen werden. Nachdem am 29. Juni 2023 eine politische Einigung auf europäischer Ebene erzielt und der vereinbarte Text im Dezember 2023 vom Rat und vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments gebilligt wurde, wird die Veröffentlichung der CRR III/CRD IV im ersten Halbjahr 2024 mit Wirkung zum 1. Januar 2025 erwartet.

Vor dem Hintergrund anhaltend volatiler Märkte und steigender Zinsen und angesichts des daraus folgenden Ausfalls von Banken sind die aufsichtsrechtlichen Entwicklungen im Bereich Geschäftsresilienz und Abwicklungsmanagement für die gesamte Branche besonders relevant. Wir beobachten daher die Entwicklungen in diesem Bereich sehr genau. Dazu haben wir das Resolution & Recovery Steering Committee eingerichtet. Der Ausschuss ist bei Finance angesiedelt und das zentrale Gremium für die Überwachung aufsichtsrechtlicher Änderungen und der entsprechenden Umsetzungen in diesem Bereich.

Jüngste aufsichtsrechtliche Entwicklungen bezüglich des Abwicklungsmanagements umfassen die nach der Überprüfung des Rahmenwerks für Krisenmanagement und Einlagensicherung (Crisis Management and Deposit Insurance, CMDI) von der EU veröffentlichten Vorschläge.

Auch wenn die vorgeschlagenen Änderungen hauptsächlich auf mittlere und kleine Banken abzielen, werden sie sich auf alle Banken innerhalb der EU auswirken. Der Vorschlag beinhaltet unter anderem Änderungen bezüglich der Frühinterventionsmaßnahmen, des Informationsaustausches zwischen den national zuständigen Behörden und der Abwicklungsbehörde, der Priorisierung von Einlegern und der Verwendung von Mitteln aus nationalen Einlagensicherungssystemen.

Jüngste Entwicklungen in der Bankenbranche haben die Kapital- und Liquiditätsanforderungen sowie das Resilienzmanagement von Banken und Finanzinstituten wieder in den Fokus der Aufsichtsbehörden gerückt. Dazu haben insbesondere die jüngsten Ausfälle von Banken in den USA und der Schweiz beigetragen, die bei Aufsichtsbehörden und Regierungen sowie in der Öffentlichkeit Sorgen bezüglich einer möglichen Ausbreitung auf Banken im EWR haben aufkommen lassen.

Digitalisierung

Nach der Ankündigung des Digital Finance Package im Jahr 2020 und vor dem Hintergrund weiterer rascher technischer Fortschritte und des Drangs zur Digitalisierung haben die Aufsichtsbehörden auch 2023 wieder erhöhte Aufmerksamkeit auf diesen Bereich gelegt. Mit der Veröffentlichung von zentralen Bestandteilen des Digital Finance Package, wie der Verordnung über digitale operationale Resilienz (Digital Operational Resilience Act, DORA) und der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCA), haben die Aufsichtsbehörden bereits angekündigt, dass sie zahlreiche technische Standards und Leitlinien veröffentlichen werden, bevor die zwei Verordnungen 2025 in Kraft treten.

Auch auf lokaler Ebene ist Digitalisierung ein wichtiges Thema. Im Oktober 2023 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, FinmadiG) vorgelegt. Mit dem FinmadiG sollen die europäischen Verordnungen MiCA und DORA sowie die Geldtransferverordnung in deutsches Recht umgesetzt und die entsprechenden Aufsichtsbefugnisse reguliert werden.

Künstliche Intelligenz ist ein weiterer wesentlicher Treiber, der 2023 erheblich an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewonnen hat, da Technologien wie ChatGPT der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Als eine der ersten Regulierungsinstanzen weltweit hat die EU Ende 2022 den ersten Entwurf eines Gesetzes über künstliche Intelligenz vorgelegt, das einen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz schaffen soll. Nach aktuellem Stand soll das Gesetz Anfang 2024 verabschiedet werden. Das KI-Gesetz wird branchenübergreifende Auswirkungen haben, auch auf die Finanzbranche, und will die kommerzielle Nutzung von künstlicher Intelligenz einschließlich der Nutzung in Bankensystemen regeln. Je nach Verwendung der Software, zum Beispiel im Zusammenhang mit Bonitätsbewertungen, könnten dann für den Bankensektor sogar die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gelten.

Der Einfluss von Technologie und der digitale Einfluss nehmen weiter zu und die Menge an erfassten und gespeicherten Daten wächst kontinuierlich, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Cloud-Diensten. Angemessene Data Governance und die Erfassung, das Management und das Teilen von sowie der Zugang zu Daten sind deshalb wichtige Themen. Die EU hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Data-Governance-Gesetz bereits die Grundlagen für den Umgang mit erhobenen Daten geschaffen. Die jüngste Maßnahme in diesem Bereich ist das EU-Datengesetz, das im Januar 2024 in Kraft getreten ist und ab etwa Mitte 2025 wirksam wird. Während die DSGVO den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt und das Data-Governance-Gesetz Prozesse und Strukturen zur Förderung des Datenaustausches zwischen Unternehmen einführen will, enthält das EU-Datengesetz Bestimmungen zum Zugang zu und zur Nutzung von Daten und legt Rahmenbedingungen für das Teilen von Daten fest. Angesichts der großen Datenmenge in der Bankenbranche wird diese Verordnung auch wesentliche Auswirkungen auf die J.P. Morgan SE haben, insbesondere auf die Bereiche CTC, Technology und Data Governance.

Nachhaltige Finanzierung (ESG)

Nachhaltige Finanzierung und die Berücksichtigung von ESG-Aspekten auf allen Ebenen des Bankengeschäfts sind weiterhin zentrales Thema im regulatorischen Umfeld und werden sich in den kommende Jahren weiter auf die J.P. Morgan SE und die gesamte Branche auswirken, während zahlreiche neue Vorschriften veröffentlicht und Konsultationen zu bestehenden Vorschriften geführt werden, insbesondere im Bereich der Transparenzanforderungen und Berichtspflichten, wie die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) und erhöhte aufsichtsrechtliche Berichtspflichten und Säule-3-Offenlegungsanforderungen.

Das EU-Bankenpaket führt neue Bestimmungen zu Risikomanagement, Governance und Berichterstattung ein. Wir rechnen zwar nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen der Bank, der Umsetzungsaufwand in den genannten Bereichen wird jedoch erheblich sein.

In den nächsten Jahren wird der Konzern seine bereits begonnenen Bemühungen fortsetzen und Chancen prüfen, ausführliche Ansätze in sein Rahmenwerk zu integrieren. Laufende ESG-bezogene Programme treiben die Umsetzungsaktivitäten voran, an denen Vertreter der Geschäftsbereiche und des Risikomanagements beteiligt sind. Die Abstimmung mit anderen Funktionen wie Finance, Technology und Controls ist besonders wichtig, um die EZB-Erwartungen an die Bank vollumfänglich abzubilden. Die einzelnen Geschäftsbereiche orientieren sich an umfassenderer Projektarbeit und aktualisieren bei Bedarf geschäftsbereichsspezifische Verfahren, Prozesse und Kontrollen.

Verbraucherschutzrechte

Verbraucher- und Anlegerschutz sind in der Europäischen Union und insbesondere für die EU-Regulierungsstellen weiter ein sehr wichtiges Thema. Wie die letzten Entwicklungen des regulatorischen Umfelds gezeigt haben, rücken Verbraucherrechte angesichts weiterer technischer Entwicklungen und zunehmender Digitalisierung noch stärker in den Fokus.

Dementsprechend gibt es einen Trend, die Rechte von Verbrauchern und Privatkunden mit Blick auf digitale Zahlungsleistungen, Krypto-Anlagen, Tokenisierung im Zusammenhang mit neuen Finanzprodukten und -dienstleistungen, dezentrales Finanzwesen und im Fernabsatz geschlossene Finanzkontrakte zu stärken. Insbesondere werden neue Vorschriften zu Transparenz, zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug und zu klaren Rechten und Pflichten eingeführt, um das Teilen von Kundendaten im Finanzsektor zu verwalten.

Anti-Geldwäsche, Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Sanktionen

Die Europäische Union macht mit dem 2021 eingeführten Anti-Geldwäsche (AML)-Paket der EU weitere Fortschritte im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit der 6. Geldwäscherichtlinie befinden sich eine Verordnung zur Errichtung der Anti-Geldwäsche-Behörde und eine weitere Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung in der letzten Phase der Verhandlungen zwischen den Gesetzgebern der EU.

Angesichts des anhaltenden Kriegs zwischen Russland und der Ukraine sowie des Konflikts im Nahen Osten wird der Finanzdienstleistungssektor weiter mit der Umsetzung von Finanzsanktionen befasst sein. Grundsätzlich hat die Umsetzung bei der J.P. Morgan SE geschäfts- und funktionsübergreifende Auswirkungen. Global Financial Crimes Compliance (GFCC) agiert als Standardsetzungsfunktion und übersetzt die regulatorischen Anforderungen in interne Richtlinien. Die Einhaltung dieser Richtlinien obliegt den operativen Bereichen.

Weitere Schwerpunkte

Nicht nur neue oder geänderte Vorschriften können dazu beitragen, dass sich das regulatorische Umfeld der J.P. Morgan SE verändert. Strategische Aspekte können einen Wandel oder die Ausweitung des Geschäftsmodells oder der Produktpalette anstoßen, was wiederum mit einer Ausdehnung des regulatorischen Horizonts einhergeht.

Das regulatorische Umfeld ist weiter in hohem Maße aktiv und herausfordernd. Das wird mit dem veröffentlichten Arbeitsprogramm der europäischen Aufsichtsbehörden für 2024 unterstrichen. Die J.P. Morgan SE wird diese Entwicklung in Zukunft mit unserer etablierten Governance zur Überwachung regulatorischer Änderungen weiter beobachten. Basierend auf den Überwachungsergebnissen werden diese Herausforderungen angegangen.

5.2. ERWARTUNGEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER BANK

Die J.P. Morgan SE erreichte im Jahr 2023 sehr gute Ergebnisse, und dies gilt für alle Segmente, die die Bank seit der Fusion im Januar 2022 umfasst. Unsere breit aufgestellten Geschäftsbereiche beinhalten Investment und Commercial Banking, Markets, Payments, Securities Services und Private Bank. Unsere Kunden stehen im Zentrum all unserer Aktivitäten. Das ist eine solide Grundlage für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie in den nächsten Jahren und Voraussetzung dafür, dass wir unsere Marktposition im EWR nicht nur behaupten, sondern soweit möglich auch ausbauen können.

Investment Banking 2023 sahen wir eine Reduzierung des allgemeinen Wallet-Volumens aufgrund von ungünstigen Marktbedingungen und genereller Unsicherheit, was dazu führte, dass 2023 gemessen am IB-Gebührenanteil das schlechteste Jahr seit zehn Jahren war (Quelle: Dealogic). Auch wenn die Unsicherheit und die geopolitischen Konflikte des Jahres 2023 geblieben sind, stimmen die abklingende Inflation und die Hoffnung, dass die Zinsen ihren Höhepunkt erreicht haben, zuversichtlicher. Aufgrund der verbesserten Marktsituation werden Finanzinvestoren wieder aktiver in den Markt gehen. Deshalb erwarten wir, dass sich das Gebühren-Niveau 2024 wieder normalisiert.
Payments 2023 war für uns ein Ausnahmejahr. Für 2024 erwarten wir starke Gebühreneinnahmen, jedoch einen Rückgang beim Zinsüberschuss. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir eine gute Ausgangslage haben, um die digitale Transformation und datengestützte Finanzinnovationen voranzutreiben, ganz im Sinne des Vorhabens der Europäischen Kommission, die Interoperabilität digitaler Bezahlsysteme zu fördern und damit für unsere Kunden verbesserte Zahlungsverkehrslösungen anzubieten.
Securities Services Das Segment Securities Services wird sich auch weiterhin den Herausforderungen eines hohen Wettbewerbsdrucks bei sinkenden Margen, eines hohen Investitionsbedarfs zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und kontinuierlich steigender regulatorischer Anforderungen stellen müssen. Geschäftschancen ergeben sich aus unserem technologisch und inhaltlich führenden Angebot im Bereich von Daten und Reporting, unserem globalen und skalierbaren Produktangebot, mit dem wir Kunden für alle Asset-Klassen marktführende Lösungen, verbunden mit lokaler Expertise und Betreuung, anbieten können. Insgesamt erwarten wir ein marginales Wachstum bei den Gebühreneinnahmen, welches voraussichtlich durch anhaltenden Margendruck und leicht niedrigere Nettozinserträge kompensiert werden wird.
Markets Der Gesamtertrag 2024 wird voraussichtlich über dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegen. Wir gehen davon aus, dass wir unsere Spitzenposition in quasi allen Märkten in Kontinentaleuropa halten werden können. Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse, der Aufstieg des Algorithmus-getriebenen Handels sowie die Entwicklung von ESG-Produkten werden unserer Einschätzung nach die entscheidenden Elemente in einem stark umkämpften Wettbewerb sein.
Commercial Banking Das Segment Commercial Banking ist in erster Linie eine Coverage-Organisation, die die Produktkompetenzen der Corporate & Investment Bank nutzt. Das 2019 gegründete Coverage-Team CCBSI Europe wird weiter in andere Segmente und Länder expandieren. Im Geschäftsjahr 2024 werden die Investitionen aus den Vorjahren fortgeführt. Wir rechnen damit, dass dieses Segment eines der dynamischsten Segmente der JPMSE sein wird, was sich in Wachstum bei der Summe aus Zinsergebnis /Provisionsüberschuss und weiteren zinsunabhängigen Erträgen niederschlagen wird.
Private Bank Das globale Vermögen wird in den nächsten fünf Jahren um 38% zunehmen und im Jahr 2027 $ 629 Billionen erreichen. Dabei wird das Wachstum der Länder mit mittlerem Einkommen der Haupttreiber globaler Trends sein. Wir werden weiter in unser Segment Private Bank investieren, um unseren Marktanteil durch lokale Kundenberatung, eine weiterhin hohe Qualität an Investmentlösungen und Anlagestrategien sowie eine regionale Expansion weiter auszubauen. Durch kontinuierliche Investitionen in Technologie und die Modernisierung unserer Plattformen werden wir zudem die betriebliche Effizienz und die Kundenerfahrung verbessern. Im Ergebnis erwarten wir ein weiter dynamisches Umsatzwachstum im Laufe der nächsten Jahre und eine entsprechende Erhöhung unseres weltweiten Marktanteils im Private Banking.

Die J.P. Morgan SE wird ihre Pläne, in Deutschland unter der konzernweiten Marke Chase eine digitale Privatkundenbank zu eröffnen, auch im Jahr 2024 weiterverfolgen, wobei wir als Hauptstandort für Chase in Deutschland Berlin als Standort ausgewählt haben.

Angesichts der strategischen Rolle der J.P. Morgan SE als EU Intermediate Public Undertaking ("IPU") des Konzerns rechnen wir damit, uns verstärkt an anderen strategischen Projekten einschließlich Übernahmen zu beteiligen.

Für 2024 erwarten wir, im Vergleich zum Vorjahr, ein moderates Wachstum des Ergebnisses vor Steuern (PBT). Wir erwarten weiterhin eine Kernkapitalquote um die 20% sowie weiterhin eine Gesamtkapitalquote im Bereich von 35%. Somit verfügen wir über eine gute Kapitalausstattung, welche uns die notwendige Flexibilität geben wird, unsere strategischen Ziele und zusätzliche Wachstumschancen effizient zu verfolgen. Auf der Basis unseres Finanzplans für 2024 zeigen unsere Rentabilitätskennzahlen, also die Cost-Income-Ratio, die Eigenkapitalrendite und die Rendite auf risikogewichtete Aktiva, eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.

6. Risikobericht

6.1. RISIKOMANAGEMENT

Risiko ist ein inhärenter Bestandteil der Geschäftstätigkeit der J.P. Morgan SE (die "Gesellschaft" oder die "Bank") und von JPMorgan Chase & Co. (der "Konzern"). Wenn die J.P. Morgan SE einen Kredit vergibt, mit Finanzinstrumenten handelt oder andere Produkte und Dienstleistungen anbietet, geht dies mit der Übernahme von Risiken einher. Das übergeordnete Ziel ist es, die Geschäfte und die damit verbundenen Risiken so zu steuern, dass die Interessen der Kunden, Auftraggeber und Investoren ausgewogen berücksichtigt und die Stabilität der Bank und des Konzerns gewahrt werden.

Effektives Risikomanagement bei der J.P. Morgan SE erfordert unter anderem:

individuelle Verantwortlichkeit aller Bankmitarbeiter/-innen, auch für die Identifikation und Eskalation von Risiken;

Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen für Identifizierung, Bewertung, Erfassung und Management von Risiken; und

unabhängige Risikosteuerung unter angemessener Einbindung in konzernweite Risikoüberwachungs- und Risikosteuerungs-Strukturen.

Die Bank und der Konzern optimieren unter anderem laufend ihre Kontrollsysteme, Schulungen, Entwicklung und Bindung von Mitarbeitern / -innen sowie weitere Maßnahmen.

Das Risikomanagement der J.P. Morgan SE ist weiterhin fokussiert darauf, ihren Interessengruppen zu dienen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 hat die Bank weiter die potenziellen sekundären Folgen der Russland-Ukraine-Krise und deren Auswirkungen auf das Risikoprofil der J.P. Morgan SE beobachtet. Unsichere geopolitische Verhältnisse wurden genau beobachtet. Sofern erforderlich wurde der Einfluss einzelner Risiken auf das Risikoprofil beurteilt. Der Ausbruch des Konflikts im Nahen Osten hatte nur begrenzte Auswirkungen auf das Risikoprofil von J.P. Morgan SE, da die Engagements gegenüber betroffenen Kontrahenten begrenzt waren. Marktturbulenzen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Silicon Valley Bank und der Übernahme der Credit Suisse durch UBS wirkten sich ebenfalls nur begrenzt auf das Risikoprofil der J.P. Morgan SE aus. Im Mai 2023 überwachte die J.P. Morgan SE in Einklang mit dem konzernweit angewandten Ansatz die Entwicklungen und bewertete die potenziellen Auswirkungen des Streits um die Schuldenobergrenze in den USA. Die J.P. Morgan SE hat ferner Strategien, Prozesse und Kontrollen implementiert, die darauf ausgelegt sind, auf erhöhte Marktvolatilität, Kundennachfrage nach Krediten und Liquidität, Notlagen in bestimmten Branchen oder Wirtschaftssektoren und staatliche Maßnahmen, einschließlich der Verhängung von Finanz- und Wirtschaftssanktionen, zu reagieren. Darüber hinaus hat die J.P. Morgan SE die Entwicklungen der Immobilienmärkte beobachtet, in denen sie tätig ist. Die Bank ist sich dabei bewusst, dass Verschlechterungen der Marktbedingungen in plötzliche Wertberichtigungen resultieren können. Die J.P. Morgan SE hat insbesondere die Entwicklungen der Gewerbeimmobilienmärkte im Blick, wo eine Vielzahl von Faktoren mit Risiken verbunden sind. Dazu zählen der strukturelle Nachfragerückgang, vor allem bei Büro- und Einzelhandelsimmobilien, der deutliche Anstieg der Baukosten infolge höherer Energiepreise und die Verschärfung von Finanzierungsbedingungen nach starken Zinserhöhungen.

Im Oktober 2023 wurde das Portfolio der Pariser JPMCB NA-Niederlassung auf die J.P. Morgan SE migriert, was zu weiterer Expansion insbesondere im Private-Banking-Bereich führte. Das Risikoprofil der Bank hat sich im Zuge der Migration nicht geändert, wie eine im Anschluss durchgeführte Analyse der Bank auf Ebene der Risikoarten ergeben hat. Im Allgemeinen hat die Bank nach der Fusion im Jahr 2022 die bereits bestehenden internen Prozesse für das Management des Risikoprofils weiterentwickelt, zum Beispiel mit Verbesserungen bei der Risikoinventur nach der Fusion sowie der Risikotaxonomie/Risikoklassifizierung.

Der aktuelle Ausblick für 2024 sollte vor dem Hintergrund verschiedener Faktoren betrachtet werden. Dazu zählen das Wachstum der Weltwirtschaft und der Volkswirtschaften in der EU sowie die Entwicklung von Zinsen und Inflation; die Russland-Ukraine-Krise, der Konflikt im Nahen Osten und die allgemeine geopolitische Lage; Wahlrisiken in der EU , in Großbritannien und in den USA; Finanzmarktaktivitäten; und schließlich das Wettbewerbsumfeld, die Aktivitäten von Kunden und Auftraggebern sowie Entwicklungen bei der Gesetzgebung und Regulierung in der EU und in anderen Ländern, in denen der Konzern geschäftlich tätig ist. Jeder dieser Faktoren wirkt sich auf das Ergebnis der Bank und des Konzerns aus. Die J.P. Morgan SE wird weiterhin angemessene Anpassungen an ihren Geschäftsaktivitäten vornehmen, um auf die laufenden Entwicklungen im geschäftlichen, wirtschaftlichen, regulatorischen und rechtlichen Umfeld, in dem die Bank tätig ist, zu reagieren.

6.2. RISIKOSTEUERUNG UND -ÜBERWACHUNG

Das Rahmenwerk zur Steuerung und Überwachung von Risiken beinhaltet das Verständnis von Risikotreibern, Risikoarten und der Auswirkungen von Risiken.

Risikotreiber sind Faktoren, die zum Auftreten von Risiken führen. Zu diesen gehören unter anderem das wirtschaftliche Umfeld, die Regulierungs- oder Regierungspolitik, die Wettbewerber- oder Marktentwicklung, Geschäftsentscheidungen, Prozess- und Beurteilungsfehler, vorsätzliches Fehlverhalten, dysfunktionale Märkte, Naturkatastrophen und Risiken im Zusammenhang mit Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG).

Risikoarten sind Kategorien, in denen sich Risiken manifestieren. Die Risiken des Konzerns und der Bank werden generell in die folgenden vier Risikoarten eingeteilt:

Strategisches Risiko ist das Ertrags-, Kapital-, Liquiditäts- oder Reputationsrisiko, das sich aus schlecht konzipierten oder gescheiterten Geschäftsplänen oder unzureichenden Reaktionen auf Veränderungen des Geschäftsumfelds ergibt.

Das Kredit- und Investitionsrisiko ist das Risiko, das mit dem Ausfall oder der Bonitätsänderung eines Kunden oder einer Gegenpartei, einem Kapitalverlust oder einer Verringerung der erwarteten Anlagerenditen verbunden ist.

Das Marktrisiko ist das Risiko, das mit der Auswirkung von Änderungen von Marktfaktoren wie Zinssätzen und Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen, Kreditspreads oder impliziten Volatilitäten auf den Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verbunden ist, die sowohl kurz- als auch langfristig gehalten werden.

Das operationelle Risiko ist das Risiko eines nachteiligen Ergebnisses, das aus unzureichenden oder fehlerhaften internen Prozessen oder Systemen, menschlichen Faktoren oder externen Ereignissen resultiert, die sich auf die Prozesse oder Systeme der J.P. Morgan SE auswirken. Das operationelle Risiko umfasst Compliance-, Verhaltens-, Rechts-, Schätzungs- und Modellrisiken.

Das Auftreten von Risiken kann viele Folgen haben, darunter quantitative Auswirkungen wie Ertrags- und Kapitalminderungen, Liquiditätsabflüsse und Bußgelder oder Strafen oder qualitative Auswirkungen wie Reputationsschäden, Verlust von Kunden sowie regulatorische Maßnahmen und Vollstreckungsmaßnahmen.

6.2.1. Risikostrategie der J.P. Morgan SE

Der Risikomanagementansatz der J.P. Morgan SE baut auf dem konzernweiten Ansatz auf. Die Risikostrategie bringt die verschiedenen Komponenten des Risk Governance Framework des Konzerns und der J.P. Morgan SE zusammen. Der Vorstand der J.P. Morgan SE definiert in ihr die Grundsätze des Risikomanagements der Bank und sie wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Vollständigkeit und Eignung der Risikostrategie wird mindestens jährlich auf der Grundlage der Geschäftsstrategie der J.P. Morgan SE überprüft.

Die Grundsätze der Risikostrategie sind aus der Geschäftsstrategie der J.P. Morgan SE abgeleitet, in der die wichtigsten externen Faktoren beschrieben werden, die die Umsetzung der Geschäftsstrategie der J.P. Morgan SE gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Klimawandel, Handelsstreitigkeiten und Änderungen im regulatorischen Umfeld, die den Geschäftsbereichen Schwierigkeiten bereiten könnten, ihre Geschäftsstrategien erfolgreich umzusetzen und ihre Ziele zu erreichen.

Die Verknüpfung der Risikostrategie mit der Geschäftsstrategie wird über die Einbindung der Risikofunktion in den Geschäftsstrategieprozess erreicht. Die Risikofunktion ist an jeder Aktualisierung der Geschäftsstrategie beteiligt und bewertet aus der Risikoperspektive notwendige Änderungen an Risikoappetit und Risikostrategie. Die Geschäftsstrategie wird auch im vorausschauenden Risikoidentifikationsprozess, aus dem der Risikoappetit abgeleitet wird, berücksichtigt. Geschäftsrisikoindikatoren, insbesondere der RoE, werden im Risikoappetit der Bank überwacht.

Der Geschäftsbetrieb der J.P. Morgan SE ist stark reguliert und die Gesetze, Regeln und Vorschriften, die für die J.P. Morgan SE gelten, haben einen erheblichen Einfluss auf ihre Geschäftsaktivitäten. Die Risikostrategie der Bank entspricht den spezifischen Regeln und Anforderungen an eine Bank mit Sitz in Deutschland und einer Reihe von Niederlassungen in EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika).

Die verstärkte Regulierung und Überwachung der J.P. Morgan SE durch die Aufsichtsbehörden hat die Art und Weise beeinflusst, wie sie ihre Risikostrategie festlegt und ihren Risikoappetit strukturiert.

Die Risikostrategie der J.P. Morgan SE könnte durch Änderungen von Gesetzen, Vorschriften und Regulierungen oder Änderungen in der Anwendung, Auslegung oder Durchsetzung von Gesetzen, Vorschriften und Regulierungen beeinträchtigt werden, die:

bestimmte Finanzdienstleistungsaktivitäten verbieten oder strengere Beschränkungen einführen;

neue Anforderungen in Bezug auf die Auswirkungen von Geschäftsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Belange (ESG), das Management von Risiken im Zusammenhang mit diesen und das Angebot von Produkten zur Erreichung von ESG-bezogenen Zielen etablieren; oder

Änderungen an Kartell- oder Wettbewerbsgesetzen, Regeln und Vorschriften einführen, die sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der J.P. Morgan SE auswirken.

Externe Marktveränderungen, die Unsicherheit für die Segmente der J.P. Morgan SE verursachen können, wurden ebenfalls beim Aufbau der Risikostrategie berücksichtigt. Neue monetäre, steuerliche und politische Initiativen innerhalb der Europäischen Union könnten sich auf den europäischen Markt und das globale Wirtschaftswachstum auswirken und Finanzmarktvolatilität erzeugen.

Der Risikoappetit der J.P. Morgan SE wird durch ein entsprechendes Rahmenwerk unter Berücksichtigung von quantitativen und qualitativen Risiken geregelt. Durch die Limitierung der Risiken sollen Risikotragfähigkeit und Liquidität jederzeit sichergestellt werden. Die Risikostrategie deckt alle wesentlichen Risiken ab, die durch die Risikoinventur identifiziert wurden, und wird bei Bedarf für einzelne Risikokategorien in Form von Teilrisikostrategien weiter spezifiziert. Sie wird durch Regel- und Rahmenwerke, Richtlinien und Anweisungen konkretisiert und operationalisiert.

Für das Management und die Überwachung von Risiken gelten die folgenden Grundsätze:

Für alle Risiken und die jeweiligen Geschäftsaktivitäten bestehen klar definierte Organisationsstrukturen und dokumentierte Prozesse, aus denen die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen aller beteiligten Funktionen abgeleitet werden.

Es besteht eine klare Aufgaben- und Funktionstrennung zwischen der ersten und der zweiten Line of Defense, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Die J.P. Morgan SE definiert und verwendet angemessene Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -aggregation, -steuerung, -überwachung und -kommunikation aller Risikokategorien.

Es gibt einen etablierten Ansatz zur Schaffung, Steuerung und Weiterentwicklung einer starken Risikokultur innerhalb der Bank durch das Business Conduct and Risk Culture Framework. Dies wird durch die Vergütungsrichtlinie der J.P. Morgan SE ergänzt, um Individuen zu ermutigen, sich innerhalb der Integritätsstandards zu verhalten und übermäßige Risikobereitschaft zu verhindern.

6.2.2. J.P. MORGAN SE Risikoorganisation

Die J.P. Morgan SE besitzt ein unabhängiges Risikomanagement (Independent Risk Management, IRM), das aus den Bereichen Risikomanagement und Compliance besteht. Der Chief Risk Officer (CRO) leitet die Risikomanagementfunktion und ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung des Rahmenwerks zur Risikosteuerung und -überwachung der Bank.

Von jeder Funktion der J.P. Morgan SE, die Risiken generiert, wird erwartet, innerhalb der vom Risikomanagement bestimmten Parameter und innerhalb ihrer eigenen, vom Vorstand festgelegten Risiko- und Kontrollstandards zu handeln. Die First Line of Defense der J.P. Morgan SE besteht aus den Geschäftsbereichen sowie dem Treasury and Chief Investment Office (T/CIO) und den dazugehörigen Betriebs-, Technologie- und Kontrollmanagementbereichen. Sie ist verantwortlich für die Identifizierung von Risiken sowie die Festlegung und Durchführung von Kontrollen zur Steuerung dieser Risiken in der jeweiligen Organisationseinheit. Verantwortlichkeiten beinhalten auch die Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften und die Umsetzung der vom Risikomanagement festgelegten Risikomanagementstruktur, die aus Organisationsrichtlinien, Standards, Limiten, Schwellenwerten und Kontrollen bestehen kann.

1 Der Chief Risk Officer der J.P. Morgan SE ist Mitglied.
2 Beinhaltet LE Risk Reporting, RM & C Control Management and Climate Risk, J.P. Morgan SE IMM Quantitative Research (QR) Team.
3 Beinhaltet Tech & Cyber Operational Risk Management.

Die Second Line of Defense ist die von der First Line getrennte IRM-Funktion, die unabhängig Risiken bewertet und die Risikosteuerung der First Line of Defense beurteilt und hinterfragt.

IRM ist auch verantwortlich für die Risikoidentifikation innerhalb der eigenen Organisation, die Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften sowie für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Richtlinien und Standards in Bezug auf die eigenen Prozesse.

Der CRO der J.P. Morgan SE ist verantwortlich für die unabhängige Beaufsichtigung, Überwachung / Kontrolle und Berichterstattung der Risiken der J.P. Morgan SE. Um eine optimale Effektivität zu gewährleisten, konzernweite Expertise zu nutzen und Konsistenz zwischen den Konzerngesellschaften zu erzielen, ist das Risikomanagement der J.P. Morgan SE in die konzernweiten und EMEA-Risikofunktionen und -strukturen integriert.

Die Interne Revision prüft unabhängig als Third Line of Defense Prozesse und Kontrollen, Überwachung und Risikosteuerung in der gesamten Bank auf Angemessenheit und Effektivität. Darüber hinaus tragen weitere Funktionen zum Kontrollsystem der J.P. Morgan SE bei, gehören aber nicht zu einer bestimmten Verteidigungslinie. Dazu gehören die Funktionen Finanzen, Personal und Recht.

Die Unabhängigkeit des IRM wird durch eine Risikoüberwachungs- und Risikosteuerungs-Struktur unterstützt, die Kanäle für eine Eskalation von Risiken und Problemstellungen an die Leitung des Risikomanagements, das J.P. Morgan SE Risk Oversight Committee (ROC) oder den Vorstand der J.P. Morgan SE vorsieht. Das Risikomanagement der J.P. Morgan SE ist in verschiedene Risikofunktionen gegliedert, um das Risikoprofil der Bank abzudecken.

Das übergeordnete Ziel des Vorstands der J.P. Morgan SE unter der Aufsicht des Aufsichtsrats besteht darin, mit angemessener Sorgfalt Risikosysteme und -kontrollen einzurichten und aufrechtzuerhalten, welche für das Geschäft der J.P. Morgan SE und ihre Niederlassungen angemessen sind. Im Auftrag des Vorstands der J.P. Morgan SE überwacht und bewertet das ROC in seinen monatlichen Sitzungen die Risikolage der J.P. Morgan SE unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen und identifiziert zukünftige Risikoherausforderungen sowie entsprechende Eindämmungsmaßnahmen. Es legt den Risikoappetit der J.P. Morgan SE fest, überwacht die Risikostrategie, entwickelt adäquate Methoden und Verfahren zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit, analysiert einzelne Risikoereignisse und erstattet regelmäßig Bericht über das Risikoprofil der J.P. Morgan SE an den Vorstand. Das ROC überwacht außerdem den Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und den Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) der J.P. Morgan SE. In risikospezifischen Foren werden Analysen und Berichte diskutiert sowie die Auslastung der Risikoindikatoren und Limite überwacht.

Falls erforderlich, eskaliert das ROC Sachverhalte an den Vorstand, den Risikoausschuss des Aufsichtsrats und/oder den Aufsichtsrat der J.P. Morgan SE. Das ROC kann zudem an das EMEA Risk Committee eskalieren, um die Einbindung des Risikomanagements der J.P. Morgan SE in die Konzernsteuerung zu gewährleisten.

6.3. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM DER J.P. MORGAN SE

6.3.1. Risikoidentifikation

Teil des Risikomanagementsystems der J.P. Morgan SE ist die fortlaufende Identifizierung von Risiken sowie die Gestaltung und Durchführung von Kontrollen, einschließlich der durch das Risikomanagement festgelegten Kontrollen, um diese Risiken zu steuern. Hierzu hat die J.P. Morgan SE einen Risikoidentifikationsprozess etabliert, der auf dem konzernweiten Prozess aufbaut. Er ist so konzipiert, dass er den existierenden Risikomanagementprozess ergänzt, indem materielle Risiken, die mit dem Geschäft der Bank einhergehen, umfassend und konsistent dokumentiert werden.

Die Einstufung der einzelnen Risikokategorien als wesentliches Risiko richtet sich danach, ob der Eintritt des Risikos die Risikotragfähigkeit, die Liquidität, die Kapitalsituation oder die Profitabilität der J.P. Morgan SE materiell negativ beeinflussen könnte. Die Wesentlichkeitsschwellen werden jährlich neu kalibriert, um die Größe, das Geschäftsmodell und die Komplexität der Bank zu berücksichtigen.

Gemäß der Risikoinventur werden zum 31. Dezember 2023 die folgenden Risikokategorien als wesentlich für die J.P. Morgan SE angesehen:

Kredit- und Investitionsrisiko, einschließlich Firmenkunden-Kreditrisiko, Gegenparteiausfallrisiko und Investmentportfoliorisiko (Pensionsrisiko);

Marktrisiko, einschließlich der Zinsänderungsrisiken im Bankbuch (IRRBB) und Credit-Spread-Risiko im Bankbuch (CSRBB);

operationelle Risiken; und

strategisches Risiko einschließlich Kapitalrisiko, Geschäftsrisiko und Liquiditätsrisiko.

Die Beurteilung der Wesentlichkeit folgt dem sogenannten Brutto-Ansatz (d. h. ohne Berücksichtigung von Maßnahmen zur Minderung der Risiken) und vorausschauend (1-Jahres-Horizont), um einen umfassenden Überblick über potenzielle Risiken der J.P. Morgan SE zu erhalten, wobei auch Risiken identifiziert werden, denen die J.P. Morgan SE in Zukunft ausgesetzt sein könnte.

6.3.2. Risikoappetit

Die J.P. Morgan SE hat ein Risk Appetite Framework für quantitative und qualitative Risiken implementiert. Quantitative Parameter werden verwendet, um zu überwachen und zu messen, ob die Risikotragfähigkeit der J.P. Morgan SE im Einklang mit ihrer erklärten Risikobereitschaft steht. Die Bewertung und Überwachung des qualitativen Risikoappetits nutzen das konzernweite Rahmenwerk zum qualitativen Risikoappetit. Sie sind auf J.P. Morgan SE angepasst und ziehen das eigene Geschäftsprofil, Unternehmensführung, regionale Präsenz und Umfang der Aktivitäten in Betracht.

Für die wesentlichen Risiken wird ein Risikoappetit festgelegt. Er wird unterhalb der Risikokapazität festgelegt, die das maximale Risikoniveau darstellt, das die J.P. Morgan SE tragen könnte, ohne aufsichtsrechtliche Kapital- oder Liquiditätsanforderungen oder andere aufsichtsrechtliche Beschränkungen oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, die sich auf das Kapital auswirken, zu verletzen. Der Risikoappetit wird immer so gesetzt, dass er unter der Risikokapazität liegt, und enthält einen Puffer, der vom Vorstand der J.P. Morgan SE als konservativ erachtet wird. Der Puffer kann in absoluten oder relativen Zahlen ausgedrückt werden und niedriger sein als der "Business-as-usual"-Puffer, den das Management außerhalb einer Stressphase einhält. Gegebenenfalls werden die quantitativen Parameter des Risikoappetits als Verluste unter Stress für einzelne Risikoarten ausgedrückt. Die quantitativen Parameter können je nach Risikoart verwendet werden, um auf den Risikoappetit passende granularere Limite vorzuschlagen.

Die Schwellenwerte für die quantitative Risikobereitschaft wurden rekalibriert, um der aktualisierten Geschäftsstrategie und der erhöhten Risikosensitivität der Bank Rechnung zu tragen. Die Operationalisierung des Risikoappetits ist unverändert geblieben und die Kalibrierung wurde anhand von Stressergebnissen als maximaler Risikobetrag, den die J.P. Morgan SE zu übernehmen bereit ist, durchgeführt.

Die J.P. Morgan SE steuert und minimiert jedes ihrer qualitativen Risiken auf ein angemessenes Niveau, indem sie wirksame Kontrollen anwendet, die Risiken reduzieren, wo auch immer dies möglich und praktikabel ist. Faktoren, die darauf hindeuten, dass ein qualitatives Risiko "über" diesem angemessenen Niveau liegt, sind beispielsweise:

signifikante Risiken, die ohne eindämmende Kontrollen bestehen;

Unfähigkeit, das Risiko oder die Durchführung von Kontrollen anhand von Metriken zu überwachen und zu bewerten; oder

Hinweise auf einen Zusammenbruch des Geschäftsmodells, das erhebliche Änderungen an der Geschäftsstrategie, der Organisationsstruktur und den Governance-Prozessen erfordert.

6.3.3. Risikomessung und -berichterstattung

Risikomessung und -berichterstattung erfolgen in der J.P. Morgan SE je nach Risikoart auf täglicher (Kredit-, Kapital-, Markt- und Liquiditätsrisiken), monatlicher (Zinsänderungsrisiken im Bankbuch, Länderrisiko und Verhaltensrisiko) oder vierteljährlicher Basis (Credit-Spread-Risiken im Bankbuch, operationelle, Modell-, Klima-, Reputations-, Geschäfts- und Pensionsrisiken). Der ICAAP und der ILAAP werden vierteljährlich aktualisiert. Alle Risikoberichte unterliegen der Data-Governance-Richtlinie und dem BCBS 239-Rahmenwerk.

Neben regulatorischen Limiten hat der Vorstand eine Reihe von Frühwarnindikatoren definiert, die zeitnah überwacht werden. Indikatoren und Risikolimite umfassen unter anderem Sanierungsindikatoren, Kreditlimite, Investitionslimite, Bieterlimite, Positionslimite sowie die Mindestliquidität der J.P. Morgan SE und sind klar dokumentiert. Diese berücksichtigen auch das Konzentrationsrisiko gegenüber anderen Konzerngesellschaften.

Für seine Sitzungen erhält der Vorstand monatlich einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Geschäftsbereiche, Informationen zur Finanzentwicklung, einen ausführlichen Risikobericht sowie einen Bericht der Stabsfunktionen. Der Umfang des vierteljährlichen Risikoberichts geht deutlich über die monatliche Berichterstattung hinaus und stellt die Risikosituation detaillierter dar.

Der Aufsichtsrat und der von ihm eingerichtete Risikoausschuss erhalten für ihre Sitzungen eine aktuelle Zusammenfassung der in den Vorstandssitzungen besprochenen Themen, einschließlich einer Zusammenfassung des Risikoberichts. Alle Änderungen an der Gesamtrisikostrategie der Bank, einschließlich ihres Risikoappetits und der Leitprinzipien für die Risikomessung und -berichterstattung, werden dem Aufsichtsrat berichtet.

6.3.4. Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) wurde 2014 als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 verabschiedet, die gezeigt hat, dass es an angemessenen Instrumenten fehlte, um effektiv mit angeschlagenen, ausfallgefährdeten oder bereits ausgefallenen Kreditinstituten und Wertpapierfirmen umzugehen. Der Zweck dieser Instrumente besteht darin, Insolvenzen zu verhindern oder im Falle einer Insolvenz negative Auswirkungen zu minimieren, indem die systemrelevanten Funktionen der Institute erhalten bleiben und auch die Verwendung von Steuergeldern so weit wie möglich verhindert wird. Die Sanierungsplanung ist das erste Instrument, das darauf abzielt, diese Ziele zu verfolgen. Die Sanierungspläne enthalten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Finanzlage nach einer erheblichen Verschlechterung dieser. Solche Pläne sollten die Governance festlegen und Indikatoren definieren, um die Bank auf eine Verschlechterung aufmerksam zu machen und die Sanierungsmaßnahmen in einer Reihe schwerwiegender, aber plausibler Szenarien zu testen.

Im Dezember 2023 reichte die J.P. Morgan SE die jährliche Aktualisierung ihres Sanierungsplans bei der EZB ein. Der Sanierungsplan wird in Übereinstimmung mit der BRRD und ihrer deutschen Umsetzung, dem Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (SAG), erstellt. Der Sanierungsplan entspricht auch den einschlägigen Delegierten Verordnungen der Europäischen Kommission und den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und enthält Rückmeldungen der EZB zum Sanierungsplan 2022. Der Sanierungsplan 2023 der J.P. Morgan SE orientiert sich an der Methodik und dem Rahmenwerk des Sanierungsplans der JPMorgan Chase & Co. und anderen Sanierungsplänen in der EMEA-Region und berücksichtigt die globale Struktur und die Verbindungen zwischen den Gesellschaften der J.P. Morgan. Mit diesem Ansatz wird sichergestellt, dass die JPMSE ein Sanierungsplan-Governancemodell anwendet, das im Einklang mit dem konzernweiten Sanierungs-Governancemodell steht. So kann das lokale JPMSE-Team Konsistenz über die verschiedenen Sanierungspläne hinweg sicherstellen und gleichzeitig die relevanten lokalen regulatorischen Anforderungen berücksichtigen.

Die Finanzkrise hat auch gezeigt, dass den EU-Behörden die Instrumente und Vorbereitungen fehlten, um Banken geordnet abzuwickeln. Daher wurde über die BRRD und auch über die Single Resolution Mechanism Regulation ein Mechanismus für eine geordnete grenzüberschreitende Abwicklung geschaffen, der den Abwicklungsbehörden umfassende Befugnisse und Abwicklungsinstrumente an die Hand gibt, um einzugreifen, wenn ein Institut als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend (FOLTF) gilt und anschließend die Voraussetzungen für eine Abwicklung erfüllt. Das Single Resolution Board (SRB) ist in Zusammenarbeit mit der BaFin als nationaler Abwicklungsbehörde (NRA) für die Erstellung der Abwicklungspläne der J.P. Morgan SE verantwortlich, indem es die jeweilige bevorzugte Abwicklungsstrategie (PRS) skizziert und detailliert darlegt, wie die J.P. Morgan SE durch Umsetzung der entsprechenden Abwicklungmaßnahme(n) abgewickelt werden könnte, und gleichzeitig sicherstellt, dass die Steuerzahler nicht die finanzielle Last des Scheiterns der Institution tragen.

Ebenso bestimmt sie die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL), deren Zweck darin besteht, sicherzustellen, dass eine Bank jederzeit über ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsinstrumente verfügt, die im Abwicklungsfall verlässlich und praktikabel abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.

Im Jahr 2023 unternahm die J.P. Morgan SE im Rahmen des mehrjährigen Arbeitsprogramms des SRB weitere materielle Schritte zum Aufbau und Nachweis von Abwicklungsfähigkeiten in verschiedenen Dimensionen wie Governance, Verlustabsorptionsfähigkeit, Liquidität und Refinanzierung, operative Kontinuität bei der Abwicklung (OCIR), Zugang zu Finanzmarkt-Infrastruktur und Kommunikation, um die Erwartungen des SRB an Banken (EfB) zu erfüllen, wonach Institute vollständig abwicklungsfähig sein müssen, und will dies bis Ende Juli 2024 gegenüber dem SRB nachweisen. Die J.P. Morgan SE prüfte außerdem weiter die Operationalisierung ihres Abwicklungsplans durch Prüfung der zuvor genannten Dimensionen in Einklang mit den Anforderungen des SRB und in der Erwartung, dass das SRB dieser Priorität künftig mehr Aufmerksamkeit zollen wird.

6.4. INTERNAL CAPITAL ADEQUACY ASSESSMENT PROCESS (ICAAP)

Der ICAAP einschließlich der Analyse der Risikotragfähigkeit ist ein zentraler Steuerungsprozess der J.P. Morgan SE, mit dem Ziel, jederzeit ein angemessenes Risikoprofil sowie eine angemessene Kapitalausstattung zu gewährleisten, um die Geschäftsfortführung sicherzustellen.

Die normative Perspektive beschreibt eine mehrjährige Bewertung der Fähigkeit, alle kapitalbezogenen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen fortlaufend unter einem Basisszenario und mehreren adversen Szenarien zu erfüllen.

Die ökonomische interne Perspektive wiederum stellt auf die Angemessenheit der Kapitalausstattung unter Verwendung interner ökonomischer Kapitalmodelle und einer internen Kapitaldefinition ab.

Der ICAAP der J.P. Morgan SE besteht daher aus verschiedenen kohärenten Komponenten, die sicherstellen sollen, dass die Bank jederzeit über ausreichend Kapital verfügt, um die Risiken abzudecken, denen die Bank ausgesetzt ist.

Risikoidentifizierung und -bewertung: Der Risikoidentifizierungsprozess bildet die Grundlage des ICAAP und führt zu einer Bestandsaufnahme aller materiellen Risiken der J.P. Morgan SE. Die Risiken werden dann anhand der festgelegten Schwellenwerte auf Wesentlichkeit geprüft. Weitere Details finden sich im Abschnitt "Risikoidentifikation".

Risikomessung: In der ökonomischen Perspektive und durch die Verwendung interner Quantifizierungsmethoden ermittelt J.P. Morgan SE wesentliche Risiken, die zu wirtschaftlichen Verlusten führen und das interne Kapital aufzehren können. Zur Bestimmung des aufsichtsrechtlichen Kapitalbedarfs erfolgt die Risikoquantifizierung in der normativen Perspektive nach aufsichtsrechtlichen und bilanziellen Regeln. Kapital wird gegen alle wesentlichen Risiken vorgehalten, mit Ausnahme derjenigen, die nicht ausreichend durch Kapital abgedeckt werden können, beispielsweise das Liquiditätsrisiko. Etwaige Spillover-Effekte auf das Kapital werden jedoch berücksichtigt.

Kapitalressourcen: Die verfügbaren Kapitalressourcen stellen den Kapitalbetrag dar, der zur Verfügung steht, um unerwartete Verluste aufzufangen und die regulatorischen Kapitalanforderungen zu erfüllen. Ein erheblicher Teil der Kapitalressourcen der J.P. Morgan SE liegt in Form von Tier-1-Kapital vor, bei dem es sich um die Kapitalform handelt, die in der Lage ist, Verluste im Rahmen der Geschäftskontinuität zu absorbieren. Während die normative Perspektive regulatorisches Kapital verwendet, das anhand der CRR und Rechnungslegungsstandards abgeleitet wird, nutzt die ökonomische Perspektive eine auf der normativen Perspektive aufsetzende, konservativere Definition des Risikodeckungspotenzials.

Risikoappetit: Die J.P. Morgan SE hat ein Risk Appetite Framework etabliert, welches das Maß an Risiko ausdrückt, das zur Erreichung der strategischen Ziele eingegangen werden kann. Überschreitungen von Schwellenwerten unterliegen einem dezidierten Steuerungskreis, der Eskalations- und Managementmaßnahmen zur Gewährleistung der Kapitaladäquanz auslöst. Risikolimits, die unterhalb des Risikoappetits festgelegt sind, stellen zusätzliche Eskalationsstufen dar. Weitere Details finden sich im Abschnitt "Risikoappetit".

Kapitalplanung: Der Kapitalplan ist kompatibel mit der Geschäftsstrategie, der Risikobereitschaft und Kapitalausstattung der J.P. Morgan SE. Intern festgelegte Ziele und Grenzen der Kapitaladäquanzkennzahlen stellen Beschränkungen dar, um die Kapitaladäquanz zukunftsgerichtet sicherzustellen.

Stresstests: Normative und ökonomische Kapitaladäquanz werden regelmäßig Stresstests unterzogen, um die Kapitalposition der J.P. Morgan SE zu bewerten und mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Die Zahlen des Kapitalplans werden unter verschiedenen maßgeschneiderten adversen Szenarien betrachtet, um die Widerstandsfähigkeit und die Tragfähigkeit der Geschäftsstrategie der J.P. Morgan SE zu bewerten.

Inverse Stresstests: Im Rahmen des ICAAP wird jährlich ein inverser Stresstest durchgeführt, um Schwachstellen zu identifizieren, die unter Extrembedingungen zur Unrentabilität des Geschäftsmodells und zum Ausfall der J.P. Morgan SE führen können. Der inverse Stresstest ist ein integraler Bestandteil des von der J.P. Morgan SE angewandten Stresstestings und wird jährlich als Teil des ICAAP durchgeführt. Die Analyse wird auf Ebene der Einzelrisiken vorgenommen und berücksichtigt die Größe, Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeiten und Risiken der J.P. Morgan SE. Die Liste der potenziellen Szenarien und Annahmen ist das Ergebnis einer Einwertung von unterschiedlichen externen adversen Ereignissen sowie von spezifischen Risikofaktoren, Ereignissen und Bedingungen der J.P. Morgan SE, die das Geschäftsmodell nicht mehr rentabel werden lassen würden.

Bewertung der Kapitaladäquanz: Der Vorstand der J.P. Morgan SE erstellt und unterzeichnet jährlich eine Kapitaladäquanzerklärung (Capital Adequacy Statement, CAS), die seine Ansicht zur Kapitaladäquanz widerspiegelt und die mit bestimmten Schlussfolgerungen und Maßnahmen des Managements verknüpft ist, die zur zukunftsgerichteten Wahrung der Kapitaladäquanz zu ergreifen sind.

Im Rahmen der Überwachung durch die EZB übermittelt die J.P. Morgan SE die vom Vorstand unterzeichneten Ergebnisse des jährlichen ICAAP an die Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus wird der ICAAP als zentrales Risikomanagementinstrument mindestens vierteljährlich aktualisiert und dem Leitungsorgan berichtet.

6.4.1. Normative Perspektive

Die J.P. Morgan SE kann aus Sicht der Kapitaladäquanz ihre Geschäftsstrategie für 2024 bis 2026 komfortabel umsetzen. Die J.P. Morgan SE plant eine Kernkapitalquote, die in den nächsten drei Jahren 19% nicht unterschreitet, und eine Gesamtkapitalquote, die bis Ende 2026 mindestens über 33% liegt.

Kapitalmethoden in der normativen Perspektive

Kreditrisiko und Gegenparteiausfallrisiko (Counterparty Credit Risk): Die J.P. Morgan SE nutzt den Standardansatz (KSA der CRR) zur Berechnung der regulatorischen Kapitalanforderungen. Externe Ratings werden verwendet, um die Bonitätsklassen und die damit verbundenen Risikogewichte zu bestimmen. Die Risikogewichte werden auf das Exposure angewandt, um risikogewichtete Aktiva (RWA) abzuleiten.

Für OTC-Derivate werden sowohl die interne Modellmethode (IMM) als auch die SA-CCR-Methode zur Berechnung des Exposures genutzt.

Für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und andere besicherte Transaktionen wird zur Berechnung der Risikopositionswerte die umfassende Methode für Finanzsicherheiten einschließlich aufsichtsseitig vorgegebener Volatilitätsanpassungen verwendet.

Marktrisiko: Die J.P. Morgan SE verwendet derzeit den standardisierten Ansatz zur Berechnung ihrer regulatorischen Kapitalanforderungen für das Marktrisiko. Kapitalanforderungen für das Währungsrisiko, Zinsrisiko, Aktienrisiko und Warenrisiko werden ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten berechnet und aggregiert. Die Berechnung ist abhängig von den zugrunde liegenden Produkten und Risiken und lässt sich nach den folgenden wichtigsten Teilrisikoarten untergliedern:

Zinsrisiko: Die Bank verwendet den Maturity-Ansatz und für einige Teilportfolios seit 2021 die Sensitivitätsmodelle für das Zinsrisiko nach Erhalt der entsprechenden Erlaubnis seitens der EZB.

Aktienrisiko: Der standardisierte Ansatz, mit einer Durchschau bei Aktienindizes, wird zur Berechnung des spezifischen und allgemeinen Aktienrisikos verwendet.

Warenrisiko: Der Maturity-Ladder-Ansatz wird zur Berechnung der Kapitalanforderungen genutzt.

Non-Delta-Risiko (Gamma und Vega): Die Bank wendet zur Quantifizierung des Nicht-Delta-Risikos sowohl die Delta-Plus-Methode als auch den Equity-Szenario-Ansatz an.

Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (Credit-Valuation-Adjustment (CVA)-Risiko): Die J.P. Morgan SE verwendet derzeit den standardisierten Ansatz zur Berechnung der CVAs für OTC-Derivate. Zur Berechnung der Exposures werden sowohl die IMM- als auch die SA-CCR-Methode genutzt.

Operationelle Risiken: Bei der Anwendung des Basisindikatoransatzes (BIA) gemäß der CRR beträgt die regulatorische Kapitalanforderungen für operationelle Risiken 15% des Dreijahresdurchschnitts des relevanten Indikators. Die J.P. Morgan SE wendet derzeit zur Berechnung ihrer operationellen Risiken den modifizierten BIA an, der auch zukünftig erwartete Erträge statt historischer Erträge zugrunde legt. Dadurch soll eine Unterbewertung der operationellen Risiken in der Übergangsphase verhindert werden, da historische Erträge den aktuellen Stand der Bank nach den Brexit-Migrationen und der durchgeführten Fusion zur J.P. Morgan SE nicht widerspiegeln. Ab 2024 will die J.P. Morgan SE zur Berechnung der operationellen Risiken den BIA mit historischen Erträgen verwenden.

6.4.2. Ökonomische Perspektive

In der ökonomischen Perspektive bewertet die J.P. Morgan SE ihre interne Kapitaladäquanz als das Verhältnis des gesamten Kapitalbedarfs geteilt durch die Kapitalressourcen (Risikodeckungsmasse). Per 31. Dezember 2023 betrug die Auslastung 37%, wie in der unten aufgeführten Tabelle gezeigt, im Vergleich zu 39% im Vorjahr. Der ökonomische Kapitalbedarf erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 leicht um 7%. Im gleichen Zeitraum stieg die Risikodeckungsmasse um € 1,2 Mrd., hauptsächlich aufgrund des 2023 erzielten Gewinns nach Steuern. Der ökonomische Kapitalbedarf und das interne Kapital werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen mindestens vierteljährlich berechnet und im Rahmen der Risikoberichterstattung an den Vorstand berichtet.

Die J.P. Morgan SE berücksichtigt derzeit keine Inter-Risikodiversifikation (Diversifikationseffekte zwischen den Risikoarten) in der Berechnung ihres gesamten ökonomischen Kapitalbedarfs. Der verwendete Risikoaggregationsansatz summiert die Ergebnisse der Kapitalbedarfe auf Risikoebene.

MIO. € Q4 2023 Q4 2022
Auslastung 1 in der ökonomischen Perspektive 37% 39%
Risikodeckungsmasse 24.629 23.383
Risikokapitalbedarf gesamt 8.460 7.902
Kreditrisiko 3.261 3.078
Marktrisiko 1.467 1.941
IRRBB + CSRBB 2 980 403
Operationelles Risiko 1.307 1.168
Geschäftsrisiko 1.374 1.288
Pensionsrisiko 70 25

1 Nach Abzug der Verlustabsorptionsfähigkeit
2 EBA-Leitlinien (EBA/GL/2022/18) "Leitlinien zum Management des Zinsänderungsrisikos und des Credit-Spread-Risikos von Positionen im Anlagebuch", sofern sie CSRBB betreffen, gelten als wirksam ab dem 31. Dezember 2023; dieser Teil des Marktrisikos bei Positionen des Anlagebuchs war für das vierte Quartal 2022 weder anwendbar noch berechnet. Der Risikokapital bedarf aus dem I RRBB allein beläuft sich im vierten Quartal 2023 auf € 662 Mio.

Kapitalmethoden in der ökonomischen Perspektive

Alle materiellen Risiken werden als Teil des ökonomischen Kapitalbedarfs berücksichtigt.

Kreditrisiko: Das Kreditrisiko wird durch das Economic-Credit-Capital (ECC)-Modell quantifiziert. Dieses wird durch Add-ons für Risiken, die noch nicht vom Modell abgedeckt werden, ergänzt. ECC zielt darauf ab, die Verteilung der Kreditrisiken bedingter Portfolioverluste entweder durch Ausfälle oder Wertänderungen abzubilden. Die generierten Verlustverteilungen des Modells werden zur Bestimmung des Kapitalbedarfs im Rahmen des ICAAP genutzt. Die Haupttreiber des Risikokapitalbedarfs sind die Risikomerkmale einzelner Engagements und die Korrelationen zwischen verschiedenen Kreditnehmern.

Marktrisiko: Die J.P. Morgan SE ermittelt ihre Marktrisikokapitalanforderungen aus interner ökonomischer Perspektive mithilfe eines Basel-2.5-Marktrisikomodells. Dieses kombiniert vollständige Neubewertungs- und Sensitivitätsansätze für alle Handelsbuchpositionen im Rahmen einer Risikofaktorsimulation, die lineare und höhergradige Risikofaktoren während Marktbewegungen erfasst.

IRRBB und CSRBB: Die Kapitalisierungsmethode der J.P. Morgan SE ermittelt die Höhe der benötigten Risikodeckungsmasse, um eine Senkung des ökonomischen Werts des Eigenkapitals der JPMSE infolge nachteiliger Änderungen des zugrunde liegenden Zinssatzes, Credit-Spread und/ oder Liquiditätsspread im Markt abzusichern.

Operationelle Risiken: Die Quantifizierung des operationellen Risikokapitals der J.P. Morgan SE basiert auf den Ergebnissen eines Szenarioanalyseprozesses sowie auf der Analyse historischer wiederkehrender Verluste und bestehender Rechtsstreitigkeiten. Die Risikoszenarien, die während des Szenarioanalyseprozesses quantifiziert werden, werden aus der Liste der wesentlichen Risiken abgeleitet und sind daher eine Darstellung der wesentlichsten Risiken innerhalb von J.P. Morgan SE. Die Unter- und Obergrenze eines außergewöhnlichen, aber plausiblen Verlusts wird als Eingabeparameter des ökonomischen Kapitalmodells verwendet, um das Kapital für das operationelle Risiko für den Konzern abzuleiten.

Geschäftsrisiko: Die Quantifizierung basiert auf historisch beobachteten Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Ergebnissen der operativen (gewichteten) Erträge und operativen Aufwendungen abzüglich der Kreditrisikovorsorge. Anhand einer historischen Simulation ergeben sich Geschäftsrisikofaktoren durch die Bestimmung des 99,9ten Quantils. Diese Faktoren werden auf das Planergebnis des folgenden Jahres angewendet und so wird das Geschäftsrisiko quantifiziert.

Pensionsrisiko: Das ökonomische Kapital wird aus gestressten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in den Pensionsplänen der J.P. Morgan SE und der sich daraus ergebenden Unterdeckung, die die Bank möglicherweise zu tragen hat, abgeleitet.

Während das allgemeine Ziel darin besteht, alle materiellen Risiken zu quantifizieren, werden einige der definierten Risiken im Rahmen des ICAAP nicht (direkt) quantifiziert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Risiko in einem separaten Prozess abgedeckt wird: Das allgemeine Liquiditätsrisiko wird im Rahmen des ILAAP abgedeckt. Das Kapitalrisiko wird im Rahmen des ICAAP inhärent berücksichtigt.

6.4.3. Risikodeckungsmasse in der ökonomischen Perspektive

Die J.P. Morgan SE verwendet ihre aufsichtsrechtlichen Eigenmittel als Ausgangspunkt für die Ableitung ihres internen Kapitals. Anpassungen werden für Positionen vorgenommen, die nicht dem der ökonomischen Perspektive zugrunde liegenden Fair-Value-Konzept entsprechen. Darüber hinaus werden Elemente, die im Rahmen einer Fortführungsperspektive keine verlustabsorbierende Wirkung aufweisen (z.B. Nachrangkapital), für interne Kapitalzwecke nicht berücksichtigt.

Alle Risiken sind aus Sicht der J.P. Morgan SE angemessen durch Kapital gedeckt und das Kapital der Bank weist eine hohe Qualität auf, da es hauptsächlich aus CET1 besteht.

6.5. RISIKOARTEN

Der folgende Abschnitt detailliert die Ausführungen zu den einzelnen Risikoarten. Beim Risikobericht 2023 handelt es sich um einen Bericht, der an "International Financial Reporting Standard 7 (IFRS 7) Finanzinstrumente: Angaben" ausgerichtet ist. Wesentliche Abschnitte stellen Finanzinstrumente dar, die entsprechend der präsentierten Informationen gruppiert und mit geprüften Finanzberichten abgestimmt sind.

Dieser Bericht enthält auch Kennzahlen, die auf Informationen zum Pillar 3 (Basel 3) Reporting verweisen, die im Abschnitt "Finanzberichterstattung" des Jahresabschlussberichts der J.P. Morgan SE veröffentlicht sind.

6.5.1. Kreditrisiko

Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aus dem Ausfall oder einer Bonitätsveränderung eines Kunden oder einer Gegenpartei. Die J.P. Morgan SE geht Kreditrisiken durch ihre Underwriting-, Kredit-, Market-Making-, Kapitalmarkt- und Absicherungsaktivitäten mit und für Kunden und Gegenparteien sowie durch das Erbringen von Dienstleistungen (wie z.B. Cash Management und Clearing), Wertpapierfinanzierung und bei Banken platzierte Barmittel ein.

Die Zielsetzung des Kreditrisikomanagementprozesses der J.P. Morgan SE besteht darin, Risiken, die sich aus der Umsetzung der Geschäftsstrategie ergeben, so zu steuern, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiken und Erträgen besteht, den Interessen ihrer Kunden und Anleger angemessen Rechnung getragen wird und die Sicherheit und Solidität der Bank gewährleistet wird. Um dies zu erreichen, ist die J.P. Morgan SE bestrebt, ein in Bezug auf Schuldnertyp, Bonität, Produktkategorie, Sektor, Kreditfamilie, Sicherheit und Geografie diversifiziertes Portfolio zu erreichen.

Kreditrisikomanagement

Das Kreditrisikomanagement ist eine unabhängige Risikomanagementfunktion, die Kreditrisiken in der J.P. Morgan SE überwacht, misst und steuert und die Kreditrisikorichtlinien und -verfahren definiert. Dies beinhaltet:

Aufrechterhaltung eines Kreditrisikomanagementsystems;

Überwachung, Bewertung und Management von Kreditrisiken in allen Portfoliosegmenten, einschließlich Genehmigungen von Transaktionen und Kreditengagements;

Festlegung von branchenspezifischen und geografischen Konzentrationslimits und Festlegung von Zeichnungsrichtlinien;

Zuweisung und Management von Kreditkompetenzen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Kreditengagements;

Umgang mit ausfallgefährdeten Engagements und überfälligen Krediten; und

Schätzung von Kreditverlusten und Unterstützung eines angemessenen kreditrisikobasierten Kapitalmanagements.

Während ein umfassendes konzernweites Kreditrisiko-Rahmenwerk vorgehalten wird, wird dieses je nach Bedarf durch regionale Kreditrisikorichtlinien ergänzt, die vom ROC und vom Vorstand genehmigt werden. Diese legen fest, dass Kreditentscheidungen im Rahmen klar festgelegter Kompetenzen von "Markt" und "Marktfolge" getroffen werden, und bestimmen den Prozess der Zuordnung und Steuerung von Kreditkompetenzen für Kreditentscheidungen.

Risikoappetit

Das Rahmenwerk der J.P. Morgan SE zum qualitativen Risikoappetit berücksichtigt Nettoausbuchungsparameter für das Kreditrisiko, einschließlich Prognosen für Nettoausbuchungen bei Firmenkunden in einem relativ ungünstigen Stressszenario. Das Rahmenwerk für den Risikoappetit wird in Abschnitt 6.3.2. dargestellt.

Risikoidentifizierung und -messung

Im Rahmen des Kreditrisikomanagements werden Kreditrisiken über alle Segmente der J.P. Morgan SE gemessen, limitiert, gesteuert und überwacht. Die Kreditrisikomessung basiert auf verschiedenen Methoden zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers oder der Gegenpartei. Die Messmethoden variieren in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art der Vermögenswerte, der Parameter zur Risikomessung sowie der Risiko- und Forderungsmanagementprozesse. Die Kreditrisikomessung basiert auf der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) des Schuldners oder der Gegenpartei, der Verlustquote bei Ausfall (LGD) und dem Forderungsvolumen bei Ausfall (EAD).

Diese Kreditrisikoparameter werden in Anbetracht der aktuellen Finanzlage, des Risikoprofils und der Sicherheiten des Kreditnehmers regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Berechnungen und Annahmen basieren auf internen und externen historischen Daten sowie fachlichen Beurteilungen und werden regelmäßig überprüft.

Für Portfolios, deren Wert auf der Grundlage eines zugrunde liegenden Referenzwerts oder -index schwankt, wird das potenzielle zukünftige Kreditrisiko (Potential Future Exposure) anhand von Berechnungen erwarteter und unerwarteter Verluste gemessen, die auf Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei einem Ausfall basieren.

Erwartete Kreditverluste

Die J.P. Morgan SE nutzt ein Expected-Credit-Loss (ECL)-Modell gemäß IFRS 9, um die Kreditrisikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte und kreditbezogene Verbindlichkeiten zu ermitteln. ECL werden für Finanzinstrumente bestimmt, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder FVOCI bewertet werden. Für Finanzinstrumente der Level 1 und 2 erfolgt die Berechnung modellbasiert, während die ECL für Level-3-Finanzinstrumente grundsätzlich im Einzelfall ermittelt werden. Level 1 sind laufende Instrumente, Level 2 laufende Instrumente, deren Kreditrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz wesentlich erhöht hat, und Level 3 sind notleidende Instrumente.

Die Quantifizierung von ECL basiert auf einem erwartungstreuen, wahrscheinlichkeitsgewichteten Forderungsbetrag, der unter Einbeziehung einer Reihe möglicher Resultate bestimmt wird. Dazu verwendet die J.P. Morgan SE fünf Wirtschaftsszenarien und berechnet die ECL durch Gewichtung der Ergebnisse.

Die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise spiegeln sich in den gesamtwirtschaftlichen Szenarien wider, die für die Berechnung des ECL verwendet werden. Zusätzlich hat die J.P. Morgan SE wie 2022 entschieden, die Anpassung an das standardmäßige Gewichtungsschema analog zum Vorjahr aufrechtzuerhalten und den ungünstigsten Szenarien höhere Gewichtungen zuzuweisen, um die Unsicherheiten in den Aussichten weiter zu berücksichtigen.

Konzernintern werden kreditrisikobehaftete Finanzinstrumente in traditionelle (Traditional Credit Products, TCP) und nicht traditionelle Kreditprodukte (Non-Traditional Credit Products, Non-TCP) aufgeteilt, die beide in die ECL -Berechnung einbezogen sind. TCP sind im Wesentlichen Kredite und kreditbezogene Zusagen an Kreditnehmer. Non-TCP bezeichnen alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, z.B. Schuldtitel wie Reverse-Repo und Lombardkredite.

Die Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt anhand der konzerninternen Staging-Logik. In Stage 1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Kreditrisiko sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Für Finanzinstrumente in Stage 1 wird die Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste für das nächste Jahr (12-month ECL) angesetzt. Stage 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat. Die Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt in Stage 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime ECL). Stage 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden.

Die Ermittlung der ECL erfolgt für Stage-1- und Stage-2-Kunden und 90 Tage überfällige Instrumente in Stage 3 auf kollektiver Basis unter Verwendung statistischer Risikoparameter und Prognosen des wirtschaftlichen Umfelds. Der zugrunde liegende Modellierungsrahmen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Für wertgeminderte Instrumente außer technisch 90 Tage überfällig werden die ECL individuell auf Kontrahentenebene ermittelt. Für signifikante Stage-3-Exposures berücksichtigt die J.P. Morgan SE mehrere kontrahentenspezifische Szenarien als Grundlage für die Berechnung des Freibetrags. Die Wertberichtigung für ein wertgemindertes Darlehen wird anhand des Barwerts der erwarteten Cashflows bemessen, abgezinst mit dem vertraglich vereinbarten Zinssatz an dem Datum, an dem das Darlehen als wertgemindert angesehen wurde. Wenn der Barwert der erwarteten Cashflows geringer ist als der Bruttobuchwert des Instruments, entspricht der ECL dem Fehlbetrag.

Bei der Festlegung, wie Risikopositionen für die kollektive ECL-Ermittlung modellbasiert gruppiert werden sollen, berücksichtigt die J.P. Morgan SE viele Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, interne Kreditratings, Laufzeit des Kredits, Land des Kreditnehmers und Branche. Interne Risikobewertungen entsprechen im Allgemeinen den von Standard & Poor's (S&P) und Moody's Investors Service definierten Ratings.

Im Laufe des Jahres sanken die erwarteten Kreditverluste aus Krediten und anderen Kreditverpflichtungen auf € 220 Mio. Ende März, stiegen auf € 244 Mio. Ende Juni, sanken auf € 190 Mio. Ende September und erhöhten sich danach auf € 229 Mio. zum Jahresende. Diese Fluktuation ist im Wesentlichen auf idiosynkratische Bewegungen bei Exposures und Ratings zurückzuführen. Zum Jahresende betrug die Wertberichtigung für Kreditverluste bei notleidenden Krediten (NPL) € 30,8 Mio., während die Wiedereinziehung für das Jahr insgesamt € 13,4 Mio. über fünf der NPL-Positionen ausmachte.

Modellierungsansatz für die Berechnung der Stage-1- und Stage-2-Rückstellungen

Die J.P. Morgan SE verwendet die Modelle des Konzerns, um die ECL-Ergebnisse für das Kreditportfolio zu ermitteln. Die historischen Kreditdaten des Konzerns werden gebündelt, um eine breite Datenbasis für die Kalibrierung und Validierung der Risikomodelle zu generieren. Die Modelle werden dann spezifisch auf Regionen und Branchen zugeschnitten.

Um das Ausfallrisiko von Kreditengagements zu modellieren, bestimmt die Bank separat die Point-in-Time-PD sowie Risikomigrationen zwischen Klassen. Diese Ergebnisse werden mit einem zyklusübergreifenden Ansatz für die PD über den angemessenen und vertretbaren (R&S) Zeitraum (acht Quartale) hinaus kombiniert. Die Point-in-Time-PD und Migrationen werden in den verschiedenen Szenarien von den makroökonomischen Variablen (MEV) bestimmt, die regionale Informationen für Europa abbilden.

Die J.P. Morgan SE differenziert für die Zwecke der LGD-Modellierung nach Kundenmerkmalen, Kreditprodukten und Art der Sicherheit. Das Modell generiert eine Point-in-Time-Prognose in Abhängigkeit von den MEV des zugrunde liegenden Szenarios für den R&S-Horizont und mithilfe von Zyklusprognosen jenseits dieses Horizonts.

Das EAD wird basierend auf der Art der Kreditfazilität, der Inanspruchnahme und des Geschäftsbereichs modelliert. Die zukünftige Nutzung wird als abhängig vom zugrunde liegenden Szenario für den R&S-Horizont betrachtet. Nach dem R&S-Prognosezeitraum wird ein langfristiger EAD bestimmt.

Portfoliobasierte Komponente

Die portfoliobasierte Komponente beginnt mit einer quantitativen Berechnung, die die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, dass der Kreditnehmer den Zahlungsverzug ändert oder von einer Risikoeinstufung zu einer anderen wechselt. Die quantitative Berechnung deckt erwartete Kreditverluste über die erwartete Laufzeit eines Instruments ab und wird geschätzt, indem Kreditverlustfaktoren auf das geschätzte Risiko des Unternehmens bei Ausfall angewendet werden. Die Kreditausfallfaktoren beinhalten die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers sowie die Schadenshöhe im Falle eines Ausfalls. Sie werden unter Verwendung eines gewichteten Durchschnitts von fünf intern entwickelten makroökonomischen Szenarien abgeleitet, die aus einem zentralen, relativ ungünstigen, extrem ungünstigen, relativ positiven und extrem positiven Szenario bestehen und vom zentralen Prognoseteam des Unternehmens aktualisiert werden. Die Szenarien berücksichtigen die makroökonomischen Aussichten des Konzerns, interne Perspektiven von Fachexperten im gesamten Konzern und den Marktkonsens und beinhalten einen kontrollierten Prozess, der Feedback von der Geschäftsleitung aus den Geschäftsbereichen, der Unternehmensfinanzierung und dem Risikomanagement einbezieht. Die Szenarien werden von der IFRS 9 Arbeitsgruppe der JPMSE überprüft, die die Gewichtung der Szenarien aus der Perspektive des gesamten Portfolios bestimmt und ermittelt, ob zusätzliche lokale Overlays und Korrekturen erforderlich sind.

Stresstests

Stresstests spielen eine wichtige Rolle bei der Messung und Steuerung von Kreditrisiken in der J.P. Morgan SE, da diese die möglichen Auswirkungen von alternativen gesamtwirtschaftlichen und betrieblichen Szenarien auf Kreditverluste der Bank schätzen.

Gesamtwirtschaftliche Szenarien und die zugrunde liegenden Parameter werden zentral definiert, durch makroökonomische Faktoren ausgedrückt und auf alle Geschäftsbereiche angewendet. Die Ergebnisse der Stresstests können auf Änderungen der Bonität und des Zahlungsverhaltens sowie potenzielle Verluste im Kreditportfolio hindeuten. Zusätzlich zu den regelmäßigen Stresstestberechnungen berücksichtigt der Vorstand bei Bedarf auch zusätzliche Belastungen außerhalb dieser Szenarien, einschließlich branchen- und länderspezifischer Stressszenarien. Stresstestergebnisse fließen in die Festlegung des Risikoappetits ein und dienen zur Beurteilung der Auswirkungen von Stressszenarien auf einzelne Gegenparteien.

Kreditgenehmigung und -kontrolle

Kreditgenehmigung auf Kundenebene: Alle Kunden werden einer Kreditanalyse und finanziellen Prüfung durch das Kreditrisikomanagement unterzogen, bevor Neugeschäft eingegangen wird.

Jedes Kreditengagement muss im Voraus von einem oder mehreren Kreditverantwortlichen der J.P. Morgan SE (Credit Officers) mit der erforderlichen Kreditkompetenz genehmigt werden. Kreditgenehmigungen werden zusammen mit den Einzelheiten der Kreditlinien im Kreditsystem erfasst.

In bestimmten Fällen, in denen Kreditlinien systembasiert nach vordefinierten Regeln genehmigt werden, werden diese vordefinierten Regeln jährlich durch die zuständigen Credit Officers und den CRO der J.P. Morgan SE überprüft.

Überwachung von Zahlungsverkehrslinien (Intraday Exposure): Untertägige Überziehungen sind eine Gewährung von Kredit während eines Geschäftstags, aus der ein operatives Kreditengagement entsteht. Untertägige Überziehungen können sich aus der Nutzung von untertägigen Fazilitäten, die durch Kredit genehmigte übermäßige Nutzung der untertägigen Fazilität oder einen durch Kredit genehmigten Zahlungsabfluss, wenn keine Fazilität vorliegt, ergeben. Sie werden zu Overnight-Überziehungen, wenn das Konto bis Geschäftsschluss nicht vollständig finanziert ist. Overnight-Überziehungen resultieren aus Kontobelastungen zum Geschäftsschluss, die die vollständigen verfügbaren Kreditkonten übersteigen, und begründen primäre Kreditengagements. Intraday-Transaktionen werden gegebenenfalls überwacht und realisiert. Überschreitungen von Zahlungsverkehrslinien erfordern eine Freigabe, die außerhalb eines Toleranzbereichs durch einen Credit Officer erfolgt.

Risikoüberwachung und -management

Die J.P. Morgan SE setzt auf Konzernebene entwickelte Richtlinien und Verfahren um. Die Kreditrisiko-Governance-Dokumente sollen die Unabhängigkeit und Integrität des Genehmigungs- und Entscheidungsprozesses für die Gewährung von Krediten wahren, sodass Kreditrisiken auf Transaktions- und Portfolioebene genau bewertet werden, korrekt genehmigt, regelmäßig überwacht und aktiv gesteuert werden können.

Die Richtlinien und Verfahren legen Kreditkompetenzen, Konzentrationslimite, Methoden zur Risikoeinstufung, Parameter für die Überprüfung von Portfolios und Richtlinien für das Management von ausfallgefährdeten Engagements fest.

Darüber hinaus werden bestimmte Modelle, Annahmen und Eingaben, die zur Bewertung und Überwachung des Kreditrisikos verwendet werden, in einer von den Geschäftsbereichen getrennten Funktion unabhängig validiert.

Im Rahmen des Exposure-Managements von Kunden und Gegenparteien werden aktiv Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt, um den Umfang des eingegangenen Kreditrisikos zu reduzieren, die Risikokonzentrationen durch Diversifikation und einen effizienten Kapitaleinsatz unter Einhaltung geltender Vorschriften zu gewährleisten. Dies wird durch eine Reihe von Maßnahmen erreicht, darunter Einforderung von Sicherheiten, Master-Netting-Vereinbarungen, Garantien sowie Kreditderivate und andere Risikominderungstechniken.

Konzentrationen von Kreditrisiken entstehen, wenn wenige Kunden oder Kontrahenten mit ähnlichen Geschäftsaktivitäten oder Aktivitäten in der gleichen geografischen Region befasst sind oder wenn sie ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen würden, dass Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen sich vergleichbar auf ihre Fähigkeiten auswirken würden, vertragliche Pflichten zu erfüllen. Die J.P. Morgan SE überwacht regelmäßig verschiedene Segmente ihrer Kreditportfolios, um potenzielle Konzentrationen von Kreditrisiken zu bewerten und zusätzliche Sicherheiten zu erhalten, sofern notwendig und gemäß den Vereinbarungen der J.P. Morgan SE zulässig. Die Geschäftsleitung ist in den Kreditgenehmigungs- und -prüfungsprozess eingebunden und die Risikowerte werden bei Bedarf angepasst, damit sie mit dem Risikoappetit der J.P. Morgan SE übereinstimmen.

Das Kreditrisiko wird regelmäßig auf Gesamtportfolio-, Produkt-, Segment-, Branchen-, Einzelkunden- und Kontrahentenebene überwacht, wobei Konzentrationslimite festgelegt werden, die vom Vorstand in der Regel jährlich überprüft und angepasst werden. Branchen- und Kontrahentenlimite werden durch stressbasierte Limite auf Exposure und ökonomischen Kapitalbedarf begrenzt.

Darüber hinaus wird das Korrelationsrisiko (Wrong-Way-Risiko) aktiv überwacht. Die J.P. Morgan SE könnte aufgrund der Charakteristika bezüglich des Korrelationsrisikos mancher OTC-Derivate, über die Börse abgewickelter Derivate, Futures- und Optionsgeschäfte und Wertpapierfinanzierungen oder der Charakteristika bezüglich des Korrelationsrisikos der Sicherungen dieser Transaktionen einem zusätzlichen Kreditrisiko ausgesetzt sein. Spezifisches Wrong Way Risk (SWWR) besteht, wenn das potenzielle Risiko einer Transaktion mit einer Gegenpartei stark und negativ mit der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei korreliert ist. Dieses Risiko wird grundsätzlich auf der Grundlage der Annahme eines Kreditereignisses ("jump to default") bewertet. Allgemeines Wrong Way Risk (GWWR) ergibt sich für eine Gegenpartei, wenn das Risiko und die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls der Gegenpartei positiv mit allgemeinen Marktrisikofaktoren korreliert sind.

Das Credit Risk Reporting Tool bietet die Möglichkeit, Kredite und Portfolios auf Kunden- oder Geschäftsebene, z.B. nach Kreditrating, Branche (und Teilbranche), Produkt oder geografischer Lage, zusammenzufassen, damit die J.P. Morgan SE die mit diesen Charakteristika verbundenen Risiken innerhalb des Portfolios überwachen kann. Ein Kreditrisikobericht wird erstellt und ein monatliches Forum abgehalten, an dem die Credit Officers und die Geschäftsbereichsleiter des Kreditrisikomanagements und das Kreditrisikocontrolling der J.P. Morgan SE teilnehmen. Es werden im Rahmen dieser Besprechung wichtige Trends und etwaige Konzentrationen im Portfolio hervorgehoben, diskutiert und gegebenenfalls weiter untersucht. Eine Eskalation erfolgt an das ROC, sofern dies als angemessen erachtet wird, insbesondere Zugeständnisse an Kreditnehmer (Forborne Loans) sowie Non-Performing Loans (NPL).

Risikoberichterstattung

Um die Überwachung des Kreditrisikos und effiziente Entscheidungen zu ermöglichen, werden Kreditrisiken, Prognosen der Kreditqualität, Konzentrationen und Änderungen des Risikoprofils regelmäßig an die leitenden Mitarbeiter/-innen des J.P. Morgan SE Kreditrisikomanagements berichtet.

Eine Risikoberichterstattung erfolgt täglich (z.B. Überziehungen). Der monatliche Kreditrisikobericht dient der Überwachung des Kreditrisikos und einer effektiven Entscheidungsfindung seitens der Bank. Hierin werden Kreditrisiken, Konzentrationen und Änderungen des Risikoprofils regelmäßig an die leitenden Mitarbeiter / -innen des Kreditrisikomanagements berichtet. Er beinhaltet eine detaillierte Portfolioberichterstattung über Branchen, Kunden, Gegenparteien sowie produktbezogene und geografische Konzentrationen. Die Angemessenheit der Kreditrisikovorsorge wird vom Vorstand mindestens vierteljährlich überprüft.

Im Rahmen der Risikoberichterstattung und -steuerung werden Kreditrisikotrends und Limitauslastungen regelmäßig an das ROC, die Geschäftsbereichsleiter des Kreditrisikomanagements und das Kreditrisikocontrolling, den CRO und den Vorstand berichtet und mit ihnen, soweit erforderlich, erörtert.

Kreditportfolio

Das Kreditrisikoprofil der J.P. Morgan SE hat sich im Laufe des Jahres 2023 weiter gewandelt; hauptsächlich aufgrund von Geschäftswachstum und weiteren Portfoliomigrationen auf die J.P. Morgan SE. Zum Jahresende 2023 besteht das Kreditportfolio aus einem Primary Exposure in Höhe von € 54,0 Mrd., das sich aus traditionellen Kreditprodukten (Traditional Credit Products, TCP), Derivatives Risk Equivalent (DRE) und Securities Risk Equivalent (SRE) zusammensetzt. dre misst das Risiko von Derivate-Positionen auf einer zu Kreditpositionen vergleichbaren Basis. SRE ist die primäre Maßzahl für Kreditrisikopositionen (d. h. erwartete und unerwartete potenzielle Verluste) im Wertpapierhandel und bei Securities Financing und Margin Lending-Transaktionen. Wesentliche Bestandteile des Kreditportfolios sind € 35,4 Mrd. an TCP (unwiderrufliche Kreditzusagen und Ziehungen widerruflicher Kreditzusagen), € 15,1 Mrd. DRE und € 3,5 Mrd. SRE. Ungenutztes ungebundenes Engagement ist gekennzeichnet durch Undrawn Internal Guidance and Advised Lines - Kreditfazilitäten, welche die J.P. Morgan SE Schuldnern auf revolvierender, aber nicht verbindlicher Basis für traditionelle Kreditprodukte zur Verfügung gestellt hat - und belief sich zum Jahresende auf € 20,6 Mrd.

Die J.P. Morgan SE steuert und diversifiziert ihre Branchenrisiken mit besonderem Augenmerk auf Branchen mit tatsächlich oder potenziell erhöhten Kreditrisiken. Das Kreditportfolio ist in der folgenden Tabelle nach Branchen aufgeschlüsselt.

Das Kreditportfolio weist weiterhin eine hohe Konzentration in der Kategorie Einzelkunden aus, die im Wesentlichen auf das AWM-Geschäft zurückzuführen ist. Auf Einzelkunden, Vermögensverwalter sowie Banken und Finanzinstitute entfallen jeweils 23%, 18% und 9% des Portfolios.

MIO. € 2023 2022
Branche Position % des Portfolios Position % des Portfolios
Einzelkunden 12.402 23,0% 28.945 41,9%
Vermögensverwaltung 9.788 18,1% 11.190 16,2%
Banken und Finanzinstitute 4.915 9,1 % 3.078 4,5%
Sonstige 4.313 8,0% 2.874 5,2%
Konsumgüter und Einzelhandel 3.978 7,4% 3.104 4,5%
Technologie, Medien & Telekommunikation 2.989 5,5% 2.303 3,3%
Energieversorger 2.346 4,3% 2.507 3,6%
Industrie 2.202 4,1% 2.874 4,2%
Zentralregierung 2.157 4,0% 2.291 3,3%
Sonstige Branchen 8.943 16,6% 9.110 13,2%
Gesamt 1 54.032 100% 69.003 100%

1 Ohne ungenutztes ungebundenes Engagement

Das Kreditportfolio ist in der oberen Tabelle auf dieser Seite nach Ländern aufgeschlüsselt. Die geografische Konzentration des Portfolios wird auf monatlicher Basis überwacht und berichtet. Das Portfolio ist aus unserer Sicht zum Jahresende geografisch wohl diversifiziert. Funds Global, Frankreich und Vereinigte Staaten repräsentieren jeweils 17%, 12% und 10% des Portfolios.

MIO. € 2023 2022
Land TCP DRE SRE Position % des Portfolios Position
Funds Global 1 4.403 4.670 70 9.142 16,9% 10.101
Frankreich 3.609 2.141 809 6.559 12,1% 6.974
Vereinigte Staaten 4.999 579 71 5.650 10,5% 9.242
Diversifizierte Vermögenswerte 2 3.946 7 0 3.953 7,3% 12.178
Deutschland 1.507 1.323 771 3.601 6,7% 3.360
Spanien 2.675 567 41 3.283 6,1% 3.359
Vereinigtes Königreich 2.902 155 40 3.097 5,7% 5.818
Belgien 1.534 251 643 2.428 4,5% 2.611
Schweden 2.091 240 0 2.331 4,3% 1.891
Sonstige 7.785 5.165 1.039 13.989 25,9% 13.468
Gesamt 35.451 15.097 3.484 54.032 100% 69.002
MIO. € 2022
Land % des Portfolios
Funds Global 1 14,6%
Frankreich 10,1%
Vereinigte Staaten 13,4%
Diversifizierte Vermögenswerte 2 17,6%
Deutschland 4,9%
Spanien 4,9%
Vereinigtes Königreich 8,4%
Belgien 3,8%
Schweden 2,7%
Sonstige 19,5%
Gesamt 100%

1 Funds Global: Klassifizierung für Investmentmanager von offenen Investmentfonds und Hedgefonds sowie die Investmentvehikel selbst, deren Geschäft das Management von Anlagen in traditionellen und alternativen Finanzprodukten ist und deren Vermögenswerte im Allgemeinen über mehrere Länder diversifiziert sind und bei denen kein einzelnes Land dauerhaft eine signifikante Konzentration darstellt.
2 Diversifizierte Vermögenswerte: spezifische Bezeichnung für den Geschäftsbereich Vermögensverwaltung, die verwendet wird, wenn der Beleihungswert (Lending Value, LV) der Sicherheiten des Konzerns weniger als zu 50% in einer einzelnen Sicherheit oder einer Gruppe von Sicherheiten im selben Land konzentriert ist.

MIO. € 2023 2022
Internal Rating Equivalent Position % des Portfolios Position % des Portfolios
AAA/Aaa bis AA-/Aa3 15.696 29,0% 27.709 40,2%
A+/A1 bis A-/A3 8.905 16,5% 10.540 15,3%
BBB+/Baa1 bis BBB-/Baa3 16.941 31,4% 17.972 26,0%
BB+/Ba1 bis B-/B3 10.824 20,0% 11.200 16,2%
CCC+/Caa1 und schlechter 1.604 3,0% 1.538 2,2%
NR 1 61 0,1% 42 0,1%
Gesamt 54.032 100% 69.002 100%

1 Die Kategorie "NR" umfasst Kreditnehmer, die kein Rating zugewiesen bekommen, da entweder ein Garantiegeber mit einem genügenden internen Rating oder eine adäquate Überdeckung durch Sicherheiten in Form von Bargeld oder markthandelbaren Wertpapieren vorliegt.

Die untere Tabelle auf S. 62 stellt das Ratingprofil des Kreditportfolios dar. Interne Kreditratings, die äquivalent zu BBB-/ Baa3 oder höher sind, werden als "Investment Grade" klassifiziert. Insgesamt weist das Portfolio aus unserer Sicht eine gute Kreditqualität auf, wobei zum Jahresende 76,9% des Portfolios als "Investment Grade" und 23,1% als "Sub-Investment Grade" eingestuft sind. Notleidende Kredite belaufen sich auf weniger als 0,5% des Kreditportfolios und acht Kunden waren zum 31. Dezember 2023 als zahlungsunfähig eingestuft.

6.5.2. Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, das sich aus den Auswirkungen von Änderungen von Marktfaktoren wie Zinssätzen und Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen, Kreditspreads oder implizierten Volatilitäten auf den Wert der kurz- und langfristig gehaltenen Aktiva und Passiva ergibt.

Das Marktrisikomanagement überwacht die Marktrisiken bei der J.P. Morgan SE und legt die Marktrisikorichtlinien und -verfahren fest. Das Marktrisikomanagement berichtet an den CRO und hat das Ziel, das Risiko zu steuern, effiziente Risiko-/Ertragsentscheidungen zu ermöglichen, die Volatilität der Betriebsergebnisse zu reduzieren und den Geschäftsleitungsorganen und deren Ausschüssen bei der J.P. Morgan SE sowie den Aufsichtsbehörden Transparenz über das Marktrisikoprofil der J.P. Morgan SE zu gewährleisten. Die Ziele der Marktrisiko-Funktion der J.P. Morgan SE werden, wie im folgenden Abschnitt beschrieben, durch einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz des Risikomanagements erreicht.

Risikosteuerung und Rahmenwerk

Der Ansatz der J.P. Morgan SE zur Marktrisikosteuerung spiegelt den konzernweiten Ansatz wider und ist im "Market Risk Management Framework" der J.P. Morgan SE festgelegt. Das Marktrisiko-Rahmenwerk beschreibt:

die Verantwortlichkeiten des CRO und des Market Risk Officers ("MRO");

verwendete Marktrisikomessgrößen wie VaR, Stresstests und nicht statistische Messgrößen; und

Kontrollen wie das Marktrisiko-Limitsystem der J.P. Morgan SE (Limithöhe, Limitgenehmigung, -überprüfung und -eskalation).

Der Vorstand genehmigt jährlich das Rahmenwerk sowie substanzielle Änderungen des Rahmenwerks.

Risikomessung

Es gibt kein einheitliches Maß für das Marktrisiko. Daher verwendet die J.P. Morgan SE zur Risikobeurteilung verschiedene sowohl statistische als auch nicht statistische Messgrößen, darunter:

Value-at-Risk (VaR)

Stresstests

sonstige sensitivitätsbasiere Messgrößen

Value-at-Risk (VaR)

Die J.P. Morgan SE verwendet den VaR, ein statistisches Risikomaß, um den potenziellen Verlust durch ungünstige Marktbewegungen im aktuellen Marktumfeld abzuschätzen.

Das VaR-Rahmenwerk basiert auf einer historischen Simulation auf Grundlage der Daten der letzten zwölf Monate. Der Ansatz des Frameworks geht davon aus, dass historische Änderungen der Marktwerte repräsentativ für die Verteilung potenzieller Ergebnisse der unmittelbaren Zukunft sind.

Der VaR wird unter Annahme einer eintägigen Haltedauer und einer erwarteten Tail-Loss-Methodik berechnet, die einem Konfidenzniveau von ca. 95% entspricht. Der VaR bietet einen konsistenten Rahmen zur Messung von Risikoprofilen und Diversifizierungsgraden über Produkttypen hinweg und wird zur Aggregation von Risiken und zur Überwachung von Limiten verwendet. Die VaR-Ergebnisse werden an das Senior Management und die Aufsichtsbehörden der Bank berichtet.

Da der VaR auf historischen Daten basiert, ist er kein perfektes Maß für das Marktrisiko und potenzielle zukünftige Verluste. Aufgrund ihrer Abhängigkeit von verfügbaren historischen Daten, begrenzten Zeithorizonten und anderen Faktoren sind VaR-Ergebnisse inhärent nur begrenzt in der Lage, bestimmte Risiken zu messen und Verluste vorherzusagen, insbesondere unter Bedingungen, die mit Marktilliquidität und plötzlichen oder schwerwiegenden Marktverschiebungen verbunden sind.

Für einige Produkte werden bestimmte Risikoparameter aufgrund mangelnder Liquidität beziehungsweise Verfügbarkeit geeigneter historischer Daten nicht im VaR erfasst. Wenn keine täglichen Zeitreihen verfügbar sind, werden Näherungsverfahren und -werte genutzt, um den VaR für diese und andere Produkte zu schätzen. Es ist davon auszugehen, dass die Nutzung einer tatsächlichen preisbasierten Zeitreihe für diese Produkte, falls sie verfügbar wäre, die dargestellten VaR-Ergebnisse beeinflussen würde. Die J.P. Morgan SE nutzt daher neben dem VaR auch andere nicht statistische Messverfahren wie Stresstests, um ihre Marktrisikopositionen abzubilden und zu steuern.

Die unten stehende Tabelle zeigt den VaR der J.P. Morgan SE mit einem 95%igen Konfidenzniveau basierend auf einer eintägigen Haltedauer.

Der VaR zum Jahresende 2023 für die J.P. Morgan SE betrug € 8 Mio. Das Marktrisikoprofil der Bank wird hauptsächlich von Kredit-, Zins- und aktienbezogenen Engagements bestimmt. Von den Standard-Stressszenarien, die die J.P. Morgan SE nutzt, wurde der Worst-Case-Stressverlust im Jahr 2023 primär durch das Szenario "Kreditkrise" getrieben.

95% 10Q VaR Zum Jahresende 2023 2022
MIO. € 2023 2022 Durchschn. Min. Max. Durchschn.
VaR nach Risikoarten
Fixed Income 10 11 12 8 24 9
Foreign Exchange 1 1 1 0 8 1
Equities 2 3 2 1 4 3
Commodities und Sonstige 0 0 0 0 0 0
Gesamt 8 10 11 7 22 10
95% 10Q VaR 2022
MIO. € Min. Max.
VaR nach Risikoarten
Fixed Income 5 16
Foreign Exchange 0 4
Equities 2 8
Commodities und Sonstige 0 0
Gesamt 5 15

Die J.P. Morgan SE ist die primäre Risikomanagementeinheit für die folgenden Handelsaktivitäten:

Global Rates & Rates Exotics: europäische Staatsanleihen, CDS auf Staaten, an europäische Inflationsindizes gebundene Produkte, Aktivitäten am Sekundärmarkt bei quasisouveränen Emittenten (z.B. Anleihen staatlicher Einrichtungen, Lokalregierungen und supranationaler Institutionen), EUR-Swaps & XCCY und EUR-Optionen.

Currencies & Emerging Markets: Staatsanleihen und verbundene Finanzierungsaktivitäten in CE4-Emittenten (Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien).

Global Credit Trading & Syndicate: eine Teilmenge der Unternehmensanleihen und CDS, Sekundärfazilitäten mit EWR-regulierten Kreditnehmern und/oder Kontrahenten, europäische Kreditindizes (einschließlich Optionen sowie IBOXX) und Credit Linked Notes. Die Bank hält sowohl Hedging- als auch Market-Making-Exposures. Darüber hinaus sind auch Derivate-Positionen an europäischen Staaten ein Risiko, das von der Bank gesteuert wird.

Global Equities: Ermöglichung von Block Trades, Bezugsrechtsemissionen und Finanzierungsgeschäfte von EWR-Kunden. Market-Making bei Optionsscheinen, europäische Einzeltitel- und Index-Flow-Optionen, exotische Strukturen auf weniger liquide/Proxy-Indizes und Delta-1-Produkte auf europäische Basiswerte (außer MSCI).

Securitized Products Group: auf Euro lautender verbriefter Produktbestand (d. h. Residential Mortgage-Backed Securities (RMBS), Asset-Backed Securities (ABS) und Commercial Mortgage-Backed Securities (CMBS)), Balance Guaranteed Swaps und Kreditvergabeaktivitäten.

Global CVA/FVA: Die JPMSE betreibt seit 2023 Risikomanagement von XVA. Das Segment führt Risikosteuerungs-/Hedgingaktivitäten im Zusammenhang mit dem Gegenparteiausfallrisiko der J.P. Morgan SE bei Derivaten durch. Die vom Segment gehandelten Hedging-Instrumente umfassen Single-Name-CDS, Index CDS, Zinsderivate mit Single-Currency- und Währungsswaps und -Swaptions, FX-Derivate mit Devisentermingeschäften und Devisenoptionen, Equity Derivatives einschließlich Futures- und Optionsgeschäfte, Rohstoffderivate einschließlich durch Zahlung zu erfüllende Termingeschäfte.

Fixed Income Financing: Finanzierung von Handelsgeschäften mit hohem EWR-Nexus.

Marktrisikopositionen, die durch die Bank gesteuert werden, werden täglich im "J.P. Morgan SE Daily Legal Entity Market Risk Summary" berichtet. Durch Diversifikationseffekte ist der VaR der J.P. Morgan SE niedriger als der VaR der einzelnen Geschäftsbereiche.

Stresstests

Zusammen mit dem VaR sind Stresstests ein wichtiges Instrument zur Risikobeurteilung. Während der VaR das Verlustrisiko aufgrund ungünstiger Veränderungen an den Märkten unter Verwendung des jüngsten historischen Marktverhaltens widerspiegelt, betrachten Stresstests das Verlustrisiko aufgrund hypothetischer Wertveränderungen von marktrisikosensitiven Positionen, die gleichzeitig zur Anwendung kommen. Stresstests messen die Schwachstellen der J.P. Morgan SE unter einer Reihe von potenziellen Marktszenarien unter Stressbedingungen. Die Ergebnisse werden verwendet, um die Exposures zu verstehen, die für diese potenziellen Verluste verantwortlich sind, und gegenüber Limiten gemessen.

Das Stress-Framework deckt marktrisikosensitive Positionen bei der J.P. Morgan SE ab. Das Framework wird verwendet, um potenzielle Stressereignisse in unterschiedlichen Größenordnungen zu berechnen. Diese Berechnungen erfolgen sowohl für Marktrallyes als auch für Markt-Sell-Offs, wobei signifikante Veränderungen von Marktfaktoren wie Kreditspreads, Aktienpreise, Zinskurse, Wechselkurse und Rohstoffpreise angenommen werden. Die Szenarien werden unterschiedlich kombiniert, um eine Reihe von hypothetischen Marktszenarien zu erfassen. Die Szenarien konzentrieren sich auf Tail-Ereignisse in bestimmten Anlageklassen und Ländern. Sie betrachten ebenfalls die Art und Weise, wie ein Ereignis mehrere Marktfaktoren gleichzeitig beeinflussen kann. Die Szenarien enthalten spezifische idiosynkratische Risiken und grundlegende Stressrisiken zwischen den Produkten. Die Flexibilität des Stress-Frameworks ermöglicht es Risikomanagern, neue Szenarien zu entwerfen, mit denen die Ergebnisse gegen mögliche zukünftige Stressereignisse getestet werden können.

Die J.P. Morgan SE führt wöchentlich Stresstests zu marktbezogenen Risiken über Geschäftseinheiten hinweg durch. Dabei kommen verschiedene Stressszenarien zum Einsatz. Die Szenarien umfassen dabei unter anderem Inflationskrise, Equity Collapse, Kreditkrise, Bond-Sell-off, Eurozonenkrise, USD-Krise, Energiekrise und Rohstoff-Sell-off. Die Stressergebnisse für jedes Szenario werden verwendet, um die Positionen zu verstehen, die für diese potenziellen Verluste verantwortlich sind. Die Stressverluste des Worst-Case-Szenarios werden sowohl auf der Ebene der Bank als auch des Geschäftsbereichs anhand von Limiten überwacht. Die Stressergebnisse werden den Geschäftsleitungsorganen und deren Ausschüssen bei der J.P. Morgan SE sowie den Aufsichtsbehörden berichtet.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Stresstests (Worst-Case Stress Loss) der J.P. Morgan SE zum Jahresende 2023 und 2022. Die Veränderung des Stressverlusts zwischen Jahresende 2022 und 2023 wurde hauptsächlich durch Änderungen der zins- und kreditbezogenen Positionen von Global Rates & Rates Exotics getrieben.

MIO. € 2023 2022
Worst-Case-Szenario Kreditkrise Inflationskrise
Worst-Case-Stress Loss -322,0 -158,6

Zum Jahresende 2023 war "Kreditkrise" das Worst-Case-Szenario mit einem Stressverlust von € 322 Mio. Die wichtigsten Annahmen sind, dass der Stresstest ein einmaliges, unmittelbar wirkendes Ereignis ist und dass der Verkauf von Vermögenswerten oder adaptives Verhalten wie Absicherung und Neuabsicherung nicht modelliert werden. Dies entspricht der branchenüblichen Praxis bei Stresstests zum Marktrisiko. Das Kreditkrisenszenario modelliert einen orthodoxen Anstieg der Kreditspreads, eine Ansteckung anderer riskanter Vermögenswerte, einschließlich Aktien, Währungen außerhalb des US-Dollar und Rohstoffe, sowie Zuflüsse in die sichereren G10-Zinsprodukte. Der Auslöser dieses Szenarios ist nicht der Ausfall eines bestimmten Unternehmens, einer Regierung oder eines komplexen Vermögens, sondern die Erwartung, dass die Kreditkosten für alle außer den hochwertigsten staatlichen Emittenten stark steigen werden.

Andere nicht statistische Risikomessgrößen

Abgesehen von VaR und Stresstests verwendet die J.P. Morgan SE nicht statistische Risikomaße, wie z.B. die offene Nettoposition im Devisenhandel (Foreign Exchange Net Open Position, FX NOP) und den Zinsbasis-Punktwert (Interest Rate Basis Point Value, IR BPV), zur Risikomessung und -überwachung.

Risikoüberwachung und -kontrolle

Limite

Das Marktrisiko wird primär über eine Reihe von Limiten gesteuert, die im Zusammenhang des Marktumfelds und der Geschäftsstrategie festgesetzt werden. Bei der Festsetzung von Limiten berücksichtigt der Bereich Marktrisiko ("Market Risk") Faktoren wie Marktvolatilität, Produktliquidität, Anpassung an das Kundengeschäft und Ermessensentscheidungen des Managements. Market Risk unterhält unterschiedliche Limitebenen. Die Limite der J.P. Morgan SE umfassen unter anderem VaR- und Stresslimite, die von bestimmten nicht statistischen Risikomessgrößen ergänzt werden. Auch innerhalb der Ebenen der Geschäftsbereiche der J.P. Morgan SE werden Limite festgesetzt.

Market Risk setzt Limite fest und überprüft und aktualisiert diese regelmäßig. Limite, die nicht innerhalb bestimmter Zeitspannen seitens des Bereichs Marktrisiko überprüft wurden, werden an das Senior Management eskaliert. Die Geschäftsbereiche sind für die Einhaltung der bestehenden Limite verantwortlich, anhand derer Risiken überwacht und berichtet werden.

In der J.P. Morgan SE werden der 95% VaR, Marktrisikostresstest-Ergebnisse sowie nicht statistische Messgrößen limitiert. Dabei werden sowohl Limite auf Ebene der Bank als auch für einzelne Geschäftsbereiche innerhalb der Bank gesetzt:

Der CEO, CRO und MRO der J.P. Morgan SE genehmigen VaR- und Stresslimite für die Bank auf aggregierter Ebene.

Die Vorstandsmitglieder, die für die Geschäftstätigkeiten im Segment "Markets" verantwortlich sind, und der MRO der J.P. Morgan SE genehmigen Limite, die auf nicht statistischen Kennzahlen basieren, für die Bank auf aggregierter Ebene.

Geeignete Geschäftsbereichsvertreter und der MRO sind Zeichnungsberechtigte geschäftsbereichsspezifischer Limite.

Limitüberschreitungen müssen rechtzeitig an die Limitgenehmiger berichtet werden. Im Falle einer Überschreitung setzt sich Market Risk mit den leitenden Mitarbeitern/-innen der entsprechenden Gruppen innerhalb der J.P. Morgan SE in Verbindung, um die zu ergreifenden Schritte festzulegen. Ziel ist es, dass die betreffenden Positionen die Limite wieder einhalten. Das kann eine Risikoreduzierung umfassen, um die Überschreitung zu beheben, oder eine vorübergehende Limiterhöhung, um eine erwartete erhöhte Kundenaktivität und/ oder Marktvolatilität zu berücksichtigen.

Limitauslastungen und gültige Limitüberschreitungen werden täglich an die Zeichnungsberechtigten und die jeweiligen Vorstände gemeldet. Eine gültige Limitüberschreitung für das Marktrisiko erfordert, dass die Geschäftsbereiche unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um das Risiko zu reduzieren, damit es innerhalb des Limits bleibt, es sei denn, es wird eine vorübergehende Limiterhöhung gewährt. Ältere oder signifikante Überschreitungen der Marktrisikolimite werden von Market Risk an den J.P. Morgan SE MRO, falls er dies nicht bereits als Zeichnungsberechtigter erhalten hat, das J.P. Morgan SE Risk Oversight Committee und den Firmwide Risk Executive Market Risk (FRE MR) eskaliert.

Risikoberichterstattung

Die J.P. Morgan SE verfügt über ihre eigenen regelmäßigen Marktrisikoberichte. Diese beinhalten tägliche Meldungen über die Auslastung und Überschreitung von Limiten sowie gegebenenfalls detaillierte Marktrisikokennzahlen, die Transparenz über potenzielle Risikokonzentrationen herstellen. Es wird täglich über die gesteuerten Marktrisikopositionen der J.P. Morgan SE berichtet.

Konzentrationsrisiko

Das Konzentrationsrisiko bezieht sich auf jede signifikante Konzentration von Faktoren, die zu finanziellen Verlusten für die J.P. Morgan SE führen können. Dieses Risiko wird im Rahmen des Marktrisikomanagements und der damit verbundenen Kontrollen gemessen, überwacht und gesteuert. Wie oben beschrieben, wird das Marktrisikoprofil der Bank hauptsächlich von Kredit-, Zins- und aktienbezogenen Engagements bestimmt.

Single Name Position Risk (SNPR)

SNPR erfasst das Engagement gegenüber Kreditfamilien (und Unternehmen innerhalb von Kreditfamilien) oder eigenständigen Emittenten/Emittentenfamilien, die nicht Teil von Kreditfamilien sind, unter der Annahme eines Ausfalls des Emittenten ohne Rückzahlung (DE0). Geschäftseinheiten sollten die SNPR DE0-Limite nicht überschreiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich durch eine Temporary Limit Approval (TLA) vorautorisiert. Eine gültige Limitverletzung erfordert, dass das Front Office unverzüglich Maßnahmen ergreift, um das Risiko zu reduzieren, damit es innerhalb des Limits bleibt, es sei denn, es wird eine Limiterhöhung oder TLA gewährt. Auslastungen und Überschreitungen der SNPR-Limite der J.P. Morgan SE werden dem Vorstand täglich gemeldet.

6.5.3. Strukturelles Zinsrisiko und Credit Spread-Risiko im Bankbuch

Das strukturelle Zinsrisiko (Structural Interest Rate Risk, im Folgenden "IRR") wird auch als Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) bezeichnet. IRRBB ist definiert als das Zinsänderungsrisiko, das sich aus traditionellen Bankgeschäften (periodengerecht in der Bilanz aufgeführte und bilanzneutrale Geschäfte) ergibt. Diese Geschäfte beinhalten die Kreditvergabe, die Einräumung von Kreditfazilitäten, das Einlagengeschäft und die Emission von Schuldverschreibungen (zusammenfassend als "Nicht-Handelsaktivitäten" bezeichnet) sowie die Auswirkungen des Investmentportfolios des Treasury and Chief Investment Office (T/CIO) und anderer zugehöriger T/CIO-Aktivitäten. Das Zinsänderungsrisiko aus Nicht-Handelsbuch-Aktivitäten kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren entstehen. Diese beinhalten unter anderem:

Differenzen in der Laufzeit zwischen Aktiva und Passiva beziehungsweise außerbilanziellen Positionen entweder bei Endfälligkeit oder Prolongation;

Differenzen in den Beträgen zwischen Aktiva und Passiva beziehungsweise außerbilanziellen Positionen, die gleichzeitig fällig oder prolongiert werden;

Differenzen bei Änderungen von kurz- und langfristigen Zinsen (Steigung und Form der Zinskurve); und

Differenzen in der Laufzeit zwischen Aktiva und Passiva beziehungsweise außerbilanziellen Positionen bei einer Änderung der Zinssätze.

Die Risikostrategie für das IRRBB besteht darin, den langfristigen wirtschaftlichen Wert (Economic Value, EV) der Bilanz zu erhalten und gleichzeitig den Nettozinsertrag (Net Interest Income, NII) zu maximieren, ohne die Stabilität des NII zu beeinträchtigen. Dies wird insbesondere durch die Steuerung von zwei Schlüsselkennzahlen erreicht, die jeweils die Sensitivität des EV und des NII der Bank gegenüber Änderungen der Zinssätze in einer Reihe von Szenarien messen, die darauf ausgelegt sind, die Schwachstellen des Unternehmens zu erfassen, sodass sie niemals vordefinierte Werte, repräsentiert durch Risikoappetite, überschreiten.

Aufsicht und Steuerung

Das Management des IRRBB innerhalb der J.P. Morgan SE ist an den J.P. Morgan SE Treasurer delegiert, wobei die primäre Aufsicht durch das J.P. Morgan SE Asset and Liability Committee (ALCO) ausgeübt wird. Das J.P. Morgan SE ALCO, unter dem Vorsitz des J.P. Morgan SE Treasurer, ist für die Überprüfung der IRRBB-Positionen und/oder des IRRBB-Profils der J.P. Morgan SE sowie Modelle und/oder Annahmen (einschließlich Änderungen) innerhalb der J.P. Morgan SE verantwortlich.

Die unabhängige Aufsicht über das IRRBB innerhalb der J.P. Morgan SE wird an das Risk Oversight Committee (ROC) der Bank delegiert.

Die Aufsicht des IRRBB erfolgt durch die ALM-Risk-Management-Funktion der J.P. Morgan SE (eine Untergruppe von International ALM Risk, die in die größere Risk-Gruppe Chief Investment Office (CIO), Treasury und Corporate (CTC) eingebettet ist). Zu den Verantwortlichkeiten von ALM Risk Management gehören unter anderem:

Messung und Überwachung des IRRBB und Festlegung von Limits; und

Schaffung und Aufrechterhaltung der Governance über IRRBB-Annahmen.

Risikoidentifizierung und -messung

Der J.P. Morgan SE Treasurer steuert das IRRBB-Exposure durch Identifizierung, Modellierung, Messung und Überwachung des IRRBB in der Bilanz und gegebenenfalls einschließlich außerbilanzieller Positionen. Dies schließt die Erfassung materieller Auswirkungen neuer Initiativen und Produkte auf die Bilanz sowie die Abwicklung von Transaktionen, um IRRBB angemessen zu steuern, und die Sicherstellung der Einhaltung von internen und regulatorischen Anforderungen ein. Die Geschäftsbereiche sind dafür verantwortlich, die Angemessenheit von bereichsspezifischen IRRBB-Modellannahmen zu bestätigen und zu überwachen.

Zu den Kennzahlen zum Management des IRRBB gehören:

Earnings-at-Risk (EaR): schätzt die Veränderung des Nettozinsertrags (NII) und bestimmter zinssensitiver Gebühren über einen bestimmten Horizont aufgrund von Zinsänderungen;

Economic Value Sensitivity (EVS): schätzt die Änderung des wirtschaftlichen Werts des Eigenkapitals (Economic value of Equity, EVE) aufgrund von Zinsänderungen.

Das Zinsrisiko im Anlagebuch wird monatlich durch die oben genannten wirtschaftlichen und ertragsbasierten Kennzahlen in Abgleich mit den vom Vorstand genehmigten Risikoappetiten überwacht. IRRBB für die J.P. Morgan SE wird anhand einer Reihe von Szenarien bewertet, darunter +/-200-bp-Szenarien und Szenarien, die im 2016er BCBS-IRRBB-Standard (gemäß den Vorschriften im finalen Entwurf der EBA der Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) bezüglich aufsichtsrechtlichen Ausreißertests (Supervisory Outlier Tests, SOTs) definiert sind [EBA/ RTS/2022/10]). Diese Szenarien umfassen parallele Verschiebungen sowie steilere und flachere Zinskurven und beinhalten die vorgeschriebene Zinsuntergrenze, wie sie in dem Entwurf der RTS zu SOTs (EBA/RTS/2022/10) definiert ist.

Die Szenarien berücksichtigen Auswirkungen auf das IRRBB-Profil infolge von Zinsänderungen sowie Preissensitivitäten von Einlagen, Optionalität und gegebenenfalls Änderungen im Produktmix. Die Szenarien enthalten keine Annahmen über Maßnahmen, die als Reaktion auf solche sofortigen Kursänderungen ergriffen werden könnten. Die Preissensitivität von Einlagen im Basisszenario und in den Szenarien basiert auf angenommenen gezahlten Zinssätzen, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen und anderer Faktoren von den tatsächlich gezahlten Zinssätzen abweichen können, und verwendet ferner Annahmen zur Neubewertungslaufzeit von Einlagen auf der Grundlage historischer Beobachtungen.

EVS 1 EaR 2
MIO. €
Szenario 2023 2022 2023 2022
Paralleler Aufwärtsschock 301 107 289 514
Paralleler Abwärtsschock -790 -350 -680 -572
Steepener-Schock 109 54
Flattener-Schock -136 -76
Aufwärtsschock der kurzfristigen Zinsen 45 -11
Abwärtsschock der kurzfristigen Zinsen -213 -86

1 Die Ergebnisse beinhalten die Zinsuntergrenzen sowie gegebenenfalls währungsspezifische Haircuts.
2 Die EaR-Ergebnisse basieren auf einer gleichbleibenden Bilanz.

Die Auswirkungen der BCBS-Szenarien auf den wirtschaftlichen Wert und den Nettozinsertrag der J.P. Morgan SE wurden zum Jahresende 2023 gemäß der in den EBA-Leitlinien dargelegten Methodik geschätzt; die Ergebnisse für die EVS und die EaR sind in der obigen Tabelle aufgeführt.

Die maximale Auswirkung auf EVE unter regulatorischen Szenarien zum Jahresende 2023 betrug etwa € 790 Mio. für das BCBS-Szenario "Paralleler Abwärtsschock", was -3,5% des Tier-1-Kapitals entspricht. Zum 31. Dezember 2023 erfüllte die J.P. Morgan SE die Anforderungen des aufsichtlichen Ausreißertests für EVS .

Risikoberichterstattung

Die J.P. Morgan SE hat einen monatlichen IRRBB-Bericht, in dem verschiedene Szenarien für die oben genannten IRRBB-Kennzahlen nach Bedarf gemeldet werden, um den IRRBB auf plausible Zinsänderungen zu überwachen und zu kontrollieren. Der Bericht enthält Benachrichtigungen über Limitauslastungen und -überschreitungen des IRRBB der J.P. Morgan SE.

Die IRRBB-Metriken werden monatlich an das J.P. Morgan SE ROC gemeldet.

Credit-Spread-Risiko im Bankbuch (CSRBB)

Im Oktober 2022 hat die EBA die Leitlinien zum Management des Zinsänderungsrisikos und des Credit-Spread-Risikos von Positionen im Anlagebuch (EBA/GL/2022/ 14) veröffentlicht. Die Leitlinien wurden im Vergleich zu den vorherigen Leitlinien auf CSRBB ausgeweitet. Dadurch ist es notwendig geworden, CSRBB bis zum Ende 2023 in das Risiko-Framework regulierter Einheiten aufzunehmen.

Der Vorstand der J.P. Morgan SE hat die Aufsicht von CSRBB innerhalb der Bank an das J.P. Morgan SE ROC delegiert, dem der J.P. Morgan SE CRO vorsteht. J.P. Morgan SE ALM Risk stellt unabhängige Bewertung, Messung, Überwachung und Steuerung des CSRBB bei J.P. Morgan SE bereit; zu den Verantwortlichkeiten gehören unter anderem:

Messung und Überwachung des CSRBB und Festlegung von Limits;

Schaffung und Aufrechterhaltung der Governance über CSRBB-Annahmen.

Die letztendliche Erstverantwortung für CSRBB obliegt dem CEO der J.P. Morgan SE, gegebenenfalls mit Delegierung an die entsprechenden Geschäftsfunktionen.

CSRBB ist definiert als das Risiko, das sich aus Positionen im Anlagebuch aufgrund von Veränderungen des Marktpreises für das Kreditrisiko, Liquidität und potenziell weitere Merkmale von kreditrisikobehafteten Instrumenten ergibt, das nicht vom IRRB oder vom erwarteten Kreditrisiko oder Risiko eines Kreditereignisses ("jump to default") erfasst wird. Insbesondere ist der CSRBB das Risiko von negativen Auswirkungen auf den ökonomischen Wert des Eigenkapitals (EVE) und/oder den Nettozinsertrag (NII) aufgrund von Marktspreadveränderungen; diese Risiken werden jeweils durch die folgenden Metriken abgebildet:

Economic Value Sensitivity (CSR-EVS): schätzt die Änderung des EVE aufgrund von Marktspreadveränderungen;

Earnings at Risk (CSR-EaR): misst die Sensitivität des Nettozinsertrags (NII) gegenüber Veränderungen bei den Marktspreads.

J.P. Morgan SE hat Risikoappetite für die obigen CSRBB-Maßnahmen festgelegt und berechnet regelmäßig die Metriken unter einer Reihe von intern definierten Szenarien; die Ergebnisse für die CSR-EVS sowie der CSR-EaR für +/-100-bp-Szenarien sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

MIO. € Jahresende 2023
Szenario CSR-EVS CSR-EaR
+100 bp -43 -70
-100 bp -832 70

6.5.4. Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiko berücksichtigt das Risiko, dass die J.P. Morgan SE gegenwärtigen oder zukünftigen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder dass Finanzierung nicht entsprechend den Aktiva und Passiva in der angemessenen Höhe, Zusammensetzung oder Laufzeit zur Verfügung steht. Das Liquiditätsrisiko der Bank ergibt sich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und wird hauptsächlich bestimmt durch Abflüsse besicherter Finanzierungstransaktionen, untertägige Abflüsse im Zusammenhang mit Derivaten, Abflüsse aus Kundeneinlagen und die Inanspruchnahme von Kreditzusagen.

Die primäre Liquiditätsrisikostrategie der J.P. Morgan SE besteht darin, sicherzustellen, dass das Unternehmen über eine ausreichende Höhe, angemessene Zusammensetzung und Laufzeit von Finanzierung verfügt, um seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu decken, sowie dass die Kerngeschäftsbereiche in der Lage sind, Kundenbedürfnisse zu erfüllen und die gegenwärtigen oder zukünftigen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen während normaler Wirtschaftszyklen sowie unter Stressbedingungen zu erfüllen.

Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass der Liquiditätsüberschuss unter einer Reihe von Negativszenarien so verwaltet wird, dass er niemals unter einen erforderlichen Mindestpuffer fällt. Der minimal erforderliche Puffer wird gegen einen Risikoappetit verwaltet, welcher im Verhältnis zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens bemessen ist, d. h. die Fähigkeit, den normalen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, ohne Sanierungsmaßnahmen ergreifen zu müssen.

Die J.P. Morgan SE kann einem Konzentrationsrisiko ausgesetzt sein, soweit es sich um wichtige Finanzierungs- und Liquiditätsquellen handelt, z.B. Einlagen. Die Wesentlichkeit dieses Risikos wird auf Kunden-, Gegenparteien- und/oder Sektorenebene im Rahmen einer vierteljährlichen Sensitivitätsanalyse der Liquiditätsannahmen berücksichtigt.

Der Vorstand der J.P. Morgan SE verantwortet die Steuerung der Liquidität und der Liquiditätsrisiken in der J.P. Morgan SE. Er überprüft und verabschiedet den Liquiditätsrisikoappetit. Dieser steuert das Eingehen von Risiken und die Verwendung von Liquidität zur Ausführung der Geschäftsstrategie sowie zur angemessenen Erfüllung von Kundenansprüchen, was sowohl unter der Annahme eines normalen als auch unter der Annahme eines gestressten, aber plausiblen Marktumfelds und unter gleichzeitiger Beachtung regulatorischer Mindestanforderungen erfolgt. Ebenso überprüft und genehmigt der Vorstand das Rahmenwerk zur Liquiditätssteuerung der Bank.

Die J.P. Morgan SE verfügt über ein etabliertes Rahmenwerk zur Liquiditätssteuerung. Primäre Zielsetzung eines effektiven Liquiditätsmanagements ist es, sicherzustellen, dass auch in Stresssituationen die wesentlichen Konzerngesellschaften und damit auch die J.P. Morgan SE jederzeit Kundenbedürfnisse, vertragliche und bedingte Verpflichtungen, eine Optimierung des Fundings sowie die Verfügbarkeit von Liquiditätsquellen erfüllen kann.

Überwachung des Liquiditätsrisikos

Das Asset and Liability Management (ALM) Risk Team des Unternehmens bietet eine unabhängige Aufsicht über das Liquiditätsrisiko, einschließlich der Bewertung, Analyse, Überwachung und Kontrolle des Liquiditätsrisikos im gesamten Unternehmen.

Zu den Verantwortlichkeiten von ALM Risk Management gehören unter anderem:

Festlegung, Überwachung und Berichterstattung von Liquiditätsrisikokennzahlen;

unabhängige Festlegung und Überwachung von Limiten und Indikatoren, einschließlich des Risikoappetits;

Entwicklung eines Prozesses zur Einstufung, Überwachung und Berichterstattung von Limitüberschreitungen;

Durchführung unabhängiger Überprüfungen der Liquiditätsrisikomanagement-Prozesse;

Überwachung und Berichterstattung über interne Liquiditätsstresstests, von aufsichtsrechtlich vorgegebenen Metriken sowie Liquiditätspositionen, Bilanzveränderungen und Finanzierungsaktivitäten; und

Genehmigung oder Eskalation zur Überprüfung neuer oder aktualisierter Liquiditätsstressannahmen.

Das Liquiditätsrisikomanagement-Rahmenwerk der J.P. Morgan SE stellt die wichtigsten Kennzahlen zur Messung des Liquiditätsrisikos dar und beschreibt spezifische Liquiditätsrisiko-Governance-, -Berichts- und -Überwachungsprotokolle. Darüber hinaus werden die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den relevanten Ausschüssen und die Limit- und Eskalationsverfahren beschrieben. Die im Rahmenwerk definierten Limite und Indikatoren werden mit dem Ziel festgelegt, einen angemessenen Liquiditätspuffer sicherzustellen, sodass unerwartete Verringerungen des Liquiditätsüberschusses nicht zu einer Verletzung der Mindestanforderungen (sowohl regulatorischer als auch interner) führen.

Liquiditätsmanagement

Der J.P. Morgan SE Treasurer ist für das Liquiditätsmanagement in der J.P. Morgan SE verantwortlich. Die primären Ziele des Liquiditätsmanagements sind:

sicherzustellen, dass die Kerngeschäftsbereiche in der Lage sind, die Kundenbedürfnisse zu erfüllen und die gegenwärtigen oder zukünftigen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen während normaler Wirtschaftszyklen sowie unter Stressbedingungen zu erfüllen; und

die Steuerung und Optimierung der Finanzierung sowie der Verfügbarkeit von Liquiditätsquellen.

Die J.P. Morgan SE erreicht diese Ziele durch:

Analyse der Liquiditätsmerkmale der Aktiva und Passiva unter Berücksichtigung von rechtlichen, regulatorischen und betrieblichen Beschränkungen;

Entwicklung von internen Annahmen für Liquiditätsstresstests;

Definition und Überwachung der Liquiditätsstrategien, -richtlinien, -berichte und Notfallfinanzierungspläne;

Steuerung der Liquidität innerhalb der genehmigten Toleranzen und Limite für den Liquiditätsrisikoappetit des Unternehmens;

Steuerung der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Funding- und Liquiditätsrisiko; und

Festlegung von Transferpreisen in Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Liquiditätsmerkmalen der Bilanzaktiva und -passiva sowie bestimmter außerbilanzieller Positionen.

Die Verwaltung von Liquidität und Finanzierung erfolgt, wie oben beschrieben, mit einem zentralisierten, globalen Ansatz, und mit folgenden Zielen:

Optimierung von Liquiditätsquellen und Liquiditätsverwendung;

Überwachung von Exposures;

Identifikation von Beschränkungen des Liquiditätstransfers zwischen der J.P. Morgan SE und anderen Konzerngesellschaften; und

Erhaltung eines angemessenen Betrags an Liquiditätsüberschuss.

Die für die J.P. Morgan SE geltenden primären Liquiditätsanforderungen sind in der direkt anwendbaren EU-Gesetzgebung festgelegt, hauptsächlich in der Verordnung 2015/61 der Europäischen Kommission.

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) setzt den Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets - HQLA) ins Verhältnis zum gesamten geschätzten Nettozahlungsmittelabfluss in einer 30-tägigen Stressperiode. Zum Jahresende 2023 erfüllte die J.P. Morgan SE die regulatorischen LCR-Anforderungen.

Das Rahmenwerk der EBA Net Stable Funding Ratio (NSFR) wurde am 28. Juni 2021 als verbindlicher Liquiditätsstandard der EU eingeführt, wie in der CRR II-Gesetzgebung festgelegt. Die NSFR zielt darauf ab, das Finanzierungsrisiko über einen längeren Zeithorizont zu verringern, indem Finanzinstitute verpflichtet werden, ihre Aktivitäten mit ausreichend stabilen Finanzierungsquellen zu finanzieren. Die NSFR wird als Ratio ausgedrückt, definiert als verfügbare stabile Finanzierung (Available Stable Funding, ASF) dividiert durch erforderliche stabile Finanzierung (Required Stable Funding, RSF).

Risikosteuerung und -messung

Zu den Ausschüssen, die für die Liquiditätsrisikosteuerung in der J.P. Morgan SE verantwortlich sind, gehören das J.P. Morgan SE ALCO und das Risk Oversight Committee (ROC).

Das J.P. Morgan SE ALCO ist für die Überwachung des Aktiv- und Passiv-Managements der J.P. Morgan SE sowie für das Management des Liquiditätsrisikos, des Bilanz- und Zinsrisikos, die Überwachung des Liquiditätsrisikos und des Zinsrisikos von EU-Konzerngesellschaften, einschließlich der J.P. Morgan SE, verantwortlich; dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Bilanz- und Finanzierungsmanagement. Das J.P. Morgan SE ALCO umfasst Vertreter der First und Second Line of Defense und wird vom Treasurer der J.P. Morgan SE geleitet.

Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos

Das untertägige Liquiditätsrisiko wird zentral über das Intraday-Dashboard (IDL-Dashboard) gesteuert.

Das IDL-Dashboard bietet Echtzeit-Transparenz über die Aktivitäten der wichtigsten Zentralbanken, Finanzmarktinfrastrukturen und Korrespondenzbanken. Es bietet Echtzeit-Informationen zur Kreditvergabe auf detaillierter Ebene für die J.P. Morgan SE. Das Dashboard bietet zudem verschiedene Analysefähigkeiten zu den historischen Daten, um Trends, Durchschnittswerte, Extremwerte und die Entwicklung von Standardabweichungen zu verstehen.

Das IDL-Dashboard erzeugt auch eine automatische Warnmeldung, falls die Salden einen vereinbarten Zielsaldo überschreiten oder die tägliche Nettobewegung eine vereinbarte Toleranz übersteigt. Die Zielsalden und Bewegungstoleranzen werden vom Liquidity Risk Management (LRM) definiert.

Intraday-Liquiditätswarnungen lösen vordefinierte Prozesse unter Beteiligung verschiedener Teams aus, die hauptsächlich EMEA-Hub-Cash-Management, EMEA-Treasury-Frontoffice, LRM, die betroffenen Geschäftsbereiche, das Intraday-Liquiditätsteam und die entsprechenden Funktionen der J.P. Morgan SE umfassen. Die Intraday-Liquiditäts-Warnstufen werden durch die Bewertung von Änderungen der Intraday-Barmittel-Position in einem normalen operativen Marktumfeld festgelegt, um übermäßige Aktivitäten zu identifizieren. Der Reaktionsprozess ist so konzipiert, dass die Ursachen für die Liquiditätswarnung schnell verstanden werden können und dass die Leitung der Risikofunktion und der zuständige Vorstand wissen, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Liquidität ergriffen werden sollten (falls notwendig). Es gibt vorab genehmigte Maßnahmen, die im Falle von Limitüberschreitungen zu ergreifen sind.

Interne Stresstests

Liquiditätsstresstests sollen sicherstellen, dass die J.P. Morgan SE unter einer Vielzahl von ungünstigen Szenarien, einschließlich der Szenarien, in denen die Abwicklungs- und Sanierungsplanung analysiert wird, über ausreichende Liquidität verfügt. Für JPMorgan Chase & Co. und die Konzerngesellschaften - einschließlich der J.P. Morgan SE - werden Stressszenarien auf regelmäßiger Basis, und ergänzend als Reaktion auf bestimmte Marktereignisse oder Bedenken zusätzliche Stresstests, durchgeführt. Liquiditätsstresstests unterliegen der Annahme, dass alle vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens erfüllt werden und berücksichtigen:

unterschiedliche Szenarien der Liquiditätsbeschaffung über besicherte oder unbesicherte Finanzierungen;

geschätzte nicht vertragliche und bedingte Zahlungsströme;

Erwägung eines signifikanten und plötzlichen Vertrauensverlust in JPMorgan Chase von Seiten der Kunden oder Gegenparteien im Vergleich zu ihrer Peergroup;

Collateral Haircuts;

untertägige Anforderungen; und

potenzielle Hindernisse für die Verfügbarkeit und Übertragbarkeit von Liquidität zwischen Ländern sowie wesentlichen Konzerngesellschaften, wie z.B. regulatorische, rechtliche oder andere Beschränkungen.

Die Annahmen zum Liquiditätsabfluss werden über eine Reihe von Zeithorizonten und Währungsgrößen hinweg modelliert und berücksichtigen sowohl marktweite als auch idiosynkratische Stressszenarien.

Die Ergebnisse von Stresstests werden bei der Formulierung des Finanzierungsplans des Unternehmens und der Bewertung seiner Liquiditätsposition berücksichtigt, um sicherzustellen, dass ausreichend Liquidität und Finanzierung verfügbar sind, um die Liquiditätsrisikotoleranzen und Mindestliquiditätsanforderungen einzuhalten und um Belastungsphasen zu überstehen, in denen der Zugang zu bestehenden Finanzierungsquellen möglicherweise unterbrochen ist.

Folgende Schlüsselkennzahlen werden für das Liquiditätsrisiko überwacht:

Zum Jahresende 2023 2022 2021
Liquidity Coverage Ratio 149 % 157% 341%
Net Stable Funding Ratio 150% 152% 153%
JPM internal liquidity Stress surplus € 26,6 Mrd. € 32,8 Mrd. € 26,1 Mrd.

Notfallfinanzierungsplan

Der Notfallfinanzierungsplan (Contingency Funding Plan, CFP) des Konzerns legt zusammen mit dem J.P. Morgan SE CFP Addendum die Strategien für den Umgang mit und die Verwaltung des Liquiditätsbedarfs während eines Liquiditätsstressereignisses fest und umfasst Liquiditätsrisikogrenzen, Indikatoren und Risikobereitschaftstoleranzen, die Liquiditätseskalationspunkte (lep) bilden. Das CFP identifiziert auch die alternativen bedingten Finanzierungs- und Liquiditätsressourcen, die der J.P. Morgan SE in einer Stressphase zur Verfügung stehen, zusammen mit der jeweiligen Funktion der J.P. Morgan SE und dem leitenden Manager des Unternehmens, der für die Ausführung und Entscheidungsfindung verantwortlich ist.

Funding

Auf der Grundlage ihrer internen und externen Liquiditätsstresstests ist die ungesicherte und gesicherte Finanzierungskapazität der J.P. Morgan SE ausreichend, um ihren bilanzwirksamen und außerbilanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Bank finanziert sich über verschiedene Finanzierungsquellen, darunter stabile Einlagen, gesicherte und ungesicherte Finanzierungen an den Kapitalmärkten und Eigenkapital.

Der Großteil der kurzfristigen Finanzierungstransaktionen, wie zum Beispiel Einlagen und Wertpapiere, die im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen ausgeliehen oder verkauft werden, hat in der Regel eine Laufzeit von weniger als einem Monat. Zur Kategorie Handelsgläubiger zählen überwiegend nicht abgewickelte Geschäfte, zur Kategorie der Sonstigen Verbindlichkeiten gehören erhaltene Barsicherheiten. Beide Kategorien haben kurzfristige Laufzeiten. Zu den Einlagen von Banken zählen ungesicherte Evergreen-Kreditinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Derivate und Short-Positionen und sind normalerweise als Verbindlichkeiten klassifiziert, die zum Zwecke der Offenlegung gemäß IFRS 7 "Financial Instruments: Disclosures" innerhalb eines Jahres fällig werden.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen das Fälligkeitsprofil von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS und von finanziellen Verbindlichkeiten nach den vertraglichen undiskontierten Cashflows zum Jahresende 2023.

Aktiva

Dezember 2023
MIO. €
Nicht später als ein Monat Später als ein Monat und nicht später als drei Monate Später als drei Monate und nicht später als ein Jahr Später als ein Jahr und nicht später als fünf Jahre Später als fünf Jahre Gesamt
Barmittel und Zentralbankguthaben 63.666 0 0 0 0 63.666
Forderungen an Kreditinstitute 13.080 26 284 0 0 13.391
Forderungen an Kunden 7.970 2.204 2.288 6.401 1.940 20.802
Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften und Wertpapierleihe 62.595 6.421 0 2.831 283 72.130
Handelsaktiva 179.950 2.110 1.053 11.924 15.200 210.237
Sonstige Vermögenswerte 40.780 0 0 0 0 40.780
Summe Aktiva 368.041 10.761 3.625 21.156 17.423 421.006

Passiva

Dezember 2023
MIO. €
Nicht später als ein Monat Später als ein Monat und nicht später als drei Monate Später als drei Monate und nicht später als ein Jahr Später als ein Jahr und nicht später als fünf Jahre Später als fünf Jahre Gesamt
Ausgegebene Wertpapiere (sofern nicht als Privatkunden einlagen behandelt) 4 9 126 5.531 14.713 20.384
Durch Wertpapiere unterlegte Leihegeschäfte und kapitalmarktorientierte Transaktionen 105.415 2.458 8.178 744 0 116.795
Erhaltene Einlagen (ausgenommen als Sicherheit erhaltene Einlagen) 112.857 4.898 10.090 4.180 0 132.026
Fällig werdende Devisenswaps 2.275 2.154 2.505 2.275 455 9.665
Derivate 1.130 2.353 1.115 1.666 4.260 10.524
Sonstige Abflüsse 26.227 597 767 1.227 1.717 30.536
Summe Passiva 247.908 12.469 22.781 15.624 21.146 319.928
MIO. € Nicht später als ein Monat Später als ein Monat und nicht später als drei Monate Später als drei Monate und nicht später als ein Jahr Später als ein Jahr und nicht später als fünf Jahre Später als fünf Jahre Gesamt
Außerbilanzielle Geschäfte
2023 7 436 1.738 13.169 874 16.224
2022 7 248 453 12.951 184 13.843

Aktiva

Dezember 2022
MIO. €
Nicht später als ein Monat Später als ein Monat und nicht später als drei Monate Später als drei Monate und nicht später als ein Jahr Später als ein Jahr und nicht später als fünf Jahre Später als fünf Jahre Gesamt
Barmittel und Zentralbankguthaben 75.341 0 0 0 0 75.341
Forderungen an Kreditinstitute 9.607 3 53 100 0 9.763
Forderungen an Kunden 6.719 2.741 3.260 5.675 1.352 19.747
Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften und Wertpapierleihe 52.950 8.999 2.737 1.097 461 66.244
Handelsaktiva 197.797 958 1.653 9.226 9.735 219.369
Sonstige Vermögenswerte 44.350 0 0 0 0 44.350
Summe Aktiva 386.764 12.701 7.703 16.098 11.548 434.814

Passiva

Dezember 2022
MIO. €
Nicht später als ein Monat Später als ein Monat und nicht später als drei Monate Später als drei Monate und nicht später als ein Jahr Später als ein Jahr und nicht später als fünf Jahre Später als fünf Jahre Gesamt
Ausgegebene Wertpapiere (sofern nicht als Privatkundeneinlagen behandelt) 60 801 495 760 15.628 17.744
Durch Wertpapiere unterlegte Leihegeschäfte und kapitalmarkt- orientierte Transaktionen 206.971 6.723 5.812 2.707 0 222.213
Erhaltene Einlagen (ausgenommene als Sicherheit erhaltene Einlagen) 112.977 8.478 2.508 3.099 0 127.062
Fällig werdende Devisenswaps 3.614 3.656 3.135 2.682 556 13.643
Derivate 1.024 2.917 1.485 2.463 3.881 11.770
Sonstige Abflüsse 40.445 326 265 1.365 7.708 50.109
Summe Passiva 365.091 22.901 13.700 13.076 27.772 442.540

Kreditratings

Die Kosten und die Verfügbarkeit von Finanzierungen werden von Kreditratings beeinflusst. Eine Herabstufung dieser Ratings könnte sich nachteilig auf den Zugang zu Liquiditätsquellen auswirken, die Kosten für Finanzmittel erhöhen, zusätzliche Sicherheiten oder Finanzierungsanforderungen nach sich ziehen und die Anzahl der Investoren und Gegenparteien verringern, die bereit sind, dem Konzern Kredit zu gewähren. Die Art und das Ausmaß der Auswirkungen von Rating-Herabstufungen hängen von zahlreichen vertraglichen und verhaltensbezogenen Faktoren ab, die nach Ansicht des Konzerns in seine Liquiditätsrisiko- und Stresstest-Kennzahlen einfließen. Auf der Grundlage ihrer internen und externen Liquiditätsstresstests erhält die J.P. Morgan SE genügend Liquidität aufrecht, um einer möglichen Verringerung der Finanzierungskapazität aufgrund von Rating-Herabstufungen standzuhalten.

6.5.5. Operationelles Risiko

Operationelles Risiko ist das Risiko eines nachteiligen Ergebnisses, das aus unzureichenden oder versagenden internen Prozessen oder Systemen, menschlichen Faktoren oder externen Ereignissen resultiert, die sich auf die Prozesse oder Systeme der Bank auswirken. Das operationelle Risiko umfasst Compliance-, Verhaltens-, Rechts-, Schätzungs- und Modellrisiken.

Operationelles Risiko ist den Geschäftsaktivitäten der Bank inhärent und kann sich auf unterschiedliche Weise materialisieren. Dies beinhaltet Betrug, Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit (inklusive solcher, die durch außergewöhnliche Vorkommnisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Bank liegen, verursacht werden können), Cyberangriffe, unangemessenes Verhalten von Mitarbeitern / -innen, die Nicht-Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und regulatorischen Anforderungen und auch Fehler bei Auslagerungsnehmern und anderen Drittpartei-Anbietern. Das operationelle Risikomanagement stellt darauf ab, operationelle Risiken auf angemessenen Niveaus im Hinblick auf die Finanzlage der Bank, das Geschäftsprofil sowie die Märkte und das regulatorische Umfeld zu steuern.

Operational Risk Management Framework

Das J.P. Morgan SE Compliance, Conduct and Operational Risk Framework (CCOR Management Framework der J.P. Morgan SE) wurde entwickelt, um der J.P. Morgan SE zu ermöglichen, ihr operationelles Risiko zu regeln, zu identifizieren, zu messen, zu überwachen und zu testen, zu verwalten und darüber Bericht zu erstatten.

Risikosteuerung

Die Steuerung von operationellen Risiken liegt in der Verantwortung der Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen. Die Control-Management-Organisation mit ihren Control Managers in den Geschäftsbereichen und Stabsfunktionen ist für die Umsetzung des CCOR Management Framework der J.P. Morgan SE im Tagesgeschäft verantwortlich.

Das Head Quarter Location Operational Risk & Control Committee (LORCC) der J.P. Morgan SE erhält hierzu Berichte zur Qualität und Stabilität von Prozessen, befasst sich mit signifikanten Sachverhalten zu operationellen Risiken und konzentriert sich auf Prozesse mit Kontrollproblemen und auf die Überwachung von Korrekturmaßnahmen.

Der Global Chief Compliance Officer (CCO) und Firmwide Risk Executive (FRE) des Konzerns für operationelle Risiken und den qualitativen Risikoappetit ist für die Definition des CCOR Management Framework und die Festlegung von Mindeststandards für dessen Ausführung verantwortlich, welche von der J.P. Morgan SE umgesetzt werden. CCOR-Leiter für Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen berichten im Konzern an den CCO und FRE für operationelle Risiken und überwachen den qualitativen Risikoappetit. Sie sind unabhängig von den jeweiligen Geschäftsbereichen oder Funktionen, die sie überwachen. In der J.P. Morgan SE berichtet der Operational Risk Officer (ORO) an den Chief Risk Officer (CRO). Der CRO hat die Aufstellung des CCOR Framework der J.P. Morgan SE an den CCO und ORO der J.P. Morgan SE delegiert.

Das konzernweite CCOR Management Framework ist in der Risk Governance and Oversight Policy enthalten, welche durch das Board Risk Committee überprüft und genehmigt wird. Darüber hinaus wird das CCOR Management Framework der J.P. Morgan SE durch den J.P. Morgan SE CCO und den J.P. Morgan SE ORO regelmäßig und mindestens jährlich überprüft und genehmigt.

Neue operationelle Risiken und operationelle Risikoereignisse werden gegebenenfalls an das LORCC sowie andere relevante interne Gremien eskaliert.

Identifikation operationeller Risiken

Die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen der J.P. Morgan SE führen einen strukturierten Risiko- und Kontroll-Selbstbewertungsprozess durch. Als Teil dieses Prozesses bewerten die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen die Wirksamkeit ihres jeweiligen Kontrollumfelds, um die Umstände zu beurteilen, unter denen Kontrollen versagt haben, und um festzustellen, wo Abhilfemaßnahmen erforderlich sein könnten. Der Unternehmensbereich Operational Risk Management und Compliance der J.P. Morgan SE überwacht und hinterfragt diese Bewertungen und kann außerdem unabhängige Beurteilungen von signifikanten operativen Risikoereignissen und Bereichen mit Risikokonzentrationen oder neu entstehenden Risiken vornehmen.

Die Risikoidentifikation innerhalb der J.P. Morgan SE wird von der Second Line of Defense der Bank einschließlich Operational Risk Management (ORM) angeleitet, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachexperten aus der First Line of Defense.

Risikomessung

Operational Risk Management und Compliance führen eine unabhängige Risikobeurteilung in den Geschäftsbereichen und Stabsfunktionen inhärenter operationeller Risiken durch, wozu auch die Bewertung der Wirksamkeit des Kontrollumfelds und die Berichterstattung der Ergebnisse an die Leitung der Risikofunktion und den Vorstand gehören.

Darüber hinaus bewerten Operational Risk Management und Compliance operationelle Risiken mit quantitativen Mitteln, einschließlich des auf dem operationellen Risiko basierenden Kapitals und der Schätzung der operationellen Risikoverluste sowohl unter Baseline- als auch unter Stressbedingungen.

Die J.P. Morgan SE bemisst ihr regulatorisches Kapital durch Anwendung des BIA; zur Bemessung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken nutzt sie einen internen Ansatz unter Verwendung eines Frameworks für die Analyse von Szenarien für operationelle Risiken.

Wie nach den Basel-III-Eigenkapitalvorschriften erforderlich, berücksichtigt die auf operationellen Risiken basierende Kapitalmethode der J.P. Morgan SE interne und externe Verluste sowie die Einschätzung des Managements zu Extremrisiken (Tail-Risiken), die durch die Analyse von Szenarios für operationelle Risiken und die Bewertung des Geschäftsumfelds und wichtiger interner Kontrollkennzahlen gebildet wird.

Risikoszenarien konzentrieren sich auf außergewöhnliche, aber plausible operationelle Risikoereignisse, die rechtliche Risiken und behördliche Bußgelder beinhalten, die sich zuvor möglicherweise auf die Bank ausgewirkt haben oder nicht. Solche operationellen Risikoereignisse resultieren aus unzureichenden oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder Systemen, menschlichen Faktoren oder aus externen Ereignissen. Der Szenarioanalyseprozess ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung des Risikos für operationelle Risiken und bietet dem Aufsichtsrat und dem Vorstand eine vorausschauende Sicht auf potenzielle zukünftige Verluste unter Stressbedingungen auf der Grundlage des Risikoprofils der J.P. Morgan SE.

Die Ergebnisse des Szenarioanalyseprozesses werden als Input für das Kapitalmodell verwendet, um das operationelle Risikokapital für die J.P. Morgan SE abzuleiten.

Außerdem berücksichtigt die J.P. Morgan SE die Auswirkungen angespannter wirtschaftlicher Bedingungen auf operationelle Risikoverluste und entwickelt eine zukunftsgerichtete Sicht auf wesentliche operationelle Risikoereignisse, die in einem angespannten Umfeld auftreten können.

Das Operational Risk Measurement Framework wird zur Berechnung der Ergebnisse für den ICAAP-Prozess der J.P. Morgan SE verwendet.

Verluste aus operationellen Risiken

Das Risikoprofil der J.P. Morgan SE ist im Jahr 2023 stabil geblieben. Die Geschäftsaktivitäten spiegeln das Wachstum des Unternehmens durch die Fusion im Januar 2022 wider.

Zum 31. Dezember 2023 weisen die operationellen Risikoverluste einen Nettogewinn von ca. € 1,5 Mio. aus. Dies erklärt sich durch ein externes Betrugsverlustereignis im Jahr 2022, das teilweise im Jahr 2023 ausgeglichen wurde (€ 3,8 Mio.).

Operational-Risk-Ereignisse
in MIO. €
31.12.2023 31.12.2022 angepasst 1
Customer and Client Management 0,23 0,28
Financial Reporting and Accounting 0,5 -0,59
Transaction Processing and Reporting 1,21 -2,71
Market Practices 0 0
External Theft and Fraud -3,84 4,5
Sales Practices 0 0
Andere 0,37 0,96
Gesamt -1,52 2,45

1 Manche Verlustereignisse im Jahr 2022 wurden nach der Einreichung des Geschäftsberichts 2022 genehmigt und berichtet. Insbesondere enthalten diese rückwirkenden Ereignisse ein Betrugsverlustereignis (€ 4,5 Mio.) und ungefähr 50 Verlustereignisse in der Kategorie "Transaction Processing and Reporting" (€ 5,1 Mio.). Insgesamt weisen die angepassten Ist-Werte von 2022 einen Verlust von € 2,45 Mio. aus.

Monitoring- und Testing-Aktivitäten zur Überwachung des operationellen Risikos

Die Ergebnisse der von Operational Risk und Compliance durchgeführten Risikobeurteilung werden bei den unabhängigen Monitoring- und Testing-Aktivitäten der Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und regulatorischen Anforderungen genutzt. Durch die Monitoring und Testing Aktivitäten identifizieren Operational Risk und Compliance eigenständig erhöhte operationelle Risiken und testen die Wirksamkeit der Kontrollen innerhalb der Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen.

Das Operational Risk Management der J.P. Morgan SE ist direkt in die Monitoring- und Testing-Aktivitäten bezogen auf die Bank involviert und greift nach Bedarf auf die Fachkenntnisse der Operational Risk Manager der Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen sowie das zentrale Kontrollteam der zweiten Line of Defense zurück.

Management des operationellen Risikos

Die durch die Monitoring- und Testing-Aktivitäten ermittelten Risikobereiche oder -themen werden an die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen eskaliert, damit sie bei Bedarf mithilfe von Aktionsplänen zur Minderung operationeller Risiken minimiert werden können. Operational Risk und Compliance können die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen bei der Entwicklung und Umsetzung von Aktionsplänen beraten.

Berichterstattung über operationelle Risiken

Es ist die Erwartung an alle Mitarbeiter / -innen der J.P. Morgan SE, dass Risiken angemessen eskaliert werden. Die von Risk und Compliance identifizierten Risiken werden bei Bedarf an das J.P. Morgan SE ROC und das LORCC eskaliert.

Operational Risk und Compliance haben Standards entworfen, um sicherzustellen, dass konsistente Berichte über operationelle Risiken durch die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen auf J.P. Morgan SE-Ebene erstellt werden.

Die Berichterstattung umfasst die Bewertung der wichtigsten Risiko- und Leistungsindikatoren anhand festgelegter Schwellenwerte sowie die Bewertung verschiedener Arten von operationellen Risiken anhand des angegebenen Risikoappetits. Die Standards ergänzen vorhandene Eskalationsprozesse an den Vorstand und Aufsichtsrat von J.P. Morgan SE.

Versicherung

Um operationelle Risiken zu vermindern, kann der Konzern Versicherungen abschließen. Der Konzern schließt bei gewerblichen Versicherern Versicherungen ab und hat einen im Mehrheitsbesitz befindlichen Captive-Versicherer, Park Assurance Company. Auch Dritte, mit denen der Konzern Geschäfte tätigt, können Versicherungen verlangen.

Beispiele für operationelle Risiken

Operationelle Risiken können sich auf verschiedene Weise manifestieren. Zu den Unterkategorien des operationellen Risikos gehören unter anderem Compliance-Risiko, Verhaltensrisiko, Rechtsrisiko sowie Schätzungs- und Modellrisiko.

Krieg in der Ukraine und Sanktionen

Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine wurden von verschiedenen Regierungen auf der ganzen Welt, einschließlich der Behörden in den USA, Großbritannien und der EU, zahlreiche Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland und mit Russland verbundene Unternehmen und Einzelpersonen verhängt. Diese Sanktionen sind komplex und entwickeln sich ständig weiter. Die J.P. Morgan SE ist weiterhin einem erhöhten Betriebsrisiko ausgesetzt, das mit der Aufrechterhaltung dieser komplexen Compliance-bezogenen Angelegenheiten verbunden ist. Um dieses erhöhte Risiko zu bewältigen, hat die J.P. Morgan SE Kontrollen implementiert, die angemessen und darauf ausgelegt sind, das Risiko einer Nichteinhaltung zu mindern und den Umgang mit sanktionierten Personen oder mit sanktioniertem Eigentum zu verhindern sowie Zahlungen gemäß den geltenden Vorschriften zu blockieren oder einzuschränken.

Cybersicherheitsrisiko

Das Cybersicherheitsrisiko umfasst Schaden oder Verlust durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch von Technologie oder die unbefugte Offenlegung von Daten. Es ist ein wichtiger, kontinuierlicher und sich konstant ändernder Schwerpunkt in den Aktivitäten des Konzerns und der J.P. Morgan SE.

Vor dem Hintergrund größerer geopolitischer Spannungen sieht sich der Konzern einer höheren Zahl von Cyberangriffen ausgesetzt, die zudem komplexer geworden sind, und geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Der Konzern hat Maßnahmen und Kontrollen implementiert, die angemessen und darauf ausgelegt sind, diesem sich wandelnden Umfeld zu begegnen. Darunter fällt unter anderem eine verstärkte Bedrohungsüberwachung. Darüber hinaus überprüft und verbessert der Konzern weiter seine Fähigkeiten, damit zusammenhängenden Risiken zu begegnen, wie etwa solchen, die in Bezug zum Management des administrativen Zugriffs zu Systemen stehen. Die J.P. Morgan SE profitiert von diesen Verbesserungen, in dem sie das Cybersecurity Sicherheitsprogramm des Konzerns nutzt.

Dritte, mit denen der Konzern in Geschäftsbeziehung steht oder die die Geschäftstätigkeit des Konzerns unterstützen (z.B. Lieferanten, Dienstleister, Börsen, Clearingstellen, Zentralverwahrer und Finanzintermediäre), sind ebenfalls Quellen von Cybersicherheitsrisiken. Die J.P. Morgan SE lagert den Regelbetrieb ihrer Cybersicherheitskontrollen an den Konzern aus, so wie dies bei weiteren technischen Aspekten ebenfalls der Fall ist. Der Konzern unterhält ein Informationssicherheitsprogramm, das darauf ausgelegt ist, Cyberangriffe zu verhindern, zu erkennen und darauf zu reagieren. Ziel ist es, dazu beizutragen, die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit der konzernweiten Infrastruktur, Ressourcen und Daten des Konzern zu schützen. Die J.P. Morgan SE greift auf dieses Programm des Konzerns zurück. Der Konzern geht aktiv Partnerschaften mit den zuständigen Regierungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen Branchenforen ein und nimmt an Diskussionen und Simulationen teil, um dazu beizutragen, das ganze Spektrum der Cybersicherheitsrisiken zu verstehen, die Abwehr zu verstärken und die Widerstandsfähigkeit der konzernweiten Betriebsumgebung zu verbessern.

Die Governance-Struktur der Organisation Globale Cybersicherheit und Technologiekontrolle (Global Cybersecurity and Technology Controls, CTC) ist so aufgestellt, dass Cybersicherheitsrisiken angemessen identifiziert, eskaliert und gemindert werden. Das Cybersicherheits-Risikomanagement und seine Governance und Aufsicht sind in das Operational Risk Management Framework des Konzerns integriert, auch durch die Eskalation wichtiger Risiko- und Kontrollprobleme zur Steuerung und Entwicklung von Plänen zur Minderung von Risiken für größere Risiko- und Kontrollprobleme. irm bewertet und hinterfragt unabhängig die Aktivitäten und die Risikomanagementpraktiken der Organisation Global Cybersecurity and Technology Controls, die im Zusammenhang mit der Identifizierung, Bewertung, Messung und Minderung von Cybersicherheitsrisiken stehen. Gegebenenfalls beauftragt der Konzern Drittgutachter oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit branchenweit anerkannter Expertise in Cybersicherheitsangelegenheiten, um bestimmte Aspekte des Risikomanagement-Frameworks, der Prozesse und der Kontrollen hinsichtlich Cybersicherheitsrisiken des Konzerns zu überprüfen. Darüber hinaus ist die J.P. Morgan SE Teil des Betrachtungsgegenstands horizontaler Beurteilungen der Aufsichtsbehörden, die die Widerstandsfähigkeit der Branche im Bereich Cybersicherheit bewerten.

Die unternehmensweite CTC-Organisation ist lokal durch engagierte Mitglieder vertreten, die für die Organisation Governance, Aufsicht und lokale Koordination von Themen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit übernehmen. Das CTC-Team der J.P. Morgan SE steuert und überwacht eine Anzahl J.P. Morgan SE-spezifischer Kontrollen und Kennzahlen, um eine adäquate laufende Überwachung und ein Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken sicherzustellen. Als Teil des irm stellt J.P. Morgan SE Technology and Cybersecurity ORM (Operational Risk Management) unabhängige Aufsicht bereit und hat zudem die regulierte Funktion des Information Security Officer (ISO) inne.

JPMorgan Chase & Co. verfügt zudem über detaillierte Reaktionspläne im Falle von Cyberangriffen, die es dem Konzern ermöglichen, umgehend zu reagieren und sich mit Strafverfolgungs- und anderen Regierungsbehörden abzustimmen, unsere Kunden gegebenenfalls zu benachrichtigen und sich von solchen Vorfällen zu erholen. Der Cybersecurity-Incident-Management-Prozess ist ein zentraler Prozess, der für Cybersicherheitsvorfälle verwendet wird und eine Eskalation in Übereinstimmung mit dem Security Incident Management Standard und dem Cybersecurity Incident Management Playbook erfordert. Die J.P. Morgan SE verfügt auch über ein eigenes Cybersecurity Incident Management Playbook, das an unternehmensweiten Prozessen ausgerichtet ist.

Vorfälle von Drittanbietern wie Systemstörungen oder -ausfälle, Fehlverhalten der Mitarbeiter/-innen dieser Parteien oder Cyberangriffe, einschließlich Ransomware und Kompromittierungen in der Lieferkette, können einen erheblichen negativen Auswirkung auf den Konzern und die J.P. Morgan SE haben, einschließlich Situationen, in denen ein betroffener Dritter nicht in der Lage ist, ein Produkt oder eine Dienstleistung an das Unternehmen zu liefern. Solche Vorfälle können auch zur Lieferung kompromittierter Software an das Unternehmen oder zu verlorenen oder kompromittierten Informationen des Unternehmens oder seiner Kunden führen. Kunden sind auch Quellen für Cybersicherheitsrisiken für das Unternehmen und seine Informationsbestände, insbesondere wenn ihre Aktivitäten und Systeme außerhalb der firmeneigenen Sicherheits- und Kontrollsysteme liegen. Der Konzern nimmt an regelmäßigen Diskussionen mit seinen Kunden und anderen externen Parteien über Cybersicherheitsrisiken teil, einschließlich Möglichkeiten zur Verbesserung der Cybersicherheit.

Betriebliche und technische Notfallplanung

Unterbrechungen des Betriebsablaufes können durch Umstände entstehen, die sich der Kontrolle der J.P. Morgan SE entziehen, wie z.B. die Ausbreitung von Infektionskrankheiten oder Pandemien, Unwetter, Naturkatastrophen, die Auswirkungen des Klimawandels, Strom- oder Telekommunikationsausfall, Ausfall von Dienstleistungen Dritter, Cyberangriffe sowie bürgerliche oder politische Unruhen und Terrorismus.

Das konzernweite Programm zur Notfallplanung, auf welches die J.P. Morgan SE zurückgreift, soll es dem Unternehmen ermöglichen, sich auf Geschäftsunterbrechungen vorzubereiten, sich darauf einzustellen, sie zu überstehen und sich davon zu erholen, einschließlich des Auftretens eines außergewöhnlichen Ereignisses, das sich der Kontrolle der Bank entzieht und das kritische Geschäftsfunktionen und die dazu notwendigen Ressourcen (d. h. Mitarbeiter / -innen, Technologie, Einrichtungen und Drittparteien) beeinträchtigen kann.

Das Programm umfasst die Leitung, Bewusstseinsschulung, das Planen und Testen von Notfallstrategien sowie strategische und taktische Initiativen zur Identifizierung, Bewertung und zum Management von Risiken für die Widerstandsfähigkeit des Betriebs. Das Programm muss in Übereinstimmung mit dem Gesamtansatz des Konzerns zum Operationellen Risk Management gesteuert werden; das schließt die Abstimmung mit Programmen zu Technologie, Cybersicherheit, Daten, physischer Sicherheit, Krisenmanagement, Immobilien und Outsourcing ein.

Betrugsrisiko im Zahlungsverkehr

Das Betrugsrisiko im Zahlungsverkehr ist das Risiko, dass externe und interne Parteien durch fehlgeleitete oder anderweitig unzulässige Zahlungen unrechtmäßig persönliche finanzielle Vorteile erlangen. Der Konzern und die J.P. Morgan SE setzen verschiedene Kontrollen zum Management des Zahlungsbetrugsrisikos ein und bieten Trainings und Sensibilisierungsschulungen für Mitarbeiter / -innen und Kunden an.

Auslagerungsrisiko

Das Rahmenwerk des Konzerns für die Überwachung von Auslagerungen an Dritte (Third-Party Oversight, TPO) und an verbundene Konzernunternehmen (Inter-Affiliate Oversight, IAO) unterstützt die J.P. Morgan SE bei der Auswahl, der Dokumentation, dem Onboarding, der Überwachung und dem Management ihrer Lieferantenbeziehungen, einschließlich der von verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen. Ziel des TPO-Rahmenwerks ist es, die Dienstleister auf einem angemessenen Niveau der Betriebsleistung zu halten und wichtige Risiken wie Datenverlust und Geschäftsstörungen zu mindern. Die Corporate Third-Party Oversight-Gruppe ist für die unternehmensweite Schulung, Überwachung, Berichterstattung und Standards verantwortlich. Die J.P. Morgan SE steuert dies durch ein zentrales Auslagerungsmanagement, welches direkt dem Head of Outsourcing, Operations and Technology unterstellt ist.

Compliance-Risiko

Das Compliance-Risiko, eine Unterkategorie des operationellen Risikos, ist das Risiko der Nichteinhaltung von Gesetzen, Regeln, Vorschriften oder Verhaltenskodizes und Industriestandards.

Jeder Geschäftsbereich und jede Stabsfunktion innerhalb der J.P. Morgan SE ist primär für das Management seiner Compliance-Risiken verantwortlich. Die Operational Risk- und Compliance-Organisation, die von den Geschäftsbereichen und Stabsfunktionen unabhängig ist, führt die unabhängige Überprüfung, Überwachung und Kontrolle der Geschäftsabläufe durch, wobei der Schwerpunkt auf der Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen liegt, die für Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen der Einheit an Kunden und Auftraggeber gelten.

Diese Compliance-Risiken beziehen sich auf eine Vielzahl von Gesetzen, Regeln und Vorschriften, die in den Geschäftsbereichen und Unternehmensfunktionen und der Jurisdiktion unterschiedlich sind, und umfassen Risiken im Zusammenhang mit Finanzprodukten und -dienstleistungen, Beziehungen und Interaktionen mit Kunden sowie Aktivitäten von Mitarbeitern/-innen. Zu den Compliance-Risiken gehören beispielsweise Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften, den Handelsaktivitäten, dem Marktverhalten und der Einhaltung der Gesetze, Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Angebot von Produkten und Dienstleistungen über die Grenzen der jeweiligen Jurisdiktion hinweg. Das Compliance-Risiko ist den treuhänderischen Aktivitäten des Unternehmens inhärent, einschließlich des Versäumnisses, den geltenden Sorgfaltsstandard anzuwenden, im besten Interesse treuhänderischer Klienten und Kunden zu handeln oder treuhänderische Klienten und Kunden fair zu behandeln.

Andere Funktionen überwachen bedeutende regulatorische Verpflichtungen, die spezifisch für den jeweiligen Verantwortungsbereich sind.

Operational Risk Management und Compliance haben Richtlinien und Standards umgesetzt, die dazu dienen, das Compliance-Risiko zu steuern, identifizieren, messen, überwachen und testen (Monitoring und Testing), managen und darüber zu berichten.

Steuerung und Überwachung

Compliance wird vom Chief Compliance Officer (CCO) geleitet, der an den CRO der Bank berichtet. Die Bank überwacht und steuert ihr Compliance-Risiko durch die Implementierung des CCOR-Frameworks. Der CCO und der ORO der Bank informieren den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über wichtige Compliance-Risikothemen.

Code of Conduct

Der Konzern verfügt über einen Code of Conduct (Verhaltenskodex, im Folgenden der "Code"), auf den von der J.P. Morgan SE vollständig zurückgegriffen wird und der den Anspruch des Unternehmens kommuniziert, dass sich alle Mitarbeiter / -innen jederzeit integer verhalten. Der Code definiert die Grundsätze für das Verhalten der Mitarbeiter / -innen gegenüber Klienten, Kunden, Lieferanten, Aktionären, Aufsichtsbehörden, anderen Mitarbeitern/-innen sowie gegenüber Märkten und Gemeinschaften, in denen der Konzern tätig ist. Der Code verlangt von den Mitarbeitern/-innen, jede potenzielle oder tatsächliche Verletzung des Codes, der Konzernrichtlinien oder der für die Geschäfte des Konzerns geltenden Gesetze oder Vorschriften unverzüglich zu melden. Er verpflichtet die Mitarbeiter / -innen außerdem dazu, jedes illegale Verhalten oder unethische Verhalten, das gegen die dem Code zugrunde liegenden Prinzipien verstößt, sei es durch Mitarbeiter/-innen, Berater, Kunden, Lieferanten, Vertrags- oder Zeitarbeiter, Geschäftspartner oder Vertreter des Konzerns, zu melden. Alle neu eingestellten Mitarbeiter/-innen werden bei Unternehmenseintritt geschult, und die vorhandenen Mitarbeiter / -innen werden danach regelmäßig geschult. Die Mitarbeiter/-innen sind verpflichtet, die Einhaltung des Codes jährlich zu bestätigen.

Die Mitarbeiter/-innen können potenzielle oder tatsächliche Verletzungen des Codes über die Hotline des Konzerns für die Meldung von Verstößen gegen den Code per Telefon (die "Hotline") oder über das Internet melden. Die Hotline ist, wo gesetzlich erlaubt, anonym und steht mit Übersetzungsdiensten weltweit jederzeit zur Verfügung. Sie wird von einem externen Dienstleistungsunternehmen betrieben. Der Code verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen jede Person, die in gutem Glauben eine Angelegenheit oder ein Bedenken vorbringt oder bei einer Ermittlung oder einer Untersuchung unterstützt.

Conduct-Risiko

Das Conduct-Risiko (Verhaltensrisiko), eine Unterkategorie des operationellen Risikos, ist das Risiko, dass eine Handlung oder ein Fehlverhalten einzelner oder mehrerer Mitarbeiter/ -innen zu unfairen Ergebnissen für Kunden führen, die Integrität der Märkte, in denen die Bank tätig ist, beeinträchtigen, Mitarbeitern/-innen oder der J.P. Morgan SE schaden oder den Ruf der Bank und des Konzerns gefährden könnte.

Überblick

Jeder Geschäftsbereich und jede Stabsfunktion ist dafür verantwortlich, seine/ihre Conduct-Risiken zu identifizieren und zu managen, um ein angemessenes Engagement, Eigenverantwortung und die Nachhaltigkeit der Unternehmenskultur zu gewährleisten, die mit den "How We Do Business Principles" (die "Principles") des Konzerns in Einklang steht. Die Principles dienen als Leitfaden für das Verhalten der Mitarbeiter/-innen. Sie beinhalten Erwartungen an jede/-n Mitarbeiter/-in sowie Informationen und Ressourcen zur Unterstützung eines ethischen und gesetzeskonformen Geschäftsbetriebs überall dort, wo die J.P. Morgan SE Geschäfte betreibt. Weitere Informationen über den Code befinden sich im vorigen Abschnitt zum Compliance-Risiko.

Steuerung und Überwachung

Der Konzern überwacht und steuert sein Conduct-Risiko durch das CCOR-Management-Framework. Die J.P. Morgan SE greift auf dieses Rahmenwerk zurück.

Die Steuerung des Conduct-Risikos umfasst verschiedene Aspekte des Personalmanagements einschließlich Rekrutierung, Einarbeitung, Schulung und Entwicklung, Performance-Management, Beförderung und Vergütungsprozesse. Jeder Geschäftsbereich, Treasury und CIO und dazu bestimmte Stabsfunktionen führen regelmäßig eine Bewertung des Conduct-Risikos durch, überprüfen Kennzahlen und Problemstellungen, die mit dem Conduct-Risiko verbunden sein können, und bieten gegebenenfalls Schulungen zum Geschäftsverhalten an.

Rechtsrisiken

Das Rechtsrisiko, eine Unterkategorie des operationellen Risikos, ist das Risiko eines Verlusts, das primär aus der tatsächlichen oder angeblichen Nichteinhaltung von rechtlichen Verpflichtungen verursacht wird, die sich aus Gesetzen, Regeln oder Vorschriften in Rechtsordnungen ergeben, in denen die J.P. Morgan SE Geschäfte betreibt, und Verträgen mit Kunden oder Produkten und Dienstleistungen, die der Konzern und die J.P. Morgan SE anbieten.

Überblick

Die Rechtsabteilung ("Legal") stellt juristische Dienstleistungen und Beratung zur Verfügung. Die Rechtsabteilung ist verantwortlich für das Management der Rechtsrisiken der J.P. Morgan SE durch:

Management von tatsächlichen und potenziellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsangelegenheiten, einschließlich interner Überprüfungen und Untersuchungen in Bezug auf solche Angelegenheiten;

Beratung zu Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Vertragsverhandlungen und Dokumentation;

Beratung bei Angebot und Marketing von Dokumenten und neuen Geschäftsinitiativen;

Streitbeilegung;

Interpretation bestehender Gesetze, Regeln und Vorschriften und Beratung bei Änderungen an diesen;

Beratung im Zusammenhang mit geplanten und vorgeschlagenen Gesetzen, Regeln und Vorschriften; und

Bereitstellung von Rechtsberatung für die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen, einschließlich ihrer Operations-, Technology- und Oversight & Control-Funktionen (First Line of Defense), Risikomanagement und Compliance (Second Line of Defense), der internen Revision (Third Line of Defense) und dem Vorstand.

Die Rechtsabteilung wählt, engagiert und steuert externe Rechtsberater in allen Angelegenheiten, in denen externe Rechtsberatung eingeholt wird. Darüber hinaus berät die Rechtsabteilung das Conflicts Office, das die großen Kundentransaktionen des Konzerns und der J.P. Morgan SE prüft, die möglicherweise Interessenkonflikte für den Konzern und die Bank verursachen können.

Steuerung und Überwachung

Der Leiter der Rechtsabteilung der J.P. Morgan SE untersteht dem CEO. Er oder andere Mitglieder der Rechtsabteilung erstatten dem Vorstand regelmäßig Bericht über wichtige Rechtsangelegenheiten.

6.5.6. Schätzungs- und Modellrisiko

Risikodefinition

Schätzungs- und Modellrisiko als Unterkategorie des operationellen Risikos bezeichnen das Potenzial für negative Folgen von Entscheidungen, die auf falschen oder falsch verwendeten Schätzergebnissen beruhen.

Risikoprofil

Die J.P. Morgan SE nutzt Modelle und andere analytische und urteilsbasierte Schätzungen übergreifend über Geschäftsaktivitäten und Funktionen. Die Schätzmethoden sind unterschiedlich hoch entwickelt und werden für viele Zwecke verwendet, z.B. zur Bewertung von Positionen und zur Risikomessung, zur Bewertung der regulatorischen Kapitalanforderungen, zur Durchführung von Stresstests, zur Wertberichtigung von Kreditverlusten und zur Entscheidungsfindung. Da Schätzungen vereinfachte Darstellungen realer Beziehungen sind, birgt ihre Verwendung ein Risiko aufgrund möglicher Fehler in ihrer Methodik und ihren Algorithmen, ihrer Eingaben und Annahmen, ihrer Implementierung, ihrer Verwendung oder ihren Beziehungen zwischen voneinander abhängigen Schätzungen. Die Schätzungen werden eingestuft ("tiered") basierend auf Komplexität, Exposition und Verlässlichkeit, um Indikatoren für das potenzielle Risiko der Schätzung zu liefern, wobei Tier 1 das höchste Risiko und Tier 4 das niedrigste Risiko darstellt. Die Model Risk Governance and Review Group (MRGR) betreibt strategische Systeme zur Nutzungsverfolgung und zur Durchführung von Bewertungen, die kontinuierlich weiterentwickelt werden, um aktuelle geschäftliche Anforderungen zu erfüllen.

Ziele des Risikomanagements

Die Ziele des Modellrisikomanagements der J.P. Morgan SE sind die Identifizierung, Überwachung, Messung (wo möglich) und Steuerung des Modellrisikos. Zu diesem Zweck schreiben die Modellrisikorichtlinien und -verfahren Folgendes vor:

robuste Modellüberprüfung, um die Modellrisiken zu identifizieren;

Sicherstellung, dass bei Bedarf ausgleichende Kontrollen (Compensating Controls) vorhanden sind;

laufende Performanceüberwachung der Modelle, um die Leistungsfähigkeit über die gesamte Lebensdauer eines Modells sicherzustellen; und

Sicherstellung, dass alle Modelle angemessen dokumentiert und getestet werden.

Risikomanagement

Das Rahmenwerk der J.P. Morgan SE zum Modellrisiko ist in der "J.P. Morgan SE Estimations and Model Risk Management Policy and Procedure" dokumentiert und folgt denselben Grundsätzen und Richtlinien wie das konzernweite Framework.

Das Management des Modellrisikos während des gesamten Modelllebenszyklus liegt im Wesentlichen in der Verantwortung der Modellbenutzer, Modellentwickler und Modellbesitzer sowie der MRGR. Das J.P. Morgan SE Estimations Risk Committee (SEERC), ein Unterausschuss des ROCs, ist für die Überwachung des Modellrisikos und die Umsetzung des Modellrisikorahmenwerks für die Bank verantwortlich.

Die MRGR legt Kennzahlen und Toleranzen für verschiedene Modellrisikomanagementaktivitäten dar. Das Maß, zu dem Kennzahlen Toleranzen überschreiten oder einhalten, gibt einen Anhaltspunkt zu dem aggregierten Niveau des Modellrisikos innerhalb der J.P. Morgan SE.

Modellrisiken sind den Nutzern der Modelle innerhalb der Umsetzung der J.P. Morgan SE, basierend auf der spezifischen Nutzung solcher Modelle, zuzurechnen. Benutzer und Entwickler von Modellen sind dafür verantwortlich, ihre Modelle zu entwickeln, zu implementieren und zu testen sowie Modelle zur Überprüfung und Genehmigung an MRGR weiterzuleiten. Nach der Genehmigung der Modelle sind Modellbenutzer und -entwickler für die Aufrechterhaltung einer robusten Betriebsumgebung verantwortlich und müssen die Effektivität der Modelle kontinuierlich überwachen und bewerten. Modellbenutzer und -entwickler können versuchen, Modelle als Reaktion auf Änderungen in relevanten Portfolios sowie in Produkt- und Marktentwicklungen zu verbessern und Verbesserungen der verfügbaren Modellierungstechniken und Systemfähigkeiten zu erfassen. Modellnutzer innerhalb der J.P. Morgan SE sind dafür verantwortlich, dass jedes von ihnen verwendete Modell sowohl im konzernweiten Inventar als auch im Inventar der Bank erfasst wird und dass der Rahmen und sonstige Bedingungen der Modellgenehmigung fortlaufend eingehalten werden.

MRGR innerhalb der J.P. Morgan SE ist eine unabhängige Funktion, die direkt an den CRO der J.P. Morgan SE berichtet und welche mit Ressourcen ausgestattet ist, um das Modellrisiko unabhängig von Modellentwicklern und Modellbenutzern zu bewerten. MRGR-Ressourcen anderer Konzerneinheiten unterstützen im Rahmen von angemessenen und regelmäßig überwachten Auslagerungsvereinbarungen MRGR in der J.P. Morgan SE bei der Durchführung von Kontrollen. MRGR legt die Richtlinien der J.P. Morgan SE in Bezug auf das Management von Modellrisiken und Risiken im Zusammenhang mit bestimmten analytischen und ermessensbasierten Schätzungen, wie sie beispielsweise beim Risikomanagement sowie der Kapitalplanung und -analyse verwendet werden, fest. Bei der Überprüfung eines Modells erwägt MRGR, ob das Modell für die spezifischen Zwecke geeignet ist, für die es genutzt wird. Des Weiteren wird die Einstufung ("tier") des Modells von MRGR genehmigt. Bei der Überprüfung eines Modells analysiert und hinterfragt MRGR die Modellmethodik und die Angemessenheit der Modellannahmen und kann zusätzliche Tests durchführen oder fordern, einschließlich Backtesting der Modellergebnisse. Modellprüfungen werden von der entsprechenden Managementebene innerhalb MRGR auf der Grundlage der jeweiligen Modelleinstufung genehmigt.

Im Rahmen der J.P. Morgan SE Estimations and Model Risk Management Policy überprüft und genehmigt MRGR neue Modelle sowie wesentliche Änderungen bestehender Modelle vor deren Benutzung. Unter bestimmten Umständen können Ausnahmen von der Richtlinie gewährt werden, damit ein Modell vor der Überprüfung oder Genehmigung verwendet werden kann. Zusätzlich kann MRGR verlangen, dass geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Modellrisikos durch den Nutzer ergriffen werden, wenn es in dieser Zeit genutzt werden soll. Diese Maßnahmen sind modellabhängig und können beispielsweise eine Einschränkung der Handelsaktivität umfassen.

Modellergebnisse sind von Natur aus mit Unsicherheit behaftet. Hierbei kann der Grad der Ungenauigkeit oder Unsicherheit durch das Marktumfeld oder das wirtschaftliche Umfeld steigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die aktuellen und prognostizierten Umfelder erheblich von dem historisch beobachteten makroökonomischen Umfeld unterscheiden, in dem die Modelle entwickelt wurden. Diese größere Unsicherheit erfordert ein höheres Maß an Überwachung und Analyse, um gegebenenfalls Anpassungen der Modellergebnisse zu ermöglichen, welche die Bank in Erwägung zieht, als dies üblicherweise der Fall wäre. Zusätzlich können die Schätzungen der Bank ungenauer sein, wenn sich die erworbenen Vermögenswerte von denjenigen unterscheiden, die bei der Entwicklung der Modelle zugrunde gelegt wurden.

6.5.7. Kapitalrisiko

Kapitalrisiko ist das Risiko, dass die J.P. Morgan SE über unzureichendes Kapital und eine unzureichende Zusammensetzung des Kapitals verfügt, um ihre Geschäftsaktivitäten und die damit verbundenen Risiken sowohl unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen als auch unter Stressbedingungen umzusetzen.

Eine starke Kapitalbasis ist für die Geschäftsstrategie und die Wettbewerbsposition der J.P. Morgan SE von wesentlicher Bedeutung. Die Kapitalsteuerung der Bank zielt auf die Aufrechterhaltung der langfristigen Stabilität, um auch in einem stark angespannten Umfeld marktführende Geschäftsaktivitäten aufbauen und in diese investieren zu können. Eine starke Bilanz aufrechtzuerhalten, trotz wirtschaftlicher Volatilität, ist für den Vorstand der J.P. Morgan SE von strategischer Bedeutung. Bevor Entscheidungen über zukünftige Geschäftsaktivitäten getroffen werden, prüft der Vorstand die Auswirkungen auf das Kapital der J.P. Morgan SE. Die Geschäftsleitung berücksichtigt die Ertragsprognose und bewertet alle Kapitalquellen und -nutzung, um die Kapitalstärke der Bank sicherzustellen.

Steuerung des Kapitalrisikos

Die J.P. Morgan SE hat eine Capital-Risk-Management-Einheit innerhalb der Risikofunktion, deren Hauptziel darin besteht, eine unabhängige Überwachung des Kapitalrisikos der Bank bereitzustellen. Zu den Verantwortlichkeiten der Capital Risk Management-Einheit gehören:

Definition, Überwachung und Berichterstattung von Kapitalrisikokennzahlen;

Festlegung, Kalibrierung und Überwachung von Kapitalrisikolimiten und -indikatoren, einschließlich des Risikoappetits;

Entwicklung eines Prozesses zur Klassifizierung, Überwachung und Berichterstattung von Kapitallimitüberschreitungen;

Durchführung einer Bewertung der Kapitalmanagementaktivitäten der Bank, einschließlich der am Notfallkapitalplan vorgenommenen Änderungen; und

Durchführung von Bewertungen des regulatorischen Kapitalrahmens der Bank, um die Einhaltung der anwendbaren Kapitalregeln sicherzustellen.

Das für die Steuerung der Kapitalrisiken innerhalb der J.P. Morgan SE verwendete Framework basiert auf einem Zyklus von Bewertungen der Kapitaladäquanz sowie der Überwachung und Berichterstattung zu regelmäßigen Zeitpunkten. Diese Maßnahmen werden durch zukunftsbezogene Prognosen und Stresstests ergänzt. Bei Bedarf werden Korrekturmaßnahmen ergriffen, um eine angemessene Kapitalausstattung zu gewährleisten.

Im Rahmen dieses Prozesses werden wichtige Kapitalrisikokennzahlen wie Kapitalquoten, Verschuldungsquote (Leverage Ratio), MREL-Anforderungen, risikogewichtete Aktiva sowie die interne Kapitalauslastung in der ökonomischen ICAAP-Perspektive berechnet und überwacht, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen sowie intern festgelegten Limite und Ziele für das Kapitalrisiko beachtet werden. Jeder Teil des Prozesses unterliegt strengen Kontrollen, einschließlich der Berichterstattung über die Kapitaladäquanz mit täglichen, wöchentlichen und vierteljährlichen Zyklen, um eine angemessene Beaufsichtigung im Einklang mit den Zielen der Kapitalsteuerung zu gewährleisten. Auch die Eskalation von Überschreitungen definierter Limite und Indikatoren wird in diesem Rahmenwerk geregelt.

Kapitalsteuerung

Der Vorstand ist für die Kapitalsteuerung der Bank verantwortlich. Das Hauptziel des Kapitalmanagements der J.P. Morgan ist es, über ausreichendes Kapital zu verfügen, um:

die Risiken, die den Geschäftsaktivitäten der J.P. Morgan SE zugrunde liegen, abzufedern mit dem Ziel, die Kapitalstärke zu erhalten;

die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung zu erfüllen und zu übertreffen;

den Aufbau und Investitionen in die Geschäftsaktivitäten der Bank unter Normalbedingungen und Stressszenarien fortzusetzen;

die Flexibilität zu behalten, zukünftige Investitionsmöglichkeiten zu nutzen; und

den kontinuierlichen Betrieb im Falle von Stress oder Auflösung der Muttergesellschaft zu gewährleisten.

Die J.P. Morgan SE erreicht diese Ziele durch:

Festlegung interner Mindestkapitalanforderungen für kapitalbezogene Kennzahlen (Kapitalquote, Verschuldungsquote, MREL usw.) und Aufrechterhaltung eines starken Rahmenwerks für die Kapitalsteuerung. Die internen Mindestkapitalniveaus berücksichtigen die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen der Bank sowie eine interne Bewertung der Kapitaladäquanz während normaler Wirtschaftszyklen sowie unter Stressbedingungen.

Aufrechterhaltung von Flexibilität, um auf verschiedene potenzielle Ereignisse reagieren zu können.

Regelmäßige Überwachung ihrer Kapitalposition durch festgelegte Kapitalrisikolimite und Indikatoren sowie Einhaltung vorgeschriebener Eskalationsprotokolle.

Der Vorstand der J.P. Morgan SE erhält regelmäßig einen Bericht über die Kapitalbasis und -projektionen und hat die Aufsicht über Entscheidungen in Bezug auf Kapitalnutzung und Kapitalstrategie.

Governance

Zu den Ausschüssen, die für die Überwachung des Kapitalmanagements bei der J.P. Morgan SE verantwortlich sind, gehören das ICAAP Steering Committee, das Risk Oversight Committee und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats, der den Kapitalrisikoappetit überwacht und genehmigt.

Kapitalplanung und Stresstesting

Die J.P. Morgan SE erstellt einen dreijährigen Kapitalplan, der im Rahmen des ICAAP vierteljährlich aktualisiert wird.

Der ICAAP informiert den Vorstand über die Prozesse für das Management von Kapitalquellen und -nutzung sowie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Erwartungen an die Kapitalplanung und Kapitaladäquanz. Durch ihn soll sichergestellt werden, dass die J.P. Morgan SE in Bezug auf ihr Risikoprofil und ihren Risikoappetit im Laufe des normalen Wirtschaftszyklus, aber auch unter der Annahme einer Reihe von schweren, aber plausiblen Stressszenarien angemessen kapitalisiert ist.

Stresstests schätzen die möglichen Auswirkungen von alternativen gesamtwirtschaftlichen und betrieblichen Szenarien auf Erträge und Kapital der J.P. Morgan SE. Gesamtwirtschaftliche Szenarien und die ihnen zugrunde liegenden Parameter werden einheitlich festgelegt und auf alle Geschäftsbereiche angewendet. Die Szenarien werden durch makroökonomische Faktoren ausgedrückt, die Haupttreiber der Geschäftsergebnisse sind; globale Marktschocks, die zu kurzfristigen, aber schwerwiegenden Handelsverlusten führen; und idiosynkratische operationelle Risikoereignisse. Sie sollen wichtige Schwachstellen sowie idiosynkratische Risiken der Bank erfassen und hervorheben.

Zusätzlich zu den im Rahmen des ICAAP vierteljährlich durchgeführten internen Kapitalstresstests berücksichtigt der Vorstand auch das Ergebnis des Stresstests der EBA - ein alle zwei Jahre von der EBA durchgeführter Kapitalstresstest, auf dessen Grundlage die Säule-2-Kapitalempfehlung (Pillar 2 Capital Guidance, P2G) festgelegt wird.

Die vierteljährlichen ICAAP-Ergebnisse werden im ICAAP Steering Committee, im ROC und im Vorstand besprochen.

Notfallkapitalplan (Contingency Capital Plan)

Der Notfallkapitalplan der J.P. Morgan SE legt den Kapitalmanagementrahmen für die Bank fest und präzisiert die Grundsätze, die dem Kapitalmanagementansatz unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen und in Stressphasen zugrunde liegen. Der Notfallkapitalplan definiert, wie die J.P. Morgan SE ihre angestrebten Kapitalniveaus kalibriert, die Mindestkapitalanforderungen erfüllt und gegebenenfalls die laufende Angemessenheit geplanter Kapitalausschüttungen überwacht, und legt die Kapitalnotfallmaßnahmen fest, die während einer Stressphase auf verschiedenen Ebenen des Kapitalabbaus ergriffen oder in Erwägung gezogen werden sollen.

Kapitalanforderungen

Im Laufe des Jahres 2023 blieb die J.P. Morgan SE über den verschiedenen regulatorischen Mindestkapitalanforderungen.

Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Eigenmittel

Die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen sind zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023 insgesamt gestiegen. Als anderweitig systemrelevantes Institut (O-SII) stieg für die J.P. Morgan SE im Jahr 2023 der zugewiesene O-SII-Puffer um 25 Basispunkte auf 1,0% gegenüber 0,75% im Vorjahr. Der antizyklische Puffer (CCyB) für die J.P. Morgan SE stieg ebenfalls um 39 Basispunkte. Im Dezember 2023 wurde ein neuer systemischer Risikokapitalpuffer für Engagements in Norwegen eingeführt. Diese Änderungen führten zu einem Gesamtanstieg des Combined Buffer Requirement (CBR) um 67 Basispunkte im Jahr 2023.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Anforderungen wird erwartet, dass die J.P. Morgan SE einen zusätzlichen Säule-2-Kapitalaufschlag (Pillar 2 Guidance - P2G) hält, welcher vollständig mit CET1-Kapital abgedeckt werden muss. Obwohl dieser Kapitalaufschlag für die J.P. Morgan SE nicht gesetzlich verpflichtend ist, erwartet die EZB eine vollständige Erfüllung der auferlegten P2G-Anforderungen. Die Nichterfüllung der P2G-Anforderung führt allerdings nicht zu automatischen Aufsichtsmaßnahmen wie Beschränkungen von Kapitalausschüttungen oder variablen Vergütungskomponenten.

Die unten stehende Grafik zeigt, ohne Berücksichtigung der P2G, die Kernkapitalanforderungen und Gesamtkapitalanforderungen, die die J.P. Morgan SE im Dezember 2023 (im Vergleich zu Dezember 2022) erfüllen musste.

Die nicht risikobasierte Verschuldungsquote (Leverage Ratio) soll als ergänzende Kennzahl zu den risikobasierten Kapitalanforderungen dienen. Ziel ist es, den Aufbau von Verschuldung im Bankensektor einzudämmen und die risikobasierten Anforderungen durch eine einfache, nicht risikobasierte "Backstop"-Maßnahme zu verstärken. Gemäß dem CRR/CRD-Rahmenwerk wurde mit Wirkung zum 28. Juni 2021 eine Mindestverschuldungsquote von 3,0% eingeführt.

Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)

Die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) stellt den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten dar, den ein Institut vorhalten muss, um im Abwicklungsfall Verluste absorbieren zu können und um über ausreichende Rekapitalisierungskapazitäten zu verfügen. Die MREL-Anforderungen werden von der Abwicklungsbehörde festgelegt und bestehen aus einer RWA-basierten Anforderung (MREL-RWA) und einer Leverage-Exposure-basierten Anforderung (MREL-LRE). Beide Anforderungen bestehen aus der Summe eines Verlustabsorptionsbetrags (LAA) und eines Rekapitalisierungsbetrags (RCA) und müssen parallel erfüllt werden. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind Eigenmittel und/oder berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (d. h. bail-in-fähige Verbindlichkeiten, die bestimmte Eignungsvoraussetzungen erfüllen) anrechenbar.

Seit der Einführung der MREL-Anforderungen gemäß der Bank Recovery and Resolution Directive II (BRRD II) im Januar 2022 ist die MREL-RWA Mindestanforderung für die J.P. Morgan SE die bindende Kapitalanforderung, da die J.P. Morgan SE ihre MREL-Anforderungen derzeit ausschließlich mit Eigenmitteln (d. h. Kernkapital und Ergänzungskapital) erfüllt. Die MREL-RWA-Anforderung der JPMSE in Prozent der Gesamt-RWA belief sich 2023 auf 28,1%. Für die Leverage-Exposure-basierte MREL-Anforderung sind hingegen die Vorschriften gemäß Capital Requirements Regulation II (CRR II) bindender, welche der Leverage-Exposure-basierten internen Total Loss Absorbing Capacity (iTLAC Leverage Ratio) von 6,08% des gesamten Leverage-Exposures entspricht.

Regulatorisches Kapital und Kapitalquoten

Das regulatorische Kapital der J.P. Morgan SE belief sich zum 31. Dezember 2023 auf € 40 Mrd. im Vergleich zu € 36,5 Mrd. zum 31. Dezember 2022. Die Erhöhung des Kapitals um € 3,5 Mrd. umfasst einen Nettoanstieg des CET1-Kapitals um € 1,2 Mrd. infolge von Gewinnrücklagen aus dem Jahr 2022 sowie einen Nettoanstieg des Tier-2-Kapitals in Höhe von € 2,3 Mrd. durch die Ausgabe von Ergänzungskapital (€ 2,5 Mrd.) im Mai 2023. Das Kernkapital belief sich zum 31. Dezember 2023 auf € 22,5 Mrd. und bestand vollständig aus hartem Kernkapital.

Trotz des Anstiegs des CET1-Kapitals sank die CET1-Kapitalquote von 19,7% im Vorjahr auf 18,6%, was im Wesentlichen auf eine Erhöhung der risikogewichteten Aktiva um € 13,2 Mrd. zurückzuführen ist. Der Anstieg der risikogewichteten Aktiva resultiert vor allem aus Engagements bei Unternehmen (€ +5 Mrd.) und Verbriefungspositionen (€ +4,8 Mrd.).

Die Verschuldungsquote sank von 6,0% im Vorjahr auf 5,8%, hauptsächlich aufgrund der Erhöhung des Leverage Exposure (€ 32 Mrd.) für Derivate und SFTs, teilweise kompensiert durch den oben erwähnten Nettoanstieg des Kernkapitals.

Während des gesamten Jahres 2023 lagen die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten und die Verschuldungsquote deutlich über den regulatorischen Mindestanforderungen und internen Zielen. Die nächste Tabelle zeigt den Stand der RWA und der Kapitalquoten in den Jahren 2022 und 2023.

Die RWA-basierten regulatorischen MREL-Anforderungen stiegen im Jahresvergleich um € 5,1 Mrd., was auf höhere RWAs und eine höhere MREL-RWA-Mindestquote zurückzuführen ist. Während sich die MREL-RWA-Mindestquote im Vorjahresvergleich infolge höherer CBR- und SBR-Mindestanforderungen um 1,2% erhöhte, nahmen die MREL-Mittel € 3,6 Mrd. zu. Der Anstieg der MREL-Mittel wurde durch eine MREL-Emission in Höhe von € 2,5 Mrd. im Jahr 2023 in Verbindung mit einem Anstieg des CET1-Kapital aus Gewinnrücklagen aus dem Jahr 2022 getrieben. Die Leverage-Exposure-basierten aufsichtsrechtlichen MREL-Anforderungen erhöhten sich ebenfalls um € 1,9 Mrd. im Vorjahresvergleich bei höherem Leverage Exposure. Trotz dieser Erhöhungen der MREL-Anforderungen hat die J.P. Morgan SE im gesamten Jahr 2023 einen Überschuss an MREL aufrechterhalten und ihre MREL-Anforderungen durch die Identifizierung und Umsetzung von RWA-Optimierungsmaßnahmen weiter aktiv gesteuert.

Ist-Zahlen
MIO. € 31.12.2023 31.12.2022
Kredit- & Gegenparteiausfallrisiko 1 72.187 59.657
CVA 4.721 4.368
Marktrisiko 35.390 36.010
Operationelles Risiko 8.760 7.805
Risikogewichtete Positionswerte 121.057 107.840
Säule-1-Anforderungen 9.685 8.627
Säule-2-Anforderungen und kombinierte Pufferanforderungen 8.378 6.742
Gesamtkapitalanforderung 18.063 15.370
Hartes Kernkapital 2 22.475 21.280
Ergänzungskapital 17.486 15.171
Gesamtkapital 2 39.962 36.451
Harte Kernkapitalquote (%) 2 18,6% 19,7%
Gesamtkapitalquote (%) 2 33,0% 33,8%
Verschuldungsquote (%) 5,8% 6,0%

1 Beinhaltet Verbriefungen, Abwicklungsrisiken und Sonstige Positionen.
2 Beinhaltet nicht die Anerkennung des Gewinns 2023.

Ist-Zahlen
MIO. € 31.12.2023 31.12.2022
MREL anrechenbare Eigenmittel 40.033 36.451
Regulatorische MREL-Anforderung (basierend auf RWA) 34.035 28.990
Regulatorische MREL-Anforderung (basierend auf LRE) 23.476 21.539
MREL Überschuss / Fehlbetrag (-) über die höchste Anforderung 5.997 7.637
Reg. MREL-Anforderung (basierend auf RWA) in % 28,12% 26,88%
Reg. MREL-Anforderung (basierend auf LRE) in % 6,08% 6,08%

6.5.8. Geschäftsrisiko

Die J.P. Morgan SE definiert das Geschäftsrisiko als jenes Risiko, das aus den jetzigen und zukünftigen Geschäftsplänen sowie Zielen der Bank resultiert. Das Geschäftsrisiko beinhaltet das Risiko einer negativen Entwicklung der aktuellen und zukünftigen Erträge, Liquidität sowie des aktuellen und zukünftigen Kapitals, Firmenwerts oder der Reputation, die aus nachteiligen Geschäftsentscheidungen, einer mangelhaften Implementierung der Geschäftsentscheidungen oder einer fehlenden beziehungsweise zu langsamen Reaktion auf Veränderungen in der Branche oder externen Rahmenbedingungen entsteht.

Das Risiko wird durch eine Kombination von Faktoren (intern und extern) bestimmt, bei denen unerwartete Änderungen die Fähigkeit der Geschäftsbereiche beeinträchtigen könnten, ihre Geschäftsstrategien erfolgreich umzusetzen und ihre Ziele zu erreichen. Ein regelmäßiger Planabgleich und gegebenenfalls entsprechende Anpassungen sollen die Minimierung solcher Abweichungen sicherstellen.

Die Berechnung des Geschäftsrisikos ergibt sich aus einer Betrachtung der geplanten GuV in einem potenziellen Stressszenario, in dem Stress-Effekte auf die GuV-Komponenten angewandt werden. Zur Berechnung werden hierbei historisch beobachtete, absolute (gewichtete) Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich realisierten GuV-Zahlen herangezogen. Die Geschäftsrisiko-Faktoren werden anhand des 99,9ten Quantils basierend auf der historischen Verteilung sowie eines Zuschlags von 5% ermittelt. Die entsprechenden GuV-Komponenten der laufenden Planung werden mit diesen Faktoren gestresst, um den ökonomischen Kapitalbedarf für das Geschäftsrisiko über einen 1-Jahres-Horizont zu erhalten. Dieser ermittelte ökonomische Kapitalbedarf für das Geschäftsrisiko ergibt mit dem Bedarf der anderen ökonomischen Risikoarten in Summe den ökonomischen Kapitalbedarf für die J.P. Morgan SE.

Die Risikostrategie der J.P. Morgan SE zielt darauf ab, das Geschäftsrisiko durch Überwachungs- und Kontrollprozesse zu minimieren. Dies ist in der Geschäftsstrategie 2024-2026 der J.P. Morgan SE reflektiert. Die Strategie zum Management von Geschäftsrisiken innerhalb der J.P. Morgan SE berücksichtigt die Bandbreite an Unsicherheiten, die sich auf wesentliche Planungsannahmen auswirken und zu Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Ergebnissen führen können. Es ist die Rolle des Vorstands der J.P. Morgan SE, die Geschäftsergebnisse zu überprüfen und alle wesentlichen Abweichungen vom Geschäftsplan und erwartete Änderungen des Geschäftsprofils zu adressieren, die eine Aktualisierung der zugrunde liegenden Annahmen erfordern könnten.

6.5.9. Pensionsrisiko

Die J.P. Morgan SE definiert das Pensionsrisiko als das Risiko, das durch vertragliche oder anderweitige Verpflichtungen gegenüber oder in Bezug auf einen Pensionsfonds (für Angestellte des Unternehmens, Angestellte eines zugehörigen Unternehmens oder anderweitig) entsteht. Das Pensionsrisiko wird durch Marktrisiken und demografische Risiken getrieben, wodurch der Pensionsplan gegebenenfalls nicht in der Lage sein könnte, zukünftig erwartete Versorgungszahlungen zu leisten. Das Pensionsrisiko stellt somit die potenzielle Notwendigkeit zur Erhöhung der Pensionsrückstellungen dar.

Für die Steuerung des Pensionsrisikos hat die J.P. Morgan SE eine dezidierte Pensions-Governance. Diese beinhaltet eine regelmäßige Berichterstattung an einen Pensionsausschuss und einen Investmentausschuss.

Die Pensionspläne der J.P. Morgan SE sind erheblichen Kursrückgängen an den Aktienmärkten und/oder anderen riskanten Anlagemärkten, sinkenden realen und/oder nominalen Zinssätzen und steigenden Inflationserwartungen und Lebenserwartungen ausgesetzt. Diese könnten jeweils oder in Kombination zu einem Pensionskapitaldefizit führen und daraus resultierende Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der J.P. Morgan SE haben.

Die Pensionsrisiken werden auf Basis eines VaR-Modells mit 99,9% Konfidenzniveau und einjähriger Haltedauer halbjährlich vom Pensionsverwalter der J.P. Morgan SE ermittelt und bei der Quantifizierung der Risikotragfähigkeit in einer separaten Berechnung betrachtet. Das Ergebnis der Quantifizierung ist Teil der in Abschnitt 6.4.2. dargestellten Gesamtergebnisse der ökonomischen Perspektive. Sollte hierbei der VaR den aktiven Unterschiedsbetrag der Pensionsaktiva überschreiten, würde diese Position vom Risikodeckungspotenzial abgezogen.

Weitere Informationen zum leistungsorientierten Pensionsplan der Bank werden in Anhang 5.18. und Anhang 20. beschrieben.

6.6. RISIKEN, DIE SICH RISIKOARTENÜBERGREIFEND MANIFESTIEREN

6.6.1. Länderrisiko

Die J.P. Morgan SE kann durch ihre Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen einem Länderrisiko ausgesetzt sein. Dieses ergibt sich aus finanziellen, wirtschaftlichen, politischen oder anderen Entwicklungen, die den Wert der Positionen der Bank in einem oder mehreren Ländern nachteilig beeinflussen können.

Der Länderrisikomanagementansatz der J.P. Morgan SE folgt dem konzernweiten Ansatz und wird durch länderspezifische Schwellenwerte für Risikopositionen und Stressszenarien ergänzt. Bankspezifische Schwellenwerte für das Länderrisiko werden monatlich überwacht und an das ROC und den Vorstand berichtet.

Organisation und Management

Country Risk Management ist eine unabhängige Risikomanagement-Funktion, die eingegangene Länderrisiken konzernweit bewertet, managt und überwacht. Für die J.P. Morgan SE überwacht diese Gruppe aktiv das Portfolio der Bank und übernimmt dabei die folgenden Aufgaben:

Festlegung von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Standards in Einklang mit dem umfassenden Rahmenwerk für Länderrisiken;

Zuweisung von Länderratings, Bewertung von Länderrisiken und Festlegung der länderbezogenen Risikotoleranzen;

Messung und Überwachung von Länderrisikopositionen der Bank, auch unter Stressszenarien;

Steuerung und Genehmigung von Länderlimits sowie Berichterstattung zu Trends und Limitüberschreitungen an den Vorstand;

Entwicklung von Überwachungsinstrumenten, wie Modellen und Ratingindikatoren, zur Früherkennung potenzieller Länderrisiken; und

Erstellung von Länderrisiko-Szenarioanalysen.

Ursachen und Messung

Länderpositionen umfassen Aktivitäten sowohl mit staatlichen als auch mit privaten Einrichtungen in einem Land. Im Rahmen des internen Länderrisikomanagementansatzes werden Positionen dem Land zugerechnet, in dem der größte Anteil der Vermögenswerte der Gegenpartei, des Emittenten, Schuldners oder Garantiegebers liegt oder in dem der größte Teil seiner Erträge erwirtschaftet wird. Dieses kann sich vom Land des Wohn- beziehungsweise Geschäftssitzes (rechtliche Ansässigkeit) unterscheiden. Individuelle Länderrisikopositionen bilden die Gesamtheit des Risikos eines sofortigen Ausfalls der Gegenparteien, Emittenten, Schuldner oder Garantiegeber in Bezug auf dieses Land ohne Recovery ab. Zur Messung und Zuweisung von Länderrisiken sind manchmal Annahmen erforderlich, insbesondere bei bestimmten nicht linearen Risiken oder Indexpositionen oder wenn die Gegenpartei, der Emittent, Schuldner oder Garantiegeber ihrem/ seinem Wesen nach nicht einem einzelnen Land zugerechnet werden kann. Die Verwendung unterschiedlicher Messansätze oder Annahmen könnte die Höhe des berichteten Länderrisikos beeinflussen.

Das interne Rahmenwerk für die Länderrisikomessung sieht Folgendes vor:

Einlagen bei Banken werden in Höhe der bei Zentral- und Geschäftsbanken und anderen Finanzinstitutionen angelegten Barguthaben bemessen.

Kreditpositionen werden mit dem gesamten zugesagten Kreditvolumen (gedeckt und ungedeckt) bemessen, abzüglich der Wertberichtigung für Kreditverluste und der erhaltenen Sicherheiten in Form von Bargeld und marktfähigen Wertpapieren.

Securities-Financing-Positionen werden zu ihrem Forderungssaldo bewertet, abzüglich der erhaltenen anrechenbaren Sicherheiten.

Schuld- und Beteiligungstitel werden zum beizulegenden Zeitwert aller Positionen bemessen. Dies beinhaltet Long- und Short-Positionen.

Das Gegenparteiausfallrisiko bei Forderungen aus Derivatekontrakten wird zum beizulegenden Zeitwert des Derivats, abzüglich des Marktwerts der erhaltenen zulässigen Sicherheiten, bewertet.

Das Exposure in Kreditderivaten wird zum Nettonennbetrag der gekauften oder verkauften Absicherung für denselben zugrunde liegenden Referenzschuldner gemessen, einschließlich des beizulegenden Zeitwerts der Derivateforderung oder -verbindlichkeit; dies entspricht der konzernweiten Risikosteuerungsmethodik für diese Positionen.

Einige Geschäftsaktivitäten können Eventualverbindlichkeiten oder indirekte länderbezogene Positionen verursachen (z.B. Clearing-Dienstleistungen oder sekundäre Exposures aus Sicherheiten für Forderungen aus dem Securities-Financing-Geschäft). Diese Positionen werden im normalen Geschäftsverlauf im Rahmen des Kredit-, Markt- und operationellen Risikomanagements gesteuert.

Stresstests

Stresstests sind ein wichtiger Bestandteil des Länderrisikomanagementsystems. Sie zielen darauf ab, Verluste aus länderspezifischen Krisen abzuschätzen und zu begrenzen, indem sie die Auswirkungen negativer Vermögenswertschwankungen auf ein Land auf der Grundlage von Marktschocks in Verbindung mit gegenparteispezifischen Annahmen messen.

Country Risk Management entwirft und berechnet regelmäßig spezifische Stressszenarien. Diese untersuchen die Anfälligkeit einzelner Länder oder Ländergruppen gegenüber spezifischen oder potenziellen Marktereignissen, Branchenrisiken sowie nationalen und geopolitischen Risiken. Diese Stressresultate können gegebenenfalls Risikominderungsmaßnahmen auslösen.

Risikoberichterstattung

Um eine effektive Länderrisikosteuerung zu ermöglichen, werden Länderpositionen und -stressszenarien wöchentlich errechnet und berichtet. Country Risk Management verwendet diese Daten zur Identifikation von Trends sowie zur Überwachung hoher Auslastungen und Limitüberschreitungen.

6.6.2. Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ist das Risiko, dass eine Handlung oder Unterlassung das Vertrauen in die Integrität oder Kompetenz des Konzerns bei verschiedenen Stakeholdern wie Kunden, Gegenparteien, Klienten, Gemeinschaften, Investoren, Aufsichtsbehörden oder Mitarbeitern / -innen reduziert.

Die Arten von Ereignissen, die zu Reputationsrisiken führen können, sind breit gefächert und können durch Mitarbeiter/-innen, Geschäftsstrategien und -aktivitäten, Kunden und Gegenparteien des Konzerns herbeigeführt werden. Diese Ereignisse könnten zu finanziellen Verlusten, Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Anordnungen, Bußgeldern, Strafen und anderen Sanktionen sowie zu anderen Schäden für den Konzern beitragen.

Organisation und Management

Reputationsrisikomanagement ist eine unabhängige Risikomanagement-Funktion, die das Rahmenwerk für die Steuerung von Reputationsrisiken in den Geschäftsbereichen und Stabsstellen des Konzerns festlegt. Reputationsrisiken sind von Natur aus schwer zu identifizieren, steuern und messen.

Das Reputationsrisikomanagement des Konzerns umfasst die folgenden Aktivitäten:

Festlegung von konzernweiten Richtlinien und Standards im Einklang mit dem Rahmenwerk für Reputationsrisiken;

Überwachung der Umsetzung des Governance-Rahmenwerks durch Prozesse und Infrastruktur für die konzernweite konsistente Identifizierung, Eskalation, Steuerung und Überwachung von Reputationsrisiken.

Steuerung und Überwachung

Die Konzernrichtlinie zur Steuerung von Reputationsrisiken legt die Grundsätze für das Reputationsrisikomanagement fest. Die J.P. Morgan SE hat diese zur Steuerung der Reputationsrisiken in der J.P. Morgan SE übernommen. Alle Geschäftsbereiche, Stabsfunktionen und Mitarbeiter / -innen tragen Verantwortung, die Reputation des Konzerns bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Dies betrifft unter anderem die Einführung neuer Produkte und Geschäftsprozesse, die Anbahnung von Transaktionen oder Kundenbeziehungen oder die Erschließung neuer Standorte. Zunehmend sind soziale Belange und der Umweltschutz wichtige Kriterien zur Beurteilung des Reputationsrisikos des Konzerns und werden als Teil der Reputationsrisikosteuerung betrachtet.

6.6.3. Klimarisiko

Klimarisiko ist das Risiko, das mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Kunden, Betriebsabläufe und die Geschäftsstrategie der J.P. Morgan SE verbunden ist. Der Klimawandel wird als Risikotreiber angesehen, der sich auf bestehende Risikoarten (Kredit- und Investitionsrisiko, Marktrisiko, operationelle Risiken und strategisches Risiko) auswirken kann, die von der J.P. Morgan SE gesteuert werden. Das Klimarisiko wird in physisches Risiko und Transitionsrisiko unterteilt.

Physisches Risiko bezieht sich auf wirtschaftliche Kosten und finanzielle Verluste, die mit einem sich ändernden Klima verbunden sind. Zu den akuten physischen Risikotreibern zählen die erhöhte Häufigkeit oder Schwere von Klima- und Wetterereignissen wie Überschwemmungen, Waldbrände und tropische Wirbelstürme. Zu den chronischen physischen Risikotreibern gehören graduelle Veränderungen des Klimas, wie z.B. ein Anstieg des Meeresspiegels, anhaltende Änderungen der Niederschlagsmengen und Anstiege der durchschnittlichen Umgebungstemperaturen.

Das Transitionsrisiko bezieht sich auf die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die mit einer gesellschaftlichen Anpassung an eine kohlenstoffarme Wirtschaft verbunden sind. Zu den Treibern des Transitionsrisikos gehören mögliche politisch getriebene Änderungen, die Einführung neuer Technologien und Veränderungen der Verbraucherpräferenzen. Transitionsrisiken können auch durch physische Veränderungen des Klimas beeinflusst werden.

Das Rahmenwerk des Konzerns zum Klimarisiko legt die Fähigkeiten dar, welche die J.P. Morgan SE einsetzt, um die Auswirkungen von physischen und Transitionsrisikotreibern auf jede unserer vier Risikoarten zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Dieses Rahmenwerk umfasst sechs grundlegende konzernweite Risikomanagement-Fähigkeiten (unten abgebildet), welche die Bewertung, Quantifizierung und Steuerung der Klimarisiken ermöglichen, die im Zusammenhang mit den vielfältigen globalen Aktivitäten des Konzerns entstehen können.

Organisation und Management

Der Risikomanagementansatz der J.P. Morgan SE in Bezug auf Klimarisiken wird durch das im vorherigen Abschnitt dargestellte konzernweite Rahmenwerk zum Klimarisikomanagement bestimmt.

Der Konzern verfügt über eine Klimarisikomanagementfunktion, die für die Festlegung des konzernweiten Rahmenwerks und der Strategie für das Klimarisikomanagement verantwortlich ist und, soweit erforderlich, konzernweit bei der Integration von Klimarisikoüberlegungen in bestehende Rahmenwerke zum Risikomanagement unterstützt. Außerdem hat der Konzern eine Funktion für umweltbezogene und soziale Risiken (Nature and Social Risk, N&S Risk; vormals Environmental & Social Risk, E&S Risk), die Richtlinien, Standards und Prozesse für bestimmte E&S-Risiken festlegt. In diesen Dokumenten wird der einheitliche Ansatz für die Identifizierung, die Eskalation und das Management von Transaktionen und Aktivitäten beschrieben, die potenziell mit einem erhöhten E&S-Risiko einhergehen. Die Klima und N&S-Funktionen werden vom Firmwide Risk Executive for Climate, Nature and Social Risk geleitet, der wiederum vom CRO überwacht wird. Weitere Informationen zum allgemeinen Ansatz für das Management von E&S-Risiken im Konzern sind auf Seite 20 des JPMorgan Chase & Co. ESG Reports 2023 10 enthalten.

10 https: / /www.jpmorganchase.com / content / dam / jpmc / jpmorgan-chase-and-co / documents / jpmc-ESG-report-2023.pdf

Das Risikomanagement der J.P. Morgan SE hat speziell für das Management von Klima- und Umweltrisiken ("C&E-Risiken") einen organisatorischen Rahmen gesetzt, der das Prinzip widerspiegelt, dass C&E-Risiken Risikotreiber sind, die sich auf bestehende Risikoarten auswirken. Innerhalb des Chief Risk Office Teams (CRO-Team) wurde für die Steuerung des Ansatzes für Klima- und Umweltrisiken im Risikomanagement der J.P. Morgan SE sowie für die Abstimmung mit den konzernweiten Klima- und N&S-Risiko-Teams ein C&E-Risikoverantwortlicher ernannt. C&E-Risikoverantwortliche wurden ebenfalls über alle Risikobereiche hinweg ernannt.

Steuerung und Überwachung

Der Managementansatz der J.P. Morgan SE bezüglich Klimarisiken steht im Einklang mit der Risiko-Governance-Struktur der Gesellschaft. Die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen sind dafür verantwortlich, das Klimarisikomanagement in bestehende Governance-Rahmenwerke zu integrieren oder gegebenenfalls neue Rahmenwerke zu schaffen. Das Risikomanagement der J.P. Morgan SE ist in die weitergehende Governance-Struktur der Gesellschaft integriert. Der Risikoverantwortliche oder der Leiter des CRO-Teams vertreten die J.P. Morgan SE in allen relevanten Klima- und Umweltrisikoforen und -ausschüssen innerhalb der J.P. Morgan SE sowie im Konzern.

Die J.P. Morgan SE hat außerdem ein spezielles Programm für ihre Umsetzungsvorhaben im Zusammenhang mit C&E-Risiken ("C&E-Risikoprogramm") aufgesetzt, das die Zielsetzung verfolgt, die Gesellschaft in Einklang mit regulatorischen Anforderungen an das Management von C&E-Risiken zu bringen. Programmberichte werden sowohl auf Programmebene als auch über die weitergehende Governance-Struktur der J.P. Morgan SE bereitgestellt. Das Risk Oversight Committee der J.P. Morgan SE, Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über den Projektfortschritt sowie wichtige Ergebnisse informiert.

Risikoidentifizierung

Das konzernweite Rahmenwerk legt fest, dass die Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen für die Identifizierung, die Bewertung und das Management von Klimarisiken verantwortlich sind, die mit ihren Geschäftsaktivitäten einhergehen, sowie für die Einhaltung der geltenden klimabezogenen Gesetze, Regeln und Vorschriften. Der Konzern ist davon überzeugt, dass auf diese Weise eine risikosensible Geschäftskultur und ein effektiver Risikomanagementprozess gefördert werden. Die J.P. Morgan SE greift auf das konzernweite Risikoidentifikationsrahmenwerk zurück und hat Klima- und Umweltrisiken als Treiber von bestehenden Kredit- und Investitions-, Markt-, operationellen und strategischen Risikoarten in ihr eigenes Rahmenwerk zur Risikoidentifizierung integriert. Das unten dargestellte Klassifizierungssystem unterstützt dieses Rahmenwerk und stellt dar, wie Klima- und Umweltrisikotreiber zu Auswirkungen auf unsere Kunden und unseren Betrieb führen können. Die J.P. Morgan SE entwickelt die Erfassung von Klima- und Umweltrisiken in der Risikoinventur kontinuierlich und systematisch weiter. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wird an einer erheblichen Ausweitung dieses Ansatzes gearbeitet. Das schließt unter anderem die Nutzung von Heatmaps zur Identifikation von Klima- und Umweltrisiken ein. Die J.P. Morgan SE rechnet damit, dass C&E-Risiken als wesentliche Treiber des Kreditrisikos identifiziert werden. Die vorläufige Bewertung hat Kreditengagements in Branchen oder Ländern identifiziert, die möglicherweise anfällig für Transitions- und/oder physische Risiken sind. Die Bewertungen basieren auf qualitativen und quantitativen Überlegungen und decken die kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonte ab.

1 Die Liste ist nicht abschließend. Wir entwickeln unsere Taxonomie auf Grundlage eines immer besseren Verständnisses, wie klimabezogene und Umweltrisikotreiber sich als Risiken für den Konzern materialisieren können.

Die J.P. Morgan SE hat außerdem eine erste Bewertung von Szenarioanalyse und Stresstests sozialen und Governance-Risiken durchgeführt. Die J.P. Morgan SE greift auf Fähigkeiten und Kapazitäten des Konzerns zurück, um Szenarioanalysen und Stresstests durchzuführen, die darauf ausgelegt sind, die Bandbreite potenzieller klimabedingter finanzieller und wirtschaftlicher Auswirkungen auf die Bank zu bewerten.

1 Temperaturanstiege beziehen sich auf die globalen Durchschnittstemperaturen in der vorindustriellen Zeit (1850 - 1900).

Um die Bandbreite möglicher klimagetriebener Entwicklungspfade und Ergebnisse zu bewerten, wendet der Konzern eine Reihe von Szenarien auf seine internen Risikoprozesse an. Bei der Bewertung potenzieller klimabedingter finanzieller und wirtschaftlicher Auswirkungen auf den Konzern berücksichtigt dieser international anerkannte Szenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS) und des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC).

Die Szenarien des NGFS und IPCC stellen weithin anerkannte plausible Pfade für die zukünftigen Treibhausgasemissionen der Gesellschaft unter Einbeziehung der komplexen Interaktionen zwischen den globalen sozioökonomischen Systemen und den natürlichen Systemen der Erde im Zeitverlauf dar. Die globale Durchschnittstemperatur im Jahr 2022 lag ungefähr 1,15 °C über dem vorindustriellen Wert (1850 - 1900) 1 1. Der Konzern definiert das als den "aktuellen Zustand" des Klimas; Bewertungen künftiger physischer Risiken und Transitionsrisiken basieren auf einer weiteren Erwärmung über diesen aktuellen Zustand hinaus.

Risikomanagement nach Risikoarten

Die J.P. Morgan SE nutzt ihre eigenen und die Ressourcen des Konzerns, um besser nachzuvollziehen, wie sich physische Risiken und Transitionsrisiken manifestieren können und welche potenziellen Auswirkungen sie auf die bestehenden Risikoarten der J.P. Morgan SE haben können.

Kreditrisiko

Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aus dem Ausfall oder einer Bonitätsveränderung eines Kunden oder einer Gegenpartei.

Für das Firmenkunden-Kreditrisiko hat der Konzern ein Stress-Framework entwickelt, um potenzielle Auswirkungen von verschiedenen Pfaden der Klimatransition auf die Finanzdaten und Kreditratings der Kunden abzuschätzen. Für Kunden in kohlenstoffintensiven Branchen (z. B. Öl und Gas, Automobilherstellung, Stromerzeugung, Stahl- und Zementproduktion) schätzt der Konzern die potenziellen Auswirkungen eines Klimatransitionsszenarios auf ihre Kreditratings, indem detaillierte Cashflows im Kontext eines Transitionsszenarios prognostiziert werden (siehe Szenarioanalyse und Stresstests). Diese Schätzung berücksichtigt die quantitativen und qualitativen Scores des Carbon Assessment Framework auf Kundenebene, welches die historischen Emissionssenkungen, die aktuelle und prognostizierte künftige Kohlenstoffintensität sowie ergriffene Dekarbonisierungsmaßnahmen beurteilt. Finanzielle Auswirkungen des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft können sich auf unterschiedliche Arten manifestieren, unter anderem in Form von niedrigerer Nachfrage nach kohlenstoffintensiven Produkten, was zu niedrigeren Umsätzen führt, oder höheren Betriebskosten für kohlenstoffemittierende Unternehmen, wenn eine CO 2 -Steuer eingeführt wird. Unternehmen müssen außerdem gegebenenfalls ihre Investitionsausgaben erhöhen und Investitionen tätigen, die mit Blick auf den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ihre Widerstandsfähigkeit verbessern (z. B. Investitionen in erneuerbare Energien durch Stromerzeuger). Um die Auswirkungen des Klimatransitionsrisikos auf Branchen mit vergleichsweise geringer Kohlenstoffintensität zu bewerten, führt der Konzern eine gesonderte kundenspezifische interne Stressanalyse durch 1 2. Zur Schätzung des potenziellen Effekts auf das Kreditrating eines Kunden werden die Finanzdaten des Kunden in Einklang mit der prognostizierten Entwicklung der Branche im Transitionsszenario gestresst und zusätzliche Kosten berücksichtigt, die in Verbindung mit einer CO 2 -Steuer auf die Emissionen des Unternehmens anfallen. Der Konzern hat außerdem Risikomanagementkapazitäten einschließlich Katastrophenmodellierung aufgebaut, um die potenziellen Auswirkungen von durch den Klimawandel verschärften Unwetterereignissen auf seine Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios zu schätzen. Schäden infolge von Überschwemmungen können möglicherweise physische Schäden an den zugrunde liegenden Immobilien verursachen, was wiederum zu Kosten für Reparaturen und Umsatzausfällen sowie zu Änderungen der allgemeinen Immobilienwerte führt und so die Kreditqualität des Portfolios beeinträchtigt.

1 1 World Meteorological Organization
1 2 Eine Stressanalyse bezüglich des Klimatransitionsrisikos für Kunden in Branchen mit geringerem CO 2 -Ausstoß wird nur zur internen Klimaanalyse und nicht für Kundenentscheidungen verwendet.

Marktrisiko

Marktrisiko ist das Risiko, das mit der Auswirkung von Änderungen von Marktfaktoren wie Zinssätzen und Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen, Kreditspreads oder impliziten Volatilitäten auf den Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verbunden ist, die sowohl kurz- als auch langfristig gehalten werden. Klimarisikotreiber können zu starker Volatilität oder dauerhaften Änderungen von Preisen für Rohstoffe und finanziellen Vermögenswerten führen. Unternehmen in kohlenstoffintensiven Branchen ohne glaubwürdige Transitionspläne können beispielsweise Vermögenswerte haben, die als "stranded assets" gelten, was Aktienkurse deutlich unter Druck setzt. Der Konzern hat ein Stress-Framework entwickelt, um die Auswirkungen der Stressszenarien für Transitionsrisiken auf gefährdete Anlageklassen zu quantifizieren, einschließlich Auswirkungen auf Ebene der J.P. Morgan SE. Der Konzern hat auch eine Reihe von physischen Treibern untersucht, um die potenziellen Auswirkungen unterschiedlicher akuter und chronischer physischer Risikoereignisse auf Marktrisikopositionen zu schätzen, einschließlich Auswirkungen auf Ebene der J.P. Morgan SE.

Länderrisiko

Die J.P. Morgan SE kann durch ihre Geschäftsbereiche und Stabsfunktionen einem Länderrisiko ausgesetzt sein. Dieses ergibt sich aus finanziellen, wirtschaftlichen, politischen oder anderen wesentlichen Entwicklungen, die den Wert der Positionen der Bank in einem oder mehreren Ländern nachteilig beeinflussen können. Die negativen Folgen des Klimawandels können die wirtschaftlichen, steuerlichen, geldpolitischen oder politischen Rahmenbedingungen eines Landes auf vielfältige Art und Weise beeinträchtigen und so die Länderratings negativ beeinflussen. Klimarisikoüberlegungen werden, soweit erforderlich, in bestehende Länderratings und Risikomanagementprozesse einbezogen. Darüber hinaus hat der Konzern einen Score entwickelt, um die potenzielle Sensitivität von Länderratings gegenüber Klimarisiken über den standardmäßigen Ratinghorizont hinaus oder in konkreten Stressszenarien zu untersuchen.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko ist das Risiko eines nachteiligen Ergebnisses, das aus unzureichenden oder fehlerhaften internen Prozessen oder Systemen, menschlichen Faktoren oder externen Ereignissen resultiert, die sich auf die Prozesse oder Systeme des Konzerns auswirken. Der Konzern hat Klimarisikotreiber in sein Rahmenwerk zum operationellen Risiko und in die damit verbundenen konzernübergreifenden Resilienzprozesse integriert. Zunehmend volatilere und schwerwiegende Unwetterereignisse, einschließlich schwererer Stürme, Überschwemmungen, Hitze und der damit verbundenen Auswirkungen wie Dürre und Waldbrände, bergen das Potenzial, sich auf die Wahrscheinlichkeit und Schwere einer Vielzahl bestehender operationeller Risiken auszuwirken. Mögliche klimabezogene Auswirkungen werden bewertet, indem die operationellen Risiken für Mitarbeiter/-innen und Kunden sowie für die Anlagen, Immobilien, Dienstleister und Geschäftstätigkeiten des Konzerns kontinuierlich bewertet werden.

Strategisches Risiko

Strategisches Risiko ist das Ertrags-, Kapital-, Liquiditäts- oder Reputationsrisiko, das sich aus schlecht konzipierten oder gescheiterten Geschäftsplänen oder unzureichenden Reaktionen auf Veränderungen des Geschäftsumfelds ergibt. Ein Beispiel für ein solches Risiko ist das Unvermögen, grüne Geschäftschancen zu ergreifen, während die Gesellschaft den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft vollzieht. Als Reaktion auf den Klimawandel und zur Unterstützung unserer Kunden, die am Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft arbeiten, kann die J.P. Morgan SE ihre Geschäftsstrategie, ihre Produktangebote und ihr Risikoprofil anpassen (siehe zum Beispiel Abschnitt 2. in der Anlage: Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht 2023 für weitere Informationen über den Ansatz zur ökologischen Nachhaltigkeit).

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ist das Risiko, dass eine Handlung oder Unterlassung das Vertrauen in die Integrität oder Kompetenz des Konzerns und der J.P. Morgan SE bei Kunden, Gegenparteien, Klienten, Investoren, Aufsichtsbehörden, Mitarbeitern/-innen oder der breiteren Öffentlichkeit reduziert. Die Bewertung des Reputationsrisikos ist so ausgelegt, dass die kommerziellen Folgen von Handlungen oder Unterlassungen für Kunden, Klienten, Mitarbeiter/-innen, Kapitalgeber und andere Stakeholder berücksichtigt werden. In vielen Fällen erkennt der Konzern, dass eine von ihm eingenommene Position auf Zustimmung bei den einen und Ablehnung bei anderen stößt und dass alle Positionen einschließlich Neutralität kontrovers sein können. Klima- und umweltbezogene Geschäftsstrategien und -tätigkeiten werden zunehmend kritisch beobachtet. Unternehmen unterliegen ebenfalls Reputationsrisiken in Verbindung mit dem tatsächlichen oder wahrgenommenen Mangel an Fortschritten bei der Erreichung klimabezogener Ziele sowie mit der Schaffung von Transparenz über klimarelevante Themen. Der Konzern kann Reputationsrisiken im Zusammenhang mit seinem Rahmenwerk zum Klimarisiko und seiner Strategie für ökologische Nachhaltigkeit ausgesetzt sein.

Liquiditätsrisiko

Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die J.P. Morgan SE gegenwärtigen oder zukünftigen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder dass Finanzierung oder Liquidität nicht entsprechend den Aktiva und Passiva in der angemessenen Höhe, Zusammensetzung oder Laufzeit zur Verfügung stehen. Faktoren wie marktweite Illiquidität oder Störungen, unvorhergesehene Abflüsse von Barmitteln oder Sicherheiten oder fehlendes Vertrauen des Markts oder der Kunden in die J.P. Morgan SE oder in Finanzinstitute im Allgemeinen können die Liquidität beeinträchtigen.

Das Stress-Framework für Liquiditätsrisiken wurde erweitert, um die Auswirkungen des Transitionsrisiko-Stressszenarios unter Verwendung des NGFS-Divergent-Net-Zero-Szenarios abzubilden.

ICAAP

Der in diesem Abschnitt dargestellte Ansatz zur Identifizierung und Quantifizierung von C&E-Risiken trägt zum ICAAP der J.P. Morgan SE bei.

Berichterstattung

Die J.P. Morgan SE hat das Klimarisiko in ihre bestehende Risikoberichterstattung integriert. Die vierteljährliche Berichterstattung umfasst die Integration in Risikoappetit, Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisikopositionen, die anfällig für Klimarisiken sind, sowie Ergebnisse aus klimabezogenen Szenarioanalysen und Stresstests.

6.6.4. Treuhand- und Investment-Risiken

Die J.P. Morgan SE bietet Depot- und Anlagedienstleistungen an, was von der Bank erfordert, dass sie ihren Kunden gegenüber mit Sorgfalt und Loyalität handelt. Als Anlageverwalter für diskretionäre Kundenportfolios hat die Bank die treuhänderische Verpflichtung, sicherzustellen, dass Vermögenswerte der Kunden im Einklang mit dem vereinbarten Mandat mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verwaltet werden. Außerdem muss die J.P. Morgan SE sicherstellen, dass das beste Interesse des Kunden vor die eigenen Interessen, die Interessen der Mitarbeiter/-innen oder anderer Kunden gestellt wird, indem Konflikte oder der Anschein von Konflikten identifiziert und gelöst werden, und dass der faire Umgang mit Kunden im Mittelpunkt des Geschäftsmodells steht. Darüber hinaus überwacht die Private Bank das Investitionsrisiko einschließlich der Kontrolle, Steuerung und effektiven Überprüfung von verwalteten Strategien, bei denen die Bank im Rahmen von diskretionären Kundenportfolios Investitionsentscheidungen trifft.

Risikoidentifizierung

Die J.P. Morgan SE greift auf das konzernweite Risikoidentifikationsrahmenwerk zurück, der anwendbare Treuhand- und Investmentaspekte und die damit verbundenen Risikotreiber umfasst.

Steuerung und Überwachung

Der Vorstand der J.P. Morgan SE hat die unabhängige Überwachung der Risikomanagementaktivitäten an das J.P. Morgan SE Risk Oversight Committee delegiert. Das Risk Oversight Committee kann wesentliche Angelegenheiten bei Bedarf an den Vorstand der J.P. Morgan SE eskalieren. Innerhalb der zweiten Verteidigungslinie erbringen das Compliance-Team für CIB, und das PB-Risk-Governance-Team für die Private Bank, unabhängige Bewertung, Analyse, Überwachung und Steuerung des Treuhandrisikos in der J.P. Morgan SE und können Risikoangelegenheiten gegebenenfalls an das ROC der J.P. Morgan SE berichten oder eskalieren. Das Team "Private Bank Investment Risk & Analytics" in der zweiten Verteidigungslinie stellt unabhängige Bewertung, Analyse und Überwachung des Investitionsrisikos bereit; Risikoangelegenheiten werden bei Bedarf berichtet oder eskaliert.

6.7. ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG

Aus unserer Sicht sichern eine konservative Risikopolitik und solide Kapitalausstattung die vorteilhafte Risikolage der J.P. Morgan SE auch in einer zukunftsgerichteten Betrachtungsweise. Die Quantifizierung des Kapitalbedarfs für die auftretenden Risiken erfolgt vierteljährlich im Rahmen des ICAAP der J.P. Morgan SE. Der Vorstand erhält regelmäßig eine rechtzeitige, unabhängige und risikoorientierte Berichterstattung über alle wesentlichen Risiken.

MIO. € 2023 2022 2021 2020
RWA Gesamt 121.057 107.840 89.845 41.492
Gesamtkapital 1 39.962 36.451 24.965 13.668
Kernkapitalquote 1 18,6% 19,7% 17,2% 30,5%
Kapitalquote Gesamt 1 33,0% 33,8% 27,8% 32,9%
Verschuldungsquote (%) 5,8% 6% 7,5% 10,1%
Liquidity Coverage Ratio 149,25% 157% 341% 147%
Risikokapitalbedarf ökonomische Perspektive 8.460 7.902 5.997 3.757
Risikokapital ökonomische Perspektive 24.629 23.383 16.973 12.917

1 Beinhaltet nicht die Anerkennung des Gewinns 2023

Obige Performance- und Risikokennziffern stellen im Wesentlichen das Risikoprofil der J.P. Morgan SE zum Jahresende 2023 dar:

7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Frankfurt am Main, 29. April 2024

Der Vorstand

Stefan Behr,Chief Executive Officer

Matthieu Wiltz, Markets

Pablo Garnica, Private Bank

Nicholas Conron, Chief Risk Officer

Burkhard Kübel-Sorger, Chief Financial Officer

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

der J.P. Morgan SE, Frankfurt am Main

AKTIVA

T€ Anhang 2023 2022
Barreserve
- Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.768.787 2.379.520
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 860.288 1.527.244
3.1. 1.768.787 2.379.520
Forderungen an Kreditinstitute
- täglich fällig 113.386.974 103.016.182
- andere Forderungen 6.882.642 20.222.859
3.2. 120.269.616 123.239.041
Forderungen an Kunden 3.3. 47.156.456 36.167.675
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 1.737.187 1.515.682
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 3.4. 1.982 1.982
Handelsbestand 3.5. 141.981.986 185.260.783
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.6. 0 0
Treuhandvermögen 3.7. 3.628.330 4.821.307
darunter: Treuhandkredite 0 0
Immaterielle Anlagewerte
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 33.080 15.309
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.329 14.067
Geschäfts- oder Firmenwert 21.066 26.441
3.8. 62.474 55.817
Sachanlagen 3.8. 392.201 296.376
Sonstige Vermögensgegenstände 3.9. 5.045.367 12.196.402
Rechnungsabgrenzungsposten 3.10. 52.564 45.459
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 3.11. 92.255 59.807
Summe der Aktiva 320.452.020 364.524.169

PASSIVA

T€ Anhang 2023 2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- täglich fällig 22.125.747 43.147.805
- mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 15.240.362 9.760.528
3.12. 37.366.109 52.908.333
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- andere Verbindlichkeiten
täglich fällig 109.565.787 96.411.117
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 10.747.353 6.745.245
3.13. 120.313.140 103.156.362
Handelsbestand 3.5. 107.212.364 156.094.244
Treuhandverbindlichkeiten 3.7. 3.628.330 4.821.307
darunter: Treuhandkredite 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.14. 7.904.609 7.912.590
Rechnungsabgrenzungsposten 3.15. 85.168 72.065
Passive latente Steuern 3.16. 2.298 615
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15.473 14.064
Steuerrückstellungen 427.847 312.974
Rückstellungen im Kreditgeschäft 54.391 75.832
Andere Rückstellungen 584.029 524.071
3.17. 1.081.740 926.941
Nachrangige Verbindlichkeiten 3.18. 17.557.421 15.171.455
Fonds für allgemeine Bankrisiken 3.19. 454.304 243.946
darunter: Sonderposten nach § 340e Absatz 4 HGB 398.004 187.646
Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital 1.875.644 1.867.202
- Kapitalrücklage 19.656.159 19.552.058
- Gewinnrücklagen
gesetzliche Rücklage 6.000 6.000
andere Gewinnrücklagen 1.791.051 906.746
1.797.051 912.746
Bilanzgewinn 1.517.684 884.305
3.20. 24.846.538 23.216.311
Summe der Passiva 320.452.020 364.524.169
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 21.234.340 20.263.740
3.23. 21.234.340 20.263.740
Andere Verpflichtungen 22.618.327 20.599.886
Unwiderrufliche Kreditzusagen 3.24. 22.618.327 20.599.886

Beträge sind auf Tausend Euro gerundet. Daher können in den Summen Rundungsdifferenzen auftreten.

Gewinn- und Verlustrechnung

der J.P. Morgan SE, Frankfurt am Main

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR 2023 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023

T€ Anhang 2023 2022
Zinserträge aus
- Kredit- und Geldmarktgeschäften 7.553.818 1.967.736
abzgl. negative Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften -559 7.553.259 -118.857
- festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen - 2
- Zinserträge gesamt 7.553.259 1.848.881
Zinsaufwendungen 6.723.396 1.503.778
abzgl. positive Zinsaufwendungen - 6.723.396 -311.301
- Zinsaufwendungen gesamt 6.723.396 1.192.477
4.2. 829.863 656.404
Provisionserträge 2.814.219 2.840.838
Provisionsaufwendungen 672.812 693.324
4.3. 2.141.408 2.147.514
Nettoertrag des Handelsbestands 4.4. 1.893.226 1.368.101
darunter: Zuführung zum Sonderposten gemäß § 340e Absatz 4 HGB 210.358 172.175
Sonstige betriebliche Erträge 4.5. 581.679 606.418
darunter: Erträge aus der Währungsumrechnung 16.060 36.624
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
- Personalaufwand
Löhne und Gehälter 1.068.902 1.196.984
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 216.047 1.284.949 212.145
darunter: für Altersversorgung 97.325 198.510
- Andere Verwaltungsaufwendungen 1.766.011 1.694.386
4.6. 3.050.961 3.103.515
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 3.8. 63.793 76.215
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.7. 17.183 17.940
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft - 114.808
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 83.283 -
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.397.523 1.465.959
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -878.759 -878.759 -581.654
darunter: Latenter Steueraufwand (-)/ -ertrag (+) 1.295 -
Sonstige Steuern, soweit nicht unter sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen -1.080 -1.080 -
4.8. - 879.839 - 581.654
Jahresüberschuss 1.517.684 884.305
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.8 0 0
Bilanzgewinn 1.517.684 884.305

Beträge sind auf Tausend Euro gerundet. Daher können in den Summen Rundungsdifferenzen auftreten.

Anhang zum Jahresabschluss 2023

1. Allgemeines

1.1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die J.P. Morgan SE mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 126056 eingetragene Europäische Aktiengesellschaft (SE) nach deutschem Recht, die in Deutschland in den Segmenten Banking (bestehend aus Investment & Corporate Banking, Payments und Lending), Markets, Securities Services, Commercial Banking sowie Private Bank tätig ist.

Der Jahresabschluss der J.P. Morgan SE wurde nach den Vorschriften des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG), des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

1.2. NACHTRAGSBERICHT

Nach erhaltener Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden hat die J.P. Morgan SE ihre bisher existierende nachrangige Verbindlichkeit (T2-Instrument) über us Dollar 3.500 Mio., umgerechnet € 3.167 Mio., mit Fälligkeit am 20. November 2028 vorzeitig zurückgeführt und durch eine am 1. März 2024 neu ausgegebene nachrangige Verbindlichkeit über denselben Nominalbetrag mit einer Fälligkeit am 1. März 2034 und einem vereinbarten Zinssatz von SOFR +146bps mit monatlicher Zinszahlung ersetzt.

Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind darüber hinaus keine Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten, die bisher nicht im vorliegenden Jahresabschluss berücksichtigt worden sind.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. ERSTMALS ANGEWENDETE UND GEÄNDERTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr im Jahresabschluss 2023 beibehalten.

Im Jahr 2023 wurde ein Altersteilzeitprogramm neu aufgelegt. Dieses wird unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 3 als Programm mit Abfindungscharakter bilanziert.

2.2. WEITERE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Unternehmenszusammenschlüsse bzw. der Erwerb von Unternehmensteilen werden entweder nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 253 HGB zu Anschaffungskosten oder gemäß § 24 UmwG in Verbindung mit IDW RS HFA 42 unter Beibehaltung der Buchwerte der übertragenden Gesellschaft bilanziert. Im Geschäftsjahr wurden Teile des Geschäfts der J.P. Morgan Chase Bank, N.A., Niederlassung Paris, im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die J.P. Morgan SE, Niederlassung Paris, eingebracht. Diese Transaktion wurde nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften des HGB bilanziert. Die Bildung der J.P. Morgan SE im Vorjahr, die aus der grenzüberschreitenden Fusion der J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. und der J.P. Morgan Bank (Ireland) plc in die J.P. Morgan AG mit gleichzeitiger Rechtsformänderung von einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft erfolgte, wurde demgegenüber zu bestehenden Buchwerten der beteiligten Gesellschaften gemäß § 24 UmwG in Verbindung mit IDW RS HFA 42 bilanziert.

Liquide Mittel (Barreserve) werden mit Nennwerten angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute werden mit Nennwerten zuzüglich Zinsabgrenzung angesetzt. Die Forderungen an Kunden werden mit Nennwerten oder den niedrigeren Anschaffungskosten zuzüglich Zinsabgrenzung angesetzt. Forderungen an Kunden, die von J.P. Morgan-Schwestergesellschaften auf die J.P. Morgan SE übertragen wurden, sind zum Nominalwert bilanziert. Insoweit der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und den Anschaffungskosten der Forderung Zinscharakter hat, wird dieser von den Anschaffungskosten gekürzt und als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Er wird über die entsprechende Vertragslaufzeit planmäßig zeitanteilig in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt.

Die Übertragung von Kreditportfolios von den J.P. Morgan-Schwestergesellschaften im Vereinigten Königreich auf die J.P. Morgan AG in 2019 erfolgte auf Basis der jeweiligen beizulegenden Zeitwerte der Positionen. Die übernommenen Positionen wurden grundsätzlich zum Nominalwert aktiviert. Unterschiede zwischen Anschaffungskosten und Nominalwert wurden in den aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und werden zeitanteilig über die jeweilige Laufzeit der Kreditverträge GuV-wirksam aufgelöst und im Zinsertrag ausgewiesen. Somit wird vom Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der hieraus resultierende aktive Rechnungsabgrenzungsposten auf € 21 Tsd. (31.12.2022: € 848 Tsd.) und der passive Rechnungsabgrenzungsposten auf € 0 Tsd. (31.12.2022: € 85 Tsd.).

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie außerbilanzielle Verpflichtungen werden auf Basis allgemein anerkannter Berechnungsmethoden ermittelt und vom Nennwert bzw. den Anschaffungskosten abgesetzt.

Die Bank wendet die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten" ("Pauschalwertberichtigungen") (IDW RS BFA 7) an. Somit wird - in Einklang mit IDW RS BFA 7, Tz. 26 - für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung die Methodik gemäß IFRS 9 zugrunde gelegt. Demnach wird für die nach sachlicher Bemessungsgrundlage einzubeziehenden Kreditverhältnisse, die im Vergleich zum Zeitpunkt ihrer Begründung keine signifikante Erhöhung des Kreditausfallrisikos aufweisen, die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten (12-Monats Expected Credit Loss) angesetzt ("Stage 1"). Entsprechend wird in diesem Fall bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts über die erwartete Restlaufzeit der jeweiligen Kreditgeschäfte (Lifetime Expected Credit Loss) zugrunde gelegt ("Stage 2").

Das Unternehmen erfasst Kreditrisikovorsorgen (Expected Credit Loss, "ECL") für Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie für außerbilanzielle kreditbezogene Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten. ECL werden bei erstmaliger Erfassung der Forderung/der Kreditverpflichtung auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt erwarteten Kreditverluste erfasst. Pauschalwertberichtigungen dienen zur Deckung von latenten Kreditausfallrisiken und umfassen ECLs aus den IFRS 9 Stages 1 und 2. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen oder Einzelwertberichtigungen werden für Forderungen / Kreditverpflichtungen gebildet, bei denen zum Bilanzstichtag objektive Hinweise auf eine Kreditbeeinträchtigung vorliegen ("Stage 3"). Bei der Kreditrisikovorsorge für ein Finanzinstrument wendet das Unternehmen die Definition des Ausfalls an, die mit der Basel-Definition des Ausfalls übereinstimmt, um die Einheitlichkeit der Definition im gesamten Unternehmen aufrechtzuerhalten. Einzelwertberichtigungen werden grundsätzlich auf Basis von Discounted Cash Flow-Verfahren unter Berücksichtigung der aus dem Engagement noch erwarteten Rückflüsse ermittelt.

Die Bestimmung der Stages für Kreditverluste nach dem ECL-Modell hängt von der Messung eines signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos (Significant Increase in Credit Risk, "SICR") ab. Zur Bestimmung des SICR hat das Unternehmen qualitative und quantitative Tests durchgeführt, bei denen u.a. vorhandene Risikomanagementindikatoren, Änderungen der Bonität sowie angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigt werden. Zukunftsgerichtete Informationen spiegeln eine Reihe von Szenarien wider, die makroökonomische Faktoren beinhalten, die vom firmenweit spezialisierten Wirtschaftsprognoseteam zusammengestellt und überwacht werden. Die wichtigsten Eingabekomponenten für die Quantifizierung des erwarteten Kreditverlusts durch das ECL-Modell umfassen die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, "PD"), den Verlust bei Ausfall (Loss Given Default, "LGD") und das Ausfallrisiko (Exposure at Default, "EAD"). Die Eingaben in das ECL-Modell erfassen historische Datensätze und einen Prognosehorizont zur Schätzung der erwarteten Kreditverluste.

Positionen aus Wertpapierpensionsgeschäften im Fixed-Income-Finance-Geschäftsbereich, die im Zusammenhang mit Schuldscheindarlehen stehen, werden dem Bankbuch zugewiesen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet und werden mit dem gemilderten Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten abzüglich voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen bewertet.

Die Finanzinstrumente des Handelsbestands werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB bewertet. Wertpapierpensionsgeschäfte im Fixed-Income-Finance-Geschäftsbereich werden, mitAusnahme der vorgenannten mitSchuldscheindarlehen in Verbindung stehenden Wertpapierpensionsgeschäfte, aufgrund der zugrunde liegenden Handelsabsicht dem Handelsbuch zugewiesen und zu beizulegenden Zeitwerten bewertet.

Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Betrag, zu dem ein Finanzinstrument im Rahmen einer Transaktion zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern zum Abschlussstichtag getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte. Sofern verfügbar, basiert der beizulegende Zeitwert auf beobachtbaren Börsenpreisen oder wird aus beobachtbaren Preisen oder Parametern abgeleitet. Die Verfügbarkeit beobachtbarer Daten variiert je nach Produkt und Markt und kann sich im Zeitablauf ändern. Sind keine beobachtbaren Börsenkurse oder Informationen vorhanden, kommen Bewertungsmodelle zur Anwendung, die dem Marktstandard entsprechen.

Für Wertpapiere im Handelsbestand berücksichtigen die Bewertungsmodelle notierte Marktpreise auf aktiven Märkten, sofern verfügbar. Sofern notierte Marktpreise nicht verfügbar sind, basieren die Bewertungen für Wertpapiere auf beobachtbaren Marktpreisen für ähnliche Wertpapiere, relevanten Brokerquotierungen oder diskontierten Cashflows. Darüber hinaus werden die folgenden Inputs zu diskontierten Cashflows für hypothekarisch und forderungsbesicherte Wertpapiere verwendet: Besicherungsmerkmale, transaktionsspezifische Zahlungs- und Verlustzuweisungen, aktuelle Marktannahmen in Bezug auf Rendite, Vorauszahlungsgeschwindigkeit, bedingte Ausfallquoten und Verlustquote.

Derivate werden im Allgemeinen unter Verwendung von Modellen (Black-Scholes-Optionspreismodell, Simulationsmodelle oder eine Kombination von Modellen) bewertet, die als Basis beobachtbare Marktparameter verwenden. Diese hängen von der Art des Derivats und der Art der zugrunde liegenden Instrumente ab. Sie können unter anderem Aktienkurse, Rohstoffpreise, Zinsertragskurven, Wechselkurse, Volatilitäten, Korrelationen, Credit Default Swaps ("CDS"), Spreads und Rückflussraten umfassen. Die Marktparameter berücksichtigen im Allgemeinen keine Faktoren wie das Kontrahentenausfallrisiko, die eigene Kreditqualität der Bank und die Finanzierungskosten. Daher ist es im Allgemeinen notwendig, Berichtigungen an der Basisschätzung des beizulegenden Zeitwerts vorzunehmen, um diese Faktoren widerzuspiegeln.

Die CVA (Credit Valuation Adjustment - Kreditwertberichtigung) stellt die Anpassung dar, die in Bezug auf den relevanten Benchmark-Zinssatz erforderlich ist, um das Kontrahentenausfallrisiko widerzuspiegeln. Die Bank schätzt die CVA mithilfe einer Szenarioanalyse, um das erwartete positive Kreditrisiko über alle bestehenden Positionen der Bank mit jeder Gegenpartei zu schätzen, und schätzt dann die Verluste auf der Grundlage der Ausfallwahrscheinlichkeit und der geschätzten Verlustquote bei Ausfall als Folge eines Kreditereignisses des Kontrahenten unter Berücksichtigung vertraglicher Faktoren, die das Kreditrisiko der Bank mindern, wie z. B. Sicherheiten und gesetzliche Aufrechnungsrechte. Die wichtigsten Parameter für diese Methodik sind (i) die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ausfallereignisses für jeden Kontrahenten, welche aus beobachteten oder geschätzten CDS-Spreads abgeleitet wird; und (ii) die geschätzten Erlösquoten, die von den CDS-Spreads impliziert werden.

FVA (Funding Valuation Adjustment - Finanzierungswertberichtigung) stellt die Anpassung dar, um die Auswirkungen der Finanzierung widerzuspiegeln, und wird berücksichtigt, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass ein Marktteilnehmer des Hauptmarkts sie in eine Übertragung des Instruments einbeziehen würde. Das FVA-Rahmenwerk der Bank, das auf unbesicherte (einschließlich teilweise besicherte) Over-the-Counter-Derivate ("OTC") angewandt wird, umfasst Inputs wie (i) den erwarteten Finanzierungsbedarf, der sich aus den Positionen der Bank mit jedem Kontrahenten und den Besicherungsvereinbarungen ergibt; und (ii) die geschätzten Marktfinanzierungskosten auf dem Hauptmarkt, die bei derivativen Verbindlichkeiten das Kreditrisiko der Bank berücksichtigen (Debit Valuation Adjustment, "DVA"). Bei besicherten Derivaten wird der Marktwert durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Cashflows mit dem relevanten indexierten Overnight-Swapsatz unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Sicherheitenvereinbarung mit dem Kontrahenten geschätzt, weshalb eine separate FVA nicht erforderlich ist.

Zusätzlich werden die folgenden spezifischen Parameter für die Derivate verwendet, die auf der Grundlage von Modellen mit signifikanten nicht beobachtbaren Parametern bewertet werden:

Spezifische Parameter der strukturierten Kreditderivate umfassen CDS-Spreads, Rückflussraten und Kreditkorrelationen zwischen den zugrunde liegenden Schuldinstrumenten;

Aktienoptionsspezifische Parameter umfassen Volatilitäten der Aktienwerte, Korrelationen der Aktienwerte, Korrelationen zwischen Eigenkapital und Devisen ("FX"), Korrelationen zwischen Eigenkapital und Zinssatz;

Spezifische Parameter zum Zinssatz und den exotischen Devisenoptionen umfassen Volatilitäten des Zinssatz-Spreads, Zinskorrelationen, Wechselkurskorrelationen, Korrelationen zwischen Zinssatz und Devisen; und

Spezifische Parameter für Rohstoffderivate umfassen Rohstoffvolatilitäten und Termin-Rohstoffpreise.

Des Weiteren wird der beizulegende Zeitwert von Derivaten von zukünftig erwarteten Wertschwankungen der Basiswerte sowie der Restlaufzeit der Derivate beeinflusst. Beizulegende Zeitwerte für Termingeschäfte und Swaps werden mittels der Barwertmethode unter Berücksichtigung der Zinskurve der jeweiligen Währung bestimmt. Die Bewertung von Standardoptionen wird grundsätzlich anhand analytischer Methoden durchgeführt, während exotische Optionen zumeist mittels numerischer Methoden (z. B. Monte-Carlo) bewertet werden.

Für Wertpapier-Finanzierungsvereinbarungen basieren die Bewertungen auf diskontierten Cashflows unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Derivative Merkmale, Marktkurse der jeweiligen Laufzeit und Besicherungsmerkmale.

Im Rahmen der Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert werden Wertanpassungen für Glattstellungskosten, Liquiditätsrisiken und Kontrahentenrisiken sowie Finanzierungskosten für unbesicherte Handelsderivate berücksichtigt.

Der Value-at-Risk wird für die Finanzinstrumente im Handelsbuch ermittelt und in der Bilanz innerhalb der Handelsaktiva abgesetzt bzw. den Handelspassiva zugerechnet, je nachdem, welche Seite den höheren Betrag aufweist. Der Berechnung des Value-at-Risk-Abschlags basiert auf der in USD vorgenommenen J.P. Morgan-firmenweiten VaR-Berechnung. Das Ergebnis wird dann auf Basis des Referenzkurses der EZB am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Des Weiteren liegen dem Value-at-Risk eine Haltedauer von zehn Tagen und ein Konfidenzniveau von 99 %, berechnet auf Basis des Durchschnitts der sieben schlechtesten Value-at-Risk-Ergebnisse, zugrunde (auch als Expected Shortfall bezeichnet). Der Beobachtungszeitraum beträgt 265 Handelstage. Eine Zuführung gemäß § 340e Abs. 4 HGB erfolgt zulasten des Nettoertrags/-aufwands des Handelsbestands und erhöht entsprechend den Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken".

In strukturierten Finanzprodukten des Nichthandelsbestands eingebettete Derivate werden vom Grundgeschäft abgespalten, dem Handelsbestand zugeordnet und den o.g. Grundsätzen folgend bewertet, sofern sie ein vom Grundgeschäft wesentlich erhöhtes oder andersartiges Risiko aufweisen.

Eine Verrechnung von positiven und negativen beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten des Handelsbestands gegenüber demselben Kontrahenten hat im Berichtsjahr stattgefunden, indem positive und negative beizulegende Zeitwerte sowie darauf entfallende Ausgleichszahlungen (Sicherheitsleistungen in bar) gegeneinander aufgerechnet wurden. Verrechnet werden in einem ersten Schritt positive beizulegende Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativen beizulegenden Zeitwerten. In einem zweiten Schritt werden die in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthaltenen Sicherheitsleistungen mit den positiven beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Die Voraussetzung für die Verrechnung ist ein Rahmenvertrag mit durchsetzbarem Besicherungsanhang und einem täglichen Austausch von Barsicherheiten, aus denen nur ein unwesentliches Kredit- oder Liquiditätsrisiko verbleibt.

Innerhalb des Geschäftsjahres wurde keine Änderung der institutsintern festgelegten Kriterien zur Zuordnung zum Handelsbestand vorgenommen.

Die Anteile an zwei Treuhandgesellschaften werden als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Anteile werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der beiden Treuhandgesellschaften auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der J.P. Morgan SE wird im Einklang mit § 296 Absatz 2 HGB kein Konzernabschluss erstellt.

Als Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten werden eingeforderte und geleistete Margin-Sicherheiten für Börsengeschäfte ausgewiesen, die in Zusammenhang mit dem Global-Clearing-Geschäft stehen. Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgt zu den Anschaffungskosten, die der Treuhandverbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag. Eine Verrechnung findet nicht statt.

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen wird sowohl entgeltlich erworbene als auch selbst erstellte Software ausgewiesen. Die erworbene Software wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die erwartete Nutzungsdauer beträgt bis zu drei Jahren. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Selbst erstellte Software wird in Höhe der für die Entwicklung angefallenen Aufwendungen aktiviert. Diese umfassen im Wesentlichen Personalaufwand. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Bei der Aktivierung verbleibt der Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und es wird in derselben Höhe ein sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Bis die selbst erstellte Software betriebsbereit ist, erfolgt noch keine planmäßige Abschreibung. Ab der Betriebsbereitschaft erfolgt die planmäßige lineare Abschreibung über eine Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Im Rahmen der Erstellung von Software werden keine Forschungsaktivitäten unternommen, weshalb keine Forschungskosten anfallen.

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet und über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren erwartet. Diese wird im Wesentlichen durch erwartete Synergien bestimmt, die auf den Mitarbeiter/-innen/-stamm des im Rahmen der Umsetzung der Brexit-Strategie übernommenen Geschäfts zurückzuführen sind. Bei den Sachanlagen orientiert sich die Nutzungsdauer jeweils an den amtlichen Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung. Grundstücke und Gebäude werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt und Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu € 800 (ohne Umsatzsteuer) werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten (Nennwert) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögensgegenstände, die dazu dienen, Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und ähnlichen langfristigen Verpflichtungen zu decken, mit den Verpflichtungen saldiert. Ebenso wurden Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen saldiert. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und ähnlichen langfristigen Verpflichtungen, ist der übersteigende Betrag unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Die Berechnung der Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen erfolgte anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens auf Basis der Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G. Die Bewertung erfolgte nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected Unit Credit Method" (PUC-Methode). Ebenso werden bei dieser Berechnung für einen der Pensionspläne Effekte aus den Mitarbeitern garantierter Mindestverzinsung (1% - 2,5%, je nach Art der Vermögensgegenstände) und der Begrenzung der Mitarbeiterpartizipation an der Wertentwicklung der unterliegenden Vermögensgegenstände (70% -85%, je nach Art der Vermögensgegenstände) berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag stehen den Mitarbeitern ca. 96% der Marktwerte der Vermögensgegenstände zu. Bei übernommenen Pensionsverpflichtungen und übernommenem Pensionsvermögen wird der zum Übernahmezeitpunkt bestehende Unterschied zwischen dem Bilanzwert der Verpflichtung und dem Marktwert der Vermögenswerte abgegrenzt und über die Duration der Verpflichtungen erfolgswirksam vereinnahmt.

Bestimmte Edelmetallbestände in der Private Bank werden zusammen mit eingebetteten Derivaten, die im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten an Kunden stehen, als eine Bewertungseinheit behandelt (siehe Abschnitt 2.3. unten).

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die zugrunde liegenden temporären Differenzen beruhen im Wesentlichen auf unterschiedlichen Wertansätzen bei Wertpapieren, Sachanlagen, dem Geschäfts- oder Firmenwert, den Pensionsverpflichtungen und der Bewertung des Deckungsvermögens sowie Rückstellungen. Für die Berechnung der latenten Steuern wurde für Deutschland ein Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag von 15,825% und ein Gewerbesteuersatz von 16,10% unterstellt. Für die Berechnung der latenten Steuern in ausländischen Betriebsstätten wurden die dort geltenden statutarischen Steuersätze verwendet, die zwischen 12,5% und 33,07% liegen. Passive latente Steuern (per Saldo) ergeben sich für zwei Niederlassungen der J.P. Morgan SE, da sie in derselben Niederlassung nicht vollständig mit aktiven latenten Steuern verrechnet werden konnten. Für die übrigen Niederlassungen sowie die Hauptstelle in Frankfurt ergeben sich per Saldo aktive latente Steuern. Diese belaufen sich auf € 283 Mio. (Vorjahr: € 231 Mio.). Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung latenter Steuern wird nicht Gebrauch gemacht.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Musterregeln und dazugehörige Richtlinien hinsichtlich Pillar 2 veröffentlicht. Die Vorschriften sehen einen Mechanismus von Top-up Taxes vor, der sicherstellen soll, dass Unternehmen eine Steuer von mindestens 15% in jedem Land zahlen. Diese Regelungen treten für Unternehmen ab dem Jahr 2024 in Kraft, wenn die Länder Gesetze und die dazugehörigen Richtlinien im Einklang mit den OECD-Regelungen erlassen haben. Am 28. Dezember 2023 ist das deutsche Pillar 2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, gelten die deutschen Pillar 2-Regelungen einschließlich der deutschen Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT). Die Anwendung der Regeln ist noch nicht abgeschlossen und wird sich mit der Veröffentlichung weiterer Leitlinien durch die OECD und einzelne Gerichtsbarkeiten weiterentwickeln. Für die Jahre 2024 -2026 kann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von zeitlich befristeten Übergangsregelungen (sog. Safe-harbour-Regelungen) Gebrauch gemacht werden.

Das Unternehmen hat gemäß § 274 Abs. 3 HGB von der verpflichtenden Ausnahme bei dem Ansatz und der Bewertung von latenten Steuern, die sich aus der Anwendung des Pillar 2-Umsetzungsgesetzes oder entsprechender ausländischer Gesetze ergeben, Gebrauch gemacht. Der tatsächliche Steueraufwand oder Steuerertrag, der sich nach dem Pillar 2-Umsetzungsgesetz und den ausländischen Gesetzen für das Geschäftsjahr ergibt, wird in dem Jahr der Entstehung berücksichtigt. J.P. Morgan SE hat Betriebsstätten in 14 verschiedenen Ländern. Die geltenden Steuersätze in diesen Ländern liegen zwischen 12,5% und 33,07% und nur in einem Land liegt der gesetzliche Steuersatz unter 15%. Aufgrund einer länderbezogenen Analyse wird davon ausgegangen, dass in den meisten Ländern die Übergangsregelungen in Anspruch genommen werden können. In den Ländern, in denen die Übergangsregelungen potenziell nicht in Anspruch genommen werden können, erwartet das Unternehmen keine wesentlichen Top-up Taxes im Zusammenhang mit Pillar 2.

In den ausgewiesenen Rückstellungen sind sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen, berücksichtigt und nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet. Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zu erwartender Preis- und Kostensteigerungen bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr wurden mit den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssätzen ab-/aufgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dies betrifft insbesondere Pensionsrückstellungen, für die eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angewendet wird. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- bzw. Aufzinsung wurden unsaldiert, in Abhängigkeit davon, ob Rückstellungen für das Kreditgeschäft oder für das Nicht-Bankgeschäft gebildet wurden, entsprechend unter dem Zinsertrag /Zinsaufwand (§ 277 Abs. 5 HGB) oder im sonstigen betrieblichen Ertrag / Aufwand (§ 340a Abs. 2 i.V.m. § 277 Abs. 5 HGB) ausgewiesen. Enthaltene Jubiläumsrückstellungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens errechnet und entsprechend den Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G wie auch unter Berücksichtigung des Wertansatzes gemäß § 253 Abs. 1 HGB ermittelt. Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls unter Berücksichtigung eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt und über die durchschnittliche Restlaufzeit der Verpflichtungen abgezinst.

Zur verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs wird die periodische (GuV-orientierte) Betrachtungsweise angewandt. Im Rahmen dieser Methode bestand keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung.

Aufwands- und Ertragsabgrenzungen wurden vorgenommen und den jeweiligen Bilanzposten zugeordnet. Es wurden keine periodenfremden Aufwendungen und Erträge erfasst.

Im Eigenkapital wird die gesonderte ausschüttungsgesperrte Rücklage im Zusammenhang mit der luxemburgischen Vermögensteuer berücksichtigt.

2.3. BEWERTUNGSEINHEITEN

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 wurde eine neue Bewertungseinheit für bestimmte Edelmetallbestände in der Private Bank gebildet. Als Sicherungsinstrument dienen eingebettete Derivate aus Verbindlichkeiten an Kunden, die für ihre Einlagen die Wertentwicklung bestimmter Edelmetalle (z. B. Gold oder Silber) wünschen und von der J.P. Morgan SE erhalten. Im Rahmen der Bewertungseinheit werden die Marktpreisveränderungen der Edelmetallbestände mit jener der eingebetteten Derivate aus den Kundeneinlagen ausgeglichen, wobei die Bestände der einzelnen Edelmetalle mit denen, auf die sich die eingebetteten Derivate beziehen, täglich übereinstimmen. Für diese Bewertungseinheit wird die Durchbuchungsmethode angewendet. Das gegenläufige Bewertungsergebnis aus der Marktpreisveränderung der Edelmetallbestände und der auf diese Edelmetalle bezogenen Marktpreisveränderung der in die Verbindlichkeiten an Kunden eingebetteten Derivate wird in derselben Position netto in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und die Bilanzbestände an Edelmetallen und Verbindlichkeiten an Kunden, die Teil dieser Bewertungseinheit sind, werden somit jeweils zum Marktwert ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Marktwert auf jeweils € 71,3 Mio. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mittels einer Regressionsanalyse sowohl prospektiv als auch retrospektiv überprüft und die Marktpreisrisiken sind grundsätzlich vollständig abgesichert. Die künftige Absicherungsdauer ist abhängig von Kundenwünschen, Einlagen, deren Wertentwicklung die Marktpreisveränderung von bestimmten Edelmetallen widerspiegelt, künftig auszuweiten oder zu vermindern.

Die für einen herausgegebenen Schuldschein bereits in den Vorjahren bestehende Bewertungseinheit mit einem Total Return Swap (TRS) wurde mit Fälligkeit des Schuldscheins im Januar 2022 beendet. Ergebniseffekte aus der Beendigung der Bewertungseinheit wurden ergebniswirksam vereinnahmt.

2.4. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die Fremdwährungsumrechnung für Positionen des Bankbuchs erfolgt nach den Vorschriften von § 340h i. V. m. § 256a HGB. Dabei sind die Aktiv- und Passivwerte, die auf fremde Währung lauten, zum Referenzkurs der EZB am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei der Bewertung von Devisentermingeschäften, die zur Absicherung von zinstragenden Bilanzgeschäften des Bankbuchs dienen, macht die Bank von der Terminkursspaltung Gebrauch und grenzt die vereinbarten Swapsätze ab. Die daraus resultierenden Effekte wurden im Zinsergebnis berücksichtigt. Unrealisierte fremdwährungsbezogene Bewertungseffekte aus Positionen des Bankbuchs mit einer Restlaufzeit von kleiner einem Jahr werden erfolgswirksam vereinnahmt. Bei Positionen des Bankbuchs mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden die schwebenden Gewinne nicht erfolgswirksam vereinnahmt, während schwebende Verluste erfolgswirksam vereinnahmt werden. Die sich aus besonders gedeckten Geschäften des Bankbuchs ergebenden unrealisierten fremdwährungsbezogenen Gewinne oder Verluste wurden zum Stichtag vollumfänglich ertragswirksam vereinnahmt. Im Jahr 2023 belief sich der Ertrag aus der Fremdwährungsumrechnung auf € 16 Mio.

Bei auf Fremdwährung lautenden Transaktionen des Handelsbestands erfolgt ein erfolgswirksamer Ausweis nach § 340e HGB im Handelsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung.

3. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

3.1. BARRESERVE

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Barreserve 1.768.787 2.379.520
Guthaben bei Zentralnotenbanken 1.768.787 2.379.520
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 860.288 1.527.244

Die Barreserve hat sich um € 610 Mio. auf € 1.769 Mio. verringert. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr spiegelt vor allem die geringeren Mindestreserveanforderungen, insbesondere bei der Deutschen Bundesbank (€ -667 Mio.), wider.

3.2. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen an Kreditinstitute 120.269.616 123.239.041
darunter: Forderungen an verbundene Unternehmen 53.038.181 36.747.232
Restlaufzeitengliederung:
a) täglich fällig 113.386.974 103.016.182
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 6.882.642 20.222.859
1. bis drei Monate 2.398.147 20.067.493
2. mehr als drei Monate bis ein Jahr 284.495 53.424
3. mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 4.000.000 100.265
4. mehr als fünf Jahre 200.000 1.677

Die Forderungen an Kreditinstitute sind um € 2.969 Mio. auf € 120.270 Mio. gesunken. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf einen Rückgang i.H.v. € 8.341 Mio. im Segment Markets zurückzuführen, welcher teilweise durch einen Anstieg i.H.v. € 4.893 Mio. im Segment Corporate kompensiert wurde.

3.3. FORDERUNGEN AN KUNDEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Forderungen an Kunden 47.156.456 36.167.675
darunter: Forderungen an verbundene Unternehmen 4.051.968 3.406.869
Restlaufzeitengliederung:
a) täglich fällig 30.193.987 19.713.618
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 16.962.469 16.454.057
1. bis drei Monate 6.333.902 6.165.260
2. mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.288.173 3.262.195
3. mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 6.400.656 5.674.521
4. mehr als fünf Jahre 1.939.738 1.352.081

Forderungen an Kunden sind deutlich um € 10.989 Mio. auf € 47.156 Mio. angestiegen. Die Veränderung ist auf die Erhöhung der Forderungen an Kunden in den folgenden Segmenten zurückzuführen: in Banking i.H.v. € 4.878 Mio., in Commercial Banking i.H.v. € 4.206 Mio. und in Markets € 2.019 Mio.

3.4. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE

In dieser Bilanzposition sind Aktien der S.W.I.F.T. SC ausgewiesen, die einem Anteil von ca. 0,3% an der Gesellschaft entsprechen. Die Aktien sind nicht börsenfähig. Der Buchwert zum 31. Dezember 2023 in Höhe von € 1.982 Tsd. entspricht den Anschaffungskosten der Aktien.

3.5. HANDELSBESTAND

Finanzinstrumente des Handelsbestands untergliedern sich wie folgt:

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Aktivischer Handelsbestand
Derivative Finanzinstrumente 12.348.758 16.528.533
Forderungen 92.809.089 141.289.784
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 31.452.589 23.247.515
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.416.332 4.238.210
Sonstige Vermögensgegenstände 2.141 2.699
Risikoabschlag -46.923 -45.957
Insgesamt 141.981.986 185.260.783
Passivischer Handelsbestand
Derivative Finanzinstrumente 7.729.545 13.372.677
Verbindlichkeiten 99.482.818 142.721.567
Insgesamt 107.212.364 156.094.244

Die Höhe, der Zeitpunkt und die Sicherheit künftiger Zahlungsströme werden im Wesentlichen vom Zinsumfeld, von den Entwicklungen an den Aktien- und Rentenmärkten sowie den Entwicklungen der Spreads und den Ausfallwahrscheinlichkeiten beeinflusst.

Der Rückgang der Handelsaktiva in Höhe von € 43.279 Mio. und der Handelspassiva um € 48.882 Mio. war hauptsächlich auf Markets als Folge der Marktvolatilität während des ganzen Jahres zurückzuführen.

Sowohl der Rückgang der Forderungen in Höhe von € 48.481 Mio. als auch der Verbindlichkeiten in Höhe von € 43.239 Mio. gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf den Geschäftsbereich Fixed Income Financing zurückzuführen.

Der Anstieg der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere in Höhe von € 8.205 Mio. gegenüber dem Vorjahr betrifft im Wesentlichen den Geschäftsbereich Global Rates.

Der Rückgang der Derivatepositionen auf der Aktivseite in Höhe von € 4.180 Mio. und auf der Passivseite in Höhe von € 5.643 Mio. ist im Wesentlichen auf den Geschäftsbereich Global Rates zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr wurden positive und negative Marktwerte i.H.v. € 371.839 Mio. verrechnet. Des Weiteren wurden positive Marktwerte mit den zugehörigen Verbindlichkeiten aus Sicherheitsleistungen i.H.v. € 10.099 Mio. und negative Marktwerte mit den zugehörigen Forderungen aus Sicherheitsleistungen i.H.v. € 11.650 Mio. verrechnet. Der Buchwert der als Sicherheiten für Wertpapierpensionsgeschäfte übertragenen Handelsaktiva belief sich am Bilanzstichtag auf € 20.812 Mio.

Die nachfolgende Tabelle gliedert den Nominalbetrag und den beizulegenden Zeitwert der derivativen Finanzinstrumente nach Art und Umfang und vor Credit Valuation Adjustments (CVA), Funding Valuation Adjustments (FVA) sowie vor Debit Valuation Adjustments (DVA) auf.

T€ 31.12.2023 Nominalbetrag Positive Marktwerte Negative Marktwerte
Zinsbezogene Geschäfte 16.361.002.966 4.318.760 1.623.650
Wechselkursbezogene Geschäfte 2.344.764.998 3.251.738 1.756.167
Kreditderivate 688.765.146 444.694 305.184
Aktienbezogene Geschäfte 555.535.553 3.928.881 3.688.943
Rohstoffe 48.589.473 404.685 355.601
Insgesamt 19.998.658.136 12.348.758 7.729.545
T€ 31.12.2022 Nominalbetrag Positive Marktwerte Negative Marktwerte
Zinsbezogene Geschäfte 12.151.990.129 6.514.735 4.244.287
Wechselkursbezogene Geschäfte 505.462.077 3.795.007 2.755.994
Kreditderivate 2.311.761.861 359.049 367.240
Aktienbezogene Geschäfte 480.600.863 4.672.967 3.940.007
Rohstoffe 51.483.410 1.186.775 2.065.149
Insgesamt 15.501.298.340 16.528.533 13.372.677

3.6. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Als Anteile an verbundenen Unternehmen werden per 31. Dezember 2023 Anteile an zwei Treuhandgesellschaften ausgewiesen. Die Anteile sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen, die dem Buchwert der Anteile in Höhe von insgesamt rund € 240 entsprechen. Die beiden Treuhandgesellschaften haben keine Mitarbeiter/-innen und keine operative Geschäftstätigkeit. Sie sind sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der J.P. Morgan SE. Daher wird gemäß § 296 Absatz 2 HGB kein Konzernabschluss erstellt.

3.7. TREUHANDGESCHÄFTE

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Treuhandvermögen 3.628.330 4.821.307
Forderungen an Kreditinstitute 1.164.085 1.354.180
Forderungen an Kunden 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 2.464.245 3.467.127
Treuhandverbindlichkeiten 3.628.330 4.821.307
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 241.349 531.295
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 193.239 135.719
Sonstige Verbindlichkeiten 3.193.741 4.154.293

Als Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten werden eingeforderte und geleistete Sicherheitsleistungen für Börsengeschäfte ausgewiesen, die im Zusammenhang mit dem Global Clearing-Geschäft stehen.

3.8. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Das Anlagevermögen umfasst Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit Nettobuchwerten i.H.v. € 392 Mio. und € 62 Mio. zum 31. Dezember 2023.

Zu den Sachanlagen gehören Grundstücke und Gebäude, die vollständig im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit genutzt werden, sowie Andere Anlagen und Geschäftsausstattung (beinhaltet Mietereinbauten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen) sowie Hardware.

Der Nettobuchwert des Sachanlagevermögens erhöhte sich um € 96 Mio., wobei der Gesamtanstieg hauptsächlich auf Zugänge in Höhe von € 102 Mio. entfällt, die im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die J.P. Morgan SE, Niederlassung Paris, eingebracht wurden.

Zu den immateriellen Vermögenswerten zählen Geschäfts- oder Firmenwerte, selbst entwickelte Software und erworbene Software mit einem Nettobuchwert von insgesamt € 62 Mio. zum 31. Dezember 2023.

Die folgende Tabelle enthält die Einzelheiten der Veränderungen des Anlagevermögens der Bank in den Jahren 2023 und 2022:

Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
T€ Selbst erstellte Software Gekaufte Software Geschäfts- oder Firmenwerte Gesamt Grundstücke und Gebäude Andere Anlagen und Geschäftsausstattung
Kumulierte Anschaffungskosten zum 1.1.2023 18.947 95.509 133.628 248.084 297.097 58.557
Zugänge 28.786 2.880 21.232 52.898 99.058 12.495
Abgänge 0 5.136 0 5.136 0 387
Umbuchungen 0 0 0 0 -677 607
Kumulierte Anschaffungskosten zum 31.12.2023 47.733 93.253 154.860 295.845 395.478 71.272
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1.2023 3.638 81.442 107.186 192.266 29.244 35.484
Planmäßige Abschreibungen im laufenden Jahr 11.015 8.618 26.608 46.241 7.528 7.520
Abgänge 0 5.136 0 5.136 0 234
Umbuchungen 0 0 0 0 -503 503
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2023 14.653 84.924 133.794 233.371 36.269 43.273
Restbuchwert zum 31.12.2023 33.080 8.329 21.066 62.474 359.208 27.999
Restbuchwert zum 31.12.2022 15.309 14.067 26.441 55.817 267.853 23.073
Sachanlagen
T€ Hardware Gesamt
Kumulierte Anschaffungskosten zum 1.1.2023 16.337 371.991
Zugänge 1.980 113.533
Abgänge 300 688
Umbuchungen 708 638
Kumulierte Anschaffungskosten zum 31.12.2023 18.725 485.473
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1.2023 10.887 75.615
Planmäßige Abschreibungen im laufenden Jahr 2.504 17.552
Abgänge 298 532
Umbuchungen 638 638
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2023 13.730 93.273
Restbuchwert zum 31.12.2023 4.994 392.201
Restbuchwert zum 31.12.2022 5.450 296.376

Beträge im Anlagenspiegel sind auf Tausend Euro gerundet. Daher können in den Summen Rundungsdifferenzen auftreten.

Die nachstehende Tabelle zeigt den Bestand an Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Anleihen an verbundenen Unternehmen.

T€ Anschaffungskosten Veränderungen +/- 1 Restbuchwert zum 31.12.2023 Restbuchwert zum 31.12.2022
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.982 0 1.982 1.982
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0

1 Von der Möglichkeit zur Zusammenfassung der Veränderungen gemäß § 34 Absatz 3 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

3.9. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige Vermögensgegenstände 5.045.367 12.196.402

Sonstige Vermögensgegenstände sind im Jahresverlauf um € 7.151 Mio. gesunken. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf erhaltene Sicherheitsleistungen für börsengehandelte oder außerbörslich gehandelte Transaktionen im Bereich Markets um € 7.717 Mio. zurückzuführen. Teilweise gegenläufig war ein Anstieg der sonstigen Forderungen in Corporate um € 669 Mio.

3.10. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rechnungsabgrenzungsposten 52.564 45.459

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist um € 7 Mio. auf € 53 Mio. angestiegen.

3.11. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG

31.12.2023 31.12.2022
Bewertungsparameter
Pensionsverpflichtungen:
Rechnungszins 1,78% - 3,00% 1,78% - 1,90%
Anwartschaftsdynamik 3,00% - 3,50% 3,00% - 3,48%
Rentendynamik 2,00% 2,00%
Für die Berücksichtigung der Fluktuation werden Mercer Mercer
alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Standard Standard
T€ 2023
Pensionsverpflichtungen 1.1.2023 197.391
Aufwendungen aus Zuführung zu Pensionsverpflichtungen 4.721
Zinsaufwand aus Abzinsung der Pensionsverpflichtungen 414
Zuführung aufgrund Änderung des Rechnungszinses 1.934
Übertragungen 0
Pensionszahlungen -8.576
Pensionsverpflichtungen 31.12.2023 195.883
Vermögenswerte 1.1.2023 243.135
Zugänge 5.802
Abgänge 0
Wertaufholung auf wieder gestiegenen Teilwert 0
Marktbewertung über Anschaffungskosten (unter Sonstige betriebliche Erträge) 23.766
Vermögenswerte 31.12.2023 272.703
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1.1.2023 59.807
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 31.12.2023 92.255
Pensionsrückstellung aus Unterdeckung 1.1.2023 14.064
Pensionsrückstellung aus Unterdeckung 31.12.2023 15.435
Anschaffungskosten Vermögensgegenstände 1.1.2023 151.894
Anschaffungskosten Vermögensgegenstände 31.12.2023 190.690
Aufwendungen aus Zuführung zu Pensionsverpflichtungen 31.12.2023 4.721
Ausweis Zuführung Pensionsverpflichtungen unter "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" (inklusive Änderung des Abzinsungssatzes und der Ab- / Aufzinsung) 7.069
Ausweis Änderung des Abzinsungssatzes und Ab-/Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen unter sonstigem betrieblichem Ergebnis -2.348
T€ 2022
Pensionsverpflichtungen 1.1.2022 179.316
Aufwendungen aus Zuführung zu Pensionsverpflichtungen 17.952
Zinsaufwand aus Abzinsung der Pensionsverpflichtungen -6.121
Zuführung aufgrund Änderung des Rechnungszinses 1.453
Übertragungen 12.702
Pensionszahlungen -7.912
Pensionsverpflichtungen 31.12.2022 197.391
Vermögenswerte 1.1.2022 305.421
Zugänge 11.547
Abgänge 0
Wertaufholung auf wieder gestiegenen Teilwert 0
Marktbewertung über Anschaffungskosten (unter sonstigem betrieblichem Ertrag) -73.834
Vermögenswerte 31.12.2022 243.135
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1.1.2022 133.539
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 31.12.2022 59.807
Pensionsrückstellung aus Unterdeckung 1.1.2022 7.434
Pensionsrückstellung aus Unterdeckung 31.12.2022 14.064
Anschaffungskosten Vermögensgegenstände 1.1.2022 144.080
Anschaffungskosten Vermögensgegenstände 31.12.2022 151.894
Aufwendungen aus Zuführung zu Pensionsverpflichtungen 31.12.2022 17.952
Ausweis Zuführung Pensionsverpflichtungen unter "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" (inklusive Änderung des Abzinsungssatzes und der Ab- / Aufzinsung) 13.285
Ausweis Änderung des Abzinsungssatzes und Ab- / Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen unter sonstigem betrieblichem Ergebnis 4.668
2023 2022
Investitionsmaßnahmen nach § 285 Nr. 26 HGB
Spezial-Sondervermögen JPMC I- Universal-Fonds JPMC I- Universal-Fonds
Gesetzesgrundlage: Kapitalanlagegesetzbuch Kapitalanlagegesetzbuch
Berechnungsbasis: Marktwerte (NAV) der Vermögenswerte Marktwerte (NAV) der Vermögenswerte
Wiederanlage: thesaurierender Fonds thesaurierender Fonds
§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB: keine Abschreibung keine Abschreibung
Fristigkeit: keine Beschränkung der täglichen Rückgabe keine Beschränkung der täglichen Rückgabe
Wertermittlung nach §§ 168, 278 KAGB oder vergleichbarem ausländischem Recht per Bilanzstichtag: € 162 Mio.; Anteile 917.140 € 149 Mio.; Anteile 917.140
Anlagekapital: nicht börsenfähig / nicht börsennotiert nicht börsenfähig / nicht börsennotiert
Publikumsfonds JPMorgan Funds - Global Growth Fund (I Class) JPMorgan Funds - Global Growth Fund (A & C Class)
Gesetzesgrundlage: Luxemburger Recht Luxemburger Recht
Berechnungsbasis: Marktwerte (NAV) der Vermögenswerte Marktwerte (NAV) der Vermögenswerte
Wiederanlage: thesaurierender Fonds thesaurierender Fonds
§ 253 Abs. 3 S. 4: keine Abschreibung keine Abschreibung
Fristigkeit: keine Beschränkung der täglichen Rückgabe keine Beschränkung der täglichen Rückgabe
Wertermittlung nach §§ 168, 278 KAGB oder vergleichbarem ausländischem Recht per Bilanzstichtag: € 46 Mio.; Anteile 415.752 € 34 Mio.; Anteile 3.077.040
Anlagekapital: nicht börsenfähig / nicht börsennotiert nicht börsenfähig / nicht börsennotiert

Zum Bilanzstichtag überschritten die Beteiligungen am JPMC I-Universal-Fonds und am JPMorgan Funds - Global Growth Fund die Schwelle zur Offenlegung in Höhe eines Zehntels gemäß § 285 Nr. 26 HGB. Es besteht kein Unterschied zwischen Markt- und Buchwert.

Mit Ausnahme von vier Plänen waren alle leistungsorientierten Pläne Ende 2023 überfinanziert. Die entsprechenden Aktiva und Passiva der überfinanzierten Pläne werden als positiver Unterschiedsbetrag netto ausgewiesen. Die Nettoverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den unterfinanzierten Plänen werden in der Bilanz unter den Pensionsrückstellungen netto ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Vermögenswerten um Fondsanteile, die an die Deckung von Mitarbeiteransprüchen auf Pensionsrückstellungen gebunden sind. Die vorrangig verfolgte Anlagestrategie dient der langfristigen finanziellen Absicherung. Die kombinierte Laufzeit der Verpflichtungen aller Pläne beträgt über 10 Jahre. Der Zeitwert des Deckungsvermögens ergibt sich aus der Anzahl der gehaltenen Anteile und dem jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag. Ferner besteht ein weiterer Vermögenswert - eine Kontokorrentforderung i.H.v. € 4 Mio.

Die Anteilspreise der Fonds werden wie folgt berechnet: Jeder Anteilsklasse wird ein Net Asset Value (NAV) zugeordnet - dieser ist der Wert der Vermögenswerte einer Anteilsklasse abzüglich der Verbindlichkeiten dieser Klasse. Anschließend wird der NAV durch die Gesamtzahl der aktuellen Anteile der jeweiligen Anteilsklasse dividiert, um den Anteilspreis zu erhalten.

3.12. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37.366.109 52.908.333
darunter: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 27.006.904 39.763.598
Restlaufzeitengliederung:
a) täglich fällig 22.125.747 43.147.805
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 15.240.362 9.760.528
1. bis drei Monate 3.629.642 83.395
2. mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.200.801 339.120
3. mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 4.287.046 4.222.663
4. mehr als fünf Jahre 5.122.873 5.115.350

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um € 15.542 Mio. auf € 37.366 Mio. gesunken. Hauptsächlich ist der Rückgang begründet durch niedrigere Bankeinlagen, die auf Markets i.H.v. € 14.541 Mio. und auf Corporate i.H.v. € 4.875 Mio. zurückzuführen sind. Teilweise gegenläufig zu dieser Entwicklung war ein Anstieg der Einlagen in Banking i.H.v. € 3.696 Mio. zu verzeichnen.

3.13. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 120.313.140 103.156.362
darunter: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.810.823 4.954.177
Restlaufzeitengliederung:
a) täglich fällig 109.565.787 96.411.117
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 10.747.353 6.745.245
1. bis drei Monate 5.557.816 4.323.179
2. mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.159.883 2.394.453
3. mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 198.411 20.123
4. mehr als fünf Jahre 1.831.243 7.490

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind im Vergleich zum Vorjahr um € 17.157 Mio. auf € 120.313 Mio. angestiegen. Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf einen Anstieg in den folgenden Segmenten zurückzuführen: Banking um € 7.665 Mio., Commercial Banking um € 5.125 Mio. und Markets um € 4.520 Mio.

3.14. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige Verbindlichkeiten 7.904.609 7.912.590
bestehend aus:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.640.143 7.563.344
- Umsatzsteuer 41.107 30.435
- anderen Verbindlichkeiten 223.359 318.811

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um € 8 Mio. auf € 7.905 Mio. gesunken.

Hauptgrund der Veränderung ist der Rückgang der anderen Verbindlichkeiten um € 95 Mio., die hauptsächlich die Abwicklung von Transaktionen mit Dritten sowie sonstige zu zahlende Steuern und Abgaben umfassen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um € 77 Mio. erhöht.

3.15. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rechnungsabgrenzungsposten 85.168 72.065

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind abgegrenzte Erträge aus Kreditbereitstellungsgebühren und sonstigen Gebühren im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft in Höhe von € 63 Mio. (Vorjahr: € 53 Mio.) enthalten. Diese werden über die Kreditlaufzeit vereinnahmt.

Weitere € 4 Mio. (Vorjahr: € 5 Mio.) entfallen auf abgegrenzte Erträge aus dem Geschäftsbereich Global Clearing und stehen im Zusammenhang mit noch bestehenden Derivatepositionen von Kunden. Diese Erträge werden über die Laufzeit der Derivatepositionen vereinnahmt. Darüber hinaus bestehen Abgrenzungen i.H.v. € 8 Mio. (Vorjahr: € 9 Mio.) für Pensionen. Diese stehen im Zusammenhang mit übernommenen Pensionsvermögenswerten, deren beizulegender Zeitwert die zugehörigen Pensionsverpflichtungen übersteigt.

3.16. PASSIVE LATENTE STEUERN

Passive Latente Steuern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf € 2,3 Mio. (Vorjahr: € 0,6 Mio.). Sie entfallen auf zwei Niederlassungen der J.P. Morgan SE, die per Saldo passive latente Steuern aufweisen, und sind im Wesentlichen auf zeitliche Unterschiede bezüglich Sachanlagen und Goodwill zurückzuführen.

3.17. RÜCKSTELLUNGEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellungen 1.081.740 926.941
davon für:
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15.473 14.064
- Rückstellungen im Kreditgeschäft 54.391 75.832
- Steuerrückstellungen 427.847 312.974
- sonstige Rückstellungen 584.029 524.071

Die Steuerrückstellungen entfallen per 31. Dezember 2023 mit € 321 Mio. auf Rückstellungen für Ertragsteuern.

Desweiteren enthalten die Steuerrückstellungen € 106 Mio. für Umsatzsteuern und Lohnsteuern in der J.P. Morgan SE, Niederlassung Paris, die im Geschäftsjahr neu gebildet wurden. Die Rückstellung steht im Zusammenhang mit einer Änderung der Anwendbarkeit zur Anrechnung von Vorsteuern durch die französischen Steuerbehörden.

Die sonstigen Rückstellungen entfallen mit € 568 Mio. auf personalbezogene Rückstellungen, wovon die wesentlichen Teile in Zusammenhang mit dem konzernweiten Aktienoptionsplan und künftigen Bonuszahlungen stehen. Weitere € 9 Mio. entfallen auf Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten, € 1 Mio. steht im Zusammenhang mit von J.P. Morgan-Schwestergesellschaften übernommenen Kreditzusagen sowie € 5 Mio. auf Rückbauverpflichtungen für gemietete Bürogebäude.

3.18. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Nachrangige Verbindlichkeiten 17.557.421 15.171.455
darunter: Nachrangige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.557.421 15.171.455

Das zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Nachrangkapital setzt sich aus sechs Instrumenten zusammen, darunter eine am 22. Mai 2023 neu begebene nachrangige Verbindlichkeit in Höhe von € 2.500 Mio.:

Nachrangige Namenswertpapiere, ausgegeben am 3. Dezember 2020 über € 840 Mio. mit Fälligkeit am 3. Dezember 2030. Als Teil der Umsetzung der Reform der Referenzzinssätze wurde der Einmonats-EURIBOR durch den Euro-Kurzfristzins als Referenzzinssatz ersetzt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Zinssatz €STR + 0,97% mit monatlicher Zinszahlung.

Nachrangige Namenswertpapiere, ausgegeben am 18. November 2020 über US Dollar 3.500 Mio. (31.12.2023: € 3.167 Mio.) mit Fälligkeit am 20. November 2028. Als Teil der Umsetzung der Reform der Referenzzinssätze wurde der Einmonats-LIBOR durch den SOFR-Kurzfristzins als Referenzzinssatz ersetzt. Die Verzinsung betrug zunächst LIBOR plus 1,11%, während die Verzinsung zum Jahresende 2023 auf Basis des SOFR-Kurzfristzinses +1,24% erfolgt, mit monatlicher Zinszahlung. In Ergänzung hierzu beachten Sie bitte unsere Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht) im Anhang in Kapitel 1.2.

Nachrangige Namenswertpapiere, ausgegeben am 8. Januar 2021 über € 1.630 Mio. mit Fälligkeit am 8. Januar 2031. Als Teil der Umsetzung der Reform der Referenzzinssätze wurde der Einmonats-EURIBOR durch den Euro-Kurzfristzins als Referenzzinssatz ersetzt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Zinssatz €STR + 0,93% mit monatlicher Zinszahlung.

Nachrangige Namenswertpapiere, ausgegeben am 8. Oktober 2021 über € 6.920 Mio. mit Fälligkeit am 8. Oktober 2031. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Zinssatz €STR +0,97% mit monatlicher Zinszahlung.

Nachrangige Namenswertpapiere, ausgegeben am 23. Dezember 2022 über € 2.500 Mio. mit Fälligkeit am 23. Dezember 2032. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Zinssatz €STR + 1,79% mit monatlicher Zinszahlung.

Nachrangige Namenswertpapiere, ausgegeben am 22. Mai 2023 über € 2.500 Mio. mit Fälligkeit am 23. Mai 2033. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Zinssatz €STR +1,74% mit monatlicher Zinszahlung.

Im Insolvenzfall erfolgt eine Bedienung aller übrigen Kreditgeber vorrangig. Es besteht keine Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung.

Für alle sechs zum 31. Dezember 2023 bestehenden nachrangigen Verbindlichkeiten besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht der J.P. Morgan SE, sofern sich entweder die Anrechnung als bankaufsichtsrechtliches Eigenkapital oder die steuerliche Behandlung ändern.

Sofern die zuständigen Aufsichtsbehörden dies entscheiden ("Regulatory Bail-in"), können die Nachrangdarlehen entweder im Nennbetrag ganz oder teilweise herabgesetzt werden oder in Kernkapitalinstrumente der J.P. Morgan SE umgewandelt werden. In diesem Falle erlöschen im Umfang der Herabsetzung oder Umwandlung sämtliche Ansprüche der Darlehensgeber sowie die Verpflichtungen der J.P. Morgan SE aus den Darlehensverträgen.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten erfüllen die Voraussetzungen des Art. 63 CRR.

Der Betrag der für nachrangige Verbindlichkeiten angefallenen Zinsaufwendungen beträgt für das Geschäftsjahr € 808 Mio. (Vorjahr: € 186 Mio.).

3.19. FONDS FÜR ALLGEMEINE BANKRISIKEN

T€ 2023 2022
Stand zum 1.1. 243.946 71.770
Zugänge 210.358 172.175
Abgänge 0 0
Stand zum 31.12. 454.304 243.946

Im Geschäftsjahr 2023 wurden € 210 Mio. gemäß § 340e Abs. 4 HGB zum Fonds für allgemeine Bankrisiken zugeführt.

3.20. GEZEICHNETES KAPITAL, KAPITAL- UND GEWINNRÜCKLAGEN

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag € 1.876 Mio. und ist in 160.723.527 Stückaktien (€ 11,67 pro Aktie) eingeteilt. Gegenüber dem 31. Dezember 2022 hat sich das Grundkapital um € 8,4 Mio. durch die Ausgabe von 723.391 Stückaktien erhöht. Diese Aktienemission stand im Zusammenhang mit der Einbringung von Geschäftsaktivitäten der J.P. Morgan Chase Bank, N.A., Filiale Paris, als Sachkapitaleinlage. Die Stückaktien sind zu 100% eingezahlt und werden direkt von der J.P. Morgan International Finance Limited mit Sitz in Newark in den Vereinigten Staaten von Amerika gehalten.

Ebenfalls aufgrund der vorgenannten Sachkapitalerhöhung wurden der Kapitalrücklage im Jahr 2023 € 104 Mio. zugeführt. Der Bilanzgewinn des Vorjahres i.H.v. € 884 Mio. (Vorjahr: € 734 Mio.) wurde durch Beschluss der Hauptversammlung in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

J.P. Morgan SE hält für die Filiale in Luxemburg eine Rücklage im Zusammenhang mit der luxemburgischen Vermögensteuer gemäß § 8a des luxemburgischen Vermögensteuergesetzes. Das Unterhalten der Rücklage dient dazu, die Verbindlichkeiten aus dieser Vermögensteuer in Einklang mit dem luxemburgischen Steuergesetz zu reduzieren. Bedingung hierfür ist, dass diese Rücklagen für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht ausgeschüttet werden. Infolge der Fusion zur J.P. Morgan SE wird der Teil der Rücklage, der bereits vor der Fusion bestand und zum Jahresende 2022 noch nicht ausschüttbar ist, als Teil der Kapitalrücklage erfasst. Dieser belief sich zum 31. Dezember 2023 auf € 63,9 Mio. Der nach der Fusion neu gebildete Teil der Vermögensteuerrücklage ist Teil der anderen Gewinnrücklagen und betrug zum 31. Dezember 2023 € 30,5 Mio.

3.21. AUSSCHÜTTUNGSGESPERRTE BETRÄGE

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB beträgt zum 31. Dezember 2023 € 86 Mio. (Vorjahr: € 91 Mio.). Es handelt sich hierbei um den Unterschied zwischen dem Zeitwert und den Anschaffungskosten des Planvermögens. Des Weiteren ausschüttungsgesperrt ist ein Teil des Unterschiedsbetrags der Altersversorgungsverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, unter Verwendung des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes, i. H. v. € 1 Mio. (Vorjahr: € 7 Mio.). Darüber hinaus ist ein Betrag in Höhe von € 33 Mio. (Vorjahr: € 15 Mio.), der auf selbst erstellte Software entfällt, gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB gesperrt. Freie Rücklagen im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB bestanden i.H.v. € 22.750 Mio. (Vorjahr: € 21.128 Mio.). Bei der Berechnung der freien Rücklagen wurden die oben genannten Rücklagen im Zusammenhang mit der luxemburgischen Vermögensteuer in Höhe von insgesamt € 94 Mio. (Vorjahr: € 102 Mio.) als ausschüttungsgesperrt berücksichtigt.

3.22. VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND SCHULDEN IN FREMDWÄHRUNG

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung
Vermögensgegenstände 100.913.545 95.869.280
Schulden 100.473.744 91.952.754

3.23. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

T€ 31.12.2023 31.12.2022
Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 21.234.340 20.263.740

Eventualverbindlichkeiten sind zum Nominalwert abzüglich zugehöriger Rückstellungen ausgewiesen.

Die Eventualverbindlichkeiten setzen sich aus gewährten Finanzgarantien i.H.v. € 18.383 Mio. (31.12.2022: € 18.039 Mio.), aus beschränkten Verpflichtungen für den Fonds für Zahlungsausfall im Rahmen von CCP-Mitgliedschaften i.H.v. € 2.398 Mio. (31.12.2022: € 1.771 Mio.), aus einer abgegebenen Garantie, die von der J.P. Morgan Structured Products B.V. (JPMSPBV) emittierte und von Dritten gehaltene Schuldverschreibungen, Optionsscheine und Zertifikate gegen die Zahlungsunfähigkeit der JPMSP absichert, i. H. v. € 178 Mio. und aus weiteren Kreditgarantien i.H.v. € 275 Mio. (31.12.2022: € 363 Mio.) zusammen.

Im Rahmen der gewährten Finanzgarantien i.H.v. € 18.383 Mio. (31.12.2022: € 18.039 Mio.) garantiert die J.P. Morgan SE dem Verleiher der Wertpapiere in einer ASL-Vereinbarung (Agency Security Lending) die Rückgabe der verliehenen Wertpapiere durch den Entleiher.

Die J.P. Morgan SE ist ein Mitglied verschiedener Wertpapier- und Derivatebörsen sowie Clearing-Häuser (Central Counter-Party - CCP), durch die sie Clearing-Dienste erbringt. Die Mitgliedschaft in diesen CCPs erfordert die Zahlung der anteiligen Verluste, die den Organisationen durch den Zahlungsausfall anderer Mitglieder entstehen. Für die Mitgliedschaft in einzelnen CCPs kann die Bank die maximal mögliche Verpflichtung aufgrund der Mitgliedschaftsbedingungen (basierend auf den Rulebooks der CCPs) schätzen. Diese nicht unterlegten, beschränkten Verpflichtungen für den Fonds für Zahlungsausfall, die den maximal möglichen Verlust der Bank darstellen, entstehen im Falle des tatsächlichen Zahlungsausfalls eines Mitglieds der CCPs, wobei der Zahlungsausfall auf einer pro-rata Basis von den nicht ausfallenden Mitgliedern eingefordert wird. Hierbei wird das Verhältnis der Geschäftsvolumina zwischen dem nicht ausfallenden und dem ausfallenden Mitglied zugrunde gelegt.

Gegenüber der J.P. Morgan Structured Products B.V. (JPMSPBV) hat die J.P. Morgan SE eine Garantie abgegeben, die von der Schwestergesellschaft emittierte und von Dritten gehaltene Schuldverschreibungen, Optionsscheine und Zertifikate bis zum maximalen Nominalvolumen von $ 5 Mrd., umgerechnet € 4,5 Mrd. (31.12.2022: $ 5 Mrd.), gegen die Zahlungsunfähigkeit der J.P. Morgan Structured Products B.V. (JPMSPBV) absichert. Unter der Garantie ist die J.P. Morgan SE verpflichtet, fällige Zahlungen an die Inhaber der Papiere zu leisten. Der beizulegende Zeitwert der Papiere - und somit die fälligen Zahlungen - kann dabei auch höher als das maximale Nominalvolumen sein. Für die Garantie erhält die J.P. Morgan SE keine gesonderte Vergütung. Das Erbringen der Garantieleistung ist vielmehr im Gesamtkontext der Ausweitung der Geschäftsaktivitäten im Rahmen der Implementierung der konzernweiten Brexit-Strategie zu sehen. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der beizulegende Zeitwert der emittierten Papiere auf € 2.377 Mio. (Vorjahr: € 1.284 Mio.). Hiervon hielt die J.P. Morgan SE € 2.199 Mio. (31.12.2022: € 1.194 Mio.). Der nicht in Anspruch genommene Teil der Garantie belief sich zum Bilanzstichtag auf € 2.148 Mio. (31.12.2022: € 3.404 Mio.) und wurde bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (ECL) berücksichtigt.

Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten ist aufgrund von Bonitätsanalysen der jeweiligen Kreditnehmer als gering einzuschätzen. Angaben gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV sind in diesem Zusammenhang nicht zu machen, da keine Sicherheiten von der J.P. Morgan SE an andere übertragen worden sind.

3.24. ANDERE VERPFLICHTUNGEN

Andere Verpflichtungen beinhalten unwiderrufliche Kreditzusagen über Buchkredite an Kunden i.H.v. € 13.098 Mio. (31.12.2022: € 10.784 Mio.) sowie € 1.856 Mio. (31.12.2022: € 1.801 Mio.) in Zusagen von Akkreditiven. Darüber hinaus bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen i.H.v. € 3.287 Mio. (31.12.2022: € 3.339 Mio.) auf primär von J.P. Morgan-Schwestergesellschaften zugesagte Rahmenkredite. Hierbei kann die Ausübung der Kreditzusage durch die Kunden in verschiedenen Ländern erfolgen. Je nachdem, in welchem Land die Kreditausübung erfolgt, wird die J.P. Morgan SE die Funktion der kreditgebenden Stelle einnehmen. Kreditzusagen und Akkreditive sind jeweils zum Nominalwert der Zusage abzüglich zugehöriger Rückstellungen ausgewiesen. Mit einer Ausübung der eingeräumten Kreditzusagen oder Akkreditive durch die Kunden ist im Rahmen des Bankgeschäfts grundsätzlich zu rechnen. Bei Ausübung erfolgt eine Ausbuchung der Kreditzusage und eine Einbuchung des Kredits als Forderung an Kunden, jeweils in Höhe des ausgeübten Betrags bzw. die Erfassung der Akkreditive als Eventualverbindlichkeit. Etwaige Kreditrisiken aus Inanspruchnahmen von unwiderruflichen Kreditzusagen oder Akkreditiven werden bei der Beurteilung der Kreditrisiken berücksichtigt. Wird ein Kreditrisiko identifiziert, so wird diesem durch Bildung von entsprechenden Rückstellungen Rechnung getragen. Der Betrag der Rückstellung wird auf Basis allgemein anerkannter Berechnungsmethoden ermittelt. Unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Rückstellungen wird das Kreditrisiko zum Abschlussstichtag als gering eingeschätzt.

Zu den anderen Verbindlichkeiten gehören ebenfalls J.P. Morgan SE-Verpflichtungen, welche von J.P. Morgan Structured Products B.V. (JPMSPBV) ausgegebene Schuldverschreibungen, Optionsscheine und Zertifikate umfassen, die nicht von Dritten gehalten werden, sowie ungenutzte Zusagen, die sich auf einen maximalen Nominalbetrag von € 4.347 Mio. (31.12.2022: € 4.597 Mio.) beliefen (siehe Anmerkung 3.23. für weitere Details). Hierauf entfällt zum Bilanzstichtag eine Kreditrisikovorsorge i. H. v. € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,2 Mio.).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalbeträge der Verpflichtungen der J.P. Morgan SE aus nicht abgewickelten Wertpapierpensionsgeschäften, die im Rahmen einer Rückkaufvereinbarung verkauft wurden, deren Handelsdatum am oder vor dem 31. Dezember liegt und die nach dem Jahresende abgerechnet werden. Der Rückgang dieser außerbilanziellen Verpflichtungen im Vergleich zum Vorjahr ist in erster Linie auf eine rückläufige Entwicklung aufgrund geringerer Kundenaktivitäten im Geschäftsbereich Markets - Fixed Income Financing zurückzuführen.

T€ 2023 2022
Nicht abgewickelte, im Rahmen von Wertpapierpensionsgeschäften verkaufte Wertpapiere 29.582.838 78.274.382
Gesamte besicherte Verpflichtungen 29.582.838 78.274.382

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1. ERTRÄGE NACH GEOGRAFISCHEN MÄRKTEN

Der Gesamtbetrag der Zinserträge, der Provisionserträge, der Nettoerträge des Handelsbestands und der sonstigen betrieblichen Erträge verteilt sich auf verschiedene Regionen und führt gemäß § 34 Absatz 2 RechKredV zu folgender Übersicht:

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Bundesrepublik Deutschland 6.403.268 2.322.967
EU ohne Deutschland 5.772.339 3.769.147
Andere 666.778 572.124
Insgesamt 12.842.384 6.664.238

4.2. ZINSÜBERSCHUSS

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Zinsüberschuss (Netto) 829.863 656.404
Zinserträge aus: 7.553.259 1.848.881
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 7.553.818 1.967.736
abzgl. negative Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften -559 -118.857
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0 2
Zinsaufwendungen gesamt: 6.723.396 1.192.477
Zinsaufwendungen 6.723.396 1.503.778
abzgl. positive Zinsaufwendungen 0 -311.301

Der Zinsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um € 173 Mio. angestiegen.

Die Zinserträge sind im Vergleich zum Vorjahr um € 5.704 Mio. angestiegen, was insbesondere auf das gestiegene Zinsumfeld zurückzuführen ist. Diese Entwicklung wurde von allen Segmenten getragen, hauptsächlich von Corporate (€ 3.343 Mio.), Markets (€ 1.782 Mio.) und Private Bank (€ 368 Mio.).

Die gesamten Zinsaufwendungen sind im Vergleichszeitraum um € 5.531 Mio. angestiegen, was ebenfalls auf das gestiegene Zinsumfeld zurückzuführen ist. Dieser Anstieg wurde ebenfalls von allen Segmenten getragen, insbesondere von Corporate (€ 1.704 Mio.), Markets (€ 1.422 Mio.), Banking (€ 872 Mio.), Securities Services (€ 853 Mio.) und Private Bank (€ 588 Mio.).

4.3. PROVISIONSERGEBNIS

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Provisionserträge 2.814.219 2.840.838
Provisionsaufwendungen 672.812 693.324
Provisionsergebnis (Netto) 2.141.408 2.147.514

Das Provisionsergebnis ging im Vergleich zum Vorjahr um € 6 Mio. zurück. Der Rückgang ergibt sich aus einem geringfügigen Rückgang der Provisionserträge um € 27 Mio. und einem Rückgang der Provisionsaufwendungen um € 21 Mio.

Der Rückgang der Provisionserträge um € 27 Mio. entfällt hauptsächlich auf Banking mit € 74 Mio. und auf Securities Services mit € 37 Mio. Teilweise ausgeglichen wurde diese Entwicklung durch einen Anstieg in Markets um € 75 Mio. und in Corporate um € 6 Mio.

Der Rückgang der Provisionsaufwendungen um € 21 Mio. entfällt hauptsächlich auf Markets mit € 36 Mio. Teilweise ausgeglichen wurde diese Entwicklung durch einen Anstieg in Securities Services um € 17 Mio.

4.4. NETTOERTRAG DES HANDELSBESTANDS

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Nettoertrag des Handelsbestands 1.893.226 1.368.101

Der Nettoertrag aus dem Handelsbestand ist deutlich um € 525 Mio. auf € 1.893 Mio. angestiegen. Im Wesentlichen ist dies auf die Marktvolatilitäten zurückzuführen, welche im gesamten Geschäftsjahr beobachtbar waren. Der weit überwiegende Teil des Nettoertrags aus dem Handelsbestand ist Markets zuzuordnen.

4.5. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Sonstige betriebliche Erträge 581.679 606.418
davon aus:
- Leistungserbringung an Konzerneinheiten 441.294 393.232
- übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen 140.385 213.186

Sonstige betriebliche Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um € 25 Mio. gesunken.

Der Anstieg der Leistungserbringungen an Konzerneinheiten um € 48 Mio. ist auf einen generellen Anstieg der Leistungsverrechnung, hauptsächlich in Corporate, zurückzuführen.

Der Rückgang der übrigen sonstigen betrieblichen Erträge um € 73 Mio. ist im Wesentlichen auf einen Rückgang um € 52 Mio. in Corporate sowie € 12 Mio. in Banking zurückzuführen, teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg in der Private Bank um € 11 Mio. Darüber hinaus verringerte sich das Ergebnis aus der Währungsumrechnung im Geschäftsjahr 2023 um € 21 Mio. auf € 16 Mio.

4.6. ALLGEMEINE VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 3.050.961 3.103.515
davon für:
Personalaufwand 1.284.949 1.409.129
- Löhne und Gehälter 1.068.902 1.196.984
- Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 216.047 212.145
• daraus für Altersversorgung 97.325 198.510
andere Verwaltungsaufwendungen 1.766.011 1.694.386
davon für:
Konzerninterne Kostenverrechnungen 1.098.933 1.088.322
Sonstige Verwaltungsaufwendungen 667.078 606.064

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um € 53 Mio. gesunken.

Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung um € 101 Mio. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die Marktwertveränderungen des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen zurückzuführen. Im Vorjahr war der Verlust im Verwaltungsaufwand ausgewiesen, während die Marktwertgewinne des laufenden Jahres in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden.

Teilweise gegenläufig war die Entwicklung bei Aufwendungen für interne Kostenverrechnungen und Sonstige Verwaltungsaufwendungen, die um € 72 Mio. angestiegen sind.

4.7. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Sonstige betriebliche Aufwendungen 17.183 17.940

Der Rückgang von € 0,8 Mio. der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Provisionen und Gebühren über in Anspruch genommene Dienstleistungen von Konzerntochterunternehmen der J.P. Morgan Gruppe.

4.8. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG UND SONSTIGE STEUERN

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Steuern 879.839 581.654
Gewerbesteuer 269.494 96.571
Körperschaftsteuer 610.561 485.083
Latente Steuern -1.295 -
Sonstige 1.080 0

Der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Steueraufwand reflektiert das höhere Vorsteuerergebnis des Berichtsjahres.

Der latente Steuerertrag entfällt auf zwei Niederlassungen der J.P. Morgan SE und resultiert im Wesentlichen aus Bewertungsunterschieden auf Sachanlagen und Goodwill.

Sonstige Steuern beinhalten Grundsteuern auf gehaltene Grundstücke. Im Vorjahr wurden Grundsteuern in Höhe von € 0,8 Mio. unter den Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen, anstatt als Teil des Steueraufwands.

4.9. VORSCHLAG ÜBER DIE ERGEBNISVERWENDUNG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 1.518 Mio. in die Gewinnrücklagen einzustellen.

5. Sonstige Angaben

5.1. NOCH NICHT ABGEWICKELTE TERMINGESCHÄFTE

Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte bestanden am Bilanzstichtag aus Währungsswaps im Bankbuch, die zur Schließung von Fremdwährungspositionen dienen. Die positiven und negativen Marktwerte dieser Swaps beliefen sich auf € 27 Mio. bzw. € 9 Mio. und der Nominalbetrag auf € 21 Mrd.

Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte des Handelsbestands beinhalten vor allem die nachfolgenden Geschäfte:

Zinssatzbezogene Geschäfte: Termingeschäfte auf Zinstitel, Zinstermingeschäfte, Zinsswaps, Zinsterminkontrakte, Optionsgeschäfte und Optionskontrakte auf Zinsen und Indizes;

Wechselkursbezogene Geschäfte: Devisentermingeschäfte, Währungsswaps, Optionsgeschäfte und Optionskontrakte auf Devisen;

Aktien- / indexbezogene Geschäfte: Aktientermingeschäfte, Indexterminkontrakte, Optionsgeschäfte und Optionskontrakte auf Aktien und Indizes; und

Kreditderivate: Credit Default Swaps (CDS), Total Return Swaps (TRS), Credit Linked Notes (CLN).

In den genannten Geschäften wird jeweils ein wesentlicher Teil zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen und wesentliche Teile entfallen jeweils auf Handelsgeschäfte.

5.2. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Alleinaktionärin der J.P. Morgan SE ist die J.P. Morgan International Finance Limited, Newark/ Delaware, USA. Ein Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG wird zum Geschäftsjahresende erstellt.

Die J.P. Morgan Chase & Co. und die J.P. Morgan Chase Bank, National Association, haben uns jeweils mit Schreiben vom 3. Januar 2024 mitgeteilt, dass eine mittelbare Beteiligung i.H.v. 100% vorliegt. Die J.P. Morgan International Finance Limited hat uns mit Schreiben vom 3. Januar 2024 mitgeteilt, dass eine unmittelbare Beteiligung i.H.v. 100% vorliegt.

Der Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen wird von der JPMorgan Chase & Co. aufgestellt, deren Aktien an der New York Stock Exchange sowie an einigen europäischen und asiatischen Börsenplätzen gehandelt werden. Der Konzernabschluss ist auf Anfrage bei der J.P. Morgan SE, Frankfurt am Main, zu erhalten.

Die Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

5.3. ZAHL DER MITARBEITER/-INNEN

Im Jahresdurchschnitt wurden 4.649 Mitarbeiter / -innen beschäftigt, die sich wie folgt verteilen:

Anzahl 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Jahresdurchschnitt 4.649 4.105
Verteilung der Mitarbeiter
Prokuristen 6 7
Handlungsbevollmächtigte 2.336 1.941
Kaufmännische Angestellte 2.307 2.157

Diese verteilen sich auf die Hauptstelle und die Niederlassungen wie folgt:

Anzahl 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Jahresdurchschnitt 4.649 4.105
Hauptniederlassung / Niederlassung
London 1.345 1.212
Paris 706 607
Dublin 676 623
Hauptstelle Frankfurt 656 553
Luxemburg 564 540
Andere 702 570

Mitarbeiter/-innen, die an eine andere J.P. Morgan Konzerngesellschaft entsandt wurden, freigestellte und in Elternzeit befindliche Mitarbeiter / -innen sind nicht im Jahresdurchschnitt enthalten.

5.4. GESAMTBEZÜGE DER AKTIVEN ORGANMITGLIEDER

Die Bezüge des Vorstands beliefen sich auf € 23 Mio. (2022: € 17 Mio.). Davon (d. h. die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder) entfiel ein Teil auf 85.092 Restricted Stock Units (2022: 60.196 Restricted Stock Units), welche zum Zeitpunkt ihrer Gewährung einen Zeitwert von € 12 Mio. (2022: € 8 Mio.) hatten.

Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Jahr 2023 betrugen insgesamt € 0,4 Mio. (2022: € 0,3 Mio.).

Kredite an Organmitglieder wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt.

5.5. GESAMTBEZÜGE FÜR EHEMALIGE ORGANMITGLIEDER UND HINTERBLIEBENE

Die Pensionsrückstellung für die ehemaligen Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betrug zum 31. Dezember 2023 € 12 Mio. (2022: € 13 Mio.). Die Gesamtbezüge an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf € 0,4 Mio. (2022: € 0,7 Mio.).

5.6. HONORARAUFWAND

T€ 1.1. - 31.12.2023 1.1. - 31.12.2022
Vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnetes Gesamthonorar für 12.389 12.201
Abschlussprüfungsleistungen 11.024 10.693
davon für das Vorjahr 108 1.007
davon Aufwand im aktuellen Geschäftsjahr 2.584 3.112
davon Aufwand für die Bildung von Rückstellungen 8.332 6.574
Andere Bestätigungsleistungen 1.365 1.507
davon für das Vorjahr 513 0
davon Aufwand im aktuellen Geschäftsjahr 11 89
davon Aufwand für die Bildung von Rückstellungen 841 1.418

Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen steht dem Abschlussprüfer BDO in Höhe von € 9 Mio. zu. Für Prüfungsleistungen, die für Zweigniederlassungen der J.P. Morgan SE erbracht werden, ist PwC ein Prüfungshonorar in Höhe von € 2 Mio. zu zahlen.

Weitere Bestätigungsleistungen umfassen die Prüfungen nach § 89 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Davon entfallen € 1 Mio. auf PwC.

5.7. ERLÄUTERUNGEN ZU SONSTIGEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN

Die Gesellschaft nimmt Leistungen einzelner Konzerngesellschaften im Rahmen von ausgelagerten Funktionen in Anspruch. Im Jahr 2023 sind für konzerninterne Dienstleistungen € 1.099 Mio. (2022: € 1.088 Mio.) angefallen. Die Geschäftsbesorgungsverträge sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar.

Der wesentlichste Mietvertrag über die Geschäftsräume in Frankfurt hat eine Laufzeit bis zum 1. August 2028. Die künftigen Mietzahlungen für alle Mietverträge belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf € 93 Mio. (2022: € 47 Mio.).

5.8. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN

Vorstand

Stefan Behr

Vorstandsvorsitzender, Managing Director, J.P. Morgan SE

Cindyrella Amistadi (bis 14. März 2023)

Vorstand Outsourcing, Operations and Technology, Managing Director, J.P. Morgan SE

Nicholas Conron

Risikovorstand, Managing Director, J.P. Morgan SE

Vorstand Outsourcing (seit 15. März 2023)

Pablo Garnica

Vorstand Private Banking, Managing Director, J.P. Morgan SE

Burkhard Kübel-Sorger

Finanzvorstand, Managing Director, J.P. Morgan SE

Vorstand Operations and Technology (ab 15. März 2023)

Tom Prickett (bis 31. März 2023)

Vorstand Markets Trading, Managing Director J.P. Morgan SE

Gunnar Regier (bis 31. März 2023)

Vorstand Markets Sales, Managing Director, J.P. Morgan SE

Matthieu Wiltz (seit 1. April 2023)

Vorstand Markets, Managing Director, J.P. Morgan SE

Aufsichtsrat

Andrew Cox

JPMorgan Chase Bank, N.A.,

Vorsitzender (seit 6. September 2023)

Susan Dean (bis 31. Januar 2024)

JPMorgan Chase Bank, N.A.

Wanda Eriksen

Professionelle Aufsichtsrätin

Marco Kistner

Berater

Thomas Freise

Betriebsratsvorsitzender J.P. Morgan SE, Arbeitnehmervertreter J.P. Morgan SE

Paul Uminski

Managing Director, JPMorgan Chase Bank, N.A.

Maja Torun

Arbeitnehmervertreterin J.P. Morgan SE

Elisabeth Munro (seit 1. Januar 2023)

Managing Director, JPMorgan Chase Bank, N.A.

Pranav Thakur (seit 19. Januar 2023)

Managing Director, J.P. Morgan SEcurities plc

Stephane Wathelet

Arbeitnehmervertreter J.P. Morgan SE

Tracey Campell Devery

Bankangestellte, Arbeitnehmervertreterin J.P. Morgan SE

Guy America (bis 18. Januar 2023)

Stellvertretender Vorsitzender, Managing Director, J.P. Morgan SEcurities plc

Mark S. Garvin (bis 31. Juli 2023)

Vorsitzender, Managing Director, JPMorgan Chase Bank, N.A.

Ann Doherty (seit 1. März 2024)

Bankerin

Frank Pearn (seit 1. März 2024)

Berater

Mandate in einem Geschäftsleitungsorgan und Aufsichtsorgan

Vorstand

Stefan Behr; keine weiteren Mandate

Matthieu Wiltz (seit 1. April 2023); keine weiteren Mandate

Nicholas Conron

Aufsichtsorgan Esparity Solar (UK) Holdings Limited

Pablo Garnica;

Mitglied des Boards: J.P. Morgan Suisse SA

Burkhard Kübel-Sorger;

Vorsitzender des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V.

Tom Prickett (bis 31. März 2023);

Direktor: The Baycliff Management Company

Treuhänder: The Green Room Charitable Trust

Gunnar Regier (bis 31. März 2023)

Geschäftsleitungsorgan: J.P. Morgan SEcurities plc Frankfurt Branch

Direktor Aufsichtsrat: BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes; 360X

Cindyrella Amistadi (bis 14. März 2023); keine weiteren Mandate

Aufsichtsrat

Andrew Cox; Vorsitzender (seit 6. September 2023)

Mark S. Garvin

Mitglied im Beirat: Euroclear SA

Direktor: British American Business Inc.

Susan Dean; (bis 31. Januar 2024); keine weiteren Mandate

Wanda Eriksen

Aufsichtsorgan: Axa Switzerland; AXA-ARAG Legal Protection Ltd (Tochtergesellschaft von AXA),

BKW Infra Services AG (Tochtergesellschaft von BKW), BKW Infra Services Europa SE (Tochtergesellschaft von BKW); Catlin Re Switzerland Ltd (Tochtergesellschaft von AXA); Aquila AG; Arnold AG (Vice Chair);

Vorsitzende: Swiss Federal Audit Oversight

Marco Kistner; keine weiteren Mandate

Thomas Freise; keine weiteren Mandate

Paul Uminski; keine weiteren Mandate

Elisabeth Munro (seit 1. Januar 2023); keine weiteren Mandate

Pranav Thakur (seit 19. Januar 2023); keine weiteren Mandate

Maja Torun; keine weiteren Mandate

Stephane Wathelet; keine weiteren Mandate

Tracey Campell Devery; keine weiteren Mandate

Guy America (bis 18. Januar 2023); keine weiteren Mandate

Ann Doherty (seit 1. März 2024)

Mitglied des Boards: J.P. Morgan Suisse SA;

Aufsichtsratmitglied: Social Mobility Foundation

Frank Pearn (seit 1. März 2024)

Aufsichtsratmitglied: Viva Wallet Holding Software Development S.A.;

Viva Bank Single Member Banking S.A. (Greece) Banking License;

Viva Wallet.com Ltd (UK) E-money License; Viva Payment Single Member S.A. (Greece)

 

Frankfurt am Main, 29. April 2024

J.P. Morgan SE
Frankfurt am Main

Der Vorstand

Stefan Behr, Chief Executive Officer

Matthieu Wiltz, Markets

Pablo Garnica, Private Bank

Nicholas Conron, Chief Risk Officer

Burkhard Kübel-Sorger, Chief Financial Officer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die J.P. Morgan SE, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der J.P. Morgan SE, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der J.P. Morgan SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrvo") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrvo, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrvo erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist:

Bewertung von zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente unter Einbezug von Bewertungsmodellen

Sachverhalt

Zum 31. Dezember 2023 weist die J.P. Morgan SE auf der Aktivseite einen Handelsbestand von € 141.982 Mio. und auf der Passivseite einen Handelsbestand von € 107.212 Mio. aus. Das Bewertungsergebnis ist im Nettoertrag des Handelsbestands erfasst. Dieser beträgt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 € 1.893 Mio.

Die Geschäfte des Handelsbestands werden bei Zugang grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Folgebewertung hat gemäß § 340e Abs. 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu erfolgen. Soweit für Finanzinstrumente des Handelsbestands kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, verwendet die J.P. Morgan SE zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts anerkannte Bewertungsmethoden (Verfahren und Modelle). Bei bestimmten Finanzinstrumenten fließen hierbei nicht in einem aktiven Markt beobachtbare Parameter in die Bewertung ein. Die Parameter basieren auf Schätzwerten bzw. institutsinternen Kennzahlen. Dies betrifft insbesondere komplexe Derivate und Schuldverschreibungen.

Die Auswahl der Bewertungsmodelle sowie deren Parametrisierung sind ermessenbehaftet. Da die Folgebewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands aufgrund der Komplexität der angewandten Bewertungsverfahren und -modelle in hohem Maße von Annahmen und Ermessensentscheidungen abhängig ist und Handelsbestände auf der Aktiv- und Passivseite wesentliche Bilanzposten darstellen, haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.

Die Angaben der J.P. Morgan SE zur Bewertung von zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Finanzinstrumenten unter Einbezug von Bewertungsmodellen sind im Anhang des Jahresabschlusses insbesondere in Abschnitt "2.2. Weitere Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie Abschnitt "3.5. Handelsbestand" enthalten.

Prüferische Reaktion und Erkenntnisse

Wir haben uns zunächst einen umfassenden Einblick in die Entwicklung der Finanzinstrumente des Handelsbestands, die damit verbundenen Risiken sowie das interne Kontrollsystem in Bezug auf die Bewertung der Finanzinstrumente des Handelsbestands verschafft. Für die Beurteilung der Angemessenheit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Bewertung von Finanzinstrumenten unter Einbezug von Bewertungsmodellen haben wir Einsicht in relevante Organisationsrichtlinien, interne Berichterstattungen und weitere Unterlagen genommen sowie Befragungen durchgeführt und relevante Kontrollen identifiziert.

Die relevanten, spezifischen Kontrollen haben wir auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit hin beurteilt. Insbesondere betraf dies die Kontrollen zur vom Handelsbereich unabhängigen Preisverifizierung, zur unabhängigen Modellvalidierung und Beurteilung von Modellbeschränkungen, zur Überwachung der Verwendung von Bewertungsmodellen und zur Berechnung von Bewertungsanpassungen.

In einer Stichprobe von zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Finanzinstrumenten unter Einbezug von Bewertungsmodellen haben wir unter Verwendung eigener Modelle und Eingangsparameter eine eigene unabhängige Bewertung vorgenommen.

Unsere Prüfungshandlungen zu den Bewertungsmodellen und zur unabhängigen, eigenen Nachbewertung haben wir unter Einbezug unserer internen Spezialisten mit besonderen Fachkenntnissen in der Bewertung von Finanzinstrumenten vorgenommen.

Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Handelsbestände, für die kein aktiver Markt besteht, von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmodelle sachgerecht sind und im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen stehen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Bewertungsparameter der J.P. Morgan SE sind insgesamt angemessen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die in Abschnitt "4.3.2. Geschäftstreiber, nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und operative Exzellenz" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote),

den zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB offengelegten Gesonderten Nichtfinanziellen Bericht, auf den in Abschnitt 4.3.2. des Lageberichts verwiesen wird,

die im Lagebericht unter Abschnitt 7. enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter,

die im Lagebericht als ungeprüft gekennzeichneten Angaben (Angaben zu Technologieinvestitionen der JPMorgan Chase) und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrvo unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unserjeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der J.P. Morgan SE, Frankfurt am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrvo (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüfungshandlungen zu den Meldepflichten gegenüber der Nationalen Abwicklungsbehörde für die Berechnung des Jahresbeitrags zum Single Resolution Fund.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Wolfgang Otte.

 

Frankfurt am Main, 3. Mai 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Rist, Wirtschaftsprüfer

gez. Otte, Wirtschaftsprüfer

Anlage: Country-by-Country Reporting 2023

Die im Artikel 89 der EU-Richtlinie 2013/36/EU (Capital Requirements Directive, CRD IV) enthaltenen Anforderungen zum Country-by-Country Reporting wurden durch das Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Informationen unten sind vor Eliminierung von Transaktionen zwischen der J.P. Morgan SE und den Niederlassungen dargestellt und daher nicht abstimmbar mit anderen Finanzinformationen in diesem Bericht.

CRR-Institute haben, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten, Angaben zu Niederlassungen und Tochtergesellschaften zu veröffentlichen.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die J.P. Morgan SE und die in 2023 registrierten Niederlassungen. Die in der Tabelle dargestellten Zahlen basieren auf den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (HGB).

Die J.P. Morgan SE verfügt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 über die in der Übersicht aufgeführten Niederlassungen.

Die J.P. Morgan SE und ihre aufgeführten Niederlassungen haben im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Firmenbezeichnung Standort Land
J.P. Morgan SE - Brussels Branch Brüssel Belgien
J.P. Morgan SE - Copenhagen Branch, filial af J.P. Morgan SE, Tyskland Kopenhagen Dänemark
J.P. Morgan SE - Helsingin sivuliike Helsinki Finnland
J.P. Morgan SE - Paris Branch Paris Frankreich
J.P. Morgan SE - Athens Branch Athen Griechenland
J.P. Morgan SE - Dublin Branch Dublin Irland
J.P. Morgan SE - Milan Branch Mailand Italien
J.P. Morgan SE - Luxembourg Branch Luxemburg Luxemburg
J.P. Morgan SE - Amsterdam Branch Amsterdam Niederlande
J.P. Morgan SE - Oslo Branch Oslo Norwegen
J.P. Morgan SE (Spółka Europejska) - oddział w Polsce Warschau Polen
J.P. Morgan SE - Stockholm Bankfilial Stockholm Schweden
J.P. Morgan SE - Sucursal en España Madrid Spanien
J.P. Morgan SE - London Branch London Vereinigtes Königreich
Land Anzahl der Mitarbeiter / -innen 1 Umsatz 2
T€
Gewinn (+)/ Verlust (-) vor Steuern
T€
Deutschland 656 1.204.185 455.770
Belgien 28 8.883 7.349
Dänemark 28 59.702 29.067
Finnland 5 8.147 2.181
Frankreich 706 1.905.262 1.012.945
Griechenland 15 7.163 -222
Irland 676 337.103 139.034
Italien 137 112.841 -18.507
Luxemburg 564 1.023.874 487.570
Niederlande 86 188.391 114.050
Norwegen 12 11.856 3.765
Polen 191 23.528 2.291
Schweden 153 97.429 582
Spanien 47 72.929 29.011
Vereinigtes Königreich 1.345 581.502 132.636
Land Steueraufwand (+)/ Steuerertrag (-)
T€
Tätigkeit
Deutschland 516.836 Die Gesellschaft betreibt Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Banking, Payments, Commercial Banking, Securities Services (als Depotbank und Verwahrstelle), Markets (agierend als Buchungseinheit für bestimmte Kundensegmente im OTC DerivateGeschäft) und Private Bank.
Belgien 1.695 Banking, Payments, Commercial Banking, Securities Services, Markets und Private Bank
Dänemark 6.983 Banking, Commercial Banking, Securities Services und Private Bank
Finnland 415 Commercial Banking und Securities Services
Frankreich 148.273 Banking, Payments, Commercial Banking und Markets
Griechenland 224 Banking und Private Bank
Irland 17.915 Banking, Payments, Commercial Banking und Securities Services
Italien -2.813 Banking, Payments, Commercial Banking, Markets und Private Bank
Luxemburg 104.905 Payments, Commercial Banking, Securities Services und Private Bank
Niederlande 30.178 Banking, Payments, Commercial Banking, Securities Services und Private Bank
Norwegen 1.034 Banking, Payments, Commercial Banking und Securities Services
Polen 917 Banking
Schweden 1.598 Banking, Payments, Commercial Banking, Securities Services, Markets und Private Bank
Spanien 2.528 Banking, Payments, Commercal Banking, Markets und Private Bank
Vereinigtes Königreich 49.152 Private Bank

1 Anzahl der Mitarbeiter/-innen basierend auf dem Jahresdurchschnitt in Vollzeitäquivalenten
2 Umsatz ist definiert als Summe von Zinsergebnis, Provisionsergebnis, Beteiligungsergebnis, Handelsergebnis und Sonstige betriebliche Erträge.

Anlage: Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht 2023 (ungeprüft)

1. Allgemeine Informationen

1.1. EINFÜHRUNG

JPMorgan Chase & Co. (auch: "JPMorgan Chase", der "Konzern", "J.P. Morgan-Gruppe" oder das "Unternehmen") berichtet regelmäßig zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (engl. "Environment, Social and Governance" - im Folgenden "ESG"). Informationen zu ESG-Belangen und den hierzu verfolgten Konzepten werden über eine Reihe von Veröffentlichungen kommuniziert. Eine Übersicht hierzu findet sich auf der ESG-Informationswebsite von JPMorgan Chase & Co 1.

Ergänzend zur konzernweiten ESG-Berichterstattung publiziert die J.P. Morgan SE (auch: "JPMSE", die "Bank", "wir") in diesem Jahr zum dritten Mal einen Gesonderten Nichtfinanziellen Bericht als Anhang zu ihrem Geschäftsbericht 2023. Die J.P. Morgan SE veröffentlicht diesen Gesonderten Nichtfinanziellen Bericht im Einklang mit § § 289b - 289e des Handelsgesetzbuchs ("HGB") und erfüllt somit die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU 2 und des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Die J.P. Morgan SE ist vollumfänglich in das Governance Framework des Konzerns, auch was ESG betrifft, integriert. Daher haben wir uns entschlossen, uns für diesen Bericht nicht auf ein nationales oder internationales Rahmenwerk zu stützen, sondern eine eigene Struktur zu verwenden, die es uns erlaubt, umfassend auf diejenigen Aspekte zu verweisen, bei denen die Bank auf die Prinzipien, Ziele und Maßnahmen des Konzerns zurückgreift, um unsere ESG-Agenda voranzutreiben.

Die Berücksichtigung von ESG-Aspekten auf allen Ebenen des Bankgeschäfts und die Umsetzung der entsprechenden regulatorischen und aufsichtsmäßigen Anforderungen besitzen eine hohe Priorität für J.P. Morgan SE. Dieser Gesonderte Nichtfinanzielle Bericht der Bank wird sich in den nächsten Jahren weiterentwickeln, um den sich verändernden regulatorischen Anforderungen (wie z. B. der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive) sowie den Informationsbedürfnissen der interessierten Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

1.2. GESCHÄFTSFÜHRUNG UND GESCHÄFTSMODELL

Als eines der traditionsreichsten Finanzinstitute der USA - und eines der größten der Welt - trägt JPMorgan Chase Verantwortung nicht nur für seinen geschäftlichen Erfolg, sondern auch für den Aufbau einer nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft. Anhaltender Erfolg basiert nach der festen Überzeugung des Konzerns auf der strikten Einhaltung seiner Business Principles, die darauf abzielen, dass das Unternehmen nachhaltig gestärkt, gesichert und ausgebaut wird. Die Vision von JPMorgan Chase - das Verwirklichen von Träumen für jeden, überall, jeden Tag - verbindet die Werte des Konzerns mit den Regeln des Tagesgeschäfts und macht deutlich, wie JPMorgan Chase seit Jahren handelt.

1 https: / / www.jpmorganchase.com / about / governance / ESG
2 Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanziellerund die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Der ESG-Ansatz sowohl des Konzerns als auch von J.P. Morgan SE beruht auf Verantwortlichkeit, Transparenz und Engagement. Darüber hinaus fördern auch die Governance-Strukturen der J.P. Morgan-Gruppe die segmentübergreifende Überwachung und Steuerung von ESG-Themen.

Die J.P. Morgan SE ist vollständig in die Unternehmenskultur von JPMorgan Chase & Co. eingebunden. Deren Leitlinien werden durch die konzernweiten Business Principles beschrieben, wie unten und in Abschnitt 2.1. des Lageberichts ausgeführt. Diese Grundsätze gelten einheitlich für alle Geschäftsbereiche und alle Regionen, in denen JPMorgan Chase und J.P. Morgan SE tätig sind.

J.P. Morgan SE ist eingebettet in das langfristige Engagement der J.P. Morgan-Gruppe in Europa und steht für eine strategische Geschäftseinheit, die weiterhin:

eine segmentübergreifende Plattform mit erheblicher Skalierbarkeit und Leistungsfähigkeit bereitstellt;

eine angemessene Kapitalbasis zur Unterstützung des strategischen Unternehmenswachstums und eine solide Bilanzstruktur gewährleistet;

nach Vereinfachung und Effizienzen strebt, um die Präsenz der J.P. Morgan Gruppe zu erhöhen und Optimierungen zu ermöglichen;

Kunden mit einem gut diversifizierten Produktangebot unterstützt und hilft.

Der Fokus des Vorstands der J.P. Morgan SE lag im Jahr 2023, neben einer starken Performance in allen Geschäftsbereichen, auf einer weiteren Stärkung des Geschäftsmodells in den 15 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und im Vereinigten Königreich, der Integration der Einschätzungen zu Umwelt- und Klimarisiken in unser Geschäftsmodell, der weiteren Stärkung unserer Kapitalbasis, der Vollendung der Geschäftsübertragung von JPMCB Paris auf JPMSE Paris, dem intensiven Austausch mit unseren Kunden und auf unserem Tagesgeschäft. Angesichts der gestiegenen Zahl unserer Mitarbeiter/-innen von 4.526 am Ende des Jahres 2022 um über 12% auf 5.071 zum Ende des Jahres 2023 stand die Integration neuer Kollegen / -innen in unsere Unternehmenskultur "How We Do Business" 3 im Mittelpunkt unserer "People Agenda" mit besonderem Fokus auf unsere vier Business Principles:

Exceptional Client Service

Operational Excellence

A Commitment to Integrity, Fairness and Responsibility

A Great Team and Winning Culture

Zudem steht Respekt im Mittelpunkt unserer Unternehmenskultur. Wir verpflichten uns zur Förderung einer professionellen, kollegialen, diversen, inklusiven und sicheren Arbeitsumgebung, in der jede/r mit Respekt und Würde behandelt wird: eine "Culture of Respect and Inclusion".

3 https: / /www.jpmorganchase.com / about / our-business / business-principles

Eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells der J.P. Morgan SE befindet sich innerhalb dieses Geschäftsberichts, im Lagebericht, Abschnitt "3. Unsere Geschäftssegmente und Geschäftsverlauf 2023".

1.3. INHALT DES GESONDERTEN NICHTFINANZIELLEN BERICHTS

Gemäß § 289c HGB bietet dieser Gesonderte Nichtfinanzielle Bericht ausreichende relevante Informationen, um ein Verständnis für die Bank hinsichtlich ihrer Entwicklung, der Leistung, der aktuellen Situation und der Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt, auf Soziales und die Mitarbeiterschaft, inklusive der Beachtung der Menschenrechte und Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung, zu vermitteln. 4

Um zu definieren, welche ESG-Themen für unser Geschäft, unsere Aktivitäten und unsere Stakeholder die größte Relevanz besitzen, wurde im Jahr 2022 der folgende Prozess etabliert:

Externe Untersuchung: Inklusive der systematischen Identifizierung von ESG-Trends, die den Konzern und die Bank betreffen, und der Einschätzung relevanter Themenfelder für die freiwillige Offenlegung, Bewertungssysteme und Rankings im Bereich ESG sowie branchenübliche Lösungen, um eine Liste potenzieller ESG-Themen zu identifizieren.

Durchführung: Interviews mit internen Stakeholdern und Experten aus dem gesamten Unternehmen, darunter Repräsentanten von J.P. Morgan SE, um die Liste potenzieller ESG-Themen auf deren Relevanz für den Konzern und die Bank zu bewerten.

Bewertung: der gewonnenen Erkenntnisse mit Hilfe interner Stakeholder, indem die Ergebnisse analysiert und nach Schwerpunkten gewichtet wurden. Bei der Bewertung potenzieller ESG-Themen hat das Unternehmen auch Unternehmenswerte wie Betriebskosten, Einnahmen, Regulation / Compliance, Reputation und Strategie miteinbezogen.

Die Liste der wesentlichen Themen wurde mit dem Geschäftsmodell der J.P. Morgan SE sowie mit rechtlichen und regulatorischen Anforderungen in der Europäischen Union abgeglichen. Die folgende Tabelle spiegelt die als relevant ermittelten ESG-Themen mit Verweisen zu den entsprechenden Kapiteln dieses Gesonderten Nichtfinanziellen Berichts wider, die in ihrem Aufbau der Berichtspflicht gemäß § 289c HGB entsprechen und zusätzliche für J.P. Morgan SE relevante Aspekte enthalten 5.

4 Gemäß § 289c HGB muss sich diese Erklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen.
5 Die für J.P. Morgan SE als relevant ermittelten Punkte weichen ab von den Angaben von JPMorgan Chase & Co. gemäß den Vorschriften der U.S. Securities and Exchange Commission.

Wesentliche ESG-Themen d er J.P. Morgan SE, zugeordnet zu den Abschnitten dieser Offenlegung:
Kategorie Wesentliche ESG-Themen der J.P. Morgan SE Abschnitt
Verantwortungsvolle Investitionen und Finanzierung 2.1. Skalierung grüner Lösungen
Klimawandel 2.1. Skalierung grüner Lösungen 2.2. Ausgleich von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen 2.3. Minimierung der negativen Auswirkungen der Betriebstätigkeit 2.4. Klimarisiko 2.5. Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung
Betrieblicher ökologischer Fußabdruck 2.3. Minimierung der negativen Auswirkungen der Betriebstätigkeit
Klimarisiko 2.4. Klimarisiko
Umwelt (Environment) Förderung der Transformation zu einer klimaschonenden Wirtschaft 2.5. Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung
Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Inklusion und Chancengleichheit
Personalentwicklung
Löhne / Vergütung
Nachfolgeplanung (Schlüsseltalente, interne Nachfolgeplanung und die Entwicklung der aufstrebenden Nachwuchs-Führungskräfte) 3.1. Unsere Mitarbeiter / -innen
Menschenrechte und moderne Sklaverei 3.2. Achtung der Menschenrechte
Soziales (Social) Entwicklung des Gemeinwesens 3.3. Wirtschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit fördern
Ethische Geschäftspraktiken
Unternehmensrisikomanagement 4.1. Corporate Governance und Unternehmensführung
Vorstandsgovernance
ESG-Compliance
ESG-Governance und -Berichterstattung 4.2. Governance und Steuerung von ESG-Themen
Cybersicherheit
Datenschutz 4.3. Datenschutz und Cybersicherheit
Unternehmensführung Bekämpfung von Korruption und Bestechung 4.4. Bekämpfung von Korruption und Bestechung
(Governance) Beteiligung von Stakeholdern 4.5. Lieferanten und Zahlungspraktiken

In den folgenden Abschnitten wird zu jedem dieser oben identifizierten wesentlichen Aspekte berichtet.

2. Umweltbelange

Der Finanzsektor kann bei der Bewältigung einiger der dringendsten ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit einen wesentlichen Beitrag leisten, vor allem durch die Unterstützung seiner Kunden und Mitarbeiter/-innen sowie durch die Bereitstellung von Kapital für angemessene Lösungen. Aufbauend auf seinen Business Principles nutzt der Konzern seine Expertise, Kapital, Daten und Ressourcen, um inklusives Wachstum, eine nachhaltige Entwicklung und den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu fördern. Die ESG-Themen sind wichtige Gesichtspunkte der Geschäftstätigkeit von JPMorgan Chase und J.P. Morgan SE und spiegeln sich auch in unserer Produktentwicklung, Kundenbetreuung, Mitarbeiter/-innen/-entwicklung und unserem gesellschaftlichen Engagement wider.

Der Konzern ist überzeugt, dass die Unterstützung seiner Kunden durch Kapital und Beratung zum schnelleren Erreichen ihrer CO 2 -Ziele beiträgt, darüber hinaus positive Auswirkungen auf die Umwelt hat und den Aktionären nachhaltigen Gewinn bietet.

Diese Bemühungen werden von den drei Säulen der ökologischen Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns gesteuert - Skalierung grüner Lösungen, Ausgleich von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen sowie Minimierung der Umweltauswirkungen der Betriebstätigkeit des Konzerns. Dies wird durch einen kontinuierlichen Fokus auf Verantwortlichkeit, Transparenz und Engagement untermauert. Weitere Einzelheiten zur ökologischen Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns befinden sich im JPMorgan Chase Environmental, Social & Governance Report (auch "JPM Group ESG Report") für das Geschäftsjahr 2023.

Der Vorstand der J.P. Morgan SE setzt sich im Einklang mit den konzernweiten Initiativen und Zielen dafür ein, den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Energiesicherheit zu unterstützen, Klima- und Nachhaltigkeitsüberlegungen in unsere Dienstleistungen, unser Risikomanagement und unseren Betriebsablauf einzubeziehen sowie die Expertise der globalen Teams für unsere Kunden einzusetzen.

Weitere Informationen über den Ansatz von JPMorgan Chase und J.P. Morgan SE, das Management von Klimarisiken in die bestehenden Richtlinien zur Unternehmensführung zu integrieren, finden sich im JPM Group ESG Report 2023 und im Risikobericht der J.P. Morgan SE, Abschnitt 6.6.3. in diesem Dokument.

2.1. SKALIERUNG GRÜNER LÖSUNGEN

Mobilisierung von Kapital zur Unterstützung nachhaltiger Lösungen

Die Entwicklung von Lösungen, die den Übergang zu einer nachhaltigen, kohlenstoffarmen Wirtschaft beschleunigen, erfordert erhebliches Kapital, genauso wie die Bereitstellung und Skalierung sauberer Energien, um den wachsenden Energiebedarf der Welt zu decken und eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen, wie z. B. von Gewässern und Wäldern, zu fördern.

Das grüne 1-Billion-Dollar-Ziel des Konzerns ("Green TARGET") - im April 2021 gesetzt als Teil des 2,5-Billionen-Dollar-Ziels zur nachhaltigen Entwicklung ("Sustainable Development TARGET") - hat die Intention, die Entwicklung und Skalierung von Klimainitiativen und nachhaltiger Ressourcennutzung zu unterstützen.

JPMorgan Chase unterstützt den Markt auch durch die Emission eigener grüner Anleihen ("Green Bonds"). Weitere Details zu den Green Bonds von JPMorgan Chase finden sich im Anhang des JPM Group ESG Reports.

Unterstützung unserer Kunden

Im Folgenden wird erläutert, was JPMorgan Chase & Co. für seine Kunden - vom kleinen Start-up bis hin zum multinationalen Großunternehmen - tut, um sie bei der Umstellung des Geschäftsmodells und der betrieblichen Abläufe mit dem Ziel der Emissionsreduktion zu unterstützen.

Der Konzern setzt dabei sein Kapital und seine Expertise ein, um vielfältige und innovative Lösungen anzubieten, um so zum Wachstum von grünen und nachhaltigen Finanzierungen im Markt beizutragen.

Grüne Technik fördern: Europas größter Kredit aller Zeiten

Für die bisher größte nachhaltige Finanzierung in der Geschichte Europas hat J.P. Morgan SE in der "Co-Lead"-Rolle einem schwedischen Batteriehersteller, als einem der wichtigsten Zulieferer der Automobilbranche, einen 5-Milliarden-Dollar-Kredit gewährt. Dies passt zu der gegenwärtigen hohen Nachfrage nach grünen Investitionsmöglichkeiten und dem Trend internationaler Unternehmen, Komponenten im Heimatmarkt zu produzieren. Dieser Deal unterstützt somit auch das Ziel von JPMorgan Chase, bis zum Jahr 2030 grüne Initiativen im Wert von $ 1 Mrd. zu finanzieren und zu realisieren.

Der schwedische Batteriehersteller, der einzige Produzent elektrischer Batterien mit Standort in Europa, ist bekannt für seine innovative Batterietechnik mit grünen Referenzen. Im November stellte das Unternehmen eine neuartige Natrium-Ionen-Batterie vor, die dazu beitragen könnte, die Abhängigkeit Europas von Rohmaterialien aus China zu reduzieren, darunter Lithium, Nickel und Graphit. Sie gilt als erste Batterie, die komplett ohne diese kritischen Rohstoffe hergestellt wird.

Es ist der Anspruch unseres Kunden, die umweltfreundlichste Batterie der Welt für Elektroautos zu bauen und dafür zu sorgen, dass Ölverbrauch der Geschichte angehört ("make oil history"). JPMorgan Chase hat das Unternehmen schon seit vielen Jahren unterstützt, auch in der Emission der jüngsten milliardenschweren Wandelanleihe für den Firmenausbau - dem zweitgrößten Deal im Jahr 2023 im Bereich der Umwelttechnologie.

Teams der Bank aus den Bereichen Commercial Bank sowie Corporate & Investment Bank arbeiteten am Zustandekommen des Geschäfts, darunter Investment Banking, Markets, Global Corporate Banking, Credit, Infrastructure Finance Advisory und das Export Credit Agency Team.

Investment Banking

Corporate Advisory and Sustainable Solutions

JPMorgan Chase hat es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Kunden mit ganzheitlicher Beratung, Kapitalmarktlösungen und dem gezielten Einsatz von Kapital dabei zu helfen, ihre strategischen Ziele zu erreichen. Um diese Bemühungen optimal zu koordinieren, wurde im Jahr 2023 das Team Corporate Advisory and Sustainable Solutions (CASS) gegründet. Das CASS-Team besteht aus dem Center for Carbon Transition (CCT) und den Teams Corporate Finance Advisory, Infrastructure Finance Advisory und Sustainable Solutions. Das CASS-Team arbeitet mit Coverage- und Produktteams aus allen Bereichen der Corporate & Investment Bank und Commercial Bank sowie dem Corporate-Sustainability-Team zusammen. Ziel ist es, die produktübergreifende Koordination weltweit zu fördern und grünes Kapital des Konzerns zu investieren.

Center for Carbon Transition

Das CCT bietet Kunden weltweit Beratung und Expertise zum kohlenstoffarmen Wandel an und arbeitet bei Transaktionen mit strategischem Nachhaltigkeitsfokus mit Industriecoverage- und Produktteams der Corporate & Investment Bank und Commercial Bank zusammen, darunter auch Produkt- und Länderteams der J.P. Morgan SE. Das Team unterstützt außerdem unsere Banking-Teams dabei, zu uns passende grüne Geschäftschancen zu identifizieren und das Konzern-Engagement in der Green Economy auszubauen.

Mit dem vereinten Know-how des CCT und anderer Banking-Teams können wir Kunden maßgeschneiderte Lösungen zur Verfügung stellen, wie sie ihre Geschäfte ausbauen und anpassen und dabei auf unsere strategische Expertise vertrauen können. Das umfasst die Beratung zu langfristigen Dekarbonisierungsplänen der Kunden und die Zusammenarbeit mit Branchen- und Produktteams, um maßgeschneiderte Finanzierungslösungen in öffentlichen und privaten Kapitalmärkten zu strukturieren und so den Kunden zu helfen, Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele zu machen.

Darüber hinaus ist das CCT damit befasst, die Strategie des Konzerns zu entwickeln und umzusetzen, um das Finanzierungsportfolio mit der Zeit auf das Ziel von Null-Emissionen bis 2050 abzustimmen. Das CCT überwacht die Umsetzung seines Carbon Assessment Framework (CAF) im Hinblick auf den Fortschritt, die auf die "Netto-Null" abgestimmten Ziele erreichen zu können. Die Fortschritte des Konzerns anhand seiner Sektorziele sind im JPMorgan Chase 2023 Climate Report beschrieben.

Der Ansatz der Bank zur Förderung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und von Klima- und Nachhaltigkeitslösungen ist eng an der konzernweiten Strategie ausgerichtet, einschließlich der konzernweiten Emissionsreduktionsziele für 2030. Das CAF als ein Element unserer Entscheidungsfindung auf Transaktionsebene ermöglicht eine Beurteilung, wie eine relevante Transaktion die Erreichung der Ziele auf Portfolioebene beeinflussen kann. Dementsprechend hat sich die Bank auch im Jahr 2023 an einer Reihe neuer Kredit- und Kapitalmarkttransaktionen beteiligt, die im Einklang mit dem CAF stehen.

Sustainable Solutions

Das Sustainable-Solutions-Team des Konzerns ist ein Spezialistenteam von Investmentbankern und bietet nachhaltigkeitsbezogene Beratung und Transaktionsunterstützung an. Ziel ist es, nachhaltige Lösungen für interessierte Kunden voranzutreiben und unseren Kunden Zugang zu nach haltigkeitsorientiertem Kapital über Aktien-, Fremdkapital- und Privatmärkte zu verschaffen.

Sustainable Solutions koordiniert in Europa, im Nahen Osten und in Afrika auch die Betreuung von Investment Banking-Kunden aus der Green Economy des Konzern. Das Team kooperiert mit anderen Investment Banking-Teams der Corporate & Investment Bank (CIB), unter ihnen auch Banking-Teams der J.P. Morgan SE, um ESG-bezogene Beratungs- und Produktchancen zu erkennen und zu ergreifen.

Commercial Banking

Der Auftrag des Green-Economy-Banking-Teams der Commercial Bank ist es, Fachkompetenz, Banklösungen und spezialisierte Kreditvergabe für Unternehmen bereitzustellen, die sich vor allem mit Technologien, Produkten und Dienstleistungen für die Dekarbonisierung befassen. Das Green-Economy-Banking-Team konzentriert sich auf drei Bereiche - erneuerbare Energien, nachhaltige Finanzierungen und Klimatechnologien -, wobei Senior Banker damit beauftragt sind, eine spezifische Branchenabdeckung für jeden dieser Bereiche bereitzustellen. Das Team betreut in Nordamerika und der Region Europa, Naher Osten und Afrika ansässige Unternehmen und plant, innerhalb der J.P. Morgan SE weiter zu expandieren. Innerhalb der Bank bietet CB nicht nur Produkte über Partnerschaften mit Teams aus den Bereichen Investment Banking, Zahlungsverkehr und Markets an, sondern auch Kredite mit Nachhaltigkeitsbezug.

Payments

Payments entwickelt Finanzlösungen, die Maßnahmen rund um den Klimawandel unterstützen und andere positive Auswirkungen auf Klima und Umwelt mit sich bringen können. Wir bieten Supply-Chain-Finanzierungslösungen mit ESG-Komponenten an. Unser Schwerpunkt liegt auch weiterhin auf der Erweiterung unserer ESG-bezogenen Produktpalette insbesondere im Bereich Trade & Working Capital.

Markets

Im Geschäftsbereich Markets arbeitet das Global Markets Sustainability Center mit Produktteams daran, Nachhaltigkeits- und Klimalösungen in allen Anlageklassen bereitzustellen, um den Kunden dabei zu helfen, ihre Klima- und Nachhaltigkeitsstrategien umzusetzen und ihre Portfolios für eine kohlenstoffarme Wirtschaft weiterzuentwickeln. Ein Beispiel sind investierbare Indizes, die Nachhaltigkeits- und Klimaaspekte berücksichtigen, um die spezifischen Anforderungen der Investoren zu erfüllen. Dabei handelt es sich um handelbare Indizes, die Investoren helfen sollen, Engagements bei ausgewählten Risiko-Rendite-Profilen einzugehen, und darauf ausgerichtet sind, die Ausgestaltung alternativer Investitionen zu vereinfachen, Risikoabsicherungsstrategien genauer abzustimmen, langfristige Renditen zu fördern und widerstandsfähigere Portfolios aufzubauen. Der Konzern wird weiter über alle Anlageklassen hinweg Innovationen verfolgen. Dazu gehört unter anderem ein neu entwickelter Ansatz, der Umweltbelange in einen diversifizierten Rohstoff-Transitionsindex integriert.

Innerhalb der J.P. Morgan SE bietet Markets ebenfalls eine Reihe von unterschiedlichen ESG-Produkten über alle Anlageklassen hinweg an. Das Angebot reicht von proprietären Inhouse-Angeboten bis hin zu Produkten in Zusammenarbeit mit Drittpartei-Anbietern. Sie alle bieten Kunden Zugang zu nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten.

Securities Services

Securities Services bietet nachgelagerte Dienstleistungen in den Produktbereichen Global Custody, Verwahrstelle, Fondsverwaltung, Wertpapierleihe, Sicherheitenmanagement und Liquiditätslösungen für institutionelle Kunden, Asset Manager, Unternehmen und Versicherungen. Der Konzern hat das bestehende Produkt- und Dienstleistungsangebot verbessert und neue Lösungen eingeführt, um unsere Kunden bei der Integration von ESG-Aspekten in ihren Anlageportfolios zu unterstützen und auf die sich entwickelnden regulatorischen Änderungen im Bereich Sustainable Finance zu reagieren.

Private Bank

Der Konzern baut die Sustainable Investing-Angebote der J.P. Morgan Global Private Bank weiter aus, welche die J.P. Morgan SE auch ihren EMEA-Kunden zur Verfügung stellt, so dass unsere vermögenden Kunden Zugang zu einem breiten Spektrum an nachhaltigen Strategien mit Aktien-, Anleihen- und Multi-Asset-Portfolios sowie alternativen Anlagen erhalten. Ende 2023 waren mehr als 10% der Assets under Management bei der J.P. Morgan SE (ausgenommen Zahlungsmittel und Einlagen) an ESG-Anlagestrategien ausgerichtet. Darüber hinaus gibt es eine breite Investitionsplattform, die über 200 ESG-Strategien mit Aktien, Fixed Income und alternativen Anlagen umfasst.

Das Interesse der Kunden an Nachhaltigkeitsthemen wächst beständig. Deshalb hat die J.P. Morgan Global Private Bank ihre Plattform um Investmentstrategien erweitert, die sich auf Ressourcenschonung, Dekarbonisierung, Energieeffizienz und Emissionsmanagement konzentrieren. Die J.P. Morgan Global Private Bank hat außerdem ihren zweiten Jahresbericht über ihr Flagship-Impact-Investing-Vehikel veröffentlicht, der den Ansatz des Vehikels für Impact-Management und -Messung beschreibt und die wichtigsten Highlights aus den drei zentralen Themenbereichen Inclusive Growth, Climate Solutions und Health & Wellness darstellt.

Um Kunden bei der Erreichung ihrer nachhaltigen Anlageziele zu unterstützen, investiert die J.P. Morgan Global Private Bank weiter in Tools, die von Open-Invest entwickelt werden, einem Finanztechnologieunternehmen für wertorientierte Investitionen, welches der Konzern im Jahr 2021 erworben hat.

2.2. AUSGLEICH VON ÖKOLOGISCHEN, SOZIALEN UND WIRTSCHAFTLICHEN ERFORDERNISSEN

Inklusives und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum erfordert langfristig, weltweit ein Gleichgewicht zwischen ökologischen Erfordernissen, gesellschaftlichem Fortschritt und wirtschaftlicher Stabilität zu erreichen. Die Welt muss schnell handeln, um den Umweltschutzzielen näher zu kommen, wie etwa der Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2050. Dies muss allerdings so geschehen, dass die globale höhere Energienachfrage gestillt wird, um gesellschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen und einen gerechten Zugang zu Energie, Energiezuverlässigkeit, -sicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie sicherzustellen.

Die Haltung des Konzerns in Bezug auf seine Umweltinitiative basiert auf der Einsicht, dass für langfristige Nachhaltigkeit ein Gleichgewicht nötig ist, und ist tief in seiner Unternehmenskultur "How We Do Business" verankert: Der Konzern fühlt sich seinen Kunden und der Gesellschaft im allgemeinen gegenüber verpflichtet, gleichzeitig verbunden mit der Verantwortung, ein gesundes und dynamisches Unternehmen zu führen und zu erhalten. Beispiele dieser Arbeit umfassen unter anderem die Verwendung des Kapitals und der Expertise des Konzerns, um Kunden darin zu unterstützen, ihren Zielen für den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft näher zu kommen. Im Gegenzug erzielt die Bank damit Fortschritte hinsichtlich ihrer eigenen Netto-Null-abgestimmten Ziele. Außerdem verwendet der Konzern das für philantropische Zwecke bestimmte Kapital für die Unterstützung von Initiativen, um lokalen Kommunen und Gemeinschaften weltweit zu helfen, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken. Darüber hinaus werden potenzielle Risiken innerhalb von JPMorgan Chase sowie bei J.P. Morgan SE bewertet und gesteuert - wie etwa E&S- und Klimarisiken.

Thematisierung der vom Konzern finanzierten und ermöglichten Emissionen

Ein wesentlicher Aspekt der nachhaltigen Umweltstrategie des Konzerns ist, wie JPMorgan Chase Kunden betreut und unterstützt, die in kohlenstoffintensiven Branchen tätig sind, mit dem Ziel, ihnen den Übergang zu einem kohlenstoffarmen Geschäftsmodell zu erleichtern und kurzfristige Maßnahmen anzuregen, die in Richtung der globalen Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 führen. Im Sinne der Konzernstrategie arbeitet JPMorgan Chase daran, die Schlüsselbranchen seines Finanzierungsportfolios an das Null-Emissionen-Ziel 2050 heranzuführen. Zurzeit hat JPMorgan Chase Netto-Null-Ziele in acht Bereichen vorgegeben: Öl & Gas, elektrische Energie, Autoproduktion, Eisen & Stahl, Zement, Fliegerei, Schifffahrt und Aluminium. Der Klimareport des Konzerns von 2023 bietet weitere Informationen über die Netto-Null-Ziele des Konzerns, wozu auch neue Ziele, die Erneuerung bestehender Ziele sowie Fortschritte, die der Konzern beim Erreichen dieser Ziele bis zum 31. Dezember 2022 gemacht hat, gehören. Mit der Carbon Compass ® Methode des Konzerns erhält man Details zur Vorgehensweise des Konzerns beim Setzen der Netto-Null-Ziele, darunter bereichsspezifische Überlegungen, mögliche Wege zur CO 2 -Reduktion sowie verwendete Daten und Messwerte.

Das Carbon Assessment Framework des Konzerns

Der Konzern weitet seine Sektor-spezifischen Netto-Null Ziele weiter aus. Gleichzeitig fokussiert sich der Konzern darauf, den Einsatz eigener Ressourcen so abzustimmen, dass die Erreichung dieser Ziele bestmöglich unterstützt wird. Der Konzern möchte seinen Kunden mit Know-how und Expertise helfen, ihre Dekarbonisierungspläne auszuarbeiten und umzusetzen. Gleichzeitig verfolgt der Konzern das Ziel, die Kohlenstoffintensität von Schlüsselsektoren in seinem Finanzierungsportfolio zu senken.

Das Carbon Assessment Framework ("CAF") des Konzerns bindet Klimaaspekte in die Finanzierungsentscheidungen des Konzerns ein. Dadurch soll ein konsistenter, umfassender und datengetriebener Ansatz zur Bewertung der Emissionen und der Dekarbonisierungspläne seiner Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Konzern nutzt sein CAF, um zu bewerten, wie neue relevante Transaktionen den Fortschritt hinsichtlich seiner Netto-Null-abgestimmten Ziele beeinflussen können. Für den Konzern stellt das CAF ein Element bei der Entscheidungsfindung für neue relevante Transaktionen in den anvisierten Sektoren dar. Die Bewertung der Dekarbonisierungspläne der Kunden mithilfe des CAF eröffnet dem Konzern zudem Möglichkeiten, um mit seinen Kunden in den Dialog zu treten und ihre Ideen, Pläne und Einschränkungen sowie ihren Kapitalbedarf zu verstehen. Weitere Informationen zum CAF, zur Art und Weise, wie der Konzern das Rahmenwerk bei der Entscheidungsfindung und beim Portfoliomanagement einsetzt, wie er den Kontakt mit Kunden intensiviert und welche Fortschritte JPMorgan Chase beim Erreichen seiner Netto-Null-Ziele macht, finden sich im Climate Report des Konzerns für das Jahr 2023.

2.3. MINIMIERUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

Der Konzern und die J.P. Morgan SE sind bestrebt, die Umweltauswirkungen ihrer eigenen Geschäftstätigkeiten - inklusive Immobilien - entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren. Der betriebliche ökologische Fußabdruck besteht hauptsächlich aus dem Energieverbrauch der mehr als 6.000 Firmenstandorte sowie aus regelmäßigen Aktivitäten wie Geschäftsreisen. Die Strategie des Unternehmens zur Minimierung der negativen Auswirkungen konzentriert sich auf den energetischen Kohlenstoffverbrauch, den Bau und Betrieb nachhaltigerer Gebäude und die Verbesserung des Ressourcenmanagements unserer Lieferkette.

Management von Energie- und Kohlenstoffverbrauch

Die Unternehmensstrategie zum Management des Energie- und Kohlenstoffverbrauchs ist geprägt von den Reduktionszielen, inklusive der Reduzierung von Scope 1- und 2-Treibhausgasemissionen ("THG") um 40% bis 2030 (ausgehend von 2017) und des Einkaufs von erneuerbarer Elektrizität für 100% des globalen jährlichen Bedarfs. Diese Ziele gelten nicht nur für die J.P. Morgan SE, sondern für den gesamten Konzern. Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitszielen des Konzerns finden sich auf der Website 6.

Treibhausgasemissionen von JPMorgan Chase

Im Jahr 2023 war die für den Gebäudebetrieb verwendete Energie (z. B. für Elektrizität, Heizen und Kühlen) gemeinsam mit Geschäftsreisen verantwortlich für den größten Teil der THG-Emissionen des Konzerns. Zu den Hauptkategorien der Emissionen zählten:

Scope 1: Direkte Emissionen vom Verbrennen fossiler Energieträger in Gebäuden, Firmenflugzeugen sowie -fahrzeugen (z. B. Erdgas, Flugbenzin, Benzin)

Scope 2: Indirekte Emissionen aus zugekauftem Strom, der insgesamt größte Anteil

Scope 3 - Kategorie 6 Geschäftsreisen: Indirekte Emissionen im Zusammenhang mit Flugreisen, Autofahrten, Hotelbesuchen etc.

6 https: / /www.jpmorganchase.com / impact / sustainability / es-initiatives#operational-targets

Betriebliche Treibhausgasbilanz der J.P. Morgan SE 2023

J.P. Morgan SE verwendet einen betrieblichen Kontrollansatz, um Grenzwerte für die THG-Erzeugung festzulegen. Hierzu gehören eigene und geleaste Betriebsstätten, für deren Energieverbrauch wir verantwortlich sind. Die folgende Tabelle bildet unsere THG-Emissionen in Scope 1, 2 und 3 ab.

2023 J.P. Morgan SE THG-Emissionen - Überblick
THG-Emissionen (mtCO 2 e) 1
Scope 1 843
Scope 2 (standortbezogen) 2.075
Scope 3 2 10.551
Total 13.468

1 Gemessen in metrischen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO 2 )-Äquivalent (mt CO 2 e)
2 Die Scope 3-Emissionen umfassen dienstliche Flug- und Bahnreisen, Autofahrten und Hotelübernachtungen.

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Die Produkte und Dienstleistungen, die der Konzern für den Geschäftsbetrieb einkauft, tragen relevant zu den Umweltauswirkungen bei. Das Supplier Sustainability Programm nimmt die Verbesserung der Beschaffungsprozesse im Konzern, aber auch in der J.P. Morgan SE in den Blick, um den Erwerb umweltfreundlicherer Waren und Dienstleistungen zu fördern und im Dialog mit Zulieferern durch ein besseres Verständnis dazu beizutragen, dass diese nachhaltige Strategien und Methoden entwickeln und letztendlich implementieren.

Beschaffungsmanagement

Durch besseres Beschaffungsmanagement und Abfallreduktion versucht der Konzern seine Umweltauswirkungen zu begrenzen und gleichzeitig die operative Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Die aktuellen Schwerpunkte des Unternehmens liegen auf der Verringerung der benötigten Mittel, wie etwa der Reduzierung des Papier-, Kunststoff- und Wasserverbrauchs in den eigenen Büros, aber auch der Reduzierung von Essens-, Büro- und Elektroabfall an allen Standorten, inklusive der von J.P. Morgan SE. Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitszielen im Beschaffungsmanagement des Konzerns finden sich auf der Website 7.

Stärkung von Nachhaltigkeitsinitiativen der Mitarbeiter/-innen

Der Konzern ermutigt seine Mitarbeiter / -innen darüber nachzudenken, wie sie nachhaltiger leben und ihre Umweltauswirkungen sowohl zuhause als auch am Arbeitsplatz reduzieren können.

Das GoGreen Programm der J.P. Morgan-Gruppe, ein globales Netzwerk von fast 60 mitarbeitergeführten Freiwilligenteams, arbeitet an dem Ziel einer Gemeinschaft von gutinformierten, engagierten und inspirierten Mitarbeitern / -innen, die Beiträge zur Nachhaltigkeitskultur leisten. Die Aufgabe der GoGreen Teams ist es, sowohl das Bewusstsein der Mitarbeiter/-innen für Nachhaltigkeitsinitiativen bei JPMorgan Chase zu stärken - wozu auch die betrieblichen Nachhaltigkeitsziele und die Maßnahmen des Unternehmens zu deren Erfüllung zählen - als auch Möglichkeiten für die Mitarbeiter / -innen zu schaffen, um sich für Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz, im privaten Umfeld und in der Gesellschaft zu engagieren.

7 https: / /www.jpmorganchase.com / impact / sustainability / es-initiatives#operational-targets

Der Schwerpunkt von GoGreen liegt auf lokalen Events zu Themen der Biodiversität, der Unterstützung von kommunalen Organisationen bei ihren Umweltbemühungen, dem Veranstalten von Nachhaltigkeitsmessen, um Mitarbeiter / -innen die Möglichkeit zu geben, lokale und nachhaltige Produkte für sich zu entdecken, sowie dem Sponsoring von Vortragsveranstaltungen zu Themen wie Wildtierschutz, Waldpflege, Wasserschutz, Müllmanagement und Recycling.

Initiativen von J.P. Morgan SE zur Einbindung der Mitarbeiter/-innen in die Nachhaltigkeit 2023

In Anerkennung der wichtigen Rolle, welche die Mitarbeiter / -innen der Bank bei der Bewältigung von Nachhaltigkeitsherausforderungen und dem Klimawandel spielen können, wurde im Januar 2023 ein neues Angebot für die in Deutschland ansässigen Mitarbeiter / -innen eingeführt, das die Möglichkeit bietet, Firmenfahrräder und E-Bikes zu leasen. Dies ermutigt die Mitarbeiter/-innen, nicht nur aktiv zu bleiben, sondern fördert auch ein klimafreundlicheres Pendeln zur Arbeit. Bis April 2024 sind 58 Firmenfahrräder bestellt worden.

Die Hauptstandorte der J.P. Morgan SE bemühen sich laufend, die Verwendung von Einwegkunststoffen zu eliminieren oder zu reduzieren, die Abfalltrennung und das Recycling im Büro zu verbessern und das Bewusstsein der Mitarbeiter / -innen sowie Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit zu fördern. Zudem gehört es zum weltweiten Baumpflanzprogramm des Konzerns, dass für jede/-n neue/-n Mitarbeiter/-in im Unternehmen ein Baum gepflanzt wird.

Mehr als 1.900 Mitarbeiter/-innen sind in fast allen Ländern, in denen auch J.P. Morgan SE eine Präsenz unterhält, in der GoGreen-Initiative organisiert, die sich zur Aufgabe gemacht haben, einen positiven Umweltbeitrag in den Kommunen, in denen sie leben und arbeiten, zu leisten. Ganz in diesem Sinne haben die Mitarbeiter/-innen eine Vielzahl von Veranstaltungen und Initiativen im Jahr 2023 auf die Beine gestellt, wie zum Beispiel das freiwillige Müllsammeln in Parks und Wäldern in Frankfurt und Warschau, das Pflanzen von Bäumen in Luxemburg, das Einrichten von Insektenhotels in Parks in der Nähe von Glasgow, das Abhalten eines Basars mit nachhaltigen Produkten auf dem Firmengelände in Paris, einen veganen Kochkurs in Dublin sowie Büchertauschbörsen, Umweltläufe und Vortragsreihen an verschiedenen Standorten der Bank. GoGreen-Teams der J.P. Morgan SE haben auch an den globalen Events und Initiativen des Konzerns teilgenommen, um den United Nations (UN) Earth Day, den Weltwassertag, den Weltumwelttag und andere zu begehen.

2.4. KLIMARISIKO

Klimarisiko ist das Risiko, das mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Kunden, Betriebsabläufe und die Geschäftsstrategie des Konzerns sowie der J.P. Morgan SE verbunden ist. Der Klimawandel wird als Risikotreiber angesehen, der sich auf bestehende Risikoarten auswirken kann, die vom Konzern und der J.P. Morgan SE gesteuert werden. Ausführliche Informationen zum Klimarisiko, einschließlich Governance, finden sich in Abschnitt 6.6.3. des Risikoberichts.

2.5. ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 8 DER EU-TAXONOMIEVERORDNUNG

Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2020/852 und damit verbundene delegierte Rechtsakte (die "Taxonomieverordnung") als Teil ihres Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen erlassen.

Die Taxonomieverordnung ist Teil des europäischen Green Deal der Europäischen Kommission, um so die EU-Ländern dabei zu unterstützen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, die Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen, eine effiziente Ressourcennutzung durch eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern, Biodiversität wiederzuherstellen und Umweltverschmutzung vorzubeugen. Durch die Taxonomieverordnung sollen Finanzflüsse zu umweltgerechten, nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten erhöht und beschleunigt werden. Sie ist eng mit einer Reihe anderer EU-Vorschriften im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung verknüpft und ergänzt die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), die Unternehmen zur Offenlegung verpflichten, wie einige ihrer Aktivitäten die in der Taxonomieverordnung festgelegten Kriterien erfüllen. Die Taxonomieverordnung wirkt außerdem zusammen mit der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die regelt, dass für bestimmte Finanzprodukte mitspezifischen ökologischen Zielen und Merkmalen der Anteil der zugrunde liegenden Investitionen, die der Taxonomieverordnung entsprechen, angegeben werden muss. Die Taxonomieverordnung fördert außerdem die Entwicklung europäischer Standards für ökologisch nachhaltige Produkte wie die Verordnung über europäische grüne Anleihen, die auf die Taxonomieverordnung zurückgreift, um zu ermitteln, welche Emissionen als ökologisch nachhaltig zu bewerten sind.

Die Taxonomieverordnung sieht vor, dass die J.P. Morgan SE Informationen darüber veröffentlicht, wie und in welchem Umfang die Aktivitäten der J.P. Morgan SE mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig klassifiziert sind. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten, die der Taxonomieverordnung entsprechen, sind Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, sowie Tätigkeiten, die wesentlich zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft, zum Schutz vor und zur Kontrolle von Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen beitragen.

Mit dieser Veröffentlichung werden die Anforderungen der Taxonomieverordnung erfüllt, die den Inhalt, die Methode und die Darstellung der durch die JPMSE offenzulegenden Informationen regelt. Die Bank ist verpflichtet, nichtfinanzielle Angaben zu veröffentlichen, aus denen ersichtlich ist, in welchem Umfang ihre Tätigkeiten den Anforderungen der Taxonomieverordnung entsprechen. Tätigkeiten gelten als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen (nicht marginalen) Beitrag zur Erreichung mindestens eines der in der Taxonomieverordnung anvisierten Umweltziele der EU leisten, erhebliche Beeinträchtigungen anderer Umweltziele vermeiden, soziale Mindestschutzmaßnahmen einhalten und den ebenfalls in der Taxonomieverordnung enthaltenen technischen Prüfkriterien entsprechen.

Als Finanzunternehmen im Sinne der Taxonomieverordnung legt die J.P. Morgan SE Angaben zur EU-Taxonomie offen und nutzt die von der Taxonomieverordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 und Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214) geforderten Meldebögen "General Templates" und "Nuclear and Gas Templates". Diese Offenlegung informiert, wie und in welchem Umfang die Bank die Taxonomieverordnung genutzt hat, um die Klassifizierung ihrer taxonomiekonformen Finanztätigkeiten zu bestimmen, ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten relevanten Finanztätigkeit. Die Verordnung bezeichnet die Berechnung und Offenlegung von Unternehmen als GAR oder "Green Asset Ratio".

Die Meldebögen für Offenlegungen gemäß der Taxonomieverordnung für Nuklear und Gas einschließlich "nicht zu Handelszwecken gehaltener Forderungen" sehen vor, dass die Bank Angaben zu Wirtschaftstätigkeiten in den Sektoren Erdgas und Nuklear machen muss.

Da die EU-Taxonomie weiterentwickelt wird und weitere aufsichtsrechtliche Klarstellungen veröffentlicht werden, haben sich im Markt noch keine einheitlichen Praktiken, Anwendungen und Interpretationen herausgebildet. Daher könnte sich diese Offenlegung zukünftig im Einklang mit der Entwicklung der Marktpraxis und relevanter Regularien sowie der Entwicklung der EU-Taxonomie ändern. Insbesondere hat die Europäische Kommission im Dezember 2023 eine umfangreiche Sammlung häufig gestellter Fragen zu einer Reihe von Themen rund um die Auslegung und Umsetzung der Taxonomieverordnung erstellt. Die Bank war bestrebt, diese Informationen umzusetzen, ist sich aber bewusst, dass das Material nicht endgültig ist und Änderungen vorbehalten sind, während die Branche und Aufsichtsbehörden weiter daran arbeiten, ein gemeinsames Verständnis und die gemeinsame Anwendung der Taxonomieverordnung zu fördern.

In den Fällen, in denen zum Abschlussdatum unserer Offenlegung keine entsprechenden Daten unserer Gegenparteien (einschließlich Kunden) veröffentlicht waren, präsentiert die Bank keine Taxonomieangaben zu diesen Gegenparteien. Nach Veröffentlichung dieses Berichts werden weitere Offenlegungen für das Jahresende 2023 bezüglich unserer Gegenparteien im Laufe des Jahres 2024 bereitgestellt. Unser Bericht zum Jahresende 2023 spiegelt die Verfügbarkeit von Daten zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts und gemäß Berichterstattung durch NFRD-Unternehmen wider.

Die gewichtete durchschnittliche Green Asset Ratio (GAR) ist niedriger als 1%, was hauptsächlich auf einen wesentlichen Anteil von Handelserträgen, Gebühren und Provisionen und Zinseinnahmen auf Zentralbankeinlagen an den Erträgen der Bank zurückzuführen ist.

Ein erheblicher Teil der gedeckten Vermögenswerte der J.P. Morgan SE besteht außerdem aus "sonstigen Vermögenswerten, sonstigen Sichteinlagen, materiellen Vermögenswerten und Steuerforderungen", die als nicht taxonomiefähig angesehen werden. Da ein erheblicher Prozentsatz unserer Kunden keine öffentlichen oder privaten Einrichtungen der EU sind, ist es nicht sicher, dass diese Kunden eine entsprechende EU-Taxonomie erstellen und zur Verfügung stellen werden.

Die von der Bank angebotenen Finanzgarantien beziehen sich größtenteils auf Agency Security Financing oder Nicht-NFRD-Unternehmen.

Wegen der Verfügbarkeit von Daten wurden hypothekenbesicherte Darlehen für Wohnimmobilien nicht mit Blick auf die Konformität mit dem delegierten Rechtsakt zum Klimaschutz Anhang I "7.7. Erwerb und Eigentum von Immobilien" bewertet. Die Summe der anrechenbaren hypothekenbesicherten Darlehen für Wohnimmobilien ist weiter im Nenner und in den relevanten Feldern des Meldebogens dargestellt.

In den ausgefüllten Meldebögen bezieht sich "0" auf Null oder den Bruchteil eines Prozentpunktes oder eine auf Null abgerundete absolute Zahl, und "-" bedeutet, dass es keine zu berichtenden Daten gibt.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Umsatz CapEx
Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte
(Mio. €) 1
KPI 2 KPI 3 % Erfassung (an den Gesamtaktiva) 4 % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 179 0,17% 0,34% 25,44 24,40
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI 74,56
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(Mio. €) 1
KPI 2 KPI 3 % Erfassung (an den Gesamtaktiva) 4 % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 60 0,06% 0,12% 25,21 24,47
Handelsbuch 5 k. A. k. A. k. A.
Finanzgarantien - 0,00% 0,00%
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 77 0,25% 0,47%
Gebühren- und Provisionserträge 5 k. A. k. A. k. A.
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI 74,79

1 Summe ökologisch nachhaltiger Vermögenswerte zur Verwendung im Umsatz-KPI
2 basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
3 basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet
4 % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
5 Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" und "Handelsbuchbestand" gelten erst ab 2026.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Umsatz)

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Gesamt [brutto] buchwert Davon Verwendung der Erlöse Davon Über- gangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 4.375 2.599 178 1 4
2 Finanzunternehmen 940 546 77 1 1
3 Kreditinstitute 57 20 1 1 0
4 Darlehen und Kredite 57 20 1 1 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 883 525 75 - 0
8 Davon Wertpapierfirmen 63 - 2 - -
9 Darlehen und Kredite 63 - 2 - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 252 12 10 - 0
13 Darlehen und Kredite 252 12 10 - 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen 12 - - - -
17 Darlehen und Kredite 12 - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 1.540 159 101 - 3
21 Darlehen und Kredite 1.540 159 101 - 3
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 1.895 1.895 - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.895 1.895 - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 80
2 69
3 0
4 0
5 -
6 -
7 69
8 1
9 1
10 -
11 -
12 4
13 4
14 -
15 -
16 -
17 -
18
19 -
20 12
21 12
22
23 -
24 -
25 -
26 -
27 -
28 -
29 -
30 -
31 -
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 1 1 - 1 0
2 Finanzunternehmen 1 1 - 1 0
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1 1 - 1 0
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 1 1 - 1 0
13 Darlehen und Kredite 1 1 - 1 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 - 0 -
21 Darlehen und Kredite 0 0 - 0 -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 0
2 0
3 -
4 -
5 -
6 -
7 0
8 -
9 -
10 -
11 -
12 0
13 0
14 -
15 -
16 -
17 -
18
19 -
20 -
21 -
22
23 -
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
m n o p q r
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind - 0 1 - - -
2 Finanzunternehmen - 0 - - - -
3 Kreditinstitute - - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 0 - - - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 0 - - - -
13 Darlehen und Kredite - 0 - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - 1 - - -
21 Darlehen und Kredite - - 1 - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
s t u v w x
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 13 - - - 0 -
2 Finanzunternehmen - - - - 0 -
3 Kreditinstitute - - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - 0 -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - - - 0 -
13 Darlehen und Kredite - - - - 0 -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 13 - - - - -
21 Darlehen und Kredite 13 - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
24 Private Haushalte
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 Davon Gebäudesanierungskredite
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
z aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind - - 3.008 179 1 40
2 Finanzunternehmen - - 621 78 1 1
3 Kreditinstitute - - 21 1 1 0
4 Darlehen und Kredite - - 21 1 1 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - 600 76 - 0
8 Davon Wertpapierfirmen - - 3 2 - -
9 Darlehen und Kredite - - 3 2 - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - 82 11 - 0
13 Darlehen und Kredite - - 82 11 - 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - 2 0 - -
17 Darlehen und Kredite - - 2 0 - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - 492 101 - 40
21 Darlehen und Kredite - - 492 101 - 40
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 1.895 - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.895 - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 85
2 Finanzunternehmen 70
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 70
8 Davon Wertpapierfirmen 1
9 Darlehen und Kredite 1
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 5
13 Darlehen und Kredite 5
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen -
17 Darlehen und Kredite -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 15
21 Darlehen und Kredite 15
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite -
26 Davon Gebäudesanierungskredite -
27 Davon Kfz-Kredite -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften -
29 Wohnraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Gesamt [brutto] buchwert Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 102.739 - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 48.690
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 8.406
35 Darlehen und Kredite 8.406
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 4
37 Davon Gebäudesanierungskredite -
38 Schuldverschreibungen -
39 Eigenkapitalinstrumente -
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 40.283
41 Darlehen und Kredite 40.283
42 Schuldverschreibungen -
43 Eigenkapitalinstrumente -
44 Derivate -
45 Kurzfristige Interbankenkredite 13.270
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögens- 46 werte -
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) 40.779
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 107.114 2.599 178 1 4
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 313.998
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten -
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 63.666
52 Handelsbuch 250.333
53 Gesamtaktiva 421.112 2.599 178 1 4
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 18.588 - - - -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 31.015 14 75 - 0
56 Davon Schuldverschreibungen 5.941 2 16 - 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 4.993 12 58 - 0
f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 -
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48 80
49
50
51
52
53 80
54 -
55 45
56 8
57 37
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 1 1 - 1 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 1 1 - 1 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien - - - -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) - 1 - 1
56 Davon Schuldverschreibungen - 1 - 1
57 Davon Eigenkapitalinstrumente - - - -
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
32 -
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48 0
49
50
51
52
53 0
54
55
56
57
m n o p q r
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt - 0 1 - - -
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva - 0 1 - - -
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
s t u v w x
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 13 - - - 0 -
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 13 - - - 0 -
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
z aa ab ac ad
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - 3.008 179 1
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva - - 3.008 179 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien - - -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 268 77 -
56 Davon Schuldverschreibungen 111 18 -
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 157 59 -
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten
32 -
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48 40
49
50
51
52
53 40
54 -
55 0
56 0
57 0
af
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 85
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 85
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 45
56 Davon Schuldverschreibungen 8
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 37

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€. % usw.) auftreten.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (CAPEX)

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Gesamt [brutto] buchwert Davon Verwendung der Erlöse Davon Über- gangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 4.375 2.680 338 1 7
2 Finanzunternehmen 940 593 200 1 1
3 Kreditinstitute 57 20 1 1 0
4 Darlehen und Kredite 57 20 1 1 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 883 573 198 - 0
8 Davon Wertpapierfirmen 63 - 0 - -
9 Darlehen und Kredite 63 - 0 - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 252 19 16 - 0
13 Darlehen und Kredite 252 19 16 - 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen 12 - - - -
17 Darlehen und Kredite 12 - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 1.540 192 138 - 6
21 Darlehen und Kredite 1.540 192 138 - 6
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 1.895 1.895 - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.895 1.895 - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 219
2 188
3 0
4 0
5 -
6 -
7 188
8 0
9 0
10 -
11 -
12 6
13 6
14 -
15 -
16 -
17 -
18
19 -
20 30
21 30
22
23 -
24 -
25 -
26 -
27 -
28 -
29 -
30 -
31 -
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 15 1 - 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 - 0 0
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 - 0 0
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 - 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 - 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 14 1 - 0 -
21 Darlehen und Kredite 14 1 - 0 -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
1 0
2 0
3 -
4 -
5 -
6 -
7 0
8 -
9 -
10 -
11 -
12 0
13 0
14 -
15 -
16 -
17 -
18
19 -
20 -
21 -
22
23 -
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
m n o p q r
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind - 0 4 - - -
2 Finanzunternehmen - 0 - - - -
3 Kreditinstitute - - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 0 - - - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 0 - - - -
13 Darlehen und Kredite - 0 - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - 4 - - -
21 Darlehen und Kredite - - 4 - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - - -
26 Davon Gebäudesanierungs- kredite - - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
s t u v w x
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 5 - - - 0 -
2 Finanzunternehmen - - - - 0 -
3 Kreditinstitute - - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - 0 -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - - - 0 -
13 Darlehen und Kredite - - - - 0 -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 5 - - - - -
21 Darlehen und Kredite 5 - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
24 Private Haushalte
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 Davon Gebäudesanierungskredite
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
z aa ab ac ad
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - - 3.208 362 1
2 Finanzunternehmen - - 679 207 1
3 Kreditinstitute - - 21 1 1
4 Darlehen und Kredite - - 21 1 1
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - 658 205 -
8 Davon Wertpapierfirmen - - 1 0 -
9 Darlehen und Kredite - - 1 0 -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - 103 23 -
13 Darlehen und Kredite - - 103 23 -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - 0 0 -
17 Darlehen und Kredite - - 0 0 -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - 634 155 -
21 Darlehen und Kredite - - 634 155 -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte 1.895 - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 1.895 - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten
1 44
2 5
3 0
4 0
5 -
6 -
7 5
8 -
9 -
10 -
11 -
12 5
13 5
14 -
15 -
16 -
17 -
18
19 -
20 39
21 39
22
23 -
24 -
25 -
26 -
27 -
28 -
29 -
30 -
31 -
af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 220
2 Finanzunternehmen 188
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 188
8 Davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 6
13 Darlehen und Kredite 6
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen -
17 Darlehen und Kredite -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 31
21 Darlehen und Kredite 31
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite -
26 Davon Gebäudesanierungskredite -
27 Davon Kfz-Kredite -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften -
29 Wohnraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Gesamt [brutto] buchwert Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 102.739 - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 48.690
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 8.406
35 Darlehen und Kredite 8.406
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 4
37 Davon Gebäudesanierungskredite -
38 Schuldverschreibungen -
39 Eigenkapitalinstrumente -
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 40.283
41 Darlehen und Kredite 40.283
42 Schuldverschreibungen -
43 Eigenkapitalinstrumente -
44 Derivate -
45 Kurzfristige Interbankenkredite 13.270
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte -
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) 40.779
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 107.114 2.680 338 1 7
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 313.998
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten -
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 63.666
52 Handelsbuch 250.333
53 Gesamtaktiva 421.112 2.680 338 1 7
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien 18.588 - - - -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 31.015 16 144 - -
56 Davon Schuldverschreibungen 5.941 4 42 - -
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 4.993 12 102 - -
f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 -
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48 219
49
50
51
52
53 219
54 -
55 -
56 -
57 -
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungs- kredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 15 1 - 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 15 1 - 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien - - - -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) - 2 - -
56 Davon Schuldverschreibungen - 2 - -
57 Davon Eigenkapitalinstrumente - - - -
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
32 -
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48 0
49
50
51
52
53 0
54
55
56
57
m n o p q r
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmens- wert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt - 0 4 - - -
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva - 0 4 - - -
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
s t u v w x
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5 - - - 0 -
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 5 - - - 0 -
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
z aa ab ac ad
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) - - - - -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - 3.208 362 1
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva - - 3.208 362 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien - - -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 309 146 -
56 Davon Schuldverschreibungen 95 43 -
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 214 103 -
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten
32 -
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48 44
49
50
51
52
53 44
54 -
55 -
56 -
57 -
af
Offenlegungsstichtag
T
(Fortsetzung) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Mio. € Davon ermöglichende Tätigkeiten
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) -
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 Davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 Davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 220
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 220
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien -
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) -
56 Davon Schuldverschreibungen -
57 Davon Eigenkapitalinstrumente -

Aus 58rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

2. GAR-Sektorinformationen (Umsatz)

a b
Klimaschutz (CCM)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) 0 0
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) 158 2
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) 5 -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0 0
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) 9 0
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) 2 0
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) 4 0
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) 20 -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) 19 -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) 238 0
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) 14 0
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) 39 0
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) 7 0
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) 3 -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) 1 0
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) 0 -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) 0 0
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und 1 periphere Geräte) 0 0
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) 25 0
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) 0 0
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 30 5
c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und 1 periphere Geräte) -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) -
f
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 0
2 -
3 -
4 0
5 -
6 -
7 0
8 -
9 -
10 0
11 0
12 -
13 0
14 -
15 0
16 -
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
g h i j k l
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) - -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) - -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) - -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) - -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) - -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) - -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) - -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) - -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) - -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) - -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) - -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) - -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) - -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) - -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) - -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) - -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) - -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) - -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) - -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) - -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
m n o p q r
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Verschmutzung (PPC)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) - - - -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) - - - -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) - - - -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) - - - -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) - - - -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) - - - -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) - - - -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) - - - -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) - - - -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) - - - -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) - - - -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) - - - -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) - - - -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) - - - -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) - - - -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) - - - -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) - - - -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) - - - -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) - - - -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) - - - -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - - - -
s t u v w x
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] Buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) - -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) - -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) - -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) - -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) - -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) - -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) - -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) - -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) - -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) - -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) - -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) - -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) - -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) - -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) - -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) - -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) - -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) - -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) - -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) - -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
y z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) 0 0
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) 158 2
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) 5 -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0 0
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) 9 0
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) 2 0
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) 4 0
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) 20 0
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) 19 -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) 238 0
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) 14 0
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) 39 0
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) 7 0
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) 3 0
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) 1 0
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) 0 0
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) 0 0
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) 0 0
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) 25 0
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) 0 0
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 30 5
a b
Klimaschutz (CCM)
(Fortsetzung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) 110 6
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) 0 0
24 E36 (Wasserversorgung) 0 0
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) 40 13
26 F42.11 (Bau von Straßen) 20 8
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) 0 0
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) 66 0
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen 9 Dienstleistungen für den Landverkehr) 96 -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) 15 -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) 48 0
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) 34 -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) 130 0
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) 58 1
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) 58 37
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) 204 28
37 M71.12 (Ingenieurbüros) 0 0
38 M73.11 (Call Center) 32 0
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) 4 -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) 39 0
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 1 0
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) 11 -
c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
(Fortsetzung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) -
24 E36 (Wasserversorgung) -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) -
26 F42.11 (Bau von Straßen) -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen 9 Dienstleistungen für den Landverkehr) -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) -
38 M73.11 (Call Center) -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) -
f
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
22 -
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 -
30 -
31 0
32 -
33 0
34 -
35 0
36 0
37 0
38 0
39 -
40 0
41 -
42 -
g h i j k l
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
(Fortsetzung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) - -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) - -
24 E36 (Wasserversorgung) - -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) - -
26 F42.11 (Bau von Straßen) - -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) - -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) - -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) - -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) - -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) - -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) - -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) - -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) - -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) - -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) - -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) - -
38 M73.11 (Call Center) - -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) - -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) - -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) - -
m n o p q r
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Verschmutzung (PPC)
(Fortsetzung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) - - - -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) - - - -
24 E36 (Wasserversorgung) - - - -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) - - - -
26 F42.11 (Bau von Straßen) - - - -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) - - - -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) - - - -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) - - - -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) - - - -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) - - - -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) - - - -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) - - - -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) - - - -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) - - - -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) - - - -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) - - - -
38 M73.11 (Call Center) - - - -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) - - - -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) - - - -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - - - -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) - - - -
s t u v w x
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
(Fortsetzung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] Buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) - -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) - -
24 E36 (Wasserversorgung) - -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) - -
26 F42.11 (Bau von Straßen) - -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) - -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) - -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) - -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) - -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) - -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) - -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) - -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) - -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) - -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) - -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) - -
38 M73.11 (Call Center) - -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) - -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) - -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) - -
y z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO
(Fortsetzung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) 110 6
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) 0 0
24 E36 (Wasserversorgung) 0 0
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) 40 13
26 F42.11 (Bau von Straßen) 20 8
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) 0 0
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) 66 0
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) 96 -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) 15 -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) 48 0
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) 34 -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) 130 0
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) 58 1
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) 58 37
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) 204 28
37 M71.12 (Ingenieurbüros) 0 0
38 M73.11 (Call Center) 32 0
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) 4 -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) 39 0
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 1 0
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) 11 -

Die Kreditinstitute legen im vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Bankbuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektoren, Ebene 4) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

2. GAR-Sektorinformationen (CAPEX)

a b
Klimaschutz (CCM)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) 0 0
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) 158 23
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) 5 -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0 0
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) 9 1
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) 2 0
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) 4 0
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) 20 -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) 19 -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) 238 -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) 14 0
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) 39 1
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) 7 0
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) 3 -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) 1 0
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) 0 -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) 0 0
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) 0 0
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) 25 0
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) 0 0
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 30 5
c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) -
f
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 0
2 -
3 -
4 0
5 -
6 -
7 0
8 -
9 -
10 -
11 0
12 -
13 0
14 -
15 0
16 -
17 0
18 0
19 0
20 0
21 -
g h i j k l
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) - -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) - -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) - -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) - -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) - -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) - -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) - -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) - -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) - -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) - -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) - -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) - -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) - -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) - -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) - -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) - -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) - -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) - -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) - -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) - -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
m n o p q r
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Verschmutzung (PPC)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) - - - -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) - - - -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) - - - -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) - - - -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) - - - -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) - - - -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) - - - -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) - - - -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) - - - -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) - - - -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) - - - -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) - - - -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) - - - -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) - - - -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) - - - -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) - - - -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) - - - -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) - - - -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) - - - -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) - - - -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - - - -
s t u v w x
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] Buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) - -
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) - -
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) - -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) - -
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) - -
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) - -
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) - -
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) - -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) - -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) - -
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) - -
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) - -
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) - -
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) - -
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) - -
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) - -
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) - -
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) - -
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) - -
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) - -
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
y z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 B6.1 (Gewinnung von Erdöl) 0 0
2 B9.1 (Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas) 158 23
3 C10.39 (Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse) 5 -
4 C10.51 (Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 0 0
5 C16.1 (Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke) 9 1
6 C17.12 (Herstellung von Papier, Karton und Pappe) 2 0
7 C17.22 (Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe) 4 0
8 C19.2 (Mineralölverarbeitung) 20 -
9 C20.13 (Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien) 19 -
10 C20.59 (Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.) 238 17
11 C21.2 (Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen) 14 0
12 C25.5 (Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen) 39 1
13 C26.11 (Herstellung von elektronischen Bauelementen) 7 0
14 C26.3 (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik) 3 0
15 C26.51 (Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen) 1 0
16 C27.12 (Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen) 0 0
17 C28.11 (Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten) 0 0
18 C28.23 (Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte) 0 0
19 C28.99 (Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.) 25 0
20 C29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) 0 0
21 C29.32 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 30 5
a b
Klimaschutz (CCM)
(Fortsetzung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) 110 21
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) 0 0
24 E36 (Wasserversorgung) 0 0
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) 40 12
26 F42.11 (Bau von Straßen) 20 2
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) 0 0
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) 66 0
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) 96 -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) 15 -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) 48 0
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) 34 -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) 130 0
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) 58 2
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) 58 23
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) 204 47
37 M71.12 (Ingenieurbüros) 0 0
38 M73.11 (Call Center) 32 1
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) 4 -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) 39 0
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 1 0
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) 11 -
c d e
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
(Fortsetzung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) -
24 E36 (Wasserversorgung) -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) -
26 F42.11 (Bau von Straßen) -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) -
38 M73.11 (Call Center) -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) -
f
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert
Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
22 -
23 0
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 -
30 -
31 0
32 -
33 0
34 -
35 0
36 0
37 0
38 1
39 -
40 0
41 -
42 -
g h i j k l
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
(Fortsetzung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) - -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) - -
24 E36 (Wasserversorgung) - -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) - -
26 F42.11 (Bau von Straßen) - -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) - -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) - -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) - -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) - -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) - -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) - -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) - -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) - -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) - -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) - -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) - -
38 M73.11 (Call Center) - -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) - -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) - -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) - -
m n o p q r
Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Verschmutzung (PPC)
(Fortsetzung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen)
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (CE) Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) - - - -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) - - - -
24 E36 (Wasserversorgung) - - - -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) - - - -
26 F42.11 (Bau von Straßen) - - - -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) - - - -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) - - - -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) - - - -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) - - - -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) - - - -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) - - - -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) - - - -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) - - - -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) - - - -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) - - - -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) - - - -
38 M73.11 (Call Center) - - - -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) - - - -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) - - - -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - - - -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) - - - -
s t u v w x
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
(Fortsetzung) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert [Brutto-] Buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) - -
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) - -
24 E36 (Wasserversorgung) - -
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) - -
26 F42.11 (Bau von Straßen) - -
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) - -
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) - -
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) - -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) - -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) - -
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) - -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) - -
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) - -
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) - -
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) - -
37 M71.12 (Ingenieurbüros) - -
38 M73.11 (Call Center) - -
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) - -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) - -
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) - -
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) - -
y z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO
(Fortsetzung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto-] buchwert [Brutto-] buchwert
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)
Mio. €
Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
22 D35.11 (Elektrizitätserzeugung) 110 21
23 D35.12 (Elektrizitätsübertragung) 0 0
24 E36 (Wasserversorgung) 0 0
25 F41.1 (Erschließung von Grundstücken; Bauträger) 40 12
26 F42.11 (Bau von Straßen) 20 2
27 G46.66 (Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen) 0 0
28 G47.19 (Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art) 66 0
29 H52.21 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr) 96 -
30 J58.29 (Verlegen von sonstiger Software) 15 -
31 J61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) 48 0
32 J61.2 (Drahtlose Telekommunikation) 34 -
33 J61.9 (Sonstige Telekommunikation) 130 0
34 J62.09 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie) 58 2
35 J63.11 (Beteiligungsgesellschaften) 58 23
36 L68.2 (Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen) 204 47
37 M71.12 (Ingenieurbüros) 0 0
38 M73.11 (Call Center) 32 1
39 N82.11 (Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste) 4 -
40 N82.91 (Inkassobüros und Auskunfteien) 39 0
41 N82.99 (Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.) 1 0
42 R92 (Beteiligungsgesellschaften) 11 -

Die Kreditinstitute legen im vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Bankbuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektoren, Ebene 4) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

3. GAR KPI-Bestand (Umsatz)

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Über- gangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 59,41 4,07 0,03 0,08 1,84
2 Finanzunternehmen 58,01 8,15 0,14 0,07 7,32
3 Kreditinstitute 35,25 2,35 2,25 0,49 0,10
4 Darlehen und Kredite 35,25 2,35 2,25 0,49 0,10
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 59,49 8,53 - 0,04 7,78
8 Davon Wertpapierfirmen - 2,44 - - 1,60
9 Darlehen und Kredite - 2,44 - - 1,60
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 4,83 4,13 - 0,14 1,73
13 Darlehen und Kredite 4,83 4,13 - 0,14 1,73
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 10,34 6,57 - 0,19 0,75
21 Darlehen und Kredite 10,34 6,57 - 0,19 0,75
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 100,00 - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 - - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 2,43 0,17 0,00 0,00 0,08
f
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,03
2 0,12
3 -
4 -
5 -
6 -
7 0,13
8 -
9 -
10 -
11 -
12 0,44
13 0,44
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,00
21 0,00
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,00
g h i j k l
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,02 - 0,01 0,00 0,00 -
2 Finanzunternehmen 0,08 - 0,06 0,01 0,01 -
3 Kreditinstitute - - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,09 - 0,07 0,01 0,01 -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,31 - 0,24 0,05 0,04 -
13 Darlehen und Kredite 0,31 - 0,24 0,05 0,04 -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00 - 0,00 - - -
21 Darlehen und Kredite 0,00 - 0,00 - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 - 0,00 0,00 0,00 -
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,00 0,03 -
2 Finanzunternehmen 0,01 - -
3 Kreditinstitute - - -
4 Darlehen und Kredite - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,01 - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - -
9 Darlehen und Kredite - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,04 - -
13 Darlehen und Kredite 0,04 - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - -
17 Darlehen und Kredite - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 0,08 -
21 Darlehen und Kredite - 0,08 -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,00 -
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - -
2 Finanzunternehmen - -
3 Kreditinstitute - -
4 Darlehen und Kredite - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - -
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - -
13 Darlehen und Kredite - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - -
21 Darlehen und Kredite - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - -
r
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,29
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11 -
12 -
13 -
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,82
21 0,82
22 -
23 -
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,01
s t u v w x
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - - - 0,00 - -
2 Finanzunternehmen - - - 0,00 - -
3 Kreditinstitute - - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - 0,00 - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - - 0,00 - -
13 Darlehen und Kredite - - - 0,00 - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 Davon Gebäudesanierungskredite
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - 0,00 - -
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - 68,75 4,09
2 Finanzunternehmen - 66,02 8,25
3 Kreditinstitute - 35,91 2,35
4 Darlehen und Kredite - 35,91 2,35
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 67,97 8,63
8 Davon Wertpapierfirmen - 5,00 2,44
9 Darlehen und Kredite - 5,00 2,44
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 32,44 4,48
13 Darlehen und Kredite - 32,44 4,48
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - 17,59 0,04
17 Darlehen und Kredite - 17,59 0,04
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 31,97 6,57
21 Darlehen und Kredite - 31,97 6,57
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte 100,00 -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - 2,81 0,17
ac ad
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,03 0,93
2 Finanzunternehmen 0,14 0,07
3 Kreditinstitute 2,25 0,49
4 Darlehen und Kredite 2,25 0,49
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 0,04
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 0,14
13 Darlehen und Kredite - 0,14
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 2,59
21 Darlehen und Kredite - 2,59
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,04
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 1,94
2 7,40
3 0,10
4 0,10
5 -
6 -
7 7,87
8 1,60
9 1,60
10 -
11 -
12 2,04
13 2,04
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,99
21 0,99
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,08
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 1,04
2 Finanzunternehmen 0,22
3 Kreditinstitute 0,01
4 Darlehen und Kredite 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,21
8 Davon Wertpapierfirmen 0,01
9 Darlehen und Kredite 0,01
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,06
13 Darlehen und Kredite 0,06
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,37
21 Darlehen und Kredite 0,37
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 0,45
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,45
26 Davon Gebäudesanierungskredite -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften -
29 Wohnungsraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 25,44

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

3. GAR KPI-Bestand (CAPEX)

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 61,26 7,73 0,03 0,16 5,00
2 Finanzunternehmen 63,10 21,25 0,14 0,06 20,01
3 Kreditinstitute 35,44 2,55 2,25 0,49 0,10
4 Darlehen und Kredite 35,44 2,55 2,25 0,49 0,10
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 64,89 22,46 - 0,03 21,31
8 Davon Wertpapierfirmen - 0,53 - - 0,48
9 Darlehen und Kredite - 0,53 - - 0,48
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 7,66 6,43 - 0,11 2,40
13 Darlehen und Kredite 7,66 6,43 - 0,11 2,40
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 12,48 8,97 - 0,41 1,98
21 Darlehen und Kredite 12,48 8,97 - 0,41 1,98
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 100,00 - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 - - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 2,50 0,32 0,00 0,01 0,20
f
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,33
2 0,03
3 -
4 -
5 -
6 -
7 0,03
8 -
9 -
10 -
11 -
12 0,10
13 0,10
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,93
21 0,93
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,01
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,03 - 0,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 0,02 - 0,01 0,00 0,00
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,02 - 0,01 0,00 0,00
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,06 - 0,03 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,06 - 0,03 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,06 - 0,00 - -
21 Darlehen und Kredite 0,06 - 0,00 - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 - 0,00 0,00 0,00
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11
12 -
13 -
14 -
15
16 -
17 -
18 -
19
20 -
21 -
22 -
23
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 -
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,00 0,09 -
2 Finanzunternehmen 0,00 - -
3 Kreditinstitute - - -
4 Darlehen und Kredite - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - -
9 Darlehen und Kredite - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 - -
13 Darlehen und Kredite 0,00 - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - -
17 Darlehen und Kredite - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 0,26 -
21 Darlehen und Kredite - 0,26 -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,00 -
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - -
2 Finanzunternehmen - -
3 Kreditinstitute - -
4 Darlehen und Kredite - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - -
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - -
13 Darlehen und Kredite - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - -
21 Darlehen und Kredite - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - -
r
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,11
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11 -
12 -
13 -
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,30
21 0,30
22 -
23 -
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,00
s t u v w x
Offenlegungsstichtag
T
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - - - 0,00 - -
2 Finanzunternehmen - - - 0,00 - -
3 Kreditinstitute - - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - 0,00 - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - - 0,00 - -
13 Darlehen und Kredite - - - 0,00 - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 Davon Gebäudesanierungskredite
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - 0,00 - -
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - 73,32 8,27
2 Finanzunternehmen - 72,19 22,00
3 Kreditinstitute - 36,01 2,55
4 Darlehen und Kredite - 36,01 2,55
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 74,54 23,26
8 Davon Wertpapierfirmen - 1,75 0,53
9 Darlehen und Kredite - 1,75 0,53
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 40,97 9,22
13 Darlehen und Kredite - 40,97 9,22
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - 0,13 0,04
17 Darlehen und Kredite - 0,13 0,04
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 41,19 10,06
21 Darlehen und Kredite - 41,19 10,06
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte 100,00 -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - 2,99 0,34
ac ad
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,03 1,01
2 Finanzunternehmen 0,14 0,56
3 Kreditinstitute 2,25 0,49
4 Darlehen und Kredite 2,25 0,49
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 0,56
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 1,96
13 Darlehen und Kredite - 1,96
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 2,52
21 Darlehen und Kredite - 2,52
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,04
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 5,02
2 20,02
3 0,10
4 0,10
5 -
6 -
7 21,31
8 0,48
9 0,48
10 -
11 -
12 2,43
13 2,43
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 2,04
21 2,04
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,21
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 1,04
2 Finanzunternehmen 0,22
3 Kreditinstitute 0,01
4 Darlehen und Kredite 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,21
8 Davon Wertpapierfirmen 0,01
9 Darlehen und Kredite 0,01
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,06
13 Darlehen und Kredite 0,06
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,37
21 Darlehen und Kredite 0,37
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 0,45
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,45
26 Davon Gebäudesanierungskredite -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften -
29 Wohnungsraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 25,44

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

4. GAR KPI-Zuflüsse (Umsatz)

a b c d e
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 67,22 1,93 0,04 0,01 0,21
2 Finanzunternehmen 14,15 3,06 0,57 0,13 1,43
3 Kreditinstitute 35,25 2,35 2,25 0,49 0,10
4 Darlehen und Kredite 35,25 2,35 2,25 0,49 0,10
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 6,94 3,30 - 0,00 1,88
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 7,40 3,51 - 0,00 2,00
13 Darlehen und Kredite 7,40 3,51 - 0,00 2,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 15,99 5,40 - 0,02 0,34
21 Darlehen und Kredite 15,99 5,40 - 0,02 0,34
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 100,00 - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 - - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 1,97 0,06 0,00 0,00 0,01
f
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,01
2 0,13
3 -
4 -
5 -
6 -
7 0,17
8 -
9 -
10 -
11 -
12 0,18
13 0,18
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,00
21 0,00
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,00
g h i j k
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,00 - 0,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 0,07 - 0,07 0,01 0,01
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,09 - 0,09 0,02 0,02
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,10 - 0,10 0,02 0,02
13 Darlehen und Kredite 0,10 - 0,10 0,02 0,02
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,00 - 0,00 - -
21 Darlehen und Kredite 0,00 - 0,00 - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 - 0,00 0,00 0,00
l
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11
12 -
13 -
14 -
15
16 -
17 -
18 -
19
20 -
21 -
22 -
23
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 -
m n o
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,00 - -
2 Finanzunternehmen 0,01 - -
3 Kreditinstitute - - -
4 Darlehen und Kredite - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,02 - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - -
9 Darlehen und Kredite - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,02 - -
13 Darlehen und Kredite 0,02 - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - -
17 Darlehen und Kredite - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - -
21 Darlehen und Kredite - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 - -
p q
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätig keiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - -
2 Finanzunternehmen - -
3 Kreditinstitute - -
4 Darlehen und Kredite - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - -
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - -
13 Darlehen und Kredite - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - -
21 Darlehen und Kredite - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - -
r
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,32
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11 -
12 -
13 -
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 1,02
21 1,02
22 -
23 -
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,01
s t u v w
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - - - - -
2 Finanzunternehmen - - - - -
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 3 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 Davon Gebäudesanierungskredite
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - - -
x
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11
12 -
13 -
14 -
15
16 -
17 -
18 -
19
20 -
21 -
22 -
23
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 -
z aa ab
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - 76,85 1,93
2 Finanzunternehmen - 35,60 3,14
3 Kreditinstitute - 35,91 2,35
4 Darlehen und Kredite - 35,91 2,35
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 35,50 3,41
8 Davon Wertpapierfirmen - 0,01 -
9 Darlehen und Kredite - 0,01 -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 36,68 3,63
13 Darlehen und Kredite - 36,68 3,63
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - 17,54 0,05
17 Darlehen und Kredite - 17,54 0,05
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 41,55 5,40
21 Darlehen und Kredite - 41,55 5,40
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte 100,00 -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - 2,25 0,06
ac ad
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,04 0,25
2 Finanzunternehmen 0,57 0,13
3 Kreditinstitute 2,25 0,49
4 Darlehen und Kredite 2,25 0,49
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 0,00
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 0,00
13 Darlehen und Kredite - 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 0,75
21 Darlehen und Kredite - 0,75
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,01
ae
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0,22
2 1,54
3 0,10
4 0,10
5 -
6 -
7 2,04
8 -
9 -
10 -
11 -
12 2,17
13 2,17
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,34
21 0,34
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27 -
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,01
af
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,74
2 Finanzunternehmen 0,05
3 Kreditinstitute 0,01
4 Darlehen und Kredite 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,04
8 Davon Wertpapierfirmen 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,04
13 Darlehen und Kredite 0,04
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,23
21 Darlehen und Kredite 0,23
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 0,45
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,45
26 Davon Gebäudesanierungskredite -
27 Davon Kfz-Kredite -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften -
29 Wohnungsraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 24,47

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

4. GAR KPI-Zuflüsse (CAPEX)

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 68,44 3,35 0,04 0,09 0,70
2 Finanzunternehmen 16,98 4,78 0,57 0,20 1,50
3 Kreditinstitute 35,44 2,55 2,25 0,49 0,10
4 Darlehen und Kredite 35,44 2,55 2,25 0,49 0,10
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 10,66 5,54 - 0,10 1,98
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 11,36 5,90 - 0,10 2,11
13 Darlehen und Kredite 11,36 5,90 - 0,10 2,11
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 19,24 9,49 - 0,24 1,87
21 Darlehen und Kredite 19,24 9,49 - 0,24 1,87
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte 100,00 - - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 - - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - - - -
27 Davon Kfz-Kredite - - - - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 2,00 0,10 0,00 0,00 0,02
f
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,45
2 0,03
3 -
4 -
5 -
6 -
7 0,04
8 -
9 -
10 -
11 -
12 0,04
13 0,04
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 1,43
21 1,43
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,01
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,03 - 0,00 0,00 0,00
2 Finanzunternehmen 0,01 - 0,01 0,00 0,00
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,01 - 0,01 0,00 0,00
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,01 - 0,01 0,00 0,00
13 Darlehen und Kredite 0,01 - 0,01 0,00 0,00
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,10 - 0,00 - -
21 Darlehen und Kredite 0,10 - 0,00 - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte - - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 - 0,00 0,00 0,00
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11
12 -
13 -
14 -
15
16 -
17 -
18 -
19
20 -
21 -
22 -
23
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 -
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0,00 - -
2 Finanzunternehmen 0,00 - -
3 Kreditinstitute - - -
4 Darlehen und Kredite - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - -
9 Darlehen und Kredite - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,00 - -
13 Darlehen und Kredite 0,00 - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - -
17 Darlehen und Kredite - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - -
21 Darlehen und Kredite - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 - -
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind - -
2 Finanzunternehmen - -
3 Kreditinstitute - -
4 Darlehen und Kredite - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - -
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - -
13 Darlehen und Kredite - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - -
21 Darlehen und Kredite - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - -
r
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,12
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11 -
12 -
13 -
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 0,37
21 0,37
22 -
23 -
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,00
s t u v w
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind - - - - -
2 Finanzunternehmen - - - - -
3 Kreditinstitute - - - - -
4 Darlehen und Kredite - - - - -
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - - - - -
8 Davon Wertpapierfirmen - - - - -
9 Darlehen und Kredite - - - - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - - - - -
13 Darlehen und Kredite - - - - -
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - - - - -
17 Darlehen und Kredite - - - - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - - - - -
21 Darlehen und Kredite - - - - -
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - - -
24 Private Haushalte
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 Davon Gebäudesanierungskredite
27 Davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - - - - -
x
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -
9 -
10 -
11
12 -
13 -
14 -
15
16 -
17 -
18 -
19
20 -
21 -
22 -
23
24
25
26
27
28 -
29 -
30 -
31 -
32 -
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind - 81,05 4,08
2 Finanzunternehmen - 47,08 7,82
3 Kreditinstitute - 36,01 2,55
4 Darlehen und Kredite - 36,01 2,55
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
6 Eigenkapitalinstrumente - - -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 50,86 9,62
8 Davon Wertpapierfirmen - 4,50 -
9 Darlehen und Kredite - 4,50 -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
11 Eigenkapitalinstrumente - - -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 54,19 10,25
13 Darlehen und Kredite - 54,19 10,25
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
15 Eigenkapitalinstrumente - - -
16 Davon Versicherungsunternehmen - 0,15 0,05
17 Darlehen und Kredite - 0,15 0,05
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
19 Eigenkapitalinstrumente - - -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 52,21 11,12
21 Darlehen und Kredite - 52,21 11,12
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - - -
23 Eigenkapitalinstrumente - - -
24 Private Haushalte 100,00 -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 100,00 -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt - 2,37 0,12
ac ad
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,04 0,67
2 Finanzunternehmen 0,57 2,28
3 Kreditinstitute 2,25 0,49
4 Darlehen und Kredite 2,25 0,49
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften - 2,89
8 Davon Wertpapierfirmen - -
9 Darlehen und Kredite - -
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften - 3,08
13 Darlehen und Kredite - 3,08
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen - -
17 Darlehen und Kredite - -
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen - 1,61
21 Darlehen und Kredite - 1,61
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist - -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte - -
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite - -
26 Davon Gebäudesanierungskredite - -
27 Davon Kfz-Kredite - -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften - -
29 Wohnungsraumfinanzierung - -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften - -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien - -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0,00 0,02
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0,70
2 1,51
3 0,10
4 0,10
5 -
6 -
7 1,99
8 -
9 -
10 -
11 -
12 2,12
13 2,12
14 -
15 -
16 -
17 -
18 -
19 -
20 1,88
21 1,88
22 -
23 -
24 -
25 -
26 -
27 -
28 -
29 -
30 -
31 -
32 0,02
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelsszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 0,74
2 Finanzunternehmen 0,05
3 Kreditinstitute 0,01
4 Darlehen und Kredite 0,01
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
6 Eigenkapitalinstrumente -
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,04
8 Davon Wertpapierfirmen 0,00
9 Darlehen und Kredite 0,00
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
11 Eigenkapitalinstrumente -
12 Davon Verwaltungsgesellschaften 0,04
13 Darlehen und Kredite 0,04
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
15 Eigenkapitalinstrumente -
16 Davon Versicherungsunternehmen 0,00
17 Darlehen und Kredite 0,00
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
19 Eigenkapitalinstrumente -
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,23
21 Darlehen und Kredite 0,23
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist -
23 Eigenkapitalinstrumente -
24 Private Haushalte 0,45
25 Davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0,45
26 Davon Gebäudesanierungskredite -
27 Davon Kfz-Kredite -
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften -
29 Wohnungsraumfinanzierung -
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften -
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien -
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 24,47

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

5. KPIs außerbilanzielle Risikopositionen (Umsatz)

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Über- gangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,05 0,24 0,00 0,00 0,15
f
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,00
2 0,00
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 0,00
2 0,00
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00
r
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,00
2 0,00
s t u v w
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
x
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 0,00
2 0,00
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,86 0,25
ac ad
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0,00
2 0,15

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

5. KPIs außerbilanzielle Risikopositionen (CAPEX)

a b c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Über- gangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,05 0,46 0,00 0,00 0,00
f
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,00
2 0,00
g h i j k
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00
l
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 0,00
2 0,00
m n o
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichend
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00
r
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 0,00
2 0,00
s t u v w
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichend
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
x
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
1 0,00
2 0,00
z aa ab
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon ermöglichend
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 1,00 0,47
ac ad
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI) 0,00 0,00
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0,00 0,00
ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon ermöglichend
1 0,00
2 0,00

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen von wenigen Einheiten (€, % usw.) auftreten.

N&G Meldebogen 1

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. JA

N&G Meldebogen 2 (Umsatz)

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Betrag und Anteil
(CCM+CCA) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
1 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.27 der Anhänge I und I I der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021/2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 2.747.912 0% 2.747.912 0% -
4 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 176.056.296 0% 176.056.296 0% -
8 Gesamter entsprechender KPI 107.114.002.697 100% 107.114.002.697 100% -
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Betrag und Anteil
Anpassung an den Klimawandel
Zeile %
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -

N&G Meldebogen 2 (CAPEX)

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Betrag und Anteil
(CCM+CCA) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
1 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021/2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 3.793.661 0% 3.793.661 0% -
4 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 357.955.064 0% 357.955.064 0% -
8 Gesamter entsprechender KPI 107.114.002.697 100% 107.114.002.697 100% -
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)
Betrag und Anteil
Anpassung an den Klimawandel
Zeile %
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -

N&G Meldebogen 3 (Umsatz)

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Betrag und Anteil
(CCM+CCA) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
1 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.27 der Anhänge I und I I der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021/2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI 2.747.912 2% 2.747.912 2% -
4 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI 176.056.296 98% 176.056.296 98% -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI 178.804.208 100% 178.804.208 100% -
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Betrag und Anteil
Anpassung an den Klimawandel
Zeile %
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -

N&G Meldebogen 3 (CAPEX)

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Betrag und Anteil
(CCM+CCA) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
1 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.27 der Anhänge I und I I der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021/2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI 3.793.661 1% 3.793.661 1% -
4 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 angeführten taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI 357.955.064 99% 357.955.064 99% -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des entsprechenden KPI 361.748.725 100% 361.748.725 100% -
Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)
Betrag und Anteil
Anpassung an den Klimawandel
Zeile %
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -

N&G Meldebogen 4 (Umsatz)

Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Anteil
(CCM+CCA) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
1 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.27 der Anhänge I und I I der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 7.968 0% 7.968 0% -
3 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021/2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 18.169.906 0% 2.886.375 0% -
5 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 306.195 0% 306.195 0% -
6 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 2.810.421.990 3% 2.825.705.521 3% -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 2.828.906.059 3% 2.828.906.059 3% -
Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Anteil
Anpassung an den Klimawandel
Zeile %
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -

N&G Meldebogen 4 (CAPEX)

Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Anteil
(CCM+CCA) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
% Betrag
(EUR)
1 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.27 der Anhänge I und I I der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 9.140 0% 9.140 0% -
4 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 41.373.266 0% 516.337 0% -
5 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 245.534 0% 245.534 0% -
6 Betrag und Anteil der in Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 angeführten taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 209 0% 209 0% -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 2.804.344.189 3% 2.845.201.119 3% -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 2.845.972.339 3% 2.845.972.339 3% -
Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten
Anteil
Anpassung an den Klimawandel
Zeile %
1 -
2 -
3 -
4 -
5 -
6 -
7 -
8 -

N&G Meldebogen 5 (Umsatz)

Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung -2021 /2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI 5.006 0%
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI 564.103 0%
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 104.105.723.322 97%
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 104.106.292.430 97%

N&G Meldebogen 5 (CAPEX)

Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 /2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI 4.095 0%
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI 487.179 0%
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 angeführten Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung 2021 / 2139 nicht taxonomiefähig sind, im Nenner des entsprechenden KPI - -
7 Betrag und Anteil der nicht in den Zeilen 1 bis 6 oben angeführten anderen nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 103.905.790.358 97%
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des entsprechenden KPI 103.906.281.633 97%

3. Sozialbelange

3.1. UNSERE MITARBEITER/-INNEN

Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion (Diversity, Equity and Inclusion - "DEI")

JPMorgan Chase arbeitet kontinuierlich daran, eine Kultur des Respekts, der Gleichberechtigung und der Inklusion zu schaffen und zu stärken, in der die Mitarbeiter / -innen ermutigt werden, sie selbst zu sein und ihre beste und produktivste Seite am Arbeitsplatz zu zeigen, so dass sie ihre eigenen Ansichten und individuellen Erfahrungen im Interesse der Unternehmensziele aktiv einbringen. Der Konzern tut dies, indem er Foren für das Mitarbeiter / -innen / -engagement, Initiativen zur Förderung von Inklusion und Vielfalt sowie Bildungs- und Schulungsprogramme schafft, die darauf ausgerichtet sind, Wege aufzuzeigen, wie alle unsere Mitarbeiter / -innen zu einer inklusiven Kultur beitragen können. Der Konzern ist überzeugt davon, dass eine inklusive Belegschaft, die viele verschiedene Herkünfte und Perspektiven zusammenbringt und Chancengleichheit im Arbeitsleben schafft, den Konzern stärker, profitabler und letztlich zu einem besseren Mitglied der Weltgemeinschaft macht.

Unterstützung und Verbündete für diverse Mitarbeiter/-innen/-gruppen

Wir beziehen unsere Mitarbeiter / -innen aktiv ein und unterstützen sie dabei, eine inklusive Kultur am Arbeitsplatz zu schaffen, in der sich alle willkommen fühlen. Dabei spielen die sogenannten Business Resource Groups ("BRGs") eine wichtige Rolle. Diese Gruppen dienen als Netzwerke für Mitarbeiter / -innen, um mit Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu treten, sich auszutauschen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Gleichzeitig wird durch die BRGs die DEI-Strategie der Bank vorangetrieben. Der Konzern bekennt sich zur Intersektionalität der verschiedenen Gruppen, die durch die BRGs repräsentiert werden, und ergreift daher Maßnahmen, um die BRG-übergreifende Zusammenarbeit zu fördern und zu vereinfachen. Beschäftigte der J.P. Morgan SE können sich jeder der weltweit verfügbaren BRGs anschließen, unter anderem: ADELANTE- Latino/Hispanic BRG, Access Ability - Disability and Caregiver, AsPIRE - Asians and Pacific Islanders Reaching for Excellence, BOLD- Black Organization for Leadership Development, NEXTGEN- Leadership Development for Early Career Professionals, PRIDE- Lesbian, Gay, Bi sexual, Transgender, Queer + and Ally, VETS- Voices for Employees That Served, WFN- Working Families Network und WOTM - Women On The Move. Zum Jahresende 2023 waren ca. 63% der Mitarbeiter/-innen der Bank Mitglied in mindestens einer BRG.

Empowering von Frauen am Arbeitsplatz

Zusätzlich zu den BRGs haben der Konzern und die J.P. Morgan SE Global DEI Centers of Excellence ("COES") eingerichtet, um abgestimmt und intersektional gerechte Wege für Mitarbeiter/-innen, Kunden und andere soziale Gruppen zu identifizieren und zu ebnen. Das Women on the Move ("WOTM") Center of Excellence zum Beispiel hat es sich zur Aufgabe gemacht, Frauen Möglichkeiten zu bieten, Berufs- und Privatleben erfolgreich miteinander zu verbinden. Die Hauptziele von WOTM sind die Ausweitung der von Frauen geführten Unternehmen, die Verbesserung ihrer finanziellen Basis, die Förderung des Karriereentwicklung von Frauen sowie die gesellschaftliche Unterstützung von Frauen und Mädchen.

Personalwesen

Personalbelange

Als Teil von JPMorgan Chase & Co. ist die Personalstrategie der Bank unter Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten an den Standorten, an denen wir präsent sind, an der konzernweiten Strategie ausgerichtet. Unsere Mitarbeiter / -innen sind der Schlüssel für den erfolgreichen Dialog mit unseren Kunden sowie für unseren gesellschaftlichen Beitrag. Dank unserer gemeinsamen Werte, die durch unsere Mitarbeiter / -innen mit Herz, Neugierde, Mut und Integrität - basierend auf einem großen Spektrum an Erfahrungen - verkörpert werden, ist es uns möglich, den Erwartungen unserer Kunden, der Gesellschaft und unserer Aktionäre gerecht zu werden. Wir bemühen uns, die besten verfügbaren Talente anzuziehen und ihnen einen Arbeitsplatz zu bieten, an dem sich jede/r unterstützt und zugehörig fühlt und die positive Auswirkung der eigenen Arbeit spürt. Unser Ansatz einer positiven und inklusiven Arbeitsumgebung sowie unser konkurrenzfähiges Vergütungssystem sind wichtige Bestandteile unserer Personalstrategie. So machen wir deutlich, wie sehr wir unsere Mitarbeiter/-innen wertschätzen und ihr Weiterkommen während der gesamten beruflichen Laufbahn fördern: indem wir begabte Menschen anziehen und halten, in die Karriereentwicklung investieren, sinnvolle und befriedigende Tätigkeiten anbieten und unsere Mitarbeiter / -innen unterstützen und belohnen.

Begabte Menschen anziehen und halten

Das Ziel unserer Rekrutierungsbemühungen ist es, hochqualifizierte Bewerber / -innen für jede Position in der J.P. Morgan SE zu finden und letztendlich zu binden, um unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Uns ist klar, dass Begabungen weit gestreut sind und dass vielfältige Erfahrungen, Perspektiven und Herkünfte unsere Teams bereichern und deren erfolgreiche Integration in unsere Teams zum gemeinsamen Erfolg beitragen. Bei der Stellenbesetzung verfolgt der Konzern einen inklusiven Ansatz. Der Konzern bemüht sich, sowohl externe Kandidaten / -innen als auch interne Mitarbeiter / -innen, die eine neue Rolle für sich suchen, für herausfordernde und anregende Karriereoptionen von der Ausbildung bis zur Festanstellung, Abteilungsleitung oder das Management zu finden. Der Konzern findet geeignete Mitarbeiter/-innen, indem eine inklusive Arbeitsumgebung geschafft und kultiviert wird sowie Angebote, die für eine diverse Bewerbergruppe interessant sind. Dazu gehören vielfältige Stellenausschreibungsverfahren und Initiativen wie Karrierecoaching und Mentorship.

Berufseinstieg

Mit Überzeugung unterstützt JPMorgan Chase Schüler / -innen und Berufsanfänger/-innen bei den ersten Schritten auf ihrem beruflichen Weg, um später einmal leitende Positionen einnehmen zu können. Der Konzern pflegt Aktivitäten an Universitäten in ganz Europa und nutzt ein wettbewerbsfähiges Rekrutierungsportfolio, das Sommerpraktika, Werkstudentenprogramme, Lehrstellen und Vollzeitstellen umfasst. Der Konzern ist entschlossen, eine inklusive Belegschaft aufzubauen, die aus Individuen mit verschiedenen Herkünften und Perspektiven besteht, weshalb es breitgefächerte Maßnahmen zur Anwerbung von Kandidaten für Praktika und unsere Programme für Nachwuchstalente bei der J.P. Morgan SE gibt. Ein Ziel unserer Early Career-Programme ist es, Begabte an den Finanzsektor heranzuführen, die gegebenenfalls noch nie mit unserer Branche zu tun hatten, ihnen dabei zu helfen, die Möglichkeit eines Berufslebens in unserem Konzern in Betracht ziehen zu können, und sie beim Erwerb von zukunftsorientierten Fähigkeiten für Leben und Arbeit zu unterstützen, damit sie Erfolg im Job haben. Durch das Ausweiten unserer Rekrutierungskanäle können wir eine größere Zahl von diversen Bewerbern / -innen finden.

Berufserfahrene

Der Konzern entwickelt immer wieder neue Wege für inklusivere Talent-Pipelines aus anderen Bereichen und Branchen mit einem Akzent auf unterschiedlichen Begabungen, Herkünften und Erfahrungen. Der Konzern möchte gerne denjenigen Zugang zu Chancen bieten, die aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen stammen oder die ihre Heimat wegen politischer Unruhen verlassen mussten. In der J.P. Morgan SE senken wir mit unserem ReEntry Program aktiv die Eintrittshürden für Menschen mit nichtlinearem Lebenslauf oder für ehemalige Soldaten/ -innen und Athleten / -innen mit dem Military & Athlete Transition Program.

a. Das ReEntry-Programm bietet Berufserfahrenen, die sich derzeit in einer längeren Karrierepause von mindestens zwei Jahren befinden, die Unterstützung und Ressourcen, die sie für den Neustart ihrer Karriere benötigen mit einem 15-wöchigen Stipendium.

b. Das Military & Athlete Transition Program bietet Wehrdienstabgängern / -innen und Hochleistungssportlern/-innen die Möglichkeit, bei J.P. Morgan SE in einer brandneuen Umgebung zu arbeiten.

Investitionen in die Mitarbeiter/-innen/-entwicklung

Unsere Mitarbeiter / -innen in ihrer beruflichen Entwicklung und dem Karrierewachstum zu unterstützen, ist ein Kernpunkt der Personalstrategie des Konzerns. Der Konzern investiert in die Entwicklung der Mitarbeiter/-innen durch eine Reihe von Schulungs-, Fortbildungs- und Umschulungsprogrammen, Führungskräfteentwicklung und Leistungsbewertungen sowie Feedback.

Training

Der Konzern und die J.P. Morgan SE wollen ihre Mitarbeiter/-innen mit den Fähigkeiten ausbilden, die heute und in Zukunft benötigt werden. In ihren ersten 90 Tagen bereiten wir neue Mitarbeiter/ -innen mit einer Reihe von Schulungen auf ihre Rollen vor. Auch dienstältere Mitarbeiter / -innen erhalten weiter fakultative und obligatorische Schulungen. Firmenweit sind Mitarbeiter/-innen verpflichtet, Schulungen zu Themen wie Kultur und Verhalten, Geldwäschebekämpfung, Privatsphäre und Datenschutz, Cybersicherheit, Antidiskriminierung, Antibelästigung und Korruptionsbekämpfung zu absolvieren. Mitarbeiter / -innen erhalten die Möglichkeit, sich mittels Schulungen zu einer ganzen Reihe von Themen bezüglich Beruf, Wirtschaft, Digitalem und Technik weiterzubilden.

Leadership Development

Das Ziel von Leadership Edge ist die Förderung und Schulung unserer Weltklasse-Manager/ -innen und Entscheidungsträger/-innen, um eine Kultur der Inklusion, des Empowerments und des Wachstums zu befördern, sodass Mitarbeiter/-innen ihr volles Potenzial entfalten und einen Mehrwert für den Konzern inklusive J.P. Morgan SE erbringen können. Das Leadership Edge-Entwicklungsprogramm richtet sich an den acht Fähigkeiten aus, von denen wir glauben, dass eine gute Führungspersönlichkeit sie haben sollte. Zu diesen Fähigkeiten zählen u.a. Teambuilding, Leistungsmotivation, Vorfahrt für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion (DEI) sowie Karriereentwicklung.

Wir haben uns auch 2023 auf unser Talentmanagement und unseren Nachfolgeplanungsprozess konzentriert. Unsere Personalabteilung arbeitet aktiv mit leitenden Führungskräften zusammen, um Schlüsseltalente, die interne Nachfolgeplanung und die Entwicklung unserer aufstrebenden Nachwuchs-Führungskräfte zu besprechen.

Leistungsbewertungen

Der Konzern und somit auch J.P. Morgan SE verwendet einen jährlichen unternehmensweiten Leistungsbeurteilungsprozess, um Mitarbeiter/-innen bei ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu bewerten, sowohl nach Ergebnissen ("Was") als auch nach Verhaltensweisen ("Wie") auf vier konzernweiten Leistungsdimensionen und Erwartungen für ihre Ebene: Geschäftsergebnisse, Auftraggeber / Kunde / Stakeholder, Teamarbeit und Führungsverhalten sowie Risiken, Kontrollen und Verhalten.

Förderung des Engagements und der Zufriedenheit der Mitarbeiter/-innen

Die Schaffung eines erstklassigen Arbeitsumfelds für Mitarbeiter / -innen ist ein wichtiger Bestandteil der Personalstrategie des Konzerns. Dazu gehört, dass wir unsere Mitarbeiter / -innen in die Stärkung der Unternehmenskultur und des Geschäfts des Konzerns aktiv einbeziehen, "Allyship" für unsere unterschiedlichen Mitarbeiter/-innen/-gruppen bieten und auf die Erfahrungen und Ideen der Mitarbeiter / -innen hören und darauf reagieren. Gemäß der lokalen Gesetzgebung haben Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit, ihre Einblicke, Ansichten und ihr Feedback zu geben. Das schließt auch den Aufsichtsrat der J.P. Morgan SE ein, in dem ein Drittel der Mitglieder von der Arbeitnehmer / -innen / -seite besetzt wird. Zudem hat unsere Belegschaft auf Länderebene die Möglichkeit, an Betriebsräten in Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Spanien sowie an Arbeitnehmer / -innen / -foren / Vertretungsgruppen in Großbritannien und Polen teilzunehmen. Zusätzlich zu den Betriebsräten auf Länderebene gibt es einen Betriebsrat für die J.P. Morgan SE über Ländergrenzen hinweg, der Vertretungen aus allen europäischen Niederlassungen der Bank umfasst. Dieser tritt zweimal im Jahr zusammen.

Im Jahr 2023 haben 87 % der J.P. Morgan SE-Mitarbeiter / -innen an unserer jährlichen Mitarbeiter/ -innen/-befragung teilgenommen. Die Ergebnisse werden von der Geschäftsleitung auf potenzielle Programmverbesserungen überprüft. Wir arbeiten an der stetigen Verbesserung unserer internen Methoden, wie wir aussagekräftiges Feeedback von Bewerbern/-innen sowie Mitarbeitern / -innen in Bezug auf das Arbeitsumfeld und die gelebte Unternehmenskultur einholen.

Darüber hinaus fand 2023 unsere achte Employee Appreciation Week statt, in der es eine Reihe besonderer Vorträge, Freiwilligenaktionen sowie sozialer und Wellness-Events gab. Konzernweit fanden über 1.500 lokale Events an Standorten auf der ganzen Welt statt, so auch bei J.P. Morgan SE.

Die Bank unterstützt den Wunsch ihrer Mitarbeiter/-innen, ihre Kommunen zu unterstützen, einen größeren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten und das Engagement des Unternehmens für wohltätige Zwecke auszubauen, indem sie verschiedene Möglichkeiten bereitstellt, etwas zurückzugeben. Sie können ihre Leidenschaft für den guten Zweck im Rahmen von lokalen ehrenamtlichen Tätigkeiten auf Initiative der Mitarbeiter / -innen einsetzen, ihre professionelle Expertise über eine Reihe von auf das jeweilige Wissen abgestimmten Freiwilligenprogrammen einbringen, die gemeinnützigen Organisationen, Kleinunternehmern/-innen und jungen Menschen zugute kommen, oder aber über das Board Service Program des Konzerns an einem gemeinnützigen Rat ("nonprofit board") teilnehmen. Um den Einsatz der Mitarbeiter / -innen für den guten Zweck zu fördern, haben sie ein Anrecht auf bezahlte Freizeit, um an solchen freiwilligen Mitarbeiter/ -innenaktivitäten teilzunehmen - egal ob diese vom Konzern gesponsert sind oder außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.

Unterstützung und Belohnung unserer Mitarbeiter/-innen

JPMorgan Chase und die JPMSE bieten ihren Mitarbeitern / -innen marktgerechte Vergütungs- und Vorteilsprogramme. Die Vergütungsphilosophie des Konzerns enthält die Leitlinien, die vergütungsbezogene Entscheidungen unternehmensweit vorantreiben. Wir sind fest von einem gerechten und gut geregelten Vorgehen in Bezug auf Vergütung überzeugt, das leistungs orientierte Vergütungspraktiken umfasst, um erstklassige Talente anzuziehen, auf unsere Aktionäre ausgerichtet ist, unsere Unternehmenskultur und Geschäftsprinzipien stärkt sowie Risiko-, Kontroll- und Verhaltensaspekte integriert. Wir führen für alle Mitarbeiter / -innen Prozesse zur Überprüfung der Vergütung durch, um die Ausgewogenheit und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Bezahlung zu analysieren.

Wie in den Richtlinien des Konzerns zu Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Antibelästigung beschrieben, verpflichten sich JPMorgan Chase und die J.P. Morgan SE darüber hinaus, in allen Bereichen des Personalmanagements, einschließlich Rekrutierung, Beschäftigung, Entsendung, Versetzung, Beförderung, Vergütung, Sozialleistungen und Schulungen, Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Vergütungsrichtlinien und -praktiken der Bank stehen im Einklang mit dieser Verpflichtung und diskriminieren nicht aufgrund des Geschlechts oder anderer persönlicher Merkmale, geschützt durch geltendes lokales Recht oder den Verhaltenskodex des Konzerns.

Lohngleichheit

Der Konzern setzt sich für eine faire Vergütung unserer Mitarbeiter/-innen ein und führt dazu regelmäßige Überprüfungen der Lohngleichheit durch, die Mitarbeiter/-innen auf allen Ebenen innerhalb des Konzerns umfassen. Im Jahr 2023 erhielten bei JPMorgan Chase - unter Berücksichtigung von Faktoren wie Funktion, Amtszeit, Dienstalter und Standort einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters - diejenigen, die sich selbst als Frauen identifizierten, weltweit insgesamt 99% des Gehalts, das Männern gezahlt wurde.

Lohngleichheitsprüfungen geben uns wichtige Einblicke, aber sie sind nur ein Startpunkt. Wenn wir Mitarbeiter/-innen identifizieren, deren Vergütung geringer als erwartet ist, nehmen wir dies unter die Lupe. Gegebenenfalls ergreifen wir Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken. Wir sind stolz auf die generelle Vielfalt unserer Belegschaft. Gleichzeitig wissen wir jedoch, dass Frauen und Angehörige ethnischer Minderheiten insbesondere auf der oberen Führungsebene unterrepräsentiert sind. Wir ergreifen eine Vielzahl von Maßnahmen, die sich auf die breiter aufgestellte Suche, Rekrutierung, Entwicklung und Förderung der gesamten Bandbreite an verfügbaren Talenten einschließlich Frauen und Angehörigen ethnischer Minderheiten konzentrieren.

Well-being und Work-Life-Balance

Der Konzern, inklusive J.P. Morgan SE, möchte seinen Mitarbeitern / -innen ein zufriedenstellendes und erfüllendes Leben sowohl privat als auch beruflich ermöglichen. Deshalb bietet der Konzern, inklusive J.P. Morgan SE, seinen Mitarbeitern/-innen und deren Familien umfangreiche Gesundheits- und Wellnessangebote und sucht ständig nach neuen Wegen, um das Angebot zu verbessern. Zu den Gesundheits- und Wellnessangeboten, die der Konzern und die J.P. Morgan SE im Jahr 2023 den Mitarbeitern / -innen anbieten konnten, zählten, je nach Standort, die Übernahme von Gesundheitsleistungen, Altersvorsorgeleistungen, Lebens- und Unfallversicherungen, Zugang zu betrieblichen Gesundheits- und Wellnesszentren, Beratung und Unterstützung bei psychischen Problemen, attraktive Urlaubs- und Freizeitprogramme, Kinderbetreuung und -unterstützung, Programme zur Erstattung von Studiengebühren sowie Finanzcoaching.

Unterstützung für Familien

Die Unterstützung von berufstätigen Familien ist ein wichtiges Element, mit dem der Konzern seinen Mitarbeitern/-innen in verschiedenen Lebensphasen unter die Arme greift- etwa bei der Freistellung von der Arbeit für eigene Belange oder um sich um ein Familienmitglied zu kümmern.

J.P. Morgan SE bietet großzügige Regelungen zur Elternzeit (sowohl gemäß gesetzlichen Vorschriften als auch Marktgepflogenheiten) und verbesserte im Jahr 2023 die Möglichkeit, bezahlten Urlaub zu nehmen, damit sich Mitarbeiter / -innen intensiv um persönliche oder familiäre Belange kümmern können. Dieser bezahlte Urlaub beinhaltet eine ausgedehnte Trauerzeit beim Verlust des Ehe- oder Lebenspartners oder eines Kindes (inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im jeweiligen Land) sowie bezahlten Urlaub von mindestens 16 Wochen für Eltern, die ein Kind bekommen oder adoptieren (falls nicht die regionalen Gepflogenheit oder die gesetzlichen Vorschriften weiterreichen).

Zusätzlich bietet J.P. Morgan SE flexible Arbeitsoptionen, um die Eltern und auch andere zu unterstützen, und wir bieten weiteren unbezahlten Urlaub oder andere Unterstützung für arbeitende Eltern.

Das Parents@jpmc Program des Konzerns, das es an den J.P. Morgan SE-Standorten gibt, bietet Erziehungshilfe mit Pädagogen und informiert Menschen mit Kindern über eine Vielzahl von anderen Programmen, die im Konzern angeboten werden. Jungen Eltern möchten wir den Stress nehmen, der bei der Suche und Finanzierung der Kinderbetreuung entsteht, indem wir Zugang zu umfassenden Betreuungsangeboten bieten. Dazu gehören an vielen Standorten Kitas im Betrieb oder in dessen Nähe sowie Notfallbetreuung an vielen größeren Standorten. Für die Eltern von älteren Kindern bietet dieses Programm Tipps und Zugang zu weiteren Programmen - und wir bieten auch Unterstützung für Mitarbeiter / -innen, die sich um ihre bedürftigen Eltern kümmern. Hier gibt es fachlichen Rat zur Altenpflege und Zugang zu Gesundheitsservices, um gut mit Versicherungsfragen und medizinischen Problemen klarzukommen.

3.2. ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

Menschenrechtsrisiken

JPMorgan Chase und die J.P. Morgan SE erkennen an, dass Menschenrechtsthemen eine bedeutsame globale Herausforderung darstellen. Uns ist bewusst, dass unser Geschäft potenziell Auswirkungen auf das Umfeld und die Umwelt, in der wir agieren, hat. Deshalb ist es wichtig, dass wir bei allen geschäftlichen Entscheidungen die Menschenrechte im Blick haben. Wir streben danach, im Umgang mit unseren Mitarbeitern/-innen, Zulieferern und Kunden die Menschrechte zu achten und zu fördern, im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der un Guiding Principles on Business and Human Rights. In den Rechtsräumen, in denen wir tätig sind, wollen wir die anzuwendenden Gesetze beachten.

Weitere Informationen zum Umgang des Konzerns mit Risiken in Zusammenhang mit Menschenrechten und moderner Sklaverei im Geschäftsbetrieb, bei den Geschäftsaktivitäten seiner Kunden und in seiner Lieferkette finden Sie in der Erklärung zu Menschenrechten (Human Rights Statement) und der Erklärung zur Bekämpfung Moderner Sklaverei (Modern Slavery Statement) für das Geschäftsjahr 2022. 8

Der Vorstand der J.P. Morgan SE bestätigt diese Erklärung ebenfalls jährlich, um unseren Einsatz für den Schutz der Menschenrechte zu unterstreichen.

Verantwortung in unserer Lieferkette

JPMorgan Chase erwartet von seinen Zulieferern die höchsten ethischen Standards im Geschäftsgebaren und zu allen Zeiten Gesetzestreue. Der Supplier Code of Conduct (Zulieferer-Verhaltenskodex) des Konzerns, der auch für J.P. Morgan SE gilt, beschreibt die Erwartungen an unsere Zulieferer und definiert Prinzipien, die mit den Regeln und Gesetzen unserer Branche konform gehen. Dies beinhaltet einen Geschäftsbetrieb in Verantwortung für Umwelt und soziale Belange. Im Jahr 2023 wurde der Supplier Code of Conduct des Konzerns aktualisiert, um die Bedeutung ethischen Verhaltens und gesetzestreuen Handelns noch stärker herauszustellen, wozu auch die Verantwortung unserer Zulieferer zählt, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Angestellten das Mindestalter für eine legale Beschäftigung haben. Der Konzern erwartet ferner von seinen Zulieferern, dass rechtliche Unsicherheiten sowie tatsächliche oder vermutete Verletzungen von Gesetzen, Regeln, dem Supplier Code of Conduct oder anderweitigen Regeln, die in einem geschäftlichen Zusammenhang mit dem Konzern stattfinden, unmittelbar berichtet werden.

8 https: / /www.jpmorganchase.com / about / our-business / human-rights

3.3. WIRTSCHAFTLICHE TEILHABE UND CHANCENGERECHTIGKEIT FÖRDERN

Wir bei J.P. Morgan SE möchten als Bank einen Beitrag dazu leisten, die wirtschaftliche Teilhabe aller Menschen zu fördern, und zu einem langfristig gesunden globalen Finanzsystem beitragen. Als Teil eines globalen Finanzinstituts setzen wir unsere Expertise, Wissen und Ressourcen für unser gesellschaftliches Engagement ein. Um die Menschen in unserer Gesellschaft zu unterstützen, konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Triebkräfte der wirtschaftlichen Entwicklung: Förderung von Kompetenzen und Zugang zu Beschäftigung, Unterstützung von Unternehmensgründung und Entrepreneurship sowie die Stärkung der finanziellen Gesundheit.

Fallstudien zu unseren Initiativen

Im letzten Jahr engagierten sich mehrere hundert unserer Mitarbeiter/-innen an Initiativen des Konzerns zur Förderung der wirtschaftlichen Chancengleichheit, unter anderem, um Schüler/ -innen dabei zu unterstützen, sich auf ihre zukünftige Berufslaufbahn vorzubereiten.

Aufbau von Fähigkeiten

Die Schools Challenge und Career Connect sind Initiativen, die junge Menschen mit schwierigen Startbedingungen durch den Erwerb berufsrelevanter Fähigkeiten und Mentoring auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Im Rahmen von Programmen, die im Jahr 2023 abgeschlossen wurden, unterstützten 210 Mitarbeiter/-innen der Bank in Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und Polen mehr als 400 junge Menschen beim Aufbau berufsrelevanter Fähigkeiten für ihre Zukunft.

Die Schools Challenge zielt darauf ab, Sekundarschüler aus sozial benachteiligten Verhältnissen mit Mentoren/-innen der Bank in Kontakt zu bringen, die ihnen helfen, Lösungen zu entwickeln, um ihre Stadt lebenswerter zu machen. Über mehrere Monate hinweg arbeiten die Schülerinnen und Schüler in Teams an realen Herausforderung für die Nachhaltigkeit ihrer Stadt. So lernen sie jeden einzelnen Schritt des Ideenfindungsprozesses kennen, vom Design über die Markenentwicklung bis hin zu einem Businessplan, und können so ihre geschäftlichen und kreativen Fertigkeiten testen. Zum Abschluss des Programms präsentieren sie ihre Ideen einer professionellen Jury, die ihnen Feedback gibt und Siegerteams in verschiedenen Kategorien kürt. 79 % aller Teilnehmenden in Deutschland und Frankreich haben 2023 angegeben, dass ihnen die erlernten Kenntnisse im weiteren Berufsleben nützen würden.

Career Connect in Warschau ist ein einjähriges projektbasiertes Lernprogramm, in dem Teams von jungen Menschen mit Mitarbeitern/-innen der Bank an der Entwicklung eines sozialen Projekts arbeiten. Während des Programms werden die Lernenden ermuntert, über verschiedene Berufs- und Studienwege nachzudenken. Sie lernen auch, wie man einen guten Lebenslauf schreibt und sich im Bewerbungsgespräch verhält. Im Jahr 2023 hatten über 90 Schüler/-innen die Möglichkeit, mit 50 Mentoren von J.P. Morgan SE zusammenzuarbeiten.

In Frankreich engagierten sich mehr als 60 Mitarbeiter/-innen von J.P. Morgan SE, um Schüler/-innen aus sozial benachteiligten Verhältnissen im Rahmen von "Stage de 3eme", einem je einwöchigen Praktikum im Februar und Dezember 2023, am Standort Paris zu unterstützen. In diesen zwei Wochen haben insgesamt 25 teilnehmende Schüler/-innen einen Einblick in die Arbeitswelt bei J.P. Morgan SE bekommen.

Mentoring für Unternehmerinnen

Die Bank arbeitet auch daran, den Erfolg von Unternehmerinnen zu fördern, welche mit strukturellen Barrieren bei der Gründung und Stärkung ihres Unternehmens konfrontiert sind. Im Rahmen der Founders Forward Mentoring-Initiative erhalten Unternehmerinnen über einen Zeitraum von sechs Monaten Mentoring durch engagierte Mitarbeiter/-innen. 2023 wurden 30 Unternehmerinnen in Frankreich und Deutschland von 47 Mentor/-innen der Bank betreut, um ihre Führungskompetenzen zu entwickeln.

In Frankfurt haben wir im Jahr 2023 das Programm "Perfect Pitch" gestartet, um Unternehmerinnen darin zu unterstützen, ihre Präsentationsfähigkeiten zu verbessern. 25 Angestellte der Bank gaben zehn Unternehmerinnen Feedback und Coaching, um in einem freundschaftlichen Wettbewerb an der Art und Weise zu feilen, wie man Geschäftsideen vorstellt. Die drei als Gewinner gekürten Unternehmerinnen erhielten unentgeltliche Beratung durch Mitarbeiter/-innen bei ihren spezifischen geschäftlichen Herausforderungen. Eine Umfrage zum Jahresende, die von neun der zehn Unternehmerinnen beantwortet wurde, ergab, dass 100 % der Meinung waren, das Programm hätte ihre Präsentationsfähigkeiten gesteigert.

Unterstützung notleidender Menschen in Krisenzeiten

Im Jahr 2023 spendeten Mitarbeiter / -innen der Bank über die Katastrophenhilfe des Konzerns, um Hilforganisationen bei ihrer Arbeit für Notleidende zu unterstützen, darunter die Erdbebenopfer in der Türkei, in Syrien und Marokko und Betroffene des Konflikts in Israel und Gaza.

Zusätzlich zu der finanziellen Hilfe, die der Konzern im Jahr 2022 für humanitäre Zwecke in der Ukraine bereitgestellt hat, wurde 50 ukrainischen Geflüchteten am Standort Warschau die Teilnahme an einem Programm ermöglicht, welches eine befristete Anstellung mit Weiterbildung im Rechnungswesen, in der Personalabteilung oder als Sachbearbeiter/-in beinhaltet. Mittlerweise sind 88 % des ersten Jahrgangs permanent bei J.P. Morgan SE angestellt. Eine zweite Gruppe von 42 Teilnehmern/-innen startete im August 2023.

Im Jahr 2023 legte das Microfinance Center in Warschau, mit Unterstützung der JPMorgan Chase Foundation, in Polen ein Förderprogramm auf für ukrainische Unternehmerinnen, die vom Krieg vertrieben wurden. Das Ziel ist es, 200 ukrainischen Frauen zu finanzieller Unabhängigkeit durch Verknüpfung mit Gründungsberatung zu verhelfen und letztendlich Best-Practice-Erkenntnisse mit internationalen Organisationen zu teilen, um deren Hilfe zur Selbsthilfe für Geflüchtete in Europa und anderswo zu verbessern.

Fallstudie: Die JPMorgan Chase Foundation

Die JPMorgan Chase Foundation ist eine US-amerikanische Stiftung, die gemeinnützige Initiativen zur Verbesserung wirtschaftlicher Teilhabe weltweit fördert, unter anderem in Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Polen und Spanien. Diese Spenden kommen zwar nicht direkt aus Mitteln der J.P. Morgan SE, sind jedoch ein wesentlicher Aspekt der gemeinnützigen Tätigkeit unseres Konzerns in den Ländern, in denen die J.P. Morgan SE zuhause ist.

Vorbereitung junger Menschen auf das zukünftige Arbeitsleben

Die Global Career Readiness Initiative ist ein $ 75 Mio. schweres 5-Jahres-Programm, das 2020 aufgelegt wurde, um junge Menschen besser auf die Arbeitswelt von heute und morgen vorzubereiten. Dabei werden Lösungen unterstützt, die nachhaltig die Strukturen und Rahmenbedingungen für die Vorbereitung junger Menschen auf das Arbeitsleben verbessern. Zum Beispiel hat die zweijährige Förderung von Fundación Bertelsmann und Empieza por Educar in Madrid durch die JPMorgan Chase Foundation 6.000 Schülern / -innen ermöglicht, durch Betriebsbesuche und Gespräche mit Arbeitgebern einen Einblick in die Berufswelt zu bekommen. Aufbauend auf den Erfahrungen, hat die JPMorgan Chase Foundation im Jahr 2023 die Förderung von Hilfsorganisationen in Spanien und Deutschland zugesagt, um Programme für insgesamt 38.000 Personen in den nächsten Jahren zu skalieren. Diese Initiativen sollen durch den Ausbau innovativer Lösungen und die Entwicklung wirkungsvoller Ansätze zur Information über gesetzliche Reformen einen umfassenden Systemwandel unterstützen. In Zusammenarbeit mit einem internationalen Netzwerk von Partnern aus Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Indien, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich hat die JPMorgan Chase Foundation auch eine Zusammenarbeit mit Tech for All etabliert, um von den global führenden Organisationen für den Berufseinstieg zu lernen und Best-Practice-Methoden zu adaptieren, um junge Menschen besser für die Zukunft der Arbeit vorzubereiten.

Unterstützung von Unternehmensgründung und Selbständigkeit

JPMorgan Chase ist überzeugt, dass kleine Unternehmen das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Deren Erfolg führt zu starken Gemeinschaften durch die Schaffung neuer Jobs und die Stärkung lokalen wirtschaftlichen Wachstums. In ganz Europa unterstützt und fördert der Konzern die Resilienz unterversorgter kleiner Unternehmen, damit sie ökonomische Durststrecken überstehen. So werden Kapazitäten für Mikrofinanzinstitute und Gründungsberatung aufgebaut, damit unterfinanzierte Unternehmer / -innen nachhaltige Wirtschaftsmethoden implementieren können.

Seit dem Jahr 2018 hat die JPMorgan Chase Foundation das European Microfinance Network (EMN) - eine Gruppe von 83 Mikrofinanzinstituten (MFIS) für unterrepräsentierte Unternehmer/ -innen - dabei unterstützt, Mittel und Methoden zu entwickeln, um die Mitglieder und deren Kunden sowohl regional als auch international zu unterstützen. Nachdem bereits ein spezielles Programm für MFIS in der EMEA- und in der latam-Region gefördert wurde, damit sie ihre Dienstleistungen während der Covid-19-Pandemie anpassen konnten, hat die JPMorgan Chase Foundation im Jahr 2023 ihre Unterstützung für das EMN erneuert. Mit einem Programm, das sich der finanziellen Widerstandsfähigkeit von Kleinunternehmern in der EMEA-Region widmet, schafft das EMN Kapazitäten für MFIS und nichtfinanzielle Dienstleister (Non-financial Service Providers, NFSPS), um seinen Mitgliedern in Schlüsselregionen dabei zu helfen, Geschäftsausgaben zu senken, alltägliche Aktivitäten zu bestreiten und bestehende Schulden zu tilgen.

Eine weitere Organisation, die die JPMorgan Chase Foundation bei der Unterstützung von Kleinunternehmern fördert, ist Adie, eine maßgebliche Mikrofinanz-Organisation in Frankreich. Von 2021 bis 2023 unterstützte Adie mit finanziellen Mittel der JPMorgan Chase Foundation die finanzielle Resilienz von Kleinunternehmern/-innen im Großraum Paris, durch Hilfe bei der Strukturierung von Geschäftsmodellen und bei der Digitalisierung - vor allem nach der Covid-19-Pandemie. Mehr als 600 Kleinunternehmer / -innen profitierten von diesem Programm. Die Foundation unterstützte Adie weiter, mit einem 2021 gestarteten Programm, Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus zu nehmen - sowohl in seinem eigenen Geschäftsbetrieb als auch in seinen Dienstleistungen, um Gründerinnen und Unternehmerinnen besser zu unterstützen. Im Jahr 2023 unterstützte Adie 16 Non-Profit-Organisationen im Großraum Paris darin, Kooperationen aufzubauen und benachteiligte Frauen stärker mit Förderprogrammen für Unternehmerinnen bekannt zu machen.

Unterstützung von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit

JPMorgan Chase unterstützt die Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftliche Chancen für Frauen. Ende 2022 unterstützte die JPMorgan Chase Foundation das Network of European Foundations, um die Allianz für Geschlechtergerechtigkeit in Europa einzuberufen, eine Gruppe von Spendern, die sich für Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte in Europa einsetzen, um den Economic Opportunity Fund zu gründen, ein Programm zur Schaffung von wirtschaftlichen Chancen für benachteiligte Frauen in der EU und im Vereinigten Königreich.

Im Jahr 2023 beschloss die Allianz für Geschlechtergerechtigkeit die Unterstützung von 26 kleinen und mittleren Organisationen an vorderster Front in 16 Ländern (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich), mit insgesamt € 3,47 Mio. für zwei Jahre Förderung. Der Economic Opportunity Fund hat sich 2023 vorgenommen, die wirtschaftliche Teilhabe als eine der wesentlichen Herausforderungen beim Erlangen von Geschlechtergerechtigkeit in Europa zu verbessern. Mit diesem Fonds will die Allianz wirksame Unterstützung leisten und nachhaltige, lokale Lösungen für die Schaffung von wirtschaftlichen Möglichkeiten für benachteiligte Frauen fördern - durch Jobs, Ausbildung, Unternehmertum und finanzielle Chancen.

4. Unternehmensführung

Unsere Corporate Governance hat das Ziel, den verschiedenen Interessen unserer Stakeholder zu dienen, einschließlich unserer Kunden, Beschäftigten, Aktionäre und den Kommunen, in denen wir tätig sind. Der Vorstand ist überzeugt, dass der nachhaltige Erfolg auf der strengen Einhaltung unserer Geschäftsprinzipien beruht, die unser Unternehmen langfristig stärken, schützen und fördern sollen.

4.1. CORPORATE GOVERNANCE UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Corporate Governance der Bank ist auf Rechenschaft, Transparenz und ethisches Verhalten ausgerichtet- und wir evaluieren und erweitern unsere Corporate Governance regelmäßig, damit wir unsere beste Leistung für all unsere Stakeholder erbringen können.

Die Corporate Governance-Struktur der J.P. Morgan SE wird in unserem Geschäftsbericht in den Abschnitten "2.2. Corporate Governance" sowie "4.5. Internal Control System" näher dargestellt. Die Risikosteuerung der J.P. Morgan SE wird ebenfalls im Geschäftsbericht erläutert, siehe hierzu Abschnitt "6.2. Risikosteuerung und -überwachung".

Unternehmensethik

Als Bank möchten wir offen, ehrlich und direkt mit unseren Kunden, Beschäftigten, Zulieferern, Aktionären und anderen Stakeholdern umgehen. Der JPMorgan Chase Code of Conduct ("Verhaltenskodex"), die konzernweiten Geschäftsprinzipien und weitere interne Grundsätze und Arbeitsanweisungen, die für J.P. Morgan SE verbindlich sind, sollen eine Kultur des Respekts fördern, damit sich alle Beschäftigten am Arbeitsplatz sicher fühlen und in der Lage sind, Bedenken über unethisches Verhalten zu äußern.

Code of Conduct

Der Verhaltenskodex von JPMorgan Chase stellt die persönliche Verantwortung jedes unserer Beschäftigten in Bezug auf Integrität, Transparenz und ethisches Verhalten in den Mittelpunkt. Er betont die Vermeidung echter oder scheinbarer Interessenkonflikte, den Schutz vertraulicher Informationen und einen angst- und gewaltfreien Arbeitsplatz. Weitere Informationen zum Code of Conduct befinden sich in diesem Geschäftsbericht im Abschnitt "6.5.5. Operationelles Risiko, Compliance-Risiko".

4.2. GOVERNANCE UND STEUERUNG VON ESG-THEMEN

Klima- und Umweltrisiken sind in den Geschäftszielen und im Risikomanagementrahmen der J.P. Morgan SE integriert. Die Überwachung von Klima- und Umweltrisiken ist Teil des Geschäftsverteilungsplans von Vorstand und Aufsichtsrat. ESG-Ziele sind auch Teil der Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bank erhalten regelmäßig ESG-bezogene Updates zu Zielen und Prioritäten. Updates im Zusammenhang mit Klima- und Umweltthemen sind regelmäßige Tagesordnungspunkte bei den monatlichen Vorstands- und vierteljährlichen Aufsichtsratssitzungen.

Die J.P. Morgan SE hat eine Governance-Struktur für ESG, einschließlich Klima- und Umweltrisiken, implementiert. Dazu gehört auch das J.P. Morgan SE ESG-Forum, das vom Vorstandsvorsitzenden der Bank und dem EMEA Head of ESG gesponsert wird. Das oberste Ziel des JPMSE ESG-Forums ist es, das Bewusstsein zu fördern und einen Dialog über ESG-Themen zu vertiefen, die für die Bank und den Vorstand relevant sind, und die Umsetzung ESG-bezogener regulatorisch getriebener Veränderungen zu überwachen sowie die Ausrichtung strategischer Maßnahmen, die JPMSE-spezifisch sind, an der konzernweiten ESG-/Klimathemen-bezogenen Strategie über alle Geschäftsbereiche hinweg sicherzustellen.

Das JPMSE ESG-Forum trägt zu nachhaltigen Fortschritten unserer ESG-Agenda bei und besteht aus hochrangigen Mitgliedern aller Geschäftsbereiche und wichtigen Stakeholdern der J.P. Morgan SE. Die Co-Vorsitzenden des JPMSE ESG-Forums werden nach eigenem Ermessen je nach Bedarf Themen an den Vorstand der J.P. Morgan SE eskalieren. Zusätzlich überwacht und beaufsichtigt das Regulatory Change Forum der Bank die erforderliche regulatorische Umsetzung, inklusive der Umsetzung der ESG-Vorschriften.

Darüber hinaus hat der Vorstand der Bank im Jahr 2023 beschlossen, ein eigenes Steering Committee einzusetzen, um die Umsetzung des Rahmenwerks zu Klima- und Umweltrisiken - wie in der entsprechenden Leitlinie der EZB dargelegt - zu überwachen.

4.3. DATENSCHUTZ UND CYBERSICHERHEIT

Da digitale Lösungen einen immer größeren Stellenwert in der Wirtschaft einnehmen, nehmen auch Cyberrisiken weiterhin zu. Zudem erwarten alle Stakeholder der Bank, dass ihre Daten sicher und rechtmäßig verarbeitet werden. Datenschutz und Cybersicherheit sind daher weiterhin Top-Prioritäten der J.P. Morgan SE.

Datenschutz

Als weltweit tätiges Finanzinstitut sammelt und verarbeitet der Konzern täglich persönliche und finanzielle Informationen, und der Konzern hat Prozesse etabliert, um diese Daten im Einklang mit den Gesetzen, Regularien und Zuständigkeiten der Länder, in denen er tätig ist, zu verwalten. Der Datenschutzansatz des Konzerns umfasst die stetige Weiterentwicklung unserer Kontrollsysteme, umfassende Richtlinien für alle Phasen des Datenlebenszyklus, den Einsatz geeigneter Technologien sowie qualifizierter Mitarbeiter / -innen.

Die konzernweiten Richtlinien zu persönlichen Daten fußen auf den Grundprinzipien der weltweiten Datenschutzgesetzgebung und betreffen alle Rechtseinheiten des Konzerns, einschließlich der J.P. Morgan SE, sowie Drittparteien, die persönliche Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Die Richtlinien setzen Mindestanforderungen, die sicherstellen, dass persönliche Daten nur für klar definierte Zwecke verarbeitet werden. Sie spezifizieren auch, dass nach dem Prinzip "Privacy by Design" der Datenschutz von Beginn an über den gesamten Datenlebenszyklus einbezogen werden soll.

Ein Zusatz zur Konzernrichtlinie stellt für die EMEA-Region und die J.P. Morgan SE die Umsetzung der Kernprinzipien der EU-Datenschutzgrundverordnung sicher. Besonderheiten einzelner EU-Länder sind ebenfalls im Data Retention Requirements Management-System erfasst.

Datenschutz ist ein Kernbestandteil des globalen Data Risk Management-Programms des Konzerns. Die Steuerung von Datenschutzrisiken ist seinem Three Lines of Defense-Modell eingebettet und wird von spezialisierten Datenschutzteams unterstützt. Die Beschäftigten werden regelmäßig zu Datenschutzthemen durch den Konzern geschult.

Der Konzern verfügt über technische, betriebliche, organisatorische und physische Sicherheitsmaßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von persönlichen Informationen zu schützen. Der Verhaltenskodex und weitere Richtlinien des Konzerns enthalten spezifische Anweisungen zum Schutz vertraulicher Daten der Akteure, mit denen der Konzern in Beziehung steht, darunter Kunden, Mitarbeiter / -innen, Dienstleister, gewerbliche Unternehmen oder staatliche Stellen. Der Konzern verfügt über Prozesse zur Meldung und Eskalation von mutmaßlichen oder tatsächlichen Datenschutzvorfällen, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von persönlichen Informationen kompromittieren könnten. In diesem Fall wird ein Expertenteam zur Lageeinschätzung, Ursachenanalyse und Ergreifung geeigneter Maßnahmen eingeschaltet.

Der Konzern verfügt über Prozesse, um Regulierungsbehörden, Kunden und andere Personen im Einklang mit relevanten Gesetzen und Regularien über meldepflichtige Vorfälle zu informieren.

Cybersicherheit

In Anbetracht der zunehmenden Bedrohung der Cybersicherheit hat der Schutz unserer eigenen IT-Systeme sowie derer von Kunden und Zulieferern eine besonders hohe Wichtigkeit. Jeder Eintritt der Bank in neue Geschäftsbereiche oder die Einführung neuer Technologien erhöht diese Risiken und Herausforderungen weiter. Aus diesem Grund setzt die Bank erhebliche und vielfältige Ressourcen für die Cybersicherheit ein. Unsere Bemühungen zielen darauf ab, böswillige Akteure an der Vernichtung von Daten, am Diebstahl vertraulicher Informationen, an der Störung der Geschäftsabläufe, der Erpressung durch sog. "Ransomware" oder an anderen Schädigungen zu hindern. Der Konzern stellt Kunden weiterhin Ressourcen und Aufklärungsmaterial bereit, um ihnen zu helfen, Betrugsverlusten vorzubeugen, und darauf zu reagieren, wie etwa einen Kundenleitfaden zu Ransomware oder auch ein Toolkit zum Verhalten bei kompromittierten geschäftlichen E-Mails.

Die Konzepte und Maßnahmen zur Cybersicherheit der J.P. Morgan SE werden in diesem Geschäftsbericht im Abschnitt "6.5.5. Operationelles Risiko" eingehend beschrieben.

4.4. BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG

JPMorgan Chase und J.P. Morgan SE verfolgen prinzipiell einen Null Toleranz-Ansatz hinsichtlich Bestechung und Korruption. Die konzernweite Anti-Corruption Policy (die "Policy"), die auch für die Bank gilt, verbietet das Anbieten oder das Übergeben von Wertgegenständen irgendwelcher Art an - oder das Einfordern oder die Annahme von Wertgegenständen irgendwelcher Art von - Personen zu Zwecken der Korruption, wie beispielsweise unangemessene Zahlungen oder Leistungen an Regierungsvertreter oder Privatpersonen zur geschäftlichen Vorteilsnahme.

Weitere Kernelemente unserer Policy beinhalten die Verpflichtung (i) zum Einholen einer Compliance-Überprüfung und -Genehmigung vor jedwedem Anbieten oder Übergeben von Wertgegenständen irgendwelcher Art an Regierungsvertreter (unter Einhaltung gewisser Schwellenwerte bei Geschenken und Bewirtung), (ii) zur genauen Buch-, Protokoll- und Kontoführung von Vorgängen, welche den Konzern, seine Kunden, Zulieferer oder andere Partner betreffen, und (iii) zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht ("Due Diligence") und der Aufsichtspflicht bei Vermittlern/ Agenturen, Joint-Venture-Partnern sowie Körperschaften, über die der Konzern Kontrolle oder Einfluss hat oder haben könnte.

Mitarbeiter / -innen sind aufgefordert, potenzielle Vorgänge im Zusammenhang mit Korruption (auch über die Code Reporting Hotline) zu melden, ohne dass es zu Vergeltungsmaßnahmen gegen jemanden, der im guten Glauben eine solche Meldung macht, kommen darf. Jede Verletzung der Policy kann zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung führen.

Das Anti-Korruptions-Compliance-Programm des Konzerns (das "Programm"), zu dem J.P. Morgan SE gehört, ist so konzipiert, dass es die Vorschriften der Policy implementiert und ebenso das Risiko der Nichteinhaltung dieser Vorschriften identifiziert, managt und begrenzt.

Zu den wichtigsten Bestandteilen des Programms gehört (i) eine Führungsstruktur, die von Anti-Korruptionsexperten mit Einblick in das höhere Management, Training sowie Sensiblisierungsübungen geleitet wird, (ii) das Überwachen und Überprüfen der Einhaltung der Regeln, (iii) regelmäßige Einschätzungen der Korruptionsrisiken und der Kontrolleffektivität sowie (iv) Protokolle für den Umgang mit und das Melden von substanziellen Vorfällen.

Der Konzern ist zusätzlich Mitglied der Wolfsberg Gruppe, einer Vereinigung von Banken, die Rahmenwerke und Leitlinien für den Umgang mit Finanzkriminalitätsrisiken (inklusive Bestechung und Korruption) entwickelt.

JPMorgan Chase hat eine Erklärung zur Einhaltung von Anti-Korruptionsstandards auf seiner Website veröffentlicht 9.

9 https: / /www.jpmorganchase.com / content / dam / jpmc / jpmorgan-chase-and-co / documents / jpmc-commitment-to-anti-corruption-compliance.pdf

4.5. LIEFERANTEN UND ZAHLUNGSPRAKTIKEN

Richtlinie zur Vermeidung verspäteter Zahlungen

Unsere Global Supplier Invoice & Payments Standards ("Standards") regeln die Pflichten der Geschäftsbereiche von JPMorgan Chase sowie von J.P. Morgan SE und von Global Supplier Services, die rasche Übermittlung von Lieferantenrechnungen zur Bearbeitung sicherzustellen (definiert als innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Rechnungseingang). Die Standards regeln die Rollen und Verantwortlichkeiten der Geschäftsbereiche und anderer Stakeholder im Konzern und stellen klar, dass eine rasche Übermittlung wichtig ist, um die pünktliche Bezahlung im Einklang mit dem Standardzahlungsziel sicherzustellen.

Die Supplier Invoicing Guidelines, die auf der Website von JPMorgan Chase veröffentlicht sind und abgerufen werden können 10 , erläutern unsere Standardzahlungsbedingungen und unsere Grundlage für die Berechnung der Fälligkeit von Zahlungen an Lieferanten.

Durchschnittliche Anzahl von Tagen bis zur Bezahlung von Rechnungen

J.P. Morgan SE bewertet weiter intern und zusammen mit externer Beratung den sich entwickelnden Umfang dieser Berichtspflichten, einschließlich der Erwägung von relevanten Definitionen in der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) und den zugehörigen Normen und wird entsprechend der Präzisierung dieser Definitionen relevante Kennzahlen in künftigen Offenlegungen der Bank zusammen mit relevanten Kontextinformationen veröffentlichen.

Standardzahlungsbedingungen:

Alle Lieferantenverträge haben Zahlungsziele von 60 Tagen netto oder weniger. Die für alle Kategorien von Lieferanten gültigen Standardzahlungsbedingungen sind 2% 10 Arbeitstage; netto 60. Das bedeutet, dass J.P. Morgan SE einen Nachlass in Höhe von 2% erhält, wenn die Rechnung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang beglichen wird. Wird die Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen unter Anwendung des Nachlasses beglichen, wird sie innerhalb von 60 Tagen bezahlt.

10 https: / /www.jpmorganchase.com / about / suppliers / guidelines-documents

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