Henglein
NRW GmbH
Abenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
478.047,00 |
518.980,00 |
| I.
Sachanlagen |
478.047,00 |
518.980,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
702.817,59 |
695.213,78 |
| I.
Vorräte |
166.611,41 |
167.293,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
357.516,66 |
405.011,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178.689,52 |
122.909,13 |
| Aktiva |
1.180.864,59 |
1.214.193,78 |
Passiva
|
|
30.4.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
112.847,43 |
112.847,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
127.822,97 |
127.822,97 |
| II.
Verlustvortrag |
14.975,54 |
14.975,54 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
70.915,29 |
92.841,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
997.101,87 |
1.008.504,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
997.101,87 |
1.008.504,45 |
| Summe
Passiva |
1.180.864,59 |
1.214.193,78 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Henglein NRW GmbH mit Sitz in 91183 Abenberg,
Beerbachstraße 19, ist unter HRB 9886 im
Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen im
GmbH-Gesetz zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft im
Geschäftsjahr als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Durch Gesellschafterbeschluss wurde das
Wirtschaftsjahr auf den Zeitraum 1.5. bis 30.4.
geändert. Der Zeitraum 1.1.2023 bis 30.4.2023
bildet somit ein Rumpfwirtschaftsjahr. Die
angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf das
vorhergehende Wirtschaftsjahr, das dem
Kalenderjahr 2022 entspricht. Aufgrund des
unterschiedlich langen Zeitraumes sind die
Vorjahreszahlen daher nur bedingt für
Vergleiche geeignet.
2.
Angaben zur Form des Jahresabschlusses
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften
gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden
angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-
und Finanzlage wurde der nach § 271 Abs. 2 HGB stark
eingeschränkte Kreis der
verbundenden Unternehmen
freiwillig auf alle Unternehmen der
Henglein-Gruppe erweitert.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Ein niedrigerer
beizulegender Wert wurde berücksichtigt.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw.
zum niedrigeren beizulegenden Wert. Erkennbare
Ausfallrisiken wurden berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Alle bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug,
erfolgte eine Abzinsung.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4.
Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
5.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten
der bilanzierten Forderungen:
Forderungen
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer
Restlaufzeit
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
349.874,87
|
349.874,87
|
0,00
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
7.641,79
|
7.641,79
|
0,00
|
Summe 30.04.2023
|
357.516,66
|
357.516,66
|
0,00
|
Summe Vorjahr
|
405.011,60
|
405.011,60
|
0,00
|
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten Forderungen gegen
Gesellschafter von Euro -,-- (Vj. Euro
-,--).
Das Haftkapital mit dem Nennwert von Euro 127.822,97
(Vj. Euro 127.822,97) ist voll eingezahlt.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten
der bilanzierten Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
387.417,79
|
387.417,79
|
0,00
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
548.478,75
|
548.478,75
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
61.205,33
|
61.205,33
|
0,00
|
Summe 30.04.2023
|
997.101,87
|
997.101,87
|
0,00
|
Summe Vorjahr
|
1.008.504,45
|
1.008.504,45
|
0,00
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von
Euro 387.417,79 (Vj. Euro 349.430,41) sind teilweise
durch übliche Eigentumsvorbehalte sowie
verlängerte Eigentumsvorbehalte gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern von Euro 548.478,75 (Vj. Euro 596.001,68).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden
nicht.
6.
Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Aufwandsposten "Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" beinhaltet Zinsaufwendungen aus
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
von Euro 1.065,97 (Vj. Euro 42.555,56).
Erläuterungsbedürftige
außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen sind
nicht zu verzeichnen.
7.
Sonstige Pflichtangaben
Ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
wurde am 25.08.1999 mit der Henglein & Co. Handels- und
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (herrschendes
Unternehmen) abgeschlossen. Der gesamte
Jahresfehlbetrag des Jahres 2023 ist durch das herrschende
Unternehmen auszugleichen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Norbert Henglein (Kaufmann), Abenberg -
Geschäftsführer
Im Jahresdurchschnitt beschäftigt die
Gesellschaft 41 (Vj. 41) Arbeitnehmer.
Abenberg, den 17. April
2024
gez.
Norbert Henglein, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2024
festgestellt.
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