Volksbank Ettlingen eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Reindl seit 17.3.2025 | Prokura |
Christian Henne seit 30.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Matthias Alexander Heck seit 18.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Michael Furmanek seit 14.10.2019 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 0.04% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Ettlingen eGEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Volksbank Ettlingen eGGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Volksbank Ettlingen eG ist eine im Jahr 1875 gegründete eingetragene Genossenschaftsbank mit Sitz in Ettlingen. Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Die Bank hat als zentrale Geschäftsaktivitäten das Privat- und das Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags- und Risikosteuerung das Eigengeschäft. Daneben bieten wir noch die Reisevermittlung und die Immobilienvermittlung an. Beide Geschäftsfelder sind in separate Tochtergesellschaften ausgelagert. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Bank gehört der BVR-Institutssicherung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Die nachfolgenden Informationen entstammen dem Hintergrundmaterial des BVR zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volks- und Raiffeisenbanken vom März 2024 (in Bezug auf die Abschnitte a) und b)). a) Konjunktur in Deutschland Leichter Rückgang der Wirtschaftsleistung Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9°% 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Dämpfende Einflüsse überlagern sich Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Inflationsrate nach Höchststand etwas gesunken Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr. Robuste Arbeitsmarktlage Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Millionen Menschen. b) Finanzmärkte Die Finanzmärkte sehen Zins- und Inflationsgipfel erreicht Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahre 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Die größten westlichen Notenbanken, die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve der USA (Fed), erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als zu Jahresbeginn erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei fast doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 % auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 % auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem zum Jahresende deutlich zulegten. Europa: EZB erhöht Leitzinsen um 200 Basispunkte auf höchstes Zinsniveau ihrer Geschichte Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte ähnlich der Fed an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2°% wieder erreiche. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen zu senken. Indem sie diese Nachfrage entzog, wollte die EZB diese langfristigeren Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Fristen beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert, nachdem sie zuvor noch teilweise reinvestiert worden waren. c) Branchenbezogene Entwicklung Die nachfolgenden Informationen entstammen dem Hintergrundmaterial des BVR zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volks- und Raiffeisenbanken vom März 2023 sowie der Presseerklärung des BVR zum Geschäftsverlauf der Genossenschaftsbanken vom 06.03.2024 Genossenschaftsbanken weiten 2023 ihr Kundenkreditgeschäft in einem dämpfenden wirtschaftlichen Umfeld erneut aus / Kreditwachstum schwächt sich ab In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die 697 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Genossenschaftsbanken ihr Kredit- und Einlagengeschäft mit ihren über 30 Millionen Privat- und Firmenkunden im Geschäftsjahr 2023 teilweise leicht ausweiten. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das bilanzielle Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene Wirtschaftsschwäche dauerte in Deutschland das gesamte Jahr 2023 an. Sie war geprägt durch mehrere kräftige Leitzinsanhebungen und damit als Folge höhere Kreditzinssätze, aber auch durch einen gravierenden Fachkräftemangel und Materialengpässe sowie einen deutlichen Kaufkraftentzug als Ergebnis der nach wie vor hohen Teuerung. Überlagert wurden diese Einflüsse von den hohen Unsicherheiten infolge des eskalierenden Nahostkonflikts zum Jahresende 2023 und dem wirtschaftspolitischen Kurs der Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Dennoch konnten die deutschen Genossenschaftsbanken in diesem dämpfenden Wirtschaftsumfeld ihre Kreditvergabe leicht steigern. So erhöhten sich die bilanziellen Kundenforderungen der Genossenschaftsbanken im Vorjahresvergleich um 20 Milliarden Euro auf 777 Milliarden Euro (+2,6 %). Die Entwicklung der Kundeneinlagen blieb weitgehend stabil. Das gestiegene Zinsniveau eröffnete den Kunden erstmals seit der Negativ- und Nullzinsphase attraktive Anlagemöglichkeiten in klassischen Fest- und Termingeldern oder Sparbriefen. Viele Kunden schichteten ihre während der Coronapandemie gebildeten hohen Sichteinlagenbestände in diese Einlagenformen um. Anderseits belasteten die höheren Lebenshaltungskosten infolge der Inflation die Sparfähigkeit der Kunden. Im Ergebnis betrugen die Kundeneinlagen der Genossenschaftsbanken Ende 2023 860 Milliarden Euro (-0,2 %). Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 1.175 Milliarden Euro konstant. Der Zinsüberschuss der Genossenschaftsbanken stieg im Berichtszeitraum um 15,4 % auf 20,6 Milliarden Euro. Vor allem auf Grund von Umschichtungen von Kundengeldern in höherverzinsliche Einlagen, vervierfachten sich die Zinsaufwendungen auf 7,2 Milliarden Euro. Die Zinserträge wuchsen um 41,5 % auf 27,8 Milliarden Euro. Der Provisionsüberschuss legte unter anderem wegen eines regen Vermittlungsgeschäfts gemeinsam mit den Verbundpartnern um 4,3 % auf 6,5 Milliarden Euro zu. Der allgemeine Verwaltungsaufwand stieg um 5,5 % auf 16,6 Milliarden Euro. Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit (Teilbetriebsergebnis) wuchs um 25,7 % auf 10,5 Milliarden Euro. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stieg um 23,1 % auf 11,6 Milliarden Euro. Das Bewertungsergebnis erreichte minus 698 Millionen Euro. Bei der Risikovorsorge im Wertpapierbereich zeigten sich mit 1,4 Milliarden Euro erste Wertaufholungen, nachdem im Jahr 2022 mit minus 5,7 Milliarden Euro noch sehr hohe Abschreibungen im Depot A infolge der Zinswende das Ergebnis reduzierten. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft spiegelt die gedämpften Konjunkturaussichten, den Zinsanstieg und die Zunahme der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen wider. Die Abschreibungen im Kreditgeschäft der Genossenschaftsbanken summieren sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf minus 1,5 Milliarden Euro. Der Jahresüberschuss vor Steuern stieg deutlich um 6,2 Milliarden Euro auf beachtliche 10,7 Milliarden Euro. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken werden voraussichtlich 4 Milliarden Euro zugeführt. Nach Steuern bleibt damit ein Jahresüberschuss von 3,5 Milliarden Euro. d) Regionale Entwicklung Die nachfolgenden Informationen entstammen dem IHK Karlsruhe Konjunkturbericht zum Jahresbeginn 2024. Finanzdienstleistungen Zum Jahresbeginn 2024 bewerten die regionalen Finanzdienstleister ihre aktuelle Geschäftslage im Branchendurchschnitt ähnlich gut wie im Herbst 2023. Die Versicherungswirtschaft meldet mehrheitlich gestiegene Beitragseinnahmen, vereinzelt kam es hier allerdings auch zu Rückgängen. Die Tendenz im Neugeschäft ist gleichbleibend bis steigend. Die Zahlungen für Schadensfälle sind per Saldo gesunken, die Ertragsentwicklung ist überwiegend zufriedenstellend. Im Kreditgewerbe konnten insgesamt wieder mehr Institute ihr Geschäftsvolumen ausweiten. Auch die Ertragslage hat sich deutlich verbessert. Im Privatkundengeschäft läuft die Kreditnachfrage angesichts der Zinsentwicklung auf Sparflamme. Auch Firmenkunden halten sich per Saldo weiterhin zurück. Die Vergabe von Investitionskrediten ist in den vergangenen Monaten weiter abgerutscht. Wieder angezogen hat hingegen die Vergabe von Betriebsmittelkrediten zur Sicherung der Liquidität bei Zahlungsengpässen. Die Mehrheit der Institute plant die Risikovorsorge zu erhöhen. Branchenübergreifend sind die Erwartungen an die nächsten Monate weiterhin uneinheitlich, tendenziell aber optimistisch. Die Investitionsbereitschaft hat merklich zugenommen. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird das Betriebsergebnis vor Bewertung (nachfolgend: "BE vor Bewertung") festgelegt. Die Kennzahl "BE vor Bewertung" misst die Ertragskraft der Bank und wird wie folgt berechnet: Zinsüberschuss zzgl. Provisionsüberschuss (= Bruttoertrag) abzgl. Verwaltungsaufwand (incl. Abschreibungen) zzgl. Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen = "BE vor Bewertung" Strategisch wird ein Wert von 8,6 Mio. EUR bis zum Jahr 2028 angestrebt. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz oder Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen (incl. Abschreibungen) zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Strategisch wird ein Wert von 71,4 % bis zum Jahr 2028 angestrebt. Das bilanzielle Kreditwachstum definieren wir als Indikator für die Leistungsfähigkeit. Wir streben ein strategisches Wachstum von rd. 3,3 % p.a. an. Auf Grund der Bedeutung des Kreditgeschäftes betrachten wir zukünftig das gesamte bilanzielle Kreditwachstum. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote, die sich ermittelt als Quotient der Eigenmittel zu den Eigenmittelanforderungen. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind, bestehen nicht. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Erhöhung der Bilanzsumme um 0,6 % ist maßgeblich auf den Anstieg der Verbindlichkeiten ggü. Kunden zurückzuführen. Die Wertpapieranlagen wurden zugunsten der Forderungen an Kreditinstitute reduziert. Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute steht in direktem Zusammenhang mit dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als "korrespondierende" Position. Der Rückgang bei den Außerbilanziellen Geschäften ist neben der Reduzierung der Zinsswapgeschäfte im Rahmen der Zinsbuchsteuerung sowie dem Rückgang der Eventualverbindlichkeiten maßgeblich durch die Verringerung der Anderen Verpflichtungen (Unwiderrufliche Kreditzusagen) begründet.
Die Planung sah ein Wachstum im Kundenkreditgeschäft in Höhe von 4,0 % vor, tatsächlich ergab sich ein Rückgang in Höhe von -1,1%. Das prognostizierte Wachstum von 4,0 % konnte insbesondere infolge der rückläufigen Nachfrage nach Wohnbaufinanzierungen als auch nach gewerblichen Immobilienfinanzierungen im Zusammenhang mit dem Anstieg des Zinsniveaus, der Baupreisentwicklung sowie der Inflation nicht erreicht werden. Im Durchschnitt der baden-württemberigischen Kreditgenossenschaften ergab sich ein Wachstum von 2,7 %. Die betreuten Kundenkredite bei Verbundpartnern belaufen sich zum Jahresende 2023 auf 135,9 Mio. EUR.
Der Rückgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist auf die Rückführung von Refinanzierungsmittel bei der DZ Bank AG zurückzuführen. Die Entwicklung der Kundeneinlagen war maßgeblich geprägt durch unsere "Sommerfestgeld-Aktion" und das "Herbstfestgeld", dies machte sich insbesondere durch Zugänge bei den anderen Einlagen bemerkbar. Somit konnten die Rückgänge bei den Spareinlagen, die teilweise in die anderen Einlagen umgeschichtet wurden, überkompensiert werden. Das Wachstum ist dadurch bedingt mit 2,3 % höher als ursprünglich mit 1,3% geplant. Das Wachstum liegt mit 1,1 %-Punkten über dem durchschnittlichen Wachstum der baden-württembergischen Kreditgenossenschaften (+1,2 %). Die betreuten Kundenanlagen bei Verbundpartnern stiegen um rd. 69,6 Mio. EUR (+12,2 %) auf 640,3 Mio. EUR.
Mit der Entwicklung des Dienstleistungsgeschäfts sind wir im Berichtsjahr noch zufrieden. Hierbei ist gerade mit Blick auf die gesamte Entwicklung zu berücksichtigen, dass das wirtschaftliche Umfeld durch die Inflation und den Ukrainekrieg nach wie vor stark beeinflusst war, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Sparfähigkeit unserer Kunden. Zudem ist an dieser Stelle auch festzuhalten, dass wir diese Entwicklung teilweise auch bewusst so gesteuert haben. Gerade im 2. und 3. Quartal haben wir den vertrieblichen Fokus auf die "Rückgewinnung" von Kundeneinlagen und das "Einsammeln" von frischem Geld gelegt. Auch haben die Kunden aufgrund der Zinssituation vermehrt wieder Bankeinlagen nachgefragt. Dies hatte insbesondere negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Vermittlungserträge. Die Erträge aus den Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäften konnten aufgrund der weiter anhaltenden Nachfrage nach Investmentprodukten weiter gesteigert werden. Die Steigerung der Erträge aus dem Zahlungsverkehr resultiert weiterhin aus der Wirkung unserer "HausbankWelt". Die insgesamt hinter unseren Erwartungen gebliebenen Provisionserträge konnten durch die leicht reduzierten Provisionsaufwendungen nicht kompensiert werden, so dass wir die prognostizierten Ergebnisse aus dem Dienstleistungsgeschäft nicht erreichten. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Der Zinsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr und gegenüber unserer Planung deutlich gestiegen. Die ursprüngliche Planung sah einen um rd. 10,4 % niedrigeren Zinsüberschuss als im Vorjahr vor. Diese positive Entwicklung ist im Berichtsjahr auf mehrere Gründe zurückzuführen. Insgesamt konnte der Zinsertrag deutlich gesteigert werden und liegt auch über unserer ursprünglichen Planung. Auch wenn sich das im Berichtsjahr erzielte Neugeschäftsvolumen deutlich unter dem Planwert befindet, konnten wir dennoch von dem inflationsbedingt stark gestiegenen Zinsniveau profitieren. Dies hat sich neben einem leicht höheren Ertrag aus dem Kundenkreditgeschäft auch in einem Mehrertrag aus dem deutlichen Wachstum des Eigengeschäfts (insbesondere höhere und "risikolose" Verzinsung von Kontoguthaben auf dem DZ-Bank Konto als "korrespondierende" Position zu den gestiegenen Kundeneinlagen) widergespiegelt. Darüber hinaus konnten wir zinsbedingt von deutlich positiven Ausgleichszahlungen unserer Zinssicherungsgeschäfte profitieren, die einen maßgeblichen Anteil an dem gesteigerten Zinsertrag haben. Der Zinsaufwand liegt im Berichtsjahr deutlich über dem Zinsaufwand des Vorjahres. Auch wenn wir unsere Kundeneinlagen deutlicher als geplant gesteigert haben, ist der Zinsaufwand insgesamt durch unser "träges" Konditionsanpassungsverhalten und die verzögerte Weitergabe einer positiven Verzinsung, niedriger als ursprünglich geplant. Der Provisionsüberschuss konnte gegenüber dem Vorjahr leicht gesteigert werden. Diese Entwicklung ist hauptsächlich durch eine Steigerung der Provisionserträge beeinflusst. Die ursprüngliche Planung sah einen Provisionsüberschuss in Höhe von 7,3 Mio. EUR vor. Die maßgeblichen Gründe für diese Entwicklung haben wir bereits bei der Entwicklung des Dienstleistungsgeschäfts dargelegt. Die Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Gegenüber unseren ursprünglichen Planungen sind sie geringer. Bei den Personalkosten konnten positive Effekte durch die Nutzung von natürlichen Fluktuationen im Rahmen unserer langjährigen strategischen Planung (omnikanale Ausrichtung der Bank) genutzt werden. Der Personalaufwand für das Jahr 2023 war mit rd. 10.000 TEUR geplant. Die Entwicklung bei den anderen Verwaltungsaufwendungen zeigt sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, ist allerdings gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von 6.412 TEUR geringer. Dies ist insbesondere auf folgenden Grund zurückzuführen. Die ursprünglich für das Jahr 2023 vorgesehene Instandhaltungskosten in Höhe von 350 TEUR für die Renovierung einer ehemaligen Zweigstelle, sind nicht zum Tragen gekommen. Die Abschreibungen zeigen sich gegenüber dem Vorjahr reduziert und liegen im Rahmen des Planwertes. Der Saldo der sonstigen Erträge und Aufwendungen zeigt sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Dieser wird maßgeblich positiv beeinflusst durch lfd. Erträge aus der Vermietung und Verpachtung. Für das Berichtsjahr ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch den Verkauf einer ehemaligen Zweigstelle ein "sonstiger" Ertrag in Höhe von rd. 328 TEUR enthalten ist. Die Steigerung unseres Betriebsergebnisses vor Bewertung von TEUR 4.723 auf TEUR 9.395 ist somit maßgeblich durch einen deutlich gestiegenen Zinsüberschuss sowie einen leicht gestiegenen Provisionsüberschuss bei gleichzeitig leicht erhöhten Verwaltungsaufwendungen gekennzeichnet. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 64,2 % (Vorjahr: 78,1 %) und damit deutlich unter dem Planwert für 2023 von 84 %. Die Entwicklung, insbesondere bezogen auf das Betriebsergebnis vor Bewertung sowie die CIR, kann uns gegenüber der Ursprungsplanung deutlich zufrieden stellen. Das Bewertungsergebnis stellt sich negativ dar. Dies ist insbesondere auf einen deutlich erhöhten Risikovorsorgebedarf im Kundenkreditgeschäft zurückzuführen. Bei den Wertpapieranlagen ergaben sich Wertzuschreibungen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit erlaubt eine Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken. Der Jahresüberschuss erlaubt neben einer satzungsgemäßen Dotierung der Rücklagen eine zusätzliche Einstellung in die Ergebnisrücklagen sowie die Ausschüttung einer Dividende. b) Finanzlage Kapitalstruktur Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (einschließlich verbriefter Verbindlichkeiten) belaufen sich zum Jahresende 2023 auf 801,3 Mio. EUR und liegen mit 2,3 % (17,8 Mio. EUR) über dem Vorjahreswert. Aufgrund der im Berichtsjahr inflationsbedingt stark gestiegenen Zinsen, haben sich die Einlagenzinsen mittlerweile von ihrem historischen Tiefstand erholt. Dies zeigt sich auch an der durchschnittlichen Verzinsung des Bestandes der Kundeneinlagen, der mit 0,49% verzinst ist. Nachdem wir noch bis Mitte des Jahres 2023 erhöhte Einlagenrückgänge zu verzeichnen hatten, konnten bis zum Jahresende wieder entsprechende Zugänge verzeichnet werden. Insgesamt entwickelten sich die Einlagen positiver als geplant. Bei der Geldanlage standen nach wie vor die Sicherheit und Verfügbarkeit im Vordergrund. Vor dem Hintergrund der weiterhin unklaren wirtschaftlichen Entwicklung bevorzugen unsere Kunden weiterhin liquide Anlageformen. Diese Tendenz drückt sich zum einen im Anteil der täglich fälligen Einlagen an der Bilanzsumme in Höhe von 61,0 % aus. In Summe sind die täglich fälligen Einlagen um 16,4 % (111,8 Mio. EUR) auf ein Volumen von 569,1 Mio. EUR gesunken. Im Weiteren ist im Berichtsjahr eine deutliche Umschichtung aus den täglich fälligen Einlagen in Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist festzustellen. Diese haben sich um 574,9% (144,6 Mio. EUR) auf ein Volumen von 169,7 Mio. EUR erhöht. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf unsere "Sommerfestgeld-Aktion" bzw. auf unser "Herbstfestgeld" mit einer entsprechenden attraktiven Verzinsung zurückzuführen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um 13,3 Mio. EUR bzw. 27,4 % auf 35,3 Mio. EUR (Vorjahr: 48,6 Mio. EUR). Der Anteil ist mit rd. 3,8 % an der Bilanzsumme im Rahmen der Refinanzierungsstruktur für unser Haus, im Verhältnis zum Anteil der Kundeneinlagen, von untergeordneter Bedeutung. Mit dieser Zusammensetzung weichen wir auch vom Durchschnitt der Baden-Württembergischen Kreditgenossenschaften ab, die einen rd. dreimal so hohen Anteil an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zeigen. Investitionen Im Jahr 2023 wurde in unserer Hauptstelle in die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sowie einer Wärmepumpe investiert. Mittels dieser Investitionen werden wir auch einen Teil unseres Strombedarfs nachhaltig erzeugen und somit unsere "Klimabilanz" verbessern. Entsprechende Anzahlungen wurden bereits geleistet. Weiterhin haben wir in die Umsetzung des Projekts "Mobiles Arbeiten" investiert. Im Rahmen der zur Vermietung ausgebauten Gewerbeeinheiten in unserem Vermietungsobjekt "Wilhelmshof", wurden im Berichtsjahr die letzten Zahlungen an die Handwerker geleistet. Auch wurde die im Jahr 2021 zu wohnwirtschaftlichen Vermietungszwecken erworbene Immobilie in der Mühlenstraße weiter saniert. Zusätzlich wurde im Rahmen unseres Masterprojekts "VRevolution" in weitere strategische Projekte investiert. Diese beinhalten im Wesentlichen die Weiterentwicklung des Vertriebs, die Überarbeitung unserer Kontenlandschaft inkl. Einführung eines nachhaltigen Girokontos sowie die Einführung der neuen digitalen Kommunikations- und Zusammenarbeitsplattform "M365", die uns von unserem genossenschaftlichen Rechenzentrum Atruvia zur Verfügung gestellt wird. Auch wurde in die weitere Digitalisierung der Bank investiert. Diese Investitionen dienen der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Volksbank Ettlingen eG. Darüber hinaus wurden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in IT getätigt. Liquidität Die Zahlungsbereitschaft unserer Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets gegeben. Der Verpflichtung zur Unterhaltung von Mindestreserveguthaben sind wir stets nachgekommen. Die Geschäfts- und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das kleinteilige Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 114 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die LCR bei 187,3 %. Zur Stabilisierung der LCR-Quote besteht noch eine Kreditfazilität bei der DZ-Bank AG in Höhe von 5 Mio. EUR. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva sowie ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben bei der DZ Bank AG zurückgreifen. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. c) Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von einem überdurchschnittlichen Anteil von Geschäftsguthaben der Mitglieder. Durch die im Jahresabschluss vorgesehene Zuführung zu den Rücklagen und durch die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken wird das Eigenkapital gestärkt. Die Geschäftsguthaben zeigen sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr reduziert. Im Verbandsvergleich zeigt sich das bilanzielle Eigenkapital unterdurchschnittlich. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,16 % (Vorjahr: 0,07 %). Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,8 % (im Vorjahr: 17,4%) den vorgeschriebenen Mindestwert von 12,7 % gemäß CRR und Kapitalerhaltungspuffer. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Steigerung der Gesamtkapitalquote im Berichtsjahr ist darauf zurückzuführen, dass sich die Risikogewichtete Aktiva, entgegen unseren Planungen, reduziert hat (maßgeblich durch das reduzierte Kundenkreditvolumen beeinflusst). Zum Bilanzstichtag verfügt die Volksbank Ettlingen eG über eine solide Kapitalbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist weiterhin eine solide Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung und die Erreichung unserer Geschäftsziele vorhanden. Die Kundenforderungen stellen mit einem Anteil von rd. 67 % unsere größte Vermögensposition dar. Auf Basis nachfolgender Strukturkennzahlen zum 31.12.2023 sehen wir eine ausgewogene Streuung unserer Ausleihungen. Von den Kundenforderungen entfällt ein Anteil in Höhe von 36,3 % auf Firmenkunden und ein Anteil von 63,7 % auf Privatkunden. Der Blankoanteil beträgt 26,4 %. Die Kundenforderungen sind mit einem Anteil von 99,37% mit einem VR-Rating geratet. Insgesamt besteht derzeit eine ausgewogene Branchenstreuung. Die Forderungen an unsere Kunden haben wir zum Jahresende 2023 wieder entsprechend den handelsrechtlichen Vorgaben bewertet. Die für erkennbare bzw. latente Risiken in angemessener Höhe gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen und Vorsorgereserven nach § 340f HGB wurden von den entsprechenden Aktivposten abgesetzt. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt der gesamte Anteil (100 %) auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5). Überschüssige Liquidität sowie durch Fälligkeiten oder Verkäufe frei gewordene Mittel im Wertpapierportfolio wurden, aufgrund der attraktiven Verzinsung sowie der sehr eingeschränkten Kreditnachfrage, zu einem maßgeblichen Teil auf dem lfd. DZ-Bank Konto sowie in Termineinlagen "geparkt". Bei den Anlagen wurde auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. Die im Bestand befindlichen Wertpapiere wurden überwiegend dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im Wertpapierbestand sind zu 84,25 % festverzinsliche und zu 15,75 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) enthalten. Die Emittenten sind nicht überwiegend inländisch. Von den Wertpapieranlagen sind 98,34 % der Emittenten mit einem Rating im Investment Grade geratet. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich am Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Die im Vorjahr unter dem Aktivposten 6 noch beinhalteten Anteile an Investmentfonds in Höhe von TEUR 3.995,6 wurden im Berichtsjahr veräußert. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung unseres Hauses im Vergleich zur ursprünglichen Planung als zufriedenstellend. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden und hier insbesondere das Kreditgeschäft, die Erwartungen aus der Eckwertplanung nicht erfüllt hat. Geplant war ein Wachstum in Höhe von 4,0 %, tatsächlich ergab sich ein Rückgang von -1,1 %. Beim Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Planung (Wachstum in Höhe von 1,3 %), mit einer Steigerung in Höhe von 2,3 %, übererfüllt. Die Bank konnte insgesamt von den geänderten Marktbedingungen (stark gestiegenes Zinsniveau), gerade im Hinblick auf den Zinsüberschuss, deutlich profitieren. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten wurden. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich, entgegen unserer Erwartung, spürbar positiv entwickelt. Dies ist maßgeblich von einem deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Zinsüberschuss gekennzeichnet. Der Provisionsüberschuss und die Verwaltungsaufwendungen haben sich leicht erhöht. Das Bewertungsergebnis stellt sich negativ dar. Dies ist im Berichtsjahr insbesondere auf einen deutlich erhöhten Risikovorsorgebedarf im Kundenkreditgeschäft zurückzuführen. Insgesamt hat sich die Ertragslage gegenüber dem Vorjahr spürbar positiv entwickelt. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Unternehmenshandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist im Wesentlichen ausgerichtet auf das Kundengeschäft sowie das Eigenanlagegeschäft. Ergänzend werden die beiden Tochtergesellschaften berücksichtigt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren, steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern vielmehr eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten Risikocontrolling und Marktservice Aktiv berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen GuV- bzw. Bilanz- orientierten Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und die sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist auf Grundlage der verwendeten Verfahren gegeben. Die Mindestanforderungen an das Kapital sind auch unter Berücksichtigung des adversen Szenarios eingehalten. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive war auf der Grundlage der verwendeten Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials gegeben und stellte sich zum Berichtsstichtag wie folgt dar.
Im Hinblick auf die Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption zum 1. Januar 2023 sind die dargestellten Werte zum 31. Dezember 2023 nicht mit denen des Vorjahrs vergleichbar. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. Das bankintern festgelegte Mindestniveau der LCR beträgt 110 %. Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 187,3 %. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 126,6 %. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 4 Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschaffen wir uns einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Wir unterscheiden folgende Risikoarten in der ökonomischen Risikotragfähigkeitsermittlung, deren Limithöhe sowie Risikoauslastung in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind.
Im Hinblick auf die Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzeption zum 1. Januar 2023 sind die dargestellten Risikomessungen zum 31. Dezember 2023 nicht mit denen des Vorjahrs vergleichbar. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Das Kreditrisiko stufen wir als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Kreditrisiko Kundengeschäft Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolio ebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikorisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe (gemäß MaRisk und interne Kreditvergaberichtlinien) risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln mindestens vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Credit-Value-at-Risk (CVaR) für die nächsten 12 Monate in Höhe von 4,7 Mio. Euro. Das entspricht einer Limitauslastung von 66,98 %. Kreditrisiko Eigengeschäfte Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank mindestens vierteljährlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Für das Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 11,8 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 71,28 %. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel und Strukturlimite informiert. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf grundsätzlich gute Bonitäten. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Marktrisiko Zins Aufgrund von Inkongruenzen zwischen den Zinsbindungen und Zinsanpassungsmodalitäten bei den aktiven und passiven Bilanzpositionen haben wir die Marktrisiken Zinsen insgesamt als wesentliche Risikoart eingestuft. Die Betrachtung schließt Kursänderungsrisiken bei den Schuldverschreibungen und verzinslichen Wertpapieren ein. Für die Beurteilung der Marktrisiken Zinsen wird das Barwertkonzept eingesetzt. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt und parametrisiert. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir mindestens vierteljährlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Ferner ist die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 zu berücksichtigen. Per 31.12.2023 war die Bildung einer Drohverlustrückstellung nicht erforderlich. Der mit dem Marktrisikomodell zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 31,8 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 73,67 %. Sonstige Marktrisiken Das Aktien- und Fremdwährungsrisiko haben wir als nicht wesentliche Risikoklasse eingestuft. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts aber als betriebswirtschaftlich niedriges Risiko. Zur Begrenzung von Zahlungsunfähigkeitsrisiken sind Strukturlimite insbesondere für Einlagen und dauerhaft zur Verfügung gestellte Kreditzusagen implementiert. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als aufsichtsrechtlich wesentlich aber betriebswirtschaftlich gering ein. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden regelmäßig identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare, die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken mindestens vierteljährlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit Hilfe von dem Tool Awado opRisk berechnet. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf 2,0 Mio. Euro (Limitauslastung 80,07 %). Immobilienrisiko Strategisch definieren wir zwei wesentliche Gruppen von Objekten mit unterschiedlichen Investitionsabsichten: Objekte mit bankgeschäftlichem Hintergrund und Renditeobjekte. Objekte mit bankgeschäftlichem Hintergrund dienen der strategischen Ausrichtung der Bank. Dazu gehören insbesondere Gebäude, in denen wir langfristig mit einer Geschäftsstelle vertreten sein wollen. Investitionen in Renditeobjekte bzw. Vermietungsobjekte erfolgen unter dem Aspekt der betriebswirtschaftlich sinnvollen Generierung von Zusatzerträgen (insbesondere im Rahmen einer entsprechenden Asset Allocation in zinsunabhängige Ertragsquellen als Ergänzung zu den weiteren Eigenanlagen) oder der Einsparung von Kosten sowie des Substanzerhalts. Anhand der Risikoinventur stufen wir das Immobilienrisiko als aufsichtsrechtlich wesentlich aber betriebswirtschaftlich gering ein. Da der Neubau bzw. Erwerb von Objekten mit bankgeschäftlichem Hintergrund derzeit von geringer Bedeutung sind, liegt der Schwerpunkt der Betrachtung im Risikocontrolling bei den Renditeobjekten. Die Risiken liegen insbesondere in der vermögensmäßigen Bewertung und im Ertrag der Objekte (Bewertungs- und Ertragsrisiko inklusive Baukostenrisiko). Daneben sind Liquiditätsrisiken zu betrachten. Bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten der unter Renditegesichtspunkten neu erworbenen bzw. neu zu errichtenden Immobilien, wird von der Bank zunächst bei Projektbeginn sichergestellt sein, dass diese marktgerecht sind und die Ertragswerte der Immobilien im Rahmen aktueller Marktwertermittlungen liegen. Für die Zukunft können bei erheblichen Marktveränderungen Wertkorrekturen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Als Basis für die Parameter "Veränderung der Immobilienwerte" werden sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien entsprechend verfügbare Zeitreihen herangezogen. Diese Indizes bestehen seit vielen Jahren und umfassen damit auch negative Ereignisse wie z. B. die Finanzmarktkrise 2008/2009 und die Eurokrise 2011. Sie sind öffentlich zugänglich und liegen für verschiedene Immobilienkategorien vor. Der damit zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 5,0 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 83,90 %. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen Beteiligungsrisiken, dem Reputationsrisiko, Geschäfts- und strategisches Risiko (inkl. Vertriebsrisiko), Produktivitätsrisiko und Sachwertrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen; aktuell stufen wir sie als unwesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) unter den von uns definierten Risikoszenarien bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 73,67 % ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzial beträgt 54,69 %. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Nach unseren Planungen gehen wir davon aus, dass die Liquiditätstragfähigkeit auch für 2024 gegeben ist. Insgesamt haben sich die Risiken im Vergleich zum Vorjahr erhöht, was auf die Auswirkungen des wirtschaftlichen Umfeldes zurückzuführen ist. Der Jahresverlauf 2023 war von Unsicherheiten auf Grund von deutlich erhöhten Kreditrisiken im Kundengeschäft gekennzeichnet, was zu einem höheren Einzelbewertungsergebnis geführt hat. Für das Jahr 2024 prognostizieren wir wegen der bestehenden anhaltenden Unsicherheiten am Zins- und Kapitalmarkt sowie des geopolitischen Umfelds und der anhaltenden Inflation eine weitere Erhöhung der bankspezifischen Risiken, die im Wesentlichen aus Zins- und Kreditrisiken resultieren. Die Auswirkungen sind in der Gesamtbankplanung entsprechend berücksichtigt. Entsprechend planen wir, das Eigenkapital durch Thesaurierung aus dem laufenden Ergebnis weiter zu stärken. Bei einer gegenüber dem Planszenario deutlich ungünstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die wir im risikoartenübergreifenden, adversen Szenario simulieren, ergeben sich durch eine Senkung der Sicherungswerte und eine Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten deutlich höhere Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft. Die Bewertungsaufwendungen für die Eigenanlagen steigen durch die Simulation mit steigenden Creditspreads. Durch die Annahme von fallenden Zinsen ergeben sich positive Effekte, die sich jedoch durch Margeneinengung sowie Einlagenrückgang neutralisieren. Chancen für die geschäftliche Entwicklung und die Ertragslage bestehen bei einer gegenüber unseren Erwartungen günstigeren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In diesem Umfeld würden die in unserer Planung berücksichtigten Bewertungsaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft sowie der Eigenanlagen nicht in der prognostizierten Höhe erforderlich werden. Zudem könnte ein Wirtschaftswachstum über den unserer Prognose zugrundeliegenden Annahmen zu einer höheren Kreditnachfrage und Wachstum im Kredit- und Dienstleistungsgeschäft mit positiven Auswirkungen auf den Zins- und Provisionsüberschuss führen. D. Prognosebericht Die Prognosen, die sich auf die künftige Entwicklung der Volksbank Ettlingen eG beziehen, stellen unsere Einschätzung der wahrscheinlichen künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit verbunden sind bzw. sich durch die Veränderung der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse, gegebenenfalls deutlich, von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Eine verlässliche Prognose ist aufgrund der weiterhin schwelenden Staatsschuldenkrise im EURO-Raum, der Nachwirkungen bzw. Verarbeitung der Auswirkungen aus der Corona-Pandemie, der derzeit weiterhin nicht abschließbaren Beurteilung der weiteren Auswirkungen aus dem Russland-Ukraine-Konflikt sowie die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und der damit einhergehenden weiterhin eingetrübten konjunkturellen Aussichten besonders schwierig. Zusätzlich belastend wirken die allgemeinen Auswirkungen durch gestiegene Energiepreise und gestiegenen Finanzierungskosten. Die Volatilität an den Rentenmärkten bleibt hoch, da die Marktteilnehmer ihre Zinssenkungserwartungen kontinuierlich an die Inflations- und Konjunkturentwicklung sowie die Rhetorik der Notenbankvertreter anpassen. Hinsichtlich unserer Prognose gehen wir von folgenden übergeordneten Planungsannahmen aus: Die wenn auch nach wie vor abgeschwächten aber im Zeitverlauf wieder zunehmend positiven konjunkturellen Rahmenbedingungen im Geschäftsgebiet der Volksbank Ettlingen eG bleiben unverändert gut. Aufgrund der Tatsache, dass die wirtschaftliche Lage in Baden-Württemberg und insbesondere im Geschäftsgebiet nach wie vor positiv ist, wird angenommen, dass im Geschäftsgebiet ein höheres Wachstumspotenzial besteht als im bundesweiten Schnitt. Strategisch wird weiterhin eine Wachstumsstrategie forciert. Im Kundenkreditgeschäft sollen hierzu die Chancen im Zusammenhang zur Erfüllung der Anforderungen an die Nachhaltigkeit, insbesondere zur Klimaneutralität genutzt werden. Im Geschäft mit Firmenkunden ergeben sich Chancen durch die Begleitung unserer gewerblichen Kunden bei der Transformation zu einem nachhaltigen Geschäftsbetrieb in Form von Investitionskrediten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen. Bei den Privatkunden steht nach wie vor die private Baufinanzierung im Vordergrund. Potentiale ergeben sich im Bereich der Sanierung und Modernisierung in Bezug auf die Energieeffizienz. Durch den weiteren Zinsanstieg im Jahr 2023 in Verbindung mit einem trägeren Zinsanpassungsverhalten bei den variabel verzinslichen Kundeneinlagen haben sich die Passivmargen nochmals ausgeweitet. Entsprechende Nachholeffekte werden im Zeitablauf wieder zu einer Einengung der Margen führen. Die angenommenen Nachholeffekte ergeben sich aus der weiteren Intensivierung des Wettbewerbs aufgrund der Liquiditätsverknappung am Geld- und Kapitalmarkt, wodurch sich insbesondere Geschäftsbanken über Kundeneinlagen "günstiger" refinanzieren können. Weiterhin wird eine Zunahme der Zinssensibilität der Bestandskunden erwartet. Die verstärkte Marktbearbeitung des Geschäftsgebietes soll die Erreichung des Zielwachstums garantieren. Unsere Prognose basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Für das Jahr 2024 wird ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft von 3,3 % und bei den Kundeneinlagen von 3,0 % geplant. Die Wachstumsannahmen im Kundenkreditgeschäft orientieren sich dabei auch an dem "real-case" des BVR und decken sich mit dem prognostizierten Wachstumspotenzial für unser Geschäftsgebiet. Die Wachstumsannahmen der Kundeneinlagen stützen sich auf die im Rahmen der Wertpapierjahresplanung durchgeführten Analysen und Hochrechnung zur Geldvermögensbildung im Geschäftsgebiet und der für das Jahr 2024 verstärkt geplanten Termingeld-Aktionen. Das Eigengeschäft reduziert sich mit Ausnahme der Wertpapiere, die eine Anrechnungsfähigkeit im Rahmen der LCR aufweisen, kontinuierlich zugunsten des Wachstums im Kundenkreditgeschäft. Es ist keine Aufnahme von zusätzlichen Refinanzierungen vorgesehen. Auf Basis der oben dargestellten Planung der Geschäftsstruktur und unter der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus wird der Zinsüberschuss ermittelt. Der Zinsüberschuss für das Jahr 2024 wird um rd. 16,2 % niedriger als im Vorjahr prognostiziert. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Zunahme der Zinsaufwendungen aufgrund der kürzeren Duration der Passivseite zu verzeichnen ist. Der Aufwand nimmt durch das geplante Einlagenwachstum in Verbindung mit einem nicht so trägen Zinsanpassungsverhalten wie in der Vergangenheit und den damit verbundenen höheren Zinsaufwendungen in den Folgejahren weiter zu. In den Zinserträgen ist ebenfalls ein Anstieg durch das Neukreditgeschäft zu verzeichnen. Daneben sehen wir einen steigenden Provisionsüberschuss auf rd. 7,3 Mio. EUR vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Zuwachs ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass bei den Kontoentgelten eine Anpassung der Kontoführungsgebühren nach Ablauf der Preisgarantie bzw. die flächendeckende Einführung einer Bereitstellungsprovision für Kontokorrentkreditlinien bei unseren Firmen- und Gewerbekunden eingeplant wurde. Ein weiterer Teil soll durch eine zusätzliche Steigerung bei den Provisionen aus der Vermittlung von Verbund- und Wertpapierprodukten realisiert werden. Die Planung des Personalaufwands ist aus dem Stellenbesetzungsplan abgeleitet. Dieser stellt die Funktionsfähigkeit der Volksbank Ettlingen eG zukunftsgerichtet sicher. Ein regelmäßiger Soll /Ist Abgleich mit Überprüfung der zugrundeliegenden Annahmen wird vorgenommen. Altersbedingte Fluktuationen werden genutzt. Der Personalaufwand 2024 wird mit rd. TEUR 10.174 geplant und liegt damit um 7,1 % höher als die Personalaufwendungen für das Berichtsjahr. Die Höhe der Sachaufwendungen wird im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets mit TEUR 6.230 um rd. 4,3 % höher liegen als der Sachaufwand im Berichtsjahr. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Ausweis der Verwaltungsaufwendungen für das Jahr 2024 ein höherer Ansatz der Kosten aufgrund der dreijährig stattfindenden Hauptkartenausstattung, Kosten aus den geplanten Dachsanierungen einer Filiale ("WEG-Umlage" im 2-jährigen Turnus), sowie zusätzliche Schulungskosten für die anstehende Umstellung auf die M365-Umgebung ("New-Work") enthalten sind. Aus der Kapitalplanung für die Jahre bis 2028 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei können die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie die internen und externen Anforderungen eingehalten werden. Für den bedeutsamsten Leistungsindikator Betriebsergebnis vor Bewertung prognostizieren wir eine spürbar sinkende Entwicklung im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023. Bei dieser Entwicklung müssen allerdings auch, die unter dem Abschnitt 4 a) zu der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 gemachten Ausführungen, insbesondere auch in Bezug auf die "Sonderfaktoren" und die Gründe der deutlichen Steigerung des Zinsergebnisses gegenüber der Ursprungsplanung, berücksichtigt werden. Für die Cost-Income-Ratio erwarten wir im Jahr 2024 einen Wert von 79,3 %. Die für das Jahr 2024 geplante Gesamtkapitalquote wird mit 17,2 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 sinken. Dies ist auf die geplante Ausweitung im Kundenkreditgeschäft zurückzuführen.
Ettlingen, 7. Mai 2024 Volksbank Ettlingen eG Der Vorstand Matthias Heck Thomas Reinig 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank Ettlingen eG, EttlingenGenossenschaftsregisternummer 360001 beim Amtsgericht MannheimAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Volksbank Ettlingen eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zinsanteilig, aufgelöst. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgte über ein Expected-Credit-Loss-Modell, bei dem ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien ermittelt wird. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Zur Bewertung der Wertpapiere wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die im Umlaufvermögen gehaltenen festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die im Anlagevermögen gehaltenen Wertpapiere wurden nur bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Sicherungsgeberpositionen aus in den Schuldverschreibungen eingebetteten Credit Default Swaps werden gemäß IDW RS HFA 22 mit den Schuldverschreibungen ebenfalls zusammen als einheitlicher Vermögensgegenstand ausgewiesen, da eine Bewertung mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Wert und fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs bestehen ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Derivative Finanzinstrumente Bestehende Zinsderivate dienen als Sicherungsinstrument der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv Steuerung). Sie sind von einer imparitätischen Einzelbewertung ausgenommen. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert, der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträgen, erhöht und um den Risikokostenbarwert im Kundenkreditgeschäft sowie Eigengeschäft und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Bei den zurechenbaren Gebühren- und Provisionserträgen werden im Wesentlichen Kontoführungsgebühren, Postenentgelte und Kartenentgelte, sofern die jeweilige Karte Bestandteil des Kontomodells ist, angesetzt. Gemäß einer internen Erhebung bzw. Schätzung wird der Anteil der Verwaltungskosten für die Bestandsführung der zinsbezogenen Geschäfte an den gesamten Verwaltungsaufwendungen ermittelt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bezogen auf den Planwert (inkl. Kostensteigerungen) für das Jahr 2024 ergibt sich eine Berücksichtigung von 32,1 % der gesamten Verwaltungsaufwendungen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln zu Anschaffungskosten bewertet. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen. Soweit eine voraussichtliche dauernde Wertminderung vorlag, erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung. Bei Mietereinbauten wurde als Nutzungsdauer die Vertragslaufzeit angesetzt, soweit diese kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktive latente Steuern Aktive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in den Positionen Forderungen an Kunden, Wertpapiere und Rückstellungen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden eine Rentendynamik in Höhe von 2,50 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,78 %) auf Basis des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatzes festgelegt, dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 38. Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, wurden mit den Altersvorsorgeverpflichtungen in Höhe von TEUR 39 verrechnet. Eine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen wurde nicht vorgenommen, da aus dem Deckungsvermögen keine Erträge erzielt wurden. Die Bank hat ein Lebensarbeitszeitmodell für die Mitarbeiter in Form eines versicherungsgebundenen Zeitwertkontos eingeführt. Die Einbringungen in das Wertguthaben werden in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt. Entnahmen aus dem Wertguthaben werden durch Rückkäufe der Rückdeckungsversicherung finanziert. Das verpfändete Vermögen wird dabei als Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB qualifiziert und mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet. Die Anschaffungskosten, der beizulegende Wert sowie der Erfüllungsbetrag zum 31. Dezember 2023 belaufen sich auf TEUR 265. Die unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrages. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Diese Rückstellungen wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,76 % (im Vorjahr 1,44°%) abgezinst. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung angesetzt. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten und andere unter dem Bilanzstrich ausgewiesene Verpflichtungen wurden mit dem Nennbetrag abzüglich Deckungsguthaben und Risikovorsorgen angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlangen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 89.186.971 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 5.173.074 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 36.900.478 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen bei den Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 285 Nr. 18 HGB). Der Buchwert der betreffenden Wertpapiere beträgt EUR 118.515.883, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR 112.349.222. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind und Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen nicht erkennbar sind. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Mit den unter Buchstaben a) und b) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Die Gesellschaften d) bis f) halten Anteile an c). Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 7.988.358 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 876.710 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.593.676 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 35.274.114 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Die Treuhandverbindlichkeiten bestehen gegenüber Kreditinstituten. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 24.486 (Vorjahr EUR 28.256) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt und ggf. vom jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Die Verpflichtungen wurden darüber hinaus in die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung einbezogen (siehe auch Abschnitt B.), der jeweils entsprechend daraus resultierende Betrag als Rückstellung ausgewiesen und von den oben genannten Bilanzposten abgesetzt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 7.131.629 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst. (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). (Angaben in TEUR):
Der Zeitwert der Zinsswaps des Nichthandelsbestands wurde anhand der aktuellen Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode ermittelt. Hierbei wurden die Zahlungsströme (Cashflows) mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert, Stückzinsen wurden nicht berücksichtigt. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen, insbesondere für die Vermittlung von Wertpapieren, Bausparverträgen und Versicherungen, nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,4 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 84.299 (Vorjahr EUR 91.741) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 438.025 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 10.200 enthalten. Die periodenfremden Erträge resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf eines Gebäudes. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. An Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Gesamtbezüge in Höhe von EUR 134.888,00 gewährt. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 338.061,00. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 4.808.225. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 739.558 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 5.500.351. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 37.708, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen als Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 1.904.000. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 8 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr um EUR 507.217 vermindert. Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt EUR 100. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Matthias Heck (Sprecher), Geschäftsleiter, Markt Thomas Reinig, Geschäftsleiter, Produktion und Steuerung Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Alexander Schreiber (Vorsitzender), Geschäftsführer der AFS Verwaltungs GmbH Waldemar Kunz (stv. Vorsitzender) bis 27.06.2023, Steuerberater Dipl. rer. pol. Martina Betz Weber, Geschäftsführerin der Transport Betz GmbH & Co. Speditions KG Carl Matthias Bardusch, Geschäftsführer der Bardusch Service GmbH Bernhard Rudolf Fang, Selbständiger Immobilienmakler und Hausverwalter Dipl. Wirt. Ing. Torsten Haux, Geschäftsführer der Haux Life Support GmbH Dipl. Ing. (FH) Philipp Rappold (stv. Vorsitzender seit 30.06.2023), Selbständiger öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Nadine Rummel ab 27.06.2023, Geschäftsführerin Autohaus Rummel e.K. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.485.215,80 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 510,57 sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 310.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 1.175.726,37) - wie folgt zu verwenden:
Ettlingen, 7. Mai 2024 Volksbank Ettlingen eG Der Vorstand Matthias Heck Thomas Reinig Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Ettlingen eG, Ettlingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Ettlingen eG, Ettlingen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen: 2. Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) gemäß IDW RS BFA 3 n. F.: Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1.a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 623,3 Mio. EUR. Dies entspricht 66,8 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 17,0 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 13,8 Mio. EUR. Innerhalb des Postens nehmen die gewerblichen Kredite eine bedeutende Rolle ein. Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen insbesondere im gewerblichen Kreditgeschäft für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1.b) Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe Gesamtzusage und der ungesicherten Kreditteile, die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen bzw. von den wirtschaftlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres stark betroffenen Branchen sowie aufgetretene Leistungsstörungen berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir neben den zuvor genannten Kriterien insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die bonitätsmäßig bereits schwächer eingestuft waren. zu 1.c) Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen sowie den Verfahren der Risikofrüherkennung enthalten. zu 2.a) Mit den Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren auf der Aktivseite (insgesamt 867,8 Mio. EUR bzw. 93,0 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden auf der Passivseite (insgesamt 836,6 Mio. EUR bzw. 89,6 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz sowie die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate mit einem Nominalwert von 114,5 Mio. EUR zu den Finanzinstrumenten des Zinsbuchs der Bank. Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Drohverlustrückstellung zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Die Zinsentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 hat die Barwerte wesentlich beeinflusst. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Sowohl dem Ansatz und der Folgebewertung dieser Rückstellung einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohen Ausmaß Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter mit entsprechenden Ermessensspielräumen zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher war dieser Sachverhalt für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und war aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. zu 2.b) Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträgen, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen und plausibilisiert. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. Im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes haben wir beurteilt, ob die Ausführungen mit dem geprüften Jahresabschluss und den Erkenntnissen aus der Prüfung im Einklang stehen. zu 2.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen unter den Abschnitten Vermögenslage, Adressenausfallrisiko und Marktpreisrisiken. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - Sonstige separate Bestätigungsleistungen im genossenschaftlichen Finanzverbund. - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG. - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Moccia.
Stuttgart, 6. Juni 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Michael Moccia, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages sowie nach den im Jahresabschluss ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Herr Carl-Matthias Bardusch, Herr Bernhard Rudolf Fang und Herr Torsten Haux aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Bernhard Rudolf Fang kann wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wieder gewählt werden. Die Wiederwahl von Herrn Carl-Matthias Bardusch und Herrn Torsten Haux ist zulässig und wird vom Aufsichtsrat vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Ettlingen, 6. Juni 2024 Alexander Schreiber, Vorsitzender des Aufsichtsrates Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Ettlingen eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Ettlingen eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Ettlingen eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 26.385. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 116,1. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 4.881. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 2.302 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank Ettlingen eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 25.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.485.215,80 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 510,57 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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