HAN Verwaltungs GmbHLiquidiert

32051 Herford, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 5839
Vorher
HAN-Bürogeräte Verwaltungs GmbH
Eingetragen
6.7.1993
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der mit Wirkung vom 01. Januar 1973 gegründeten Kommanditgesellschaft HAN-Bürogeräte GmbH & Co. KG und die Übernahme der Geschäftsführung für diese Gesellschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Niehaus
seit 5.11.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Hans-Benno Niehaus
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hans-Benno Niehaus
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HAN-Bürogeräte Verwaltungs GmbH

Herford

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 25.584,92 25.584,92
Summe Anlagevermögen 25.584,92 25.584,92
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.545,78 6.482,77
Summe Umlaufvermögen 7.545,78 6.482,77
33.130,70 32.067,69

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag 5.205,89 5.516,64
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 884,30 - 310,75
Summe Eigenkapital 31.654,78 30.770,48
B. Rückstellungen 1.475,92 1.297,21
33.130,70 32.067,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1. Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der HAN Bürogeräte GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bzw. mit dem abgezinsten Barwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 720,32 (Vorjahr € 819,44).

Anteilsbesitz

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB wurde gem. § 286 Abs. 3 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Ralf Niehaus, Bielefeld.

Das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1. S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat am 20. Juli 2011 den Jahresabschluss 2010 festgestellt.

 

Herford, 21. Juli 2011

Geschäftsführer

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