Mechanic Anlagenbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Toren Productie B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEC Turmbau GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell des Unternehmens Die WEC Turmbau GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz TUMA genannt, war ein exklusiver Zuliefererbetrieb für die ENERCON GmbH. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. ENERCON ist auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme tätig und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie. Gesellschafter ist die Toren Productie B.V. mit Sitz in Amsterdam (NL). Die Kerntätigkeit der Gesellschaft bestand bis Ende 2020 in der Fertigung von Segmenten für Betonfertigteiltürme für ENERCON. b) Forschung und Entwicklung Als ruhendes Unternehmen betreibt die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke. 2. Wirtschaftsbericht a) Marktentwicklung Im ersten Quartal 2020 hat sich das Corona-Virus Covid-19 weltweit verbreitet und fordert die Gesundheitssysteme der Länder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus haben einen gravierenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die mittel- und langfristigen Gesamtauswirkungen sind noch nicht endgültig absehbar und sind in die Darstellungen zur Marktentwicklung und zum Geschäftsverlauf nach dem aktuell verfügbaren Kenntnisstand eingeflossen. Der globale Konjunkturverlauf 2020 war von der Corona-Pandemie geprägt. Nach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,8 % im Jahr 2019 verzeichnete die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2020 einen Rückgang von 3,1 %. Die BIP-Daten des International Monetary Fund zeigen, dass die Rezession sowohl die Industrie- als auch die Schwellenländer wirtschaftlich stark getroffen hat. Für die Industrieländer sank für 2020 das BIP um 4,5 % (Vorjahr: +1,7 %). Durch eine frühzeitige Eindämmung des Virus ist es China als einzige große Volkswirtschaft gelungen, ein Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Um der Rezession zu begegnen, verabschiedeten zahlreiche Staaten massive Konjunkturpakete. Für die EU wurde ein Konjunkturpaket i. H. v. 1,7 Billionen Euro auf den Weg gebracht. Der US-Kongress wiederum hat im Frühjahr 2021 Konjunkturpakete im Umfang von 2,7 Billionen Dollar verabschiedet. Zudem wurden weltweit Leitzinssenkungen und Anleihekaufprogramme beschlossen. Im Zuge der Pandemiebekämpfung sowie der Abmilderung der Folgewirkungen stieg die globale Verschuldung auf ein Rekordhoch von 277 Billionen US-Dollar. Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit sehr starkdurch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Nachdem die Klimadiskussion im Jahr 2019 global einen breiten Raum in der öffentlichen Wahrnehmung eingenommen hatte, war 2020 insbesondere durch die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft gekennzeichnet. Angesichts der menschlichen Schicksale, der Überlastung vieler Gesundheitssysteme, des Zusammenbruchs globaler Wertschöpfungsketten und teils wochenla ger Produktionsausfälle schien der Klimaschutz kurzfristig in den Hintergrund der politischen Aufmerksamkeit zu rücken. Insbesondere in der Europäischen Union folgte jedoch schnell ein eindeutiges Bekenntnis zu den Zielen des "Europäischen Grünen Deals". Die langfristigen Prognosen sprechen eindeutig für die Erneuerbaren. Von den global installierten Erzeugungskapazitäten beläuft sich der Anteil der mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerke auf 57 %. Erwartet wird bis 2050 ein steigender Energiebedarf und ein starkes Wachstum der Erneuerbaren auf 2/3 der gesamten Erzeugungskapazitäten. Europa wird bis dahin eine Vorreiterrolle zugeschrieben, bei der 92 % des Energiebedarfs aus Erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Weltweit sind starke Überkapazitäten im Anlagenbau zu verzeichnen. Der harte Wettbewerb mit niedrigen Verkaufspreisen wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen und voraussichtlich zu einer weiteren Konsolidierung auf Seiten der Windenergieanlagenhersteller führen. Nach Angaben des GWEC sind mit Stand 2018 von den einstmals über 100 Herstellern lediglich 37 weltweit übrig geblieben. 2020 wurden 730 ENERCON-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.185 MW in Betrieb genommen. 116 Anlagen gingen im Ersatz für fast 200 abgebaute Altanlagen ans Netz. Bezogen auf die neu installierte Leistung, erreichte die Repowering-Quote 28 %. Auf dem hart umkämpften deutschen Onshore-Markt lag ENERCONs Marktanteil 2020 gemessen an der installierten Leistung mit 38,6 % knapp auf dem zweiten Rang, installierte jedoch die meisten Anlagen. Der angestrebte Anteil von mehr als 35 % Anteil am Heimatmarkt wurde damit übertroffen. In Europa sank der ENERCON-Marktanteil an den Onshore-Installationen auf 15,9 % (Vorjahr: 17,5 %) Insgesamt belief sich der Exportanteil auf rund 75 % der Ausbringungsmenge. ENERCON nimmt die Veränderungen als Herausforderung und als Chance für die künftige Entwicklung wahr und unterzieht sich selber derzeit einem selbst verordneten, umfangreichen Restrukturierungsprogramm. Dies drückt sich zum Beispiel in der Entwicklung einer neuen Generation von Windenergieanlagen aus. Dazu überprüft die Gesellschaft in allen Bereichen ihre Prozesse auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz. b) Geschäftsverlauf und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesellschaft befindet sich in enger Abstimmung mit ENERCON. Da die Produkte der Gesellschaftkaum noch nachgefragt wurden und eine Umstellung der Produktion nicht möglich war, ist der Produktionsprozess per Ende Juni 2020 ausgelaufen. Der Jahresabschluss wurde wie im Vorjahr unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. In Abstimmung mit den Sozialpartnern und der Gesellschaft wurden im Vorfeld Auffanglösungen für die Beschäftigten erarbeitet. Im Rahmen des mit den Vertretern der Arbeitnehmer erstellten Sozialplanes hatten die Mitarbeiter die Möglichkeit, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Die Kosten der Transfergesellschaft haben sowohl die Gesellschaft als auch die Bundesagentur für Arbeit getragen. Durch diese Wechsel sowie der betriebsbedingten Kündigung der übrigen Mitarbeiter hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Verlauf des Jahres 2020 auf Null reduziert. Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft hat sich 2020 als stabil dargestellt. Das Rohergebnis ist infolge der Einstellung der Geschäftstätigkeit Ende Juni 2020 etwa im erwartbaren Bereich gesunken. Das Ergebnis vor Steuern konnte nicht wie erhofft mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen werden. Ursache hierfür war, dass der erzielte Rohertrag nicht ausreichte, um alle Aufwendungen des Jahres 2020 zu decken. Die Eigenkapitalquote konnte fast verdreifacht werden aufgrund des starken Sinkens der Bilanzsumme um fast 76 %. Ursache war hierbei vor allem die Durchführung des Sozialplans sowie der komplette Verkauf des Sachanlagevermögens, woraus per Saldo ein geringer Buchgewinn realisiert werden konnte. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Mehrjahresüberblick anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:
3. Prognose-, Chancen und Risikobericht Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert. Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die WEC Tower Production Management GmbH mit dem Sitz in Emden (Amtsgericht Aurich HRB 203056) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14. Juni 2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der WEC Turmbau GmbH verschmolzen worden. Die Verschmelzung birgt keine neuen Chancen und Risiken, da die WEC Tower Production Mangement GmbH ebenfalls eine Gesellschaft mit eingestellter Geschäftstätigkeit ist und, neben der Geschäftsleitung, keine Mitarbeiter in 2021 beschäftigt wurden. Die Gesellschaft rechnet für das Jahr 2021 mit einem ausgeglichenen Ergebnis sowie einem leichten Steigen der Eigenkapitalquote infolge einer weiter sinkenden Bilanzsumme. Die Gesellschaft wird in nächster Zukunft als ruhendes Unternehmen geführt. Sollten sich neue Geschäftschancen ergeben, wird die Gesellschaft ihren Betrieb wieder aufnehmen. Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der WEC Turmbau GmbH mit Sitz in Magdeburg, Amtsgericht Stendal, Handelsregisternummer HRB 112218, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da die Geschäftstätigkeit Ende Juni 2020 eingestellt wurde. Dabei wurden die allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für gewährte Investitionszuschüsse um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" und die Gewinn- und Verlustrechnung um das "operative Ergebnis", das "Finanzergebnis" und um das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Die Gesellschaft ist partiell in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten hieraus sind in den Forderungen gegen die bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten. Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit Ende Juni 2020 eingestellt. Aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt die Bilanzierung der Vermögenswerte nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Bei der Bilanzierung der Passiva sind die mit der Einstellung der Unternehmenstätigkeit einhergehenden Aufwendungen bei den Rückstellungen bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten berücksichtigt worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Für die gewerblichen Schutzrechte und die Software wurden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von zwei bis fünf Jahren angesetzt. In die Bewertung der aktivierten Eigenleistungen für Sachanlagen wurden die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens und Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde bis zu seiner Veräußerung um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung erfolgte über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientierte sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht überschritten, wurden vollständig im Zugangsjahr abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wurde ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, wurden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt. Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde für erhaltene Zuschüsse gebildet und wurde über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagevermögens aufgelöst. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Sie enthalten alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen, die der Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen - auch wenn diese rechtlich noch nicht entstanden sind. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Nach Einstellung der Geschäftstätigkeit wurde das gesamte Anlagevermögen veräußert. Die Veräußerung erfolgte im Wesentlichen zu Buchwerten. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 157,2 (Vorjahr: T€ 5.916,8) enthalten. 3. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:
Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von T€ 100,1 (Vorjahr: T€ 96,2) enthalten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland generiert. V. Sonstige Angaben1. Nachtragsbericht Die WEC Tower Production Management GmbH mit dem Sitz in Emden (Amtsgericht Aurich HRB 203056) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschaftersammlungen vom selben Tag mit der WEC Turmbau GmbH verschmolzen worden. 2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2020 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 74 Mitarbeiter (Vorjahr: 144 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich eine in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: eine Person). 3. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft waren bzw. sind: Herr Norbert Hölscher, Aurich (bis zum 30. März 2020) Herr Volker Burkandt, Westerstede (ab dem 1. März 2020) Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 4. Angaben zum Konzern Die Toren Productie B.V., Amsterdam (NL), stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, welcher am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich ist. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 2.311,6 auf neue Rechnung vorzutragen.
Magdeburg, 31. Januar 2022 Volker Burkandt, Geschäftsführer Anlagenspiegel
ErgebnisverwendungsbeschlussIn der Gesellschafterversammlung vom 24. Februar 2022 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Bei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss nebst Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WEC Turmbau GmbH, Magdeburg PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der WEC Turmbau GmbH, Magdeburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEC Turmbau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in den Abschnitten "I. Allgemeine Angaben" und "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs und Abschnitt "2. Wirtschaftsbericht", Unterabschnitt "b) Geschäftsverlauf und Vermögens, Finanz- und Ertragslage" des Lageberichts, welche die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Ende Juni 2020 und die darauf basierende Bilanzierung unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Abwicklung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Abwicklung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen- beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Abwicklung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Abwicklung der Geschäftstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leer, 21. Februar 2022 BDO
DPI AG
Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer Bodo F. L. Brouwer, Wirtschaftsprüfer |
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