WIMA Handel & Service GmbHLiquidiert
45130 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wanli Zhong seit 4.10.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WIMA Handel & Service GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN (§ 284 Abs.1 HGB) I.1. Die Firma WIMA Handel & Service GmbH, 45130 Essen, Brigittastr.31 entstand durch notarielle Urkunde des Notars Ulrich Sander, Essen vom 16.11.2006. I.2. Die Handelsregistereintragung erfolgte beim Amtsgericht Essen unter HRB 19603. I.3. Sitz der Gesellschaft ist 45130 Essen. I.4. Der Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Werkzeugen aller Art und die Erbringung von Serviceleistungen in diesem Zusammenhang. I.5. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EURO und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt. I.6. Gesellschafter ist seit dem 16.11.2006 Herr Wanli Zhong, geb.17.08.1973, 45130 Essen, Brigittastr.31. I.7. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Wanli Zhong, geb.17.08.1973, 45130 Essen, Brigittastr.31 I.8. Prokuristen sind nicht bestellt. I.9. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn Gesellschafter anwesend oder vertreten sind, die mindestens die Hälfte aller vorhandenen Stimmen in sich vereinen. Je 100 EUR eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Alle Gesellschafterbeschlüsse sind mit einfacher Mehrheit zu fassen, soweit nicht nach Gesetz oder Satzung ausdrücklich etwas anderes gilt. I.10. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. I.11. Gemäß den Kriterien des § 267 Abs.1 HGB liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HBG finden Anwendung. I.12. Das Unternehmen wird beim Finanzamt Essen-Süd (St.-Nr. 112/5783/0434) steuerlich geführt. I.13. Das Unternehmen besitzt kein Grundvermögen. II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs.1 HGB) II.1. Neben den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264f. HGB zu beachten. II.2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches beachtet. II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. II.4. In den Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübungen eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten. II.5. Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt; sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, Dauermietverhältnissen, begonnenen Investitions-vorhaben, künftige Großreparaturen, Umweltschutzmaßnahmen bestehen nicht. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: II.6. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs.2 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Rechnungsjahr 2010 linear vorgenommen. Steuerliche Sonderabschreibungen gemäß § 254 HGB (§7g EStG) wurden in 2010 nicht vorgenommen. Den Abschreibungen der beweglichen Wirtschaftsgüter liegen Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren zugrunde. Nach Entfall der Vereinfachungsregel des Abschnittes 44 Abs. 2 EStR wurde die Abschreibung jeweils monatsgenau (pro rata temporis) berechnet. II.7. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 150,00 EUR netto wurden nach§ 6 Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-kosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben wird. II.8. Unfertige Erzeugnisse bzw. unfertige Leistungen waren zum Bilanzstichtag nicht zu berücksichtigen. II.9. Waren- und Materialbestände und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert i.S. § 253 Abs.3 HGB angesetzt. Erkennbare Risiken im Vorratsvermögen wurden nach kaufmännisch sorgfältiger Würdigung angemessen berücksichtigt. II.10.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet.Für zweifelhafte Forderungen werden soweit notwendig Einzelwertberichtigungen gebildet. Im Wirtschaftsjahr waren jedoch keine Einzelwertberichtigungen notwendig. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. II.11. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte Geldleistungen, die Aufwand für spätere Rechnungsperioden darstellen. II.12. Steuerrückstellungen werden in Höhe der sich ergebenden Nachzahlungen für Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Die Steuerrückstellungen entsprechen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den zu er-wartenden Ausgaben. Für das Geschäftsjahr 2010 waren keine Rückstellungen zu bilden. II.13. Pensionsrückstellungen werden entsprechend den versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwert bewertet. Insbesondere sind die aktualisierten biometrischen Rechnungsgrößen in die Bewertung einzubeziehen. Auch im Rechnungsjahr 2010 waren keine Pensionszusagen an Mitarbeiter erteilt. Es waren damit keine Pensionsrückstellungen zu bilden. II.14. Sonstige Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken. Im Rechnungsjahr 2010 wurden Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten und den Beitrag zur Berufsgenossenschaft berücksichtigt. II.15. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit der jeweiligen Restvaluta zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Bei der Darlehensauszahlung abgesetzte Disagiobeträge werden in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und zeitanteilig aufgelöst. Im Rechnungsjahr 2010 waren weiterhin keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu berücksichtigen. II.16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. II.17. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden Rechnungsperiode gezahlt wurden. II.18. Gesellschafter-Darlehen werden nicht verzinst. II.19. Der Jahresabschluß vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. III. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS III.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB). Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss in Höhe von 14.208,21 EUR wird zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 26.881,12 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
III.2. Eine Gewinnausschüttung für das Rechnungsjahr 2010 wurde nicht beschlossen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt. |
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