Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Ruhland seit 24.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Udo Böttcher seit 3.5.2006 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Böttcher AGJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023BÖTTCHER AG, ZÖLLNITZI. GRUNDLAGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Versandhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Bürobedarf, Büromöbeln, Elektronik und Lagerausstattung, wobei die strategische Ausrichtung konsequent auf den Bereich E-Commerce erfolgt. II. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG IM JAHR 2023 Bereits zum Ende des Jahres 2022 hatten sich die globalen Wachstumsaussichten weiter eingetrübt und auch das Jahr 2023 war durch eine Vielzahl von Unsicherheiten geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauerte an und die gegen Russland verhängten Sanktionen sorgten immer noch für eine Knappheit von Gütern und eine weiterhin starke Inflation, die nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) lediglich von 8,7 % im Jahr 2022 auf 6,8 % im Berichtsjahr zurückging. China als Motor der Weltwirtschaft konnte lediglich ein geringfügigeres Wachstum seiner Wirtschaft von 3,0 % im Jahr 2022 auf 5,2 % im Berichtsjahr vorweisen. Für die nächsten Jahre wird jedoch bereits wieder eine Abkühlung der Konjunktur erwartet. Insgesamt kühlte sich das globale Wachstum nach Angabe des IWF um weitere 0,2 %-Punkte auf nur noch 3,3 % ab. Europa In den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) litt die Wirtschaft weiter. Nachdem die Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 noch um 3,5 % gestiegen war, betrug das BIP-Wachstum im Berichtsjahr lediglich noch 0,4 %. Nach wie vor bestanden allerdings deutliche Unterschiede unter den einzelnen Staaten. Spitzenreiter waren die Kleinstaaten Malta mit 5,6 %, Kroatien mit 2,8 % und Zypern mit 2,5 %. Größere Staaten konnten allerdings nur deutlich niedrigere Wachstumsraten erreichen. Von den 27 Staaten des EWU erzielten 16 ein positives Wachstum. Dagegen mussten elf einen Rückgang um bis zu 3,2 % (Irland) und 3 % (Estland) hinnehmen. Trotz des geringen Wachstums entspannte sich der Arbeitsmarkt weiter. Lag die Arbeitslosenquote im Euroraum im Dezember 2022 noch bei 6,6 % (EWU 6,1 %) sank sie im Dezember 2023 weiter leicht auf 6,5 % (EWU 6,0 %). Allerdings gab es auch hierbei nach wie vor in den einzelnen Ländern deutliche Unterschiede. Während in Deutschland die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 bei 5,7 % lag und stellenweise weiterhin Fachkräftemangel herrschte, lag die Arbeitslosenquote in Spanien bei 11,5 % und in Griechenland bei 11,0 %. Deutschland Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank im Jahr 2023 um -0,3 % (Vorjahr +1,7 %). Die deutsche Wirtschaft konnte damit den Rückgang des Jahres 2020 (-4,1 %) immer noch nicht wieder aufholen. Nachdem die Folgen der Corona-Pandemie einigermaßen überwunden waren, wirkten sich die Folgen der Sanktionen gegenüber Russland sowie die deutlich gestiegene Inflation, welche auch den privaten Konsum negativ beeinflusst, bremsend aus. Nachdem die EZB die Zinsen zur Bekämpfung der Inflation erhöhte, verteuerten sich Kredite deutlich. Dies wirkte sich wiederum negativ auf die Bauwirtschaft und den privaten Konsum aus. Im Onlinehandel war die Kaufzurückhaltung ebenfalls spürbar. Der Umsatz mit Waren im eCommerce sank von (nicht preisbereinigt) 90,4 Mrd. € im Vorjahr auf 79,7 Mrd. € (-11,8 %). Dem gegenüber musste der Einzelhandel lediglich einen realen Rückgang um 3,3 % hinnehmen. Im Internet- und Versandhandel ging der Umsatz im Jahr 2023 um real 3,9 % gegenüber 2022 zurück. Die Branche konnte in den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021 sehr hohe Zuwächse erzielen, wohingegen die realen Umsätze in den folgenden zwei Jahren ebenfalls sanken. Infolgedessen waren die Umsätze 2023 real 12,0 % niedriger, jedoch noch immer 22,8 % höher als im Jahr 2019 (Quelle: DeStatis Pressemittelung Nr. 041 vom 31. Januar 2024). III. GESCHÄFTSVERLAUF UND DARSTELLUNG DER LAGE 1. Ertragslage Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2023 wurde durch die von der Böttcher AG getroffenen strategischen Entscheidungen zur konsequenten Ausrichtung der Prozesse auf eCommerce stark beeinflusst. Diese trugen zu einer positiven Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 bei. Die Böttcher AG konnte im Geschäftsjahr 2023 ihren Umsatz von 629.086,2 T€ auf 747.521,2 T€ steigern. Dies entspricht einem Anstieg von 18,8 %. Das Betriebsergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 52,3 %. Der durchschnittliche Umsatz je Mitarbeiter lag deutlich über Vorjahresniveau, er betrug 6.615,2 T€ nach T€ 6.107,6 im Vorjahr. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist sowohl preis- als auch mengengetrieben und ist daneben auf eine spürbare Sortimentsausweitung zurückzuführen, was sich auch in einem um 12,0 % höheren Warenbestand niederschlägt. Deutschland war im Geschäftsjahr 2023 mit einem Anteil von 99,8 % am Umsatz weiterhin der bedeutendste Absatzmarkt für die Böttcher AG. Der Materialaufwand ist korrespondierend zu den Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr um 90.367,8 T€ auf 547.320,8 T€ gestiegen. Die Materialaufwandsquote beträgt 73,2 % nach 72,6 % im Vorjahr. Die Rohertragsquote war im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls nahezu unverändert (26,8 %, Vorjahr 27,4 %). Die Entwicklung der Betriebskosten führte zu einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 58.462,8 T€ (Vorjahr von 38.520,4 T€). Die Abschreibungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um 8,1 T€ auf 421,0 T€. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt 58.041,8 T€ nach 38.107,5 T€ im Vorjahr. Die EBIT-Marge betrug 7,8 % nach 6,1 % im Vorjahr. Das Finanzergebnis verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 638,7 T€ nach -572,9 T€ im Vorjahr. Im Vorjahr waren Aufwendungen in Höhe von 1.056 T€ aus der Abschreibung von Wertpapieren des Umlaufvermögens enthalten. Damit lag das Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von 58.680,5 T€ um 21.145,9 T€ über dem Ergebnis des Vorjahres. Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 26.719,1 T€, woraus sich eine Steuerquote von 45,5 % ergibt. Im Vorjahr lag der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag bei einem EBT von 37.534,6 T€ bei 11.715,1 T€ (Steuerquote 31,2 %). Die Erhöhung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag korreliert mit dem gestiegenen Ergebnis vor Steuern (EBT). Die unüblich hohe Steuerquote resultiert aus einem Sondereffekt. Zur Berücksichtigung steuerlicher Risiken im Zusammenhang mit der laufenden Betriebsprüfung, welche die Jahre 2017 bis 2023 betreffen, sind Aufwendungen in Höhe von 9.318 T€ entstanden. Sie setzen sich zusammen aus der Bildung einer entsprechenden Steuerrückstellung in Höhe von 4.258 T€ sowie einer vorsorglichen Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Finanzverwaltung in Höhe von 5.060 T€ Der Jahresüberschuss liegt mit 31.906,9 T€ um 6.126,9 T€ über dem Ergebnis des Vorjahres von 25.780,0 T€. Damit liegt der Jahresüberschuss um 23,8 % über dem des Vorjahres. 2. Finanzlage Die verkürzte Kapitalflussrechnung stellt sich wie folgt dar:
Im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit werden Dividenden an die Aktionäre in Höhe von 20.000 T€ ausgewiesen. Der Finanzmittelfonds hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.446,4 T€ auf 21.134,3 T€ erhöht. Es bestehen nicht ausgenutzte Kontokorrentkreditlinien in Höhe von 2 Mio. €. 3. Vermögenslage Die Finanzierungsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanz der Böttcher AG weist per 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme von 152.193,9 T€ aus. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 17,2 %. Die Entwicklung der Finanzierungsseite weist vor allem eine Erhöhung des Eigenkapitals (+11.906,9 T€) sowie eine Erhöhung des kurzfristigen Fremdkapitals (+9.754,8 T€) auf. Die Entwicklung des Eigenkapitals resultiert aus dem erwirtschafteten Jahresüberschuss sowie der Auszahlung einer Dividende in Höhe von 20.000 T€. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 235,2 T€ nach 234,4 T€ im Vorjahr. 4. Gesamtaussage Die Vermögenslage ist geordnet, die Vermögens- und Kapitalstruktur solide. Insgesamt schätzt der Vorstand den Geschäftsverlauf als positiv ein. Die Prognose des Vorjahres (deutliches Umsatzwachstum und Anstieg des EBIT im Korridor von 15 % bis 20 %) konnte übertroffen werden. Der prognostizierte leichte Rückgang der Rohertragsquote ist eingetreten. 5. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Entwicklung der maßgeblichen finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich wie folgt dar:
Wichtigster nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Kundenzufriedenheit. Hier sind insbesondere konkurrenzfähige Preise, kurze Lieferzeiten sowie der Kundenservice entscheidend. Eine hohe Kundenzufriedenheit führt auch zu einer hohen Weiterempfehlungsbereitschaft. Im Ergebnis einer bevölkerungsrepräsentativen Verbraucherumfrage des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Jahr 2023 zur Kundenzufriedenheit mit Online-Shops belegt die Böttcher AG in der Kategorie "Bürobedarf" den ersten Platz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen für die Böttcher AG zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren. Von ihren vielfältigen Kompetenzen, Erfahrungen, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem Engagement hängt die weitere Entwicklung des Unternehmens ab. Die Fluktuationsquote soll möglichst niedrig gehalten werden. Durch finanzielle Beteiligungen am Unternehmenserfolg und weitere attraktive Angebote, insbesondere zur Mitarbeitergesundheit, erfahren die Mitarbeitenden eine hohe Bindung zum Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 113 Mitarbeiter beschäftigt (103 im Vorjahr). IV. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Risikomanagement Die wertorientierte Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie der Böttcher AG. Zielgerecht werden Wachstums- und Entwicklungschancen sowie wirtschaftliche Optimierungspotenziale im Rahmen der systematisierten Planung umfassend identifiziert und evaluiert. Sich ergebenden Risiken wird durch ein Risikomanagementsystem begegnet, das die Entscheidungsträger dabei unterstützt, Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen. Externe Risiken und Risiken aus der Marktentwicklung Der Ausblick für die konjunkturelle Entwicklung 2024 wird durch den immer noch währenden Krieg in der Ukraine sowie durch ein hohes Zinsniveau und die weiter anhaltende Inflation getrübt. Weiterhin wirken die gegen Russland verhängten Sanktionen auch noch immer bremsend auf die deutsche Wirtschaft. Während der Corona Krise mussten viele Unternehmen in Deutschland ihre Ladengeschäfte schließen. Die Böttcher AG, als Versandhändler, hat hingegen von der Krise profitiert. Der Markt für Papier, Büroartikel und Schreibwaren ist stabil bzw. in 2023 leicht gestiegen. Dabei verlagert sich die Nachfrage weiterhin vom klassischen Einzelhandel hin zu Online-Anbietern, wovon das Unternehmen profitiert. Durch die Inbetriebnahme des neuen Versand- und Logistikzentrums ist darüber hinaus eine umfangreiche Sortimentserweiterung für Bestands- und Neukunden möglich, was die Umsatzsteigerung weiterhin positiv beeinflussen wird. Für das Kalenderjahr 2024 rechnen wir mit einer weiteren Steigerung der Anzahl unserer Kunden. Finanzrisiken Die Böttcher AG trifft auf eine Reihe finanzieller Risiken. Diese Risiken werden identifiziert und mit entsprechenden strategischen Gegenmaßnahmen gesteuert. Für die Böttcher AG sind insbesondere das Kontrahentenrisiko, das Liquiditätsrisiko und das Marktrisiko zu betrachten. Die Böttcher AG ist einem Kontrahentenrisiko ausgesetzt, dass durch Nichterfüllung von vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Im engeren Sinne wird darunter das Risiko verstanden, dass Kreditnehmer oder Kontrahenten aufgrund einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Verbindlichkeiten gegenüber der Böttcher AG nicht oder nur zum Teil begleichen können. Die Kreditausfallrisiken werden durch adäquate Kreditsteuerungssysteme unter Berücksichtigung einer angemessenen Risikosegmentierung des Kundenportfolios begrenzt. Die Risikosegmentierung wird permanent angepasst. Darüber hinaus werden die Kreditaktivitäten im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig auf die geschäftsmodellspezifischen Risiken aus der Veränderung von Umfeldfaktoren hin untersucht und die bestehenden Reaktionsmechanismen bei Bedarf angepasst. Offene Forderungen werden konsequent eingetrieben. Zudem arbeitet die Böttcher AG zur Reduzierung des Kontrahentenrisikos grundsätzlich nur mit Geschäftsbanken zusammen, die über eine ausreichende Bonität verfügen. Das Liquiditätsrisiko für die Böttcher AG besteht darin, dass sie nicht genügend Finanzierungsmittel besitzen könnte, um fixierten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, oder benötigte Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann. Das Finanzierungsmanagement sichert die jederzeitige Aufrechterhaltung der Liquidität der Böttcher AG ab. So wird sichergestellt, dass für das operative Geschäft und für Investitionen jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen. Durch das ausgewogene Bankenportfolio mit ausreichend freien Kreditlinien ist die Liquidität der Böttcher AG jederzeit gewährleistet. Risiken aus Kernprozessen Aus den operativen Aufgabenbereichen ergeben sich Risiken in den Bereichen Beschaffung und Logistik. Die sofortige Lieferbereitschaft in angemessener Qualität ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Lieferausfälle, Lieferverzögerungen und Qualitätsmängel wirken sich auf das Vertrauen der Kunden in die Zuverlässigkeit der Abwicklung der Bestellungen aus und beeinträchtigen die Versandhandelsumsätze. Diesen Risiken begegnet die Böttcher AG mit einem professionellen Beschaffungsmanagement, das besonderen Wert auf die Lieferantenauswahl legt. Potenzielle Qualitätsmängel werden durch eine enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten und den Herstellern sowie durch ständige Qualitätskontrollen weitgehend begrenzt. Darüber hinaus unterstützen geeignete Systeme die Beschaffungsvorgänge. An der Systemunterstützung wie auch an den Beschaffungsprozessen wird kontinuierlich gearbeitet, um die rechtzeitige Warenverfügbarkeit auch in Zeiten einer temporären Ressourcenverknappung jederzeit zu gewährleisten. Ein wesentliches Risiko im Jahr 2024 stellt ein Anstieg der Beschaffungspreise dar. Bereits 2023 wurde die Entwicklung der Beschaffungspreise fortlaufend beobachtet. Kompensationsmaßnahmen, unter anderem erhöhte Bevorratung und langfristige Sicherung von Lieferantenbeziehungen, wurden erarbeitet und umgesetzt. Auch 2024 wird dieses Risiko kritisch beobachtet und durch gezielte Gegenmaßnahmen gemanagt. Risiken aus Unterstützungsprozessen Der Geschäftserfolg der Böttcher AG hängt zu einem erheblichen Teil von der Qualität und der Motivation der Mitarbeiter ab. Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des hohen Qualifikationsniveaus sowie der Motivation der Fach- und Führungskräfte werden umfassende Aus- und Weiterbildungs- sowie Entwicklungsprogramme eingesetzt. Über einen systematischen Prozess werden die Leistung und das Entwicklungspotenzial der Führungskräfte regelmäßig eingeschätzt. Damit einher geht die Planung von Karrierewegen und ein Nachfolgemanagement, das von gezielten Qualifizierungsmaßnahmen begleitet wird. Die IT-Systeme der Böttcher AG unterliegen einer laufenden Weiterentwicklung, um die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen der Geschäftsmodelle sowie der Märkte gerecht zu werden. Die Böttcher AG schafft damit die Basis insbesondere für den angestrebten Ausbau der E-Commerce-Aktivitäten und die Weiterentwicklung von Dienstleistungen. Unter Gesichtspunkten der Risikominimierung werden sämtliche Systementwicklungen grundsätzlich in separaten Umgebungen vorgenommen, vor der Übernahme in den Praxisbetrieb umfangreichen Tests unterzogen und erst nach Freigabe durch die verantwortlichen Führungskräfte aus Fach- und IT-Bereich in Betrieb genommen. Der ausgeprägte Einsatz von Informationstechnologie, auch in sensiblen Geschäftsprozessen wie dem eCommerce und der logistischen Abwicklung, erhöht die Anfälligkeit für unberechtigte Datenzugriffe und Datenmissbrauch. Gegen diese Risiken sichert sich die Böttcher AG durch umfassende Sicherheitskonzepte ab. Die Einrichtung von Firewall-Systemen auf unterschiedlichen Ebenen sowie der Einsatz von Virenscannern und Zugriffskontrollen auf Betriebssystem- und Anwendungsebene bilden weitere Elemente der Sicherheitsstrategie. In den durch die Böttcher AG selbst betriebenen eigenen Rechenzentren sichern Notstromsysteme in Form von USV-Systemen die Funktionsfähigkeit der Systeme selbst bei Stromunterbrechungen ab. Die Böttcher AG setzt redundante Serversysteme ein, so dass bei einem Ausfall einzelner Komponenten der Betrieb aufrechterhalten werden kann und keine Daten verloren gehen. Zu Sicherheitszwecken wird täglich ein vollständiges Backup aller Nutz- und Systemdaten erstellt, welches außer Haus aufbewahrt wird. Vertragsrisiken Rechtliche Risiken, Compliance-Risiken, wettbewerbsrechtliche Themenstellungen und IP-Recht werden durch eine umfassende Auseinandersetzung mit den einschlägigen Fragestellungen, zu der auch externe Experten herangezogen werden, geklärt und durch entsprechende Vertragsgestaltungen weitgehend ausgeschlossen. Gewährleistungsrisiken werden im Rahmen von vertraglichen Regelungen so weit wie möglich auf die Lieferanten übertragen. Durch den Abschluss von Versicherungen wird bei den verbleibenden Risiken die Schadenshöhe minimiert, beziehungsweise durch eine Pflicht zum Schadensausgleich, wirtschaftliche Risiken vollständig ausgeschlossen. Sonstige Risiken Sonstige Risiken werden im Rahmen des zentralen Risikomanagementsystems identifiziert. Sie werden im Hinblick auf ihre Relevanz analysiert und bewertet sowie mit geeigneten Maßnahmen angemessen gesteuert. Wegen steuerlicher Risiken verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Steuerrückstellungen im Anhang. Kein erkennbares Gesamtrisiko In der Gesamtbeurteilung der Risikosituation lässt sich auf Grundlage der heute bekannten Informationen feststellen, dass keine den Fortbestand der Böttcher AG gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Chancen Der ungebrochene Trend zum Online-Einkauf wird auch in den kommenden Jahren positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Böttcher AG haben. Chancen bestehen insbesondere in der Ausweitung der Geschäftstätigkeit, wofür mit dem neuen Versandzentrum im Jahr 2022 eine wesentliche Grundlage gelegt wurde. Wachstumschancen bestehen insbesondere durch Sortimentserweiterung sowie Vertriebsaktivitäten im europäischen Ausland, welches bisher nur einen marginalen Anteil an den Umsatzerlösen hat. Auf dem Beschaffungsmarkt bestehen Chancen in der Diversifizierung und Internationalisierung der Lieferantenstruktur, insbesondere im Hinblick auf Beschaffungspreise. V. PROGNOSEBERICHT Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres lässt die Umsatzentwicklung der Böttcher AG eine gute Entwicklung erwarten. Der eCommerce in Deutschland wird sich voraussichtlich in 2024 leicht positiv entwickeln. Die Böttcher AG plant für die kommenden zwei Jahre ihren organischen Wachstumskurs fortzusetzen. Für die kommenden Geschäftsjahre strebt die Böttcher AG ein weiteres Wachstum der bestehenden Aktivitäten an. Eine ausreichende Innenfinanzierungskraft soll dabei Freiraum für weitere Expansionen schaffen. Auch bei einer mit vielen Unwägbarkeiten behafteten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bieten sich der Böttcher AG in den nächsten zwei Jahren ausreichend Chancen für Umsatz- und Ergebnissteigerungen. Vor dem Hintergrund der eingeleiteten strategischen Maßnahmen geht die Böttcher AG sowohl von einer Steigerung des Umsatzes als auch von einer Steigerung des operativen Ergebnisses aus, wobei wir von einem leichten Rückgang der Wachstumsdynamik ausgehen. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit einem deutlichen Umsatzwachstum leicht unter der Wachstumsrate des Geschäftsjahres 2023 und einem Anstieg des EBIT im Korridor von 10 % bis 15 % im Vergleich zum Berichtsjahr. Es wird von einer konstanten Rohertragsquote ausgegangen. Der Vorstand der Böttcher AG beurteilt die wirtschaftliche Lage der Böttcher AG weiterhin positiv. Die überaus solide Finanz- und Vermögenslage schafft die Voraussetzungen, um auch in Zeiten mit weiter zunehmenden konjunkturellen Unsicherheiten eine zukunftsorientierte Unternehmenspolitik fortführen zu können. Es kann keine exakte Einschätzung der Entwicklung der Ertragslage der Böttcher AG für die nächsten zwei Jahren erfolgen. Trotz dessen geht der Vorstand der Böttcher AG, unter Berücksichtigung der aktuellen und geplanten Maßnahmen, davon aus, dass ein Anstieg des operativen Ergebnisses, vor allem durch weitere Umsatzausweitung, gelingen kann und sich die Unternehmung damit erneut positiv vom Wettbewerbsumfeld abheben wird. VI. SCHLUSSBEMERKUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT Für die Rechnungslegung im Geschäftsjahr 2023 hat der Vorstand der Böttcher AG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen - Abhängigkeitsbericht - nach § 312 AktG aufgestellt. Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht der Gesellschaft mit folgender Schlusserklärung abgeschlossen: "Wir erklären, dass nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Böttcher AG bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde."
Zöllnitz, den 13. August 2024 BÖTTCHER AG Der Vorstand Udo Böttcher Andreas Ruhland BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023BÖTTCHER AG, ZÖLLNITZAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023BÖTTCHER AG, ZÖLLNITZI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§ 264 ff. HGB) vorgenommen. Die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaften, wurden beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses. Im ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 57.906.183,78 (Vorjahr € 52.126.210,09) enthalten. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. II. GLIEDERUNGSGRUNDSÄTZE Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsvorschriften nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. III. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgten zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Die Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden aus Vereinfachungsgründen analog § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Handelsware erfolgte zum gleitend gewogenen Durchschnittspreis (§ 256 Satz 2 i. V. m. § 240 Abs. 4 HGB) unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert, sofern nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Aktive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus der abweichenden Bewertung von Pensionsrückstellungen. Die sich ergebenden Differenzen wurden mit einem Steuersatz in Höhe von 31,6 % bewertet. Aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht in der Bilanz angesetzt. Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie wurden pauschal mit dem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Bewertung der Rückstellung für Retouren im Rahmen des Rückgaberechts der Kunden erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Retourenquote der vergangenen zwei Geschäftsjahre. In die Bewertung einbezogen wurden alle Verkäufe, bei denen das Rückgaberecht zum Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen war. Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. IV. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - sämtlich eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen aus Bonuszahlungen von Lieferanten für das Berichtsjahr in Höhe von T€ 18.633 die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sind (§ 268 Abs. 4 HGB). Das Grundkapital in Höhe von 50.000 € ist unverändert eingeteilt in 50.000 Namensaktien im Nennwert von je 1 € je Aktie. Der Vorstand Udo Böttcher besitzt 100 % der Aktien der Böttcher AG. Die Aktien sind dem Unternehmen Vermietung & Logistik Böttcher e. K. zugeordnet. Die Bewertung der Pensionsrückstellung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: - ein Rechnungszins von 1,82 % p. a., der Zinssatz entspricht dem von der deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtung von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). - Rententrend und Fluktuationswahrscheinlichkeit in Höhe von 0 % p. a. Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB aus der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und der Bewertung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 5.420 € (Vorjahr 23.715 €). Der Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Verpflichtungen aus Pensionen werden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Wert. Die Bewertung der mit der Rückstellung verrechneten Forderung aus der Rückdeckungsversicherung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Nach § 285 Nr. 25 HBG i. V. m. § 246 Abs. 2 und § 277 Abs. 5 HGB wurde wie folgt saldiert:
Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes werden zusammen mit dem Zinsaufwand aus der Zuführung im Finanzergebnis gezeigt. Für steuerliche Risiken wurden im Berichtsjahr im Zusammenhang mit der laufenden Betriebsprüfung Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 4.258 gebildet, welche die Geschäftsjahre 2017 bis 2023 betreffen. Das Gesamtrisiko beträgt T€ 9.318. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2023 vorsorglich T€ 5.060 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Finanzverwaltung überwiesen. Der Differenzbetrag wurde der Rückstellung zugeführt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen und Gewinnbeteiligungen (T€ 3.659), Retouren (T€ 542) sowie für Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 110). In den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem, aber weniger als fünf Jahren in Höhe von T€ 643 (Vorjahr T€ 0). Sämtliche andere Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in voller Höhe mit Eigentumsvorbehalten besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen € 2.833.784,15 (Vorjahr € 5.978.874,29). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gehören auch zu den sonstigen Verbindlichkeiten. V. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse teilen sich nach Regionen wie folgt auf:
Die Auslandsumsätze entfallen ausschließlich auf Westeuropa. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von T€ 1.964. Davon entfallen T€ 1.056 auf Zuschreibungen von Wertpapieren des Umlaufvermögens aufgrund von Wertaufholungen. Die verbleibenden T€ 908 entfallen auf die Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und stellen gleichzeitig periodenfremde Erträge dar. Auch enthalten sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 64 (Vorjahr T€ 2). Im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von T€ 829 enthalten. Diese betreffen einen Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben gegenüber dem stillen Gesellschafter. Die stille Gesellschaft der Böttcher AG wurde im Berichtsjahr aufgelöst. Die korrespondierende Verbindlichkeit wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von T€ 9.381, davon T€ 8.037 periodenfremd. Wir verweisen auf die Erläuterung zu den Steuerrückstellungen. VI. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Es bestehen Schuldbeitritte zu Bankdarlehen mit einer Ursprungsvaluta i. H. v. T€ 53.000 zur Sicherung der Geschäftsverbindung gegenüber dem verbundenen Unternehmen Vermietung & Logistik Böttcher e. K., gemäß Vertrag vom 27.06.2020. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus dem Schuldbeitritt ist als gering einzuschätzen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten des verbundenen Unternehmens Vermietung & Logistik Böttcher e. K. betrugen am Bilanzstichtag T€ 16.279. Demgegenüber erzielte das Unternehmen im Berichtszeitraum einen Jahresüberschuss in Höhe vom mehr als 53 Mio.€. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen Vermietung & Logistik Böttcher e. K.:
Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 34. Davon betreffen T€ 30 Abschlussprüfungsleistungen und T€ 4 Steuerberatungsleistungen. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 113 Arbeitnehmer beschäftigt. Hierbei handelt es sich um 9 leitende Angestellte und 104 Angestellte. Vorstand und Aufsichtsrat Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte unverändert durch den Vorstand Udo Böttcher, Kaufmann Stephan Lückenkötter, Kaufmann (bis 12.03.2023) Danilo Frasiak, Diplom-Betriebswirt (B.A.) Andreas Ruhland, Kaufmann (ab 1. Februar 2023) geführt. Herr Danilo Frasiak ist mit Wirkung zum 13.06.2024 als Vorstand ausgeschieden. Dem Aufsichtsrat gehörten an: Frau Petra Rosenberger, Kaufmann (Aufsichtsratsvorsitzende, bis 11.12.2023) Frau Bonita Liebelt, Academic Program Officer (Aufsichtsratsvorsitzende, ab 12.12.2023) Herr Ralph Müller, Rechtsanwalt Herr Horst Jan Winter, Kaufmann Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde hinsichtlich der Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats in Anspruch genommen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. VII. ErgebnisverwendungsvorschlagMit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. Oktober 2023 erfolgte eine Ausschüttung aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 20.000.000,00 €. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 89.813.020,41 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zöllnitz, den 13. August 2024 Der Vorstand Udo Böttcher Andreas Ruhland
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Böttcher AG, Zöllnitz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Böttcher AG, Zöllnitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Böttcher AG, Zöllnitz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, 13. August 2024 MSC
Schwarzer Albus GmbH
Patrick Rotter, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates vom 05. November 2024an den Vorstand der Böttcher AGDer Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung den aufgestellten Jahresabschluss 2023 und den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzergebnisses geprüft und lagt diesen Bericht vor: Die Arbeit des Aufsichtsrates: Der Aufsichtsrat, hat im vergangen Jahr alle nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Aufgaben wahrgenommen und hat die Geschäftsführung der Böttcher AG sorgfältig und regelmäßig überwacht und beraten. Hierzu hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen sowie in den Vorstandssitzungen und insbesondere durch zusätzliche mündliche Berichte über die Geschäftsentwicklung, die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung der Gesellschaft und des Konzerns, die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen sowie die Rentabilität der Gesellschaft ausführlich unterrichten lassen. Dies schließt die Finanz-, Investitions- und Personalplanung sowie die Berichte zum Risikomanagement und Compliance der Gesellschaft mit ein. Die Berichte des Vorstandes entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Der Vorstand hat weiter darüber berichtet, dass er geeignete Maßnahmen getroffen hat, nämlich insbesondere ein Überwachungssystem eingerichtet und fortgeführt hat, damit der Fortbestand der Gesellschaft unter dem Eindruck gesellschaftsgefährdende Entwicklung früh erkannt werden kann. Schwerpunkte der Erörterung im Aufsichtsrat waren 1.) Maßnahmen für die kontinuierliche, positive Entwicklung der Gesellschaft - Sortimentsausbau, Ausbau und Weiterentwicklung des Lagerstandortes in Zöllnitz, Weiterentwicklung und Ausbau der Vertriebskanäle - hier vor allem Marktplätze sowie Internationalisierung 2.) Erfolgsüberprüfung des Maßnahmen-Sets zur Sicherung der notwendigen Personalbedarfe inkl. benötigter Qualifizierungen 3.) Ausscheiden der Aufsichtsratsvorsitzenden und Neubesetzung dieser Position 4.) Bewertung der aktuellen Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, auch im Vergleich zu den vom Branchenverband veröffentlichten Zahlen des bevh (Bundesverband E-Commerce und Versandhandel) 5.) Erörterung der Notwendigkeit zum weiteren Ausbau des Kundenservice sowie von Kundenbindungsmaßnahmen 6.) Weiterentwicklung der Tools sowie Sicherheitsmechanismen zur Betrugsprävention 7.) Vergrößerung des Lagers in Zöllnitz Der Jahresabschluss 2023 Der Jahresabschluss der Böttcher AG ist unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 bestellte Abschlussprüfer MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Semmelweisstraße 12, 99096 Erfurt geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat festgestellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden sind und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, sowie der Prüfungsbericht ist allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig übersandt worden. Die Vorlagen sind vom Aufsichtsrat zusammen mit dem Abschlussprüfer ausführlich besprochen worden. Der Abschlussprüfer berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung insgesamt und die einzelnen Prüfungsschwerpunkte, insbesondere zu der Frage, ob wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorliegen. Dies ist nicht der Fall. Es haben sich auch keine sonstigen Beanstandungen ergeben. Der Abschlussprüfer informierte darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Böttcher AG unter Berücksichtigung des Berichts des Vorstandes eingehend geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung bestanden keinerlei Einwande. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und schließt sich, aufgrund seiner eigenen Prüfung, dem Ergebnis der Abschlussprüfung an. Der Vorschlag der Verwaltung lautete: - Der Vorstand schlägt vor, den von MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Semmelweisstraße 12, 99096 Erfurt geprüften Jahresabschluss auf der Ebene der Hauptversammlung festzustellen. - Der Vorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG für die Verwendung des Bilanzergebnisses lautet: Der Jahresüberschuss in Höhe 31.906.836,63 € wird auf neue Rechnung mit einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 89.813.020,41 € in das Folgejahr fortgetragen. Der gemeinsame Beschluss des Vorstandes und des Aufsichtsrates lautet: - Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 soll gem. § 172 Abs. 1 AktG der Hauptversammlung überlassen werden. - Dem Vorschlag des Vorstands nach § 172 Abs. 2 AktG schlossen wir uns nach eingehender Prüfung, auch der Vorschriften der Satzung und des Gesetzes, an. Die Entscheidung wird auf der Ebene der Hauptversammlung fallen. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Böttcher AG für die von ihnen geleistete Arbeit und ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2023.
Jena-Zöllnitz, den 05.11.2024 Bonita Liebelt, Aufsichtsratsvorsitzende der Böttcher AG Der Jahresabschluss wurde unverändert festgestellt am 5. November 2024. |
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