Dohmann Beteiligungs GmbHLiquidiert

33334 Gütersloh, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 7875
Eingetragen
25.3.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
die Beteiligung als Gesellschafterin an anderen Unternehmen - auch im Ausland

Historie

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Management

NameRolle
Ingo Dohmann
seit 25.3.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dohmann Beteiligungs GmbH

Gütersloh

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010 31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.209,91 25.097,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 972,09 26.182,00 1.084,11
26.183,00 26.183,00

Passivseite

31.12.2010 31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen 1.183,00 1.183,00
26.183,00 26.183,00

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Bei der Dohmann Beteiligungs GmbH haben sich keine Umbewertungen aufgrund des BilMoG ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Dohmann Beteiligungs GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Das Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind

Erläuterungen zur Bilanz

Anteilsbesitz

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB wurde gem. § 286 Abs. 3 HGB verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr, davon gegenüber Gesellschafter in Höhe von 25.208,94 € (Vorjahr 25.096,89€).

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist vollständig eingezahlt.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Ingo Dohmann, Gütersloh.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: die Gesellschafterversammlung hat am 23.11.2011 den Jahresabschluss 2009 festgestellt.

 

Verl , den 01.03.2012

Ingo Dohmann

Geschäftsführer

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