One Seven Premium CAFS GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mario Vetter seit 30.6.2017 | Geschäftsführer |
Andreas Mielecke seit 18.6.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
One Seven International Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
One Seven of Germany GmbHLuckenwaldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 01.08.2018BILANZ zum 1. August 2018AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 1. März bis 1. August 2018A. Allgemeine Angaben 1. Die One Seven of Germany GmbH in Insolvenz hat ihren Sitz in Luckenwalde. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 19402 eingetragen. 2. Auf die Gesellschaft sind gem. § 267 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. 3. Über das Vermögen der One Seven of Germany GmbH in Insolvenz, Luckenwalde, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Potsdam (Geschäftsnummer 35 IN 168/18) am 1. August 2018, 14:00 Uhr, das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt und Notar Professor Rolf Rattunde, Berlin bestellt. Die Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Amtsgericht Potsdam vom 15. März 2019 aufgehoben und der bisherige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt und Notar Professor Rolf Rattunde, zum Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem Professor Rolf Rattunde am 26. Juni 2019 verstorben ist, wurde mit Beschluss des Amtsgericht Potsdam vom 11. Juli 2019 Herr Rechtsanwalt Jan Patrick Röcker, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin, zum Insolvenzverwalter bestellt. 4. Für den Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergibt sich aufgrund § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO i.V.m. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. März 2018 bis 1. August 2018. 5. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. 3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren. 4. In der Bilanz werden grundsätzlich alle mit Buchstaben und römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. unter Berücksichtigung von Abwertungen auf den niedrigen beizulegenden Wert. 2. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 3. Die Rückstellungen wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet, die notwendig waren, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken. 4. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. August 2018 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO). Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO und etwaige Forderungen der Massegläubiger gem. § 53 InsO. D. Sonstige Angaben 1. Gemäß Handelsregister ist Geschäftsführer des Unternehmens Herr Andreas Mielecke (Kaufmann), Luckenwalde. 2. Im Geschäftsjahr waren 34 Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. August 2018 wurde Herr Rechtsanwalt und Notar Professor Rolf Rattunde zum Sachwalter bestellt. Mit Aufhebung der Eigenverwaltung am 15. März 2019 wurde Herr Rechtsanwalt und Notar Professor Rolf Rattunde zum Insolvenzverwalter bestellt. Nachdem Professor Rolf Rattunde am 26. Juni 2019 verstorben ist, wurde mit Beschluss des Amtsgericht Potsdam vom 11. Juli 2019 Herr Rechtsanwalt Jan Patrick Röcker, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin, zum Insolvenzverwalter bestellt.
Berlin, 7. März 2022 Rechtsanwalt Jan Patrick Röcker, als Insolvenzverwalter über das Vermögen der One Seven of Germany GmbH in Insolvenz, Luckenwalde |
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