Hinternaher
In- und Ausbau GmbH
Römhild
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
226.931,09 |
267.795,39 |
| I.
Sachanlagen |
226.931,09 |
267.795,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.600.056,83 |
3.918.934,28 |
| I.
Vorräte |
750.149,11 |
2.593.966,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
777.942,63 |
612.869,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
961,37 |
| davon
gegen Gesellschafter |
10.902,43 |
28.507,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.965,09 |
712.098,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.075,72 |
1.075,72 |
| Aktiva |
1.828.063,64 |
4.187.805,39 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
829,00 |
38.710,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.710,00 |
-24.732,88 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
37.881,00 |
-37.442,89 |
| B.
Rückstellungen |
122.217,80 |
106.125,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.705.016,84 |
4.042.969,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.643.221,00 |
3.965.677,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.795,84 |
77.292,40 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1,28 |
1,28 |
| Passiva |
1.828.063,64 |
4.187.805,39 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft Hinternaher In- und Ausbau GmbH ist
beim Handelsregister (Registergericht Jena unter der
Nummer: HRB 304827 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 EUR werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode
ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der
Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten
abgezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei
wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum
jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit
die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag
mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in
Höhe von 84.942,27 EUR.
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 EUR wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betragen EUR 61.795,84 EUR .
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei René Schilling
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Personalstand
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
im Unternehmen lag bei 2 Die Ermittlung der Anzahl der
Arbeitnehmer erfolgte nach § 267 i. V. m. § 285
Nr. 7 HGB.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3
GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
31.12.2020
|
31.12.2021
|
Forderungen
|
49.442,44 EUR
|
84.941,27 EUR
|
Ausleihungen, Forderungen und Vorschüsse
gegenüber Geschäftsführern
Bilanzierungsgrundsätze gem. § 285 Nr. 9c
HGB
Gegenüber den Geschäftsführern
bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und
Vorschüsse:
|
31.12.2020
|
31.12.20…
|
Forderungen
|
20.334,54EUR
|
74.038,84EUR
|
Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB
Es bestehen folgende, nach § 285 Nr. 3a HGB
anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder
vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft
von Bedeutung sind:
Leasingkosten
|
34 TEUR
|
davon an verbundene
Unternehmen
|
EUR
|
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Römhild, den 21.03-.2023
...........................................Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Römhild, den 21.03-.2023
Rene Schilling Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2023
festgestellt.
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