Lieferladen.de Online GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.08.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.400,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
62.400,00 |
| II.
Finanzanlagen |
15.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.722,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.944,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.778,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
99.122,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.927,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
80.000,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.072,16 |
| B.
Rückstellungen |
1.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.044,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.044,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
99.122,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Die Offenlegung ergibt
sich aus § 325 HGB mit der Erleichterung des §
326 HGB.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251
HGB)
a) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
b) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
c) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
d) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
e) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
f) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
2. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256
HGB)
a) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
b) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
c) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, sofern
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
aa) Anlagevermögen
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind in
Anlageverzeichnissen erfasst, aus denen die Lieferanten,
Anschaffungsdatum und -kosten, Zu- und Abgänge,
planmäßige Abschreibungen sowie die Restwerte
ersichtlich sind. Die Zugänge, die zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt sind, sind lückenlos
anhand der Lieferantenrechnungen verzeichnet.
Übereinstimmung der Restwerte laut
Anlageverzeichnissen mit den Bilanzwerten ist gegeben.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Außerplanmäßige Abschreibungen
mussten nicht vorgenommen werden.
Bei den geringwertigen Anlagegütern im
Einzelanschaffungswert von weniger als EUR 150 wurde im
Zugangsjahr voll abgeschrieben; dabei wird der
gleichzeitige Abgang unterstellt. Bei dem
Einzelanschaffungswert zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000
wurde ein Sammelposten gebildet, der
linear auf fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßige Abschreibung,
bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagengegenstände wurde auf der Basis der
steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
bb) Umlaufvermögen
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich zum Normalwert angesetzt.
cc) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt
und entsprechen den voraussichtlichen Erfordernissen.
dd) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind im
Geschäftsjahr nicht angefallen.
Stuttgart, den 27. April 2011
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2011 festgestellt.
|