Otto Bauer
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.845,71 |
3.005,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.345,71 |
2.505,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
89.303,93 |
99.953,94 |
| I.
Vorräte |
43.372,40 |
51.993,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.132,56 |
44.020,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.796,78 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
798,97 |
3.940,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
618,10 |
942,13 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
196.993,85 |
180.518,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
289.761,59 |
284.419,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
206.082,83 |
178.636,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.475,61 |
27.445,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
196.993,85 |
180.518,24 |
| B.
Rückstellungen |
95.918,90 |
122.606,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
193.842,69 |
161.813,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
61.171,95 |
46.275,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
289.761,59 |
284.419,31 |
Anhang
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft i. S. d. §§ 264 Abs. 1,
267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs.
1 Satz 2, 266 ff. HGB) aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanz-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Zum 01. Januar 2010 wurde aufgrund des
Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften
nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis von
9.969,00 € bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Otto Bauer GmbH wurde
auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§ 242 ff. HGB i. V. m.
§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren rechtsformspezifische
Regelungen zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert worden. Die Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 15
Jahren) der Vermögensgegenstände
linear berechnet. Die Abschreibung der Zugänge
erfolgte im Zugangsjahr zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 410 €
wurden voll abgeschrieben. Andere bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € wurden
über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten und unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennwert angesetzt und sind unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet worden.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2. Satz 1
HBG).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Bilanz
Aufgrund vorhandener
Rangrücktrittserklärungen für Darlehen und
Pensionsrückstellungen ist eine
Überschuldung nicht vorhanden.
Die Rückstellungen für Pensionen
wurden nach der versicherungsmathematischen
Bewertungsmethode PUC-Methode (Projected Unit Credit
Method) gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Sterbetafel
|
Richttafel 2005 G von Dr. Klaus Heubeck
|
Stichtage
|
31. Dezember 2010
|
Rechnungszins
|
5,15 %
|
Gehaltstrend
|
0,00 %
|
Rententrend
|
0,00 %
|
Fluktuation
|
0,00 %
|
Pensionsalter
|
65 Jahre
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 9.969,00.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67
Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Unterdeckung
der Pensionsrückstellung beträgt daher €
0,00.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren und Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, die durch Grundschulden
gesichert sind, bestanden nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden
aus Miet - und Leasingverträgen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Die
außerordentlichen Erträge (§ 277
Abs. 4 Satz 2 HGB) in Höhe von 39.635,00
betreffen den Abgang bei den
Pensionsrückstellungen eines Pensionsberechtigten und
seinen Verzicht auf die Pension.
Die
außerordentlichen Aufwendungen (§ 277
Abs. 4 Satz 2 HGB) in Höhe von € 9.969,00
betreffen die Zuführungsbeträge zur
Pensionsrückstellung, die aufgrund der
Umbewertung nach den neuen
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen ergaben sich wegen des
Bilanzverlustes nicht.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Bilanzverlust von 216.255,44 € wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks
in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang geben entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage
zutreffend wieder.
Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Person geführt:
Geschäftsführer: Herr Ralf
Runkel
Zugunsten des Geschäftsführers wurden
weder Haftungsverhältnisse eingegangen, noch sind an
ihn Vorschüsse gezahlt worden.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von € 132.670,74.
Köln, den 11.04.2012
(Ralf Runkel)
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 132.670,74 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 115.537,71 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2012 festgestellt.
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