Kay Hansen Erdbau GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kay Hansen seit 13.6.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kay Hansen Erdbau GmbHTetenbüllJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2023
der Kay Hansen Erdbau GmbH
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
1. Allgemeines
Die Kay Hansen Erdbau GmbH wurde am 23. März 2007
vor dem Notar Heinz Carstens in Tönning gegründet
(UR 71/2007). Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Tetenbüll und ist unter HRB 6454 FL beim
Handelsregister des Amtsgerichtes Flensburg eingetragen.
Die Gründung erfolgte durch Einbringung der
Einzelfirma Kay Hansen als Sacheinlage.
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Flensburg unter der
St.-Nr. 15/292/02469 geführt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(Going-Concern-Prinzip, § 252 (1) Nr. 2 HGB).
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge, sofern
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 (1)
HGB).
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden (§ 246 (2) HGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rückstellungen wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend
aufgegliedert.
Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände
ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen (§ 247 (2)
HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 (1) Nr. 3 HGB). Der Grundsatz der
Vorsicht wurde beachtet (§ 252 (1) Nr. 4 HGB).
Das Anlagevermögen wurde unter
Berücksichtigung des Anschaffungs-kostenprinzips gem.
§ 255 (1) HBG bilanziert. Somit wurden Nebenkosten,
nachträgliche Anschaffungskosten und
Anschaffungspreisminderungen entsprechend
berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Nutzungsdauer wurden Vermögensgegenstände, deren
zeitliche Nutzung begrenzt ist, abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nennbetrag bilanziert.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
entfallen € 94.846,46 auf Forderungen gegenüber
den Gesellschaftern der GmbH.
Guthaben von Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen (§ 250 (1) HGB).
Das ausgewiesene gezeichnete Kapital entspricht den
Angaben im Handelsregister sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrags. Der Ansatz erfolgt zum Nennbetrag.
Rückstellungen wurden gem. § 249 (1) HGB
gebildet und in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags passiviert. Die erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen fanden dabei
Berücksichtigung.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag. Von den Verbindlichkeiten entfallen
€ 138.061,36 auf Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern der GmbH.
3. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von
Lohn- und Baggerarbeiten aller Art sowie Garten- und
Landschaftsbau.
4. Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,--
€
Hieran ist beteiligt:
Kay Hansen
Möhlendiek 3, 25882 Tetenbüll 25.000,-- €
5. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr.
6. Geschäftsführung
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer wurde Herr Kay Hansen,
Tetenbüll, bestellt.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Tetenbüll, den 08. April 2025 gez. Kay Hansen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. März 2025 |
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