Tiefel
Verwaltung GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
20.702,71 |
19.347,45 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.532,84 |
15.603,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.169,87 |
3.743,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.702,71 |
32.129,75 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.906,48 |
29.038,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.473,72 |
1.822,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.650,47 |
1.650,73 |
| B.
Rückstellungen |
1.399,17 |
1.092,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.397,06 |
1.999,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.702,71 |
32.129,75 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften der §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG erstellt.
Die
Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Anwendung
des
BilMoG nicht angepasst.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
unverändert in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der
Bilanz wurden die
Vermerke zu den Restlaufzeiten der Forderungen und
den sonstigen Vermögensgegenständen sowie die
Vermerke zu den Verbindlichkeiten anstatt in die Bilanz in
den Anhang aufgenommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Auf die
Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
Anwendung.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde unter
Beachtung der allgemeinen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der speziellen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB
erstellt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens, vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen, gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Bei der
Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung
latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender
Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr bestanden (wie im Vorjahr) nicht.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben € 15.532,84
(Vorjahr € 15.532,94) betragen.
Die
Forderungen gegen Gesellschafter mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben € 0,00 (Vorjahr
€ 0,00) betragen.
Das
gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die
nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von
12.782,30 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom
gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital 25.564,59 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.782,30
Euro
Eingefordertes Kapital 12.782,29 Euro
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestanden (wie im Vorjahr) nicht.
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein
Gesamtbetrag von 0,00 Euro der
Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:
- Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
0,00 Euro
- Aktive latente Steuern, die die passiven latenten
Steuern übersteigen 0,00 Euro
- Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten
übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten
passiven latenten Steuern 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre 0,00 Euro
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Tiefel Verwaltung
GmbH durch den Geschäftsführer:
- Gerhard Tiefel; 91448 Emskirchen
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Tiefel Verwaltung GmbH ist
Komplementär (unbeschränkt haftender
Gesellschafter) der Tiefel GmbH & Co. Grundbesitz KG,
90766 Fürth.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Fürth, 05. August 2011
Tiefel Verwaltung GmbH
- Geschäftsführung -
gez. Gerhard Tiefel
sonstige Berichtsbestandteile
Datum der
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde durch
die Gesellschafterversammlung am 05.08.2011 festgestellt.
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