LTB Elektrobau GmbHLiquidiert

04651 Bad Lausick, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 298
Eingetragen
13.7.1990
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
der Bau von Freileitungen, Kabelmontagen, Kabelverlegungen inclusive anteiligen Erdarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

LTB Elektrobau GmbH i.I.

Bad Lausick

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 438.311,24 477.033,24
I. Sachanlagen 438.311,24 477.033,24
B. Umlaufvermögen 173.021,97 100.901,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 77.150,10 664,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 76.372,10 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 95.871,87 100.237,60
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.027.618,59 2.020.655,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.638.951,80 2.598.590,19

Passiva

   
  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 2.046.219,72 2.007.757,85
III. Jahresfehlbetrag 6.963,46 38.461,87
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.027.618,59 2.020.655,13
B. Rückstellungen 42.076,63 100.036,46
C. Verbindlichkeiten 2.596.875,17 2.498.553,73
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.596.875,17 2.498.553,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.638.951,80 2.598.590,19

Anhang zum 31.12.2007

der LTB Elektrobau GmbH i.I., Bad Lausick

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der LTB Elektrobau GmbHi.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Aufgrund fehlender Unterlagen konnte die Bilanzkontinuität nicht gewahrt werden.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachung der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet.

Der Jahresabschluss vermittelt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da sich die Gesellschaft in Liquidation befindet.

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 17.02.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt Michael Schoor, Leipzig, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt.

Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden- und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der Verfahrensabwicklung statt.

B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Aufgrund der im Jahr 2004 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Wegen der zum Teil nicht nachvollziehbaren Buchhaltung und fehlender Belege für Zeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens war eine komplette Aufarbeitung der Finanz- und Anlagenbuchhaltung für den Insolvenzverwalter nicht möglich. Die Werte der Eröffnungsbuchungen resultieren, soweit keine Daten aus der Buchhaltung zur Verfügung standen, aus der internen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters.

Schulden werden ausgewiesen in Übereinstimmung mit der vorliegenden Tabelle der anerkannten Insolvenzforderungen zum 28.07.2009.

D. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Forderungen

Die hier ausgewiesenen Beträge haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten sind 1.651.553,18 EuroVorjahr: 1.619.185,18 Euro) durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignung gesichert.

E. SONSTIGE ANGABEN

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Johann Hertling

Insolvenzverwalter im Zeitraum ab Insolvenzeröffnung ist Herr Rechtsanwalt Michael Schoor, Leipzig.

Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der Geschäftsführung

Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung.

Haftungsverhältnisse aufgrund von Verbindlichkeiten aus

der Begebung und Übertragung von Wechseln,

Bürgschaften gegenüber Dritten,

Wechsel- und Scheckbürgschaften,

Gewährleistungsverträgen,

der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten und

Avalverbindlichkeiten

bestehen nicht.

 

Leipzig, 14.08.2009

Michael Schoor, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter

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